Bewerbungen
Montag, den 16. Oktober 2006Die Frage nach Bewerbungen taucht auf, wenn der Unterhaltsgläubiger zwar arbeiten könnte, aber es nicht tut. Dann kommt das Problem, kann ihm ein Einkommen deswegen fiktiv zugerechnet werden, das den Unterhaltsanspruch vermindert. Der Arbeitslose, den eine Erwerbsobliegenheit trifft, muss alles in seinen Kräften Stehende tun, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlangen. Er muss sich zu […]