Düsseldorfer Tabelle 2012
Die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für den Kindesunterhalt wird grundsätzlich nur alle 2 Jahre aktualisiert. In der Vergangenheit gab es durch Gesetzesänderungen aber kürzere Zeiträume. Jetzt sind wir wieder in der 2-Jahres-Frist, so das für 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle zu erwarten ist. Es gilt nweiter die Düsseldorfer Tabelle 2011. Der direkte Link zum OLG Düsseldorf ist hier zu finden
Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
Am 21. Februar 2012 um 17:50 Uhr
Lieber Herr von der Wehl,
zwei Fragen hätte ich mal wieder:
Ehe ist geschieden. Ex-Mann ist selbstständig und zahlt Unterhalt für drei gemeinsame Kinder. Frau ist neu verheiratet und hat ein 4.Kind. Frau ist Hausfrau ohne Einkommen. Frau hat ein Jobangebot bekommen und möchte wieder arbeiten.
Fragen:
1. Ab welchem Einkommen ist sie Barunterhaltspflichtig? Zur Zeit wohnen alle Kinder bei Ihr und sie versorgt diese.
2. Darf sie 400,00 euro verdienen, ohne das der Ex-Mann den Unterhalt der Kinder kürzen darf?
Vielen Dank für eine Antwort.