ganz aktuell: OLG Düsseldorf: neue Methode zur Berechung des Unterhalts (Quelle: ARGE FamR DAV)
Bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe legt das OLG eine neue Methode zur Berechnung des Unterhalts fest. Wenn sowohl der geschiedene als auch der neue Partner arbeiten und Einkommen erzielen, ist zur Berechnung des Unterhalts das zur Verfügung stehende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und aller Ehepartner zu addieren und durch die Zahl der
Beteiligten (ohne Kinder) zu teilen. Anschließend wird das jeweilige Erwerbseinkommen des Ehepartners abgezogen, um die konkrete Höhe des Individuellen Unterhaltsanspruchs eines Ehepartners zu ermitteln
Am 11. Juni 2008 um 10:56 Uhr
Guten Morgen Herr von der Wehl,
in wieweit kann man von dieser Berechnung in Zukunft ausgehen?
LG Hans
Am 11. Juni 2008 um 13:48 Uhr
@ hans
ganz schwer zu sagen. Erst wenn sich der BGH dem anschließt, werden auch die anderen OLG´s nachziehen. Die Berechnung hat aber ihre Einfachheit für sich.