Berechnung Sonderbedarf im Unterhaltsrecht
Montag, den 23. März 2009Zu der eigentlichen Frage des Sonderbedarfes im Unterhaltsrecht habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Ein Kennzeichen des Sonderbedarfes ist immer, dass er jedenfalls aus dem laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann. Dem Unterhaltsberechtigten ist auch nicht möglich, aus diesem Unterhalt Beträge anzusparen. Fraglich ist immer wieder, wie die Elternteile für den Sonderbedarf haften. Häufig ist […]