Betreuungsbedarf bei Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) (Quelle: ARGE FamR im DAV)

OLG Braunschweig:

Bei der Betreuung eines 13 bis 15 jährigen Kindes durch die geschiedene Ehefrau ist Betreuungsunterhalt dann geschuldet, wenn das Kind an ADS leidet und dadurch ein erhöhter Betreuungsaufwand besteht; in diesem Fall erfüllt die Ehefrau ihre Erwerbsverpflichtung durch Ausübung einer Halbtagstätigkeit. Den durch das Zusammenleben des Schuldners mit seiner neuen Ehefrau entstehenden Synergieeffekten ist dadurch Rechnung zu tragen, dass im Rahmen der Bedarfsberechnung der Bedarf auf Seiten der geschiedenen Ehefrau um zehn Prozent erhöht und der Bedarf der neuen Ehefrau und des Schuldners um je fünf Prozent gesenkt wird.
Az 2 UF 29/08, Urteil vom 2.12.2008.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht