Mieteinnahme im Unterhaltsrecht
Mittwoch, den 9. Februar 2011Erzielt ein Unterhaltspflichtiger Mieteinnahmen, legt er meist den Steuerbescheid vor, wobei die dort ausgewiesenen Zahlen in der Regel nicht aussagekräftig genug für eine Unterhaltsberechnung sind. Für die Bewertung von Mieteinnahmen als Einkommen ist die Anlage V zur Steuererklärung unbedingt notwendig. Aus dieser Anlage sind die Einnahmen der vermieteten Wohnungen komplett ersichtlich und daneben sind die […]