Newsletter: Neuerungen im Familienrecht ab Juni 2009

Ich werde ab Juni 2009 regelmäßig Newsletter im Familienrecht verfassen und gebe interessierten Lesern die Möglichkeit, diese zu abonnieren.

Ich werde dort Neuerungen im Familienrecht darstellen und auf interessante Urteile und Veröffentlichungen hinweisen.

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Newsletter Neuerungen im Familienrecht

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Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

4 Reaktionen zu “Newsletter: Neuerungen im Familienrecht ab Juni 2009”

  1. Ines

    Darf mein Ex- Mann bei Ferienbetreuung von sich aus den Unterhalt kürzen ? Er holt sie 2 mal im Jahr für ca. 14 Tage.
    Ich bekomme Den Unterhalt, zuzüglich Hartz IV und er hat einfach den festgesetzten Unterhalt gekürzt plus Fahrgeld fürs Abholen.
    Er hatte hier eine feste Stelle als Beamter. Es bestand also keine Veranlassung, wegzuziehen.
    Ich kann jetzt nicht mal die Fixkosten bezahlen, geschweige denn leben.
    Ines

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ ines

    lesen Sie bitte dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/07/10/kuerzung-unterhalt-wenn-kind-bei-dem-umgangsberechtigten/

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  3. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe den Newsletter abonniert, aber bisher nicht erhalten.

    MfG

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    ich prüfe die Technik, bzw. lasse dies machen. Danke für den Hinweis

    bartenbach_warentrennstab.jpg

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