Scheidung, Unterhalt, Güterrecht in Dänemark

Es gibt ein Besonderheiten zum Familienrecht in Dänemark. Dänemark ist fast das einzige Land im europäischen Bereich, welches die Brüssel IIa VO nicht anwendet. Auch sonst gibt es ein paar Spezialitäten. 2 dänische Staatsbürger, die im Ausland leben, werden bei internationaler Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes nach der lex fori, also nach dem Recht des Gerichtsortes geschieden und nicht nach dänischem Recht.

Hingegen wendet Dänemark bei Scheidungen das Domizilprinzip an was bedeutet, dass zum Beispiel 2 deutsche Staatsbürger, die in Dänemark leben, nach dänischem Recht geschieden werden. Dies ist vergleichbar mit dem Recht in Großbritannien und in der Schweiz.

Auch in Dänemark gibt es eine Trennungsphase, die grundsätzlich ein Jahr beträgt. Bei einvernehmlichen Scheidungen lässt sich diese Trennung aber auf 6 Monate verkürzen.

Das Unterhaltsrecht in Dänemark ist mit nur einer Generalklausel sehr eigenwillig geregelt.

Der gesetzliche Güterstand in Dänemark ist die , die bei uns die absolute Ausnahme ist.

Für mehr Informationen klicken Sie auf die dänische Flagge.

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Wenn Sie dänischer Staatsbürger sind und in Deutschland leben, beziehungsweise dort zuletzt gelebt haben, kann eine Scheidung nach deutschem Recht für Sie interessant sein. Klicken Sie auf das Symbol unten.

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