Kein Unterhaltsmehrbedarf für Privatgymnasium (Quelle: ARGE FamR im DAV)
OLG Naumburg:
Allgemein bessere Fördermöglichkeiten an einem Privatgymnasium gegenüber einem staatlichen Gymnasium stellen keinen gewichtigen Grund dar, der einen Unterhaltsmehrbedarf rechtfertigen würde.
Az 3 UF 31/08, Urteil vom 9.9.2008,
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