Berechnungen Unterhalt durch das Jugendamt
Der Fall kommt häufig vor, dass die Kindesmutter die Geltendmachung und die Berechnung von Kindesunterhalt an das Jugendamt abgibt.
Die Unterhaltsschuldner werden aufgefordert Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen und danach erfolgt eine Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt. Viele Unterhaltsschuldner glauben, da es sich ja schließlich um eine Behörde handelt, dass diese Berechnungen in jedem Falle richtig und berechtigt sind.
Das kann ein großer Fehler sein.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Jugendämter in diesen Fällen nicht zu einer objektiv richtigen Berechnung des Unterhaltes gezwungen sind, sondern als Vertreter der unterhaltsberechtigten Kinder auftreten, und deren Interessen wahrzunehmen haben. Insofern ist das Jugendamt mehr Parteivertreter als objektive Stelle. Die Mitarbeiter des Jugendamtes, welche die Unterhaltsberechnungen vornehmen, sind zwar im Unterhaltsrecht geschult, sie sind aber keine Juristen und schon gar keine Fachanwälte für Familienrecht.
Ich rate daher dringend, die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes nicht kritiklos zu akzeptieren, sondern diese Berechnungen jedenfalls von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen. Mag eine solche Überprüfung auch 250,00 € kosten, so wäre eine Ersparnis von 25 € Unterhalt monatlich bereits nach 11 Monaten amortisiert.
Ich will hier keine Schelte der Jugendämter betreiben, aber eine gewisse Hörigkeit beziehungsweise Gläubigkeit gegenüber einer Behörde ist immer wieder festzustellen.
Was passiert nun, wenn das Jugendamt falsch gerechnet hat und der Unterhaltsschuldner möglicherweise jahrelang zu viel gezahlt hat.
Von dem Kind wird der Unterhaltsschuldner keinen Ersatz verlangen können. Das Kind kann sich in jedem Falle auf Entreicherung durch Verbrauch der Unterhaltsleistungen berufen. Ersatzleistungen durch das Jugendamt halte ich für extrem schwierig durchzusetzen. Der Unterhaltsschuldner hätte schließlich die Berechnungen des Jugendamtes überprüfen lassen können.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 6. März 2009 um 19:54 Uhr
Hallo!
Ich bekomme für meine Tochter (5 Monate) von Geburt an Unterhaltsvorschuss. Ist es richtig das der Differenzbetrag zum Mindestunterhalt erst dann mir vom Kindsvater gezahlt werden darf, wenn er seine behördlichen Schulden ausgeglichen hat? Diese Aussage habe ich vom hiesigen Jugendamt bekommen.
Besteht auch die Möglichkeit einer paralellen Ratenzahlung, um an beiden Stellen die Rückstände abzubauen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Am 9. März 2009 um 17:51 Uhr
@ brit
ich halte diese Aussage des Jugendamtes für falsch. Der Unterhalt gilt in jedem Falle vor. Es kann nicht angehen, dass zunächst die Schulden an anderer Stelle ausgeglichen werden, bevor Unterhalt gezahlt werden kann.
Am 16. März 2009 um 16:36 Uhr
@ Ra von der Wehl
ich bin 2 Kindern unterhaltspflichtig. Ich habe ein Einkommen von 1300,00 € netto.
Ich bin verheiratet, meine Frau studiert und hat kein Einkommen.
Nun möchte meine Frau Wohngeld beantragen.
Wird dies bei der Unterhaltsberechnung mitberücksichtigt und muss ich diese offenlegen ?
Am 5. Juni 2009 um 17:43 Uhr
Hallo,
wenn der Unterhaltsverpflichtete durch seine zweite Noch-Ehefrau einen Freibetrag auf die Steuerkarte eingetragen bekommt, weil er dieser Ehegatten- Unterhalt zahlt (später Betreuungsunterhalt), gilt dieser Freibetrag auch für die Unterhaltsberechnung des ersten Kindes aus der ersten Ehe ??
LG Nane
Am 6. Juni 2009 um 16:50 Uhr
Hallo!
Ich bin vom Jugendamt angeschrieben worden, weil durch ein ons ein kind jetzt da ist. kann ich vor ort ein vaterschaftstest verlangen und wie teuer ist das , weil wir über 600km auseinander wohnen? und ich werde deshalb nicht mehr arbeiten, weil sie mich gelinkt hat, wie hoch werden dann trotzdem meine schulden beim amt? beziehe hartz4 und weil die geld haben will, werde ich diesen zustand auch nicht mehr ändern, weil der gesetzgeber ein schurkenstaat ist, der solche betrügerinen auch noch geldlich unterstützt
Am 8. Juni 2009 um 10:21 Uhr
@ nane
ja. Lesen Sie hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/
Am 30. Juni 2009 um 10:47 Uhr
Ist eine Abänderungsklage mit einem Titel
von 1995 nach OLG Dresden möglich.
Kinder sind 22 und 25 Jahre alt.
Zur Zeit studieren sie.
Am 30. Juni 2009 um 15:49 Uhr
@ osterroth
ich verstehe die Frage nicht. Wenn die Voraussetzungen einer Abänderungsklage vorliegen, ist diese immer möglich.
Am 29. September 2009 um 21:41 Uhr
Habe versucht einen Unterhaltstitel ( 2 Kinder 16 und 18) wegen deutlich veränderten Rahmenbedingungen, ( 1.Sohn studiert, alleinige Last bei mir) über das Jugendamt zu prüfen und abzuändern.
Nach $ 18 SGB erlischt offenbar, nach Meinung des Jugrendamtes die Beratungsunterstützung für mich an dieser Stelle.
Kann ich das Jugendamt nötigen, zumundest eine neue Unterhaltsberechnung anzufertigen( Gleichbehandlungsgrundsatz); oder bleibt tatsächlich nur der Weg über §323 StPO ?
P.S. Einvernehmiche Lösungen scheiden aus !
MfG
Am 29. September 2009 um 21:43 Uhr
Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Kommentar
Am 30. September 2009 um 14:13 Uhr
@ rudolf
Mir scheint auch, dass das Jugendamt für diesen Fall nicht zuständig ist. Wenn Sie derjenige sind, der mit einem Unterhaltstitel belastet ist und der eine Sohn inzwischen volljährig ist, kann ich nur dringend raten einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen, um die Unterhaltsbelastung neu zu berechnen. Das Jugendamt ist der Vertreter der Kinder und daher schon aus diesem Grunde nicht objektiv.
Am 13. Dezember 2009 um 18:30 Uhr
Hallo,
ich habe mit meier Freundin ein Kind und möchte von mir aus den Unterhalt berechnen lassen,da wir nicht zu sammen wohnen.
Ich muss wöchentlich über 400 km zu meiner Arbeitsstätte fahren und habe dardurch nun auch ohe Spitkosten.So nun hat eine Angestellte vom Jugendamt gesagt, diese Km werden voll angerechnet, mit 0,25 € pro Km.
Jez hat mich eine andere Frau des Amtes angerufen,die für die Berechnung zuständig ist und hat gesagt,es gibt ein Höchstsatz von 150€ für die Km-Pauschale.Da ich noch bei meinen Eltern wohne,habe ich auch keine Mietkosten,da habe ich zuhören bekommen,das ich deswegen noch ein Aufschlag bekomme,weil ich ja Metkosten spare.
Meine Frage an euch, stimmt das mit dem Höchstbetrag bei den Km bzw das mit dem Aufschlag,weil ich keine Miete zahle?
Am 26. Dezember 2009 um 14:10 Uhr
Hallo, mein Freund hat sich von seiner Freundin getrennt und zahlt seit Okt. 100€ monatlich Unterhalt für seine Tochter (mündl. Vereinbarung). Nun hat seine Ex-Freundin den Unterhalt vom Jugendamt berechnen lassen und die geben an, dass er nur 47€ zahlen muss. Was muss er nun zahlen? Muss er sich verschulden wenn er den Beitrag vom Jugendamt annnimmt, da er ja eigentlich 240€ (Düsseldorfer Tabele) zahlen müsste. Wird das als Vorschuss gerechnet?
Am 30. Dezember 2009 um 15:16 Uhr
@ sandra
Dieser Sachverhalt erschließt sich mir nicht. Wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, greift die verschärfte Haftung des § 1603 BGB, mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Ich wäre also sehr vorsichtig mit dem Betrag von 47,00 €.
Am 5. Januar 2010 um 16:03 Uhr
Hallo, meine Tochter wird 12 Jahre im März und bekommt somit kein Unterhalt mehr vom jugendamt.
Ich bekomme kein Hatz IV. Der Vater kann nicht zahlen. Gibt es andere Möglichkeiten?
Am 5. Januar 2010 um 21:04 Uhr
@Petra
lassen Sie dennoch Ihren Gesamtbedarf (alle Mitglieder in häusl. Gemeinschaft) von der ArGe errechnen.Stellen Sie sozusagen einen Antrag auf Alg 2. Gleichzeitig wird das Amt prüfen, ob der Kindesvater tatsächlich zahlungsunfähig ist.
Sollten Sie kein Alg 2 erhalten,weil Ihr Einkommen für alle Fam.-Mitglieder ausreichend ist zuzüglich staatliches Kindergeld, dann könnten Sie noch bei der Wohngeldstelle Ihr Glück versuchen.
Am 25. Januar 2010 um 09:40 Uhr
Hallo
ich habe Anfang 2009 einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, der besagt das ich 128% der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, da ich nur ein Unterhaltsberechtigtes Kind (keine Frau) habe.
Dies war auch ok, da die Tabelle 2009 noch von drei Unterhaltsberechtigten ausging.
Nun geht die 2010er Tabelle nur noch von zwei Unterhaltsberechtigten aus, das hiesse ich müsste nur noch 120 % zahlen (immer noch in Euro gesehen eine Erhöhung), das Jugendamt besteht aber weiter auf die 128%.
Gibt es hier irgendwelche Richtlinien oder ähnliches die ich dem Amt vorlegen könnte?
Am 28. Januar 2010 um 11:08 Uhr
@ rolf
Sie müssen durch einen Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen, ob eine Abänderung des Titels in Betracht kommt. Dies könnte an der Wesentlichkeitsgrenze von 10% scheitern.
Am 4. Februar 2010 um 12:11 Uhr
ich bin von meine partner sein 3 monate getrent, wir haben ein kind von 9 monate ,ich bekomme alg 2 er auch .dadurch bezalt er auch keine unterhalt ,kann ich von jugentamt unterhalt für meine tochter bekommen.?
Am 4. Februar 2010 um 15:26 Uhr
@ ayla
Unterhaltsvorschuss kommt für Sie in Betracht. Machen Sie einen Termin beim Jugendamt.
Am 19. Februar 2010 um 07:05 Uhr
Guten Tag,
ich habe zwei Töchter 6 und 8 Jahre alt. Nach der Scheidung meiner Frau habe ich immer nach Titel Unterhalt gezahlt das war immer mehr als mein Excestenzminimum war. Dennoch hat das Jugendamt meiner Exfrau Unterhaltzuschuß gezahlt. Jetzt nach 6 Jahren bekomme ich vom Jugenamt eine Aufstellung von 8.490,49 Euro. Mit der Bitte um baldiger Rückerstattung und Antrag falls ich den Betrag stunden möchte.
Zur Zeit bin ich ohne Arbeit ich bin Saisonarbeiter ab 15. März geht es wieder bei mir los Mein Jahreseinkommen Beträgt im Schnitt 10.000 Euro. Wier soll ich so eine Summe aufbringen ohne mein Lebenlang abzuzahlen? Ist das rechtens?
Wenn das so ist kann ich besser aufhören zu arbeiten und Hartz 4 beantragen dann habe ich mehr Geld wie jetzt und mehr freizeit.
Wird man jetzt gezwungen zur Arbeitslosigkeit?
Vielen dank für Ihre Hilfe
Kai
Am 19. Februar 2010 um 14:59 Uhr
@ kai
hier eine typische Situation, in der aus Unkenntnis und fehlender anwaltlicher Beratung Fehler gemacht wurden.
Es gibt offensichtlich einen Unterhaltstitel und ganz offensichtlich Zeiten, in denen keine Leistungsfähigkeit vorlag. In diesem Moment muss die andere Seite aufgefordert werden, auf die Forderungen des Titels zu verzichten bezw. es muss eine Abänderungsklage erhoben werden. Wenn dies nicht geschieht, laufen auch für die Vergangenheit, auch in der Zeit der Leistungsunfähigkeit, die Forderungen weiter auf und summieren sich irgendwann zu mehreren 1000 €.
In dieser Situation bleibt eigentlich nur noch die private Insolvenz.
Am 24. Februar 2010 um 08:58 Uhr
Hallo,
meine Frau trennte sich vor einem Jahr von mir.Wir haben eine 4 jährige Tochter,der ich 225 Euro Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahle.Ich zahle einen gemeinsam aufgenommenen Kredit monatlich mit 180 Euro ab.Meine Frau ist nicht in der lage sich an der Abzahlung zu beteiligen.Nach Abzug aller Zahlungsverpflichtungen bleiben mir im Monat 200 Euro zum Leben,wovon wöchentlich noch 15 Euro Spritkosten draufgehen,um nur zur Arbeit zu kommen.
Ich will natürlich nur das Beste für mein Kind,und es soll auch das bekommen,was ihm zusteht.
Kann ich Wohngeld beantragen?Kann ich ev. Zahlungshilfe vom Jugendamt bekommen?(Ich weiß aber,daß ich das auch irgendwann zurückzahlen muß)
Was für Möglichkeiten hab ich bei der Bank bezüglich der Höhe des Abtrages?Sie sagten mir schonmal,daß ich das angeblich nicht kleiner machen könnte.Es war mal ein Abtrag von Gesamt 12.000 Euro,wovon jetzt noch 6000 zu zahlen sind.Es wurde immer pünktlich gezahlt,nie eine Rate ausgelassen oder gestundet
Am 26. Februar 2010 um 14:39 Uhr
@ stefan
dies sind Probleme über die Möglichkeiten der staatlichen Transferleistungen bezw. im Probleme der Verhandlungen mit Banken. Dies ist nicht der Bereich dieses Forums, da ich mich hier nur mit Familienrecht befasse.
Am 9. März 2010 um 13:09 Uhr
Hallo, wir haben uns getrennt, mein Mann hat im Schnitt 5000,- Euro jährlich, ich verdiene aber ca. 1100,– netto mtl.
Die drei Kinder (13,11,6) versorge und betreue ich.
Sollte ich dennoch beim Jugendamt Unterhalt beantragen??
Mein Mann und ich liegen uns nicht im Streit und wenn etwas übrig ist, wird er die Kinder immer unterstützen, aber lt. seines Einkommens (Kleinunternehmer) hat er da momentan keine Chance. Nun sagten mir viele schon, dass das Jugendamt aber zahlen würde oder ist mein Einkommen zu hoch.
Vielen Dank, wenn Sie da eine Lösung wissen.
Am 5. April 2010 um 20:04 Uhr
Hallo,
ist das Jugendamt verpflichtet eine nach den rechen weg offen zu legen?
wann wird ein gericht einer klage zustimmen, wenn das jugendamt die berechnungen nicht offen legen will?
Am 7. April 2010 um 16:38 Uhr
@ pfanne
das Jugendamt muss seine Berechnungen insofern darlegen,als nachvollziehbar wird, wie der als Unterhalt geforderte Betrag errechnet wurde.
Am 13. April 2010 um 20:31 Uhr
Hallo,
ich zahle den Unterhalt für meinen Sohn am 1. des Monats auf ein Konto des Jugendamtes. Die überweisen den Unterhalt allerdings erst am 10. des Monats an die Mutter meines Kindes. Meine Ex und ich sind uns einig, dass ich ihr den Unterhalt direkt auf ihr Konto überweise. Wie komme ich da beim Jugendamt raus? Wer kann mir einen Rat geben?
Am 14. April 2010 um 11:31 Uhr
@ novesia
wenn es sich nicht um Rückstände auf staatliche Transferleistungen handelt, ist es ihnen unbenommen, den Unterhaltsbetrag direkt an die Kindesmutter zu zahlen. Das Jugendamt kann insoweit nicht verlangen, dass an die Behörde gezahlt wird. Sie sollten dies dem Jugendamt schriftlich mitteilte.
Am 25. April 2010 um 22:36 Uhr
hallo , habe auch zum jugendammt unterhaltvorschus beantrag aber habe wiedder zürück gerufen, die haben zu meine ex freund eine brif das er soll 30 mal bewerben , in circa 8 woche , er hat kein beruf, dann habe ich gesacht das wir wieder zusammen kommen das die ihn in ruhe läst. jetzt bekomme ich kein geld mehr muss wieder zu arge gehen weiss ich nicht was soll ich sagen.
Am 26. April 2010 um 16:06 Uhr
Hallo, ich bin echt verzweifelt und vielleicht kann mir ja wer helfen. Mein Mann und ich sind noch im Trennungsjahr. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss (obwohl er arbeiten geht, zahlt er nicht) und werde aber bald wieder arbeiten, da ich meine Elternzeit auf Grund der jetzigen Situation verkürze. Wir haben ein Eigenheim und sonst noch relativ hohe Schulden. Jetzt hat er aufgehört, dafür zu zahlen. Ich kann das alles nicht selbst übernehmen, da ich auch aus dem Haus ausziehen muß und in der Wohnung auch Miete zahlen muss. Das führt ja nun offensichtlich zur Privatinsolvenz. Ich werde nicht schlecht verdienen und läge bei einer Pfändungsfreigrenze von 1500 Euro. Aber alleine meine Miete beträgt schon 890 Euro und die Kindergartenkosten belaufen sich auch auf 300 Euro im Monat. Wie soll ich denn mit 310 Euro für die Kinder und mich auskommen? Ich muss mein ganzes bisheriges Leben aufgeben und dann stellt er sich so quer und reißt mich mit Absicht und Vorankündigung mit in die Sch…! Dabei hat er sich ne Neue gesucht, die ich neben mir besser dulden sollte! Ich habe das lange über mich ergehen lassen, aber jetzt ist es echt schwer, irgendwie neu zu beginnen, wenn man keine Chance dazu bekommt. Noch dazu habe ich zwei kleine Kinder.
Es wäre toll, wenn mir jemand etwas raten könnte!
Am 13. Mai 2010 um 19:52 Uhr
Hallo,
ein Freund, der Selbständig ist zahlt Unterhalt für seinen 7 J. Sohn.
Wer veranlasst die Prüfung seines Einkommens in welchen Zeitabständen?
( Bekam Aufforderung vom Jugendamt seine Bilanzen offen zu legen)
Am 1. Juni 2010 um 09:14 Uhr
Hallo,
das Jugendamt ist bei meiner Tochter in Voschussleistung gegangen und will nun die kompletten über 15.000 € von mir zurück bezahlt haben. Nach einer Anfrage, ob sich dieser Betrag durch Nachweis von Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen mindern lässt, erhielt ich die Aussage, dass ich das hätte früher angeben müssen und eine rückwirkende Berechnung nicht möglich sei. Stimmt das? Habe ich gar keine Chance und muss für Zeiträume zahlen, in denen ich gar nichts hätte zahlen müssen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!!
Am 2. Juni 2010 um 11:53 Uhr
@ thomas
Ob Sie auch für die Vergangenheit und für die Zeiträume, in denen sie nicht leistungsfähig waren, Unterhalt schulden, hängt davon ab, ob ein Unterhaltstitel gegen Sie existiert.
Liegt ein solcher dem Titel vor und haben sie nicht in Zeiträumen der Leistungsunfähigkeit keine Abänderungsklage erhoben, werden sie den Unterhalt auch für die Vergangenheit schulden. Ob hier Verwirkung in Betracht kommt, kann ich nicht beurteilen.
Liegt allerdings kein Unterhaltstitel vor, gehe ich nicht davon aus, dass sie für die Vergangenheit den Unterhaltsbetrag schulden. Sie sollten in jedem Falle eine Beratung eines Fachanwaltes für Familienrecht in Anspruch nehmen.
Am 3. Juni 2010 um 10:53 Uhr
Hallo Herr Wehl,
danke für den Hinweis, der mir gerade einen Lichtblick verschafft, denn soweit ich mich erinnere liegt solch ein Titel nicht vor. Bevor ich jetzt aber zu einem Anwalt gehe, noch eine Frage: wo kann ich herausfinden, ob tatsächlich solch ein Titel nicht vorliegt?
Aller beste Grüße,
Thomas
Am 3. Juni 2010 um 12:26 Uhr
@ thomas
fragen Sie das JA nach einer Kopie des Titels
Am 8. Juni 2010 um 08:22 Uhr
hallo herr wehl,
ich stehe jetzt auch vor dem problem keinen unterhalt vom kindesvater zu erhalten. nun habe ich beim jugendamt beantragt, das einkommen des vaters zu prüfen und dementsprechend den unterhalt (mit titel) festzulegen. noch exestiert kein unterhaltstitel.
nun meine fragen…muss ich die differenz zum unterhaltsvorschuss (in weiser vorraussicht irgendwann einen titel zu haben), den ich derzeit vom JA bekomme vom kindsvater anmahnen (mindestens die differenz zum mindestunterhalt, weiß ja noch nicht, was die berechnung ergibt) oder macht das das JA?
lg jule
Am 9. Juni 2010 um 14:24 Uhr
@ jule
ich persönlich halte nicht so viel von der Vertretung durch das Jugendamt, sondern würde immer raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Ihre Frage müsste ihnen aber das Jugendamt selbst beantworten können.
Am 16. September 2010 um 10:11 Uhr
Hallo
Ich habe einen 9 J.Sohn der monatlich 249,- Unterhalt bekommt. Der Vater ist selbstständig und muß die krankenvers. zahlen . Laut Düssel. Tab. sollte er eine andere Summe kriegen , ist das korrekt ?
Am 17. September 2010 um 13:16 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vater von drei Kindern und lebe seit drei Jahren getrennt von der Kindesmutter, welche zusammen mit unseren Kindern in einer eigenständigen häuslichen Gemeinschaft lebt.
Bisher wurde auf Grund meiner finanziellen Situation Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gewährt.
Die Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgte bisher ausschließlich durch das JA.
Ich bin nun seit Mai 2010 Unternehmer.
Die Kindesmutter scheint dadurch der Auffassung zu sein, dass es für Sie doch mehr als den bisher geflossenen Unterhaltsvorschuss geben müsste und forderte mich mit Schreiben vom 11.08.2010 wie folgt auf: Zitat „Hiermit möchte ich dich auffordern, deinen Pflichten in der Unterhaltssache nachzukommen. …schicke mir oder Frau xxx [vom JA!] das Formular mit den entsprechenden Nachweisen. …“
Aus dem Wortlaut geht für mich klar hervor, dass es mir von der Kindesmutter freigestellt wurde, ob ich unterhaltsrelevante Unterlagen an sie oder zur Prüfung an das Jugendamt sende.
Am 15.08.2010 kam ich dieser Aufforderung nach und sendete die Unterlagen an das JA zur Prüfung der Leistungsfähigkeit.
Am 27.08.2010 erreichte mich ein Schreiben vom RA der Kindesmutter, indem er von mir alle unterhaltsrelevanten Unterlagen einschließlich der Zahlen meines Unternehmens abfordern wollte.
Ich wies das Schreiben zurück, da aus meiner Sicht der Anwalt lediglich ein anderer Vertreter der Kindesmutter ist und berief mich auf BGB § 1605 Abs. 2, worin ich keine Legitimation für eine erneute Abfrage nach rd. 2 Wochen sehe.
Des weiteren wird von ihm versucht, Einblick in die Zahlen meines Unternehmens zu bekommen.
Auch das wies ich zurück, da zur Gewinnermittlung eines Unternehmens eine BWA keinesfalls ausreichend ist – wie vom Anwalt gefordert – sondern nur der Jahresabschluss mit dem Steuerbescheid für das Jahr 2010 eine Grundlage bieten kann, zumal etwaige Privatentnahmen, entgegen seiner Argumentation, auf der Privatseite, nämlich auf den Kontoauszügen, ersichtlich sind und auch hier keine BWA zum Nachweis erforderlich ist.
Zudem kann auf Grund meiner erst vier Monate andauernden Unternehmung keine Durchschnittsberechnung gemäß der Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden realisiert werden.
Zu meiner Frage:
Ist das Vorgehen des Anwalts wirklich rechtens oder nur das sprichwörtliche „klopfen auf den Busch“?
Dass man hier unbedingt was finden will ist ja vielleicht nachvollziehbar, aber die Prüfung erfolgte ja bisher durch das JA.
Ferner ist, so lange der Unterhaltsvorschuss geleistet wird, der Unterhaltsanspruch gemäß Schreiben des LRA auf den Freistaat Sachsen übergegangen.
Insofern ist doch da ohnehin das JA bzw. das LRA für die Prüfung zuständig, oder irre ich mich da?
Muss ich mich also weiterhin vom Anwalt der Kindesmutter nerven lassen, da zwischenzeitlich auf meine Ablehnung eine erneute Aufforderung zur Ãœbersendung der Unterlagen eingetroffen ist?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Am 13. Oktober 2010 um 15:55 Uhr
Bei dem nachdrücklichen Hinweis auf Nachberechnung des Kindesunterhaltes im Artikel oben kommt der unangenehme Beigeschmack auf, dass es um eine Sache geht und dass man als Unterhaltsverpflichteter einkalkulieren sollte, übervorteilt zu werden.
Diese Rechenspiele lenken vom Wesentlichen ab: Es geht um das Kind des/der Unterhaltsverpflichteten – warum sollte dieser Elternteil kein Interesse daran haben, dass es dem Kind gut geht und wie soll das ohne Geld möglich sein?
Am 14. Oktober 2010 um 12:50 Uhr
@ berger
meinen Hinweis zielte nur darauf, nicht obrigkeitshörig alles das zu glauben, was ein Jugendamt berechnet. Mein Hinweis zielte keinesfalls darauf, den Kindern so wenig Geld wie möglich zukommen zu lassen.
Wer sein Kind etwas Gutes tun will, kann natürlich oberhalb der Düsseldorfer Tabelle soviel Unterhalt zahlen,wie er möchte. Meinen Segen hat er dazu.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 20. Oktober 2010 um 17:57 Uhr
hallo,
mein 10 jähriger sohn erhielt dieses jahr zum ersten mal unterhalt vom vater das durch das jugendamt(Beistandschaft) gefändet wird….die zahlungen kommen regelmässig von juni-august
aber immer mit unterschiedlichen beträgen
laut unterhaltstitel muss er monatlich 272,-euro zahlen
Da wir anfang september in ein anderes bundesland gezogen sind musste ich die beistandschaft auch wechseln…
seid dem kommt auch weder unterhalt noch irgend ein schreiben vom jugendamt
ich habe schon mehr mals versucht da anzurufen aber immer ohne erfolg
können sie mir eventuell raten wie wo man sich noch hin wenden kann den der unterhalt würd mir obwohl ich ihn nicht erhalten habe für september und oktober abgezogen
Am 25. Oktober 2010 um 16:20 Uhr
@ curly
Wie bereits häufig erwähnt, bin ich der Auffassung, die Unterhaltsansprüche sollten durch einen Fachanwalt für Familienrecht geltendgemacht werden. ich hielt es schon immer für bedenklich, wenn sich der Staat durch das Jugendamt in Unterhalts Angelegenheiten einmischt und nicht deutlich kenntlich macht, dass er in dieser Tätigkeit Parteivertreter ist.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 25. Oktober 2010 um 16:39 Uhr
Hallo,
ich lebe von meiner Frau seit vier Jahren getrennt, sind jedoch noch nicht geschieden. Meine Steuerklasse ist III und ihre Steuerklasse V. Wir haben zwei Kinder, zehn und 14 Jahre alt. Meine Tochter wohnt jetzt bei mir. Wenn wir beide auf Steuerklasse II für Alleinerziehende gehen, stelle ich mich dadurch im Nettolohn wesentlich schlechter(mtl. € 5000,- brutto)?
LG
Sven
Am 26. Oktober 2010 um 11:49 Uhr
@ sven
bei dem Wechsel in die Steuerklasse 2 wird bei einem Bruttoverdienst von 5.000 € etwa 3 bis 400 € netto weniger herauskommen. Wenn Sie tatsächlich aber bereits seit 4 Jahren getrennt leben, hätten sie diesen Steuerklassenwechsel bereits in dem Jahr, welches auf die Trennung folgte, dem Finanzamt melden müssen. Ich befürchte, den jetzigen Zustand nennt man „Steuerhinterziehung „. Ãœberlegen Sie also gut, was sie als Trennungsdatum angeben.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 27. Oktober 2010 um 13:55 Uhr
Hallo,
ich bin ein alleinerziehender Mann mit 3 Kindern. Habe entsprechend Beistandschaften beim JA einrichten lassen um Unterhalt von der Mutter zu erhalten. Selbstbehalt ist eigentlich 900,-€. Allerdings werden ihr Dinge, wie Kredit, Wohnung von 500€, Riesterrente, vermögensbildende Lebensversicherung angerechnet. So dass ihr Selbstbehalt auf etwas über 1200€ berichtigt wird.
Eine Prüfung beim JA habe ich durchführen lassen, hat aber nichts gebracht.
Welche Möglichkeiten habe ich den Unterhalt prüfen zu lassen? Wenn ich mit einer neuen Berechnung mehr Unterhalt bekommen sollte, kann ich das einfach einklagen, oder muß dass Jugendamt dies tun?
Kann ich beim JA die Berechnung des Bearbeiters reklamieren und somit die Berechnung dort prüfen lassen?
Danke für die Hilfe,
Manfred
Am 2. November 2010 um 13:56 Uhr
Nachforderung von Unterlagen bei Versäumnis des Jugendamtes
Hallo zusammen,
im Januar wurde ich durch das Bezirksamt Neukölln aufgefordert kurzfristig Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhalts für meinen Sohn einzureichen. Dem bin ich auch nachgekommen. Da der Zeitraum zum Einreichen recht kurz gehalten war, habe ich damit gerechnet, dass die Berechnung und Aufforderung zur Zahlung zeitnah erfolgen würde. Im April hat man mir fehlende Kapazitäten als Grund für eine ausstehende Bearbeitung angegeben. Im September hat man eingeräumt, dass die Unterlagen „wohl irgendwie vergessen worden sind“ und einen Bescheid im Oktober angekündigt. Allerdings hat man statt dem Bescheid weitere Unterlagen angefordert, weil man Änderungen beim Einkommen vermutet. Das Einkommen hat sich nicht geändert.
Da ich meine Pflicht rechtzeitig erfüllt habe und ein Versäumnis beim Bezirksamt sehe (das sich m.E. jetzt in Behördenwillkür äußert), würde ich jetzt gerne Wissen, ob es eine rechtliche Begründung gibt, die eine Berechnung des Unterhalts aufgrund der abgegebenen Unterlagen im Februar trägt.
Danke für eine Antwort
Gruß
Markus
Am 10. November 2010 um 18:47 Uhr
Hallo,
ich habe mich von meinem 2. Mann getrennt aus dessen Ehe ein 6-jähriges Kind hervorgeht. Aus erster Ehe sind 2 Kinder vorhanden die im Teenageralter sind (15 und 13). Vom Kindsvater der beiden erhalte ich seit Anbeginn monatlich pünktlich pro Kind 175 Euro Unterhalt, da er mit einem Nettogehalt von knapp über 1300 Euro nicht mehr leisten kann (Mangelbetrag). Einen Titel haben wir hier nie erwirkt weil wir eine mündliche Vereinbarung geschlossen haben. Weitergehende Zahlungen leistet er in bar. Vom 2. Ehemann bekomme ich momentan noch zu wenig Kindesunterhalt (100 Euro) da er durch Wohnungssuche, Miete und Kaution sowie der Kauf von neuem Inventar nicht in der Lage war mehr zu zahlen. Lt. meiner Berechnung müsste er 242 Euro bezahlen was m.E. zuviel ist da wir beide noch an einem Auto abbezahlen (mtl. 63,50 je Person) und er noch einen Kleinkredit laufen hat. Nun bittet mich aber die Wohngeldstelle das es mir zuzumuten ist einen Anwalt einzuschalten um höhere Unterhaltszahlungen einzufordern. Zum einen möchte ich nach den langen Jahren wo es super funktionierte nicht meinem 1. Mann wegen 32 Euro hinterherlaufen, zum anderen beide nicht noch in größere Schwierigkeiten bringen was sich m.E. auf unser Verhältnis auch auswirken dürfte und zum anderen kann ich mir einen Anwalt nicht leisten. Ich bin teilzeit berufstätig und kann wegen der Haushaltslage meines Betriebes leider im Moment auch meine Stunden nicht erhöhen zumal ich derzeit überplanmässig tätig bin und auch keine Stelle habe. Muss ich jetzt mit einer Ablehnung des Wohngeldes rechnen wenn ich meiner Zumutbarkeit nicht nachkomme? Vielen Dank für Antwort.
Gruss
Melanie
Am 10. November 2010 um 18:48 Uhr
… mein 2. Mann verdient ebenfalls ca. netto 1320 Euro pro Monat…
Am 11. November 2010 um 12:17 Uhr
@ melanie
es gibt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nach der ein Kindesvater alles denkbar unternehmen muss, um jedenfalls den Mindestunterhalt sicherzustellen. Er müsste unter Umständen sogar einen 2. Job annehmen. Der Staat ist erst in 2. Linie verpflichtet. Die beiden Väter sollten darlegen, dass und warum sie nicht mehr verdienen können, als sie derzeit verdienen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 11. November 2010 um 14:35 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Nun beim 1. Mann liegt es auf der Hand. Er arbeitet bereits im Schichtdienst und ist seit Jahren bei der Firma. Bei ihm ist es sowieso ein Mangelfall und ich werde da nicht tätig werden weil ich es jahrelang nicht tat und mit dem Geld gut zurecht gekommen bin. Hauptsächlich geht es ja um die 2. Ehe. Hier werde ich erstmal abwarten. Mein Noch-Mann arbeitet im ÖD und in seiner Entgeltgruppe gibt es nicht mehr Geld. Aufstiegschancen gleich null und obendrein kündigen wenn man einmal im ÖD ist.. ich denke das würde keiner machen. Ein Zweitjob wäre denkbar aber dann kann er seiner Verpflichtung dem Kind gegenüber auch nicht mehr richtig nachkommen. Er arbeitet ja schon bis um 17 Uhr und will auch sein Kind regelmässig betreuen und sehen. Das ist schon manchmal eine Gratwanderung und Leid für die Väter und ein Leid für die Mütter die das durchsetzen müssen. Er hat sich ja so nichts zu Schulden kommen lassen.. nur meine Gefühle sind nicht mehr da weshalb ich die Trennung wollte. Er leidet..
Nun ich danke Ihnen sehr und hoffe das ich für uns alle hier eine Lösung finde wo keiner auf der Strecke bleibt.
Gruss
Melanie
Am 15. November 2010 um 13:49 Uhr
Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,
gibt es für schwerbehinderte pflegebedürftige Kinder einen Mehrbedarf an Unterhalt, wird das Pflegegeld für mein Kind auf mein Einkommen gerechnet und hab ich als Ehefrau im Trennungsjahr Anspruch auf Ehegattenstütze?Ich bin während der Ehe erkrankt und seit 4 Jahren berentet. Ich bekomme außer der Rente auch meine Berufsunfähgkeitsrente dazu.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn SIe mirbei meinen vielen Fragen helfen könnten.
L.G Andrea
Am 16. November 2010 um 12:33 Uhr
@ andrea
ein Mehrbedarf kann vorliegen, aber hier kommt auf das Pflegegeld ins Spiel. Pflegegeld kann sich beim Kind bedarfsmindernd auswirken. Hier gilt jedoch die – widerlegliche – gesetzliche Vermutung des § 1610a BGB, dass die behinderungsbedingten Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe der Sozialleistungen.
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist denkbar, ich kann diesen jedoch nicht beurteilen. Ich würde vorschlagen, dass sie sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht wegen einer Beratung in Verbindung setzen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 1. Dezember 2010 um 21:53 Uhr
Hallo,
ich leben mit meinem Partner und unseren 2 Kindern zusammen. Nun fodert seine Ex die Erhöhung der Unterhaltszahlung für seine Tochter von 177 € auf 251 €. Mein Partner ist selbstständig und hat ca. einen Gewinn von 15.000 € pro Jahr.
Nun meine Frage:
Werden bei der Unterhaltsberechnung unsere 2 Kinder mit berücksichtigt oder spielt das keine Rolle? Er hat einen Unterhaltstitel mit 100 %, muss man dann eine Abänderungsklage veranlassen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Sabine
Am 3. Dezember 2010 um 12:11 Uhr
@ sabine
Wenn es die 2 Kinder des Unterhaltsschuldners selbst sind, werden diese natürlich bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Der Betrag oberhalb des Selbstbehaltes wird auf die 3 Kinder zu verteilen sein. Ob hier eine Abänderungsklage Sinn macht, muss ein konkret beauftragter Rechtsanwalt entscheiden.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 7. Dezember 2010 um 14:18 Uhr
Ich Sozialarbeiter, meine Freundin sogar beim ASD im Jugendamt, wir wissen es trotzdem nicht: Wenn gegen den Unterhaltspflichtigen ein Titel beim Jugendamt erwirkt werden soll, dessen Einkommen aber (dauerhaft) unter dem Selbstbehalt liegt oder er ALG II bekommt – was steht dann im Titel bzw. gibt es überhaupt einen und wird Unterhaltsvorschuß durch das Jugendamt trotzdem zurück gefordert?
Vielen Dank und höchste Anerkennung für das Engagement hier!
Am 13. Dezember 2010 um 13:59 Uhr
@ jens
Jemand, dessen Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, ist im grundsätzlichen nicht leistungsfähig. Hier stellt sich aber immer die Frage, ob derjenige seiner gesteigerten Unterhaltsverpflichtung nachkommt und alles mögliche unternimmt, um sich leistungsfähig zu machen.
Das Jugendamt kann keinen Titel (gegen den Willen des Unterhaltsschuldners) ausstellen, es sei denn, es wird von dem Unterhaltsschuldner dazu selbst aufgefordert. Ansonsten muss auch das Jugendamt den Klageweg vor das Familiengericht beschreiten.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 7. Januar 2011 um 19:43 Uhr
Grüezi wohl, hier mein Anliegen:
Nach meiner Scheidung zahlte ich zunächst regelmässigen Kindesunterhalt in mündlich vereinbarter Höhe. Später folgten verschiedene Lebensabschnitte, die mich auch kurzfristig in die Sozialhilfe trieben. Nach wenigen Wochen ging ich ins Ausland.
Mittlerweile hat das JA am Wohnort die Vormundschaft über meinen Sohn(16) übernommen.
In unregelmässigen Abständen erhalte ich Emails von denen, die mich zu unterschiedlichen Zahlungen auffordern.
Ich bin hier im Ausland mit meinem Einkommen knapp unter dem hiesigen Existenzminimum.
Die Zahlungen stellte ich wegen Mangelfall ein, nachdem ich von meiner Ex informiert wurde, dass meine Zahlungen direkt auf staatliche Leistungen angerechnet und ihr in Abzug gebracht werden.
Nun zur Frage: Inwieweit bin ich zur Kontaktaufnahme per Email verpflichtet?
Liegt eine Verpflichtung zur Angabe meiner Wohnadresse vor?
Inwieweit bin ich verpflichtet, Auskunft über meine EInkünfte zu geben, wenn diese nicht auf internationalem Rechtsweg eingefordert werden?
Bitte verstehen Sie mich hier nicht falsch. Meinem Sohn, so er sich nach einem Jahr mal wieder melden sollte, könnte ich bei der Beschaffung einer Ausbildung helfen, würde ihn auch gern unterstützen. Nicht aber im weitesten Sinne die Nation Deutschland.
StGB § 129a(5) ;))
Ich hatte eine Möglichkeit zur direkten Zahlung an meinen Sohn vorbereitet, doch wer nict kam, war er.
Ich möchte dem Amt nach Möglichkeit gar keine Auskünfte geben.
Nun wurde mir per EMail mit Strafanzeige gedroht. Wie ist solch eine Drohung zu bewerten?
Ich bedanke mich im Vorab für Ihre Hilfe.
Jack
Am 10. Januar 2011 um 15:15 Uhr
@ jack
lesen Sie bitte auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2011/01/10/unterhaltsansprueche-europaweit-durchsetzen-quelle-bmj/
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 11. April 2011 um 11:55 Uhr
Hallo,
ich habe immer für meine zwei Kinder Unterhalt gezahlt. Im letzten Jahr wurde ich arbeitslos. Meine Exfrau hat mich beim Jugendamt auf mehr Unterhalt verklagt, da ich den Betrag durch die Arbeitslosigkeit kürzte. Nun kam ein Schreiben, dass ich 362,- € pro Kind zahlen soll, jedoch wird mir die Zahlung von 400,- € weiterhin gewährt, und die Schulden kann ich in Raten zahlen, wenn ich wieder einen Job habe, wobei dann der Unterhalt neu berechnet werden würde.
Bei Nachfrage beim JA, ab wann die Rückstände bestehen, erhielt ich als Auskunft, zumindest ab Februar, da meine Ex zu diesem Zeitpunkt die Forderung stellte, man wolle sie aber fragen, ob sie auch von davor möchte…. ??? Ist das legitim? Gibt es keine Gesetze?
Meine Tochter ist 100% Schwerstbehindert, wie lange muss ich da Unterhalt zahlen? Bis 18? 27? Lebenlang?
Danke für kompetente Kommentare.
Gruß
Ralph
Am 28. April 2011 um 14:10 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Unterhaltes vom Jugendamt. Der Vater meines Kindes hat einen Unterhalstitel durch das Jugendamt erstellen lassen. Allerdings ist der Betrag des Unterhaltes meines Erachtens sehr niedrig. Soweit ich weiß wurden seine kompletten Fahrtkosten in Höhe von über 500 Euro zur Arbeit angerechnet. Ist aber nicht irgendwo geregelt das die einfache Strecke maximal 40 km sein dürfen (hier 51 km)? Wie hoch ist die km-Pauschale die angerechent werden kann? Kann ich die Berechnung des Jugendamtes einsehen und anfechten?
Er zahlt derzeit 225 Euro Unterhalt (jeweils für 2 Kinder, wobei das zweite Kind eine andere Mutter hat) und verdient über 1900 Euro. Das ist doch eindeutig zu wenig Unterhalt wenn der Selbstbehalt bei 1000 Euro oder so liegt oder? Betreuungsunterhalt zahlt er gar nicht, da er angeblich dann unter der Selbsbehaltgrenze liegt.
Gruß
Stefanie
Am 4. Mai 2011 um 17:35 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Unterhaltes. Meine Tochter wohnt seit Ostermontag bei ihrem Vater. Nun stellt sich die Frage, wieviel Unterhalt ich zahlen muß. Ich war beim Jugendamt, die arbeiten aber FÜR DAS KIND und können laut Rechtslage keine Auskunft geben.
Nun stelle ich hier die Frage: Ich habe einen Verdienst von ca. 1350,00 Euro netto. Lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und habe noch ein 2 1/2 jähriges Kind, dass in die Kita geht ( zusätzliche Kosten)
Ich werde demnächst sowieso zum Anwalt gehen, aber ich wollte nur schon mal vorab einen ungefähren Überblick haben.
Ich würde mich über Antwort freuen.
MfG Katja
Am 5. Mai 2011 um 09:43 Uhr
@ katja
Ihr Selbstbehalt sind 950 €. Wenn die Kosten des Kindergartens für das andere Kind noch von dem Nettogehalt abgehen, bleiben vielleicht 1200 € und damit 250 € für Kindesunterhalt. Dieser Betrag ist entsprechend den Altersstufen der beiden Kinder auf die beiden Kinder aufzuteilen. Wenn beide Kinder in der gleichen Altersstufe sind, wäre dies für jedes Kind ein Betrag von 125 €.
Richtig ist, dass das Jugendamt solche Berechnungen für den Unterhaltspflichtigen nicht vornimmt.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. Mai 2011 um 10:50 Uhr
@ stefanie
wie ich schon so oft empfohlen habe:
Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Familienrecht!
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. Juli 2011 um 15:08 Uhr
Hallo,
meine Ex ließ Anfang letzten Jahres den Unterhalt für meinen Sohn vom JA festlegen. Ich zahle seither laut Düsseldorfer Tabelle 345,00€ für meinen Sohn (8Jahre). Mein Sohn ist bei mir privat Krankenversichert. Ich bin Beamter. Dies kostet mich monatlich zusätzlich 35,00€. Müsste dies nicht den Kindesunterhalt verringern?
Des weiteren muss ich laut Jugendamt eine Kieferorthopädische Behandlung für meinen Sohn, welche meine KV nicht zahlt, selbst bezahlen. Ist das so?
Meine Ex-Frau arbeitet z.Z. nicht.
MfG
Michael
Am 11. Juli 2011 um 12:46 Uhr
@ michael
Kosten einer privaten KV sind nicht in der DDT einberechnet und werden daher gesondert geschuldet.
Eine zahnärztliche Behandlung, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, ist in der Regel Sonderbedarf und muss ebenfalls neben dem Unterhalt bezahlt werden. Die Frage ist nur, ob eine solche Behandlung zwingend notwendig ist.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 11. August 2011 um 14:12 Uhr
Hallo, das JA hat meinem Mann eine Mangelfallberechnung für seine 3Kinder erstellt.Da dies ziemlich fair war und in früheren Zeiten kein Weg rein ging vom Mindestunterhalt abzuweichen, verzichteten wir auf einen Anwalt. Ab 22. August fängt der Große eine Lehre an, das JA will erst ab Oktober neu berechnen und dann nur für September zurückzahlen.Wir würden aber gern schon ab August (unter Vorbehalt) anteilig weniger bezahlen.Welche Konsequenzen müssten wir befürchten, wenn das JA oder wahrscheinlicher die Kindsmutter dies nicht akzeptieren? Kann das Jugendamt eigentlich den Unterhalt vom Lohn des Kindsvaters pfänden lassen? Welche „Macht“ hat das Jugendamt, wenn weniger Unterhalt gezahlt wird?
Am 27. September 2011 um 17:57 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
mein Exmann zahlt für unsere beiden Kinder (14 und 17) Unterhalt an mich. Er hat einen Titel beim JA bis die Kinder 18 sind. Muss meine Tochter, die demnächst 18 wird, den Unterhalt neu beim Vater anfordern? Würde ihr das Jugendamt dabei behilflich sein?? Können wir erst einmal abwarten, ob weiterhin Unterhalt gezahlt wird oder verfällt dann evtl. ein Manatsbetrag?
Danke vorab für Ihre Antwort!
Am 28. September 2011 um 15:24 Uhr
@ löwin
die Volljährige muss den Unterhalt selbst geltend machen und es ändert sich vieles. Auch die Mutter schuldet dann Barunterhalt. Der Vater muss zumindest zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert werden.
Am 6. Oktober 2011 um 21:24 Uhr
Ich erhalte für mein 4jähriges Kind 130 Unterhaltsvorschuss vom JA.Da ich gelesen habe dass meinem Kind laut Düsseldorfer Tabelle c.a. 300 Euro zustehen, möchte ich das sein Vater sich zusätzlich beteiligt. Er ist Student und arbeitet nebenbei und der Meinung dass er noch nicht mal den Mindestsatz zahlen müsste/ und mir das neben Unterhaltvorschuß nicht zustehen würde. Mir geht es nicht darum ihn abzuzocken…Aber ich gehen als allein Erziehende 45 die Woche Arbeiten/Selbstständig, nur sehe ich es nicht ein für mein Kind bei seinem eigenen Vater zu betteln und er muss sich doch auch beteiligen. Lohnt sich eine Berechnung durchs Amt??
sollte man zu Anwalt gehen?? was ist der Unterschied zu JA u Anwalt??
Am 18. Oktober 2011 um 15:55 Uhr
@ lala
es lohnt sich möglicherweise einen Fachanwalt für Familienrecht zu befragen, ob der Vater zu weiteren Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. Bei einem Studenten ist dies sicherlich nicht einfach, da ein Student nicht ohne weiteres gezwungen werden kann, neben seinem Studium noch zu arbeiten. Auf der anderen Seite besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, um jedenfalls den Mindestunterhalt für sein Kind sicherzustellen. Ich würde immer raten einen Anwalt zu beauftragen und nicht die Beistandschaft durch das Jugendamt in Anspruch zu nehmen. Beim Jugendamt sitzenden Angestellte mit einigen Kenntnissen im Unterhaltsrecht, ein Fachanwalt für Familienrecht dagegen ist ein Spezialist.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 2. November 2011 um 20:10 Uhr
Ich lebe seit 2008 getrennt bin seit 2010 geschieden zahle von Anfang an Unterhalt für 2 Kinder jetzt 6 und 9 Jahre alt.
Meine Ex hat eine Beistandschaft beim JA dort musste ich in der Zeit schon dreimal Unterlagen einreichen zum Verdienst ! Immer wieder folgten falsche berechnungen und es wurde die ganze sache verschleppt ich zahle nun seit August um Ruhe zu haben den Unterhalt den man von mir verlangt in voller höhe ! Nun will das JA mich zwingen Rückstände zu zahlen für die vergangen 3 Jahre die anhand meines Verdienstes von heute errechnet wurden und ich soll einen Titel Unterschreiben über die höhe des derzeitigen UH.Ist es nicht so das man jeweils den Verdienst des Jahres zu Grunde legen muss für den der Rückstand gefordert wird ?und kann man evtl etwas dagegen tun das das JA. drei Jahre nicht in der lage war korrekte berechnungen zu erstellen und damit das ganze erst verschuldet hat ? vom Amt wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt ich habe immer anhand meines Verdienst nach düsseldorfer Tabelle abzüglich selbstbehalt gezahlt und zahle auch jetzt den geforderten Betrag den das JA. nun benutzt und mir einen Rückstand anlastet aufgrund meines jetzigen Verdienst ! kann ich mich dagegen wehren ?Die Dame vom JA. besteht auf die korrekheit ihrer Berechnungen und verlangt von mir dies so anzuerkennen !
Am 15. Januar 2012 um 19:34 Uhr
Guten Tag!
Mein Lebensgefährte hat zwei kinder (8 und 12) aus erster ehe die bei seiner ex frau wohnen und ich habe auch ein kind (2) mit ihm. Nun hat seine frau da er jetzt wieder über dem selbstbehalt verdient beistandschaft beim jugendamt angefordert. Wonach wird da der unterhalt berechnet nur nach düsseldorfer tabelle abzüglich selbstbehalt? Mein LG verdient ca 1300 netto wir haben schon eine warmmiete mit strom und gas von 980 euro er hat noch fahrkosten zu seiner arbeit ca, 120 euro fahrkosten um die kinder zweimal im monat abzuholen und noch 100 euro schulden abzubezahlen wovon sollen wir dann noch leben wenn wir alles was über dem selbstbehalt liegt abgeben müssen?
Am 24. Januar 2012 um 10:10 Uhr
Hallo,
ich zahle für meine zwei Kinder (beide 12) nach Stufe 3 €754,-. Zudem noch einen Sparvertrag, Sportverein, Musikschule für die Kids. Ich habe die Kinder regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende und einmal die Woche über nacht. In den Ferien verbringe ich mit den Kondern die Hälfte der Schulferein (also 6 Wochen im Jahr).
Die drei wohnen in meinem Haus und zahlen eine Miete von 550€. Das Haus habe ich vor der Eheschließung gebaut und zahle für das Darlehen seitdem ca. 900€, die ich vom Nettoeinkommen abziehe.
Nun ist die Mutter an das JA herangetreten und bekam den Hinweis, ich dürfe das Hausdarlehen nicht abziehen (Kapitalbildung).
Ist das richtig?
Am 26. Januar 2012 um 21:10 Uhr
Hallo und guten Abend,
meine Frage betrifft einen Fall meines Freundes. Er erhielt heute vom Jugendamt eine Berechnung für den Unterhalt für seine 7 jährige Tochter.
Eckdaten: nicht verheiratet, das Kind lebt bei der Mutter, er sieht das Kind nicht, Vaterschaft anerkannt nach der Geburt.
Nun hat man bei der Berechnung das Einkommen des Jahres 2011 zugrunde gelegt mit einer einmaligen Gratifikation wegen 10 jähriger Betriebszugehörigkeit und hat das auf 1 Jahr umgelegt. Im Moment hat er einen Nettoverdienst von mtl. 1050 Euro. Das Durchschnittseinkommen wird aber mit 1202 angegeben was real dem ja nicht entspricht. D.h. er würde monatlich nicht mal den Selbstbehalt erreiche wenn er, wie gefordert 146,26 zahlt. Die Restsumme von knapp 47 Euro ist für die Versicherung zu zahlen die er für die Tochter und sich abgeschlossen hat.
Die Unterhaltsberechnung beeinhaltet weiterhin keinerlei Kürzung wegen hälftigem Kindergeld. Ist das Rechtens?
Warum wird das Einkommen von 2011 herangezogen und dabei völlig übersehen das er weit weniger monatlich zur Verfügung hat. Der Selbstbehalt von 950 ist keineswegs gesichert wenn er jetzt, wie angegeben o.g. Betrag bezahlt.
Was hat er für Möglichkeiten (keine Rechtsschutzversicherung).
Vielen Dank für Antwort.
MfG
Tatjana
PS: wir leben nicht zusammen – Fernbeziehung –
Am 31. Januar 2012 um 20:00 Uhr
Hallo,
ich habe eine bald 2 Jahre 11Monate junge Tochter und bezahle nach Absprache mit dem JA 133€ ( seit 05.2010) als Übernahme des Unterhaltvorschusses. Ich habe ab dem Zeitpunkt angefangen zu arbeiten, damals noch mit ca 900€ netto Einkommen. Diese Summe ist kurz nach der Berechnung gestiegen, mir wurde aber gesagt ich brauche mich erst zu melden wenn die mutter mehr verlangt oder das Arbeitsamt (dies ist schon mal geschehen und die 133€ wurden akzeptiert nur hat ich dann auch nur 1000€)
Nun hat sich die Mutter schriftlich DIREKT bei mir gemeldet und bittet um eine Unterhaltsneuberechnung, (verdiene zur Zeit rund 1400€ netto).
Frage: Kann trotzdem sie keine Leistungen vom JA bezog (davon geh ich aus da sie sich ja sonst bei mir gemeldet hätten), der Unterhalt rückwirkend berechnet werden, so das ich dann Schulden habe?
Und muss ich auf den persönlichen Brief reagieren oder kann ich abwarten bis von “offizieller“ Stelle etwas kommt? bzw oder kommt es auch dann zur Rückberechnung ab Datum des Persönlichen Briefes oder zählt das JA schreiben wenn eins kommt.
Danke Ihnen schomal
Am 10. Mai 2012 um 22:22 Uhr
hallo habe 1,6jährigen sohn. mein ex ist arbeitslos ich arbeite auf teilzeit. er bekommt 700euro ich 550netto.
steht den lkleinen unterhalt zu ?
Am 21. Juni 2012 um 18:36 Uhr
Hallo, ich habe für meine tochter das ganze sorgerecht bekommen. Habe einen job wo ich nur etwas über 1000 + kindergeld bekomme/verdiene. Die mutter zahlt keinen unterhalt. Habe ich einen anspruch oder kann ich unterhalt von einer instition beziehen?
Danke schon mal im voraus
Am 18. Oktober 2012 um 01:19 Uhr
mein sohn ist 18 und es hieß wird automatisch eingestellt ohne brief .daß mein kind behindert ist hat das was auch zu sagen .möchte nicht das mein sohn schulden hat mein sohn erhält 222 €
bitte ganzschnell um antwort
mfg, silke
Am 3. Januar 2013 um 05:23 Uhr
hallo.
Ich bin 24 Jahre und alleinerziehend. Meine Tochter is 7 Jahre. Ist es denn richtig das das Amt nicht zahlt oder einspringt, wenn Der KindesVater den unterhalt von 300 nicht in kompletter Höhe und unregelmäßig zahlt? Ich habe ein mündelkonto beim JugendAmt da sie sich für meine Tochter mit einsetzen da Der kv einen Titel hat! Jedoch beziehe ich keinen UnterhaltsVorschuss! Ist das alles richtig denn mir wurde gesagt das das Amt dann einspringen müsste?
LG
Am 25. Januar 2013 um 14:17 Uhr
habe mein 4jähriges enkelkind von geburt an bei mir wohnen. bisher bekam ich das kindergeld und 170,- unterhalt vom vater. meine frage steht mir nicht auch betreuungsgeld vom jugendamt zu da sich die mutter nicht so um emily kümmern kann wie es sein sollte
würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte
mfg doris
Am 28. Januar 2013 um 18:47 Uhr
@ doris
kann ich nicht beantworten
Am 28. Januar 2013 um 22:11 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin alleinerziehend (Tochter 8 1/2 J. a.) und seit August vergangenen Jahres leider auf ergänzende Hilfe des Staates angewiesen. Mein Ex-Mann zahlt zwar regelmäßig den Kindesunterhalt 291,- (die Summe hat er selbst festgelegt) allerdings bezweifle ich, dass dessen Höhe wirklich angemessen ist, da er relativ vermögend ist. Bei der erstmaligen Abgabe meines Antrages beim Jobcenter habe ich meine Sachbearbeiterin ausdrücklich darum gebeten, die Einkommensverhältnisse meines Ex-Mannes zu überprüfen. Nachdem ich nach einem halben Jahr immer noch keine zufriedenstellende Antwort vom Amt diesbezüglich erhalten habe, habe ich mich an eine Familienrechtlerin gewendet in der Hoffnung, dass Sie der Willkür meines Ex-Mannes endlich ein Ende setzen könnte. Daraufhin bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich in dieser Sache keine Aktivlegitimation habe, und außerdem in Falle einer höheren Unterhaltssumme keinen oder viel geringeren Anspruch auf die Staatshilfe habe. Ich möchte aber nicht länger vom Staat abhängig sein. Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit, der Willkür meines Ex-Mannes endlich ein Ende zu setzen?
Am 29. Januar 2013 um 16:51 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin alleinerziehend (Tochter 8 1/2 J. a.) und seit August vergangenen Jahres leider auf ergänzende Hilfe des Staates angewiesen. Mein Ex-Mann zahlt zwar regelmäßig den Kindesunterhalt 291,- (hat er selbst festgelegt) allerdings bezweifle ich, dass dessen Höhe wirklich angemessen ist, da er relativ vermögend ist. Bei der erstmaligen Abgabe meines Antrages beim Jobcenter habe ich meine Sachbearbeiterin ausdrücklich darum gebeten, die Einkommensverhältnisse meines Ex-Mannes zu überprüfen. Nachdem ich nach einem halben Jahr immer noch keine zufriedenstellende Antwort vom Amt diesbezüglich erhalten habe, habe ich mich an eine Familienrechtlerin gewendet. Daraufhin bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, daß ich in dieser Sache keine Aktivlegitimation habe, und außerdem in Falle einer höheren Unterhaltssumme keinen oder viel geringeren Anspruch auf die Staatshilfe habe. Ich möchte aber nicht länger vom Staat abhängig sein. Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit, der Willkür meines Ex-Mannes endlich ein Ende zu setzen?
Am 29. Januar 2013 um 20:49 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin alleinerziehend (Tochter 8 1/2 J. a.) und seit August vergangenen Jahres leider auf ergänzende Hilfe des Staates angewiesen. Mein Ex-Mann zahlt zwar regelmäßig den Kindesunterhalt 291,- (hat er selbst festgelegt) allerdings bezweifle ich, dass dessen Höhe wirklich angemessen ist, da er relativ vermögend ist. Bei der erstmaligen Abgabe meines Antrages beim Jobcenter habe ich meine Sachbearbeiterin ausdrücklich darum gebeten, die Einkommensverhältnisse meines Ex-Mannes zu überprüfen. Nachdem ich nach einem halben Jahr immer noch keine zufriedenstellende Antwort vom Amt diesbezüglich erhalten habe, habe ich mich an eine Familienrechtlerin gewendet. Kurz danach bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, daß ich in dieser Sache keine Aktivlegitimation habe, und außerdem in Falle einer höheren Unterhaltssumme keinen oder viel geringeren Anspruch auf die Staatshilfe habe. Ich möchte aber nicht länger vom Staat abhängig sein. Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit, der Willkür meines Ex-Mannes endlich ein Ende zu setzen?
Am 20. März 2013 um 13:43 Uhr
ich habe zwei Kinder von denen der eine dieses Jahr 18 wird. M.E. ist eine Neuberechnung des Unterhaltes notwendig. Auch der Notarielle Vertrag sieht eine Zahlung des Kindesunterhaltes nur bis zum 18 Lebensjahr vor. Die geschiedene Frau verweigert die Herausgabe ihrer Steuererklärung zum Zwecke der Berechnung. Habe ich selber die Möglichkeit (beim Amtsgericht, Jugendamt, o.ä.) die Herausgabe der Erklärung einzufordern?
Am 29. April 2013 um 12:19 Uhr
@ werner
der Volljährige muss die Unterlagen von der Mutter besorgen. Die Mutter selbst kann von Ihnen nicht darauf verklagt werden. Allenfalls kann dem Sohn der Unterhalt gekürzt werden, wenn er die Unterlagen nicht beschafft. Nur er hat einen Auskunftsanspruch ggüber der Mutter.
Am 2. Mai 2013 um 18:55 Uhr
Lieber Herr von der Wehl,
bis zum letzten Frühling hatte das JA die Beistandsschaft für mein nun 17 3/4 Jahre altes Kind. Da es dort „Verbandelungen“ seitens des KV mit einem leitenden MA des JA gab, wurde über 13 Jahre hinweg keinerlei Unterhaltsnachweise gefordert und überall die Jahre der KV nur zur Zahlung des Mindesunterhalts gefordert, was ich erst kürzlich gewahr wurde.
Seit nunmehr 1 Jahr beschäftigt sich eine RA für Familienrecht mit der Angelegenheit, auch ihr ist es bis heute (trotz Klage und Zwangsgeld) nicht gelungen, Unterhaltsnachweise vom KV zu erhalten.
Da mein Kind vor wenigen Tagen zum KV gezogen ist, scheint nun keine weitere Klagemöglichkeit zu bestehen. Frage: Muß ich die jahrelange Falschberechnungen durch das JA bzw. die zu geringen Unterhaltsleistungen des KV nun auf sich beruhen lassen? Und könnte ich das JA für seine schlechte Arbeit zur Rechenschaft ziehen?
Am 23. Mai 2013 um 15:47 Uhr
@ tine
das wäre ein Amtshaftungsanspruch, mit dem ich mich nicht auskenne. Auch wenn es Ihnen nicht hilft, dafür aber anderen:
LASST DEN UNTERHALT von einem FACHANWALT für FAMILIENRECHT geltend machen und NICHT vom JUGENDAMT!!!
Ich verstehe das ohnehin nicht, warum der Staat sich hier als Anwalt aufspielen will und dafür Beamte benutzt, die keine Juristen sind.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 13. Mai 2013 um 23:08 Uhr
Zu erst ich finde Ihren Einsatz sehr lobenswert.
Meine Frage ist etwas abweichend von den oben gestellten. Meine Tochter wächst bei den Großeltern auf. Der Mutter wurde aufgrund von Drogenabhängigkeit das Sorgerecht entzogen.
Aktuell beziehen die Großeltern Pflegegeld und ich wurde zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
In meinem Haushalt leben 2 Kinder aus aktueller Ehe. Durch Zahlung des Kostenbeitrags steht meiner Familie derzeit weniger als der Hartz4 Satz zum Leben zur Verfügung. Allerdings weigern sich alle Stellen dies anzuerkennen.
Das Jugendamt weigert sich das nachgewiesene Gehalt anzuerekennen. Sozialamt und andere Stellen winken ab weil die Berechnung des Jugendamtes falsch ist.
Was empfehlen Sie?
Am 23. Mai 2013 um 15:21 Uhr
@ newcomer
meine Erfahrungen mit dem JA sind, dass dort häufig starrsinnig, falsch und ohne jede Flexibilität entschieden wird. Es sind eben keine Juristen. Wenn die Berechnungen falsch sind und kein Titel vorliegt, Zahlungen einstellen und auf Prozess warten. Wenn Titel vorliegt, müssen Sie Abänderungsklage erheben.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 16. Mai 2013 um 16:54 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin von der Mutter meines Kindes getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Aktuell bin ich noch im Studium und verdiene ca. 900 Euro monatlich. Trotzdem zahle ich auch den Unterhalt seit bereits 3 Jahren, obwohl ich es nicht muesste.
Seit Mitte letzten Jahres bin ich verheiratet. Das Jugendamt verlangt, ich soll den die Lohnabrechnungen und den Lohnsteuerbescheid einreichen. Es geht um einen Mehrbedarf (die Mutter geht nicht arbeiten), ich soll den Kindengarten zusaetzlich zahlen.
Muss ich den Kindergarten zahlen, Obwohl ich den Unterhalt zahle? Der Steuerbescheid fiel relativ hoch aus, dies liegt am Einkommen meiner Frau. Koennen die aufgrund der Lohnsteuerbescheinigung verlangen, dass ich aufgrund des Einkommens meiner Frau den Kindergarten zahle? (Die ist natuerlich wuetend auf das Jugendamt, da sie ebenso ihre Lohnabrechnungen einreichen muss. Duerfen die das verlangen? Es besteht aktuell keine Guetertrennung. Meine Frau verdient relativ gut.
Ich freue mich ueber eine Antwort.
Am 23. Mai 2013 um 15:08 Uhr
@ student
durch das Einkommen Ihrer Frau kann sich Ihr Einkommen erhöhen bzw. Ihr Selbstbehalt sinken. Die Kindergartenkosten können Mehrbedarf sein, sind es aber nicht zwingend. Warum arbeitet die Kindesmutter nicht?
Meine persönliche Erfahrung: Mit Unterhaltsforderungen des JA gehe ich fast immer in den Prozess. Hier wird zu häufig (starrsinnig) Unsinn gefordert.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 28. Mai 2013 um 11:29 Uhr
Mein Mann hat ein uneheliches Kind aus erster Beziehung (11Jahre) wir haben gemeinsame Kinder 6 und 4 Jahre. in unserer Ehe hat ER einen Kredit aufgenommen den er auch allein abzahlt. Ich verdiene 400 Euro und betreue unsere Kinder selbst. Wir haben uns vor 5 Monaten getrennt, er hat durch die Trennung einen weiteren Kredit aufgenommen, damit er überhaupt umziehen konnte und Möbilar hat für seine 1 Zimmerwohnung. Das JA hat eine Neuberechnung für Kind (11Jahre) gemacht. Meine Frage: Ist es rechtens, das die Kredite nicht berücksichtigt werden? Obwohl sie dringend erforderlich waren. Was darf man alles in Abzug bringen (Versicherungen, Riester, usw.?)
Vielen Dank für Ihre Antwort
MfG Susanne
Am 29. Mai 2013 um 15:58 Uhr
@ susanne
ich schreibe es zum 100sten Mal: „Verlassen Sie sich nie auf die Behauptungen des JA!!“
Glauben Sie nie, weil es der Staat ist, muss ja deren Aussage stimmen.
Die Rechtsmeinungen der JA sind allzu häufig schlicht falsch. Das JA tritt wie ein RA für die Kinder auf und muss nicht objektiv alles richtig berechnen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Darlehen, die zwingend erforderlich sind, können das Einkommen reduzieren. Schwierig wird es nur, wenn dadurch nicht einmal der Mindestunterhalt nach der DDT erfüllt werden kann.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Am 1. Juni 2013 um 11:31 Uhr
Hallo,
meine Exfreundin und ich haben eine Tochter (1,5J). Habe jetzt mein Studium beendet und arbeite seit kurzem. Die Verständigung mit ihr ist leider schwierig bis unmöglich, dennoch habe ich ihr geschrieben, dass ich gern im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten bereit bin Unterhalt zu zahlen: Sie hat mich jetzt aufgefordert Auskunft über meine Einkommensverhältnisse (Lohnzettel, Einkommenssteuerbescheid) zu erteilen.
Meine Frage: muss ich IHR tatsächlich Informationen zukommen lassen? Wendet sich da JA zwecks Berechnung nicht direkt an mich?
Vielen Dank für die Antwort.
Paul
Am 19. Juni 2013 um 15:34 Uhr
@ paul
die Auskünfte sind unbedingt zu erfüllen. Dagegen kann man sich nicht wehren.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Am 3. Juni 2013 um 11:51 Uhr
Hallo,
der Kindesvater meinem 9 Jährigen Sohn bezahlt unregel mäßig Unterhalt,habe bis mein Sohn 6 Jahre keinen Unterhalt bekommen (trotz Beistandschaft).Dann ist er für paar Monate Arbeiten gegangen habe ich dann auch den vollen Satz bekommen.Von dem Arbeitslosen Geld was er bekommen hat habe ich nur ein geringen Teil für mein Sohn bekommen dazu kam noch dazu das er eine neue Aufstellung bekommen hat und ich dann 2Monate auf das Geld warten musste aber keine Nachzahlung bekommen habe.Der Stand jetzt habe für Monat Mai mal wieder kein Unterhalt bekommen..habe heute morgen beim Jugendamt angerufen die haben mir gesagt das,das Arbeitslosen Geld für das Jahr abgelaufen sei und das sie(Jugendamt) ihn angeschrieben hätten wie er sein Unterhalt finanziert..das hieße ich müsste wieder Monate warten bis ich Unterhalt für meinen Sohn bekomme und dann nur ein geringen Teil an Unterhalt
Am 3. Juni 2013 um 17:35 Uhr
Bin alleinerziehend, lebe mit einem Partner,der noch verheiratet ist, zusammen. Welche Steuerklasse ist die Richtige für mich, I oder II? Er steuert ja noch als Verheirateter.
Am 12. August 2013 um 22:21 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich (wir sind verheiratet) haben eine 3 jährige gemeinsame Tochter. Seit kurzem gehe ich wieder 16 std in der Woche arbeiten. Mein Mann hat aus einer Vorherigen Beziehung eine Tochter die bald sechs wird, jetzt soll er den Unterhalt neu berechnen lassen, was ja auch ok ist. Er zahlt gerne regelmäßig für seine Tochter.
Jetzt verlangt aber das JA das ich meinen Verdienst auch angeben muss.
Wird mein Gehalt mit angerechnet?
Muss ich mein Gehalt angeben?
Am 2. September 2013 um 10:59 Uhr
Guten Tag, ich habe eine Frage. meine Tochter ist im Juni 2012 geboren. Der Kindsvater und ich leben nicht zusammen. Von August-Dezember 2012 bekam ich Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Ab Januar 2013 hätte der Kindsvater Unterhalt von 273€/mtl. zu leisten. Aufgrund persönlicher/finanzieller Probleme des Kindsvaters zu der Zeit, hat er mir von Januar-Mai 2013 133€/mtl.(wie der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt) überwiesen. Ab Juni 2013 bekam ich die 273€/mtl. Seit Sept.2012 beziehe ich Wohngeld. Da ich ja von Jan.-Mai 2013 nicht mehr Geld zur Verfügung hatte, habe ich das gemeldet. Ab Juni 2013 habe ich gleich der Wohngeldstelle, den geänderten Betrag bekanntgegeben. Mit dem Weiterleistungsantrag Kontoauszugskopien und Unterlagen beigefügt. Schriftlich und telefonisch mit der Sachbearbeiterin Kontakt gehabt. Jetzt kam ein Schreiben mit Vermerk Anhörung Rückforderung, ich sei meinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen. Laut dem Jugendamt bekäme ich ja seit Jan.2013 die 273€/mtl. Kann die Wohngeldstelle jetzt eine Rückzahlung von mir fordern? Oder gar ein Bußgeld verhängen? Ich hatte ja keinen finanziellen Vorteil. Habe denen noch die Kontoauszugkopien zukommen lassen, wo ersichtlich ist, das der Kindsvater von Jan.-Mai 2013 nur 133€/mtl. überwiesen hat. Vielen Dank im voraus. MfG
Am 28. Oktober 2013 um 09:56 Uhr
Mein Sohn wird 2014 12 Jahre alt. Muss ich zum Rechtsanwalt oder zum JA wegen der Erhöhung des Unterhalts? Oder muss mein ex den Unterhalt ohne Erinnerung selber anpassen?
Am 6. November 2013 um 13:33 Uhr
@ ratatouille
wenn der Vater nicht freiwillig nach Aufforderung mehr zahlt und Sie keinen dynamischen Titel haben, müssen Sie wohl zum Anwalt.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 17. November 2013 um 16:56 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Ich habe 3 Kinder, 2 aus erster Ehe (20&18)und eins 1,5 J aus zweiter Ehe. Da meine Tochter jetzt 18 geworden ist wurde der Unterhalt neu berechnet. Der Unterhalt für meine Tochter ist von 377 auf 378 € gestiegen und der für meinen studierenden Sohn von 297 auf 376€ gestiegen. Ich muss dazu sagen das ich seit der letzten Berechnung die Steuerklasse gewechselt habe und daher auch mehr Netto habe. Meine jetzige Frau verdient nur 450 € da unser kleiner noch zu Jung ist für eine Kita. Wenn ich jetzt alles zusammenrechne, Haus, Versicherungen Auto und alle anderen Kosten bleibt für uns nicht mehr viel übrig. Eigentlich wäre es nicht schlimmer wenn ich aufhören würde zu Arbeiten aber dann wären wir privatinsolvent weil der Hauskredit noch so hoch ist. Es wäre anders gelaufen wenn mein Sohn seine Ausbildung weitergemacht hätte die er aber schon nach einer Woche wieder hingeschmissen hat und studieren wollte 🙁 habe ich die Möglichkeit irgendwie die Unterhaltssätze zu senken weil wir sonst langfristig nicht überleben können. Das Jugendamt hat mir auch nur einen Zettel zugeschickt ohne eine detaillierte Berechnung. MfG
Am 9. April 2014 um 17:33 Uhr
Hallo herr von der wehr
Mein mann hat einen 13 jährigen sohn für den er unterhalt zahlen muss.ich selber habe eine tochter für die der vater unterhalt zahlt.jetzt hat uns das jugendamt seiner ex frau angeschrieben für eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.warum wollen die jetzt wissen was ich und meine tochter an einkommen haben ? Meine tochter ist 12 und bekommt unterhalt und kindergeld.kann ja nicht sein das ihr unterhalt und kindergeld angerechnet wird für ein anderes kind oder? Muss ich den überhaupt auskunft von mir und meinem kind erteilen ? Mfg
Am 21. Juli 2014 um 19:52 Uhr
Guten Tag. Mein Partner muss für einen ehelichen Sohn (2) und zwei uneheliche Kinder (9 und 13) Unterhalt zahlen. jeweils den Mindestsatz. Danach bleiben ihm noch ca 850 Euro zum Leben. Die Rechnungsstelle sagte ihm, die Kinder gehen vor, wenn sein Geld nicht ausreicht soll er zum Amt gehen. Ist der Selbsbehalt vvn 1000 Euro wirklich einfach so zu ignorieren damit wenigsten der Mindestsatz für die Kinder bezahlt wird?
Am 26. Juli 2014 um 11:19 Uhr
Hallo….
Erst einmal finde ich die Seite hier klasse.
Nun zu meinem Problem:
Es läuft bei mir eine Pfändung für den Kindesunterhalt meiner beiden Kinder. Nun habe ich wieder geheiratet und bin in Steuerklasse V gewechselt. Meine Frau dementsprechend in Steuerklasse III ( bei gleichem Gehalt). Nun fordert mich das Jugendamt auf in eine andere Steuerklasse zu wechseln.
Ist das zulässig?
Gruß Alex
Am 28. Oktober 2014 um 16:16 Uhr
Hallo meine tochter ist neunzehn und geht zur schule. Sin wiederholt die 12 Klasse um ihren Realabschluss nachzuholen . Muss ich weiterhin unterhalt zahlen obwohl der Titel bis zum 18 Lebensjahr ging. Und darf das Jugendamt den unterhalt berechnen.
Am 23. September 2015 um 11:20 Uhr
Hallo meine Ex und ich haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 10 Jahren. Er lebt zu einem Großteil bei ihr und ist alle zwei Wochen von Mittwoch bis zum darauf folgenden Montag bei mir. Jetzt verlangt sie dass ich ihn komplett einkleide auf meine Kosten. Ich zahle aber Unterhalt und komme auch sonst für andere kosten auf Zb Telefon Verein usw.
In meinen Augen ist dies mehr als unfair. Kann ich diese zusätzlichen Kosten für Kleidung usw beim Jugendamt geltend machen???
Kann doch eigentlich nicht sein dass ich doppelt zahle. Zumal sie als Unterhaltsbeziehender Elternteil doch eigentlich in der Pflicht steht für solche Dinge aufzukommen oder etwa nicht
Am 23. Oktober 2015 um 12:22 Uhr
Hallo,meine 11 jährige Tochter lebt seit 2009 beim Kindsvater.(geschieden)Er hat den Unterhaltsvorschuss beim JA von 72 Monaten voll ausgeschöpft.
Ich habe in dieser Zeit immer meine Lohnbescheinigungen abgegeben und mir wurde vom JA immer dieses bescheinigt dann das seitens des JA keine Rückforderungen an mich bestehen.Jetzt ist mein Exmann zum JA Abtl.Beistandschaften und fordert mich auf Unterhalt zu zahlen.Ich bin seit 2013 wieder neu verheiratet muss ich von meinem Mann auch seinen Verdienst offenlegen.Hat mein Exmann das Recht meine Arbeitgeber(2)wo ich über mehrere Jahre beschäftigt bin,diese Adressen zu erfahren.Ich habe Angst das er mit diesen Adressen von meinen Arbeitgebern Schintluder betreiben wird.Kann ich dieses verhindern.Noch zu erwähnen ist,das mein RA vor 4 Wochen Klage beim Familiengericht eingereicht hat,weil meine Tochter zu mir zurück möchte.
Gruß Simone