Heirat oder nichteheliche Partnerschaft? Vorteile – Nachteile
Wenn beide Partner die Partnerschaft als langfristig angelegt sehen und sogar Kinder gewünscht oder schon da sind, würde ich immer zu einer Eheschließung raten. Ich würde aber auch dazu raten, sich vorher von einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem familienrechtlich versierten Notar beraten zu lassen und zu prüfen, ob ein notarieller Ehevertrag nicht viele zukünftige Probleme vermeiden kann.
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Die Vorteile einer Ehe gegenüber einer eheähnlichen Gemeinschaft sind neben der rein psychologischen Wirkung der Ehe, sich bei kleinen Problemen nicht einfach schnell mal zu trennen, da das aufwändige Scheidungsverfahren zu durchlaufen wäre, z.B. folgende:
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1.     Unterhalt nach Trennung gibt es nur zwischen Eheleuten. Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft wird nur dann Unterhalt geschuldet, wenn gemeinsame Kinder dar sind (§ 1615 l BGB)
2.     Das gemeinsame Sorgerecht für Kinder ist in der Ehe der Regelfall, bei Kindern aus eheähnlichen Gemeinschaften muss erst eine gesonderte gemeinsame Sorgerechterklärung abgegeben werden.
3.     In der Ehe nimmt der Partner an dem Vermögenszuwachs des anderen teil. Den so genannten Zugewinnausgleich gibt es bei eheähnlichen Gemeinschaften nicht.
4.     Ähnliches gilt für die Aufteilung des Hausrates und der Wohnung nach einer Trennung. Nur innerhalb einer Ehe ist dies gesetzlich geregelt.
5.     Die Aufteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)) gibt es nur zwischen Ehepartnern. Bei Scheidung wird dieser Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt.
6.     Nur Ehepartner haben beim Tod des anderen einen Anspruch auf Witwenrente. Die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft würden beim Tod des anderen leer ausgehen.
7.     Nur bei Ehepartnern gibt es im Erbfall einen Pflichtteil.
8.     Die Ehe bietet enorme Vorteile hinsichtlich der Erbschaftssteuer. So bleibt z.B. ein Betrag von 500.000 € steuerfrei. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € und das weiterhin selbstgenutzte Eigenheim, Hausrat und sonstige Gegenstände bleiben bis zu bestimmten Grenzwerten steuerfrei. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €.
9.     Nur bei Ehepaaren gilt für die Besteuerung das so genannte Splitting-Modell. Dadurch sind bei unterschiedlich hohen Einkommen durchaus steuerliche Vorteile zu erzielen.
10. Nur Ehepartner können gemeinschaftlich ein Kind adoptieren (§ 1741 BGB) bei eheähnlichen Gemeinschaften ist allenfalls eine alleinige Adoption denkbar.
11. Nur Ehepaare, (aber auch Verlobte) haben in gerichtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht.
12. ein gemeinsamer Name ist nur in einer Ehe möglich.
13. Nur unter Ehepaaren gilt eine aufenthaltsrechtliche Stellung des ausländischen Ehepartners, die diesem ein Bleiberecht sichern kann. Lassen wir mal die hierauf beruhenden Scheinehen außer Betracht.
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Dies sind die wesentlichen rechtlichen Vorteile einer Ehe, gegenüber einer nichtehelichen Gemeinschaft.
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Nachteile: Kosten der Scheidung, was ich als Anwalt natürlich nicht als wirklichen Nachteil ansehe.
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Daneben gibt es einen Haufen Gründe, warum es besser wäre, beziehungsweise angezeigt wäre, verheiratet zu sein.
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–         Es wird häufig vermutet, mit dem/der stimme etwas nicht, weil er/sie mit 40 Jahren noch nicht verheiratet ist.
–         In bestimmten gesellschaftlichen Kreisen wird eine Heirat einfach vorausgesetzt. Dies gilt auch für bestimmte Jobs, auf die man sich bewirbt.
–         Immer wiedergibt es unangenehme Situationen, wenn der andere vorgestellt werden muss oder von ihm gesprochen werden muss. Unter Eheleuten heißt es nur: Mein Mann/Meine Frau. Außerhalb einer Ehe herrscht über die Formulierung häufig Unsicherheit. Meine Freundin, meine Partnerin, meine Lebenspartnerin, meine Lebensabschnittgefährtin oder wie auch immer eine Formulierung lautet, führt häufig zu nicht gewünschten Rückfragen oder Rückschlüssen.
–         Eine Ehe gibt beiden eine gewisse psychologische Sicherheit für die Zukunftsplanung.
–         Eine Ehe erzeugt ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl.
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Am 16. Juli 2009 um 23:08 Uhr
Naja – entweder man hat noch große Illusionen – oder man ist Scheidungsanwalt 😉
Am 17. Juli 2009 um 10:21 Uhr
@ henrietta
nun mal nicht so pessimistisch. Es scheitern nicht alle Ehen, obwohl die Zahl im letzten Jahr wieder zugenommen haben soll. Aber auch wenn eine Partnerschaft scheitert, ist es speziell für Frauen in der Regel positiver, wenn sie verheiratet sind und auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zurückgreifen können. Männer hingegen wünschen sich in diesen Fällen manchmal, nicht geheiratet zu haben.
Natürlich hat ein Scheidungsanwalt nur gut zu tun, wenn zuvor geschlossene Ehen geschieden werden müssen. Das gebe ich unumwunden zu. Aber wir Scheidungsanwälte sind für das Scheitern einer Ehe nicht verantwortlich. Wir versuchen nur im Fall der Fälle für den Mandanten das optimale Ergebnis zu erzielen, was häufig schwierig genug ist.
Ich wage zudem die Prognose, dass für den Fall, dass die Zahl der Eheschließungen signifikant zurückgehen würde und die Probleme einer gescheiterten Partnerschaft im nichtehelichen Bereich zu regeln wären, über kurz oder lang der Gesetzgeber eingreifen würde und auch für den nichtehelichen Bereich die gleichen rechtlichen Grundlage schaffen würde, wie sie derzeit nur im ehelichen Bereich herrschen. Es gibt einfach ein Interesse des Staates, die finanziellen Lasten einer gescheiterten Beziehung nicht selbst übernehmen zu müssen.
Am 18. Juli 2009 um 14:13 Uhr
Naja…die Vorteile, die oben im Falle einer Scheidung dahergehen, sind in der Regel nur einer Person zugeordnet. Der andere Partner hat dann alle Nachteile: Lebenslange Unterhaltsforderungen, Gerichtskosten, Anwaltskosten, bei jeder Angelegenheit muss man(n) zum Anwalt. Solange die Gesetze so sind und die Richter ihre alten Gewohnheiten nachgehen, solange ist die Heirat ungünstig. Ich habe das jetzt alles durchgemacht, es hat mich eine Menge Nerven und Geld gekostet. Und wer gibt einem die Garantie, dass eine Ehe ein Leben hält? Keiner. Gefahrlos heiraten kann man nur, wenn man keine Kinder hat und man beide Partner eine geregelte Vollzeitbeschäftigung nachgehen und gleichviel verdienen. Da entfällt in der Regel die Splittingtabelle bei der Besteuerung und eine Familienversicherung brauch man auch nicht….also…im Prinzip gibt es keine Vorteile mehr…ok…man spricht von „meinem Mann“ oder von „meiner Frau“…Ich bevorzuge: meine Freundin…So…vielleicht wären die Scheidungen nicht so kostspielig, wenn Richter und Anwälte nach LEISTUNG und nicht nach Streitwert bezahlt werden. Denn darin besteht in der Regel die größte Leistung: den Streitwert auf nicht nachvollziehbarer Weise in die Höhe zu treiben: und siehe da: plötzlich haben wir drei gute, alte Freunde: Anwalt, Richter, Anwalt…und alle sind sich einig…:-)
Am 19. Juli 2009 um 12:24 Uhr
Herr von der Wehl sieht das Ganze ja auch mehr bzw grundsätzlich von der rechtlichen Seite.
Wenn man aber solch einen Schlamassel hinter sich hat; wenn man bemerken musste, als was sich der einstige „Traummann“entpuppte, hat man einfach nur noch die ******** gestrichen voll 😉
Die Scheidungskosten haben mich auch geärgert, sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten. Warum müssen Anwälte/Gerichte noch daran verdienen, wenn die Eheleute zB zu Vermögen gekommen sind während der Ehe?
Ein fester Betrag für die Scheidung, fertig.
Am 31. Juli 2009 um 21:04 Uhr
Dass Heirat psychologisch stärkend auf die Paarbeziehung wirkt, kann ja nun wirklich nicht verallgemeinert werden. Zumindest ist es bei mir umgekehrt. Ich lebe seit 22 Jahren in einer glücklichen Paarbeziehung mit Kind, gerade weil ich mich nicht unter Druck fühle und das drohende Scheidungsverfahren mich zur Beziehungsdisziplin zwingen will/soll. Da verzichte ich doch lieber auf die „üppigen“ Rentenvorteile, regele das im Vorfeld vertraglich mit meinem Partner und kann mit gutem Gewissen das ungerechte Ehegattensplitting ablehnen. Den Luxus, mich vom Staat nicht bestechen zu lassen, gönne ich mir, bzw. wir uns.
Ulrike
Am 31. Juli 2009 um 21:29 Uhr
steht unter 5, wenn freigegeben
Am 3. September 2009 um 09:53 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine ehemalige Freundinn ist eine Spanierin und wir haben ein Kind gemeinsam. Ich bin für das Kind nicht Erziehungsberechtigt.
Sie leben beide seite über 5 jahren in Spanien und überweise 300 Euro in Monat für meine Tochter aud den Konto Ihre Mutter.
Jetzt wird meine Tochter Volljährig und nächstes Jahr wird sie vielleicht zurück nach Deutschland kommen.
Bin ich zur Zahlung verpflichtet? Obwohl ich nicht einmal Erziehungsberechtigt bin?
Ich wurde mich über eine Antwort sehr freuen.
Vielen Danke im voraus.
Bellini Angelo
Am 12. Oktober 2009 um 23:20 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht recht in welcher Rubrik ich diese Frage stellen soll… aber ist eine Ehe von 6 Jahren plus 2 Jahre Trennungszeit (Trennung seit 2006, Ende im Juni 2008, der Termin des Endes der Ehe wurde vom Gericht benannt) eine Ehe von kurzer Dauer? Bzw. Gibt es da Erfahrungswerte, wie es von gerichten meistens gesehen wird?)
Am 14. Oktober 2009 um 09:34 Uhr
@ fragender
eine Ehe von 8 Jahren Dauer, die Trennungszeit muss dazu gerechnet werden,ist keine Kurzzeitehe.
Am 3. Januar 2011 um 03:22 Uhr
„Die Vorteile einer Ehe gegenüber einer eheähnlichen Gemeinschaft sind neben der rein psychologischen Wirkung der Ehe, sich bei kleinen Problemen nicht einfach schnell mal zu trennen, da das aufwändige Scheidungsverfahren zu durchlaufen wäre“
Selten so ein schwaches Argument gehört… Es gibt ja offenbar auch so schon kaum noch überzeugende Argumente für die Ehe in der heutigen Zeit, außer natürlich die künstlich überwiegend von schwarzer Politik geschaffenen, aber das da oben ist doch ein Armutszeugnis, wie kann man nur einen Vorteil darin sehen, dass man zusammenbleiben muss, weil das Auseinandergehen ja zu aufwändig wäre… 😉
Am 26. Juni 2011 um 17:34 Uhr
Ersteinmal Hallo,
was die meisten hier vergessen ist, das man immer noch aus liebe zu seinem Partner heiraten sollte. Der Kinder wegen oder irgendwelche Finanziellen Vor- oder Nachteile sollten doch zweitrangig sein.
Mensch es dreht sich nur noch um Geld in unserer Gesellschaft. Ich finde das persönlich sehr schlimm, denn genau das Zerreist unsere Gesellschaft.
Natürlich denkt jeder an sein eigenes Wohlergehen,
aber ich kann einfach nicht verstehen wie alle immer so egoistisch sein können. Ob Man oder Frau, beide sollten auch bei einer Scheidung mehr aufeinander eingehen. Ich kann dazu nur sagen, Heiraten ja, wenn man dieses wirklich aus LIEBE tut. Sonst endet es in jahrlangen Streiterein, Gerichtsverfahren, und viele kaputten Nervenzellen.
Bitte denkt nicht immer nur an euch selbst, sondern auch einmal an die Mitmenschen.
Am 23. August 2011 um 13:15 Uhr
Heiraten aus Liebe, so ein Käse. Liebe kann vergehen, schneller als man meint und dann hat man ein dickes Problem, b.z.w. eine Person hat dann das Problem und wird finanziell ausgenommen. Und wenn man Pech hat, darf man seine Leben lang zahlen. Dann lieber aus Liebe freiwillig zusammen sein. Denn das, was einem blühen kann wiegt die „Vorteile“ nicht auf.
Am 16. Oktober 2011 um 11:52 Uhr
Hallo Hr. von der Wehl,
ich habe eine Frage. Ich bin geschieden und lebe mit meinem Lebendspartner und dessen zwei Kindern(8 u.11 J.) zusamen. Er ist alleinerziehender Vater mit alleinigem Sorgerecht. Die leibliche Mutter will die Kinder nicht sehen oder Kontakt zu ihnen haben, zahlt keinen Unterhalt und das schon seit Jahren.
Nun denken wir über eine Heiratt nach. Das Problem ist es kann passieren das er den Finger heben muß, da er im Zuge Zugewinn an seine Ex-Frau (Kindesmutter) evtl. soviel zu zahlen hätte, dass er dies nie begleichen könnte. Die Kindesmutter hat ihn verklagt und Anwälte sind eingeschaltet. Wenn wir also heiraten würden, was würde das für mich an Konsequenzen bedeuten. Ich habe ein eigenes Haus (gehört mir) und alle beweglichen Gegenstände im Haus gehören mir auch. Einen Partnerschaftsvertrag machen wir im Dezember ohnehin. Habe ein bischen Angst wenn er in die Privatinsolvenz geht, dass ich mit meinem Vermögen (Haus etc.) dann auch belangt werde. Oder????
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
R.K.
Am 1. November 2011 um 16:06 Uhr
Naja, die Vorteile zu heiraten ist für denjenigen, der nicht der Hauptverdiener ist meist die Frau sehr gross und so wie beschrieben s.o. Für den Verdiener wird das ob mti oder ohne Ehevertrag eine lebenslange Horrorgeschichte mit Entfremdung der eigenen Kinder, lebenslangen U-Zahlungen, Anwaltskosten, Vorurteilen Mann der Böse , Frau die Gute oder das arme Hascherl – meist immer mit ehebedingten Nachteilen und akuten Auftragen von Depressionen bei Trennung, kassieren sie durch jahrelanges Verfahrensverschleppung Trennungsunterhalt und Zugewinn ab. Durch die Verfahrensverschleppung erhöht sich dann auch noch die Ehedauer s. H.v.Wehl o.a. sodass sich dass wie schon gesagt auf jeden Fall für den Unterhaltsfordernden lohnt. Mal eben noch ne Zwangsvollstreckung auf Kosten des Ex – ist doch wunderbar. Anwälte verdienen je länger das Verfahren also die Scheidung im Verbund dauert, genauso wie die Gerichte. Unterhaltsgläubiger und Forderer müssen beide irgendwann oder sofort die Anwalts-udn Gerichtskosten zurück erstatten, sodass von dem erstrittenen GEld im Zugewinn bzw. TU nicht viel übrig bleibt. Also als Mann kannst Du heute nur noch heiraten wenn du blöde bist oder beide gleich verdienen oder Du als Mann zuhause bleibst und die Kinder betreust. Die Scheidungsgesetze sind von Anwälten und Gerichten sowie Feministinnen gemacht worden zur einseitig menschenverachtenden und ungerechten Lasten des Verdieners bzw. Exmannes. Da nützt die Schönschreiberei auch nichts. LEBENSLANG – Ich leben seit 7 Jahren in Trennung un zahle, zahle, zahle an die Ex die nicht einmal die Kinder hat sondern ich und nix tut ausser einen auf krank zu machen und sich zu besaufen. Und die Gerichte, Richter und Anwälte bereichern sich vom Feinsten. Statt der Frau zu helfen wieder auf die Beine zu kommen, wird diese mit 47 Jahren nunmehr 54 Jahren ohne arbeitsmedizinisches Gutachten als unheilbar krank ohne nachweisbare Depression nun krank gemacht. Sie ist allein jeder weiss dass sie trinkt und die Depressionen eine zwangsläufige Folge des übermässigen Alkoholkonsumes sind und das Gericht lässt sich von einer Anwältin belügen und betrügen vom Feinsten. Sie zockt die Ex ab und mich dazu. Je länger sie alles hinauszögert und Hass säät, desto länger kassiert sie. Egal, ob die Frau vereinsamt oder die Kinder nichts mehr von ihr wissen wollen. Solche Anwälte sind eine Schande für den Berufsstand eines ehrbaren Anwaltes
Am 1. November 2011 um 16:13 Uhr
ref. neue Liebe – direkt können sie Dir nichts, wenn das Haus in Deinem Besitz bleibt und auch nachweisbar alle Gegenstände Dir gehören. Allerdings wird vermutlich der SB Deines Ex gekürzt, wobei dieser besser den Finger hebt, als die Abzocke weiter mitzumachen. Er wird natürlich selbst nie wieder mehr als den SB von vielleicht 700,–Euro netto verdienen dürfen bzw. solange bis die Ex abkratzt. Auch darf er nichts erben oder so, da könnte die erste Ex auch noch ihren Pflichtteil beanspruche. Würde mir auf jeden Fall zwei Anwälte und Steuerberater anhören bevor ich heirate. Andererseits kannst Du Steuern sparen bzw. er auch – da darf m.E. die Ex nicht dran. JEdenfallls wirst Du noch indirekt dafür bestraft wenn Du arbeitest sowohl im haushalt wie auch so – die Ex profitiert indirekt bis zu 10% von Deinem Gesamteinkommen. Ihr müsst die Steuerersparnis und das Wider abwägen und braucht eindeutige verbindliche Aussagen. Aber die sind ganz schwer von unseren Anwälten zu bekommen…Fussnoten machen alles anfechtbar. Und Recht haben heisst nicht Recht zu bekommen. Am besten hat er einen eigenen Wohnsitz, bei seinen Eltern oder so und wohnt inoffiziell bei Dir, macht insolvent und ihr heiratet nicht. Dann kann die Ex Dir nichts. Da muss man genauso mies und raffiniert werden bzw. abgezockt wie diese Parasiten und Betrüger sind.
Am 13. Dezember 2012 um 01:09 Uhr
Hallo,
ich lebe seit fast vier Jahren mit meinem Partner zusammen. Er ist seit ca. 1-2 Jahren geschieden (ich war nicht der Grund der Trennung!!) und aus dieser Ehe gehen zwei Kinder (Alter: 9 und 11) hervor. Ich bin ebenfalls schon geschieden und habe ein Kind (Alter: 10). Mein Partner zahlt an seine Ex-Frau Unterhalt für die gemeinsamen Kinder, ich bekomme von meinem Ex-Mann keinen Unterhalt für mein Kind. Meine Frage: Wenn ich meinen Partner heiraten würde, würde unser Einkommen zusammen gerechnet werden und mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung an seine Kinder angerechnet werden? Also kurz gefragt: Muss ich für seine Kinder mit aufkommen (Unterhaltstechnisch gesehen)?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG
Kira