Mehr Kindergeld ab dem 01.01.2009

Es gibt mehr Kindergeld. Der offizielle Text des Deutschen Bundestages dazu lautet wie folgt:

Im Familienleistungsgesetz (16/10809) ist eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 154 auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro erhöht. Das Familienleistungsgesetz wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD den steuerlichen Kinderfreibetrag noch verändert. Er steigt von derzeit 3.648 von 2009 an auf 3.864 Euro. Die Regierung hatte eine Erhöhung auf 3.840 Euro vorgeschlagen.

also kurz zusammengefasst:

für Kind 1 + 2               = 164,00 EUR

für Kind 3                     = 170,00 EUR

für Kind 4 und weitere = 195,00 EUR

Eine Reaktion zu “Mehr Kindergeld ab dem 01.01.2009”

  1. G. M.

    Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Soziales im Landkreis Rosenheim schreibt Empfängern von Arbeitslosengeld II (HARTZ IV) im Bescheid vom Dezember 2008 (für den Zeitraum Jan. bis Juni 2009): „Durch das geplante Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienst-leistungen (Familienleistungsgesetz) werden die Kindergeldbeträge zum 01. Januar 2009 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich bereits das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Familien-leistungsgesetz berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen erfolgen“.
    im Klartext bedeutet dies:
    Dieser sogenannten Bedarfsgemeinschaft wird die „monatlich zustehende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (incl. Mehrbedarfs) um 10,– Euro je Kind gekürzt. Oder anders ausgedrückt für Bezieher von ALG II ist die Kindergelderhöhung somit eine Nullrunde.
    Ganz konkret: Mit den dem nach dieser Kürzung noch verbleibenden Betrag von 313,– ALGII pro Monat (für 3 Personen) können die Betreffenden überlegen, wie sie davon ein Leben in Würde gestalten (incl. der Schaffung eines soziokulturellen Mindeststandards für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben). Darüber hinaus ist die Bedarfsgemeinschaft angehalten, aus diesem Betrag Reserven zu bilden…
    Diese Daten sind echte Daten (Namen wären vielfältig austauschbar)! Es handelt sich hierbei nicht um eine Politsatire…

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