Wer kann Steuerklasse 2 beantragen und bekommen

Diese Frage taucht immer wieder auf und dazu eine Info der Stadt Neulußheim, die ich für gelungen halte.

Zitat:

Information zur Steuerklasse II – neuer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 wurde die dritte Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 vorgezogen. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der bisherige Haushaltsfreibetrag zum 01.01.2004 von einem neuen „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ (§ 24b Einkommensteuergesetz) in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr /109 € im Monat abgelöst. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wurden durch das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“ (Zustimmung des Bundesrates am 09.07.2004) rückwirkend zum 01.01.2004 neu geregelt.

Dieser Entlastungsbetrag wird – wie der bisherige Haushaltsfreibetrag – bereits im Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Einstufung in Steuerklasse II gewährt. Arbeitnehmer können ab dem Jahr 2004 die Lohnsteuerklasse II nur noch dann erhalten, wenn bei ihnen der neue „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ zu berücksichtigen ist.

Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch wesentlich enger gefasst als die Voraussetzungen des ehemaligen Haushaltsfreibetrags. Den ab 01.01.2004 geltenden „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ gibt es nur, wenn

– zu Ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gehört, für welches Ihnen ein Freibetrag für Kinder (§ 32 Abs. 6 EStG) oder Kindergeld zusteht,

– das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Bei Mehrfachmeldungen erhält derjenige den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bzw. die Steuerklasse II, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und deshalb die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt,

– sie alleinstehend sind.

Dies ist der Fall,

– wenn Sie nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (Ehegattenbesteuerung) erfüllen o d e r verwitwet sind u n d

– keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden.

Unschädlich ist die Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person dann, wenn Sie für diese Person einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld erhalten (z.B. bei einem Kind in Berufsausbildung). Auch eine Haushaltsgemeinschaft mit einem volljährigen Kind, das den gesetzlichen Grundwehrdienst oder den Zivildienst leistet, sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt, steht der Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende/Steuerklasse II nicht entgegen. Leben Sie mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten Sie wegen der bestehenden Haushaltsgemeinschaft nicht als alleinstehend. In anderen Fällen können Sie nachweisen, dass eine Haushaltsgemeinschaft mangels gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht besteht.

Der neue Entlastungsbetrag ist kein Jahresbetrag mehr und damit auf diejenigen Monate zu beschränken, in denen sämtliche der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, sobald sich die Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern (§ 39 Abs. 4 Satz 1 EStG).“

persönliche Anmerkung: ich merke, wie wichtig das Thema Steuerklasse 2 bewertet wird, bitte aber dabei zu bedenken, dass es „nur“ um einen Freibetrag von rd. 1.300,00 EUR im Jahr geht. Bei einem Steuersatz von durchschnittlich unter 20 % reden wir von ca. 20,00 EUR im Monat. Die Steuerklasse 2 ist also kein Heilsbringer.

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223 Reaktionen zu “Wer kann Steuerklasse 2 beantragen und bekommen”

  1. Erik

    Und was ist, wenn das Wechselmodell vereinbart wird oder das Kind öfter als nur alle 14 Tage für ein WE beim Steuerpflichtigen lebt? Ist das dann eine Haushaltsgemeinschaft?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ Erik

    bin ich überfragt. Das ist was für einen Steuerfachmann

  3. laura

    hallo,

    mein mann und ich haben uns „auf probe“ getrennt. wir leben jetzt schon seit über 1 jahr in getrennten haushalten. wir arbeiten beide. er in kl 3 und ich 5. ich kann nur teilzeit arbeiten wegen unseres sohnes
    der noch in den kiga geht. wir sind also offiziell nicht als getrennt lebend gemeldet. wenn wir uns uns dafür entscheiden, in welche steuerklassen müssen wir dann? können wir den haushaltsfreibetrag auch nutzen?
    vielen dank im voraus!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ laura

    Sie können wohl Steuerklasse II beantragen.

  5. Mayr

    Ist es für den Haushaltsfreibetrag schädlich, wenn ich aus Geldgründen ein Zimmer an eine erwachsene Person untervermiete.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ mayr

    wohl nicht, wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht. Aber es könnte Problembewußtsein beim FA wecken.

  7. Annegret Schäper

    Hallo,

    habe mich gerade von meinem Mann getrennt!! Ab wann kann ich Steuerklasse II beantragen bitte mit Antwort mit §… lt. ….!
    Steht den Kindern der Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle schon im Trennungsjahr und f. Beide das Kindergeld zu?????? ebenfalls bitte mit §… lt. …!!! Vielen Dank ist jetzt gearde das Thema muss mich schnell informieren!!!!

  8. RA J. Christoph Berndt

    Gem. § 39 Abs. 5 EStG kann bei Eintreten der Voraussetzungen einer günstigeren Steurklasse die Änderung der LSt-Klasse bis zum 30.11. des Kalenderjahres beantragt werden. Dies wirkt sich allenfalls auf den Lohnsteuer-Abzug aus, der Anspruch des Ehemannes auf Zusammenveranlagung zur ESt für das Jahr der Trennung besteht fort.

    Kindesunterhalt wird ab Inverzugsetzung gefordert werden können, § 1613 BGB.

    Das Kindergeld steht gem. § 64 EStG dem Elternteil zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, eine Aufteilung des Kindergeldes ist nicht zulässig (BFH VIII R 106/03). Es kann mithin immer nur einen tatsächlichen Bezugsberechtigten geben, der im Streitfall (bspw. beim Wechselmodell) durch das Vormundschaftsgericht zu bestimmen wäre.

    Beim Wechselmodell steht im übrigen der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages (§ 24b EStG), der wiederum zur LSt-Klasse II führt, demjenigen zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 EStG erfüllt, § 24 b I S.3 EStG.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ annegret + RA Berndt

    vielen Dank lieber Kollege für die Antwort.

    Zu annegret muß ich aber sagen, dass dies hier grundsätzlich keine persönliche kostenlose Rechtsberatung ist. Daran bitte ich immer zu denken, wenn Fragen sehr fordernd und sehr eilig formuliert werden.

  10. Sabine

    Hallo, guten Morgen und noch „Frohe Ostern“,

    ich lebe seit 5 Wochen von meinem Mann getrennt und würde nun gerne die Steuerkarte ändern lassen, weil mir das Geld fehlt. Mein Mann weigert sich allerdings, seine Steuerkarte auch ändern zu lassen. Wir haben 2 Kinder unter 18, für die ich das Kindergeld bekomme. Kann ich meine Steuerkarte von 5 auf 2 ändern lassen, ohne das seine vorliegt???

    LG

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    ja, können Sie.

  12. Monika

    Guten Tag!
    Ich bin seit September 2006 getrennt lebend. Seit Januar 2008 habe ich die Steuerklasse I. Mir wird aber von einigen Seiten empfohlen, in Steuerklasse II zu wechseln. Ich arbeite in der „Gleitzone“ (bis 800 Euro Brutto). Lohnt sich dann der Wechsel überhaupt??
    Ich habe zwei Kinder, die bei mir leben. Das Kindergeld wird noch an meinen Mann über-
    wiesen, der mir das wiederum überweist. Kann das so „weiterlaufen“ oder muß ich das ändern lassen??
    Vielen Dank für Ihre Mühe…

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    schwer zu sagen, meist ist der Unterschied sehr gering.

    Das mit dem Kindergeld würde ich ändern lassen. Ist zwar nicht notwendig, aber was Sie haben……

  14. Gabi

    Guten Abend,
    ich bin seit fast 1 Jahr geschieden -habe 2 Kinder(20 und 17) beide in der Ausbildung. Ich habe die St.Kl.2.
    Ist es richtig, dass ich nachdem der Jüngere 18 geworden ist die St.kl.2 nicht mehr nutzen kann, obwohl beide noch bei mir wohnen?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
    DANKE im Voraus 🙂

  15. Hallo

    Hallo,
    habe mich von meiner Frau getrennt,meine Frau hat Steuerkl.5 und ich die 3 meine Tochter 21 ist bei mir,und in der Ausbildung,bekommt auch noch ihr Kindergeld.
    Meine Frage: Meine Frau möchte das wir beide auf 4 gehen ,dadurch habe ich aber etwa 400 € weniger netto und meine Frau mehr,ist das korekt.
    Haben noch keine Scheidung oder sontwas unternommen,wollen erstmal so abstand gewinnen,und vielleicht nochmal versuchen.
    Bin für jeden Rat Dankbar viele grüße
    und danke

  16. Hachemi

    Hallo,
    das Trennugsjahr ist längst vorbei, noch meine Ehefrau und ich sind wir uns in allen Scheidungspunkten einig, wollen uns auch schnell scheiden lassen. Eine Scheidungsfolgevereinbarung könnten wir auch vorlegen!
    Wie schnell denken Sie können wir uns scheiden lassen?

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ hachemi

    wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und der notarielle Vertrag dazu mindestens ein Jahr alt ist, kann ich die Scheidung in 3 – 6 Wochen abwickeln.

    Rufen Sie mich an unter 0431 – 911 16

  18. Joern

    Hallo!

    Meine Frau hat Anfang des Jahres die Scheidung eingereicht.
    Bisher hat sie ALG I erhalten.
    Wir sind unter der gleichen Anschrift gemeldet.

    Hier leben noch unsere Söhne 15 und 17 Jahre.

    Ich habe Steuerklasse 3, sie V. Das Kindergeld erhalte ich für beidfe Kinder.

    Zum 01.05.08 nimmt sie Arbeit (Teilzeit) auf.

    Der ältere Sohn wird in jedem Fall bei mir bleiben.

    Meine Frau möchte die Änderung der Steuerklassen.
    Welche Steuerklasse kommt auf mich zu?
    Können Sie auch einshätzen, mit welcher finanziellen Einbuße ich rechnen muß? Mein Bruttoarbeitsentgelt beträgt knapp
    3.300,00 Euro.

    Schon mal vielen Dank

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ joern

    Sie können u.U. Stkl. II beantragen und die steuerliche Mehrbelastung nach Trennung schätze ich auf 3 – 400 EUR.

  20. melanie

    hallo,
    mein mann und ich haben uns getrennt. haben auch jeder eine eigene wohnung. jetzt geht es um die lohnsteuerklasse. ich wohne in einer lebensgemeinschaft, wollte aber das kind bei mir melden. jetzt hab ich gelesen, das ich nicht in die steuerklasse II kann. kann denn das kind bei mir gemeldet sein und mein mann wechselt in die II ? oder muss unser kind dann auch bei ihm gemeldet sein?
    schon mal vielen dank im voraus. lg

  21. Anna

    Hallo,
    meine Scheidung (einvernehmlich) ist beantragt. Wir leben seit 1 Jahr getrennt in einem gemieteten Haus mit unseren 2 minderjährigen Kindern (13/15). Wir arbeiten beide und haben Steuerklasse 4. Frage 1:Kann einer von uns die Steuerklasse II beantragen? Frage II: Wenn wir beide weiterhin, jeder in einer Wohnung in einem Haus leben (nach der Scheidung) und die Kinder abwechselnd bei dem Einem und Anderem leben können dann beide die Steuerklasse II bekommen? Schon im Voraus herzlichen Dank für die Antwort. lg

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    ich denke, es wird nicht funktionieren. Aber erkundigen Sie sich beim FA.

  23. Isabella

    Hallo, ich hätte da mal ne frage. Ich bin geschieden und habe die Lohnsteuerklasse 2. Da mein Freund und ich am überlegen sind zusammen zu ziehen würde ich automatisch die Lohnsteuerklasse 1 bekommen. Was ist aber wenn er wieder auszieht und ich wieder alleine lebe? Kann ich die Lohnsteuerklasse 2 wieder beantragen? Wer kann mir helfen?
    Vielen Dank im voraus!

  24. Jo

    Ich habe St.Kl. II als alleinerziehende Mutter. Sollte mein neuer Partner zum 1.9. bei mir einziehen, müsste ich dies auf St.Kl.I ändern lassen. Muss ich dann rückwirkend für 1.1.-31.8.2008 auf St.Kl.I versteuern und nachzahlen? (Bei der Einkommenssteuererklärung). In den Fällen andersherum, in denen noch schnell im Dezember geheiratet wird, gilt dies ja auch rückwirkend für das gelaufene Jahr…
    Danke vorab!
    Jo

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ isabella

    ja, das müßte gehen. Siehe letzter Absatz des Beitrages.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ jo

    nein, nicht rückwirkend, auch Sie lesen bitte den letzen Absatz meines Beitrages:

    „Der neue Entlastungsbetrag ist kein Jahresbetrag mehr und damit auf diejenigen Monate zu beschränken, in denen sämtliche der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, sobald sich die Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern (§ 39 Abs. 4 Satz 1 EStG).”

  27. Sandra

    Hallo,
    lebe von meinem Mann seit Feb.08 getrennt. Geschieden werden wir im Jan.09, momentan habe ich Steuerklasse 3 da mein Mann selbstständig ist. Sollte ich ab dem neuen Jahr die Steuerklasse 2 nehmen ? Ich arbeite halbtags und mein 6-jähriger Sohn lebt bei mir ich beziehe für mich keinen Unterhalt nur für meinen Sohn. Vielen Dank für eine Info.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Sie werden es müssen, da Sie ab 2009 (dem Jahr, das auf die Trennung folgt), die Stkl. III nicht weiter behalten können.

  29. Petra

    Hallo… versuche den ganzen ABend mich etwas schlauer zu lesen.
    Mein Mann und ich trennen uns. Ab ersten achten bezieh ich mit unseren zwei minderjährigen Kindern eine eigene Wohnung. Bin mit 31 STd. in der Woche auf Lohnsteuerklasse fünf beschäftigt. Mein Mann kommt mir mit einem entsprechenden Ausgleich der Lohnsteuerklasse jedoch nicht entgegen.
    Daher meine Frage: Ist es möglich, trotz noch gemeinsamen Haushaltes, die Lohnsteuerklasse vor dem ersten achten zu beantragen?
    Vielen Dank für jede Hilfe !!
    -Schönen Abend noch !!!

  30. RA Ralf Hein

    Im Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgt, kann nur beiderseits zu Lohnsteuerklasse IV gewechselt werden. Ob sich dies lohnt, ist allerdings fraglich. Wenn Ihre Ehemann Ihnen Unterhalt zahlen muss, dann aufgrund der derzeitigen beiderseitigen Einkünfte. Nach einem Wechsel der Steuerklasse haben Sie zwar ein höheres Einkommen, jedoch ermäßigt sich der Unterhalt. In den meisten Fällen ist es günstiger es im Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgt, bei der Steuerklassenkombination III/V zu belassen und den Unterhalt auf dieser Basis zu berechnen. Im Folgejahr haben Sie dann ohnehin Steuerklasse II und Ihr Ehemann I.

  31. Bernd

    ich lebe seit jannuar 2006 in scheidung meine noch frau beteidigt sich an keinerlei kosten und weigert sich aus unseren haus aus zu ziehen. ich habe 2 söhne 22 und 16 jahre beide haben kein einkommen.Im Haus ist alles getrennt zimmer küche und sogar die waschmaschine es gibt nichts gemeinsammes mehr.Ich wollte jetzt die steuerklasse 2 beantragen und habe die steuerklasse 1 bekommen was kann ich machen um in die steuerklasse 2 zu kommen

  32. Bernd

    sorry die scheidung wurde 2008 eingereicht

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    notfalls den Rechtsweg beschreiten, Einspruch und Klage. Die Erfolgsaussichten halte ich jedoch für nicht sehr groß.

  34. Marc

    Hallo
    Meine Mutter (geschieden) hatte bisher immer meinen Bruder (18 Jahre alt) mit auf der Steuerkarte dieser fängt ab August eine Ausbildung an und wohnt ab dann in einem anderen Ort.
    Muss sie dann die Steuerklasse wechseln oder kann mein Bruder weiterhin auf ihrer Karte bleiben?

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ marc

    wenn Sie Steuerklasse 2 meinen, wohl nicht. Ob noch ein Kinderfreibetrag gewährt wird…..? leider nicht mein Thema. Beim FA fragen.

  36. Danny

    Hallo,
    mein Noch-Frau und ich lebe getrennt, ich wohne demnächst mit unseren 5 Kindern in einem Haushalt, arbeite ganztags. Meine Exfrau hat eine eigene Wohnung, arbeitet nur halbtags, da sie nachmittags die Kinder betreut, zahlt kein KU.

    Frage1: Wer von uns beiden hat ein Anspruch auf die Steuerklasse II?
    Frage2: Wie werden die Kinder auf den Steuerkarten verteilt? Gibt es da Spielraum auf den man sich einigen kann oder ist es eindeutig geregelt?

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ danny

    eigentlich steht alle oben im Artikel. Sie können wohl Steuerklasse 2 beantragen.

    Die Kinder werden dann mit den Kinderfreibeträgen hälftig aufgeteilt, für jeden 2,5.

  38. Sandra

    Hallo,
    ich bin alleinerziehend mit einer 2 1/2 jährigen Tocher. Nun ziehe ich mit einem neuen Partner zusammen, der unterhaltspflichtig gegenüber seiner Noch-Ehefrau sowie zwei Kindern ist.
    Frage: Muss ich meine Steuerklasse II ändern lassen????
    Danke

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    ja, wegen Haushaltsgemeinschaft

  40. Ulli

    Guten Tag,
    mein Mann und ich haben uns einvernehmlich getrennt. Wir haben die Steuerklassen (3+5) bisher beibehalten. Unser Sohn möchte gerne zu seinem Vater ziehen – er ist Schüler. Unsere Tochter – ebenfalls noch Schülerin möchte bei mir bleiben. Jeder von uns hätte dann ein Kind bei sich zu Hause und auf der Steuerkarte. Die große Frage ist nun ob es für uns beide – meinen Mann und mich – dann möglich wäre, in die Steuerklasse II zu wechseln?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Gruß U.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ ulli

    ich bin mir nicht sicher, da ich kein Steuerrechtler bin, aber theoretisch sollte es, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, möglich sein.

  42. Angelina

    Hallo !

    Seid Anfang Dezember 2007 lebe ich mit meiner 12 jährigen Tochter, bei meinem Freund. Ich habe Lohnsteuerklasse II. Wir haben getrennte Haushaltsführung, d.h. jeder zahlt für sich.. Muss ich meine Klasse ändern? Wenn ja ab wann? Muss ich nachzahlen? Habe jetzt erst davon erfahren, so etwas müssten einem doch auch die RAe. sagen oder?

    Vielen Dank und Gruß

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ angelina

    wenn es eine Haushaltsgemeinschaft ist, wovon das FA im Zweifel ausgehen wird, hätten Sie ab Beginn der Gemeinschaft das FA darauf hinweisen müssen.

    Ein RA ist mE nicht für Ihre steuerlichen Belange zuständig.

    Seien Sie vorsichtig, nicht in den Bereich der Steuerhinterziehung zu kommen.

  44. Angelina

    Vielen Dank !!!! :°)

  45. Manu

    Guten Tag,

    ich lebe seit dem 01.07.07 getrennt von meinem Mann, ich hatte bis letzte Woche noch die Steuerklasse 4 und habe Sie auf die 2 vom Gemeindeamt ändern lassen. Auf der Steuerkarte steht jetzt, dass ich die 2 seit dem 01.01.08 habe. Bekomme ich rückwirkend die zuviel gezahlte Lohnsteuer gutgeschrieben oder wie läuft des. Ich habe ja seit dem 01.01..08 offiziell die SKL 2, habe aber bis einschließlich August die Steuerklasse 4 berechnet bekommen.

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ manu

    ich bin Familienrechtler, aber kein Steuerrechtler. Sicherlich bekommen Sie mit der Steuererklärung für 2008 einiges zurück.

  47. dianao

    hallo,meine frage ist habe jetzt ein job mit 880brutto ,lebe alleine.meine tochter ist 19und bekommt ein kind wohnt aber nicht bei mir ,sie lebt auch alleine .ich bekomme für sie noch kindergeld das ich an sie weiterleite habe ich steuerklasse1oder 2

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ dianao

    welche StKlasse Sie haben, steht auf Ihrer StKarte. StKlasse 2 werden Sie aber nicht haben können

  49. Barbara

    Hallo,

    ich habe gestern erst festegestellt, dass ich seit Januar plötzlich in der Steuerklasse I bin (vorher war ich in II), was mir ein völliges Rätsel ist, da ich alleinerziehend bin und allein mit meiner Tochter in einem Haushalt wohne! Kann ich nun meine Steuerklasse noch rückwirkend ändern lassen? (der Arbeitgeber wird fluchen, oder?)

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ barbara

    den ArbG wird das nicht sehr interessieren, da StKl. II nur einen Freibetrag enthält, aber ansonsten wie StKl. I ist.

    Fragen Sie mal beim FA nach, was passiert ist. Ich kann es auch nicht sagen.

  51. Britta

    Guten Abend,

    kann ich auch StKl II beantragen wenn das behinderte Kind (18 aber noch in der Schule)während der Woche in einem Wohnheim lebt und die WEs abwechselnd bei Vater und Mutter verbringt?

    Wie käme man in so Situationen ohne Ratschlag nur klar?
    Danke für die Teilnahme an diesem Forum!

    Britta

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    abschließend kann ich es nicht sagen. Wenn das Kind bei Ihnen gemeldet ist und Sie alleinstehend sind, könnte es klappen.

    Zur Sicherheit müßten Sie wohl das FA fragen.

  53. Eva

    Mein Mann lebt und arbeitet seit 1 Jahr in China. Ich bin somit alleinerziehend mit 2 Kindern und habe auch den Kinderfreibetrag. Kann ich von Steuerklasse IV nach II wechseln? Ist Voraussetzung, dass sich mein Mann von meinem Wohnsitz abmeldet?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ eva

    ich habe keine detaillierten Kenntnisse der steuerrechtlichen Praxis der Finanzämter. Ob die Aussage, Ihr Mann habe die Anschrift nur noch proforma,ausreicht, kann ich nicht abschließend sagen.

    Das sollte ein Steuerberater beantworten können.

  55. Hanna08

    Ich habe mich von meinem Mann getrennt25.07.2008 ,habe andere Wohnung und steuerkarte 3,wir habe gemeinsamen Sohn .Kann ich die Steuerkarte 3 AUCH für 2009 behalten ?

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ hanna08

    ganz klar: nein!

    Steuerklassenwechsel ist in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, vorgeschrieben.

    Möglicherweise können Sie Stkl. II nehmen.

  57. Hanna08

    Welche Steuerklasse bekommt mein Mann,Kindfreibeiträg?o,5 ?

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ hanna08

    er bekommt StKl. I

  59. sachers

    Hallo!
    weiß jemand, wieviel meiner EX mit einer 16 jährigen Tochter weniger bekommt, wenn wir die Steuerklassen ändern. Ich habe jetzt 1 und sie 5. Sie erhält außerdem das Kindergeld und hat ca 1800€ im Monat.

    Danke

  60. nimra

    Hallo, ist es richtig, dass bei einer Trennung die Steuerklassen im nächsten Jahr auf I bzw. II geändert werden müssen/sollen? Und jedem (ex)Ehepartner 1/2 „Kinder“ auf der Karte zustehen?

    Vielen Dank im voraus.

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ nimra

    ja, das ist richtig. Lesen Sie auch hier

  62. Melanie

    Hallo
    hab jetzt auch ne Frage zu den Steuerklassen etc. Auf dem Bürgerbüro hab ich jetzt 2 verschiedene Varianten erfahren. Wir sind seit März diesem Jahr offiziell getrennt und haben beide Steuerklasse 4. Jetzt müssen wir das ja im nächsten Jahr ändern! Nur wie?? Ich habe das Kind bei mir. Das hieß erst ich bekomme definitiv II, er I. Jetzt wohne ich aber mit meinem neuen Freund zusammen?! Was bekomm ich dann? auch I ?? Oder geht es das wir uns als eheähnliche Gemeinschaft eintragen lassen und dann wir beide 4 bekommen, mein Ex normal I?? Oder geht sowas dann erst nach der Scheidung??? Denn wenn ich normal meinen Freund angebe bekomm ich ja I….
    Blick echt nimmer durch was geht.
    Und wer weiß was ca. ne Scheidung kostet. Wir sind uns in allem Einig. Er zahlt normal den Regelunterhalt, ich habe das Kind, beide SOrgerecht…geht das dann schneller, einfacher , günstiger?
    DANKE
    MEL

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    wenn Sie mit dem Freund zusammenleben, scheidet Stkl. II aus. Sie bekommen I.

    Wegen der Kosten fragen Sie bitte nach dem 10.11.08 nochmals nach. Ich bin mal eine Woche weg.

  64. len

    ich habe ien frage bezüglich dem verbleib in der lohnsteuerklasse II.ich bin geschieden und habe 2 töchter von 21 und 25 jahren.die 25jährige(jetzt im oktober 25 geworden ist bei mir mit 1.wohnsitz gemeldet und macht eine schulische ausbildung zur fremdsprachenkorrespondetin.Die Jüngere Tochter studiert und ist auch bei mir mit 1.Wohnsitz gemeldet. ab 1.11.08 bekomme ich nun für die 25jährige kein kindergeld mehr.muß ich nun auch die lohnsteuerklasse wechseln? bisher hatte ich die klasse II .meine große tochter erhält von mir ca.400 euro pro monat, denn sie muß ja jetzt auch noch krankenkassenbeiträge selbst bezahlen. wirtschaftlich kann sie ja zu einer haushaltsbedarsgemeinschaft nicht beitragen, da sie nichts verdient außer job-ca.160 euro pro mo
    nat.über Info würde ich mich freuen.
    gruß lena

  65. Silke

    Hallo,
    ich würde gerne ab Januar die Lohnsteuerklasse 2 beantragen (z. Zt. noch 5).
    Mein Sohn hat seinen Hauptwohnsitz bei mir, mein Mann (wir haben keine Scheidung eingereicht) bekommt jedoch das Kindergeld und ich denke, er wird es mir auch nicht ohne Weiteres überlassen, da unser Sohn ca. 20 Tage bei mir und 10 bei ihm ist.
    Steht mir die Steuerklasse – auch wenn ich das Kindergeld nicht bekomme zu ??? Unser Sohn ist mit Nebenwohnsitz bei meinem Mann gemeldet…

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus….

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Sie müssen das mit dem FA klären. Das Kindergeld sollte darauf keinen Einfluss haben.

  67. Silke

    Danke für die Antwort.

    Ich habe nun mit dem FA telefoniert und es ist tatsächlich so, dass derjenige die Steuerklasse 2 erhält, der das Kindergeld bekommt :o(…. egal, bei wem das Kind seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat….

  68. Jo

    Wir meine Frau und ich trennen uns, wir haben beide Steuerklasse 4. Müssen wir diese in diesem Jahr ändern oder erst im neuen Jahr wenn ich woanders offiziell gemeldet bin?

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ jo

    die Änderung wird erforderlich für das Jahr, das auf die Trennung folgt.

    Wenn Trennung 2008 – Änderung StKl. in 2009.

    Wenn Trennung 2009 – Änderung in 2010.

  70. mrs.claussen

    meine Tochter ist 21 und absolviert ein bezahltes Praktikum ( 800.- monatl. Entgelt). Kann ich trotzdem meine Steuerklasse 2 behalten?

  71. mrs.claussen

    meine Tochter ist 21 Jahre alt und absolviert ein bezahltes Praktikum, welches dann im nächsten August in eine Ausbildung mündet. kann ich , solange sie dieses Praktikum macht, meine lohnsteuerklasse 2 behalten ? sie bekommt 800 -euro monatlich. wir leben natürlich in einem haushalt.
    danke und frdl. gruss
    m. claussen

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ mrs claussen

    Ich denke, in der Zeit des Praktikums, haben sie keinen Anspruch auf den Freibetrag der Steuerklasse 2. Ich bin allerdings kein Steuerfachmann und würde raten, dass sie sich einfach bei dem Finanzamt erkundigen.

  73. Jo

    Hallo,

    wie wird das Honorar berechnet wenn die Scheidung Rechtskräftig wird? Nur vom Reinen Nettolohn oder gehören die Zulagen wie Spät- und Nachtschicht auch dazu?

    Danke Jo

  74. RA Thomas von der Wehl

    @jo

    ich gehe davon aus, dass sie aus einem konkreten Grunde nachfragen. Ich selbst berechne die Anwaltskosten nach dem, was meine Mandanten mir angeben und frage hier nicht lange nach.

    Vom Grundsatz her werden die Anwaltskosten in Scheidungsverfahren nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute berechnet. Zu dem Nettoeinkommen gehören auch Zulagen für Spät-und Nachtschichten.

  75. Jo

    Hallo,

    noch mehr Fragen. Muss man unbedingt einen Anwalt haben für die Scheidung? Der eine sagt ja der andere nein?! Da wir uns mit allem einig sind wäre es schön wenn’s ohne gehen würde. Ist das möglich?

    Danke, Jo

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ jo

    nein, es geht definitiv nicht ohne einen Anwalt. Das deutsche Familienrecht sieht den Anwaltszwang für die Beantragung der Scheidung vor. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrags von einem Anwalt formuliert werden muss und im Gerichtstermin auch ein Anwalt diesen Antrag stellen muss. Es reicht allerdings, wenn die antragstellende Seite anwaltlich vertreten ist. Die andere Partei kann dem Scheidungsantrag einfach zustimmen und braucht keinen eigenen Anwalt.

    Eine kostengünstige Lösung ist die von mir angebotenen Onlinescheidung. Schauen Sie hier:

    Online-Scheidung

  77. Jo

    Hallo,

    ist das egal woher wir kommen? Um uns evtl. online Scheiden zu lassen?

    Jo

  78. Jo

    Ab wann müssten wir einen Antrag stellen? Da wir ab Januar 2009 erst getrennt Leben.

    Jo

  79. Chris

    Hallo, ich bin geschieden, meine Tochter ist Studentin und lebt in einer WG. Ich bekomme für sie Kindergeld. Im Moment habe ich Steuerklasse 1. Wäre ich berechtigt für Steuerklasse 2, wenn sie mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet wäre?

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ jo

    woher Sie kommen, ist nicht entscheidend. Aber das Trennungsjahr muss erst abgelaufen sein. Nächstes Jahr um diese Zeit, vielleicht 4 Wochen früher, sollten wir wieder miteinander korrespondieren.

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Bitte denken Sie immer daran, dass ich kein Steuerfachmann bin. Ich denke, in ihrer Situation haben sie keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse 2. Ich würde raten, dass sie sich direkt beim Finanzamt erkundigen.

  82. Jo

    Hallo,

    Danke , für die schnellen Antworten. Hab da noch eine Frage und zwar zählt ja die Spät-und Nachtschichtzulage zu dem Nettolohn, auch eine Gewinnbeteiligung oder Krankheitsprämie?

    Jo

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ jo

    vom Grund her müssen sie davon ausgehen, dass alles, was Sie verdienen, für die Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Das gilt sicherlich für Gewinnbeteiligungen. Bei einer Krankheitsprämie die ich davon aus, dass diese gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer nicht krank wird. Somit würde ich auch diese zu dem Einkommen rechnen.

  84. Jo

    alles klar und erst mal besten Dank für die ganzen Auskünfte.

    Jo

  85. Gerd

    Hallo,

    folgende Frage:

    Meine Frau und ich haben uns getrennt. Ich bin im September ausgezogen. Als Steuerklassen hat sie derzeit die 5 und ich die 3. Unsere beiden Kinder wohnen bei ihr im Haushalt. Jetzt arbeitet sie wieder halbtags und will dringend die Steuerklasse 2 haben. Was bedeutet das für mich? Ich habe momentan Klasse 3. Ist das wirklich von Vorteil für uns beide? Ich verdiene derzeit brutto ungefähr das 4xfache von ihrem Brutto. Hat sie dann netto wirklich viel mehr Geld? Hab ich dann netto viel weniger? Und geht das nicht nach hinten los, weil ich ja bei einem geringeren Netto ja auch weniger Unterhalt zahlen muss?

    Bitte um Hilfe

    Danke & liebe Grüße

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ gerd

    ich bitte um Verständnis, aber ich bin kein Steuerrechtler. Ein Ratschlag in dieser Situation wäre leichtfertig.

    Bitte erläutern Sie einem Steuerberater ihre konkrete Situation und lassen diese Situation auch von dem Steuerberater beurteilen.

    Grundsätzlich sagt die Steuerklasse nichts über die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern aus, sondern nur etwas dazu, welche Vorauszahlungen man auf entstehende Steuern zu zahlen hat.

  87. Gerd

    Grundsätzlich ist das aber schon ok, normal und richtig, dass wir in unserer Situation die Steuerklasse wechseln? Ich kenne mich damit leider nicht aus und muss leider sagen, dass meine Frau ziemlich ausser Kontrolle geraten ist und keine Gelegenheit auslässt, um mir eins auszuwischen. Auch wenn sie damit letztendlich ihrer eigene Grundlage gefährdet…aber Vernunft ist ihr momentan fremd und sie hört auf falsche Leute derzeit.

    Mir gehts nicht um eine genaue Berechnung des Geldes, da hab ich mich falsch ausgedrückt..mir gehts nur darum, dass ich in nichts einwillige, was falsch ist oder woraus sie mir einen weiteren Strick drehen kann. Also nicht um 20 Euro hin oder her, sondern nur darum, dass ich nicht befürchten muss, dass sie wieder etwas im Schilde führt und mich ein böses Erwachen erwartet.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort und Beratung.

    Liebe Grüße

  88. RA Thomas von der Wehl

    @gerd

    was für Sie am günstigsten ist, muss ein Steuerberater anhand ihrer konkreten finanziellen Situation beurteilen. Das alles hilft natürlich nichts, wenn Ihre Frau vernünftigen finanziellen Argumenten nicht zugänglich ist.

  89. Gerd

    danke dennoch 🙂

    liebe grüße!

  90. bini

    Hallo,
    wohne mit meiner Tochter im eigenen Haushalt.Vater und Freund wohnt in eigener Wohnung.Kommt regelmässig zu Besuch.Steuerklasse 2 für mich legal?
    Mfg

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ bini

    Ich bitte um Verständnis, aber ich möchte zu derart kurzen Sachverhalten keine abschließende Stellung beziehen, zumal es sich hier um das Steuerrecht handelt, ich kein Steuerfachmann bin und immer im Hintergrund die Möglichkeit eines Steuervergehens lauert.

    Wenn Sie ganz sichergehen wollen, schildern Sie die Situation dem Finanzamt und fragen dort direkt nach.

  92. dani

    Hallo,
    mein Mann und ich leben seitdem 27.12. getrennt, er hat sich umgemeldet und ist ausgezogen. Dann müssten wir uns doch so ca. 4 Wochen vor dem 27.12.2009 um die Scheidung kümmern,oder?

    MfG
    dani

  93. dani

    Hallo,

    da wir eine einvernehmliche Scheidung möchten, muss man dann 1 Jahr dafür getrennt leben?

    dani

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ dani

    nach dem deutschen Scheidungsrecht kann eine Scheidung erst dann eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, akzeptieren fast alle Familiengerichte in Deutschland, wenn ca. 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag bereits eingeht.

  95. Michael

    Meine Frau und ich haben uns letztes Jahr im November getrennt. Sie hat sich allerdings noch nicht umgemeldet. Wir hatten/haben noch die Steuerklassen 3(Ich) und 5(meine Frau). Ich zahle Ihr derzeit freiwillig monatlich einen festen Betrag. Unser 8-jähriger Sohn lebt bei mir. Ab wann muß ich die Steuerklasse wechseln um nicht evtl. straffällig zu werden? Kann dies nach der rechtskräftigen Scheidung erfolgen oder muß dies jetzt schon passieren? Und was passiert, wenn man nach z.B. einem halben Jahr doch wieder zueinender findet? Wechselt man dann wieder zurück? Für eine Antwort bedanke ich mich bereits jetzt im voraus.

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, sind die Steuerklassen zu ändern. Wenn sie sich im November 2008 getrennt haben, gilt ab dem 1.1.2 1009 bereits die neue Steuerklasse.

    Spätestens mit Ummeldung wird die Finanzverwaltung darauf aufmerksam.

    Findet im Jahre 2009 z.B. ein Versöhnungsversuch zwischen den Eheleuten statt, kann auch für das gesamte Jahr 2009 gemeinsame Veranlagung erfolgen.

  97. ORli

    seh schon, ist ziemlich schwierig eine genaue Definition für Stkl 2 zu finden, bzw alle parameter mal unter einen hut zu bringe. am sichersten immer noch das mit dem FA zu klären..

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ orli

    ergebe ich Ihnen uneingeschränkt recht.

    Das Problem ist nur, dass sie von dem Finanzamt nie eine verbindliche Auskunft erhalten werden.

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  99. Katharina

    Hallo,
    ich hätte da mal folgende Frage: Ich lebe seit Januar 2008 von meinem Ehemann getrennt, vor 4 Wochen (also im Jan09) habe ich die Scheidungsklage eingereicht.
    Ich bin seither Lstkl.3 und er 5, da er entweder arbeitslos oder krank ist und ich voll verdiene.
    Wir haben 2 kinder, die beide bei mir wohnen und ich auch das Kindergeld bekomme.
    Jetzt hat mich das Einwohnermeldeamt angeschrieben, dass ich dringend meine Lohnstuerklasse ändern lassen muss.
    Auf was wird diese nun geädnert? Auf 2 oder 1?
    Dazu muss ich noch sagen, dass mein neuer Freund inzwischen bei mir wohnt.
    Was passiert mit den Eintragungen der Kinder auf der Lohsnteuerkarte??
    Danke für eine Antwort!

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ katharina

    Da sie nicht allein stehend sind, wird für sie nur Steuerklasse eins in Betracht kommen. Die Kinderfreibeträge werden in der Regel auf beide Eheleute aufgeteilt.

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  101. Juju19

    hallo,
    da mein mann selbständig ist, hatte ich bis jetzt die „gute“ steuerklasse 3 und die freibeträge für unsere beiden kinder.
    nach der trennung, die jetzt ansteht, würde ich nach meiner information in steuerklasse 2 rutschen.
    dazu folgende fragen:
    es ist immer von aufteilung der kinderfreibeträge die rede. könnte ich die auch beide bekommen, wenn mein mann sie als freiberufler nicht braucht?
    und: mich würde interressieren, wieviel mir bei 820 euro butto (12 wochenstunden) nach dem wechsel der steuerklasse noch netto bleibt. gibt es da offizielle tabellen?
    vielen dank im voraus

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ juju19

    Die Kinderfreibeträge machen auch bei einem Selbstständigen einen Unterschied. Daher werden Sie beide Kinderfreibeträge nur mit Zustimmung ihres Mannes behalten können.

    Die Arbeitgeber müssten ihnen ausrechnen können, was bei einem Steuerklassenwechsel netto herauskäme.

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  103. Isabell

    Steuerklasse 2 und wann kann sie Dir genommen werden? Mein Mann und ich leben seit letzten Mai getrennt. Die beiden Kinder leben bei mir und ich beantragte Steuerklasse 2. Nun habe ich einen neuen Freund, der des öfteren bei mir weilt aber seinen eigenen Wohnsitz hat, seinen eigenen Haushalt. Er besucht mich und wir verbringen nun auch mal drei Tage am Stück hintereinander. Mein Nochmann hat dieses mitbekommen und verlangt nun den Wechsel in Steuerklasse 1. Frage kann er das? Ich habe meine Adresse, mein Freund seine Adresse. Er hat seinen Haushalt ich meinen. Darf man Besuch nicht sogar 5 Wochen beherbergen? Und wer darf mir die Steuerklasse denn nehmen???

    Danke im Voraus

    Isabell

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ isabell

    Ãœber die Steuerklassen entscheidet allein das Finanzamt. Wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht, sollte der Steuerklasse 2 nichts entgegenstehen.

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  105. Angela

    Hallo,
    ich bin schon in Steuerklasse II. Aus gesundheitlichen Gründen werde ich aber zum 01.07.09 zu meiner Mutter ziehen müssen. Nun meine Frage: Muss ich dann auch die Steuerklasse ändern lassen?

    Danke für die Info.

    Angela

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ angela

    Wenn das Zusammenleben mit ihrer Mutter eine Haushaltsgemeinschaft ist, werden Sie die Steuerklasse ändern lassen müssen. Ich rate Ihnen, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und dies dort zu klären.

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  107. Oliver100

    Hallo

    Habe frage und versuche schon seid einige zeit zur erfahren. Seid 02.2008 bin verwitwet habe Kleinkind wird bald 3 und kann in KIGA gehen und ich wider arbeiten kann. Jetzt ist die frage die mir keine so richtig eklären kann welche Steuerklasse für mich besser ist ob (noch 2009 die 3) oder gleich auf 2 umzusteigen. Laut diversen Rechner Tabellen im net trotz „Freibetrag“ der liegt bei 1308 euro, wird netto einkommen auf Steuerklasse 2 um ca. 200 euro weiniger als STKL 3 Bin für Tipps sehr dankbar

    Danke im voraus LG Oli

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    das ist eine Frage an einen Steuerberater.

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  109. nany

    hallo,
    möchte demnächst meine steuerklasse ändern lassen.
    folgendes:
    -ich lebe mit meiner 4 monate alten tochter alleine
    -bin auch alleinerziehend
    -vom biologischen vater der kleinen habe ich mich kurz vor der geburt getrennt-waren nicht verheiratet und haben auch nicht zusammen gewohnt(er wohnt ca.350km entfernt)

    soweit ich weiß,steht mir die stkl II zu,ist das richtig?

    desweiteren habe ich erfahren, dass mein ex-freund direkt nach der geburt der kleinen losgerannt ist, um seine stkl I in die stkl II ändern zu lassen, somit wohl auch ein halbes kind darauf hat!

    ist das denn so korrekt und welche rechte hat er überhaupt in sachen steuerklasse??

    danke im vorraus

  110. Maid

    Ich habe eine volljährige Tochter, die mit erstem Wohnsitz bei mir gemeldet ist und für die ich auch Kindergeld erhalte. Außerdem habe ich eine Tochter, die mit Hauptwohnsitz nicht mehr bei mir gemeldet ist wohl aber mit Nebenwohnsitz. Sie wohnt aus beruflichen Gründen in einem anderen Ort und es liegt keine Wohn-, keine Haushalts- und keine Wirtschaftsgemeinschaft vor. Wie sieht es dann aus mit Steuerklasse II ?
    Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ maid

    ich bin kein Steuerfachmann und möchte auf Detailfragen nicht mit gefährlichem Halbwissen antworten.

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  112. Ronny

    Hallo, bei einer Trennung von meiner Frau würden die Kinder weiterhin bei mir in meinem Haus wohnen. Meine Frau würde sich in der Nähe eine Wohnung suchen, damit der Kontakt zu beiden Elternteilen so gut wie möglich bestehen bleibt. Weiterhin würde meine Frau dann wieder Vollzeit arbeiten und die Kinder so weit möglich ganztags in den Kindergarten gehen. Wenn ich zur Unterstützung ein Aupair aufnehme, da ich öfters und unregelmäßig unterwegs bin und daher nicht jeden morgen die Kinder für den Tag vorbereiten bzw. abends in Bett bringen kann, kann ich trotzdem die Steuerklasse 2 bekommen? Vielen Dank, Ronny

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ ronny

    ich bin kein Steuerfachmann. Zur Sicherheit sollten Sie einfach beim Finanzamt nachfragen. Da mit einem Openair aber in der Regel nicht eine Haushaltsgemeinschaft gebildet wird, sollte der Beantragung der Steuerklasse 2 nicht im Wege stehen.

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  114. Mandy

    Guten Abend,
    ich leben seit zwei Monaten von meinem Mann getrennt. Wir wohnen nicht mehr im gleichen Ort. Mein 19-jähriger Sohn, der noch bis 7/2010 das Gymnasium besuchen wird, lebt zwar in meinem Haushalt und ist hier mit Zweitwohnsitz gemeldet, Hauptwohnsitz ist aber nach wie vor beim Vater (er bezieht weiterhin das Kindergeld und überweist an mich).
    Mein Sohn kann sich bei mir nicht mit Hauptwohnsitz anmelden, da er Mitglied des Stadtrates ist.
    Wenn ich ab 1/2010 das Kindergeld beziehe und mein Sohn weiterhin mit Hauptwohnsitz beim Vater gemeldet ist, kann ich dann die Lohnsteuerklasse II beantragen? Wenn ja, lohnt sich das überhaupt, da mein Sohn ab August 2010 Zivildienst leisten wird.
    Vielen Dank

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ mandy

    Unter den geschilderten Voraussetzungen sehe ich nicht die Möglichkeit Steuerklasse 2 in Anspruch zu nehmen. Sie sind tatsächlich nicht alleinerziehend. Zur Sicherheiten fragen Sie bitte das zuständige Finanzamt. Häufig wird der Vorteil der Steuerklasse 2 auch überbewertet. Es gibt hier nur einen gewissen Freibetrag, der sich in normalen Einkommensbereichen oftmals nur mit 30 bis 50 € monatlich auswirkt.

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  116. Michael

    Hallo,
    ich lebe von meiner Frau getrennt und die Scheidung sollte auch bald sein. Wir haben einen gemeinsame Tochter und meine Ex hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Unsere Tochter lebt überwiegend bei ihr, ist aber mit Zweitwohnsitz bei mir gemeldet. Derzeit hat sie die Steuerklasse 2. Ist es möglich, dass ich von ihr die Steuerklasse 2 für unsere gemeinsame Tochter überschrieben bekomme und sie behält auch die 2 da sie für ihren Sohn alleinerziehend ist????
    Wenn das gehen sollte, was und wo muss ich das beantragen?
    Danke

  117. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Ich bin kein Steuerfachmann, und gegebenenfalls sollte ein solcher befragt werden. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung müsste es aber möglich sein, wenn beide Eltern mit unterschiedlichen Kindern alleinerziehend sind, dass beide die Steuerklasse 2 beanspruchen können.

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  118. Cornelia

    Hallo,

    ich bin seit 4 Jahren geschieden und lebe seit 3 Jahren bei meinen Lebensgefährten mit meiner 15jährigen Tochter. Seit der Scheidung habe ich Steuerklasse 2. Mein LG ist seit einem Jahr Schüler, und verdient weniger als 400 € i. M. daher nicht Steuerpflichtig… Kann ich meine Steuerklasse behalten, ich habe gehört, dass mir die Steuerklasse nachträglich aberkannt und ich wohmögl. nachzahlen muß?

    Viele Grüße und Danke

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ cornelia

    dazu der Text von oben, der Ihre Frage beantwortet:

    Leben Sie mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten Sie wegen der bestehenden Haushaltsgemeinschaft nicht als alleinstehend. In anderen Fällen können Sie nachweisen, dass eine Haushaltsgemeinschaft mangels gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht besteht.

    Ich denke, Sie haben derzeit keinen Anspruch auf die Steuerklasse 2. Sollten Sie den Steuerfreibetrag zu Unrecht in Anspruch genommen haben, müssten sie die zu Unrecht gewährten Vorteile zurückerstatten.

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  120. Tanja

    Hallo,
    mein Freund und seine Frau sind seit diesem Frühjahr geschieden. Die beiden minderjährigen Kinder leben/wohnen exakt zur Hälfte bei Ihrem Vater sowie bei der Mutter. Vom Finanzamt wurde Beiden für das Jahr 2009 die Lohnsteuerklasse II erteilt. Jetzt sind die neuen Steuerkarten gekommen und darauf hat mein Freund nun Stkl I und seine Ex-Frau II. Bei Rückfragen bei der Gemeinde und dem Finanzamt wurde uns mitgeteilt, dass es ein Fehler gewesen wäre und Sie nicht beide Stkl II haben könnten. Ist dies nicht ungerecht, da die Kleinen ja wirklich 50-50 geteilt sind?

    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank und einen lieben Gruß

    Tanja

  121. katja

    hallo, mein freund (nie verheiratet etc.)und ich leben zusammen in einer wohnung.nun bin ich aber schwanger,derzeit aber die hauptverdienerin in unserem haushalt…frage ist jetzt,steht mir dann ebenfalls steuerklasse zwei zu oder bekomme ich steuerklasse eins mit dem kind drauf?????

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ katja

    die Steuerklasse und 2 können nur getrennt lebende und allein erziehende in Anspruch nehmen.

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  123. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    Ich bin kein Steuerfachmann. Wenn es sich tatsächlich um ein einvernehmliches echtes Wechselmodell bei der Betreuung der Kinder handelt, könnten die Eltern natürlich überlegen, jeweils ein Kind bei einem Elternteil anzumelden. Dann wäre sicherlich die Beanspruchung der Steuerklasse 2 für beide Elternteile berechtigt. Dies sollte aber mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

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  124. Karoline

    Hallo,

    ich lebe seit knapp einem 3/4 Jahr von meinem Mann getrennt. Bei mir sind unsere zwei minderjährigen Kinder gemeldet. Mein Lebensgefährte hält sich sehr häufig bei mir auf, ist aber nicht bei mir gemeldet. Ein gemeinsames Wirtschaften liegt nicht vor, da ich alle Dinge die Kinder bzw. das Haus betreffend seber finanziere, auch versorgt sich jeder selbst mit Lebensmitteln. Auch er besitzt ein Haus, in dem wir uns auch aufhalten und für das er alleine die Kosten trägt. Keiner hat eine Vollmacht für das Konto des anderen. Verpflichtungen hinsichtlich meiner Kinder übernimmt er auch nicht.
    Kurz gesagt wir führen eine Beziehung mit zwei Häusern (und somit zwei getrennten Haushalten) ohne das der eine eine finanzielle Verantwortung für den anderen übernimmt.
    Habe ich dann trotzdem ab nächstem Jahr einen Anspruch auf Steuerklasse II?

    Vielen Dank und Grüße von
    Karoline

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ karoline

    Sie sollten die Situation dem Finanzamt schildern und dort prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf die Steuerklasse 2 haben. Ich tue mich als Familienrechtler (mit äußerst begrenzten Kenntnissen im Steuerrecht) sehr schwer hier eine abschließende Aussage zu treffen.

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  126. Elisabeth

    Hallo,
    meine Tochter, 23, für die ich noch Kindergeld bekomme, studiert und hat sich an ihrem Studienort mit 1. Wohnsitz gemeldet.
    Kann ich trotzdem Steuerklasse II beantragen?

    Vielen Dank

    Elisabeth

  127. Corinna

    Hallo,

    ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Mädchen mit steuerklasse 2 ich arbeite jetzt auf lohnsteuerkarte bin ich dann auch Krankenversichert?Ich habe bis jetzt immer selber meine Krankenkassenbeiträge selber bezahlt und jetzt bitte eine antwort danke

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ corinna

    ich kann Ihnen nicht sagen, ob sie krankenversichert sind. Dies hängt auch von der Höhe des Verdienstes ab. Bitte klären sie dies mit ihrem Arbeitgeber.

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  129. RA Thomas von der Wehl

    @ elisabeth

    bitte das Finanzamt fragen. Ich bin kein Steuerfachmann.

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  130. Orlovic

    Hallo, meine Frau und ich leben seit 01.06.2009 getrennt. Wir haben zwei Kinder, die bei meiner Frau leben. Sie arbeitet mit halber Stelle und hat ihre Steuerklasse auf 2 ändern lassen. Ich bekomme die 1, was zur Folge hat, dass die Unterhaltszahlungen sich verringern werden. Ist das so richtig, oder gibt es eine andere Möglichkeit der Steuerklasse für mich.

  131. RA Thomas von der Wehl

    @ orlovic

    in dem Jahr, in dem die Trennung erfolgt, kann in der Regel noch die alte steuerliche Regelung beibehalten werden. Erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt (dies wäre 2010) sind die schlechteren Steuerklassen zu wählen. Leider gibt es hier keine Möglichkeit der Beeinflussung.

    Es ist richtig, dass der Staat durch die schlechteren Steuerklassen nach Trennung praktisch verdient und den Kindern gegebenenfalls dadurch auch Unterhaltsansprüche entzieht. Offensichtlich ist dies politisch gewollt.

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  132. Volker

    Meine Frau und ich leben seit 7 Monaten getrennt. Wir haben beide bisher Steuerklasse 4. Unser jüngster sohn (17) lebt bei mir und ich erhalte Kindergeld für ihn. Ich möchte Steuerklasse in II ändern lassen. Wie hoch ist meine Mehrbelastung pro Jahr (Bruttoverdienst 3800 €)

  133. Jürgen

    Hallo!
    Ich habe mich ende November 2009 von meiner Frau getrennt.Sie hat bereits eine neue Wohnung und hat sich umgemeldet.Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief bekommen das Ich meine Steuerkarte umschreiben muß von 3 auf 2.
    Meine Frau und Ich trennen uns im guten Ich zahle Ihr freiwillig 500€ jeden Monat damit sie ihre neue Wohnung Überhaupt bezahlen kann.Sie selbst verdient nur 400€.
    Dies kann ich allerdings nur zahlen wenn Ich in Steuerklasse 3 bleibe.Meine Tochter 16J.noch Schule bleibt bei mir.
    Wäre es für mich nicht sinnvoller,beim Finanzamt eine Versöhnung vor zuspielen für dieses Jahr und anfang nächsten Jahres die trennung zuvollziehen.Könnten trotzdem beide Wohnungen
    auf uns angemeldet bleiben?

    wäre Ihnen dankbar für einen Rat
    Gruß Jürgen

  134. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    die Eheleute müssen die Steuerklasse erst in dem Jahr ändern, dass auf die Trennung folgt. Das wäre in ihrem Falle erst das Jahr 2010.

    Sie können natürlich von mir keinen Ratschlag dahingehend erwarten, dem Finanzamt etwas vorzuspielen. Dies wäre Steuerhinterziehung.

    Nur ganz allgemein gesagt gilt, dass bei einem ernsthaften Versöhnungsversuch der Eheleute, auch für das Jahr, in dem der Versöhnungsversuch stattfand und scheiterte, eine steuerliche Zusammenveranlagung möglich ist.

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  135. RA Thomas von der Wehl

    @ volker

    Das kann ich nicht seriös ausrechnen. Dies kann allenfalls ein Steuerberater, der ihre genau Situation kennt.

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  136. Karin

    Muss mein Partner die Steuerklasse wechseln,wenn ich bei ihm nur mit der Nebenwohnung gemeldet bin.Er ist eingetragen als alleinerziehend mit der Steuerklasse 2-

  137. Sabine

    Ich habe mich gerade von meinem Mann getrennt, jetzt war ich bei der Gemeinde um meine Lohnsteuerklasse von 4 auf 2 zu ändern. Die Mitarbeiterin auf der Gemeinde hat mir gesagt, dass ich die 2 erst ab dem nächsten Jahr bekommen würde. Ich soll mich doch einmal beim Finanzamt informieren. Auch dort konnte man mir nicht wirklich diese Frage beantworten.

    An welche Stelle muss ich mich melden wegen Kindesunterhalt? Jugendamt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    mfg
    Sabine

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    Das Jugendamt kann bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt behilflich sein, obwohl dies nicht meine 1. Wahl wäre. Ich würde mich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Falls Sie eine Empfehlung benötigen, müsste ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes wissen.

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  139. adriana

    Bin alleinerziehende Mutter und mein volljähriger Sohn ist gerade fertig mit seiner Ausbildung. Zurzeit er ist arbeitslos. Wie sieht es mit Steuerklasse II aus?

    Danke!

    mfg
    adriana

  140. RA Thomas von der Wehl

    @ adriana

    wohl nicht möglich, aber bitte beim FA nachfragen

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  141. melnie

    hallo…

    ich bin steuerklasse eins und wurde es gerne ändern lassen weil ich 3 kinder habe….1 kind lebt bei ihren vater und meine 2 jungs leben in einer einrichtung für kranke kinder,sind aber bei mir gemeldet….Kindergeld erhalte ich nicht für sie weil das an die einrichtung gezahlt wird gleich….

    wie verläuft sich das jetzt für mich?
    kann ich die steuerklasse ändern lassen?

    Meine große lebt bei ihren vater und wir haben jeweils je 0.5 freibetrag was mir der vater ( seine hälfte) jetzt übergeben mag weil er keine arbeit hat.

    Geht das?

  142. RA Thomas von der Wehl

    @ melnie

    ich ein kein Steuerrechtler und kann die spezielle Frage nicht abschließend beantworten. Ich denke aber, die Steuerklasse 2 kommt für sie nicht in Betracht, da die Kinder nicht in ihrem Haushalt leben. Zur Sicherheit fragen Sie aber bitte beim Finanzamt nach.

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  143. Claudia

    Hallo,

    ich habe mich von meinem Mann getrennt und er ist am 11.4.2010 ausgezogen.
    Nun wollten wir die Steuerklassen wechseln, da wir ein Kind haben und im Moment noch 3/5 sind.

    Jetzt sagen die auf dem Bürgerdienst im laufenden Jahr können wir nur in 4 / 4… da ich es ständig im Netz anderster lese, hab ich beim Finanzamt angerufen und gefragt. Dort bekam ich die Auskunft für dauernd getrennt lebende geht das natürlich… Jetzt wollen wir einen Anwalt suche, können sie mir einen Tip geben?

    Zu Dank verpflichtet… Mfg. Claudia

  144. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    wo soll der Anwalt seinen Kanzleisitz haben?

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  145. Peter Dre

    hallo,
    meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet, 1 Kind -7 Jahre, keine Unterhaltszahlungs-Pflicht, da beide das Kind zu je 8 Tagen im Wechsel haben) ist bezüglich neuer Bekanntschaft aus dem gemeinsamen Haus in eine eigene Wohnung ausgezogen. Das Kindergeld läuft auf Ihren Namen. Kann ich, da wir beide berufstätig sind von Steuerklasse 1 nach 2 wechseln ?

    wer kann mir da helfen…

  146. RA Thomas von der Wehl

    @ peter d

    ich denke nicht, dass dies bei dieser Konstellation möglich ist, rate aber, zur Sicherheit direkt beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Ich bin kein Steuerrechtler.

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  147. little_missSunshine

    Ich habe mir gerade eine Wohung gesucht und mich von meinem Mann getrennt. Kann ich da jetzt schon die Lohnsteuerklasse 2 beantragen? Der offiziele Mietbeginn ist der 15.6. 2010, darf aber schon rein in die neue Wohnung??

  148. bea

    Ich habe eine bekannte die hat zwei kinder 12und13
    sie arbeitet sie geschieden und lebet allein steht ihr dieser entlastungsbetrag zu ,Sie macht auch keine
    lohnsteuer mann hat ihr gesagt es lohn sich bei ihr
    nicht ich verstehe das nicht gerade weil sie es weit zur arbeit hat.lg bea

  149. kathi

    hallo,
    habe 2010 steuerklasse 2 bekommen, meine verhältnisse haben sich nicht geändert , bekomme ich dann 2011 automatisch ,die steuerklasse 2 wieder zugesprochen ?
    danke für ihre anrwort,lg

  150. edith

    Hallo ich bin seit 2008 geschieden
    mein sohn lebt bis jetzt bei mir.fängt jetzt ein studium an und will in eine andere wohnung mit einem mitkommilitonen einziehen(gleiche stadt).ich habe bis jetzt die lohnsteuerklasse 2.
    zusätzliches problem:Der vermieter der neuen wohnung (für diese beiden)möchte mich als vertragspartner,der sicherheit wegen.
    Also bin ich quasi mieterin von zwei wohnungen.
    In der einen lebe ich dann allein ,in der anderen die Zwei. wie sieht es mit der lohnsteuerklasse dann aus?

    Vielen dank

  151. Sonja

    Ich bin seit Dezember 2009 geschieden und in Steuerklasse I obwohl meine Tochter (jetzt 19 J und noch Schülerin) bei mir lebt. Kann ich die Steuerklasse ändern (und wo) auch wenn meine Tochter nächstes Jahr ihr Abitur macht und dann wahrscheinlich wegen Studium ausziehen wird?

  152. Bine

    Hallo,
    ich stehe kurz vor der Geburt meiner Tochter, der Vater des Kindes – mit dem ich nicht verheiratet war – ist aus heiterem Himmel Ende August verstorben, somit bin ich alleinerziehend. Macht es finanziell Sinn, noch in diesem Jahr die Steuerklasse auf „2“ zu ändern weil das auch rückwirkend auf mein Einkommen aus diesem Jahr angewandt wird? Ich war bis zum Mutterschutz voll erwerbstätig und werde nun 14 Monate Elterngeld beantragen. Oder gilt die Steuerklasse 2 dann erst ab Geburt des Kindes, was nicht mehr lange wäre in diesem Jahr. Wenn ich in 2011 „nur“ Elterngeld beziehe, ist vermutlich die Steuerklasse eher unrelevant, oder?
    Danke für eine Antwort und viele Grüße
    Sabine

  153. RA Thomas von der Wehl

    @ kathi

    Ich denke schon.

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  154. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    Die Steuerklasse II gibt es meines Erachtens nur für minderjährige Kinder.

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  155. RA Thomas von der Wehl

    @ edith

    Siehe meine Antwort oben am Sonja. Meines Erachtens können Sie die Steuerklasse 2 nicht mehr in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie aber beim Finanzamt nach.

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  156. RA Thomas von der Wehl

    @ bine

    Diese Fragen kann ich nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerfachmann.

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  157. Sandra

    Hallo,

    ich lebe mit meinem Kind und neuen Lebensgefährten zusammen, mein LG ist Schüler und hat in dem Sinne kein Einkommen, bei meiner Lohnsteuererklärung wurde jetzt nicht mehr mit Klasse 2 abgerechnet und ich muß nachzahlen.
    Steht mir die Steuerklasse 2 nicht mehr zu?
    VG Sandra

  158. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    nein, sie gelten damit nicht mehr als alleinlebend. Dies ist oben auch so beschrieben.

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  159. kerstin

    Hallo Herr von der Wehl;
    bin geschieden, voll berufstätig u lebe mit meiner Tochter zusammen. Habe Steuerklassse 1 / Kinderfreibetrag 0.5. Mein Sohn lebt beim Vater. Kann ich Steuerklasse 2 beantragen? Wissen Sie das? Vielen Dank im Voraus
    Viele Grüße Kerstin

  160. Anke

    Hallo Kerstin,

    schau bitte mal in den Ausgangsbeitrag, da stehen doch deutlich die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 beschrieben:

    „Den ab 01.01.2004 geltenden „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ gibt es nur, wenn

    – zu Ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gehört, für welches Ihnen ein Freibetrag für Kinder (§ 32 Abs. 6 EStG) oder Kindergeld zusteht,

    – das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Bei Mehrfachmeldungen erhält derjenige den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bzw. die Steuerklasse II, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und deshalb die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt,

    – sie allein stehend sind.“

    Gruß
    Anke

  161. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    Danke!

    Ich habe die >Voraussetzungen nochmals optisch etwas hervorgehoben.

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  162. Ulrika

    Hallo,

    mein Freund ist kürzlich bei mir eingezogen, ich bin von meinem Mann getrennt lebend, wir haben uns 2010 getrennt, für 2011 muss ich nun die LSTKl. ändern.
    Jetzt stellt sich die Frage, ob 1 oder 2. Ich lebe mit meinem Freund in einer Partnerschaft, aber unsere Finanzen sind strikt getrennt (er zahlt Miete bei mir, ansonsten gibt es keine gemeinsame Haushaltsführung).
    Wie weise ich nach, dass eine „Haushaltsgemeinschaft mangels gemeinsamer Wirtschaftsführung“ nicht besteht?

  163. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrika

    ich könnte mir vorstellen, dass die Behauptung, keine Haushaltsgemeinschaft zu führen, obwohl eine Beziehung besteht, die Finanzbehörde nicht überzeugt. Ich wäre in diesem Bereich übervorsichtig, da die Strafen bei einem Steuervergehen exorbitant hoch sind.

    Der zu erwartenden Steuervorteil der Steuerklasse 2 ist ohnehin nicht sehr groß.

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  164. Ulrika

    Ja, die Vorteile für die Steuerklasse sind nicht entscheidend. Aber die Einstufung für den Kindergarten zum Beispiel hängt auch von meiner Haushaltsführung ab. Mein Kind ist aus erster Ehe, so dass sich mein Freund nicht bereit erklären möchte, Kindergartenbeitrag für ein Kind zu bezahlen, das nicht von ihm ist – verständlicherweise. Zumal wir definitiv getrennte Konten haben, er gibt sein Geld aus, ich meines. Ich verdiene deutlich weniger als er, ich kann es mir aber nicht leisten, in eine andere höhere Beitragsstufe angepasst zu werden. Würde mein Freund nicht im Haus, sondern in einem eigenen Haushalt wohnen, hätten wir auch eine Beziehung, aber die getrennte Haushaltsführung wäre kein Problem, sehe ich das richtig?

  165. ratlos

    162/164 Er zahlt Miete bei mir?
    Das sind dann Einnahmen die zu versteuern sind und 1 bzw 2 macht nicht viel aus.
    Im Net gibt es kostenlose Programme , da kann man es gegenüberstellen .
    Kleiner Tipp 😉

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrika

    Sie müssen nicht mich, sondern das FA überzeugen und da habe ich bei den Argumenten Zweifel. Versuchen Sie es.

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  167. Marion

    mein Mann und ich leben in Trennung. Er hat die Steuerklasse 3 mit 2,5 Kinder. Ich habe die Steuerklasse 5 ohne Kinder, bekomme aber das Kindergeld und die Kinder leben bei mir. Bekomme ich nun die Steuerklasse 2 …auch…wenn er die Kinder auf seiner Karte behält.???

  168. Tanja

    und wie läuft das jetzt alles ohne Lohnsteuerkarte?
    Meine Tochter ist über 18. Seither bin ich jedes Jahr im Januar zum Finanzamt und habe die Lohnsteuerklasse 2 bestätigen lassen müssen. Das heißt, ich wurde seit dem 18. Lebensjahr meiner Tochter automatisch jährlich auf Steuerklasse 1 gesetzt und erst durch das jährliche Neubeantragen wieder auf 2 geändert. Nun haben wir keine Steuerkarten mehr. Auf was lasse ich nun die Änderung vornehmen und was lege ich meinem Arbeitgeber vor? Danke im voraus.

  169. ratlos

    Dieses Jahr muß der Arbeitgeber die Daten übernehmen auf Anordnung der Finanzbehörde soweit bekannt.

  170. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    Die praktische Abwicklung erfragen Sie bitte beim Finanzamt direkt. Dazu kann ich nichts sagen.

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  171. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    Die Steuerklasse 2 richtet sich danach, bei wem die Kinder leben. Sie sollten sich einen Kinderfreibetrag jedenfalls sichern und dann sollte die Steuerklasse 2 möglich sein.

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  172. VANESSA

    Ich bin vor einer Woche Mutter geworden.Ich hab keine Arbeit,nur mein Freund verdient im Monat 1.200. Wir wollten steuerklasse 2 beantragen.Es hieß dan das der nachname vom Vater als erstes kommen muss das man des beantragen kann? stimmt das?

  173. RA Thomas von der Wehl

    @ vanessa

    ich kann mir nicht vorstellen, dass die Steuereklasse etwas mit Namen des Kindes zu tun haben kann. Ich bin aber kein Steuerfachmann.

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  174. daria

    hallo,
    ich bin seit 05.2011 geschieden und habe die steuerklasse 3,ab wann sollte ich die stuerklasse ändern und wie gehe ich vor?
    vielen dank

  175. RA Thomas von der Wehl

    @ daria

    sie werden ab Januar 2011 in die schlechtere Steuerklasse gehen müsse. Ich würde dies dem Finanzamt mitteilen. Sie werden dann für die vergangenen Monate im Jahr 2011 die Steuern nachzahlen müssen.

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  176. Dana

    jetzt hab ich mal eine frage. bins eid april 09 arbeitslos durch schwangerschaft ectr. hab jetzt im mai mein zweites kind bekommen und möchte wieder anfangen zu arbeiten. kinder sind versorgt um das schon mal auszuschließen. also miene frage.. ich war immer steuerklasse 1 lebe mit beiden kindern alleinerziehend. komm ich dann in 2 ohne vorher verheiratet gewesen zu sein oder bleib ich in eins?

  177. Marzena

    Hallo,

    Ich habe zwei söhne , ich war nie verheiratet bin aleine erziehende Mutter mit Steuer kl 1.
    Meine frage ist :
    Wie kann ich Steuer kl 1 auf 2 enden?
    Hab ich gelesen das man darf nicht leben in einen Haushalt mit Ehegatten , Lebenspartner usw.
    Was ist mit Verwandtschaft bzw Familie wie Papa,Schwester und Cousin ???

    LG Marzena

  178. Susi

    Hallo,

    werde mich zum 31.12. 2011 von meinem Mann trennen und mit meinem Sohn in eine andere Wohnung ziehen. Mein Mann zieht auch aus der gemeinsamen Wohnung aus. In welche Lohnsteuerklasse muß ich wechseln und wann muß ich das tun. Ab wann zählt das Trennungsjahr, sollte mein Mann schon vorher ausziehen? Bsp. Nov. oder Anfang Dezember.
    Momentan hat mein Mann die 3 und ich die 5.
    und…..steht mir Trennungsunterhalt zu?

    Im voraus schon mal besten Dank

    Susi

  179. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    bei einer Trennung exakt am 31.12.2011 müssen ab dem 1. Januar 2012 die Steuerklassen geändert werden. Ob ihnen Trennungsunterhalt zusteht, kann ich nicht beantworten.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  180. Sabine

    Hallo,

    Bin erst seit ein paar Tagen von meinem Mann getrennt.Mein Mann ist schon Rentner….Kinder sind erwachsen und haben ihre eigene Wohnungen….Ich habe nur einen 20Std. Job….Wohne im Moment bei meinem Sohn…kann ich die Steuerklasse 2 bekommen?…Aktuell habe ich 5 und mein Mann 3…Vielen Dank im voraus

  181. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    zunächst sollte geprüft werden, ob sie nicht einen Unterhaltsanspruch haben. Die Steuerklasse 2 ist nicht wirklich interessant. Sie bietet nur einen relativ geringen Freibetrag. Die Steuerklassen werden üblicherweise erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, geändert. Sollten Sie aber keinen Unterhaltsanspruch haben, werden sie eine Steuerklassenänderung auch sofort durchsetzen können.
    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  182. Carlos

    Hallo,

    meine Frau und ich haben zwei gemeinsame Kinder. Wir würden gerne beide die Lohnsteuerklasse 2 beantragen. Das erste Kind wird dann bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet das zweite bei meiner Frau, was jedoch nichts daran ändern sollte dass die Kinder zusammen im Wechsel (Wechselmodell) eine Woche bei mir und eine bei meiner Frau verbringen würden. Ist das so möglich oder sagt das Finanzamt das man hier niht von Alleinerziehend sprechen kann? Hat dieses Vorgehen Einfluss auf weitere Punkte die in Verbindung mit unserer Trennung und dem Wunsch nach gemeinsamer Erziehung der Kindern, im Wege steht.

    Vielen Dank!

  183. RA Thomas von der Wehl

    @ carlos

    ich bin kein Steuerfachmann, aber das sollte möglich sein. Fragen Sie beim FA direkt nach.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  184. Ralf

    Von einer Bekannten von mir studiert ihr Kind in einem anderen Ort weiter (Masterstudium). Wenn er jetzt seinen Hauptwohnsitz in diesem Ort anmeldet, wohnt er ja nicht mehr zu Hause. Steht meiner Bekannten dann noch die Lohnsteuerklasse 2 (alleinstehend mit Kind) zu? Oder sollte er zu Hause den Hauptwohnsitz für die Ausbildungsdauer behalten und den Studienort als Nebenwohnsitz anmelden?

  185. Ines

    Hallo,

    ich habe im Sommer die Scheidung eingereicht und habe meine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, da mir im Finanzamt gesagt wurde, im Trennungsjahr kann ich keine Lohnsteuerklasse 2 bekommen. Das Kind lebt bei mir, mein noch Mann lebt im Ausland und hat nicht einmal eine Lohnsteuerkarte. Hätte ich die Möglichkeit noch Klasse 2 zu bekommen, ist dies gar nicht möglich für dieses Trennungsjahr oder hätte ich es bis zum 30.11. doch geändert bekommen?

  186. Daniela

    Folgende Situation:

    2 Kinder, die in der Ausbildung sind, wohnen derzeit bei der Mutter. Diese ist nach der Scheidung vor 3 Jahren jetzt neu verheiratet.

    Die 2 Kinder bzw. jungen Erwachsenen ziehen demnächst zu ihrem Vater, der alleinstehend ist und auch alleine lebt.

    Kann der Vater dann die Steuerklasse 2 beantragen? Was für Rechte/Vorteile ergeben sich für den alleinerziehenden Vater?

  187. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    wahrscheinlich kann der Vater dann die Steuerklasse 2 beantragen. In dieser Steuerklasse ist ein Freibetrag enthalten, der meines Wissens im Bereich von 1500 € liegt. Die Steuerklasse 2 wird häufig von ihren Auswirkungen her überschätzt.

    Thomas von der Wehl
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  188. Petra

    hallo ! ich bin bzw. war alleinerziehend, mein sohn ist unterdessen 20 jahre und student. er wohnt in einer anderen stadt. ich selbst wohne seit kurzem mit meinem lebensgefährten zusammen.
    muss ich meine steuerklasse ändern ? bisher hatte ich immer die klasse 2.
    ich zahle meinem sohn die wohnung bzw. unterstütze ihn finanziell. unterhalt vom kindsvater bekommen wir nicht.
    mein sohn bekommt bafög und arbeitet geringfügig.

    herzlichen dank für ihre bemühungen.

  189. Melli

    Mein Mann hat im Novemer 2011 die Trennung ausgesprochen, seitdem besteht auch ein getrennter Haushalt. Im Februar hat er die gemeinschaflichte Wohnung verlassen. Kann ich die Steuerklasse II rückwirkend beantragen ? Oder ab wann geht die Steuerklassenänderung in II ?

  190. Alex

    Hallo!

    Mein Mann und ich sind erst vor kurzem beide in 4 gewechelt. Nun haben wir uns getrennt, mein Mann lebt und arbeitet im Ausland. Bei mir leben 3 Kinder, 8,12 und 18 (Kindergeldberechtigt). Kann / muss ich in II wechseln?

    Vielen Dank, viele Grüße!

  191. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    ein Wechsel ist erst notwendig in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt.
    Beispiel:
    Trennung 2012
    Wechsel notwendig 2013

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  192. Gesa

    Lebe seit 30.7. getrennt von meinem Mann, wie es familienrechtlich beschrieben wird, aber noch im gleichen Haus (er unten, ich oben im Haus). Außerdem lebt noch mein erwachsener Sohn bei mir, der noch zur Schule geht und für den ich auch Kindergeld erhalte. Nun war ich gerade beim Finanzamt, um für nächstes Jahr die Steuerklasse von 3 auf 2 ändern zu lassen. Wurde abgelehnt, weil mein Mann und ich noch im gleichen Haus leben, es sei ja kein Zweifamilienhaus, deshalb Änderung ab nächstes Jahr auf Steuerklasse 2. Ist das so zulässig?

  193. RA Thomas von der Wehl

    @ gesa

    im Trennungsjahr kann noch alles beim alten bleiben. Stkl II bringt keinen Vorteil. Danach bei Trennung innerhlb der Ehewohnung sollte Stkl. II möglich sein.

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  194. Gesa

    Oh, sorry, Finanzamt möchte Steuerklasse auf 1 ändern.

  195. dietmar

    hallo,lebe seit08-2012,mit meinen 13 jährigen sohn alleine,meine frau hat sich von mir getrennt,sie lebt mit einen anderen mann in eheähnlicher gemeinschaft.mir wurde vom jugendamt mitgeteilt das meine frau unter dem selbsterhalt verdient und keinen unterhalt bezahlen muss-was für eine rolle spielt der neue lebensgefähre bei der berechnung des unterhalts

  196. Jupiter

    Hallo

    Ich habe versäumt die Steuerklasse von II auf I zu wechseln. Ich bin im 08/2011 mit meinem Partner zusammen gezogen. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen?

    freundl. Grüße
    deveraux

  197. MandyM

    Welche Voraussetzungen müssen für Steuerklasse 2 erfüllt sein? Reicht ein offizielle getrennt lebend durch unterschiedliche Anschriften oder muss ich geschieden sein? Ich habe 2 kleine Kinder unter 18 Jahren. Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

  198. uwe z

    halllo zusammen verstehe das nicht so ganz meine tochter wird jetzt 21 ist arbeitslos bekommt kein kindergeld mehr und für mich bleibt dann der freibetrag auch weg wie soll man dann kind ernähren bin noch bei ein anderen kind unterhaltspflichtig wird man ja doppelt bestraft harz 4 kann ich sie auch nicht anmelden weil ich bis zum 25 lenedjahr verpflichtet bin für sie aufzukommen bei den gesetzten kann man sich ja erhängen fg vieleicht kann mir mal jemand weiter helfen der in der gleichen situation steckt mfg

  199. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Sie geben vieles falsch wieder

    es ist nicht richtig, dass Eltern bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind. Unterhaltspflicht nach Volljährigkeit nur, wenn Kind in Schul- oder (1.) Berufsausbildung ist. Sonst muss das Kind für sich selbst sorgen. Tochter kann sehr wohl Hartz IV beantragen.

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  200. Alexandra

    Guten Tag!
    Ich hab eine Frage:
    Hatte seit der Geburt meines Sohnes bzw. nach der Elternzeit immer St.Kl. 2 und nun habe ich ohne jegliche Meldung oder sonstiges an meine Person, St.Kl. 1 bekommen. Es hat sich absolut nichts an meiner Lebenssituation geändert, bin nach wie vor alleinerziehend und lebe mit meinem Kind allein in einer Wohnung. Woran kann das liegen? Möchte mich gerne vor ab etwas informieren, bevor ich zum FA gehe. Vielen vielen Dank im voraus! Mfg Alexandra

  201. Alexandra

    Guten Tag!
    Ich hab eine Frage:
    Hatte seit der Geburt meines Sohnes bzw. nach der Elternzeit immer St.Kl. 2 und nun habe ich ohne jegliche Meldung oder sonstiges an meine Person, St.Kl. 1 bekommen. Es hat sich absolut nichts an meiner Lebenssituation geändert, bin nach wie vor alleinerziehend und lebe mit meinem Kind allein in einer Wohnung. Woran kann das liegen? Möchte mich gerne vor ab etwas informieren, bevor ich zum FA gehe. Vielen vielen Dank im voraus! Mfg Alexandra

  202. RA Thomas von der Wehl

    @ alexandra

    scheint nur ein Fehler des FA zu sein

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  203. Birgit

    Hallo,
    Mein getrennt lebender Ehegatte ist im März verstorben. Unser Sohn und ich leben schon seit Jahren mit meinem jetzigen Lebensgefährten zusammen ich hatte die Steuerklasse 1 bin aber seit 2009 Erwerbsminderungsrentner. jetzt bekomme ich als Witwenrente von Versorgungsamt (Soldat) Hinterbliebenen Versorgung beim Finanzamt wurde mir StKl 3 eingetragen volles Kind und Behinderten Freibetrag Versorgungsamt sagt steht mir nicht zu und Rechnet mit StKl. 1 ab. Ich bin jetzt etwas Ratlos welche Steuerklasse denn nun die mir zustehende ist. Um eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen und Danke im voraus.
    Mit lieben Grüßen
    Birgit

  204. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    diese Frage ist zu speziell steuerlich, dass ich sie nicht beantworten kann.

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  205. chloe

    Ich wollte heute meine StKlasse I auf II ändern, da ich seit 2009 geschieden bin. Habe zwei Kinder im Haushalt (25 J. studiert) 21 J. ist in der Ausbildung und erhält ja noch Kindergeld. Mir steht laut Finanzamt die Stkl II nicht zu, da eine volljährige Person in meinem Haushalt lebt/wohnt… Ich bin sprachlos….stimmt das?

  206. Sam

    Hallo 🙂
    Ich lebe seit März diesen Jahres getrennt. Ich habe 3 Kinder. 1 lebt bei meiner Frau, die beiden anderen sind über 18, leben aber noch bei mir und ich erhalte Kindergeld, eines ist in Ausbildung.
    Soll ich jetzt noch die Steuerklasse II in diesem Jahr beantragen? Oder kann ich die Aufwendungen im Einkommensteuerausgleich für 2013 geltend machen?
    Gruß

  207. Liane

    Hallo
    mein Mann ist geschieden ,hat eine 22 Jährige Tochter die studiert.
    Also meine Frage ist: Seine ex Frau hat die Steuerklasse 2 ,ihre Tochter ist bei Ihr im Haushalt gemeldet zum Schein. Denn diese wohnt in einer anderen Stadt in einer WG da sie dort studiert.
    wenn ich nicht ganz dumm bin,bedeutet das eigendlich,dass diese ex zu unrecht diese Steuerklasse hat und somit steuerbetrug begeht oder?

  208. rudi

    zu207)
    Wenn das so ist zwischen 1 und 2 nur Centbetrag.
    Und der Zirkus darum geht nur zu Lasten der Tochter!Unterhalt muss er eventuell trotzdem zahlen

  209. meli

    Wenn ich als untermieter bei meinen Eltern mit meiner Tochter einziehe ,bekomm ich dann noch immer klasse 2?

  210. Daniel

    Bin mit meiner Freundin zusammengezogen, bringen beide jewalz ein Kind mit wofür wir auch das KinderGeld bekommen. Sind beide in der Lohnsteuerklasse 2. Bleibt die Lohnsteuerklasse 2 für beide bestehen da ja jeder das Kindergeld bekommt.

  211. Mel

    Hallo,

    mein Mann hat sich jetzt von mir getrennt. Eine Scheidung steht noch nicht im Raum. Wir haben zwei minderjährig Kinder und ich gehe demnächst wieder auf 35 Std. arbeiten. Kann ich trotzdem meine Steuerkarte von 5 auf 2 ändern auch wenn wir nicht geschieden aber räumlich getrennt sind?

  212. Nina

    Hi habe steuerklasse 1 und wollte fragen : habe ein kind und führe mit dem papa eine beziehung leben aber getrennt! Haben jeder ein halbes kind auf der karte lohnt sich steuerklasse 2 ! Fange im september mit 25 std die woche an zu arbeiten!

  213. Heinz

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Frau und ich haben uns im Januar 14 getrennt. Wir haben jetzt beide Klasse 4 und das Kind wechselt von ihr zu mir. Kinderunterhalt fällt deshalb nicht an.
    Sie gibt falsche Summen ihres Einkommens an, arbeitet aber viel mehr – also „schwarz“. Der AG scheint ihr aus Gefälligkeit falsche Gehaltsabrechnungen zu geben.
    Ist aus diesem Grund der Trennungsunterhalt gem.. § 1361 BGB wegen grober Unbilligkeit verwirkt?
    Außerdem hat sie mir gegenüber eine Körperverletzung begangen, die ich zwar (noch) nicht angezeigt habe, aber ich habe Fotos und war beim Arzt. Gilt hier auch dieser §?

  214. Nils

    Wenn ich zwei kinder bei mir wohnen habe und eins von beiden nach dem abitur zum Freiwilligen Wehrdienst geht steht mir dann noch Steuerklasse 2 zu ?

  215. Gabi

    Ich lebe mit meine Sohn in einem Haushalt. Er ist behindert und einen Behinderungsgrad von 80 % könnte ich die Steuerklasse zwei beantragen? ( Kindergeld bekommt er auch)

  216. Birgit Müller

    Hallo zusammen ,

    ich möchte es ganz kurz machen , da ich sehe
    wie groß hier die Flut an Anfragen ist.

    Ich bin schon sehr lange geschieden und in
    meinem Haushalt lebt ein erwachsenes Kind , welches zur Zeit ALG II erhält .

    Nach langer Berufspause kehre ich zurück – wie werde ich versteuert ?

  217. Mira

    Hallo,
    Ehepartner die getrennt in der gleichen Wohnung leben (von Tisch und Bett), welche Steuerklasse kriegt wer?

    Danke im Voraus

  218. tani

    Hallo
    Hab mich von meinem Mann getrennt sind mittlerweile auch geschieden und ich hab Lohnsteuerklasse 2 ….nun meine frage da wir 3 Kinder haben im alter von 20,17 und 16 die zwei jüngsten wohnen bei mir ….warum hab ich dann nur ein kind auf der Lohnsteuerkarte ?

    Danke schon mal

  219. Sandra Ziegeldorf

    Hallo .
    Meine Frage ,
    Ich bin alleinerziehende Mutter und meine schwerster wohnt bei mir .
    Zählt das als lebensgemeinschaft wenn sie über 18 Jahre ist ?
    Kann ich trotzdem Steuerklasse 2 beantragen .

    MFG Sandra

  220. sebastian

    Hallo wir sind seit drei Jahren geschieden haben 3 gemeinsame Kinder. Ich habe Steuerklasse 2 und sie 1.kinder sind aufgeteilt 50:50 .sie will auch die Steuerklasse 2 haben aber ich bin nicht dafür das ein Kind bei ihr gemeldet ist.muss ich das?mag sebastian

  221. sebastian

    Ich habe bedenken wenn ein Kind bei ihr gemeldet ist das sie wieder wo anders hinzieht.da die Kinder schon seit unserer Trennung bei mir den Hauptwohnsitz haben

  222. fatima

    Guten Tag,

    lebe seit fast 2 Jahren von meinem ( Noch ) Ehemann getrennt. Haben auch 3 minderjährige gemeinsame Kinder die aber nicht bei mir leben.(Aber eine Rückführung wird von mir angestrebt). Nach längerer Berufspause kehre ich wieder zurück in die Arbeitswelt. Welche Steuerklasse hätte ich dann?

    Danke im Voraus

  223. Omeirat

    Hallo,

    ich lebe mit meinen 3 Kinder bei meiner Mutter und habe die Steuerklasse 1.
    Würde gerne aber die Steuerklasse 2 wollen.
    Im Hause bin ich der einzige der Geld verdient.
    Steht es mir trotzdem zu?

    danke

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