Sonstige relevante Einkommensbestandteile wie Trinkgeld, Spesen, Überstunden, Sachbezüge im Unterhalt

Dienstag, den 17. April 2012

Das Einkommen für die Unterhaltsberechnungen wird üblicherweise aus dem Jahresbruttoeinkommen laut Lohnzetteln abzüglich Steuern und Sozialabgaben, Fahrtkosten, Schulden usw. berechnet. Bei Selbständigen wird das Mittel aus den Gewinnen der letzten drei Jahre berechnet. Es gibt aber weitere Einkommensmöglichkeiten, die daneben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. So gehören zum Einkommen auch z.B. Trinkgelder, Sitzungsgelder für öffentliche Tätigkeiten, […]

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht