Semesterbeiträge als Mehrbedarf?
Studiengebühren sind bekanntlich Mehrbedarf, der neben dem Elementarunterhalt von den Eltern zu zahlen ist. (dazu mehr KLICK)
Was ist aber mit den sogenannten Semesterbeiträgen, wie Semesterticket, ASTA-Beitrag und Sozialbeitrag? Kann das auch neben dem Unterhalt zusätzlich gefordert werden?
Laut OLG Düsseldorf v. 30.05.12 – II 3 UF 97/12 – NEIN!
Begründung: Auch BaföG- Empfänger müssen diese Beträge aus ihren BAfög Leistungen selbst erbringen und es ist nicht einzusehen, dass Unterhaltsempfänger hier besser gestellt sein sollten.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de
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