Steuererstattung getrennt lebender Eheleute
In dem Jahr der Trennung, können die Eheleute noch gemeinsam veranlagt werden. Häufig taucht dann aber das Problem auf, dass sie sich über die Aufteilung der vom Finanzamt gezahlten Steuererstattung nicht einig werden können. Die Frage ist also, wer erhält welche Beträge aus der Steuererstattung. Diese Frage ist höchst umstritten. Es gibt dazu unterschiedlichste Auffassungen, die im wesentlichen wie folgt lauten:
1. die vom Finanzamt gezahlte Steuererstattung wird schlicht zwischen den Eheleuten hälftig aufgeteilt.
2. die Steuererstattung wird gemäß § 37 II Abgabenordnung aufgeteilt d.h. den Anspruch auf Steuererstattung hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung der Steuer bewirkt wurde. Insbesondere nach der Trennung muss davon ausgegangen werden, dass Zahlungen nur noch auf die Einkommensteuerschuld des Zahlenden zu verrechnen sind.
3. die Steuererstattung wird nach dem Verhältnis der Bruttoeinkommen beider Eheleute zueinander aufgeteilt. (Hier besteht allerdings das Problem, dass die Steuerklassen nicht berücksichtigt werden können.)
4. die Steuererstattung wird aufgeteilt nach einer fiktiven Veranlagung beider Eheleute nach der Steuerklasse eins. Damit muss fiktiv gerechnet werden, was würden beide Eheleute an Steuern bezahlen müssen beziehungsweise zurückerhalten, wenn sie in die Steuerklasse eins eingruppiert werden und nach der Grundtabelle versteuern müssten. Die Berechnung kann in der Regel nur ein Steuerfachmann oder jedenfalls ein steuerlich versierter Rechtsanwalt vornehmen.
Letztere Berechnungsmethode halte ich für die gerechteste.
Sollte die Steuererstattung bereits an einen der Eheleute ausgezahlt worden sein, muss der andere, der sich benachteiligt fühlt, seinen Anspruch auf Rückzahlung vor einem Zivilgericht geltendmachen. Es handelt sich hier nicht um eine familienrechtliche Auseinandersetzung.
Die Kollegin Wernitznig hat dazu einen sehr guten Artikel verfasst.
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Am 3. Mai 2009 um 07:54 Uhr
Guten Morgen
Ich würde jede Frau ab raten eine Steuererklärung zu machen,wenn Sie nicht genau weiß,ob Sie das Geld von EX Mann wieder bekommt.Das Finanzamt frägt nicht danach wer für den enstandenden nachteil aufzukommen hat.Und die meisten Männern ist anscheind nicht bewust das Sie dadurch 2 mal Steuerliche vorteile habe.Und das dieses laut § nicht korekt ist.
Am 19. Mai 2009 um 13:32 Uhr
Gem. Aussage meiner RA ist die Ehefrau verpflichtet finanziellen Schaden im Trennungsjahr zu minimieren bzw. abzuwenden und nicht diesen zu produzieren.
Dies bedeutet wohl, dass man sich hier über das leidige Thema Geld zu einigen hat und eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen ist – danach bekommt jeder sein Geld (Berechnung viel Spaß) … oder man macht’s getrennt und i.d.R. die Frau erstattet dem Mann die Nachzahlung an das FA.
Welche steuerlichen Doppelvorteile hat denn ein Mann durch die Trennung? Ich konnte dies nicht feststellen – weniger Netto, weniger Erstattung, weniger Lebensfreude!
Am 22. Mai 2009 um 11:53 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich bin seit kurzem von meiner Frau geschieden. 2007 waren wir noch verheiratet, aber getrennt lebend und hatten Steuerklasse 3 und 5 (Zusammenveranlagung).
Entsprechend der Stkl. 3 hatte ich ein höheres Nettoeinkommen und meine Frau hat dadurch von einem höheren Unterhalt profitiert.
Jetzt wissen wir nicht, wie wir die Steuererstattung aufteilen sollen bzw. was ihr zusteht.
MfG
chris
Am 8. Juni 2009 um 10:06 Uhr
@ chris
es gibt nur die hier oben genannten Möglichkeiten. Sie werden sich eine davon aussuchen müssen, die einer „gerechten Lösung „am nächsten kommt.
Am 20. Juni 2009 um 13:01 Uhr
Hallo,
wir haben im Jahr 2008 beide Elterngeld bekommen ( Sie komplett, hat aber im Janunar noch Lohn vom Arbeitgeber bekommen und ich nur 2 Monate Wegen Teilzeit) Ich habe dann das Jahr 2008 ab Februar die Lohnsteuerklasse 3 gehabt und meine Frau, mit nur dem Elterngeld die Lohnsteuerklasse 5. Nun komm eine Abrechnug von einer bekannten wonach Ich über 3000 euro nachzahlen sollte und sie 300 Euro wiederbekommen würde bei der getrennten veranlagung. bei einer gemeinsamen veranlagung wären wir mit 288 Euro nachzahlung davon weg. Sie schlug mir vor: Ich zahle IHR die 300 euro aus und begleiche die 288 Euro beim finanzamt, also hätte ich ja nur ca. 600 Euro gegenüber 3000 Euro…. Ist das die gerechte Lösung? nein, oder ? Obwohl sie doch bis zum Jahresende von meinem höheren nettoeinkommen profitiert hat, da wir uns erst am 30.12.08 getrennt haben. Unsere Tochter ist im Januar 08 geboren worden.
Gruß Markus
Am 1. Oktober 2009 um 18:09 Uhr
Hallo
Ich habe mich mitte 2008 getrennt , bin aber in Steuerklasse 5 geblieben , darf ich die mir drohende Nachzahlung von FA ( Frau unterscheibt die Gemeinsame Veranlagung nicht ) schon mal vorab von die Ausgleichszahlung abziehen? ( die ich schon 13 Monate zahle…)
Gruß.. Aart
Am 19. Oktober 2009 um 13:43 Uhr
Hallo,
ich habe in 2007 nach Mutterschutz voll gearbeitet – Steuerklasse 3 – mein Mann hat ca. 1.200 Euro monatlich (!) Elterngeld erhalten, was auf sein Sparkonto geflossen ist (Es wurde nicht für den Lebensunterhalt benutzt). Er hatte keine weiteren Einkünfte. In 2009 haben wir uns getrennt. Für 2007 müssen wir ca. 1.500 Euro Einkommensteuer nachzahlen. Vom Elterngeld habe ich nix gesehen, muss ich jetzt auch noch die Steuer darauf alleine zahlen?
Gruß Krischi
Am 20. Oktober 2009 um 10:36 Uhr
@ krischi
Die Steuerschulden aus der Zeit, in der die Eheleute noch zusammengelebt haben, sind in der Regel gemeinsame Schulden.
Am 27. Januar 2010 um 10:23 Uhr
Hallo
habe mich 28.januar2009 getrennt von meiner Frau,im jahr 2008
hat meine frau lohnsteuerklasse 3 und ich die 5 gehabt,bin 70% schwerbehndert!!
vor einem Monat habe ich einkommensteuererklärung gemacht,hat meine frau rechte auf meinem lonsteuerbescheid,was ich zurück bekomme an geld ,weil ich lohnsteuer 5 hatte und sie 3??????
MFG
Am 27. Januar 2010 um 10:26 Uhr
Hallo
habe mich 28.januar2009 getrennt von meiner Frau,im jahr 2008
hat meine frau lohnsteuerklasse 3 und ich die 5 gehabt,bin 70% schwerbehndert!!
vor einem Monat habe ich einkommensteuererklärung gemacht,hat meine frau rechte auf meinem lonsteuerbescheid,was ich zurück bekomme an geld ,weil ich lohnsteuer 5 hatte und sie 3??????
und jetzt fordert sie trennungsunterhalt,wie weit kann sie gehen
MFG
Am 27. Januar 2010 um 15:03 Uhr
@ enricole1978
die Aufteilung einer Steuererstattung sollte so erfolgen, dass eine fiktive Steuerberechnung gemacht wird, als wären die Eheleute getrennt zu veranlagen. Dann könnte man sehen, der auch fast einen Anspruch hätte. Die anderen Möglichkeiten habe ich oben aufgezeigt.
Am 10. Februar 2010 um 09:44 Uhr
Mein Mann (100 % erwerbsunfähig) hat sich Ende 2009 von mir getrennt. Durch seine Schwerbehindertenfreibeträge musste er keine Steuern nachzahlen und ich bekam wg. meines Minijobs alle Steuern zurück. Also: MEINE Steuern! Für 2009 machen wir eine gemeinsame Veranlagung und das Geld müsste daher allein mir gehören.
Im Lohnsteuerberatungsbüro sagte man mir nun, da er sich in 2010 noch nicht offiziell umgemeldet hat, können wir auch für 2010 noch eine gemeinsame Veranlagung machen, er käme dabei günstiger weg da er eine relativ hohe Rente hat und demnach bei Wechsel der Steuerklasse höchstwahrscheinlich nachzahlen muss.
Ich weiß nur nicht, ob ich ihm da trauen kann und ob ER das überhaupt will da wir praktisch keinen Kontakt miteinander haben.
Am 12. April 2010 um 20:18 Uhr
Na, ein Kommentar ist es nicht richtig, doch eher eine Frage.
Ich bin getrennt lebend auch wohnlich seit 8.8.09 und meine ex sagte sie möchte die Lohnsteuererklärung getrennt machen.
Bin im Dezember auch umgezogen von Meck-Pom nach Niedersachsen.
Ich habe meine Erklärung auch alleine abgegeben und nun will sie ihres hierher schicken und dann macht das Finanzamt das schon zusammen aber ich habe nur meine Abzüge in die Erklärung mit reingenommen.
Muss ich jetzt die Rückzahlung teilen oder hat sie jeglichen Anspruch drauf?
LG
Am 13. April 2010 um 16:44 Uhr
@ roli
in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt (das wäre bei Ihnen das Jahr 2010) müssen die geänderten Steuerklassen gewählt werden. In dem Jahr, in dem die Trennung erfolgte, kann noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden. Auch hier irgendjemand an den anderen etwas zu zahlen hat, hängt von den Einkommensverhältnissen und den gewählten Steuerklassen ab. Ich kann Dies so hier nicht beurteilen.
Am 25. April 2010 um 20:19 Uhr
hallo
ich lebe von meiner frau seit den 1.7.2009 getrennt und habe eine eigene wohnung.
die scheidung läuft.
ich habe alleine gearbeitet,mit steuerklasse 3 und sie hatte auf 400 euro basis gearbeitet.
meine frage.
hat sie ein anspruch auf ein teil der lohnsteuer?
sie verlangt nähmlich ein teil sonnst will sie mir nicht ihre lohnsteuerkarte geben,die ich für die lohnsteuer brauche.mir wird ja schon 1000 euro im jahr dafür angerechnet auf meinen jahres geld.deshalb zahle ich ja schon mehr für meine kinder.vielen dank im vorraus.
Am 5. Mai 2010 um 16:31 Uhr
Hallöchen
mein ex und ich sind seit september 2008 getrennt lebend und seit april 2010 geschieden. ich habe im hin und wieder als springerrin im Kiga gearbeitet.hatte aber lohnsteuerklasse 5 und er 3 die ganze Zeit.Am anfang sagte er zu mir er will alles getrennt veranlagen. Habe ich auch getan. Nun sagt er zu mir das das finanzamt meine unterschrift für seinen lohnsteuerausgleich bräuchte für 2008/2009. Wieso das???
Am 5. Mai 2010 um 17:19 Uhr
@ judith
das Jahr 2008 wird noch gemeinsam veranlagt, die Jahre 2009 + 2010 aber getrennt
Am 28. Mai 2010 um 12:16 Uhr
Hallo
mein Mann ist dieses Jahr im Januar bei mir ausgezogen! Nun hat er die gemeinsame Steuererklärung für 2009 gemacht und dort stand unter seinem Namen noch meine Adresse! Muß er nicht seine neue Adresse angeben? Oder muß er für das letzte Jahr noch die alte Adresse angeben?
Am 1. Juni 2010 um 08:43 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
vielen Dank für diesen Blog!
Ich habe mich durch alle Themen durchgelesen, aber noch nicht die richtige Antwort gefunden:
ich bin mit meinem Sohn seit mehr als einem Jahr von meinem Ehemann getrennt. Bisher gemeinsam veranlagt (III/V), er angestellt, ich selbständig.
Mein Selbst.-Einkommen ist so gering, dass ich früher nie Steuern habe zahlen müssen – seit gemeinsamer Veranlagung schon.
Nun müssen wir ca. 3000 Euro nachzahlen und mein Gatte verlangt, dass ich diese Nachzahlung alleine leiste, da ja mein Einkommen nun dazu gerechnet wird.
Ich vertrete die Meinung, da er ja steuerliche Vorteile durch die Klasse 3 hat (somit ich ja auch) müssen wir die Steuerschuld gemeinsam tragen- also 50/50. Stimmt das so?
Wären wir getrennt veranlagt worden, hätte er ja wesentlich weniger Brutto-Einkommen, ich aber KEINE Steuerschuld.
Die Antwort unserer Steuerberaterin reicht ihm leider nicht aus!
Danke für eine Antwort!
Am 2. Juni 2010 um 11:56 Uhr
@ kaline
ich würde sogar sagen, dass die Steuerschuld entsprechend den Einkommensverhältnissen prozentual aufzuteilen wäre. Wenn eine getrennte Veranlagung stattfinden würde, müssten Sie wahrscheinlich nicht 1/2 der Steuernachzahlung tragen.
Am 28. Juli 2010 um 23:31 Uhr
Mein getrennt lebender Ehemann ist durch seine Selbständigkeit seit kurzem umsatzsteuerpflichtig. Muss die zu erwartende Umsatzsteuernachzahlung aus dem Privatvermögen ( also auch von mir) oder aus dem Geschäftsvermögen gezahlt werden?
Am 30. Juli 2010 um 13:19 Uhr
@ sabrina
Die Umsatzsteuer wird nur aus dem Gesellschaftsvermögen geschuldet.
Am 29. August 2010 um 19:05 Uhr
hallo…
von der ex getrennt 01.2009. geschieden 2010. jetzt möchte ich lohnsteuerruckerstattung machen. wenn es eine rückerstattung geben sollte… muss ich ihr etwas davon geben? sie hat wärend man verheiratet war nie gearbeitet. auf grund dessen hat sie auch keine steuerkarte.
wie gehe ich jetzt ran an die sache
Am 30. August 2010 um 16:13 Uhr
@ theused
Ob und was Sie von einer Steuererstattung abgeben müssten, ergebe sich aus einer theoretischen Steuerveranlagung für beide Eheleute getrennt. Den Mehrbetrag, den Sie durch die gemeinsame Veranlagung erhalten, müsste Sie zumindest zur Hälfte abgeben. Ich würde mit der Ehefrau eine Vereinbarung eines Prozentsatzes von X. von der Steuererstattung treffen, damit sie die gemeinsame Steuererklärung unterschreibt.
Am 30. September 2010 um 15:43 Uhr
Hallo,
ich habe mich im September 2008 von meinem Mann getrennt und seit dem 16.07.2010 geschieden. Wir haben eine Steuerrückerstattung für 2008 in Höhe von 597 Euro.Veranlagung damals III/V. Da mein Mann nebenberuflich Selbständig ist erstattet er mir nicht die Steuerückerstattung anteilmäßig mit der Begründung er habe Umsatzsteuer in Höhe von 573 Euro abführen müssen. Muß ich die Umsatzsteuer auch mitbezahlen oder hat er sie alleine zu tragen?
Am 1. Oktober 2010 um 14:53 Uhr
@ margarete
Mit der Umsatzsteuer haben sie nichts zu tun.
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Am 15. Oktober 2010 um 14:15 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
das Jahr 2010 wird das erste Jahr sein, in welchem keine Zusammenveranlagung mehr besteht.
Jetzt habe ich bemerkt, dass ich auf meiner LST-Karte einen Kinderfreibetrag von 0 habe (2 Kinder bei der Mutter lebend).
Sollte ich nicht mindestens einen Betrag von 1,0 haben und wenn ja, wie komm ich jetzt an diesen ran?
2,0 geht wohl auch mit Zustimmung der Mutter nicht, oder?
Am 27. Oktober 2010 um 13:58 Uhr
Fehlt noch ne Angabe, um das beantworten zu können?
Am 27. Oktober 2010 um 15:57 Uhr
@ rafael
auf einen Kinderfreibetrag haben Sie Anspruch. Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Es erscheint durchaus denkbar, dass sie auch mit Zustimmung der Mutter beide Kinderfreibeträge erhalten. Dies sind Fragen, die am besten das Finanzamt beantworten kann.
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Am 29. Oktober 2010 um 20:06 Uhr
Hallo,
Ich habe mich 2009 von meinem Mann getrennt.Bin sofort auf Steuerklasse 1 gegangen. Hätte aber wohl 3 bleiben dürfen. Mein mann hat kein Einkommen gehabt. Wir haben jetzt noch Gemeinsam Veranlagt. Ich habe jetzt eine Rückzahlung bekommen von der mein Mann was haben will. Er hat ja aber gar keine Steuern bezahlt 2009. Und ich war dazu in der Falschen Steuerklasse. Die erstattung beträgt so ziehmlich die diff. zwischen steuerklasse 1 u 3. steht mir das Geld nun zu weil ich ja falsch eingestufft war?
Lieben gruß Steffi
Am 5. Dezember 2010 um 19:32 Uhr
Hallo,
bin seit Anfang 2010 von meiner Frau getrennt (noch nicht geschieden). Wir haben gemeinsam für 2009 die Einkommenssteuererklärung eingereicht. Jetzt war nur ich 2009 in einem Angestelltenverhältnis. Sie ist mit einer kleinen Werbeagentur selbständig. Wir hatten entsprechend die Steuerklasse auf 3 (ich) und 5 (sie) aufgeteilt. Jetzt haben wir nach der Einkommenssteuererklärung eine Rückzahlung zu erwarten. Allerdings hat sie für ihre Werbeagentur ordentlich was nachzuzahlen an Umsatzsteuer. Jetzt verlangt sie, dass ich nach Abzug der Einkommenssteuerrückzahlung, die auf ihr Konto gegangen ist, noch für die Hälfte von den Kosten für die Umsatzsteuerrückzahlung aufkomme. Ist das so rechtens?
Am 6. Dezember 2010 um 12:50 Uhr
@ tron
Die Umsatzsteuer ist etwas, was nur die Gesellschaft etwas angeht, nicht aber den Ehepartner. Damit haben Sie nichts zu tun.
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Am 19. Dezember 2010 um 08:35 Uhr
Guten morgen.
Mein Mann und ich leben seit Ende 2009 getrennt. Wir wollten uns nicht scheiden lassen, da er bereits Rente bezieht.
Er bezahlt dafür mit 400 € die Raten des von mir genutzten Hauses ab.
Ansonsten keine Zahlungen an mich.
Nun will er beim Finanzamt angeben, das wir getrennt leben.
Da leider oft schon linke Spielchen von ihm ausgingen, stellt sich mir die Frage was er da an Vorteilen erwartet.
Kann er dann die Hypothekenzahlungen absetzten?
Ich habe einen 400 € Job,und bin künstlerisch Freiberuflich tätig.
Besten Dank ,
Anne
Am 20. Dezember 2010 um 12:21 Uhr
@ anne
leben die Eheleute dauerhaft getrennt, sind in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen zu ändern. Insofern ist das Verhalten ihres Mannes ohnehin zwangsläufig.
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Am 8. Februar 2011 um 15:51 Uhr
Hallo
Ich habe da eine Frage,
Meine Schwester lebt getrennt von ihrem Mann seit 2010 im Mai. Sie hat 2 Kinder, wozu er unterhalt zahlt
Meine Frage nun: können sie zusammen eine Lohnsteuer für 2010 abgeben.?? Er ist dadurch in Klasse 1 und sie soweit ich weiss in Klasse 3 gewechselt.
Ist es von Vorteil dieses zusammen abzugeben ???
Und wie sieht es dann aus, wenn er eine hohe Steuernachzahlung leisten musste, bekommt Sie dann
keinen unterhalt für die Kinder gezahlt von ihm????
Ich hoffe Sie können mir einen Tip geben!!!!
MfG
K
Am 10. Februar 2011 um 23:12 Uhr
Nach der Geburt unseres Sohnes bin ich in Elternzeit mit 30 Stunden berufstätig, vorher vollzeit. Mein Mann ist selbständig.
Da das Elterngeld vom Netto berechnet wird, war geplant, dass ich von Steuerklasse 3 in 5 wechsel. Jetzt ist er ausgezogen, hat seine Lohnsteuerkarte mitgenommen und weigert sich einen Lohnsteuerklassenwechsel zu unterschreiben. Kann der Wechsel (zumindest in Stklasse 1 bzw. 4) aufgrund der Trennung auch ohne seine Zustimmung durchgeführt werden?
Am 18. Februar 2011 um 17:44 Uhr
Ich lebe getrennt, mein Noch Ehemann hat die gemeinsame Steuererklärung für 2009 beim Finanzamt eingereicht. Ohne meine Zustimmung zu erfragen und ohne meine Unterschrift und ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen. Der Steuerberater meines Mannes hat dies online per Elster gemacht, sagte mir das Finanzamt, die mich über diese gemeinsame Erklärung informierten (- sonst wüsste ich es heute noch nicht.) Ist das erlaubt? darf ein Ehegatte eine gemeinsame Steuererklärung allein einreichen? Für 2008 hat das Finanzamt rückwirkend auf meinen Einspruch, eine getrennt Veranlagung gestattet. Ich habe Verluste 2008 , habe zur Zeit wenig Einkünfte und möchte die Verluste mit in das nächste Jahr nehmen. Deswegen wurde mir eine getrennt Veranlagung stattgegeben. Ich wohne nicht im Ausland, sondern in der gleichen Stadt, wie mein Noch Mann.
MfG Kira
Am 19. Februar 2011 um 11:56 Uhr
Ich lebe seit 07/2010 von meinem Mann getrennt.Wir befinden uns momentan im Scheidungsjahr.Von seiner Lohnsteuerhilfe habe ich einen Brief bekommen, indem steht, dass für die Steuererklärung 2009 einige Unterlagen von mir benötigt werden.Aber im Jahr 2009 war ich eine private Schule besucht.
Bin ich dazu verpflichtet die Steuererklärung zu machen oder habe ich davon irgendwelche nachteile?
Mfg
Am 21. Februar 2011 um 16:46 Uhr
@ y
Nach ihren Darstellungen waren sie im Jahre 2009 noch verheiratet und damit gibt es noch die Möglichkeit der gemeinsamen Steuererklärung. Grundsätzlich müssen sie von einer Verpflichtung zur Mitwirkung ausgehen, wobei ich im Einzelfall aber keine abschließende konkrete Aussagen machen kann.
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Am 23. Mai 2011 um 12:51 Uhr
Eine Bekannte lebt seit März 2010 von ihrem Mann getrennt (noch nicht geschieden). Letztes Jahr hatte sie die Steuerklasse 3, er die Steuerklasse 5. Sie wollte für 2010 die Steuer noch mit ihm gemeinsam machen, er ist aber leider nicht mehr auffindbar und auf Versuche der Kontaktaufnahme per Telefon oder EMail reagiert er auch nicht. Dadurch ist es nicht möglich, ihm die Unterlagen zwecks Unterschrift zukommen zu lassen.
Was passiert, wenn sie die Steuererklärung jetzt alleine machen würde?
Die Steuerklasse hat sich bei ihr dieses Jahr auf Steuerklasse 2 geändert. Muss sie vielleicht nachzahlen?
Am 23. Mai 2011 um 21:18 Uhr
Ob sie nachzahlen muss, sollte ein Steuerberater errechnen. Abgesehen davon gibt es für jeden Bürger (Steuerzahler) die Steuer-ID-Nummer. Wenn sie diese weiß und gemäß dem deutschen Steuerrecht die entsprechenden Angaben macht, prüft das Finanzamt von Amts wegen den Sachverhalt und wird auch den Mann herausfinden. Notfalls die Erklärung auch ohne seine Unterschrift, aber alle Angaben wahrheitsgemäß mit Erklärung, abgeben. Wenn das FA dem nicht folgt, Einspruch einlegen.
Am 25. Mai 2011 um 09:00 Uhr
@ Sören
Warum fragen Sie niht Ihr zuständiges Finanzamt? Die Mitarbeiter beißen nicht 😉 Auskünfte geben dürfen sie, nur nicht Steuererklärungen ausfüllen.
Am 8. Juli 2011 um 15:35 Uhr
Ich habe mich im Okt.2009 von meinem Exmann getrennt. Wir lebten bis Juni 2010 noch im gemeinsamen Haus. Dann bin ich ausgezogen. Er ist selbständig und hatte immer die Steuerklasse 5, ich bin Angestellte und habe somit die Steuerklasse 3 gehabt.
Aufgrund einer Fehlinformation seiner Steuerberaterin hatte ich die 3 für das ganze Jahr 2010.
Für das Jahr 2009 haben wir eine gemeinsame Steuererklärung gemacht. Für 2010 mache ich sie alleine.
Nun kommt es:
Ich hätte, wie ich jetzt weiß, bereits letztes Jahr die Steuerklasse auf 1 wechseln müssen.
Nun muss ich sehr wahrscheinlich eine sehr hohe Nachzahlung an das Finanzamt befürchten.
Er macht ja nun ebenfalls eine Steuererklärung bzw. Umsatzsteuererklärung mit s
Steuerklasse 5 (oder beides, da er letztes Jahr zusätzlich zu seiner Selbständigkeit drei Monate in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat).
Er würde höchstwahrscheinlich dadurch was vom FA erstattet bekommen.
Gegen eine gemeinsame Steuererklärung wehrt er sich.
Habe ich eine Chance, dass sein „Guthaben“ mit meiner zu leistenden „Nachzahlung“ verrechnet wird?
Erfolgt da irgend ein Ausgleich?
MfG und vielen Dank im Voraus
Am 8. Juli 2011 um 15:36 Uhr
Nachtrag:
Die Scheidung erfolgte am 19.11.2010 🙂
Am 11. Juli 2011 um 12:56 Uhr
@ luna82
Ich glaube nicht, dass es irgendeine Verrechnungsmöglichkeit gibt.
Hätten sie, wie es richtig gewesen wäre, im Jahre 2010 bereits mit der Steuerklasse eins versteuert, hätten sie auch keinen Ausgleich von ihrem Mann bekommen. Eine gemeinsame Steuererklärung für 2010 wäre ohnehin nicht mehr möglich.
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Am 12. Juli 2011 um 10:20 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin seit 8 Jahren getrennt von meiner Ex-Frau und habe am 28.08.08 wieder geheiratet.
Ich habe zwei Söhne aus erster Ehe die jetzt beide Volljährig sind 18 und 22jahre.Der jüngste lebt bei seiner Mutter ,der ältere „wohnt“ auch da ,lebt aber mit einer erwachsenen Frau und deren kind in einem Nachbarort.
Ich verdiene 1780 euro Netto und zahle jeden Monat 634 Euro an die Ex-Frau sie bekommt auch das Kindergeld für beide!!
Der älteste Sohn ist in einer Ausbildung und beendet diese sehr wahrscheinlich in Januar nächsten Jahres mit einem Monatsverdienst von ~400Euro.
Zahle ich zuviel?
Vielen Dank für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Michael Konzmann
Am 12. Juli 2011 um 10:25 Uhr
sorry hier noch die neuen genaueren daten zum ausbildungsvertrag ältester Sohn
1 Ausbildungsjahr 432 Brutto
2 Ausbildungsjahr 493
3 Ausbildungsjahr 515
4 Ausbildungsjahr 544
Am 12. Juli 2011 um 13:27 Uhr
@ michael k
konkrete Berechnungen darf ich hier nicht anstellen. Sie zahlen aber mit großer Wahrscheinlichkeit zu viel an Unterhalt. Ein volljähriges Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in Schul oder Berufsausbildung befindet.
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Am 24. Juli 2011 um 17:57 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
seit 4 Jahren leben mein Mann und ich inoffiziell getrennt, bedeutet er wohnt in einer eigenen Wohnung hier am Ort, ich mit den drei Kindern im gemieteten Haus.
Nach wie vor verfügen wir über ein gemeinsames Konto und gehen in allen Belangen sehr achtsam miteinander um. Eine Scheidung wird von beiden Seiten nicht zwingend angestrebt.
Bisher habe ich nur im minimalen Bereich mit verdient, was sich nun aber ändern wird.
Das älteste Kind beginnt im Herbst ein Studium, die beiden jüngeren werden wohl je ein Jahr drauf ebenfalls studieren.
Nun meine Frage:
kommen wir steuerlich gesehen – egal welche Steuerkkombination wir wählen – besser weg als mit dem Status getrennt lebend ?
freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
Nora
Am 5. Dezember 2011 um 13:42 Uhr
Mich würde mal folgende Konstellation interessieren:
Trennung 2009
2009 zusammenveranlagt
2010 getrenntveranlagt
Versöhnung 2011
Zusammenwohnen in Wohnung der Frau, aber erstmal beibehalten des eigenen Wohnsitzes zur Sicherheit (Endgültiger Zusammenzug wohl in 2012).
Besteht für 2011 nun die Möglichkeit der Zusammenveranlagung oder müssen beide Partner den gleichen Erstwohnsitz haben?
Am 15. Dezember 2011 um 00:29 Uhr
Steuererstattungsanspruch aus Verlustrücktrag nach Scheidung
Hallo Herr von der Wehl,
hier ein sicherlich interessanter Fall: ich lebe von meinem Ex-Mann seit 2009 getrennt und bin seit 2011 geschieden. Er hat einer gemeinschaftlichen steuerlichen Veranlagung für 2008 aufgrund der Zahlung einer „Ablösesumme“ meinerseits zugestimmt.
Nun hat er beim Finanzamt beantragt, seinen im Jahr 2009 erzielten Verlust in das Jahr 2008 zurückzutragen und damit Einkommensteuer (die von mir bezahlt wurde) vom Finanzamt zurückzufordern.
Die sich durch diesen Antrag ergebende Steuererstattung hat das Finanzamt allerdings nicht auf sein Konto (wie von ihm beantragt), sondern auf mein Konto überwiesen.
Ãœber seinen Steuerberater fordert er das Geld nun von mir ein, da das Finanzamt auf das falsche Konto erstattet hätte – ich dürfte jedoch eine kleinere Summe hiervon als eine Art „Verwaltungsgebühr“ einbehalten. Oder er würde den Antrag auf Verlustrücktrag rückgängig machen und den Verlust 2009 für zukünftige Gewinne verwenden.
An zukünftigen Gewinnen seinerseits zweifle ich… Welche Vorgehensweise würde Sie mir in meinem Interesse raten?
Mit freundlichen Grüßen,
Karin
Am 10. Januar 2012 um 14:59 Uhr
@ karin
Ich würde das Geld behalten und es auf einen Prozess ankommen lassen. Ich betreue gerade einen ähnlichen Fall, kann über dessen Ausgang aber noch nichts sagen.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 18. Januar 2012 um 13:04 Uhr
Guten Tag, ich habe nachfolgende Frage:Wenn eine Steuerrückerstattung nach den fiktiven Steuerklassen 1 für beide Eheleute erfolgen soll, fliesst dann in irgendeiner Weise der nach Steuerklasse 3 gezahlte Ehegattenunterhalt ein?
Am 1. Februar 2012 um 01:38 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
ich bin mit einer Österreicherin verheiratet, wobei jeder seinen eigenen Wohnsitz (ich in Deutschland, meine Frau in Österreich) beihehalten haben. Ich bin in Deutschland arbeiten gegangen, meine Frau in Österreich., wobei wir getrennt steuerlich veranlagt wurden (sie in Österreich, ich in Deutschland). Vor einem Jahr haben wir uns getrennt, meine Steuererklärung seit 2008 (vor Ende 12/11 eingereicht) und die Folgeerklärungen, die über 10.000 Euro ausmachen (doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten, da Familienwohnsitz Österreich). Wir haben einen Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft, Unterhaltsverzicht bei Scheidung, Ausschluß Versorgungsausgleich … obwohl es in Österreich Unterhaltsverzicht pro future nicht gibt). Wie sieht es nun hinsichtlich der Steuer aus? Hat meine Frau einen Anspruch auf meine Steuerrückerstattungen, die ich während der Zeit, wo die Ehe noch funktionierte, noch erhalten werde?
Am 9. März 2012 um 16:03 Uhr
Hallo.
Ich hätte da auch eine Frage.
Meine Frau und ich haben uns am 1.8.2010 getrennt. Seit dem 1.1.2011 bin ich auf Steuerklasse 1 und sie auf 2 wegen der beiden Kinder. Ich habe 1 Kind auf meiner Steuerkarte.
Meine noch Frau, arbeitet als 400 Euro kraft.
Nun sagt mein Steuerberater, ich kann die Unterhaltszahlungen für meine Ex absetzen. dafür müsse sie in einer Anlage U unterschreiben, dass sie den unterhalt bekommen hat.
Nun will sie das aber nur unterschreiben, wenn sie die hälfte abbekommt, von dem was ich wiederbekomme.
Ist das so rechtens??
Sie hätte einen steuerlichen nachteil, von 122 Euro, die ich ihr aber dann erstatten würde, DAS würde ich auch unterschreiben.
Ich meine doch, dass in die Unterhaltszahlungen auch der Lohnsteuerjahresausgleich fällt. Dementsprechend würde ich sie ja doppelt und dreifach bezahlen.
Am 28. März 2012 um 14:48 Uhr
hallo,
meine frau und ich sind seit 10.01.2011 getrennt in scheidung lebend. daher waren wir im jahr 2011 in steuerklasse III (ich) und sie in V wir haben 2 kinder nun haben wir die gemeinsame steuererklärung für 2011 gemacht. es soll eine nachzahlung von 300,- euro geleistet werden. hier war ich irritiert. ging auf das finanzamt. dort wurde mir gesagt, anlage U fehlt. diese habe ich nun nachgereicht. nun gibt es ca. 500,- euro erstattung. wer erhält wieviel von der erstattung? ich habe meiner noch-ehefrau ein viertel angeboten. sie hat nur von okt.-dez. gearbeitet. also ein viertel des jahres 2011 (ca. 1200,- euro netto an lohn mtl.) ich habe ca. 2900,- netto erhalten mtl.
. bitte geben sie mir auskunft.
danke !!!!!
Am 5. April 2012 um 17:38 Uhr
Moin, dann ist es also so, das man trotz getrennt Lebens in den LSt-Klassen 3 und 5 bleiben kann, wenn man sich über den Ausgleich einig ist, so lange man nicht geschieden ist? Auch bei unterschiedlichen Wohnorten?
Vielen Dank für die Info´s.
Am 12. April 2012 um 15:48 Uhr
@ maike
nein, definitiv nicht dauerhaft, sondern nur noch im Jahr der Trennung. Im Jahr, welches auf die Trennung folgt, sind die schlechteren Stkl. zu wählen. Dabei geht es um Kalenderjahre. Beispiel: Trennung 31.12.2011 = schlechte Stkl. ab 01.01.2012.
Alles andere ist Steuerhinterziehung. Sein Sie bitte vorsichtig! Bei seinen Steuern versteht unser Staat keinen Spaß.
bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
http://www.vonderwehl.de
Am 30. April 2012 um 08:57 Uhr
Hallo, mein Mann und ich sind seid September 2010 getrennt( und er ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen) und seid Dezember 2011geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter.in dieser gesamten zeit hatten wir die Steuerklassen 3 und 5. Den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2010 haben wir noch gemeinsam gemacht. Muss ich jetzt auch für 2011 gemeinsam mit ihm den lohnsteurjahresausgleich machen?bitte um baldige Antwort
Am 2. Mai 2012 um 10:22 Uhr
@ melanie,
in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt – bei Ihnen 2011 – müssen Sie getrennt veranlagen, es sei denn, es hat in 2011 einen erfolglosen Versöhnungsversuch gegeben.
RA von der Wehl
Am 4. Mai 2012 um 15:46 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
Ich habe mich März 2011 von meinem Mann getrennt. Als ich auszog, bin sofort auf Steuerklasse 1 gegangen (hatte ja vorher V.) Mein Mann war derzeit in der Auffanggesellschaft, dann war er Arbeitslos, und ende des Jahres hat er paar Monate gearbeitet.
Er hat mich gefragt, ob wir gemeinsam veranlagen wollen?
Da ich mich nicht auskenne, bitte ich Sie um Antwort. Soll ich getrennt oder gemeinsam veranlagen? Was ist günstiger für mich?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Am 9. Juli 2012 um 09:48 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
Ich lebe seit Okt. 2011 von meiner Frau getrennt. Seid dem zahle ich monatlich Unterhalt.
Ich war Alleinverdiener mit Steuerklasse III, diese wurde seit Jan. 2012 auf Steuerklasse I geändert.
Für 2010 bekam ich jetzt eine Steuererstattung vom FA überwiesen. Steht meiner Frau neben dem monatlichen Unterhalt auch ein Teil dieser Steuerrückerstattung zu?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
Am 23. August 2012 um 19:07 Uhr
hallo,
mein freund lebt seit diesem jahr (2.2012) getrennt von seiner frau,somit haben sie im jahr 2011 noch zusammengelebt,er er hatte die 3 und sie die 5,meine fragen ist,kann sie verpflichtet werden die steuererklärung zusammen zumachen,da sie diese getrennt machen möchte,wenn ja von wem? geht das eigentlich ohne zustimmung ohne ihres noch mannes??? gruß
Am 22. Oktober 2012 um 12:17 Uhr
Hallo,
wenn Steuerschulden aus der Zeit der gemeinsamen Veranlagung gemeinsame Schulden sind, müßten dann nicht Steuererstattungen ebenso beiden (inzwischen getrennt lebenden) Ehepartnern je zur Hälfte zustehen?
Wenn einer durch seine selbständige Tätigkeit nur Verluste erwirtschaftet und damit die gemeinsame Steuerlast zu einem etwa so großen Teil reduziert hat wie der andere mit seinen abzugsfähigen Ausgaben, steht dann nicht beiden (etwa) die Hälfte zu?
Am 9. November 2012 um 20:35 Uhr
guten tag herr von der wehl
ich lebe seit drei jahren von meiner ehefrau getrennt
ich habe steuererklärung von 2011 gemacht . kann meine noch ehe frau die hälfte einfordern?
ich muss dazu sagen sie ist seit der geburt unseres jüngsten daheim das seit 1988.
Am 8. Januar 2013 um 13:34 Uhr
Hallo,
Mein Mann hat mich im September 2011 von einenTag auf den anderen nach 27 Jahren Ehe verlassen. Zum Januar 2012 habe ich die Steuerklasse von 3 auf 1 gewechselt. Für 2011 wollte er, wie all die Jahre, die gemeinsame Steurerklärung noch abwickeln. Jetzt hat das FA von mir eine Steuererkärung für 2011 gefordert, da mein Mann einen Antrag auf getrennte Steuererkärung gestellt hat, der ihm auch ohne mein Wissen bewilligt wurde. Jetzt soll ich fast 3.000,00 Euro Steuern nachzahlen. Das ist doch die blanke Willkür. Kann man sich denn als Schwächerer gegen nichts mehr wehren?
Am 26. Februar 2013 um 22:46 Uhr
Hallo,
meine Frau und ich leben seid Mai 2012 getrennt,
Seid Januar habe ich Steuerklasse 1 (vorher 3 und 5), meine Frau hat und hatte kein Einkommen.
Heute wurde in einem Gütetermin über den Unterhalt von meiner Frau und meinem Kind entschieden… durch hälftige Zahlung der Steuererstattung 2012 an meine Frau und meine bisherigen Unterhaltszahlungen wurde heute vereinbart(Vergleich) : Bis Februar 2013 abgegolten, ab März Betrag X.
Ich habe für 2010, 2011 und 2012 noch keine Steuererklärung abgegeben…
Bin ich mit dem Vermerk der Abgeltung und der hälftigen Zahlung der Erstattung 2012 raus und kann meine Erstattung für 2010 und 2011 behalten? Oder muss auch hier aufgeteilt werden?
MfG
Am 23. April 2013 um 07:28 Uhr
Hallo,
meine Frau und ich leben seid April 2011 detrennt,seid Mai habe ich St.kl 1 (vorher 3 und 5),meine Frau hatte keine Einkommen.Jetzt wolte ich Steuererklärung abgeben und habe meine Ex kontaktiert ob Wir noch gemeinsame Steuererklärung abwickeln und da kommt heraus das Sie es schon für 2001 gemacht hat und das Geld zurück bekommen hat.Jetzt weiß ich nicht mehr wie das veranlagt wurde und was Sie bekommen hat und ob ich meine Steuererklärung abgeben muß und kann.
MFG.
Am 29. Dezember 2013 um 11:46 Uhr
Hallo alle zusammen . Meine Ex- Junge geworfen mich für 4 Monate nachdem ich ihn beschuldigt, mit einer anderen Frau und ihn zu beleidigen . Ich will ihn zurück in meinem Leben , aber er weigerte sich, jeden Kontakt mit mir haben. Er änderte seine Linie und E-Mail -Adresse. Ich war so verwirrt und weiß nicht, was zu tun ist . So erreiche ich mit dem Internet um Hilfe , und ich sah ein Zeugnis dafür, wie eine mächtige Zauberkundigen jemandem geholfen zu ihrem Ex zurück zu bekommen. Also habe ich den Zaubernden , dessen Name ist Dr. Okole und mein Problem zu erklären , um ihn und er für mich gegossen einen Zauber und versichern mir, von 2 Tagen, dass mein Ex zu mir zurück , und zu meiner größten Überraschung des zweiten Tages kam mein Ex Klopfen an meiner Tür und ich sofort plädierte und ihn bitten , mir zu verzeihen . Ich bin so glücklich , dass meine Liebe ist wieder da und nicht nur das , ich erhielt einen Auftrag von 5 Millionen Pfund für 4 Jahre vergeben . Noch einmal danke ich Ihnen Dr. Okole , die Sie wirklich talentiert und begabt sind . E-Mail: { drokolesolutiontemple@gmail.com
} . Er ist die einzige Antwort. Er kann eine große Hilfe sein, und ich werde nicht aufhören, die Veröffentlichung seiner guten Arbeit , weil die Menschen immer noch auf der Internet-Radiostationen und über ihn reden .
Am 17. Juli 2014 um 13:48 Uhr
Ist es richtig, dass der Trennungsunterhalt versteuert werden muß, von dem, der ihn erhält? Der Leistungsfähige hat den Betrag mit dem Nettogehalt doch bereits versteuert?
Meine 2. Frage, bin ich verpflichtet die Steuererklärung 2013 (Splitting) mit zu unterschreiben, oder kann ich Einzelveranlagung für 2013 machen?
Danke Vorab für Antwort. Gruß
Am 7. August 2014 um 15:27 Uhr
Meine getrennt lebende frau hat eine Ausbildung gemacht und hat bis zum Ende der Ausbildung unterhalt bekommen. Bei uns ist jetzt ein Einkommenssteuer bescheid ins Haus gekommen über eine summe von 1.173 euro. Das finanzamt hat gesagt das sie etwas unterschrieben hätte das sie die steuern für den unterhalt zahlen muss. Kann das sein? Meine Frau ist verzweifelt!
Am 12. August 2014 um 07:59 Uhr
Die noch Ehefrau meines freundes will die Lohnsteuer für 2013 nicht unterschreiben … obwohl beide noch für das jahr veranlagt sind … was tun ????
Am 30. September 2015 um 10:46 Uhr
Hallo zusammen
Habe nicht wirklich eine „Loesung“ zu meinem Problem herauslesen koennen, kurz und knapp folgend meine Frage:
Hintergrund Info:
Getrennt lebend seit 09/2014, Scheidung noch nicht eingereicht (Trennungsjahr)
Bis Ende 2014 ich Steuerklasse 3, Ehefrau 5 (Logisch begruendet durch Einkommensdifferenz), ab 2015 geaendert wie gesetzlich vorgeschrieben.
Steuererklaerung fuer 2013 erst jetzt beschieden (Einspruch/Nachberechnung). Im Ergebnis ist eine Nachzahlung zu leisten. Jetzt hat allerdings die Ehefrau einen Aufteilungsbescheid beantragt. In der Summe ergibt sich wieder eine zu leistende Nachzahlung in etwa gleicher Hoehe. Allerdings nunmehr meine Nachzahlung deutlich hoeher und sie bekommt eine Erstattung.
Frage1:
Kann waehrend der gemeinsamen Ehe trotz zunaechst Zusammenveranlagung ein Aufteilungsbescheid rechtsgueltig erwirkt werden?
Annahme:
Immerhin wurde doch das Familieneinkommen – inclusive steuerliche Vorteile – gemeinsam erwirtschaftet und auch gemeinsam „ausgegeben“ (~keine getrennten Kassen).
Wenn das Familieneinkommen nun „nachtraeglich“ steuerlich getrennt wird, fuehrt das doch zwagfslaeufig immer zu einer hohen Nachzahlung bzw. schlechter Stellung fuer den Ehepartner mit Steuerklasse 3.
Frage2:
Ich kann verstehen das ab Trennung alles getrennt berechnet wird. Aber was gilt – in meinem Fall – fuer das Steuerjahr 2014 bis zum Zeitpunkt der Trennung September 2014?
MfG
Karsten
Am 6. Februar 2016 um 12:00 Uhr
die überhaupt liest diese Aussage heute sollte mit mir und meiner Familie bitte feiern, weil sie alle wie ein Witz zu einigen Leuten gestartet und andere sagten, es war unmöglich. mein Name ist clayton in Chicago leben i glücklich mit zwei Kindern und eine schöne Frau etwas Schreckliches zu meiner Familie entlang der Linie passieren verheiratet bin, verlor ich meinen Job und meine Frau verpackt in meinem Haus, weil ich nicht in der Lage war zu kümmern sie und meine Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ich schaffe alles durch fünf Jahren keine Frau, mich zu unterstützen die Kinder zu kümmern, und es kommen ein treuer Tag, die ich nie traf ich einen alten Freund in meinem Leben vergessen, die ich an alle meine Schwierigkeiten erklären, und er nahm mich zu ein Zauberkundigen und und der Name des Tempels heißt, dr.okundonorgreatspellcaster i versichern, dass alles in Ordnung sein wird und meine Frau wird nach der wunderbaren Arbeit von dr.okundonorgreatspellcaster meine Frau zu mir zurückkommen kam zu mir zurück und heute bin ich einer der reichsten Menschen in meinem Land. i Sie beraten, wenn Sie irgendein Problem haben, mailen Sie ihn mit dieser E-Mail: dr.okundonorgreatspellcaster10@gmail.com und Sie werden das beste Ergebnis. nehmen die Dinge für selbstverständlich, und es wird von euch nehmen werden. Ich wünsche dir alles Gute.
Kontaktieren Sie dieses emial Adresse: dr.okundonorgreatspellcaster10@gmail.com