Angemessener Lebensbedarf beim nachehelichen Unterhalt (Quelle: ARGE FamR im DAV)

BGH: Angemessener Lebensbedarf beim nachehelichen Unterhalt

Der angemessene Lebensbedarf, der nach § 1578 b BGB die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Grundsätzlich muss mindestens das Existenzminimum erreicht werden.
Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Revisionsgerichts nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Die Urteilsgrundlage wird also durch das Ende der Berufungsverhandlung abgeschlossen. Die Vorschrift ist allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange einer Partei nicht entgegenstehen.
Az XII ZR 146/08, Urteil vom 14.10.2009, beim BGH unter „Entscheidungen“.

34 Reaktionen zu “Angemessener Lebensbedarf beim nachehelichen Unterhalt (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. betroffen

    Hallo und hurra – es gibt doch Gerechtigkeit in unserem Land -endlich ..ich weise auf das neue Urteil des BGH hin, dass die 2.Ehefrau genauso im Unterhalt zu berücksichtigen ist wie die Ex.
    D.h. es wird nicht mehr der Selbstbehalt gekürzt wenn ein Mann wieder heiratet und das Nettoeinkommen nicht mehr halbiert, sondern ab jetzt gedrittelt. Somit bekommt die Ex weniger und die neue Frau wird endlich vor Gesetz gleich behandelt. Sicherlich passt das einigen Damen nicht s. Kommentar heute in der Bild, aber Fakt war, dass die zweite Ehefrau der ersten Ehefrau benachteiligt war und das kanns nicht sein. Ich bin glücklich!!

  2. rp

    Na dann.
    Frage hast Du das AKz?
    Und kann nicht wie das ja so üblich in Deutschland jeder x Y Richter das Urteil wieder revidieren? Das ist ja in unserem Land so üblich.

    MfG

  3. Henrietta

    Hinter solch einem Urteil steckt wohl die Hochzeitsindustrie hinter 😉

    Az XII ZR 65/09 @ rp. Die neue Ehefrau muss nebenbei bemerkt arbeiten gehen (= gleiches Recht aber auch gleiche Pflichten), sonst wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet.

    Bei eine Ehe von kurzer Dauer mag das gerecht sein; aber gerecht ist es sicherlich nicht bei langen Ehen, wo die Frau ihrem Mann den Rücken freigehalten hat, damit er Karriere machen konnte. Nicht wenige Frauen haben neben dem Haushalt und Kindererziehung noch zusätzlich gejobbt, damit er sein Studium durchziehen konnte. So mancher Mann wäre beruflich nicht das, was er heute ist, wenn seine Ehefrau ihn nicht unterstützt hätte. Warum soll die neue Frau die Nutznießerin sein und die Exfrau die Benachteiligte?
    Finde ich alles andere als gerecht und ich glaube auch nicht, dass sich diese Rechtsprechung durchsetzt.

    Gewinner dieses Urteils sind die Rechtsanwälte und Gerichte, da dürfte einiges auf sie zu kommen. Spätestens nach ein paar Jahren, wenn unüberlegt geheiratet wird, nur um der Exfrau eines auszuwischen.

  4. Mefemale

    diese Rechtsprechung wird sich durchsetzen mit Sicherheit,weil es a.) sonst gegen das Gleichheitsprinzip verstossen würde und
    b)wir im 21. Jhd. leben und spätestens seit den 80iger Jahren, die Frauen hier in Deutschland die gleichen Chancen haben wie die Männer. Wenn sie diese nicht genutzt haben…ihr Ding.Es sei denn, sie können nachweisen, dass sie von ihrem Mann dazu gezwungen wurden zuhause zu bleiben oder/und mehr als 2 Kinder hatten, sodass diese sukzessive betreut werden mussten.
    c), Desweiteren hat jede Frau die Chance auch nach der Ehe auf Koste des Ex sich weiterzubilden. Wenn eine Frau natürlich über 25 Jahre aufwärts verheiratet war und bis zu ihrem 55. Lebensjahr nie gearbeitet hat, klar dann sind das noch Sonderfälle, aber mit Sicherheit keine Standardfälle mehr.
    d) weil die neue Ehe mindestens genauso zu berücksichtigen ist wie die gescheiterte
    Wieso sind also die Exmänner und deren neue Partenerinnen die Bösen, die der Ex einen auswischen wollen, wenn sie heiraten.?? Das ist doch wohl nur gerecht; warum sollen die Unterhaltpflichtigen ihr ganzes weiteres Leben einseitig für die EX bezahlen müssen ? Warum nur spricht man überhaupt noch von Unterhalt für die Ex und neue Partnerinnen?Also ich bin inzwischen eine Frau mit 51 Jahren, die ihr ganzes Leben trotz Kind und Ehe gearbeitet hat und das ausgesprochen gerne. Kann nicht einsehen,dass Frauen weniger Chancen haben als Männer zu arbeiten, es sei denn sie ruhen sich darauf aus. Wer arbeiten will, kann immer was machen. Ansonsten muss er/sie halt genauso zum Arbeitsamt gehen bzw. HARTZ4 beantragen wie die Menschen/Frauen auch, die sich nicht auf den Lorbeeren ihrer Exmänner ausruhen können. Verstehe ich nicht, immer wird von Emanzipation gesprochen und bei dem Unterhalt für die Frauen hört das wieder auf – sogar bei der o.g. Rechtssprechung. Das passt nicht mehr und zeigt klar, dass leider viele meiner Geschlechtspartnerinnen den Mann immer noch als VERSORGEr statt als Partner ansehen und sich ihrer eigenen Lebensverantwortung entziehen. Da nunmehr jedoch gerade die jüngeren Männer aus z.B. diesen vorsintflutlichen Scheidungsgesetzen nicht mehr heiraten, wird auch für die jüngeren immer weniger zu holen sein und den Anwälten, die so etwas unterstützen. .
    Es passt einfach nicht in ein emanzipiertes Land, indem die Frauen gesetzlich mit Quotenregelung und gleichen Bildungs-und Lebenschancen, bei diesem Thema, das jeden 3 betrifft, die Frauen sich so eindeutig disqualifizieren. Schade, kann ich nicht nachvollziehen.

  5. Henrietta

    >>

    – diese Einstellung haben in Deutschland leider viele und diese Einstellung ist völlig realitätsfremd. In einem Land, in dem schon junge Leute mit einer qualifizierten Ausbildung jahrelang arbeitslos sind, sind ältere Frauen, noch dazu mit kleinen Kindern, nicht vermittelbar.

    >>

    Welcher Mann kann denn seiner Exfrau eine Ausbildung in mehrstelliger Höhe finanzieren?

    >>

    Dass Frauen in Deutschland die gleichen Chancen haben wie Männer, ist mir neu.
    Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt immer noch die Unterdrückten. Gezwungen wurden auch wohl die wenigsten Frauen, zuhause zu bleiben, sondern man hat sich gemeinsam dazu entschlossen. Dh der Mann war mit an dieser Entscheidung beteiligt, warum soll nur sie die Dumme sein? Das ist für mich auch nicht gerade emanzipiert. Wenn sich ein Ehepaar dazu entschließt, dass die Frau zuhause bleibt, ist das deren Entscheidung, welche Kosequenzen das haben wird, wird wohl beiden klar gewesen sein; andere Frauen bzw Ehepaare haben sich anders entschieden. Jedem das Seine.

    Es wird auch genug Frauen geben, die diesen Schritt bereut haben – rückgängig machen lassen sich solche Entscheidungen leider nicht.

    Von einem emanzipierten Land sind wir noch weit entfernt. Frauen sind und bleiben die Dummen, da sie Kinder bekommen und sich in der Regel um ihre Erziehung kümmern und deshalb beruflich Jahre ausfallen. Es müssen nicht die Scheidungsgesetze geändert werden, sondern den jungen Müttern müssen mehr Möglichkeiten gegeben werden, ihre Kinder betreuen zu lassen.

    Denn leider werden die Familien heute immer mehr auseinander gerissen; es ist nicht mehr selbstverständlich, dass sich die vorherige Generation um die Enkel kümmern kann, während die Frauen berufstätig sind.

  6. Henrietta

    ups – eigentlich sollte zwischen den Häkchen ein eingefügter Text stehen, aber die Technik hat mir wohl einen Strich durch die Rechnung gemacht 😉

  7. Mefemale

    da diese Einstellung s. Henrietta “ leider „viele haben, wird wohl einiges daran wahr sein. Frauen sind allegemein genausowenig die Dummen, wie die Männer.
    Der deutsche Mann zieht nur seit über 30 Jahren den Kürzeren in jeder Beziehung bei der Scheidung, weil man bei ihm davon ausgeht, dass er immer Arbeit findet und /oder bekommt und das Geld verdient.Die Zeiten haben sich für alle geändert und das hat mit garnichts Geschlechtsspezifischen zu tun, , auch wenn das manche Frauen immer noch so darstellen wollen. Bei einer gemeinsamen Entscheidung für Kinder und Betreuung derer, sollte diese auch für die Männer bzw. Väter nach der Trennung weiterhin gegeben sein. Nein, ich als Frau und Mutter sage nochmals; nur noch Kindesunterhalt und das gesplittet, sodass beide – auch die Väter – eine faire Chance haben, an der Erziehung ihrer Kinder teilzuhaben. Sogar Alice Schwarzer hat dazu gelernt, da sich die Zeiten geändert haben. Aber bei manch einer Frau ist das wohl noch nicht angekommen. Hat auch keinen Sinn, dagegen zu argumentieren; da manche eh immer das gleiche Lied hier im Forum trällern, wie ich beobachten konnte.Somit wird sich eine objektive Rechtssprechung, emanzipierte und Verantwortung durchsetzen – hat ja schon ein halbes Leben gekostet, bis es bei der Justiz angekommen ist.Die vorher geschiedenen Exmänner haben das Nachsehen, aber wenigstens können sie jetzt klagen, wenn sie denn noch die finanziellen Mittel dazu haben. . Die jetzt in Scheidung befindlichen Ehepartner werden immer mehr gleichberechtigt behandelt und das ist auch gut so. Frauen wollen Gleichberechtigung dann sollen sie die nicht nur wenn es ihnen in dem Kram passt, fordern sondern in jeder Konsequenz auch mitmachen.

  8. Henrietta

    @ female

    Ich wiederhole es gerne: Das diese Einstellung viele haben, dass in Deutschland jeder Arbeit bekommen kann, wer das will, ist realitätsfremd und hat von dem Alltag in unseren Arbeitsämtern keine Ahnung! Meinen Sie, die Arbeitslosenstatistik ist eine Erfindung?
    Selbst bei Helfertätigkeiten wie Küchenhilfe wird Berufserfahrung verlangt!

    Und: Es gibt Mütter, die wollen sich um die Erziehung ihrer Kinder selber kümmern und geben sie nicht ab in gemeinsamer Absprache mit dem Mann. Und da die Frauen dadurch die Benachteiligten sind, gerade wenn man mehrere Kinder hat, wird es wohl ohne Unterhalt nie gehen. Schon nach 3jähriger beruflicher Abstinenz gilt man in unserem ach so emanzipierten Land als ungelernte Kraft.

    Das einige in diesem Forum eh das gleiche Lied trällern, mag sein. Weil einige in diesem Forum zu denjenigen gehören, die sich für ihre Kinder entschieden haben und sie nicht weggegeben haben. Und Mütter werden in Deutschland immer die Dummen sein, das ist einfach nur logisch, es sei denn der Mann kann schwanger werden.

    Mich würde eigentlich mehr interesseren, was Sie in solch einem Forum überhaupt wollen, wo sie doch emanzipiert, eigenständig und finanziell unabhängig sind?! Da dürfte doch eine Scheidung kein Problem sein.

  9. Anke

    > Und Mütter werden in Deutschland
    > immer die Dummen sein, das ist einfach > nur logisch, es sei denn der Mann kann > schwanger werden.

    Na, also bitte!

    Mutterschutz: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt.

    Das sind die Arbeitsausfallzeiten die sich aus einer Schwangerschaft ergeben, und das soll Grund für berufliche Nachteile durch das Kinder kriegen speziell für Frauen sein?

    Schon mal überlegt, dass Frau Mann genauso auch auffordern kann in Elternzeit zu gehen oder Mann einfach auch lassen könnte, wenn sie wollte?

    An der Stelle sehe ich wirklich keine nennenswerte geschlechtsspezifische Benachteilung, als lediglich eine von Frauen (in ihrer Mehrzahl und per Vorurteil auf die Gesamtheit projizierte) selbst gewählte Benachteiligung, wenn man sie denn überhaupt als solche bezeichnen sollte, schließlich gibt es ja auch etwas, was man haben möchte, nämlich viel Zeit um sie mit den eigenen Kindern verbringen zu können. Warum soll es dieses Vergnügen denn kostenlos geben?

    Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass?

  10. Henrietta

    Das ist richtig Anke und an diese Möglichkeit habe ich auch nicht gedacht.

    Das bringt den Frauen allerdings nichts, die diese Wahlm̦glichkeit noch nicht hatten und sich deshalb einmal anders entschieden haben Рgemeinsam mit ihrem Mann.

  11. mefemale

    Auch ich wiederhole gerne: Den Luxus sich nur um seine Kinder zu kümmern, haben wohl nur diejenigen Damen, die einen Mann haben, der trotz aller Widrigkeiten arbeitet und genauso heutzutage in die Arbeitslosigkeit fallen kann wie die Frauen.Es sei denn, es handelt sich um einen Beamten/Beamtin. Diesen kann ja bekanntlich weder gekündigt noch das nach Alter gestufte Gehalt gekürzt werden.Die Quotenregelung reguliert bei diesem priviligierten Beamtenstatus natürlich auch die Gleichberechtigung. Was jedoch die Menschen ob Mann oder Frau angeht, die – auch bei den Männern..nicht dieses Privileg haben und auch teilweise – auch die Männer; sowohl keinen Beruf gelernt bzw. im Personaldienst o.ä. arbeiten müssen, um weiter ihre Familien zu unterstützen und – ausserdem sich nicht nur finanziell um ihre Kinder kümmern ist die Regel. Einer alleinerziehenden und berufstätigen Frau und Mutter hier im Forum zu unterstellen, dass sie sich nicht um ihr Kind kümmert, ist schon ein starkes Stück und bedarf keiner weiteren Äusserung mehr. Und wenn dann lt. Henrietta die “ Scheidung “ keine Problem mehr sein dürfte..dann ist wohl klar, dass es bei manchen Damen nur um ihr eigenes Wohlergehen und dem lebenslangen Versorger geht.Ich bin für Gerechtigkeit ohne veraltete Vorurteile. Vermutlich gehören gerade Sie zu den privligierten Damen, die vor der U-Reform und als Ex eines Beamten, sich leisten kann, mit dem Unterhalt und der Rente ihres Exs gut ohne Arbeit zu leben. Das Glück haben alle leider nicht alle. Obwohl ob das nun wirklich ein Glück sein soll, bezweifele ich.
    Ich denke, nach der Scheidung sollte jeder möglichst loslassen von dem Expartner und das auch finanziell, wenn dies möglich ist. Das erzeugt auf jeden Fall mehr Selbstwertgefühl und ein neues unabhängiges Leben. Deshalb breche ich eine Lanze hier im Forum für alle emanzipierten und selbstständigen Frauen und für alle Männer, die hier pauschal so verurteilt werden. Desweiteren hat Herr v. Wehl auch sehr schöne und wahre Worte geschrieben und ich denke nicht, dass sie bei der Allgemeinheit hier im Forum mit ihren leider auch sehr persönlichen Angriffen contra dem bösen Mann viele Zusprecher haben. . Auch werde ich mich zukünftig auf diese Kommunikation nicht mehr einlassen.
    Hier möchte jeder ein wenig seine Sorgen los werden, Rat bekommen, Zuspruch und evtl. auch die Aufforderung mehr Mut zu haben und an sich selbst zu arbeiten. Schlagwörter und Diffamierungen helfen uns allen nciht.

  12. mefemale

    ref. Anke; es entscheiden sich auf viel mehr Männer, diesen Erziehungsurlaub wahrzunehmen. Natürlich war das früher nicht so einfach, aber ich z.B. musste arbeiten, da mein Mann sehr krank wurde und ich habe in der Abendschule meine Ausbildung abschliessen können also abends und Samstags -über ein Jahr zusätzlich zum Arbeiten. Mein Kranker Mann hat dann auf unser Kind aufgepasst. Die traditionelle Rolle ist also schon seit den 80iger passee. Auch wenn eine Frau mit über 50 Jahren keine Arbeit mehr findet und keine Ausbildung hat, dann hat sie immer noch die Möglichkeit, diese zu machen. Und in den letzten fast 30 Jahren sind die Frauen auch vom Staat unterstützt worden, eine Weiter bzw. Ausbildung zu machen. Also ganz ehlrich – frau konnte immer was tun und bis zu 2 Kindern ist das auch machbar, wenn “ frau!“ wirklich möchte. Alle meine Freundinnen sind Ende 40, Anfang 50 – viele geschieden und haben sich nicht unterkriegen lassen. Es geht immer was, wenn “ frau “ will. Natürlich ist ein Versorgungsausgleich gerecht und je nach Alter der Damen auch ein Unterhalt. Dennoch gilt das eigentlich nur noch für die Damen, die knapp an die 60 und darüber sind. Ansonsten sorry, aber der Mann ist heutzutage genauso unsicher in Punkto Arbeit, wie die Frau. Und Bildung bzw. Wieterbildung hat noch niemanden geschadet.

  13. Anke

    > Das bringt den Frauen allerdings nichts,
    > die diese Wahlmöglichkeit noch nicht
    > hatten und sich deshalb einmal anders
    > entschieden haben – gemeinsam mit
    > ihrem Mann.

    Solche gemeinsamen Entscheidungen hält man dann aber notariell fest und macht einen Ehevertrag, der die Unterhaltsfrage regelt.

    Es muss doch jedem bewusst sein, dass eine Beziehung nicht ewig halten muss und dann mündliche Absprachen (denn sonst würde ja der Unterhalt freiwillig bezahlt) nicht mehr zählen.

    Wie ist im Nachhinein nachzuweisen, dass die Aufgabe der Berufstätigkeit zu Gunsten der Kindererziehung tatsächlich in Absprache stattgefunden hat. Ein Mann kann seine Frau schließlich nicht dazu zwingen, arbeiten zu gehen und sie daran hindern einfach zu Hause bei den Kindern zu bleiben. Wenn er tatsächlich hinter dieser Entscheidung steht und bereit ist die Konsequenzen in Form von nachehelichen Unterhaltszahlungen zu tragen, dann kann dies auch vertraglich geregelt werden.

    Wer die Ehe aber nicht als einen Vertrag ansehen möchte, was sie ist, sondern nur als etwas romantisches, der ist IMHO am Ende selbst dran schuld. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

  14. Henrietta

    „Auch wenn eine Frau mit über 50 Jahren keine Arbeit mehr findet und keine Ausbildung hat, dann hat sie immer noch die Möglichkeit, diese zu machen. “

    EIne sehr naive Einstellung. Wer gibt denn einer 50jährigen einen Ausbildungsplatz?! Schon junge Leute haben damit Schwierigkeiten genug, egal welcher Schulabschluss! Und selbst wenn eine 50jährige sich eine Ausbildung in dem Alter finanzieren KÖNNTE, würde sie mit 100%iger Sicherheit nach ihrer Ausbildung aufgrund ihres Alters und mangelnden Berufserfahrung keinen Arbeitsplatz finden.

    „Und in den letzten fast 30 Jahren sind die Frauen auch vom Staat unterstützt worden, eine Weiter bzw. Ausbildung zu machen.“

    Auch das ist falsch. Mir wurde schon mit 45 Jahren von der Agentur für Arbeit jegliche Unterstützung verwehrt, da ich aufgrund meines Alters (so die Worte des Mitarbeiters) auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar bin.

    Manche haben absolut keine Vorstellung, wie die Realität in den Arbeitsämtern aussieht!

  15. Henrietta

    @ female

    Komisch, irgendwie erinnert ihre Schreibweise und Einstellung sehr an die von Betroffen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ich nehme es Ihnen nicht ab, dass hinter Ihrem Namen eine Frau steckt. Was soll auch eine Frau in einem Forum/Blog, wo es um Scheidungen geht und die offenbar nicht in Scheidung lebt oder geschieden ist.

    Ich glaube, das uns hier jemand ganz kräftig veräppelt und damit verabschiede ich mich auch von dieser Seite, da es schon das 2. Mal ist, dass mir dies aufgefallen ist. Hier scheint ein Mann unter mehreren Namen zu posten.
    Das lässt sich in keinem Forum/blog komplett ausschließen; schade nur, das einige solche Seiten nur ausnutzen, um ihren Frust auf die Frauen los zu werden.

  16. Mefemale

    ref. Henrietta :zunächst ich bin tatsächlich eine Frau, Mutter und leben mit einem geschiedenen Mann bzw. in Scheidung lebenden Mann zusammen.
    Ich stehe also auf der sogenannten anderen Seite…wie sicherlich manche andere Frauen auch. Frage: Warum solch Aussagen, wenn man oder auch frau nicht der gleichen meinung sind? Frage: in der Ehe sind beide gegenseitig unterhaltspflichtig – der eine durch BARES und der andere durch Unterstützung, Haushaltsfürhung etc. ; Beide gemeinsam für die Kinder, wo der eine das Privileg hat, mehr Zeit in der Woche mit seinen Kindern zu verbringen, der andere weniger..Ich möchte nur einmal darauf hinaus, dass beide in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten hatten, nur anders verteilt. Warum also soll dann derjenige, der das BARE nachhause bringt und jeden Tag also dafür arbeitet, der Einzige sein, der nach der Scheidung weiterhin für die Ex aufkommen soll?? Das passt doch irgendwann nicht mehr. Klar, wenn die Frau tatsächlich nachweislich über 15-20 Jahre nur für die Kinder da war und ein gewisses Alter erreicht hat, dann muss ihr entweder ein Mindestuntherhalt oder aber ein Ãœbergangsunterhalt bezahlt werden. Nur, was nützt das alles? Bei einem Durchschnittseinkommen von ca. 1.500 Euro, bleibt doch für beide nicht genug über. Und, noch einmal ich habe keinen Frust auf Frauen, sondern auf die Exfrauen, die sich auf Kosten der neuen Familie ihres Exes ein feines Leben machen konnten bis zur Unterhaltsreform. Und davon kenne ich einige. Ich kenne auch einige – vereinzelt – Männer, die sich echt unkorrekt verhalten haben – eine Freundin von mir hat nichts bekommen, obwohl sie die Kinder super erzogen hat und auch viel mit investiert hat..also wo ist die Gerechtigkeit? Wer ist böse und wer ist gut – Geht das überhaupt geschlechtsspezifisch zu verurteilen?? ÃœBrigens sie hat einen Job gefunden – ganze Tage und freut sich, arbeiten und einen Aufgabe zu haben. Ich muss bis heute einen eigenen Wohnsitz mit meinem Miniverdienst haben, damit der SB von meinem Freund nicht noch nach unten gesetzt wird. Also indirekt müsste ich noch für die Ex zahlen wenn ich dort wohnen und im Haushalt ein wenig zur Hand gehen würde etc. Wieso soll die Ex mehr Rechte haben als die neue Partnerin in welcher Konstellation auch immer? Ich war im ÃœBrigen mit 47 Jahren arbeitslos und kurz davor HARTZ4 beantragen zu müssen- die meisten hier wissen sehr wohl, wie es beim Arbeitsamt aussieht und wie einige Geschlechtsgenoss. den Ex bluten lassen…Glauben Sie denn, ein Mann ab 50 Jahren hat mehr Chancen als eine Frau?
    ref. Anke; ja, w.o.angegeben – wenn der Mann nicht selbstständig ist und genügend verdient, dann wird das immer berücksichtigt vor dem Gericht und das finde ich auch richtig. Nur der Unterhalt wird befristet und für jeden ist es heutzutage schwer seine Arbeit zu erhalten und /oder einen Job zu bekommen. Also an Realitätsfremde und / oder Verlust leide ich bestimmt nicht. So ein Quatsch – mit dem Frust ablassen..Honi soit, qui mal y pense…soll heissen man /frau ist das, was man denkt bzw. schreibt;-)

  17. Mefemale

    ref.anke: sorry letzter absatz war nicht für Sie gedacht. Ich finde ihre Kommentare natürlich sehr war und gut; Klar sie entsprechen meiner..

  18. Mefemale

    ach so, mein Exmann ist inzwischen verstorben also ich selbsst bin nciht geschieden..hatte aber das Glück, eine neue Liebe zu finden und bin schon schwer geschockt, wie die Ex hier -leider – seit Jahren/Trennung uns alle terrorisieren kann und vor Gericht immer das Recht auf ihrer Seite hat. oder hoffentlich hatte danke neuer Gesetze und Klagen von Männern, die sich das finazielle noch leisten Können. Die meisten Exmännersind nach der Scheidung finanziell am Ende, schon allein durch die Rechtsanwaltskosten -von weitern mal abgesehen. Natürlich betrifft das auch Frauen.

  19. Anke

    @Mefemale,

    > Also indirekt müsste ich noch für die Ex
    > zahlen wenn ich dort wohnen und im
    > Haushalt ein wenig zur Hand gehen
    > würde etc.

    So kann man das aber denke ich nicht sehen, denn in dem Moment würde ja das Geld frei, was du an Miete für deine eigene Wohnung sonst zahlen würdest. Es tritt dann ja bei keinem ein finanzieller Verlust ein, es sei denn du wohnst ansonsten mietfrei.

    Deinem Lebensgefährten wird nur nicht gestattet, die Miete für dich mitzutragen während du deinen eigenen Anteil auch selbst finanzieren könntest.

  20. mefemale

    ref. Anke; nein es gibt drei SB-Minderungen:
    1. Wohnwertvorteil und
    2. dadurch dass ich die Haushaltsführung angeblich mit ihm teile, und
    3. nicht zu vergessen, dass sofort der Kinderfreibetrag für allein Erziehende gestrichen wird –
    Aber unabhängig davon, wenn ich einen nicht Exmannlieben würde und mit ihme zusammenziehe, dann hätte wir mehr Geld zur Verfügung – so weniger Also indirekt zahle ich an die Ex immer mit. Insofern hat sich das ja jetzt zumindest wenn man heiratet erledigt.Noch eine eklatante Sache: Wenn man Steuernachzahlungen bekommt, die man aufgrund des Ehegattensplitting vorher beantragt hat, muss man praktisch den abgesetzten und anerkannten Steuervorteil wieder mit der Ex teilen. Also wenn due z.b. 200Euro im Monat absetzen kannst von dem Exunterhalt, dann wird die Hälfte davon ihr als Guthaben angerechnet. Da die Ex jedoch keinen Steuerberater bezahlen muss, der Mann jedoch schon – bekommt die Ex also die Hälfte der Steuerrückerstattung zugesprochen, der Mann jedoch nur die andere Hälfte abzüglich der Kosten für den Steuerberater, die ja immens sind. Somit bleibt bis jetzt unterm Strich für den Mann garnichts über, die Frau hat jedoch immer die Nettohälfte. Das ist ungerecht. Im Grunde braucht man also den Unterhalt garnicht steuerlich abzusetzen, weil die Ex es ja auf andere Weise dann doch wieder bekommt und sogar noch mehr, weil sie keinen Steuerberater bezahlen mussl. Ach, es gibt so viele unlogische und für nomrale Menschen unverständliche Scheidungsgesetze.

  21. mefemale

    und wenn man nicht kirchlich geheiratet hat, warum wird dann jede 1. Ehe vor dem Gesetz als heilig angesehen?

  22. Anke

    > ref. Anke; nein es gibt drei SB-Minderungen:
    > 1. Wohnwertvorteil und
    > 2. dadurch dass ich die Haushaltsführung
    > angeblich mit ihm teile, und
    > 3. nicht zu vergessen, dass sofort der
    > Kinderfreibetrag für allein Erziehende
    > gestrichen wird

    Nr. 3 ist doch aber unabhängig davon ob der Partner unterhaltspflichtig ist.

    Und was Nr. 2 angeht: Würde man sich die Haushaltsführung nicht teilen, dann würde es sich ja um eine WG handeln und es käme auch zu keiner Selbstbehaltssenkung.

    Ansonsten entstehen ja schon Synergieeffekte, wie Kosten die das Wohnen (Reparatur/Instandhaltung), Strom und Gas betreffen, Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt, Festnetztelefon/Internet und ggf. Nahrungsmittel je nach dem in welchem Umfang für alle gekocht und zusammen gegessen wird.

    Ob etwas im Haushalt „gemacht“ wird, spielt dabei doch keine Rolle, schließlich sollte bei einer Partnerschaft in der beide berufstätig sind doch auch beide im gleichen Maße zur entstehenden Arbeit beitragen und dadurch kein Gewinn auf irgendeiner Seite entstehen.

    Allgemein fraglich finde ich aber, ob man hier Unterschiede zwischen Synergieeffekten, die durch Partnerschaften und solchen die durch Wohnen in einer WG entstehen unterscheiden sollte.

    Man unterscheidet aufgrund des Ziels, weshalb die Synergieeffekte eintreten. Im Falle der WG wurde die Wohnsituation gewählt genau um diese Synergieeffekte zu erzeugen, im Falle einer Partnerschaft ist es die gewünschte zwischenmenschliche Nähe welche primär zur Entstehung der Synergieeffekte führt, man unterstellt sie seien nicht beabsichtigt. In beiden Fällen entstehen aber auch Einschränkungen durch die notwendige Rücksichtnahme auf den anderen. Der Unterhaltspflichtige darf also im Falle einer Partnerschaft nicht gleichzietig auch das Ziel verfolgen Synergieeffekte wie in einer WG zu erzielen.

  23. Mefemale

    ref.Anke,danke – aber das ist mir zu kompliziert. Die Synergieeffekte, die sich daraus ergeben, dass 2 Menschen zusammenleben wollen sind verständlich; dass jedoch widerrum die ex und das Finanzamt durch Streichung des Kinderfreibetrages bei dem neuem Paar mit abkassieren – sorry, aber kann ich nicht nachvollziehen. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun. Am besten hast Du nichts, dann versucht auch weder der Anwalt noch die Exen Dir Dein oder mit der 2. Frau gemeinsam sauer verdientes Geld wegzunehmen um auf deren Kosten zu leben. Das Steuerrecht ist genauso unsinnig. Was soll’s – es hat eh keinen Sinn, ob wir hier wettern oder etwas als ungerecht empfinden, stört weder die Politker, noch die Anwälte und schon garnicht die Profiteurs ..Aber es ist doch ab und an ganz sinnig, mal ein paar Gedankenaustausche zu machen und dabei festzustellen, dass jeder eine andere Meinung zu einem Thmea hat. Alles Gute allen hier – ich lasse das jetzt, weil ich mich zu dem Scheidungskrieg letztendlich noch zusätzlich über diese Ungerechtigkeiten aufrege und das bringt mich / uns nicht weiter.

  24. Qwerty

    Herr von der Wehl,

    ich und meine (noch) Ehefrau leben seit 9 Monaten getrennt, die Ehe hat nur 3 Jahre gedauert. Nach Ablauf des Trennungsjahres möchten wir uns scheiden lassen. Leider hat meine Ehefrau vor kurzem ihren Job verloren und bezieht jetzt ALG I, wovon sie aber gerade einmal ihre Miete zahlen kann. Ich muss sie also unterstützen (und tue das auch).

    Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass sie bei der Scheidung freiwillig auf Unterhaltsansprüche verzichtet, so dass sie nach der Scheidung (insofern sie bis dahin keinen neuen Job findet) ALG II beziehen kann? Wird der Richter den Verzicht akzeptieren auch wenn es absehbar ist, dass meine Frau nach der Scheidung auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird?

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ querty

    ein solcher Verzicht, der zulasten der Allgemeinheit und der Steuerzahler gehen würde, ist nicht wirksam. Die Behörde würde diesen Verzicht anfechten, wenn ein Unterhaltsanspruch des Ehemannes besteht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  26. Qwerty

    Danke für die schnelle Antwort!

    Es wäre noch interessant zu wissen, ob das Gericht den Verzicht akzeptiert? Sprich, ob in der Scheidungsurkunde der beidseitige Unterhaltsverzicht schriftlich festgehalten wird? Wird vor Gericht überhaupt nach dem Einkommen gefragt, wenn beide von vornherein auf den Unterhalt freiwillig verzichten?

  27. Julia

    Mein Fall:
    Mein Mann hat sich 2009 von mir und den Kindern getrennt – nach 20 Jahren Ehe. Wir sind wegen ihm (ER wollte noch einmal ganz neu anfangen!) in ein anderes Bundesland gezogen, ich musste meine Beamtenstelle aufgeben nachdem ich mich 12 Jahre lang habe beurlauben lassen. Mein Mann ist Erwerbsunfähigkeitsrentner (100 %) und konnte sich daher von Anfang an nicht um die Kinder kümmern aus Krankheitsgründen. ER wollte auch immer, dass ich zuhause bleibe und mich um alles kümmere.

    Jetzt habe ich die A…karte. Seit 2001 habe ich einen Minijob von dem ich allerdings nicht allein leben kann. Ãœber das Arbeitsamt habe ich bisher nur Müll angeboten bekommen und auch durch meine eigenen Bemühungen und Bewerbungen kam ich an keine Stelle, weger halb- noch ganztags. Im Bürokaufmännischen Bereich läuft einfach gar nichts mehr, also sollte ich evtl. umschulen auf Altenpflege.

    Nur: es gibt keine finanzielle Unterstützung durch meinen Berufsausfall. Ich arbeite 2 halbe Tage vormittags in einem Büro und bin sozusagen „unkündbar.“ Es wäre doch Wahnsinn, diese sichere Stelle aufzugeben für das Abenteuer Umschulung und hinterher arbeitslos zu sein. Wer zahlt mir auch mein Einkommen das fehlt während dieser Umschulung? Das Arbeitsamt hat dafür keinen Ausgabentopf.

    Und jetzt sage noch mal einer, nur die Männer sind arme Schweine, ich könnte mich in den A… treten dass ich aus Liebe damals mit meinem Mann hierhin gezogen bin und aus Liebe ihn und die Kinder versorgt habe und an seine Liebe geglaubt habe … Wer hat denn in den 80iger Jahren an einen privaten Ehevertrag gedacht???

  28. r

    Von was lebten Sie vorher?
    Altenpflege ist sehr interessant.
    Unterstützung müßte es geben.
    Es sagt auch keiner nur die Männer es geht nur um das wie bei diesen Never Ending Storys.

  29. Irmi

    Habe hier eine Frage. Weiß Jemand, wie die Situation aussieht bei einer Scheidung. ?
    Ich bin seit 25 Jahren geschieden und selbständig . Lebe seit 2 Jahren mit einem verheirateten Partner zusammen. Nun möchte er sich scheiden lassen. Er ist seit 4 Jahren getrennt. Davon hat er schon 1 1/2 Jahre in der Eigentumswohnung (in seinem Haus) getrennt gelebt.
    Nun die Fragen: Seine Ehe besteht seit 36 Jahren. Seine Frau war nicht berufstätig (zwischendurch mal einen Minijob) Sie ist 60 Jahre, mein Partner 61 Jahre.
    Muß da noch ein Trennungsjahr eingehalten werden ?
    Wieviel Prozent vom Gehalt und wie lange muß Unterhalt gezahlt werden ?
    Wieviel anteilig muß die Frau für das Wohnen im gemeinsamen Haus zahlen ? Danke für eine Info….

  30. Benno

    Hallo Irmi, da Ihr Partner schon zwei Jahre bei IHnen gelebt hat, dürfte sich das Trennungsjahr erledigt haben. Allerdings muss im Falle der Scheidung der Versorgungsausgleich berechnet werden von den jeweiligen Rententrägern und das kann ein paar Monate dauern.

    Der Unterhalt beträgt 3/7 vom anrechenbaren Nettoeinkommen; dh vom eigentlichen Nettoeinkommen geht zB noch seine Krankenkasse runter. Allerdings muss er auch ihre Krankenkasse bezahlen, was dann aber das anrechenbare Einkommen weiter verringert. Also sein Netto abzügl seine Krankenkasse abzügl ihrer Krankenkasse abzügl evtl Schulden usw, davon 3/7.

    Wenn sie 60 ist, wird sie keine Arbeit mehr bekommen. Da kann er – wenn er Pech hat – bis zum Eintritt ihrer Rente zahlen.

    Zu dem Wohnwert kann ich Ihnen nichts sagen.

  31. Fragende

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    das Gericht hat entscheiden, meine Ex bekommt keinen nachehelichen Unterhalt von mir, weil sie sich nicht genügend um einen neuen Job bemüht hat. Sie kann auch keinen Wiederspruch gegen diesen Urteil anlegen.
    Sie bekommt im Moment Hartz IV. Kann die ARGE trotz dieses Urteils vors Gericht ziehen, und von mir Geld verlangen?

    Beste Grüße

  32. r

    Die Arge wird wohl Auskunft begehren.
    Gleich auf Termin pochen und Urteil vorlegen .
    Des Weiteren Amtsärztliche Untersuchung verlangen das Arbeitsfähig ist.

    Kleiner Tip:-)

  33. Fragender

    Hallo,

    die ARGE kennt das Urteil bereits. Die Frage ist, ob sie ein Widerspruch vor dem Gericht anlegen kann, bzw. das Verfahren neu aufrollen kann. Wie gesagt, die EX kann es nicht.

  34. r

    Normal nicht?
    Sollte man(n)prüfen lassen,hat ja Grund das die Ex keinen Unterhalt bekommt!!

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