Tantiemen im Unterhaltsrecht

Tantiemen sind Bestandteil des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und werden bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt. Wenn Tantiemen nur einmal jährlich gezahlt werden, werden sie auf den Monat umgelegt. Wenn die Tantiemen Jahr für Jahr unterschiedlich hoch ausfallen, wird ein Durchschnitt aus mehreren (meist 3) Jahren gebildet.

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5 Reaktionen zu “Tantiemen im Unterhaltsrecht”

  1. Frank

    Verstehe ich nicht – Tantiemen sind z.T. unglaublich unterschiedlich und zudem sehr schwankend. So kann es zumindest in unserer Firma sein, dass ein Mitarbeiter in einem Jahr 35.000 EUR Tantieme (brutto) bekommt – so in der Höhe ggf. auch in den den letzten 3 Jahren. Aber im nächten Jahr kriegt er gar nichts. Wenn der Unterhalt dann schon festgesetzt ist, kann er den mit seinem normalen Netto jedenfalls nicht bezahlen. Dann müsste er halt Vermögen auflösen… Kann doch nicht sein, oder?
    Gruss
    Frank

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    sie beschreiben ein Problem, das tatsächlich schwer zu lösen ist.

    Wenn z.B. die Tantiemen erst am Ende des Jahres ausgezahlt werden und der Unterhaltsschuldner deutlich weniger Tantiemen erzielt als im Vorjahr, allerdings Unterhalt nach den Beträgen gezahlt hat, die im Vorjahr als Tantiemen angefallen sind.

    Nun muss man sich natürlich fragen, warum in dem aktuellen Jahr weniger, beziehungsweise gar keine Tantiemen angefallen sind. Wenn dies im Einflussbereich des Unterhaltsschuldners liegt (vermutete Einkommensverringerung um den Unterhalt zu verringern), wird er sich darauf nicht berufen können.

    Wenn es aber rein von der wirtschaftlichen Situation – unabhängig vom Zutun des Unterhaltsschuldners – sehr viel geringere Tantiemen gibt, sind wir in dem oben geschilderten Problemkreis.

    Grundsätzlich wird sich die Verringerung der Tantiemen nicht erst am Ende des Jahres zeigen, sondern sich bereits im Laufe des Jahres ankündigen. In diesem Falle könnte der Unterhaltsschuldner rechtzeitig Abänderung verlangen, zum Beispiel mit einem Schriftstück des Arbeitgebers, das in dem laufenden Jahr deutlich weniger Tantiemen erzielt werden.

  3. emma

    Hallo,

    das Thema Tantiemen finde ich sehr schwierig…
    wie sieht es unterhaltsrechtlich denn aus, wenn Tantiemen über einen neuen Geselschafterbeschluss nicht mehr ausgekehrt werden udn in der Firma verbleiben?
    2007 gab es Gewinne…
    2008 angeblich nicht mehr, aber 2009 wurde ein neuer Gesellschafterbeschluss verfasst – Tantiemen verblieben als Gesellschafterdarlehen in der Firma..rund 25.000,-€
    Einkommengespräche gab es ab Ende 2008..
    Aufforderung zur Neuberechnung des Kidnesunterhaltes und zur Erteilung der Auskünfte erfolgte Anfang 2009….erst danach erfolgte der Beschluss…
    wie sind diese „eingefrorenen Einkünfte“ unterhaltrechtlich zu bewerten?
    Darlehen sind ja keine „Schenkung“ udn werden dann ja auch irgendwann – theoretisch – wieder ausgekehrt werden…
    kann man auf Grund der Annahme, dass Tantiemen fließen auch jährliche Auskunft verlangen?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ emma

    hier deutet vieles daraufhin, dass hinsichtlich der Tantiemen getrickst werden sollte. In der Gesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Gesellschafter Darlehen praktisch Überlebens wichtig waren, wird diese Aktion unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig sein. Auf jeden Fall kann man in solchen Fällen jährliche Auskunft verlangen.

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  5. emma

    Sehr geehrter RA von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Bemühungen…
    schade, dass solche Sachen immer die Sachlage erschweren..
    heute sind die Bilanzen angekommen..sogar vollständig wie ich ersehen kann…
    darin ist ersichtlich, dass es alle Jahre Gewinne gab aber auch entsprechende Investitionen und daher keine Tantiemenausschüttung…
    das Jahr 2008 fing vielversprechend an und endete mit der Finanzkrise in einem 6stelligem Verlust, weshalb abermals keine Tantiemen ausgezahlt wurden…
    in 2009 erholte sich die Firma soweit, dass das Jahr 2009 ansich positiv abschloss und daher der Verlustvortrag aus 2008 extrem reduziert werden konnte…auf nur noch knapp 5stelligen Verlust…
    die Aussage für 2010 sieht äußerst positiv aus mit angeblich mehr als doppelten Einnahmen… weshalb davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag komplett aufgehoben wird udn die Firma Ende 2010 im positiven Bereich abschließt

    tja… dies unterhaltsrechtlich zu bewerten fällt einem Laien schwer 🙁

    kann man bei Expansion der Firma und positiven Bilanzen jährlich Auskunft verlangen?
    es kann ja auch damit gerechnet werden, dass irgendwann die Tantiemen, die als „Verbindlichkeiten“ in der Bilanz stehen, ausgekehrt werden und dann Einnahmen wären…
    oder werden diese Tantiemen schon jetzt „umgerechnet/eingerechnet“?
    das Eigenkapital wurde auf Drängen der Bank erhöht um die Liquidität zu erhalten, da 2008 ja so massiv kritisch endete…
    aber es ist ja damit zu rechnen, dass sich dies in Zukunft positiv entwickelt…wenn die Wirtschaft nicht wieder so ein Desaster erlebt wie 2008

    warum muss alles imemr so kompliziert sein?

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