Detektivkosten im Unterhaltsrecht

Grundsätzlich ist denkbar, dass die Einschaltung eines Detektivs sinnvoll und zulässig ist. Zum Beispiel, um vermutetes unlauteres Verhalten der Gegenseite zu beweisen.  Unter gewissen Umständen sind die dafür aufgewandten Kosten von der Gegenseite auch zu ersetzen.

Einen besonderen Fall hat das OLG Oldenburg im Mai 2008 entschieden. Dort hatte der beauftragte Detektive heimlich einen GPS-Sender eingesetzt. Er hat damit Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewonnen. Das OLG sah die so gewonnene Beweismittel als nicht verwertbar an. Das heimliche Einsetzen eines GPS-Senders war wegen der Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung unzulässig. Die für den Detektiv aufgewandten Kosten waren damit auch nicht erstattungsfähig.

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Eine Reaktion zu “Detektivkosten im Unterhaltsrecht”

  1. frohe botschaft

    Ja, das ist ein Problem, wenn wir von Wahrheiten sprechen wollen, dann will niemand etwas davon wissen.
    Mein Ex hat 3 Jahre lang bei seiner Freundin gewohnt, nicht angemeldet, nicht umgemeldet, weil sie Hartz4 bezog und nebenbei schwarz putzen ging.
    Da Madame so mehr Geld hatte, als wenn sie auf Steuerkarte gearbeitet hätte, sollte das erstmal so laufen. Noch besser sollte es finanziell werden mit der feindlichen Ãœbernahme unseres 15 jährigen Sohnes, bezüglich Unterhalt und Kindergeld, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl, und nun steht auch noch die Hochzeit an… so dass Madame demnächst garnicht mehr arbeiten muss und auf Kosten des Kindes sogar ein Häusle erworben werden kann.
    Unser Sohn bekommt keinen Nachhilfeunterricht mehr, man spart an ihm, so muss er jetzt vom Gymnasium zur Hauptschule wechseln.
    Mit diesem Wissen wollte ich meinem Sohn die Türen offen halten vor Gericht, aber hier hätte auch kein Privatdedektiv genützt, denn Anwältin der Gegenseite und Familienrichterin waren befreundet und fragten sich nicht, was das Kindeswohl wohl sein mag,
    die Mutter wurde einfach ausgeschaltet nach 15 Jahren. Licht aus.
    Hier hilft nichts… und niemand…
    für Wahrheiten interessieren sich weder Jugendamt, noch Anwälte noch Richter beim Amtsgericht… vielleicht ab OLG…
    etwas… wenn Privatdektive nicht anerkannt werden, wie soll man denn überhaupt etwas beweisen…
    am Besten ist, man muss nichts beweisen….
    wenn sich einfach korrekt verhält als Vater und Mutter….
    Ich wünsche mir, dass sich Väter und Mütter in ihren Rollen so gut wie möglich anständig verhalten und fair.

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