Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2008
so wird sie aussehen. Präsentiert von der ARGE Familienrecht im DAV
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Der Beitrag wurde am Dienstag, den 11. Dezember 2007 um 14:37 Uhr veröffentlicht und wurde unter Kindesunterhalt, Topaktuell abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Deiner Seite einrichten.
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Am 12. Dezember 2007 um 08:29 Uhr
Die bei Ihnen veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2008 ist nicht ganz korrekt, da sich nach der Neufassung des § 1612a BGB die Altersstufen verschoben haben.
Am 12. Dezember 2007 um 13:33 Uhr
an Rüdiger Holtmann:
hier noch der einleitende Text der ARGE FamR:
„Nachfolgend veröffentlichen wir die ab 1.1. 2008 gültige Düsseldorfer Tabelle, wie wir sie vorab bereits erhalten haben. Die vom OLG Düsseldorf herausgegebene wird voraussichtlich ab 17. 12. 2007 im Internet ebenfalls verfügbar sein. Diese von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.“
Andere Informationen habe ich nicht und am 17.12.07 wird das OLG Düsseldorf die endgültige Fassung wohl selbst veröffentlichen.
Warten wir es ab.
Am 17. Dezember 2007 um 22:12 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte per E-Mail die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.08 einstellen.
Ich habe sie leider nicht gefunden.
Gruß
Monika Lauermann
Am 6. März 2008 um 21:20 Uhr
Hallo, ich weiß nicht ob ich hier in der richtigen Kategorie bin,aber ich habe eine wichtige Frage:
Mein Partner (wir wohnen noch nicht zusammen) ist geschieden. Seine Tochter (15) lebt bei ihm und sein Sohn (18) lebt bei seiner Exfrau.Beide Kinder befinden sich noch in der Schulausbildung.
Jetzt meine Frage: Inwieweit ist mein Partner seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig? Bzw. ist seine Exfrau der Tochter gegenüber unterhaltspflichtig?
Oder heben sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig auf?
Ich hoffe,daß jemand einen Rat weiß, danke schon mal im Vorraus.
Gruß Natti
Am 7. März 2008 um 10:23 Uhr
@ natti
kompliziert. Gegenseitig aufheben werden sich die Unterhaltsansprüche nicht.
Die Mutter schuldet Barunterhalt an die Tochter nach Düsseldorfer Tabelle und beide Eltern schulden Barunterhalt an den Sohn im Verhältnis ihrer jeweiligen Einkommen. Ausrechnen kann das nur ein beauftragter Anwalt.
Am 7. März 2008 um 10:33 Uhr
Danke,
ich dachte mir schon, daß sich die Ansprüche nicht gegenseitig aufheben. Wäre ja auch zu einfach gewesen!
Also wieder mal zum Anwalt,ich hoffe die Ex gibt irgendwann mal ruhe!
Am 10. März 2008 um 20:53 Uhr
Hallo
Ich finde es ja ganz toll,das die Kinder jetzt bevorzug behandelt werden. Aber als Frau hat man heutzutage schlechte Karten. Vor 11 Jahren habe ich meine Arbeit ( sehr gut verdient)aufgegeben, wir hatten das beide so entschieden, weil unser erstes Kind herzkrank ist und das zweite sowieso durch viel Krankenhaus zu kurz kam. Nun hat sich mein Mann getrennt, und ich muß wieder arbeiten gehen. So einen Job wie ich hatte bekomme ich Heute nicht wieder, weil ich schon als ungelernt gelte. Ich bin 42 Jahre und habe nun im Gegensatz zu meinem Mann nur geringe Aussichten wieder ein gutes Leben zuführen,weil ich bei der heutigen Arbeitssituation kaum wieder gutes Geld verdienen kann. Wie sieht die Unterhaltszahlung für mich auf die nächsten Jahre nach dem neuen Gesetzt aus?
Am 11. März 2008 um 09:46 Uhr
@ artep
dann haben Sie ehebedingte Nachteile, die durch Unterhalt ausgeglichen werden müssen. Sie werden Ihre Behauptungen aber nachweisen müssen.
Am 9. April 2008 um 16:24 Uhr
Wenn mein Kind jetzt im April 12 Jahre wird, ab wann muss ich dann den erhöten Satz laut Düsseldorfer Tabelle bezahlen? Schon im April oder erst ab Mai?
Danke für die Hilfe.
Am 9. April 2008 um 19:16 Uhr
Meine Schwester ist 18 Jahre verheiratet. Es sieht so aus als wenn sie sich jetzt scheiden lassen will. Ihr Mann hat eine Affaire. Meine Schwester kann seit fuenf Jahren nicht mehr arbeiten und bekommt eine kleine monatliche Behinderten Rente. Ihr Mann hat ein Mindest Gehalt von 3000 Euros. Er hatte einen Riesen Berg von Schulden als sie heirateten. Ueber die Jahre hat meine Schwester mindestens die Haelfte davon abbezahlt! Am Ende diesen Jahres sind die Schulden ganz abbezahlt. Ein Anwalt hat ihr heute gesagt dass ihr Mann nicht einen Euro bezahlen muss. Sie is praktisch auf der Strasse und er wird das gute Leben fuehren. Es kann doch nicht angehen??