Scheidung: Verbund von Scheidungs-und Folgesachen
Mittwoch, den 1. Dezember 2010Unter dem Verbund von Scheidungs-und Folgesachen versteht man, dass über diese Sachen nur zusammen verhandelt werden soll und darüber nur zusammen entschieden werden kann. Dies ist in § 137 Abs. 2 + 3 FamFG geregelt. Diese Vorschrift ist eine Schutzvorschrift für den wirtschaftlich schwächeren. Sie soll zudem überschnelle Entschlüsse zur Scheidung vermeiden. Die Folgesachen sind […]