Gesamtschuld der Eheleute und Unterhalt

Ein immer wieder auftretender Fall:

die getrennt lebenden Eheleute haben gemeinsame Schulden aufgenommen. Die Ehefrau verlangt Unterhalt und der Ehemann ist der einzige, der die Schulden tilgen kann. Damit stellt sich die Frage, wie die Schulden im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen sind.

Es gäbe 2 Möglichkeiten:

1. der Unterhalt wird berechnet ohne Berücksichtigung der Schulden und der sich daraus ergebende Unterhaltsbetrag wird um 1/2 der vom Unterhaltsschuldner gezahlten Kreditschulden reduziert.

2. Die vom Unterhaltsschuldner gezahlten Kreditschulden werden vorab von seinem Einkommen abgezogen. Sie vermindern dadurch seine Leistungsfähigkeit. Der Unterhaltsgläubiger erhält so weniger Unterhalt und wird jedenfalls zum Teil an der Kreditschuldentilgung beteiligt.

Die Ziff. 2 ist die Lösung, die von der Rechtsprechung bevorzugt wird. Ich selbst würde aber immer die Ziff. 1 für die gerechtere Lösung halten.

Hier ist § 426 BGB zu beachten. Dort heißt es:“ Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist“. Dies bedeutet, dass jeder an sich 1/2 der Kreditschulden zu tragen hätte. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass der Vorababzug eine anderweitige Regelung im Sinne des § 426 BGB ist und rechtfertigt so, dass der Unterhaltsberechtigte nicht voll zu 1/2 an der Schuldentilgung beteiligt wird.

Wird also die Kredittilgung bei dem Unterhaltsverpflichteten von seinem Einkommen abgezogen, gibt es daneben idR. keine gesonderte Ausgleichspflicht des anderen Ehegatten. Dies erscheint mir sehr fraglich. Der andere wird damit jedenfalls nicht zu 1/2 an der Schuldentilgung beteiligt. Einige Gerichte haben dies erkannt und haben in den Fällen, bei denen die Anrechnung eines Erwerbstätigenbonus erfolgte und dadurch der Schuldenabzug jedenfalls nicht 1/2 der Kreditschulden beträgt, einen restlichen Ausgleichsanspruch (1/14 bei 1/7 Erwerbsbonus) bejaht.

Besonders streitig ist der Fall, bei dem es nur um Kindesunterhalt geht. Einige Gerichte sagen, wenn die Darlehensraten bei der Berechnung von Kindesunterhalt berücksichtigt wurden, gibt es keinen Ausgleich der Gesamtschuldner untereinander. Andere OLG halten auch in diesem Falle einen Ausgleich der Eheleute untereinander für möglich.

4 Reaktionen zu “Gesamtschuld der Eheleute und Unterhalt”

  1. wohnwert

    wier haben vor 5 jahren zusammen eine eigentumswohnung gekauft mus aber noch 15 jahre abgezahlt werden meine frau ist ausgezogen muss sie die hälfte der abtragung mitbezahlen

  2. meckerziege

    Werter Herr von der Wehl,

    ich bin seit April 2009 von meiner Frau geschieden. Im Jahr 2005 haben wir gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und damit einige Anschaffungen getätigt. z.B. Küche gekauft, Renovierungsarbeiten an meinen ( alleiniger Eigentümer )Haus vorgenommen, einen Architekten bezahlt ( wir hatten vor gemeinsam ein Haus zu bauen, ist aber zu teuer gewesen ) Hochzeitsfeier bezahlt etc.
    Ich habe in der Ehe diesen Kredit als Hauptverdiener allein bezahlt.
    Jetzt nach der Trennung bin ich aber nicht bereit, weiterhin alle Kreditraten allein zu bezahlen, da meine Ex Frau ja auch den Kredit mit unterschrieben hat und natürlich auch das Geld mit ausgegeben hat.
    Was kann ich da machen?

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ meckerziege

    Theoretisch können Sie versuchen, eine Beteiligung der geschiedenen Ehefrau an den Darlehensraten zu erreichen. Ich habe jedoch große Bedenken, dass Sie damit erfolgreich sein könne. Nach den eigenen Schilderungen sind die finanzierten Gelder im wesentlichen in das Haus geflossen, indem Sie noch wohnen und welches Ihnen allein gehört.

    Bei dieser Sachlage erscheint es nicht sachgerecht, den geschiedenen Ehepartner an den Darlehenskosten zu beteiligen. Sie sollten die ganze Angelegenheit aber mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  4. FrageStS

    Hallo, wie leben seit einem Jahr getrennt. Ich habe das gemeinsame noch kreditbelastete Haus verlassen und wohne in einer eigenen Wohnung. Das Haus soll mein Mann behalten, der auch seit meinem Auszug sämtliche Belastungen trägt. Nach einem Wertgutachten des Hauses stünde mir nun eine gewisse Summe als Ausgleich zu, die mein Mann nicht bereit ist zu zahlen. Im Gegenteil seine Anwältin forderte mich nach einem Jahr auf, die Hälfte der Hauskosten (Kredit, Erbpacht, Nebenkosten) für die vergangenen 12 Monate zu zahlen.
    Kann er die Ausgleichszahlung ablehnen? Und bin ich verpflichtet, seine „Wohnkosten“ häftig mit zu tragen?
    Danke

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