OLG Köln: Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner genügt seiner Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nur dann, wenn er monatlich mindestens 20 Bewerbungsschreiben verfasst. Besteht keine Aussicht, in seinem erlernten, qualifizierten Beruf eine Anstellung zu erlangen, so muss er sich unter Umständen auch unterhalb seines Ausbildungsniveaus bewerben.
Az 4 WF 6/10, Beschluss vom 29.1.2010
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Am 23. Juni 2010 um 07:43 Uhr
Es ist einfach äusserst unschön, dass in Medien oder sonstigen Artikeln immer ein Affentanz um Gleichstellung der Bezeichnungen gemacht wird (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, SchülerInnen, usw., ja sogar Kinder und Kinderinnen habe ich schon gelesen!) Aber bei solchen Texten wie dem obigen, wenn es also um Unterhalt geht, scheint immer nur der Mann der böse Unterhaltspflichtige zu sein und die Frau das mittellose Opfer. Das mag zwar oft zutreffen, ist aber nicht generell so!
Ich fühle mich hier als alleinerziehender Vater wirklich diskriminiert!
Am 6. September 2010 um 17:18 Uhr
@Rechtsanwalt von der Wehl,
mein Mann ist betriebsbedingt gekündigt worden. Er hat sich danach bei unzähligen Firmen beworben…aber keine Anstellung gefunden. Dann hat er sich Selbstständig gemacht und verdient 900€.
Der Richter des Amtsgerichts hat entschieden das man ihm fiktiv das alte Einkommen anrechnen muss mit der begündung er hätte sich einen job suchen müssen wo er ca. das gleiche verdient wie vorher. Es ist wirklich lächerlich was einem zugemutet wird. Da bemüht er sich aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen und dann das.
Nun wird ihm ein gehalt von
Kann dies denn sein ???? Kann man dagegen vorgehen?
Nun wird ihm ein Einkommen von 1300Euro angerechnet obwohl er nur 900€ verdient. ( drei unterhaltsberechtigte Kinder).
Dann bleiben ihm 500Euro, das ist weit unter dem Existenzminimum, das kann doch nicht wahr sein.
Damit hat das deutsche Rechtssystem es geschafft eine Familie in die komplette Armut zu befördern.
Am 8. September 2010 um 11:16 Uhr
@ christine
wenn es um Unterhalt für minderjährige Kinder geht und § 1603 Abs. 2 BGB eine Rolle spielt, hat es ein Unterhaltsschuldner immer schwer darzulegen, dass er nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann. Diese Verfahren sind auf Seiten des Unterhaltsschuldners praktisch nicht zu gewinnen.
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Am 10. September 2010 um 09:27 Uhr
@Ra von der Wehl
wenn jemand 1996 aufgrund von benötigten Papieren geheiratet hat kann er jetzt 2010 dafür belangt werden, wenn er seit 2007 geschieden ist????
Wie sieht da die rechtslage aus???
Am 13. September 2010 um 13:37 Uhr
Mein Ex hat sich ebenfalls selbstständig gemacht und bezieht einen Gründungszuschuss. Mit dem er natürlich auch kein Unterhalt zahlen kann. Wie ist es dann mit dem Unterhalt? Viele versuchen ihr Einkommen zu verschleiern wenn sie selbstständig sind und haben selbstverständlich nur rote Zahlen…
Am 21. September 2010 um 11:39 Uhr
@ ra von der Wehl,
ist sowas noch strafbar heutzutage? Ich hab meine Frage schon vor etwas längerer Zeit gestellt:
wenn jemand 1996 aufgrund von benötigten Papieren geheiratet hat kann er jetzt 2010 dafür belangt werden, wenn er seit 2007 geschieden ist????
Wie sieht da die rechtslage aus???
Am 24. September 2010 um 12:12 Uhr
@ RA von der Wehl,
als erstes: Sie haben hier wirklich eine tolle Homepage !!
Zu meiner Frage:
Mein Mann wurde beriebsbedingt gekündigt. Er hat sich überall beworben aber keine Anstellung gefunden. Dann hat er sich norgedrungen selbstständig gemacht.
Vorher hatte er einen Verdienst von 1300 € netto. Dies wurde ihm auch als fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Nun verdient er 1272,00€ netto. Zur Unterhaltsberechnung berechnet man doch dann das bereinigte Einkommen oder nicht???
Wenn man das bereinigte Einkommen ( asbzug der Krankenkasse) berechnet blieben ihm 970€. Das Gericht hat gesagt er hätte sich eine stelle suchen müssen wo er ca. das gleiche wie vorher verdient, aber tut er dies denn nicht mit 1272 €????
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Am 29. September 2010 um 13:36 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
folgender Fall: Mutter lebt von Hartz IV, Vater verdient bereingt 1800 EUR. Vater ist für ein bei der Mutter lebendes minderjähriges Kind unterhaltspflichtig, und zahlt auch regelmäßig nach DT. Beim Vater lebt ein weiteres Kind, welches zudem behindert ist. Der Vater erhält aber keinerlei Unterhalt für das bei ihm lebende Kind, da die Mutter wg. Hartz IV nicht leistungsfähig ist.
Was kann man tun, damit die Mutter ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt und sich bewirbt? Sie entwickelt keinerlei eigene Initiative um in Arbeit zu kommen und Unterhalt zu leisten. Und die im Beginn dieses Themas genannten 20 Bewerbungen pro Monat schreibt sie schonmal garnicht.
Herzlichen Gruß vom Krümel
Am 6. Oktober 2010 um 18:30 Uhr
@ra von der Wehl,
könnten Sie evtl. meine Frage beantworten.
Danke, marina
Am 11. Oktober 2010 um 11:30 Uhr
@ marina
das bereinigte Nettoeinkommen ist das, was nach Abzug aller Belastungen übrig bleibt. Dies war vorher 1300 € und ist jetzt 970 €, also nicht das gleiche. Wenn es um minderjährige Kinder geht, sind unsere Gerichte sehr streng. Da wird dann schon einmal von dem Unterhaltsschuldner erwartet, dass sie einen Zweit Job annehmen, um jedenfalls den Mindestunterhalt zahlen zu können.
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Am 11. Oktober 2010 um 11:32 Uhr
@ krümel
Wenn die Kindesmutter eine Erwerbsobliegenheit hat, was ich nicht abschließend beurteilen kann, was aber wahrscheinlich ist, bleibt nur eine Klage vor dem Familiengericht auf Zahlung jedenfalls des Mindestunterhalts. Natürlich erhält man auch bei obsiegen noch nicht automatisch dann gelten, aber man hat jedenfalls einen Titel und die nicht gezahlten Unterhaltsbeträge laufen monatlich als Schulden auf.
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Am 20. Oktober 2010 um 10:06 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
vielen Dank für ihre Antwort! Ich werde jetzt entsprechend klagen, ich seh einfach nicht ein, dass sie sich so einfach drücken kann. Wenn die KM sich intensiv bewerben würde (sie hat eine gute Berufsausbildung + Berufserfahrung) und keine Stelle bekäme, hätte ich vielleicht noch Verständnis, aber Sie tut einfach GARNICHTS.
Nochmals Danke für die Antwort und herzliche Grüße vom
Krümel
Am 16. November 2010 um 14:30 Uhr
Durch zufall bin ich auf eure Seite gestoßen. Hier merkt mann erst wie viele mit ihren Kindern um Unterhat kämpfen. Gut zu Wissen das man da nicht alleine ist. Ich bin auch gerade dabei den ausstehenden Unterhalt zu Pfänden.Ich habe mir den ausstehenden Unterhalt bei meiner Schwiegermutter ins Grundbuch als Grundschuld eintragen lassen.So kann man sicher sein das man wenigstens beim eintretenden Erbfall an sein Geld kommt.Manchmal bleibt einem nicht anderes übrig als zu solchen Mitteln zu greifen.
Das Beste daran ist der Unerhaltsschuldner ist beim Erbfall dazu verpflichtet die Schulden zu zahlen. Er erfährt auch erst beim Eintritt des Erbfalles von dem Eintrag. Den man muß nur mit dem orginal Schuldtietel , am besten mit einem Anwalt , der die Gesamtsumme glaubhaft machen kann.Wenn jeman wissen möchte wie das geht der kann mir gerne schreiben.marinamargraf@yahoo.de
Am 16. November 2010 um 18:02 Uhr
@ marina
das würde ich auch gerne wissen.
Die Großeltern haften zwar subsidiär für den Unterhalt, aber solange nicht feststeht, dass der originäre Unterhaltsschuldner tatsächlich auch der Erbe sein wird, dürfte es meines Erachtens schwierig sein, in das Grundeigentum der Großeltern zu vollstrecken.
Man lernt aber nicht aus.
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Am 8. Dezember 2010 um 11:03 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich habe mit meinem Ehemann einen Ehevertrag bzw. Gütertrennung vereinbart. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Die Gütertrennung haben wir jetzt vereinbart. Solang ich noch in meiner Ausbildung bin kümmer ich mich um den Haushalt und unsere Tochter und zahle bis dahin keine Miete.
Wenn ich fertig bin zahle ich 50% der Miete.
Mein Mann ist 2 weiteren Kindern unterhaltspflichtig. Bin ich durch den Ehevertrag abgesichert dass man nicht an mein Gehalt kann wenn mein Mann ein Mangelfall werden würde? also das man ihm seinen Selbstbehalt kürzt? Jeder zahlt 380€ an miete. Seine Versicherung etc. zahlt jeder selbst.
Am 8. Dezember 2010 um 16:47 Uhr
@ sabine
Die von Ihnen angesprochene Problematik:
Kindesunterhalt, Mangelfall, Herabsetzung des Selbstbehaltes
spielt nur im Unterhaltsrecht eine Rolle. Die Vereinbarung einer Gütertrennung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsanspruch überhaupt nicht aus. Die Gütertrennung regelt nur die vermögensrechtlichen Ansprüche der Eheleute untereinander.
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Am 8. Dezember 2010 um 18:55 Uhr
@RA von der Wehl,
heißt dass das ich nichts zu befürchten habe? Das nur mein Mann für den Unterhalt herangezogen wird? Ganz verstanden habe ich dies nicht.
Er ist der Erzeuger. Ich habe damit nichts zu tun.
Am 9. Dezember 2010 um 08:55 Uhr
Hallo Sabine,
wie RA von der Wehl schon sagte: Dein Einkommen wird ggf. nur bei der Prüfung, ob der Selbstbehalt Deines Mannes (beim Unterhalt seinen Kindern gegenüber) herab gesetzt werden kann, herangezogen.
Ausführliche Infos findest Du auch hier: http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/
Gruß
Anke
Am 9. Dezember 2010 um 18:51 Uhr
@ Anke
Aber wenn unsere Einkünfte voneinander unabhängig sind durch einen Ehevertrag oder Gütertrennung kann man den Selbstbehalt meines Mannes doch nicht heruntersetzen oder etwa doch?
Am 9. Dezember 2010 um 20:46 Uhr
@Sabine,
die Herabsetzung des Selbstbehalts hängt nicht primär von den Einkünften ab sondern davon, ob durch das Zusammenleben mit einem Partner Ersparnisse entstehen.
Ihr müsst euch eher eure monatlichen Ausgaben anschauen, um zu sehen, ob eine Selbstbehaltssenkung in Frage kommt.
Du hast z.B. 380 EUR Miete angegeben, die jeder zahlt. Damit ist an dieser Stelle keine Ersparnis eingetreten, da ihm in seinem Selbstbehalt 360 EUR Miete zugestanden werden. Würdet ihr aber bspw. in einer 440 EUR Wohnung wohnen und du würdest deinen Teil der Miete erwirtschaften, würde er nur noch 220 EUR der Miete tragen müssen, hätte gegenüber den 360 EUR von denen ausgegangen wurde eine Ersparnis von 140 EUR pro Monat, und um diese Ersparnis kann sein Selbstbehalt dann gesenkt werden.
Ähnliches gilt was den täglichen Lebensbedarf betrifft. Hier entstehen auch Einsparungen, wie z.B. lediglich ein Telefon und Internetanschluss, eine Waschmaschine und sonstige Haushaltsgeräte die man üblicherweise nicht pro Person vorrätig hält. Bei den Regelsätzen des ALG II werden einer Alleinstehenden Person hier z.B. 359 EUR pro Monat zugestanden, aufgrund von Einsparungen in einer Partnerschaft Partnern dann nur noch 323 EUR (90%). Dies wäre auch eine Einsparung, um die man deinem Mann den Selbstbehalt kürzen könnte.
Am 10. Dezember 2010 um 10:17 Uhr
@andere Anke,
durch eine gütertrennung muss dies ja abgewendet werden können. Ihm muss ja eine Grundlage bleiben damit er neben Miete, Kfz-Versicherung, Rechtschutzversicherung, Nahrungsmittel etc. auch noch was zum Leben hat. Und bei bald 950,00€ Selbstbehalt kann man ihm ja den Selbstbehalt nicht kürzen.
Mir ist nur wichtig, dass man ihm den Selbstbehalt nicht kürzt bzw. mein Einkommen da mit einrechnet. Immerhin möchte ich „Herr“ über mein Geld sein und nicht den Staat darüber entscheiden lassen. Auch wenn wir verheiratet sind, dass hat mit unserer Liebe wenig zu tun. Es kann nicht sein dass ich als Frau (nur weil mein Mann früher Fehler gemacht hat) das finaziell ausgleichen soll.
Was hat es denn mit dem Taschengeldparagraphen auf sich?.
Hab davon jetzt öfters gelesen.
Du hast oben geschrieben man kürzt von 359 auf 323€. Heißt das Männern bleiben dann 323€+ Miete..in unserem Fall 323+380€ = 703€ und das zieht man vom Selbstbehalt ab`?????
Das ist doch wahnsinn und komplett schwachsinnig. Immerhin muss er eine Grundlage haben um leben zu können. Weiterhin beeinträchtigt man ja dann mich in meiner Lebensführung auch wenn ich 2500€ verdiene.
Am 10. Dezember 2010 um 11:24 Uhr
@ sabine nochmals
Gütertrennung hilft bei dieser Problematik nicht.
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Am 22. Dezember 2010 um 11:49 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bekomme für meinen 9-jährigen Sohn Kindesunterhalt vom Vater. Da er über 4.100 Euro netto verdient (bereinigtes Einkommen) ist das natürlich nicht gerade wenig.
Jetzt bekommt er im Februar mit seiner neuen Frau Zwillinge. Nun gut – Herabstufung ist ja klar. Aber jetzt hat er dem Jugendamt mitgeteilt, dass er in Elternzeit gehen möchte und deshalb den Unterhalt reduzieren will. Ist das so o.k? Seine Frau ist berufstätig (noch). Außerdem verdiente sie weniger als er im Monat. Ich habe das Gefühl, er möchte sich vor der Zahlung „drücken“. Muß er nicht alles tun um den bisherigen Unterhalt sicherzustellen (natürlich unter Berücksichtigung der neuen Kinder)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Am 3. Januar 2011 um 13:15 Uhr
Bitte um Antwort meiner Frage.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bekomme für meinen 9-jährigen Sohn Kindesunterhalt vom Vater. Da er über 4.100 Euro netto verdient (bereinigtes Einkommen) ist das natürlich nicht gerade wenig.
Jetzt bekommt er im Februar mit seiner neuen Frau Zwillinge. Nun gut – Herabstufung ist ja klar. Aber jetzt hat er dem Jugendamt mitgeteilt, dass er in Elternzeit gehen möchte und deshalb den Unterhalt reduzieren will. Ist das so o.k? Seine Frau ist berufstätig (noch). Außerdem verdiente sie weniger als er im Monat. Ich habe das Gefühl, er möchte sich vor der Zahlung “drückenâ€. Muß er nicht alles tun um den bisherigen Unterhalt sicherzustellen (natürlich unter Berücksichtigung der neuen Kinder)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Am 3. Januar 2011 um 13:23 Uhr
@ sandra
Die Elternzeit des Kindesvaters dürfte nicht akzeptabel sein.
Allerdings hat der Kindesvater nach der Geburt der neuen Kinder nunmehr mindestens 3 Kinder im 1. Rang und 2 Frauen im gleichen 2. Rang. Dies könnte den Betreuungsunterhalt deutlich mindern.
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Am 4. Januar 2011 um 08:53 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Nachfrage noch; das er drei Kinder gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist ja o.k.
Mir zahlt er keinen Unterhalt – wir waren nie verheiratet. Ich verfüge über eigenes Einkommen. Seine Ehefrau war bisher voll berufstätig und nimmt jetzt auch sicherlich Elternzeit in Anspruch (sie hatten nämlich die Steuerklasse gewechselt – er 5 sie 3). Dann hat Sie ja ein Einkommen (1.800 Euro Elterngeld + 300 Euro Zuschuss Mehrlingsgeburt). Wird sie trotzdem als Unterhaltsempfänger eingestuft? Ich denke, sie wird auch schnell wieder arbeiten gehen, da sie Beamtin ist.
Vielen Dank!
Am 6. Januar 2011 um 09:08 Uhr
Nachfrage zu Ihrer Antwort:
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Nachfrage noch; das er drei Kinder gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist ja o.k.
Mir zahlt er keinen Unterhalt – wir waren nie verheiratet. Ich verfüge über eigenes Einkommen. Seine Ehefrau war bisher voll berufstätig und nimmt jetzt auch sicherlich Elternzeit in Anspruch (sie hatten nämlich die Steuerklasse gewechselt – er 5 sie 3). Dann hat Sie ja ein Einkommen (1.800 Euro Elterngeld + 300 Euro Zuschuss Mehrlingsgeburt). Wird sie trotzdem als Unterhaltsempfänger eingestuft? Ich denke, sie wird auch schnell wieder arbeiten gehen, da sie Beamtin ist.
Vielen Dank!
Am 6. Januar 2011 um 15:39 Uhr
@ sandra
Ich kann nicht beurteilen, ob die Ehefrau noch einen ungedeckten Unterhaltsbedarf hat. Dies ist ein relativ kompliziertes Thema.
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Am 28. März 2011 um 12:53 Uhr
@RA von der Wehl,
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
eine tolle Seite haben Sie hier !!
Ich habe eine Frage, mein Mann ist ein Mangelfall und insgesamt 3 Kindern unterhalspflichtig. Bald kommt das 4 hinzu.
Wir sind güterrechtlich getrennt. Da für mich die Situation belastend ist das man versucht mein Gehalt mit in die Unterhalspflicht reinzunehmen, werden wir uns trennen.
Ich habe ein Haus gekauft das nur allein mir gehört. In diesem Haus gibt es eine Einliegerwohnung, die ich meinem Mann zur Verfügung (gegen Miete) stellen werde damit unsere Kinder ihn täglich sehen und weiterhin mit ihrem Vater aufwachsen. Scheiden wollen wir uns erst einmal nicht lassen da wir beide der Meinung sind das es für unsere Kinder besser ist auch nach außen hin.
Bin ich im Recht das wenn wir angeben getrennt zu leben, was wir ja auch tun, mein Gehalt keine Rollte spielt?
Am 28. März 2011 um 15:35 Uhr
@ chrissi
wenn es eine echte Trennung ist, sehe ich keine Probleme.
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