Kindesunterhalt im Insolvenzverfahren des Unterhaltsschuldners

Das OLG Naumburg dazu:

OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2003

– Aktenzeichen 3 UF 83/02

Soweit es den Unterhalt bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens anbetrifft, sind diese Unterhaltsansprüche, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, Masseansprüche und können zur Konkurstabelle angemeldet werden (vgl. §§  38 ,  40   Insolvenzordnung ).
Im Ãœbrigen steht der minderjährigen, einkommens- und vermögenslosen Klägerin nach §  653   ZPO  Unterhalt – wie vom Amtsgericht ausgeurteilt, in Höhe der begehrten 100 % der Regelbeträge gemäß den Altersstufen nach der Regelbetrags-Verordnung zu; hierauf ist der in diesem Verfahren geltend gemachte Unterhalt auch begrenzt (vgl. §  653  Abs.  1  Satz 1  ZPO ).

Denn gemäß §  40   Insolvenzordnung  nehmen familienrechtliche Unterhaltsansprüche, soweit sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, an dem Insolvenzverfahren nicht teil. Sie müssen und können unabhängig vom Insolvenzverfahren eingeklagt werden. Es handelt sich um eine insolvenzfreie Forderung und der Beklagte ist passivlegitimiert.

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92 Reaktionen zu “Kindesunterhalt im Insolvenzverfahren des Unterhaltsschuldners”

  1. Unterhaltsansprüche in der Insolvenz » Scheidung tut weh

    […] Bei den zukünftigen Unterhaltsforderungen sieht es allerdings anders aus. Zunächst ist festzustellen, welche Pfändungsfreigrenzen für den insolventen Unterhaltsschuldner bestehen. Diese Freigrenzen sind, wenn auch noch Kinder da sind, recht erheblich. Im Rahmen dieser Freigrenzen kann der Unterhaltsgläubiger auf das Einkommen des insolventen Schuldners zugreifen. Jedoch ist anzumerken, dass der Schuldner gegenüber den Unterhaltsgläubigern noch geringere Freigrenzen hat, so das die Unterhaltsgläubiger mit den Unterhaltsforderungen auch in ansonsten durch die Freigrenzen geschütztes Einkommen vollstrecken können. Damit sind Unterhaltsforderungen in gewisser Weise in der Insolvenz bevorteilt.Lesen Sie dazu auch den Beitrag OLG NAUMBURG Genaue Zahlen muss ein im speziellen Fall beauftragter Fachanwalt für Familienrecht errechnen. […]

  2. Daniela

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich würde gern wissen ob die Unterhaltsschulden an meine Kinder ( ca 6000 Euro ) wegfallen, oder von meinem Exmann gezahlt werden müssen wenn mein Ex-mann Privatinsolvenz beantragt.
    MFG
    Daniela

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    Kinder als Unterhaltsgläubiger müssen den rückständigen Unterhalt genau so zur Insolvenz Tabelle anmelden, wie alle anderen Gläubiger. Wenn dem Schuldner nach seiner Privat Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt wird, sind die aufgelaufenen Unterhaltsschulden weg.

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  4. Janine

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,

    Ich bin in der Situation das mein Sohn bei seinem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und ich mein Sohn alle 14 Tage zu mir hole. Ich bin in der Unterhaltspflicht, die ich auf Grund meines Nichteinkommens (Hartz IV) nicht leisten kann. Zudem bin ich Alleinerziehende Mutter einer Tochter eines anderen Mannes und erhalte aber regelmäßig Unterhalt was mir beim Amt angerechnet wird. Ich stehe selber in einem Insolvensverfahren und habe ja nun durch diese nichtzahlung eine beachtliche Summe irgendwann wieder zurück zu zahlen an der Unterhaltsvorschußstelle. Der Vater meines Sohnes lebt aber schon seit 2003 offizell mit einer Partnerin zusammen in einer Wohnung und sie haben zusammen ein gemeinsames Kind. Sie war vor der Babypause in Arbeit und er hatte auch eine Vollzeitstelle. Bin ich trotzdem weiterhin verpflichtet den nicht Titulierten Unterhalt für mein Sohn im vollem Umfang zu Leisten? Hatte er überhaupt anspruch auf den Vorschuß?

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ janine

    nach Ihrer Schilderung sind Sie nicht leistungsfähig, so dass ich nicht nachvollziehen kann, von welchen Zahlungsverpflichtungen Sie sprechen.

    Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden sollten zudem im laufenden Insolvenzverfahren berücksichtigt werden und werden, falls sie eine Restschuldbefreiung erhalten, damit untergehen.

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  6. Janine

    Ja soweit ist das Korrekt. Leider bin ich schon in der Wohlverhaltensphase wo man sich keine neuen Schulden Leisten darf, weil sonst das Verfahren für nicht Erfolgreich beenden wird. Der Vater bezieht aber nach wie vor den Unterhaltsvorschuß vom Staat den ich ja auch mal zurückzahlen muß. Ich wurde schon des öfteren angeschrieben meine Einkommensverhältnisse anzugeben, was ich ja auch tat. Ich habe bedenken das mir das in meinem Verfahren zum Verhängniss werden würde. Allerdings habe ich keinen Titel Angehangen bekommen. Ich weiß nicht ob das für mich vielleicht Vorteilhaft sein kann.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ janine

    wenn Sie nicht leistungsfähig sind, schulden Sie auch keinen Unterhalt. In diesem Fall müssen Sie auch den von der Unterhaltsvorschusse gezahlten Unterhalt nicht irgendwann zurückzahlen.

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  8. Marta

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin von mein ex man seit 5 jahren geschieden,wir haben 2 kindern im alter vom 12 und 13,da ich mit mein neuen partner und kinder zusammen lebe und 400 euro monatlich verdiene ,dazu bekomme ich noch kinder geld,mein xman hat mir bis heute 300 euro monatlich bezahlt obwohl er seit 5 jehren einstadtliche versicherung abgegeben hat, seit 2 monaten zahlt mir kein geld mehr . ,so mit möchte ich zum ein anwalt gehen obwohl es mir sehr teuer ist,wer soll mir für den kindern bezahlen wenn nicht deren vater?
    bitte helfen sie mir
    my best regards
    marta

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ marta

    ich gehe davon aus, dass es sich hier nur um Kindesunterhalt handelt. Diesen Unterhalt schuldet der Kindesvater auch dann, wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenleben. Mit 300 € ist dies für 2 Kinder deutlich unter dem Mindestunterhalt und der Kindesvater wird darlegen müssen, warum er trotz intensiver Bemühungen nicht in der Lage ist jedenfalls diesen Mindestunterhalt für seine Kinder zu zahlen. Ich würde dringend raten einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.

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  10. gudi

    der vater meines 18 jähriges sohnes hat vor ca 5 jahren bzgl seiner fa insolvenz angemeldet seitdem zahlt er lediglich den sh-regelsatz in höhe von 276 euro mtl.seine firma läuft trotzem weiter und er ist angestellt in seiner eigenen firma 1)an wen kann ich mich wenden um sein einkommen erneut prüfen zu lassen, 2)muss er den sh regelsatz zahlen oder den mindestunterhalt
    bedanke mich vorab

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ gudi

    Diese Prüfung kann nur ein Fachanwalt für Familienrecht vornehmen. Allerdings ist aber Volljährigkeit der Sohn selbst für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche verantwortlich.

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  12. Michael

    Hallo,

    nun ist die neue Düsseldorfer Tabelle da, und ich zahle gerne für meinen bald 18-Jahre alt werdenden Sohn.
    Leider habe ich nun nach 18 Jahren meinen Job verloren. Ich suche und suche…aber so leicht ist es nicht.
    Ich habe damals, da der neue Mann meiner Exfrau Angst hatte das ich nicht mehr zahlen würde, einen Unterhaltstitel beim JA unterschrieben.
    Als ich nun meine Ex und meinen Sohn fragte ob ich weniger zahlen könnte bis ich wieder Arbeit habe, bekam ich direkt Post von einer Anwältin. Mir würde bei Arbeitslosigkeit nur ein Betrag von 770 € zur Verfügung stehen, der Rest würde notfalls gepfändet!
    Es wäre uninteressant ob ich weitere Verbindlichkeiten hätte, nötigenfalls müsste ich eine INSO beantragen.

    Stimmt dies? Ich habe nicht hohe Verbindlichkeiten, aber ich habe mit meiner Bank besprochen und man hat mir „zinsfrei“ eine Verlängerung angeboten. Kann man mir wirklich bis 770 € alles wegnehmen? Wie soll man denn dann die Miete bezahlen. Mein Sohn wird in einem Monat 18, und er fordert auch nur!
    Leider bin ich seit 2 Jahren nur noch „Zahlvater“, aber ich zahle und das immer gerne, schließlich soll ja was aus ihm werden!
    Ist wohl nun das Ende für mich, wenn ich nicht voll zahle?!?!?!?!

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Die Düsseldorfer Tabelle geht tatsächlich bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen nur von einem Selbstbehalt von 770,00 € aus. Darin enthalten sind 360,00 € für Miete einschließlich umlagefähigen Nebenkosten. Wird mehr Miete geschuldet werden, kommt eine Heraufsetzung des Selbstbehaltes in Betracht.

    Inwieweit ihre Verbindlichkeiten hier eine Rolle spielen, kann ich nicht beurteilen. Der Hinweis auf ein Insolvenzverfahren geht nicht ganz fehl.

    Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes ändert sich aber vieles. Das Kindergeld wird dann voll angerechnet und beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig. Dies bedeutet, dass dann Unterhalt an den volljährigen im Verhältnis der beiderseitigen Einkommen zueinander geschuldet wird.

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  14. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mit 18 würde sich das also ändern?

    Ich habe eben gelesen das mein Sohn dann aber zu der Gruppe der Privilligierten gehören würde, da er ja noch eine Privatschule besucht, bei Muttern lebt und keine Einkünfte hat.

    Ich habe damals eine Verpflichtungserklärung unterschrieben (ohne Begrenzung) wonach ich 114% mit Anrechnung des 1/2 Kindergeldes zahle (und das habe ich immer gerne getan!!!), aber was muss ich denn zahlen wenn er 18 ist?
    Die D´dorfer Tabell sieht dann doch hier einen Betrag i.H.v. 304,00 € bzw. den neuen Prozentsatz bezahlen.

    Nimmt der Staat hier nicht einem Elternteil die Existens? Wenn ich keine Arbeit finde, dann bekomme ich ALGI. Wenn ich dann, damit ich die Unterhaltsforderungen meines Sohnes erfüllen kann, nebenbei einen 400 € Job habe, dann wird das teilweise mit dem ALGI verrechnet und es bleiben nur 160 € frei, also arbeite ich dann nicht nur für meinen Sohn, sondern für den Staat!

    Sorry wenn ich so schreibe, aber ich habe jahrelang bezahlt, und nun (wenn man seinen Job verliert) bekommt man noch eins drauf.
    Da fragt man sich nach dem SInn, denn eine INSO nimmt einem alles (alle Versicherungen usw.)….und dann fragt man sich warum sich viele für einen Weg entscheiden, den ich bis heute nicht verstanden habe!

    Trotzdem DANKE für Ihren Hinweis, also werde ich abwarten bis ich den ALGI Bescheid erhalten werde, und werde dann mit Hilfe der Beratungshilfe (die dann der Staat für mich zahlt 😉 ) einen Anwalt konsultieren der mir dann erklären wird das es eben so ist wie oben beschrieben und mich in die INSO begeben müssen 🙁 .

  15. Sandy

    Werter Herr Wehl,

    ich bin seit 5 Jahren von dem Vater meines 8jährigen Sohn getrennt. Er hat hat Insolvenz angemeldet, die im Okt. d. J. ausläuft. Er hat einen Job auf 520,- (etwa) Basis und bekommt Wohngeld. Ich erhalte vom Jugendamt als Unterhalt 158,- Eur, die er wohl später an das Amt zurückzahlen muß. Meine Fragen: Ist das mit der Rückzahlung an das Amt, wie er sagt, korrekt? Habe ich Anspruch auf mehr, als diese sehr niedrig angesetzten 158,- Eur? Und wie sieht es aus wenn sein Insolvenzverfahren beendet ist, mit Unterhalt, und in welcher Höhe? Mit dem was ich erhalte ist es kaum möglich über die Runden zu kommen….trotz Arbeit „rundumdieuhr“.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    Der Kindesvater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gemäß § 1603 BGB. Dies bedeutet, dass alle möglichen Anstrengungen unternehmen muss, jedenfalls den Mindestunterhalt seines Kindes sicherzustellen. Daran ändert auch die Insolvenz nichts. Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt 272,00 €.

    Der Unterhaltsschuldner muss nachweisen, dass er sich ausreichend um eine angemessene Berufstätigkeit bemüht.

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  17. Ina Kleiner

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann hat eine 7jährige Tochter und zahlte bisher 196 Euro. Jetzt haben wir ein Brief v. JA bekommen, dass mein Mann sämtliche Unterlagen vorlegen soll die man halt so benötgt um den Unterhalt zu berechnen.Fakt ist mein Mann stempelt im Winter hat wesentlich weniger Einkommen wie sonst und wir haben selber auch noch ein 2einhalb jährigen Sohn. Er soll 272 Euro zahlen, die er aber nicht zahlen kann, wir haben monatliche Verpflichtung in Höhe von ca 1400 Euro. Ich selber bin geringfügig beschäftigt. Mein Mann hat gesundheitlich massive Einschränkung (ärztl.Atteste liegen vor.), deshalb ist es auch sehr schwierig ein 2. JOb zu finden, in der heutigen Zeit sws. Mein Mann leidet seit dieser ganzen Unterhaltssache an massiven Depressionen Schlafstörungen und hat Angstzustände wegen familiäre Existenz (Trotz medikamentöser Behandlung ist kaum ein Besserung). Wird das Berücksichtigt??? Wir zahlen diesen Unterhalt gerne, aber mehr wie 200euro geht einfach nicht mehr und ich lasse es nicht zu, dass mein Mann deshalb nervlich kapput geht. Seine Tochter besucht uns regelmäßig in einem 2-wöchigen Turnus und wir unternehmen auch viel mit ihr und das kostet auch Geld. Mein Mann möcht ihr schließlich auch was bieten, wenn Sie bei uns ist. Doch leider wird dies überhaupt nicht berücksichtigt.

    Vielen Dank über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  18. Anke

    @Ina,

    dann spart doch an den Unternehmungen mit der Tochter ein, unternehmt nichts mehr mit ihr was Geld kostet und sagt ihr auch warum, dass ihr jetzt mehr Unterhalt an ihre Mutter für sie zahlen müsst und das Geld für die Unternehmungen deshalb jetzt fehlt.

  19. Ina Kleiner

    @Anke

    Hallo Anke, Du hast voll und ganz Recht, doch wird dies wieder nur auf dem Rücken des Kindes ausgetragen und genau das wollten wir eigentlich vermeiden. Aber sollte es wirklich so weit kommen, dass wir so viel mehr bezahlen müssen. Sehen wir uns leider gezwungen genau das zu tun wie Du schon schreibst.

  20. Anke

    @Ina,

    ihr könnt das ja machen, ohne dabei ihre Mutter zu verurteilen.

    Sagt der Kleinen, dass ihre Mutter das Geld wahrscheinlich für sie braucht (für Kleidung, Essen, Miete usw.) und es deshalb nicht mehr für Unternehmungen ausgegeben werden kann, weil man ein und dasselbe Geld halt nicht zwei mal ausgeben kann. Ihr hättet leider nicht mehr genug Geld, die Unternehmungen trotzdem zu finanzieren.

    Ich denke ihr müsst auch davon ausgehen, dass die Mutter nicht damit rechnet, dass sie mit ihrer höheren Unterhaltsforderung an eure Grenzen geht. Und es wird auch kaum ein Ex-Partner erst mal nachfragen, ob auch mehr gezahlt werden kann, die Antwort wird dann wohl meistens „Nein“ sein.

    Wenn es aber dann tatsächlich Einsparungen an der gemeinsamen Tochter gibt, wird sie es vielleicht realisieren, insbeosndere wenn ihr sie nicht verurteilt sondern sachlich bleibt.

  21. Ina

    @Anke

    das ist es ja eben, mein Mann hat versucht mit der Kindesmutter zu reden und ihr die Situation erklärt. Ihre Antwort war, dass sie das Geld braucht und dass wir ja dem Kind kein volles Programm bieten brauchen.Aber sie selber nimmt sich ja eigentlich für das Kind auch keine Zeit, weil sie angeblich sich nicht einmal ein Schwimmbadbesuch mit ihrer Tochter nicht leisten kann. Das Kind kommt sws schon nicht mit der ganzen Situation schwer klar und leidet sichtlich drunter. Die Mutter hat ein neuen Freund seit einem Jahr und ist mit dem Kind auch in sein Haus gezogen (wo sie keine Miete zahlt…laut dem Kind), aber ich weiß auch nicht ob mann den den Kindern mit 7 Jahren auch alles glauben kann was die so erzählen. Was führt Dich eigentlich auf diese Seite??? LG

  22. Michael

    @Ina,

    also wenn Dein Mann 2 Kinder hat, und es eben nicht genügend Geld zum verteilen gibt, dann wäre dies ein Mangelfall!

    Rechnet Euch doch mal im Internet aus, ob Ihr nicht einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht bekommt und lasst Euch von einem Anwalt beraten!

    Durch Einsparungen krank zu werden hätte für alle keinen Sinn!

    Einfach googlen und Beratungshilferechner suchen!

  23. Anke

    > Was führt Dich eigentlich auf diese
    > Seite???

    Ach, ich habe mich hier in eigener Sache informiert und irgendwann den RSS-Feed abonniert, und lese seit dem interessiert hier mit und antworte hin und wieder was ich beantworten kann. 😉

  24. Anke

    > Aber sie selber nimmt sich ja eigentlich
    > für das Kind auch keine Zeit, weil sie
    > angeblich sich nicht einmal ein
    > Schwimmbadbesuch mit ihrer Tochter
    > nicht leisten kann.

    Naja, veilleicht kann/wird sie es ja jetzt tun, wenn mehr Geld da ist.

    > Die Mutter hat ein neuen Freund seit
    > einem Jahr und ist mit dem Kind auch in
    > sein Haus gezogen (wo sie keine Miete
    > zahlt…laut dem Kind)

    Von der Seite kann ich die Mutter aber auch verstehen, wenn sie sich das Geld holt, was ihr zusteht. Sie wohnt immerhin in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem neuen Lebensgefährten der ansonsten noch vor dem Staat zu ihrer Finanzierung und der des Kindes herangezogen wird.

    Das kann und sollte sie nicht überstrapazieren, schließlich ist es großzügig genug die beiden mietfrei wohnen zu lassen (bzw. er muss es als Bedarfsgemeinschaftsmitglied dann auch, wenn sie nicht genügend Einkommen hat), dann ihn aber noch für den Lebensunterhalt eines fremden Kindes aufkommen zu lassen, damit das Kind beim Vater weiterhin etwas geboten bekommen kann… es ist der Lebensgefährte, der dann im Endeffekt für die Unternehmungen aufkommen würde.

    Den Anspruch, dass sie wenigstens den Unterhalt eintreibt, der dem Kind zusteht, kann ihm glaube ich keiner verdenken.

  25. Ina

    @Anke

    Ja natürlich die haben mehr Einkommen wie ich und mein Mann zusammen. Und wir haben auch ein Kind zu Hause, das Unterhaltspflichtig ist und ich sehe überhaupt nicht ein dass ich den Lebensstandart der Mutter finanziere, wenn es einem so schlecht geht wie ihr, kann ich nicht seit einem halben Jahr ein Tanzkurs belegen. Wir sollen ständig zurück stecken (mein Mann darf zum Psychologen) und die macht sich auf unsere Kosten ein schönes Leben. Ihre Tochter wenn zu uns kommt ist angezogen wie… Echt schlimm, musste ihr Klammoten kaufen, zumindest wenn sie bei uns ist, dass sie was anständiges an hat. Naja ich glaube das alles kann ich hier sws nicht erzählen. Mal schauen was wird, morgen haben wie ein Termin am Jugendamt. LG

  26. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Hinweise!

    Ich habe mich von einer Anwältin beraten lassen und da kam so einiges ans Licht.

    Mein SOhn bekommt BAFÖG usw., ohne sich dies anrechnen zu lassen!
    Meine Ex-Frau verdiente….nun war ich nur einen halben Monat arbeitlos und habe nun wieder einen „guten Job“, und ich zahle nur noch die Hälfte!
    …aber nicht das man nun denkt die Mutter die arme! Das Geld was ich ab nun verdiene und den Unterschied lege ich für meinen Sohn an, dann hat er (wenn er mal wirklich was braucht) etwas davon!

    Danke nochmals!

    Und an die Mädels: nicht alle Väter sind schlecht, man kann nicht nur fordern…denn so manch einer hat zuviel gefordert und den Weg ins…. gefunden!
    Denkt mal an Eure Kinder, und nicht an Euren Hass!

  27. Lilly

    Der Vater meiner 15-jährigen Tochter zahlt seit mehreren Jahren kein Unterhalt. In 2008 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Zusammenhang den Titel im Original von mir gefordert. Seither habe ich werder vom Verwalter etwas gehört noch irendwelche Zahlungen vom Verwalter oder dem Vater erhalten. Durch Zufall habe ich davon erfahren, dass der Vater meiner Tochter inzwischen 1.400,-€ Netto vrdient. Was kann ich unternehmen, um wenigstens die laufenden Unterhaltsforderungen durchsetzen zu können und in welcher Höhe hätte ich denn nach Herausgabe des Titels überhaupt noch Anspruch?
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen
    Lilly

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    sie sollten sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und diese mit der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche beauftragen. Wenn Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  29. Lilly

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich wohne östlich von Berlin und würde mich über eine Empfehlung freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lilly

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    lese ich erst jetzt….was ist östlich von Berlin?

    Dort sind meine Kontakte dünn

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  31. alex

    Guten tag,

    Mein problem ist, dass mein Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat.
    Meine Mutter sowie mein Vater beziehen beide Hartz 4, er ist zudem noch in der privaten Insolvenz und verdient sich ein wenig Geld durch Taxi fahren hinzu.
    Meine Frage ist nun ob mein Vater nun noch Unterhaltspflichtig ist.
    PS: Ich bin zurzeit 16 Jahre alt.

    MfG Alex

  32. Anika

    Einen wunderschönen guten abend,

    ich habe eine 9 jährige Tochter, die noch nie Unterhalt bekommen hat von ihrem leiblichen Vater. Trotz Unterhaltstitels. Ich habe zwar einmal im Jahr seine Finanzen überprüfen lassen, war aber nichts zu machen ausser auf seine gehobene Finger zu schauen.

    Dies soll jetzt nicht so klingeln, als ob ich diesen Mann komplett ausziehen möchte. Ich bin nur der Meinung das er ein Kind gezeugt hat und er mit für dieses wohl verantwortlich ist, da er keinen Kontakt zu seinem Kind hat, bleibt nur noch die finanzielle ebene.

    Aber nun zu meiner Frage. Eigentlich habe ich nicht mehr geglaubt das ich irgendwann mal Unterhalt bekomme, aber nun flatterte ein schreiben von seinem Rechtsanwalt in die Tür das der Kindesvater eine Insolvenz anstrebt.
    Ich hab gelesen das die Unterhaltsschulden dort auch gelten gemacht werden kann (habe ich getan ca 20 000€) und Kindesunterhalt vor anderen Gläubigern steht.
    Ich habe auch gelesen das in einer Insolvenz keine neu schulden gemacht werden darf. Heisst das das er dann Unterhalt zahlt??? Wer ja kaum auszuhalten.

    Würde mich über eine Antwort freuen
    Gruß Anika

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ anika

    ich bin kein Insolvenzrechtler, meine aber, dass Unterhaltsschuldeb sind im Insolvenzverfahren nicht besonders bevorrechtigte sind. Sollte der Insolvenzschuldner eine private Insolvenz beantragen, müsste es richtig sein, dass er für die Gewährung die er Restschuldbefreiung keine weiteren Schulden im Laufe des Verfahrens machen darf. Dies würde natürlich auch für titulierte Unterhaltsforderungen gelten.

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  34. Manuela Zivkovic

    Guten Abend,
    Ich lebe seit 2008 getrennt und seit Febr.2010 geschieden.Aus der Ehe sind 3 Kinder entstanden.Im alter von 7,11 und 13 jahren.Für 2 bekomme ich uvg für den ältesten nicht mehr.Es liegen Titel beim jugenamt vor.Mein Exmann hat ein einkommen von monatlich 1400euro was nun mehr ist da er einen sohn mit seiner lebensgefährtin bekommen hat.Er zahlt noch nicht mal die 70 euro monatlich für meinen sohn.Er zahlt garnix.Er geht jetzt in privat insolvenz nimmt die unterhaltsschulden mit rein.Wie kann ich es anstellen das er zumindest für meinen sohn den unterhalt bezahlt.?
    danke im vorraus
    m.zivkovic

  35. Nadine

    Muss man Unterhalt zahlen bei Hartz IV?
    Hallo ein guter Bekannter hat ein riesen Problem, er hat sich im April von seiner Frau getrennt weil einfach mal alles in der Ehe kaputt war was nur ging, er hat sich dann einfach neu verliebt, seine Exfrau will jetzt sich mit jedem Mittel rechen, sie hat eine Anwältin die sowieso Männer hasst jetzt bekommt er jede woche einen neuen Brief in den letzen stand jetz das er knapp 400 euro für seinen 13 jährigen Sohn Unterhalt zahlen muss, ihn von der schule holen und überall hinfahren muss usw usw der Sohn allerdings nutzt dies aus und behandelt seinen Vater wie einen Hund richtig gemein. So nun zu meiner Frage es muss doch irgendeine Möglichkeit geben das ganze anzuzweifeln der Mann ist Hatrz IV Empfänger knapp 50 geht bald auch noch in Privat Insolvenz für Schulden die auch seine Exfrau verursacht hat hat 150 Euro zum leben und soll Unterhalt bezahlen hat von der Anwältin seiner Exfrau in einem Brief den Zwang bekommen sich im Monat 40 mal zu bewerben und sich somit um Arbeit zu bemühen nur damit er den Unterhalt zahlen kann…das ist doch nicht normal oder er bemüht sich schon monate lang ist auch net so in hartz IV Assi wenn ihr das denkt war ständig auf montage usw kann aber einfach einige Arbeiten nicht mehr ausüben…Bitte helft mir und gebt mir Rat…>Vielen Dank Naddy

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ nadine

    wer minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet, hat eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Er muss alles tun, um soviel Geld zu verdienen, dass jedenfalls den Mindestunterhalt zahlen kann. Dazu gehört, dass er sich umfangreich auf einen neuen Job bewährt. Die Gerichte sind in diesem Bereich sehr streng.

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  37. Steffi

    Hallo!Ich habe einen 12 jährigen Sohn,der Erzeuger hat mich in der Schwangerschaft sitzen lassen,er hat immer andere ausreden gefunden um nicht den unterhalt zahlen zu müssen,dann habe ich den schritt gemacht und habe Strafantrag gestellt,die alte damals beim Jugendamt hat mich sogar noch beschimpft was mir eigentlich einfallen würde,Strafanzeige zustellen,da habe ich schon gedacht ich bin im falschen Film.Ich glaube er hat ungefähr selber 1 oder 1,5 Jahre dann gezahlt.Bei der Gerichtsverhandlung hat er auf tot krank gespielt aber Die Richterin Frau Ohlendorf ist ja nun richtig gut drauf,er wiederholte sich so oft während der Verhandlung das er kein Geld hätte ,wo es dann aber hieß mtl eine bestimmte Summe Zahlen oder mal den Knast von Innen anschauen konnte er plötzlich zahlen,aber genau nur ein Jahr für das er Verurteilt wurde,und das war nur ein eine Strafe die er an mich zahlen sollte,aber seinen Unterhalt hat er Trotzdem nicht gezahlt,jetzt habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet für ein neues Strafverfahren,weil er ja mal eine Firma hatte und pleite wäre,sprich Insolvens,jetzt bekommt er auch noch die EU.rente und dewnkt er brauch garnicht mehr zahlen,nur dumm für Ihn das er im Internet eine Homepage hat wo er was verkauft oder auch nur vermittelt und mit seinem Namen Eingetragen ist.Also bescheißt er ja nicht nur meinen Sohn sondern auch Vaterstaat,denn er kann mir nicht erzählen das er dafür kein Geld bekommen würde,den er ist für Deutschland die Kontaktperson,paßt ja hinten und vorne nicht,ich bin selber schwer krank durch einen Autounfall und bekomme eine EU-Rente befristet auf 2 Jahre,und ich bekomme nicht einen cent Unterstützung vom Amt für mich und meinen Sohn,das gleiche mit den Schulbüchern,mußte ich auch selber kaufen,weil die Leihbücher schon so abgegrabbelt waren,nur ich kann auch nicht verstehen,das dieser Mensch der Eigentlich Nie Unterhalt gezahlt hat,anspruch auf das 0,5 Kind auf der Steuerkarte hatte,für was?Diesesmal habe ich mir vorgenommen damit ins Fernsehen zugehen,und dann gibt es auch kein zurück für Ihn mehr die Anzeige nehme ich gerne in den Kauf,am besten den Namen und Anschrift veröffentlichen dammit alle gleich bescheid wissen was für ein stück sch……. ist sorry,aber mußte einfach mal raus.Hoffentlich lernt er mal eine kennen die Ihm Ordentlich die Eier schleifen wird,damit er mal weiß was er seinem Kind damit angetan hat,mir ist der Latte aqber es ist einfach Traurig den wo man was reinsteckt kann auch mal was rauskommen,es ist Grauenhaft fpür ein Kind wenn es in ein Alter kommt und fragt wo ist den mein Papa eigentlich?Soll man Lügen?Nein ich habe meinem Sohn gesagt Dein Papa will mit Dir bzw uns nix zutun haben,obwohl unsere Familien sich sehr viele Jahre kennen,Ich glaube er weiß schon wer gemeint ist,weil ich rausbekommen habe das er diese Seite regelmäßig liest,Also Robbin denk doch mal an Deinen Sohn!LG Deine steffi

  38. Ivonne

    ich werde morgen geschieden. Mein Exmann und ich haben Privatinsolvenz. Unsere Kinder leben im Heim. Er arbeitet und verdient etwa 1200 und 1500 Euro. Bei mir wird die Miete übernommen und ich arbeite ohne Festanstellung nach Stunden und verdiene zwischen 500 und wenns gut läuft 1000 Euro. Jetzt möchte er Einspruch einlegen und will meinen Verdienst wissen. Muss ich ihm darüber auskunft geben.

    Warum bekommt er nur Gehaltsprüfungen und Unterhaltspflichten und ich nicht. Ich müsste doch auch für die Kinder aufkommen und deren Unterbringung oder?

    Ich werde aber von der Prüfstelle nicht angeschrieben.

    Danke für ihre Antwort

  39. Carola

    Ich habe eine 15-jährige Tochter. Mein Exmann ging jetzt in die Privatinsolvenz. U.a. über 19.000€ Unterhaltsschulden und ohne Aussicht, dass überhaupt etwas gezahlt wird. Ein Unterhaltstitel besteht. Nun meine Frage:Hat meine Tochter Anspruch auf den Unterhalt gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle oder ist es richtig, dass mein Exmann den in 2003 titulierten Unterhalt zahlt? Kann ich den Unterhalt lt. Tabelle einfordern?
    Vielen Dank für eine Antwort

  40. Regina

    Sehr geehrter Herr Dr. von der Wehl,
    ich starte nochmal ein Versuch um evtl. hier einen Rat zu bekommen.
    Mein Ex hatte vor ein paar Jahren seinen gut bezahlten Job gekündigt und bei seinen Eltern (Gewerbe) als Angestellter für ein geringeres Einkommen angefangen. Das Jugendamt hat auf seinen Antrag hin den Unterhaltstitel von 130% auf 100% runter gestuft ohne meine Zustimmung. (Dürfen diese das überhaupt?) Jetzt hat er eine rückwirkende Kündigung des Arbeitsverhältnisses von seinen Eltern bekommen und war ein Monat arbeitslos, damit er sich selbstständig machen kann und einen Gründungszuschuss bekommt, und hat das Geschäft seiner Eltern übernommen. Nun kann er kein Unterhalt bezahlen. Das JA sagt das der Gründungszuschuss nicht zum Einkommen zählt. Wieso nicht? dieser wird doch zum ALG I zusätzlich bezahlt.Wenn ich das richtig sehe ist es doch so, dass wenn er ALG I bekommt Unterhalt von der Familienkasse bezahlt wird, warum dann nicht in diesem Fall? Warm darf er sich selbstständig machen ohne Rücklagen für den Kindesunterhalt zu bilden? Wie komme ich nun an den Unterhalt für meinen Sohn? Ich finde es schon schlimm genug das er mit seinem Sohn nichts zu tun haben will und jetzt auch noch kein Unterhalt bezahlen will. Was habe ich hier für Möglichkeiten? Ich möchte nicht so ein riesen A… sein und ihm Steine in den Weg legen oder muss ich fieß werden wie manch andere um das Recht meines Sohnes zu bekommen?
    Vielen Dank für eine Antwort…

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ regina

    auch an Sie mein ständiger Rat, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen und nicht den Ausführungen des Jugendamtes uneingeschränkt Glauben schenken. Hier läuft offensichtlich einiges schief.

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  42. Julia

    hallo ich habe mal eine frage mein papa der is gerade inne privat insolvenz und er zahlt für mich kein unterhalt . muss er für mich unterhalt zahlen trotz privat insolvenz
    Lg julia

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    das hängt von dem ab, was der Vater tatsächlich verdient und dies kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich bedeutet eine private Insolvenz aber nicht, dass kein Unterhalt geschuldet wird.

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  44. Hans

    Hallo.

    Folgender Fall: Spielt in M/V
    Der Exmann meiner Frau hat sie während der Schwangerschaft sitzen gelassen. ->Scheidung.
    Unterhalt wurde trotz Titel nie gezahlt, Exmann ist jahrelang untergetaucht. Jugendamt und Polizei haben auf Anzeige hin endlos versucht, ihn aufzuspüren, was letztlich vor eineinhalb Jahren gelang. Er hat nun einen neuen Familiennamen und eine Privatinsolvenz abgeschlossen, in der die titulierten Forderungen des Kindes nicht angegeben waren. Aufgrund des neuen Familiennamens war er für uns Jahrelang in keiner Weise (Jugendamt, Anwalt, Detektiv) auffindbar, erst die Polizei konnte ihn ermitteln.
    Gibt es eine Möglichkeit, die Restschuldbefreiung zu widerrufen, da er hier in scheinbar betrügerischer Absicht (ihm war die Anzeige sowie die aufgelaufenen Forderungen vor Erteilung der Restschuldbefreiung bekannt, ebenso sind weitere Unterhalts-Forderungen nach Beginn der Wohlverhaltensperiode 2001 aufgelaufen) seinen neuen Namen zur Zeitgewinnung genutzt hat.
    Die Polizei hat ihm den Sachverhalt 2007 in Vernehmungen zur Anzeige nachweislich vorgehalten, das Privatinso-Verfahren wurde Ende 2008 geschlossen und die Befreiung 2009 erteilt. Seinen jetzigen Namen erfuhren wir erst 2009 nach Anwaltswechsel aus den Polizeiakten.

  45. sandra

    ichhabe da malne frage und zwar ist mein vater in der insolventz und seine rx frau hat ihm jetzt ein gerichtsvollzieher ins haus geschickt er kann aber nicht zahlen eil er kein geld hat.seine ex frau hat 3 häüser davon wohnt sie in eins der häuser also miet frei und besitzt außerdem noch imbissgaststätten die echt super laufen und sie also nicht klagen kann das sie kein geld hat was kann man dagegen tun mein vater ist schon voll am ende weil seine ex ihn so fertig macht

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Wer Unterhaltsschulden nicht zahlen kann, muss einerseits die eidesstattliche Versicherung abgeben und wegen der aufgelaufenen Schulden möglicherweise die private Insolvenz einleiten, er muss andererseits den Titel für die Zukunft beseitigen und dazu eine Abänderungsklage einreichen.

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  47. Peter

    ich befinde mich zur zeit in der verbraucherinsolvenz,meine ex frau bezieht für beide kinder unterhaltsvorschuss , welchen ich ja zurück zahlen muß,also sind es ja für mich in dem sinne neue schulden.
    kann dies meine verbraucherinsolvenz gefährden?
    ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen grüßen

  48. Tamara

    Hallo!
    Hier mal ein Fall von der anderen Seite:
    Ich bin 20 Jahre alt und meine Mutter hat laut Düsseldorfer Tabelle rund 300-400 € Unterhalt an mich zu zahlen. Nun ist sie aber auch in einer Privatinsolvenz und behauptet, es sei wie folgt:
    Es wurde ihr ein „Freibetrag“ errechnet und die Differenz zu ihrem Nettoeinkommen zahlt sie nun an den Insolvenzverwalter, damit dieser das Geld auf die Gläubiger verteilt. Den Unterhalt, so hat man ihr angeblich gesagt, muss sie nun von ihrem „Freibetrag“ bestreiten. Was es ihr nicht mehr möglich macht zu leben (mit dem Geld das dann noch übrig bleibt). Ist es nicht aber so, dass von ihrem Nettogehalt erst der Unterhalt abgezogen wird und dann die Differenz zum „Freibetrag“ an die Gläubiger geht? Und an wen muss sie sich wenden, um dies klar zu stellen und eine Neuberechnung einzufordern?
    Mit freundlichen Grüßen und Dank im Vorraus!

  49. Maci

    Guten Tag, mit dem Kindsvater hatten wir uns bereits während der Schwangerschaft getrennt. Er kannte vor Gericht meine Tochter an und wurde zum zahlen des Unterhaltes an sie verurteilt. Zwei Jahre später heiratete ich und meine Tochter bekam den Nachnamen meines Mannes. Zum Kindsvater bestand nie Kontakt (wurde auch nicht von ihm gewünscht). Er hat in der Zwischenzeit geheiratet und hat auch eine Tochter (mittlerweile ist die Tochter 17 und die Eltern geschieden). Der Kindsvater ist mir nun fast 6000 Euro (bis zum 17. Geburtstag meiner Tochter) schuldig. 3 Monate vor der Volljährigkeit meiner Tochter hat mein Mann sie adoptiert und der Kindsvater Insolvenz beantragt. Das JA hat sich leider diesbezüglich vornehm zurückgehalten. Der Kindsvater hat schon angekündigt (jetzt ist er 50 und selbständig), dass er nach den 6 Jahren entspannt in Hartz IV übergehen kann. Die Gläubiger (110.000 Euro Schulden) gehen dabei alle leer aus, außer anscheinend der jüngeren Tochter, für die er noch Unterhalt zahlen muss. Hat meine Tochter eine Chance auf den ausstehenden Unterhalt?

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ maci

    die rückständigen Unterhaltsforderungen fallen genauso in die Insolvenztabelle, wie alle anderen Forderungen der Gläubiger. Da selten im Insolvenzverfahren eine akzeptable Quote herauskommt, sieht es für die rückständigen Unterhaltsforderung wohl nicht gut aus.

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  51. Thilo

    Guten Tag,
    nachdem ich mich einige Stunden auf verschiedenen Seiten zum Thema „Unterhalt/Unterhaltsvorschuss-Privatinsolvenz“ belesen habe, glaube bzw. hoffw ich nun außreichend informiert zu sein, hätte aber diesbezüglich einige zusammenfassende Fragen an einen Fachmann, sprich Juristen.
    Also alle titulierten Forderungen, die vor Eröffnung einer PI bestehen, gehen mit in die PI, also Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussforderungen werden nicht anders als alle anderen Forderungen der Gläubiger behandelt, Richtig?

    Die während der PI bestehenden Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang vor Tilgungzahlungen?
    Kann kein Unterhalt geleistet werden, laufen diese Forderungen als neue Schulden auf, oder nicht?

    Des weiteren musste ich heute beim Lesen feststellen, dass ich womöglich einer bestehenden Forderung des JA hätte widersprechen können(nicht leistungsfähig), nur leider ist der Mahnbescheid mit heutigen Datum 6 Tage über der Widerspruchsfrist und wird wohl den Vollstreckungsbescheid zur Folge haben, oder gibt es noch eine Möglichkeit diesen zu verhindern?

    Vielen Dank!

  52. Alexa

    Hallo

    mein Ex-Mann zahlt seit der Geburt unseres Sohnes vor 12 Jahren keinen Unterhalt. Nun habe ich heute erfahren das er im Jahr 2007 eine Privatinsolvenz beantragt hat und die Restschuldenbefreiung nach den 6 Jahren bereits zugesagt bekommen hat.
    Nun wusste ich nichts vn der Insolvenz und habe ein paar Fragen dazu
    1. hätte ich nicht unterrichtet werden müssen von einer Privatinsolvenz ?
    2. was ist mit dem Unterhalt der letzten 12 Jahre, ist dieser nun verloren ?
    3. ich habe einen Titel (Porzenttitel ) über den Unterhalt, hat dieser nun noch Gültigkeit ?
    4. wie sieht es aus , da mein Ex ja jeden Monat neue Schulden anhäuft ( Unterhalt ) kann man im die Restschulderlassung untersagen ?Vielen dank
    alexa

  53. melanie

    Sehr geehrter Herr Dr. von der Wehl, mein ex-mann zahlt jetzt seit 6 Jahren keinen Unterhalt bis jetzt hatte ich uvg bekommen und das läuft jetzt aus da er seit fast 2 Jahre Insolvenz am laufen hat, sich aber letztes Jahr Motorradführerschein und das Motorrad leisten konnte rufte ich heute seine Insolvenzbeaufragte an und die meinte von seinem Lohn hat er einen teil Unterhaltsfreibetrag und was da darüber ist bekommen die wie soll ich das verstehen behält der jetzt meinen Unterhalt für die Kinder ein und macht sich damit ein schönes leben?

  54. Ines

    Hier ist es der Fall das der Kindesvater mit allen Möglichkeiten Schulden macht.um in die Insolvenz zu gehen. Nun hat er seit April 2011 kein Strom bezahlt und vor ca drei Wochen hat man in abgeklemmt zwischen durch hat man wieder ein neuen Handyvertrag gemacht weil man den bei E-Plus und T-Com nicht Bezahlt hat und so geht es seit 1989. Wie können wir es verhindern das er eine Restschuld erlassen bekommt. nun ist er auch noch krank geworden durch nicht ein Haltung was die Ärzte sagen. Er hatte die Reha Maßnahmen nicht ein gehalten. nun zahlt wieder die Gesellschaft für sein lug und trug. ich befürchte so gar das er auf rente gehen wird bekommt dann noch eine gute Rente mit Zusatzrente vom Betrieb könten die Gläubiger die Zusatzrente sich hölen?

  55. Tommy

    Ich habe folgendes Problem, heute bekam ich ein Einschreiben wo Leistungen nach dem UVG zurück gefordert werden. In der geforderten Zeit befand ich mich in einer Privatinsolvenz. Nun bin ich seit wenigen Tagen aus der so genannten Wohlverhaltensphase raus, seit 01.03., und bekomme glatt das Schreiben. Zum Beginn der Privatinsolvenz wurde als Gläubiger das Jugendamt mit benannt und ist ebenfalls in der Liste. Muss ich trotzdem das Geld zurück bezahlen, oder ist das nur ein Versuch? MfG Tommy.

  56. Harald

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich bin geschieden und habe zwei Kinder (13/16).
    Ich bin in privater Insolvenz seit 2006 und wieder neu verheiratet seit 2008. Ich habe einen Nettoverdienst von ca 890€ zzgl. 400€ aus einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Bis 2010 habe ich für beide Kinder, die bei der Mutter wohnen Kindesunterhalt von ca 550€ gezählt. Mein Sohn (16) wohnt seit 2010 in unserem Haushalt. Für meine Tochter habe ich bis heute Unterhalt gezahlt. Ich habe mit der Mutter vereinbart die die Unterhaltszahlungen gegeneinander aufzurechnen, so dass keiner dem anderen etwas Zahlen muss. Nun habe ich heute Post von Ihrem Anwalt bekommen, der mich an meine Vollstreckbare Ausfertigung der Kindesunterhalsurkunde erinnert und die sofortige Aufnaheme der Unterhaltszahlungen fordert. Meine Frage wäre nun: ist es rechtens den Unterhalt gegeneinander aufzurechnen und wenn nicht, kann ich dann für meinen Sohn ebenfalls Kindesunterhalt und wen ja, auch rückwirkend fordern?

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ harald

    eine Verrechnung können nur die Eheleute untereinander vereinbaren. Ansonsten wird für jedes Kind gesondert gerechnet. Wenn einer also leistungsunfähig ist, schuldet er keinen Unterhalt, während der andere (leistungsfähige) durchaus Unterhalt zahlen muss. Scheint zwar ungerecht, ist aber nicht zu ändern.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
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  58. Nicole

    Mein Exmann ist insolvent,vom Jugendamt wurde eine gewisse Summe errechnet zu der er Leistungsfähig ist.Allerdings zählt er seit 7monaten keinen Cent.Und das Jugendamt schreibt ihn ständig an aber es tut sich nichts.Was kann ich tun?
    MfG,Nicole

  59. Eva

    Vor kurzem ist mein Mann ausgezogen. Die 4 gemeinsamen Kinder leben bei mir.

    Nun ist es so, dass seine RA behauptet, er müsse nur 400 euro zahlen, da die „Fahrkostenaufwendung“ so hoch sei. Meine RA meint er müsse locker das doppelte zahlen.

    er ist seit 2 Jahren im Insolvzenverfahren. Mich würde jetzt mal interessiere, ob ihm vom Gehalt der Rest vom INsolvenzverwalter abgezogen wird, wenn er nur so wenig UH für die Kinder zahlt. Vorher wurde nichts abgezogen, da er genau soviel verdiente, wie er ohne Abzüge konnte.
    mfg Eva

  60. Jens

    Hallo kann mir jemand helfen?

    Ich bin seit 2004 vom Jug.Amt laut Titel zum Unterhalt verpflichtet. Den habe ich auch immer nach seinen Vorgaben gezahlt. Nach jetzt 7 Jahren beantragte meine Ex Frau die Beistandschaft beim Jugendamt und es wurde festgestellt, dass Rückstände aufgelaufen sind. Die bilden den Diferenzberag zwischen dem tatsächlich geleisteten Unterhalt und der sich ändernden Tabelle. Eine verletzung meiner Unterhaltspflicht liegt hier nach Aussage des Jug Amtes nicht vor. Meine Ex ist ebenfalls in der Insolvenz seit 2010 Ihr Einkommen setzt sich aus einer EU Rente, dem Kindergeld für 2 Kinder und und meinen Unterhaltslestungen zusammen Die beiden Kindrer leben bei ihr Ihr Einkommen steigt mit ca 1788,- Euro oberhalb ihrer Existenzminimums. Darf ich in dieser Situation überhaubt diese Verbindlichkeiten an meine insolvente Ex Zahlen, oder kann ich dies auch an meine Kinder selbst leisten , wenn sie volljährig sind ? Ich habe hier die Befürchtung mich gemäß § 28 Abs.3 der InsO im Zusammenhang mit § 163 StGB Strafbar zu machen.
    mit freundlichen Grüßen Jens

  61. Arbeitstier

    hallo zusammen 🙂
    Ich habe da mal eine frage 😉
    ich habe einen 5 jährigen sohn. konnte erst am dem 1.2.2011 unterhalt bezahlen. Es hat sich eine summe angehäuft 4.600 € die nur noch 3.200 beträgt 😉 ende 2013 werde ich die summe weg haben 😉 zahle zu dem einen unterhalt 133€ an die kindergeldkasse. Die kindesmutter bekommt 133€ laut gericht soll ich aber 225€ bezahlen. Nun ist es so das eine diverrenz von 92 € im raum stehen. Wenn ich die jahre nal die 92€ nehme ergibt sich ne tolle summe 🙁 die 92€ werden von niemandem bezahlt. Das heisst die kindesmutter sollte sich doch bei mir melden um dies zu klären oder?? Sollte sie zum anwalt gehen kann ich doch sagen das ich laut lohnabrechnung nur 50€ monatlich zahlen kann. Wie sieht es aus wenn ich privatinsolvenz mache? ?? Was würde mit der summe passieren?????
    Lg 😉

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ arbeitstier

    der nicht gezahlte, aber titulierte Unterhalt häuft sich auf. Mit einer Privatinsolvenz wären die Altschulden weg, aber nicht der Unterhalt für die Zukunft.

  63. Daniela

    Finde es eine Riesen Sauerei , das unterhaltsschulden mit in die Insolvenz läuft. Den damit is der Steuerzahler eher der Vater meiner Tochter und müsste damit auch alle Rechte ans Kind verlieren !!!!!!!! Grosse Schweinerei sowas

  64. byd

    Sehr geehrter Herr RA Th.v.der Wehl,

    wenn ich das richtig verstehe sind zwar die Unterhaltschulden nach der Restschuldbefreiung erledigt was ist aber mit den mit Unterhaltschulden die wärend der Privatinsolvenz auflaufen .
    Das würde ja dann bedeuten nach der Rechsschuldbefreiung sind ja wieder Schulden im oberen 4-stelligen bereich vorhanden, was macht man dann?

  65. simse08

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Ex schuldet mir und den Kindern seit 12 Jahren ca.35.00 Euro Unterhalt. jetzt hat er die Insolvenz beantragt, ist es richtig das das ganze Geld dann futsch ist, wenn er die Restschuldbefreiung bekommt, oder kann ich in irgend einer Weise Einspruch/ Widerspruch einlegen?
    Er ist schon in der Wohlverhaltensphase und hat seit mehreren Monaten sehr unregelmäßig oder gar nicht gezahlt, was passiert wenn ich das bei Gericht melde, laufe ich dann Gefahr gar nichts mehr zu bekommen?
    Mit freundlichem Gruß
    Simse08

  66. Robin

    oben habe ich gelesen:
    „wenn Sie nicht leistungsfähig sind, schulden Sie auch keinen Unterhalt. In diesem Fall müssen Sie auch den von der Unterhaltsvorschusse gezahlten Unterhalt nicht irgendwann zurückzahlen“

    Ich habe auch so ein ähnliches Fall.
    Ich muss aber meine angestiegene Unterhaltsvorschuss
    (Monatlich 150 EUR, Gesamt 6.000 EUR) zurückzahlen, obwohl ich zu der Zeit nicht leistungsfähig war.)
    So habe ich mit der Jugendamt eine Vereinbarung getroffen. (Gesamtschulden waren 8.000, wenn ich aber regelmässig 150 EUR monatlich bezahle wird mir 2.000 EUR erlassen)

  67. Oli

    Sehr geehrter Herr RA Th.v.der Wehl

    ich stehe kurz vor dem Aus, ich habe beim Jugendamt unbekannte Höhe Schulden der Unterhaltsvorrauszahlungen meiner 11j Tochter,zur Zeit bin ich noch Selbständig, seit Anfang des Jahres wird mir das Guthaben vom Finanzamt (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) vom Jugendamt/Staat gepfändet. Seit dem geht die Firma den Bach runter, ich kann weder Werbung noch Kundenbesuche durchführen, da mir das Geld fehlt,alle Ausgaben bekomme ich nicht mehr ersetzt, es wird sofort dem Staat überwiese.Das waren im Monat zwischen 70-130€, da jetzt auch Aufträge weg fallen, fehlt mir das Geld um Rechnungen zu begleichen. Bin jetzt gezwungen rum zu sitzen und zu warten bis ein Kunde anruft. Wie soll man Unterhalt zahlen, wenn man mir Steine in den Weg legt. Ich bin immer bemüht für mein Kind aufzukommen, aber jetzt weiß ich kein Ausweg mehr. Meine Jetzige Frau zahlt von ihrem Lohn jetzt alles alleine. Wäre es für mich Zeit das Gewerbe abzumelden und in einer Privatinsolvenz zu gehen? Mein Gewerbe hat zur Zeit ein minus von 2800€, Privat die Unterhaltsschulden und 6000€ aus der Familie. Wie sieht das bei der ganzen Sache für meine Frau aus, wird ihr Einkommen mit einbezogen? Geht das Jugendamt im Notfall auch an ihr Geld?
    Ich bedanke mich im Voraus!

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ oli

    Privatinsolvenz wäre zu prüfen. Wenn die Ehefrau sehr gut verdient und den Selbstbehalt des Mannes abdecken kann und ihm zusätzlich noch ein Taschengeld zahlen kann, könnte hier etwas gepfändet werden.

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  69. Oli

    Vielen Dank für die Antwort, meine Ehefrau verdient gut, aber das geht für alle Rechnungen drauf, ihr Eigenheim muß sie noch abbezahlen sowie ihr Auto, wir kommen gerade so über die Runden, Taschengeld bekomme ich nicht, bin schon froh das sie mich durchfüttern kann. Ehrlich gesagt, wenn ich alleine und von Harz 4 leben würde, würde es mir besser gehen, aber das will ich nicht, es ist schon schwierig genug ein Gewerbe zu führen, man soll Geld verdienen um Unterhalt zu zahlen, aber warum wird dann einem so viele Steine im Weg gelegt? Der Selbstbehalt ist doch dann ein Fake, den habe ich nicht mal, und pfänden 70€ im Monat wovon ich eigentlich meine Rechnungen begleichen um zu überleben und an Aufträge zu kommen, damit man Unterhalt zahlen kann.

  70. thorsten

    sehr geehrter Herr Wehl,

    bin verheiratet und ich zahle Unterhalt für meine 4 Kinder, habe privat fast 20.000 Euro schulden und für Familienkasse jetzt etwa fast 8.000 Euro schulden. ich arbeite (Kein Schichtarbeit) . ich verdiene monatlich 1800 Euro. Meine Frage an ihnen ist, was passiert wenn ich privatinsolvenz anmelde?? muss ich trotzdem Unterhalt zahlen??

    MFG
    thorsten

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ thorsten

    die PrivatInso schützt vor laufendem Unterhalt nicht, aber die Altschulden können u.U. restschuldbefreit sein

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  72. Zeljko

    Hallo,
    lebe in Scheidung seid 2 Jahren. Mein Sohn lebt bei der EX Frau und ich bezahle monatlich 350€ Kindesunterhalt. Bin auch noch in der Privatinsolvenz und verdiene so um die 1800€ pro Monat.

    Jetzt will meine ExFrau Unterhalt für sich und das Kind. Ist das rechtens? Arbeiten tut sie nicht. Hatte eine Arbeit und ist dann aber wegen unzuverlässigkeit gekündigt worden.
    Danke im voraus

  73. RA Thomas von der Wehl

    Zeljko

    Nach dem Trennungsjahr muss die Frau, je nach Alter des Kindes, jedenfalls halbschichtig arbeiten.

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  74. Stefanie

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    Ich habe gemeinsam mit meinem Exfreund einen vierjährigen Sohn.
    Seit März 2010 erhalte ich Unterhaltsvorschuss.
    Da er keinen Unterhalt zahlt, hab ich gemeinsam mit dem Jugendamt einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Dazu ist zu sagen, dass er mehrfach aufgefordert worden war Auskunft über seine finanzielle Situation zu geben, welchen er nicht nachgekommen ist.
    Jetzt habe ich durch Zufall raus bekommen, dass im Dezember 2011 ein Insolvenzverfahren in seinem Namen eröffnet worden ist.
    Den Unterhaltstitel habe ich im Februar 2013 ohne Kenntnis seiner Insolvenz erwirkt.Der Kindsvater will nun gegen diesen Titel angehen. Hat er Chancen damit durchzukommen? Verfällt der Anspruch auf den jetzt geforderten Betrag wenn die Insolvenz durch ist?
    Warum hat weder das Jugendamt noch ich von der Insolvenz kenntnis gehabt? Hätte sich der Insolvenzverwalter sich nicht mit uns in Verbindung setzen müssen? Hat er vielleicht seinen Sohn bei der Insolvenz garnicht angegeben?
    Was soll ich als nächsten Schritt wählen?
    Bitte helfen sie mir…ich bin echt verzweifelt!
    Mfg
    Stefanie

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ stefanie

    Forderungen nach Eröffnung des InsoVerfahrens können nicht in die Restschuldbefreiung fallen. Allenfalls können also Unterhaltsforderungen vor Dezember 2011 wegbrechen. Aber auch hier muss ein RA prüfen, ob diese Forderungen aufgrund unerlaubter Handlung nicht dennoch weiter bestehen.

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  76. Oli

    Guten Abend,
    gibt es während der PI auch einen festgelegten geschuldeten Unterhaltsbetrag für meine Kinder? Ich verdiente in der Insolvenz 1150€ netto. Habe 890€ einbehalten und den Rest an das JA bezahlt. Entstanden mir dadurch auch Schulden wegen der Unterhaltsvorauszahlungen? Oder wird in der PI nicht nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet?
    Beispiel: für 2 Kids hätte ich ca. 500€ Zahlen müssen, nach Tabelle. Wärend der PI zahlte ich 250€. Sind die 250€ zu wenig gezahlten Kosten von mir geschuldet?? Obwohl ich alles zahlte, was ich über hatte?
    ……..
    Die offenen Restzahlungen vor der PI gingen damals in die Insolvenzmasse mit rein.
    ……….

    Nach Beendigung der PI kam direkt ein Brief vom JA – das war schon 2011 – dass die von denen gezahlten Vorauszahlungen ca. 25.000€ betragen.
    Da sind aber auch die Vorauszahlungen vor der Insolvenz drin, die können die nicht mehr anrechnen, da diese in die Insolvenzmasse gingen.
    Während der PI bezahlte ich einen Festsatz…alles über der Freigrenze gab ich ab. Also dürfte wärend dieser Zeit doch gar keine Vorauszahlungen geschuldet werden, oder denke ich falsch?

    In dem JA Schreiben stand nur, dass meinem 18jährigen Sohn keine Zahlungen mehr zustehen und dass der Restbetrag offen ist. Es ist keine Zahlungsaufforderung dabei. Und seit 2011 kam vom JA auch nix mehr… Ich zahle für meinen 2 Sohn noch weiterhin Unterhalt….

    Wie soll ich mich verhalten? Ich habe nichts passendes gefunden.

    Vielen Dank

  77. giuliano

    hallo,ich habe eine frage,ich bin privat insolvent, ich verdine 1600€netto,ich habe 2 kinder mit meine ex frau un ein neugebeurene kind mit meine lebenspartnerin,ich weiss nicht mehr wie ich kinderunterhalt zahlen soll?
    muss ich es weiterhin zahlen?
    gibt es andere möglikeiten?

    danke im vorhaus
    giuliano

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ giulano

    ob überhaupt und wenn ja, wieviel Sie an Unterhalt schulden, muss ein RA anhand der konkreten Zahlen errechnen

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  79. ANJA

    @ Michael,
    der Vater meiner Jungs (14 + 7 Jahre)
    Zweirradmechaniker,zahlt Unterhalt für beide Kinder
    236,00€ es liegt deutlich an der Grenze,es besteht eine Beistandschaft die mir schriftlich mitgteilt haben das es auf grund seiner finanziellen Lage nunmal so ist ! Mein jetziger Partner zahlt für 2 Kinder (10+12 Jahre) 806,00€ Unterhalt inkl. 60 € pro Kind Mehrbedarf den die Ex Frau gefordert hat.
    Inzwischen weiss er trotz des Einkommens nicht mehr wie er seinen Lebensunterhalt finanzieren soll,30.000.00 € Schulden.
    Letzten Monat konnte er den Unterhalt nicht leisten weil der Lohn auf dem Konto war und auch schon wieder weg,meine Frage,Mütter holen sich hilfe durch Beistandschaften ,er versuchte sich ans zuständige JA zu wenden die Ihn einfach abgewimmelt haben, inzwischen steht er kurz davor Insolvenz anzumelden,aber es muss doch auch jemanden geben der Unterhaltszahler berät,ausser ein Anwalt weil wir uns den nicht leisten können.

  80. ani

    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz.

    Bislang wurde meine Tochter (21 jährige Studentin), die nicht mehr bei mir lebt, ich aber weiterhin Kindergeld für sie erhalten, dass ich an sie auszahle, als unterhaltsberechtigte Person angerechnet.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob sie selbst etwas hinzuverdienen darf. Sie bekommt Bafög und möchte einen 450-Euro-Job annehmen. Fällt sie dann als unterhaltsberechtige Person weg?

    Für eine Rückmeldung bin ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    ani

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ ani

    solange es nur ein Ferienjob ist oder ein geringfügiges Einkommen, ist dies unterhaltsrechtlich nicht relevant

  82. Mark

    Hallo.

    Mein Vater ist mir gegenüber wieder unterhaltspflichtig geworden, da ich nun wieder zur Schule gehe. Allerdings ist mein Vater momentan in einem Privaten Insolvenzverfahren. Er sagte mir, das innerhalb dieses Verfahrens nicht der Betrag für den unterhalt freigegeben wird, der auch auf der Düsseldorfer tabelle steht, und auch nicht der den er zuvor zahlte, sondern ein anderer. Stimmt dies so, oder wird der zu zahlende Betrag für den Unterhalt freigegeben?

    MfG.: Mark

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ mark

    Sie müssen den Unterhalt von einem RA prüfen lassen. Teilweise ist Unterhalt vorrangig in der Inso.

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  84. Herr Ich

    Ich habe die Eidesstattliche Versicherung vor einiger zeit angelegt.
    Ich bekomme laufend briefe und besuch vom Gerichtsvollzieher da ich das Jugendamt noch unterhalt schulde, eine finanzielle Situation dies auszugleichen ist einfach nicht gegeben, was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

  85. Sabrina Silber

    Bei Unterhalt gibt es so viele unterschiedliche Aussagen und Halbwissen, daß diese Seite hier echt erhellend war…ich z.B. dachte, daß Unterhalt gar nicht in einer Restschuldbefreiung/Insolvenz untergebracht werden kann…offensichtlich aber doch…wieder was gelernt..

  86. Anja

    hallo

    mein vater ist alleinerziehend, die mutter hat sich von meiner schwester (12jahre) von acker gemacht, neu geheiratet und kümmert sich überhaupt nicht um sie, sie hat aber immer noch teilsorgerecht, sie ist extra von berlin, auf ein dorf gezogen um nicht arbeiten zu müssen, unterhaltsvorschuss wurde gewählrleistet und ist nun ab 12 jahre weggefallen, das kindergeld reicht aber vorne und hinten nicht aus, zbsp, für die 150 euro klassenfahrt ect. mein vater ist nur renter..
    meine frage

    die mutter hat privatinsolvenz angemeldet.
    ist sie trotzdem unterhaltpflichtig ihrer tochter gegenüber und können wir irgentwelche forderungen geltend machen? sie bekommt harz4

    vielen dank schonmal in vorraus

  87. Sven

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Ehemann meiner Partnerin ist seit 2012 in Privatinsolvenz.
    Aufgrund der anstehenden Trennung stellt sich nun die Frage, ob er für seinen noch in der Ausbildung befindlichen Sohn (18 Jahre) trotz dieser Privatinsolvenz und der sich daraus ergebenden geringen Verdienstgrenze für seine Sohn den vollen Unterhalt bezahlen muss oder ob er dadurch leistungsunfähig ist.

    Eine ähnliche Frage würde sich auch bzgl. des Trennungsunterhalts stellen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

  88. Jürgen Mentchen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wenn man kurz vor der Eröffnung des Verfahrens einer Privat-Insolvens steht und schon Kindsunterhalt zahlen muß, wird der Kindsunterhalt dann nach dem man in der Privatinsolvens ist dann vom Selbstbehalt bezahlt, oder von dem Geld was über dem Selbstbehalt liegt?
    Wenn Ja:
    Werden vom Kindsunterhalt Abschläge gemacht, oder ist er weiterhin in voller Höhe fällig!

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

    LG Jürgen Mentchen

  89. Nancy

    folgender fall:
    Ehefrau ist insolvent
    Ehemann hat ein Kind,
    Ehefrau und Ehemann zahlen aber gemeinsam den Unterhalt dafür. In den Lohnsteuerkarten hat die Ehefrau den Kinderfreibetrag eingetragen obwohl es nicht ihr Kind ist.

    Zählt das als unterhaltsberechtigte Person dennoch…

    Wie ist es wenn die Ehefrau nachweislich den Unterhalt komplett zahlt?

  90. Meier M.

    Hallo, ich bin seit einigen Tagen aus dem Insolvenzverfahren raus. Und warte auf den Beschluss des Gerichtes über die Restschuldbefreiung. Nun meine Frage :
    Als das Inolvenzverfahren eröffnet wurde, wurde der Unterhaltsvorschuss den meine Ex Frau bekam, den ich ja bezahlen muß oder sollte mit in die Insolvenzmasse hinein genommen. Das Jugendamt pfändete bis jetzt jedes Jahr den Lohnsteuerjahresausgleich. Wenn ich nun den Beschluss habe, darf das Jugendamt weiter pfänden oder steht das Geld jetzt wieder mir zu?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Mfg Meier M.

  91. Schmitz N.

    Folgender Sachverhalt:
    Freund ist Privatinsolvent in der Wohlverhaltensphase und Selbstständig.
    2 Kinder 12 & 14 Jahre die Unterhaltspflicht sind und die Mutter arbeitet Vollzeit und macht nebenbei die Meisterschule, hat ein eigenes Haus.
    Wie wird hier die Unterhaltsberechnung vorgenommen und muss mein Freund vollen unterhalt leisten. Er hat so wenig Geld das er noch nicht mal die Krankenversicherung zahlen kann. Wie kann er sich informieren bzw. was muss er berücksichtigen???

  92. Antje

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Exfreund ( Vater meiner Kinder 16/11)
    geht mit seiner Praxis in die Insolvenz.

    Wie läuft das mit dem Unterhalt?
    Er bezahlt seit 8 Jahren einen freien Gesamtbetrag von 850 Euro.
    Was muss er in Zukunft zahlen?

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