Altersgrenze 40 Jahre bei künstlicher Befruchtung rechtens (Quelle: ZEIT ONLINE)

© ZEIT ONLINE, dpa 3.3.2009 – 18:39 Uhr

Entlastung, doch nicht für alle: Nur bestimmte Frauen sollen die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen

Befruchtung auf künstlichem Wege: Für viele Paare oftmals die letzte und teure Chance auf ein eigenes Kind
© kyro/ photocase.de
In einem Revisionsverfahren hat das Bundessozialgericht in Kassel die zeitliche Beschränkung bei der Erstattung der Kosten für In-vitro-Fertilisationen (IVF) bestätigt. Demnach müssen die gesetzlichen Krankenkassen für künstliche Befruchtungen nur bis zum 40. Lebensjahr von verheirateten Frauen zahlen. Dies sei nicht grundgesetzwidrig.

Gegenstand des Rechtsstreits war der Fall einer heute 45-Jährigen, die im April 2005 eine Übernahme der Kosten für ihre künstliche Befruchtung beantragt hatte. Ihrer Argumentation nach müssen etwa private Krankenkassen erst dann nicht mehr zahlen, wenn die Erfolgsaussicht der künstlichen Befruchtung weniger als 15 Prozent betrage. Zahlen aus dem Jahr 2006 zeigten aber, dass bei Frauen zwischen 40 und 42 Jahren die Chance auf eine Schwangerschaft noch bei mehr als 15 Prozent liege. Die Klägerin hielt die Altersgrenze deshalb für verfassungswidrig.

Das Gericht hielt dem entgegen, dass bei Frauen im 40. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft bei 18 Prozent liege und im 30. Lebensjahr mit 34 Prozent fast doppelt so hoch sei. In seinem Urteil wies der 1. Senat auch darauf hin, dass die künstliche Befruchtung nicht zum Kernbereich der Krankenversicherung gehöre.

Außerdem war es für die Richter „ohne Belang“, dass private Kassen in diesem Fall hätten zahlen müssen. Denn die Ungleichbehandlung sei eine Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme.

Die Neugestaltung der Kostenstruktur bei den In-vitro-Fertilisationen ist eine Folge der Gesundheitsreform. Seit 2004 müssen Paare mit Kosten von bis zu 1900 Euro pro Behandlungszyklus rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren. Paare ohne Trauschein bekommen in Deutschland keine finanzielle Hilfe von den Kassen.

Die auch als Reagenzglas-Befruchtung bezeichnete In-vitro-Fertilisation kann bei Fruchtbarkeitsproblemen von Frauen angewendet werden. Ärzte in Deutschland haben im Jahr 2007 etwa 60.000 künstliche Befruchtungen vorgenommen. Nach Zahlen des Deutschen IVF-Registers wurden damit mehr als 40.000 Frauen behandelt. Das Ergebnis waren rund 6000 Geburten.

Eine Reaktion zu “Altersgrenze 40 Jahre bei künstlicher Befruchtung rechtens (Quelle: ZEIT ONLINE)”

  1. Über 40 - zu alt für Kinder?

    […] Das BSG hat nun bestätigt, dass die Altersgrenze bei künstlicher Befruchtung rechtens ist. Da die Erfolgschancen der Behandlung schon ab dem 30. Lebensjahr der Frau immer schlechter würden, habe der Gesetzgeber das Recht, eine pauschale Regelung zu treffen – auch ohne medizinische Begründung einer bestimmten Altersgrenze. […]

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