Umgangsrecht des leiblichen Vaters (Quelle: DAV)
Freitag, den 10. November 2006Der Familiensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Beschluss die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben. Sie können nicht vornherein als umgangsberechtigt ausgeschlossen werden. Ihnen steht ein Recht auf Umgang zu, sofern sie Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben. Weitere Voraussetzung ist das Wohl des Kindes. (Az.: XII ZB […]