Allgemeine Informationen zu Namensänderungen nach Scheidung
Der Partner, dessen Geburtsname nicht Familienname (Ehename) geworden ist,
hat nach der Scheidung folgende Möglichkeiten ( vgl. § 1355 Abs. 5 BGB):
– Er kann den Ehenamen übernehmen (geschieht automatisch)
– Er kann den Ehenamen mit dem Geburtsnamen übernehmen (Voranstellen oder anfügen)
– Er kann seinen Geburtsnamen wieder annehmen
– Er kann dem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen (Mädchenname oder Name aus erster Ehe)
– Er kann den Namen aus der vorangegangenen Ehe wieder annehmen
– Er kann den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat
– dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen – dies darf nur zu einem höchstens zweigliedrigen neuen Namen führen (z.B. Müller-Lüdenscheid)
– Er kann einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen
widerrufen.
Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern
aus geschiedenen Ehen.
Verfahrensablauf
Die Ehe muss durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden worden sein.
Der Standesbeamte bescheinigt die Erklärung der Namensänderung, wenn dieser
das Familienbuch führt und Ihre Erklärung als wirksam entgegennimmt. Sie
erhalten dann eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Ist der Standesbeamte für die Führung des Familienbuchs nicht zuständig, so
leitet er Ihre Erklärung an den Familienbuchführer weiter. Sie erhalten dann
von dort eine Namensänderungsurkunde.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
– – bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Familienbuch führt: zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
– – bei Vorsprache beim Wohnsitzstandesamt:
die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit eingetragener Scheidung oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Nachtrag März 2009:
da immer wieder gefragt wird, auch unabhängig von einer Ehescheidung, unter welchen Voraussetzungen der Nachname eines Menschen geändert werden kann, habe ich die wesentlichen Gründe einmal aufgelistet, wann ein Nachname geändert werden könnte.
Quelle WIKIPEDIA
Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr bei Namensgleichheit, Namen ohne Namensklarheit, Nr. 34 NamÄndVwV);
anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
Namen, die in Schreibweise und Aussprache,[11] Doppelnamen oder sehr lange Namen, die über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben (Nr. 36 NamÄndVwV), oder orthographische Probleme mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Ängehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigungen, der einen seltenen oder auffälligen Familiennamen hat, welcher durch die Berichterstattung über eine Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist (Nr. 39 NamÄndVwV);
Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[12] (Nr. 40 NamÄndVwV);
Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[13] (Nr. 41 NamÄndVwV);
Namensänderung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[14] (Nr. 42 NamÄndwV);
Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV), Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Tschechoslowakei oder Rumänien aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
Gestattung der Führung eines mit einem Hofe oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV);
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Am 8. März 2007 um 11:50 Uhr
Ist es möglich nach meiner 2. Scheidung, meinen vorherigen Namen aus meiner ersten Ehe wieder anzunehmen? Vielen Dank.
Am 13. März 2007 um 09:50 Uhr
ja, siehe oben
Gruß
Thomas von der Wehl
FA für Familienrecht
Am 16. März 2007 um 17:44 Uhr
Guten Tag,
mein Exmann hat damals meinen Namen angenommen, den er nach der Scheidung nun auch behalten hat. Angenommen, er heiratet wieder, kann mein Name dann sein neuer Familienname werden?
Liebe Grüße
damaris
Am 21. März 2007 um 18:00 Uhr
Guten Tag,
habe nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen S. wieder angenommen. Mein Examenszeugnis lautet jedoch noch auf meinen Ehenamen E. Wie erkläre ich bei einem Bewerbungsschreiben diese Diskrepanz bzw. welchen Namen führe ich im Lebenslauf an? S. , geschiedene E. wäre ja nicht korrekt, denn „geschiedene“ würde ja bedeuten, dass ich DURCH die Scheidung E. heiße, nicht dass ich vorher so hieß. Wer kann mir namensrechtlich weiterhelfen? Danke !
Am 30. März 2007 um 10:51 Uhr
Ich möchte meine derzeitige Lebenspartnerin heiraten und ihren Namen annehmen. Meine geschiedene Lebenspartnerin hat ihren Geburtsnamen wieder angenommen. Unter welchen Voraussetzungen können jetzt ihre Kinder einen Doppelnamen bekommen (sie sollten den Namen des Vaters behalten und den jetzigen Ehenahmen voranstellen können, das wäre ideal, geht das?)?
Wer kann mir da Auskunft geben?
Herzliche Grüße
Hans
Am 3. April 2007 um 02:05 Uhr
Hallo, ich möchte heiraten und den jetzigen Name meiner Frau, als Ehename nehmen. Meine Frau ist geschieden und trägt jetzt den Namen des letzen Mannes. Ich bin ebenfalls geschieden und trage meinen Geburtsnamen. Kann ich den den Namen des letzen Mann als Ehename nehmen? Danke für die Antwort Schöne Grüße Uwe
Am 22. April 2007 um 19:04 Uhr
Hallo,ich bin getrennt lebend und habe einen neuen Partner mit dem ich ein Baby erwarte.Das Baby kommt im August auf die Welt und ich werde erst im Oktober geschieden. Ich möchte nicht das es den Famililennamen von meinem noch Ehemann erhält. Kann mein Baby auch meinen Mädchennamen erhalten?
Vielen Dank.
Am 9. Juni 2007 um 09:15 Uhr
Hallo,,,
eine Frage habe ich bitte…Ich möchte während der Ehe meinen Mädchennamen wieder annehmen (lebe jetzt getrennt seit fast einem Jahr,Scheidung läuft).
Ist das auch möglich???
Danke
Am 8. Juli 2007 um 14:23 Uhr
kann ich schon in scheidun mein mädchenname annehmen?
Am 9. Juli 2007 um 10:36 Uhr
an olya:
NEIN, erst nach rechtskräftiger Scheidung ist die Namensänderung möglich.
Am 10. Juli 2007 um 21:21 Uhr
SCHADE EIGENTLICH 😉
Am 11. Juli 2007 um 07:48 Uhr
Hallo, ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen (geschieden seit Dez. 96). Meine beiden Kinder tragen den Ehenamen. Ihr Vater hat vor 7 Jahren von heute auf morgen den Kontakt abgebrochen. Jetzt nach 7 Jahren bleiben bei ihnen nur noch Entäuschung und Wut übrig. Da ich Us Bürgerin bin muß ich in den nächsten Monaten mir einen neuen Passport machen lassen. Bei dieser Gelegenheit würde ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Der Wunsch meiner Kinder (15+17 Jahre) ist, auch von ihrem Familiennamen befreit zu werden. Sie möchten beide auch meinen Mädchennamen annehmen. Ist das möglich und was muss ich machen dafür? Gruss Laurie
Am 11. Juli 2007 um 13:55 Uhr
an Laurie:
Ihre eigene Namensänderung wird problemlos sein.
Bei Ihren Kindern muss ich Sie leider enttäuschen.
Ihr Wunsch ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Kind, das aus einer Ehe stammt, auch nach Scheitern der Ehe weiterhin den Namen aus dieser Ehe führt.
Wenn Sie allerdings wieder heiraten wäre es gem. § 1618 BGB möglich, dass die Kinder den neuen Ehenamen annehmen.
Am 11. Juli 2007 um 19:39 Uhr
ja schade…. da werden meine Kids entäuscht sein. Wie ist es eigentlich wenn die beiden Volljährig sind. Können die da den Nachnamen ändern, ohne Heirat? Gruss Laurie
Am 14. Juli 2007 um 09:32 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
ich habe unter den Familienname meines Ex-Mannes eine sehr schlechte Schufa. Kann ich durch das Annehmen meines Mädchennamens wieder mit einer sauberen Schufa ein neues Leben starten?
Am 16. Juli 2007 um 10:11 Uhr
an Bettina:
spannende Frage. Versuchen Sie es einfach mal. Ich glaube aber nicht, dass es klappen wird.
Am 23. Juli 2007 um 14:18 Uhr
Hallo werde wahrscheinlich am 27.9.2007 geschieden, nach langer furchtbarer Odyssee..Wurde zwangsverheiratet durch meine Eltern…Möchte sofort meinen Mädchennamen annehmen, da ich eigentlich sehr ungerne den Namen von diesem Mann benutze…das es Geld kostet ca. 200 Euro ( warum so teuer ?!)habe ich schon gehört nur war mir neu das dies erst 1 Jahr nach der Scheidung geht…Ist das wahr und wenn warum denn das?
Hoffe das ich falsche Informationen habe denn auf den Namenswechsel habe ich mich am meisten gefreut gehabt bei der Scheidung endlich wieder offiziel meinen Geb. Namen benutzen!LG Özlem
Am 23. Juli 2007 um 15:09 Uhr
an Özlem:
Sie brauchen das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Die Kosten von 200,00 EUR können sich nur darauf beziehen, dass alles geändert werden muss, Pass, Personalausweis, Führerschein usw.
Das mit dem einen Jahr ist falsch.
Am 30. Juli 2007 um 08:34 Uhr
Ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe 2 Kinder. Ich möchte wieder heiraten und würde gerne, solange meine Kinder nicht erwachsen sind, einen Doppelnamen führen. Meinen bisherigen Namen aus erster Ehe möchte ich den Namen meines zukünfigen Mannes voran stellen. Meine Frage ist: ist es möglich den Namen meiner vorheringen Ehe wieder abzulegen, sobald die Kinder erwachsen sind?
Ich möchte diesen Namen ja nur zum Wohle meiner Kinder behalten, aber nicht ein Leben lang mit führen.
Am 30. Juli 2007 um 11:42 Uhr
an Schmitt:
kann ich leider auf die Schnelle nicht beantworten, sorry, im Augenblick ist meine Zeit sehr knapp.
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Am 3. August 2007 um 12:24 Uhr
meine Mutter hat sich scheiden lassen von ihrem 2. Mann und trägt im Moment den Namen des 2. Mannes.Sie möchte Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.Was kostet sowas?
Mit freundlichen GRüßen
Sabine
Am 6. August 2007 um 10:22 Uhr
an Sabine:
kann ich nicht sagen. Die Kosten hängen wohl damit zusammen, was alles geändert werden muss. Pass, Führerschein, Autopapiere usw.
Am 13. August 2007 um 11:02 Uhr
Hallo! Ich lebe in Trennung und habe bei Eheschliessung den Familiennamen an meinen Mädchennamen angestellt. Nun würde ich gerne wissen, ob ich einen Antrag stellen könnte, in meinen Personalien den Ehenamen streichen zu lassen. Ist es möglich, dass ich die Namensführung in der Ehe verändern kann?
LG Maria
Am 13. August 2007 um 13:48 Uhr
an Maria:
ich denke, es geht nicht, sondern erst nach der Scheidung. Dazu noch soviel, was während der Ehe möglich ist (übereinstimmend):
Während bestehender Ehe besteht die Möglichkeit der nachträglichen Bestimmung eines Ehenamens, wenn bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt wurde. Ehename kann nur der Geburtsname eines der Ehegatten werden.
Wenn ein Ehename bestimmt wurde, hat der Ehegatte, dessen Name NICHT Ehename geworden ist, während bestehender Ehe, aber auch nach Auflösung einer Ehe, die Möglichkeit der Hinzufügung eines vor Eingehung der Ehe geführten Familiennamens, eines Teils dieses Familiennamens bzw. des Geburtsnamens zum Ehenamen.
Die Hinzufügung dieses Namens ist jederzeit widerrufbar, jedoch ist danach eine erneute Hinzufügung eines Familiennamens zum Ehenamen nicht mehr zulässig.
Am 15. August 2007 um 19:32 Uhr
Hallo,
ich lebe in Scheidung.
Meine Tochter hat bei meiner letzten Eheschließung (da war sie 5) meinen neuen Ehenamen angenommen, also den Namen des Mannes von dem ich mich jetzt scheiden lasse. Kann sie ihren Namen (jetzt 19J.) wieder annehmen oder einen anderen oder Doppelnamen oder, oder , oder…
ich habe hieraus gelesen das ich sowohl meinen Mädchennamen oder auch dennamen aus erster Ehe wieder annehmen kannbzw. kreuz und quer Doppelnamen. Habe ich das richtig verstanden? Aber in erster Linie intersiert mich das mit der Tochter, die bei der Geburt MEINEN Mädchennamen bekam und eben mit 5 wechselte.
Grüße Gabi
Am 20. August 2007 um 13:14 Uhr
Eine Berichtigung. Meine Tochter bekambei der Geburt „meinen“ Namen, der zu dem Zeitpunkt der Name meines ersten Mannes war.
Kann sie meinen Mädchennamen annehmen?
Am 20. August 2007 um 13:22 Uhr
an Gabi:
hier bin ich wirklich überfragt. Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.
Am 10. September 2007 um 05:58 Uhr
hallo
ich bin geschieden und möchte gerne mein mädchen namen wieder tragen, dieses wird auch in kürze sein.
nun möchte ich gerne wissen , wenn ich erneut eine ehe eingehe nach der namensänderung, muss ich denoch mein scheidungsurteil vorlegen,oder ein auszug aus dem familienbuch vorlegen,oder ist dieses hinfällig durch die namensänderung.
Am 13. September 2007 um 11:42 Uhr
Hallo,
kann der Namensgeber der Familie im Rahmen der Scheidung vom ehemaligen Ehegatten verlangen, dass er den Familiennamen wieder aufgibt?
Danke für die Antwort.
Am 13. September 2007 um 13:35 Uhr
Hallo, ich werde Ende Oktober geschieden und Mitte Dezember werde ich verreisen. Jetzt muss ich doch mein Ticket auf meinen Mädchennamen, den ich nach der Scheidung wieder annehmern will, bestellen oder!?
Wie lange dauert das meistens mit der Namensänderung?
Am 18. September 2007 um 13:58 Uhr
an Daniela:
einfacher Tipp: warten Sie mit der Namensänderung bis nach der Reise. Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich. Unter Umständen haben Sie im Dezember noch gar kein rechtskräftiges Urteil in den Händen.
Am 18. September 2007 um 14:00 Uhr
an Christian:
klare Antwort: NEIN, er kann es nicht verlangen.
Am 19. September 2007 um 21:29 Uhr
Hi hab da mal ne frage,
würde gern den Nachnamen meines Leiblischen Vaters anehmen
geht das wenn ja wieviel würde es kosten
Am 20. September 2007 um 09:28 Uhr
an Partick:
sind Sie volljährig? Kosten entstehen nur bei den Behörden für Änderungen der Papiere.
Am 24. September 2007 um 13:59 Uhr
Hallo!
Mein Freund (27) würde gerne den Namen seines leiblichen Vaters wieder annehmen. Er hat momentan den Nachnamen seines Stiefvaters, von dem seine Mutter ab inzwischen wieder geschieden ist. Kann er den Namen seines leiblichen Vaters wieder annehmen oder geht das nicht so einfach?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Am 24. September 2007 um 16:09 Uhr
an Sandra:
soweit ich weiß, können Volljährige fast jeden Namen annehmen, wenn Gründe vorliegen. Bitte beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Am 25. September 2007 um 08:24 Uhr
Hallo,
ich bin seit 6 Jahren geschieden und möchte auch nicht wieder heiraten. Ist es trotzdem möglich den Nachnamen meines Lebensgefährten anzunehmen? Welche Kosten entstehen dann?
Danke & Gruß
Am 26. September 2007 um 15:44 Uhr
an sabine:
kann ich nicht zweifelsfrei sagen. Ich meine, es geht nicht. Fragen Sie mal beim Standesamt.
Am 4. Oktober 2007 um 22:21 Uhr
Hallo,
ich bin frisch geschieden. Meine Kinder sind vor der Ehe geboren und besitzen wie ich eine Geburtsurkunde mit meinem Mädchennamen. Nach der Hochzeit haben wir alle den Namen meines Ex-Mannes angenommen. Können wir drei jetzt wieder meinen Mädchennamen annehmen?
Danke.
Am 5. Oktober 2007 um 09:32 Uhr
an M:
nein, das geht bei den Kindern nicht so einfach. Der Vater müßte zustimmen. Tut er dies nicht, wäre in einem Gerichtsverfahren zu prüfen, ob die Namensänderung dem Kindeswohl entspricht…….sehr fraglich.
Schauen Sie in den §§ 1616 – 1618 BGB. Dort steht viel drin, was ich hier nicht alles kommentieren kann.
Am 8. Oktober 2007 um 17:42 Uhr
Guten Tag,
sehr geerte Damen und Herren,
ich und mein noch Ehemann, wir haben uns getrennt. Eine Frage, kann ich meine medchen Name wieder zurück bekommen ohne uns zu scheiden lassen?
Danke
Mit freundliche Grüße
Am 9. Oktober 2007 um 09:43 Uhr
an Margarita
ich bin nicht ganz sicher. Ich meine aber, wenn die Eheleute sich einig sind, kann einer statt des gemeinsamen Familiennamens wieder den Geburtsnamen annehmen.
Am 18. Oktober 2007 um 11:09 Uhr
Hallo,
ich möchte nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Da meine Kinder (23 und 21 ) keinen Kontakt mehr zum Vater haben, möchten sie gerne ebenfalls meinen Mädchennamen annehmen. Ist das möglich.
Viele Grüße
Am 18. Oktober 2007 um 15:11 Uhr
an Uschi:
Bei Volljährigen muss der Vater nicht zustimmen, aber bitte beim Standesamt nachfragen. Das Problem könnte sein: da es sich um Volljährige handelt, kommt die Namensänderung nach dem BGB u.U. nicht mehr in Betracht, sondern nur nach dem Namensänderungsgesetz. Danach ist eine Namensänderung aber nur zulässig, wenn es hierfür einen wichtigen Grund gibt; letzeres ist aber nur selten der Fall. Der mangelnde Kontakt dürfte als wichtiger Grund keine Anerkennung finden. Familiäre Gründe scheiden bei Volljährigen regelmäßig aus.
Der wichtige Grund müßte mit der Führung des aktuellen Namens einhergehen, also an dem Namen selbst liegen.
Für Volljährige aus geschiedenen Ehen gelten keinen anderen Regeln, als für alle anderen, die ihren Namen ändern möchten.
Am 19. Oktober 2007 um 10:39 Uhr
kann ich den Zusatz zum Vornamen meiner Tochter ändern bzw. löschen, ohne das Einverständnis meines noch Ehemannes. die Scheidung läft seit einem Jahr ist aber noch nicht rechtskräftig.
Am 20. Oktober 2007 um 23:25 Uhr
hallo,wollt nachfragen,wenn die ex frau von meinem freund den ehenamen eibehalten möchte und er es nicht möchtekann er was dagegen tun??DANKE
Am 22. Oktober 2007 um 11:43 Uhr
an isabella:
nein, er kann nichts machen. Den Ehenamen kann er ihr nicht wieder „wegnehmen“.
Am 23. Oktober 2007 um 10:30 Uhr
Hallo, ich habe vor 12 Jahren während meiner Ehe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Aus div. Gründen würde ich jetzt gern den Namen meines Mannes mit wieder führen. Also einen Doppelnamen. Ist das nach so langer Zeit noch möglich ?
Am 23. Oktober 2007 um 16:35 Uhr
Ich bin seit 10 Jaren nicht mehr mit meine Exehemann zusammen,habe das alleinige Sorgerecht sowie das Aufentshaltbestimmundsrecht.Möchte gerne mein Mädchen-Namen annehmen geht das bei meinen Kinder auch die tragen wie ich den Nachnamen von meinen Exehemann.
Danke im vorraus für die Antwort
Am 23. Oktober 2007 um 16:46 Uhr
an Elke:
sind Sie noch verheiratet oder geschieden?
Am 23. Oktober 2007 um 18:36 Uhr
an Alexandra:
Sie können nach der Scheidung Ihren Mädchennamen annehmen. Minderjährige Kinder nur mit Zustimmung des Vaters.
Volljährige Kinder idR. gar nicht, siehe oben zu Ziff. 44.
Am 24. Oktober 2007 um 11:47 Uhr
Bin seit Mai diesen Jahres geschieden und haben einen gemeinsamen Sohn.Meine Exfrau hat ihren Mädchennamen angenommen und möchte dies auch mit unserem Sohn vollziehen.Meine Frage:Darf sie das und nach welchem Paragraphen wird es beurteilt?
Am 24. Oktober 2007 um 15:34 Uhr
an Denis:
ohne Ihre Zustimmung darf sie es nicht!
Am 28. Oktober 2007 um 14:01 Uhr
Ich bin verheiratet und habe vor 12 Jahren aus einer trotzreaktion meinen Mädchennamen wieder angenommen. Ich würde aus div. Gründen aber gern den Namen meines Mannes gern mittragen. Geht das nach so langer Zeit noch. (Doppelname)
Am 4. November 2007 um 15:51 Uhr
Sehr geehrter Herr van der Wehl,
ich werde im Januar 2008 rechtskraeftig geschieden, so wie ich jetzt mehrfach gelesn habe ist es auch erst ab dem Zeitpunkt moeglich die Namensaenderung zu beantragen. Wie lange dauert es denn ca. ab diesem Moment?
Vielen Dank
Am 16. November 2007 um 11:29 Uhr
Ich lebe momentan getrennt von meinem Mann. sobald die scheidung durch ist möchte ich gerne wieder meinen mädchennamen tragen. meine tochter ist volljährig und NICHT DIE LEIBLICHE tochter meines noch-ehemannes. bei der hochzeit hat sie aber, ebenso wie ich, den namen meines noch-mannes angenommen. man sagte mir: nur wenn ICH meine tochter ADOPTIERE kann sie ihren namen wieder in ihren eigentlichen geburtsnamen (also meinen mädchennamen, da vorher alleinerziehend) ändern? oder gilt das gleiche, wie für alle Kinder aus geschiedenen Ehen: namensänderung ist nur möglich durch eigene Heirat oder teure gerichtsverfahren………..
Am 18. November 2007 um 21:40 Uhr
Ich werde Jan 2008 (so Gott will) geschieden.
Wenn ich das alleinige Sorgerecht über meine beiden kleinen Kinder (3 + 5) erhalten sollte, können wir drei dann alle meinen „Mädchennamen“ annehmen?
Auch ohne Zustimmung des Vaters?
Am 19. November 2007 um 09:53 Uhr
an Heike:
Sie können es natürlich, die Kinder nur mit Zustimmung des Vaters.
Am 20. November 2007 um 10:28 Uhr
Hallo
ich wollte mal fragen also ich habe den Nachnamen von meiner Mutter und wollte aber den von meinem Vater haben der ist Aber schon Verstorben ist das noch möglich ??? achso meine Eltern wahren nicht Verheiratet
Am 20. November 2007 um 12:58 Uhr
an Patrick:
ich denke Sie sind volljährig. Dann lesen Sie bitte meine Antwort zu Ziffer 44. Es wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
Am 20. November 2007 um 21:48 Uhr
nein bin nicht volljährig heiße nur auch Patrick
Am 21. November 2007 um 10:03 Uhr
hallo,
wie lange nach einer Scheidung kann man denn noch den Mädchennamen annehmen?
Gibt es da eine Frist?
LG & Danke!
Am 21. November 2007 um 14:31 Uhr
an Claudia:
nein, es gibt keine Frist. Ist in § 1355 Abs.5 BGB nicht vorgesehen.
Am 21. November 2007 um 14:55 Uhr
Hallo….Ich möchte mein nachnamen ändern…!!!
Aus Privaten Gründen…
Lg Sonja
Am 21. November 2007 um 16:39 Uhr
an Sonja:
wenn es nicht um den Namen nach der Scheidung geht, lesen Sie bitte dies:
Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Für die Bearbeitung dieser Erklärungen oder Anträge ist das Standesamt zuständig. Auch Erklärungen zum Namen von Spätaussiedlern, Flüchtlingen oder Vertriebenen nimmt das Standesamt entgegen. Das gilt auch für eingebürgerte Personen, die zur Schreibweise oder Aussprache ihrer Namen oder den Wegfall von Besonderheiten, die sich durch das ausländische Namensrecht ergeben, sogenannte Angleichungserklärungen abgeben können.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 € bis 255,00 €, bei Familiennamen zwischen 2,50 € bis 1022,00 €. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet (Quelle: Stadt Essen)
Am 28. November 2007 um 03:34 Uhr
Hallo,
bei unserer Heirat haben mein Mann und ich uns entschieden, meinen Nachnamen als Ehenamen zu nehmen. Nach der Scheidung hat er dann meinen Nachnamen beibehalten. Nun will er erneut heiraten. Seine zweite Frau möchte nun seinen (d.h. eigentlich meinen) Namen übernehmen.
Ist das möglich? Wenn ja, kann ich das irgendwie verhindern?
Besten Dank vorab!
Am 28. November 2007 um 09:47 Uhr
an Sarah:
es gibt die Möglichkeit per Ehevertrag das „Hineinschleifen“ eines Namens in eine neue Ehe zu verhindern. Dies haben Sie sicherlich nicht getan, so das es wohl jetzt keine Möglichkeit gibt dies zu verhindern.
Am 29. November 2007 um 16:51 Uhr
Hallo,
ein Freund von mir ist geschieden. Er möchte, das seine Ex-Frau wieder ihren Mädchennamen annimmt. Gibt es da eine Möglichkeit? Wenn ja, welche?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Am 30. November 2007 um 09:46 Uhr
an Michi:
zwingen kann er seine Frau nicht. Er kann nur darum bitten. Wenn sie es nicht macht, gibt es keine Zwangsmittel.
Am 7. Dezember 2007 um 12:54 Uhr
Hallo!wir haben ein gemeinsames Kind,dass meinen Geburtsnamen getragen hat dann haben wir geheiratet und den des Vaters angenommen.Die KLeine ist noch nicht volljährig.Gibt es da vielleicht irgendeine chance ohne zustimmung?Da sie ja früher auch anders geheissen hat?
Am 10. Dezember 2007 um 10:25 Uhr
an Janine:
ich sehe da keine Chance, leider.
Am 18. Dezember 2007 um 14:23 Uhr
mein Frage ist:
ich bin noch verheiratet und lebe in Trennung. Wenn nichts dazwischen kommt werde ich am 10.01.08 geschieden. Zur Zeit bin ich schwanger von meinem jetzigen Freund, das Kind soll anfang März zur Welt kommen. Nach meiner Scheidung wollte ich so schnell wie möglich meinen Mädchennamen wieder annehmen, damit das Kind diesen Nachnamen tragen kann. Kommt das Kind aber schon zur Welt, wenn ich es nicht geschafft habe meinen mÄdchennamen wieder anzunehmen, da ich gehört habe das es mit den Scheidungspapieren dauern kann und ohne die kann ich meinen Namen nicht ändern, welchen Nachnamen bekommt es dann? Kann ich bestimmen bei der Geburt welchen Nachnamen es hat? Ich möchte halt vermeiden das der kleine wenn er da ist den Nachnamen des (Ex)mannes trägt obwohl ein anderer der Vater ist.
Viele Grüße und Danke im voraus.
Am 18. Dezember 2007 um 15:02 Uhr
@ Tanja:
wenn das Kind geboren wird, nachdem Sie rechtskräftig geschieden wurden, gibt es keine Probleme. Darauf müssen Sie achten.
Die Scheidung sollte im Termin am 10.01.08 rechtskräftig werden durch Rechtsmittelverzicht. Das kriegt Ihr Anwalt sicherlich hin.
Am 19. Dezember 2007 um 07:58 Uhr
Hallo,
ich bin seit 1996 geschieden (alleiniges Sorgerecht für beide Söhne), und werde 2008 wieder heiraten. Mein großer Sohn (17) möchte den Namen meines Ex-Mannes behalten, mein anderer Sohn (15) möchte gerne meinen neuen Familiennamen annehmen, da er keinen Kontakt zum leiblichen Vater hat. Zustimmung durch den leiblichen Vater dürfte kein Problem sein.
Hat er eine Chance auf Namensänderung, kann ich schon vor der Hochzeit etwas in die Wege leiten?
Am 19. Dezember 2007 um 13:36 Uhr
@ Sandra
leider nur ganz kurz, lesen Sie bitte
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/namensaenderung-volljaehriger-nach-scheidung-der-eltern/
Am 27. Dezember 2007 um 14:09 Uhr
Hallo,
wie mir das Jugendamt mitteilte, dass mein noch Ehemann der Vater meines ungeborenen Kindes automatisch wird, obwohl ein anderer der Vater ist, bin ich aus allen Wolken gefallen. Mein noch Ehemann (scheidung läuft) kümmert sich um nix, nun soll er auch noch zum Jugendamt gehen und dort eine Vaterschaftsaberkennung unterschreiben. Darauf kann ich wohl bis zum Tod warten. Er zahlt kein Unterhalt weder für mich noch für unseren Sohn, d.h ich brauch auch nicht damit zu drohen das er für das Kind zahlen soll was nicht von Ihm ist, wo nix ist kann auch nix geholt werden. Was kann ich tun? Außer darauf zu klagen was natürlich wieder mit kosten zusammen hängt.
Freundliche Grüße und vielen Dank
Am 27. Dezember 2007 um 15:03 Uhr
@ Tanja
Ihr Ehemann ist der rechtliche Vater – das ist richtig. Der tatsächliche Erzeuger ist der biologische Vater und dieser ist für Unterhalt verantwortlich.
Versuchen Sie unbedingt vor der Geburt die Scheidung rechtskräftig durchzubringen, dann ist alles recht einfach. Wenn dies nicht klappt, muss wohl ein gerichtliches Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchgeführt werden. Nur der biologische Vater muss die Vaterschaft anerkennen.
Am 1. Januar 2008 um 21:40 Uhr
Hallo,
ich habe nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen. Unsere Standesbeamtin sagte damals (Januar 2002), das dies nur EINMAL möglich wäre, d.h. würde ich noch einmal bei Heirat den Namen meines Mannes annehmen, könnte ich bei einer Scheidung nicht noch einmal meinen Mädchennamen annehmen. Ich habe schon öfter im Bekanntenkreis -allerdings keine Fachleute dabei – gehört, dass sich das mittlerweile geändert haben soll, ich auch „öfter“ meinen M-Namen wieder annehmen könnte???
Einen guten Start ins neue Jahr wünsche ich
Am 1. Januar 2008 um 21:56 Uhr
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt und habe den Namen meines Vaters und möchte jetzt den Namen mener Mutter annehmen (sie sind geschieden).
Geht das????? und wenn ja wie kann ich es machen und kostet es was ?????
ceddy
Am 1. Januar 2008 um 23:50 Uhr
Hallo,
habe fast die gleiche Frage wie Christy unter Punkt 4, finde aber leider hier noch keine Antwort darauf: möchte wieder meinen Mädchennamen annehmen (1 Jahr nach Scheidung). Wie verhalte ich mich mit Prüfungen, Titel etc. die ich unter dem Ehenamen (z. T. erst nach der Scheidung jedoch noch unter Ehenamen) abgelegt habe?
Danke
Am 2. Januar 2008 um 12:47 Uhr
@ ceddy:
das geht nur sehr schwer. Bitte lesen Sie hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/namensaenderung-volljaehriger-nach-scheidung-der-eltern/
Am 2. Januar 2008 um 12:54 Uhr
@ Bine
das ist kein rechtliches, sondern ein rein praktisches Problem. Wenn sich die Urkunde selbst nicht ändern läßt, werden Sie – spätestens bei Nachfragen – in geeigneter Form auf die Diskrepanz hinweisen müssen. Wie Sie das formulieren, möchte ich nicht vorgeben. Sie können auch ein Schriftstück des Standesamtes zur Namensänderung einfach beifügen.
Am 2. Januar 2008 um 13:06 Uhr
@ carola:
nach § 1355 V BGB können Sie nach Tod oder Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen.
Ich habe nichts gefunden, wonach dies nur einmal möglich sein sollte. Das Gesetz sieht weder eine Frist vor, noch eine Beschränkung, wie oft dies geschehen darf.
Am 2. Januar 2008 um 21:00 Uhr
Hallo,
ich hab ein Frage. Ich lebe in Scheidung und überlege nach der Scheidung meinen Mädchennamen dem jetzigen Namen voranzustellen. Das geht glaub ich. Meine Kinder sollen weiter den Namen ihres Vaters behalten. Wenn ich nun einen Doppelnamen habe, was würde passieren, wenn ich nochmal heirate?
z.B. ehename: müller
mädchenname: becker
nach der scheidung becker-müller
wenn ich nochmal heirate und möchte einen doppelnamen also mädchennamen und neuen namen des partners (z.B.schulze) wäre dann die möglichkeit von becker-schulze?
Viele Grüße
Sabine
Am 3. Januar 2008 um 09:45 Uhr
@ Sabine:
nach § 1355 V BGB können Sie nach Scheidung Ihren Mädchennamen voranstellen.
Bei Wiederheirat können Sie nach § 1355 IV BGB, wenn der Name des Mannes Ehename wird, Ihren Geburtsnamen voranstellen, wenn nicht der Ehename schon ein Doppelname ist.
Am 3. Januar 2008 um 22:02 Uhr
Meine ex-frau trägt meinen Familiennamen, kann der neue Lebensgefährte meiner ex-frau, meinen Familiennamen ohne meine Einwilligung annehmen??
Am 4. Januar 2008 um 17:56 Uhr
Hallo ..
Ich habe ein kleines Problem:
Mein Verlobter ist geschieden und seine Ex-Frau trägt nun mal den selben Vornamen wie ich und da kommt für mich der Name meines zukünftigen Mannes auch nicht in Frage.
Nun ist sie schwanger von ihrem Freund und mein Verlobter hat Angst, das sie ihrem Kind dann ihren Ehenamen gibt. Kann sie das? Und wenn ja, kann mein Verlobter es verhindern, das sie ihrem Baby den Nachnamen meines Verlobten gibt?
Am 7. Januar 2008 um 10:34 Uhr
@ Daniela
sie kann es, da es ja offenbar ihr Familienname ist. Ich denke, das ließe sich nicht verhindern.
Am 7. Januar 2008 um 14:04 Uhr
Also, ich bin seit 2000 geschieden und habe 3 Jahre später das Sorgerecht für meine Kinder zugesprochen bekommen, weil das Jugendamt und auch das Gericht eine Gefahr für meine Kinder bei meiner Ex-Frau gesehen haben.
Nun habe ich das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und meine Ex-Frau halt nur das normale Besuchsrecht.
Ich möchte im Sommer heiraten und den Namen meiner zukünftigen Frau annehmen. Können meine Kinder diesen Namen dann auch annehmen??
LG
Am 8. Januar 2008 um 09:47 Uhr
@ Nico
ohne Zustimmung der Mutter nicht
Am 8. Januar 2008 um 11:18 Uhr
Hallo.
Ich bin seit einem Jahr geschieden.
Mein Exmann neu verheiratet, trägt den Namen seiner Frau und mein Sohn auch.
Nun hatte ich vor , meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Mit dem Einverständnis meines Exmannes, da wir bald auch nicht mehr nahgelegen wohnen, dürfte meine Tochter auch meinen Geburtsnamen annehmen.
Wr waren beim Standesamt und Behörde.
Meine Tochter kann nur über eine behördliche Namensänderung meinen Geburtsnamen tragen.
Wo ist der genaue Unterschied?
Velen Dank im Voraus
Am 8. Januar 2008 um 13:43 Uhr
@ Luciana
ich sehe da keinen Unterschied. das wird bei Ihrem Exmann und Ihrem Sohn doch ebenso gewesen sein, oder?
Es gibt §§ zum Namensrecht im BGB und das verwaltungsrechtliche Namensrecht (NamÄndG).
Das BGB befasst sich im wesentlichen nur mit dem Namen der Eheleute nach Tod oder Scheidung.
Die Stadt Crailsheim schreibt dazu auf ihrer Seite ganz anschaulich:
Abgrenzung zum Bürgerlichen Recht
Zitat:
„In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich abschließend geregelt. Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Abstammungsfeststellung, Adoption usw. bietet das bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an. Mit diesen Regelungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Grundsatz alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein. Das bedeutet zugleich, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung Ausnahmecharakter hat und dass mit ihr die vom Gesetzgeber bewusst gezogenen Grenzen des bürgerlichen Rechts nicht umgangen werden können. Was im zivilen Recht nicht gewollt ist, kann mit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nicht erreicht werden. Ausgangspunkt der behördlichen Namensänderung ist der zur Zeit der Antragstellung rechtmäßig geführte Name. Auf Grund der Nachrangigkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung müssen deshalb ggf. zuvor die personenstandsrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Berichtigungen ausschöpfen.“ Zitatende
Es ist also nur eine Frage, ob BGB oder NamÄndG.
Am 8. Januar 2008 um 14:51 Uhr
Danke für Ihre Antwort.
Bei meinem Exmann war es etwas leichter.
Er hat neu geheiratet und brauchte somit nur mein Einverständnis für unseren Sohn zur Namensänderung.(die standesamtlich vollzogen wurde)
Ich lasse mir nun meinen Gebürtigen Namen geben, habe aber sehr große Angst, dass diese behördliche Namensänderung für meine Tochter trotz Einverständnis des Vaters und Verzug in ein anderes Bundesland (von meiner Tochter und mir) nicht ausreicht und dann abgelehnt wird. Dann müsste meine Tochter den Namen weitertragen, den längst niemand mehr trägt aus dem engsten Familienkreis ( Vater und Bruder)
Dann bleibt die Frage
Gehe ich ein zu großes Risiko ein, dass wir beide hinterher verschiedene Namen haben?
Am 8. Januar 2008 um 14:57 Uhr
meine tochter ist nun fünf Jahre alt
Am 8. Januar 2008 um 15:00 Uhr
@ Luciana
die große Gefahr der Ablehnung sehe ich eigentlich nicht. Und wenn doch, bleibt noch der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht.
Haben Sie eine Alternative?
Notfalls beauftragen Sie bereits jetzt einen Anwalt mit der Namensänderung.
Am 8. Januar 2008 um 15:11 Uhr
Also habe ich sehr gute Chancen, dass auch meine Tochter nach meiner Namenänderung meinen gebürtgen Namen erhalten kann?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antworten.
Werde gleich morgen meine Änderung durhführen und die meiner Tochter behördliche Änderung beantragen
Vielen vielen lieben Dank
Am 8. Januar 2008 um 15:29 Uhr
EINE LETZTE FRAGE
Ist diese behördliche Namensänderung Bundesweit vertreten, oder hätte z.B. Baden Württemberg oder Bayern andere Rechtsgrundlagen in dieser Sache?
Weil der Antrag meiner Tochter nach Umzug weitereleitet wird
Am 8. Januar 2008 um 15:34 Uhr
es ist ein Bundesgesetz, das in allen Ländern gleichermaßen gilt.
Am 8. Januar 2008 um 23:36 Uhr
Hallo,
ich hab folgende Frage:
Ich bin nun schon seit 3 Monate mit meinem Ex-Mann geschieden.
Wir haben uns nun entschlossen wieder von vorne anzufangen.
Ist es möglich eine Wiederheirrat anzutragen.?
MfG
Am 9. Januar 2008 um 09:39 Uhr
@ lora
Sie können einfach zum Standesamt gehen und wieder heiraten – kein Problem.
Also, ich bin kein Paartherapeut, sondern Scheidungsanwalt und frage mich, ob nach so kurzer Zeit eine Wiederheirat sinnvoll ist. Aber das müssen Sie selbst entscheiden.
Am 10. Januar 2008 um 17:29 Uhr
Hallo,
ich bin geschieden und habe meinen Mädchennamen wieder angenommen.
Nach meiner Scheidung bekam ich mit meinem ehemaligen Lebensgefährten einen Sohn, welcher meinen Mädchennamen trägt
und für welchen wir gemeinsames Sorgerecht haben. Er lebt bei mir.
Mit meinem neuen Lebensgefährten habe ich noch einen zweiten Sohn bekommen, welcher auch meinen Mädchennamen trägt.
Wenn wir heiraten würden, kann mein erster Sohn den Namen meines jetzigen Lebensgefährten annehmen oder muss der leibliche Vater erst zustimmen?
Und kann mein zweiter Sohn den Namen seines Vaters, also meines jetzigen Lebensgefährten annehmen, ich aber meinen Mädchennamen behalten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Am 14. Januar 2008 um 07:34 Uhr
Wenn in einer Ehe der männliche Partner einen Doppelnamen führt, ist es dort normal, dass er nach der Scheidung diesen weiterführt??? Oder wird dieser getrennt???
Am 14. Januar 2008 um 13:59 Uhr
Ich bin geschieden und habe aus der Ehe einen Doppelnamen (x-y). Meine Tochter aus der Ehe trägt den Familienname (y).
Nun bin ich erneut schwanger.
Kann das Baby nach der Geburt meinen Doppelnamen (x-y) tragen?
Oder ist es auch möglich, daß das Baby nur meinen Geburtsnamen (x) trägt, ich aber meinen Doppelnamen behalte?
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
Am 14. Januar 2008 um 14:19 Uhr
@ Lutz
er hat beide Möglichkeiten als Wahlrecht.
Was üblich ist, weiß ich nicht. Ist wohl nur Geschmackssache.
Am 15. Januar 2008 um 13:28 Uhr
@ Ronja
das Baby wird so heißen müssen wie Sie.
Am 16. Januar 2008 um 12:13 Uhr
Ich lebe von meinem (Noch-)Ehemann getrennt und möchte nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Als ich geboren wurde, war meine Mutti noch nicht verheiratet, ich trug also IHREN Mädchennamen. Als ich ein Jahr alt war, heiratete meine Mutti und ich trage seither den Namen ihres Mannes (und ihren Ehenamen) als „Geburtsnamen“.
Kann ich nach der Scheidung meinen eigentlichen Geburtsnamen, also den Geburtsnamen meiner Mutti wieder annehmen?
Am 16. Januar 2008 um 14:54 Uhr
@ martha
die Fragen hier werden immer komplizierter. Ich kann es nicht definitiv sagen, aber Ihr Mädchenname ist nach meiner Einschätzung der Familienname Ihrer Mutter. Dann könnten Sie nur nach dem NamensÄndG den Namen ändern, was schwierig ist.
Am 16. Januar 2008 um 14:58 Uhr
Na, ich werd’s versuchen.
Vielen Dank für die rasche Antwort!
martha
Am 16. Januar 2008 um 22:28 Uhr
Hallo,
ich würde gerne den Mädchennamen meiner verstorbenen Mutter annehmen. Meine Eltern haben sich scheiden lassen, danach hat meine Mutter aber den Familiennamen weitergeführt und nicht wieder ihren Mädchennamen angenommen. Habe ich als Tochter trotzdem das Recht den Namen meiner Mutter anzunehmen? Vielen Dank.
Am 18. Januar 2008 um 16:51 Uhr
werde geschieden, ist es möglich meinen geburtsnamen zu bekommen, den ursprünglichen, obwohl ich zwischendurch einmal als kind addoptiert wurde?
danke
Am 18. Januar 2008 um 17:39 Uhr
@ hannele
schwierig, wohl nur nach dem NamensÄndG.
Am 20. Januar 2008 um 17:25 Uhr
Hey,
hab mal eine Frage.
Wurde im Sep,07 geschieden und habe jetzt meinen Mädchennamen wieder angenommen.
Möchte bald wieder Heiraten.Ich würde gerne einen Doppelnamen annehmen z.b.Müller-(ich-Mädchennamen)Schulz (er- sein Name) Er möchte nur meinen Mädchennamen haben:geht das auch?
Also:ich meinen und seinen Namen und er nur meinen Namen.
Danke
Am 21. Januar 2008 um 17:12 Uhr
@ Jacky
müßte gehen, aber nageln Sie mich nicht darauf fest.
Am 23. Januar 2008 um 17:46 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
bei mir liegt folgende Situation vor:
Ich haben 2 (mittlerweile volljährige) Kinder aus erster Ehe und deshalb nach meiner Scheidung (1994) den Namen meines Ex-Mannes behalten. Mittlerweile habe ich 2 weitere Kinder aus meiner jetzigen Partnerschaft (keine Ehe), die auch den Namen meines Ex-Mannes tragen (weil ich so heiße, nicht, weil sie noch während der Ehezeit geboren wurden).
Wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehmen würde, könnten dann auch die Kinder aus der (2.) Partnerschaft meinen Mädchennamen bekommen, oder müssten sie weiterhin den Namen meines Ex-Mannes behalten?
Am 24. Januar 2008 um 10:15 Uhr
@ Ute
ich denke, es muß gehen, wenn Sie Ihren Ehenamen ablegen und die Kinder ja nicht vom Namensgeber sind.
Am 26. Januar 2008 um 19:47 Uhr
Mein Freund und ich möchten diesesJahr heitaten und mein Freund hat aus erster Ehe zwei Kinder die seinen Namen tragen. Seine Exfrau hat wieder geheiratet, somit auch einen neuen Nachnamen angenommen. Nun ist sie wieder geschieden und möchte den Namen meines Freundes, also den Nachnamen ihres Ex-Ex-Mannes annehmen.
Geht das ohne weiteres, da sie den Namen eigentlich schon abgelegt hat?
Kann mein Freund etwas dagegen tun, den er möchte nicht das sie wieder seinen Namen an nimmt?
Vielen Dank für die Antwort.
Am 28. Januar 2008 um 10:03 Uhr
@ Diana
ja, das geht und er wird nichts dagegen machen können.
Am 31. Januar 2008 um 12:34 Uhr
Sehr geehrter Thomas von der Wehl,
meine Tochter wird im März 18,dürfen sie meine Nachname nehmen ohne Vater zu entscheiden oder muss trotzdem Vater bescheid sagen?Ich bin schon lange geschieden und habe ich wieder geheirartet und meine Tochter möchte meine Nachname.
Meine Tochter möchte Namensänderung auch wenn sie 18 ist ohne vater zu fragen?
Vielen Dank für Antwort
Am 31. Januar 2008 um 17:05 Uhr
@ Nicole
ohne Zustimmung des Vaters wird es nicht gehen. Nach Volljährigkeit ohnehin nur nach NamensAändG…..sehr schwierig.
Am 5. Februar 2008 um 23:50 Uhr
Sehr geehrte Herr von der Wehl,
eigentlich bin ich nicht richtig auf dieser Seite, aber ich habe nichts Passenes gefunden, ich hoffe, Sie können mir trotzdem einen Tipp geben. Ich bin nicht geschieden, habe das auch nicht vor, doch ich möchte meinen eigenen Namen zurück haben, da ich mich trotz 19jähriger Ehe nicht mit dem Ehenamen identifizieren kann. Ich fühle mich immer noch fremd und habe kaum Hoffnung, dass sich das noch einmal ändert. Als ich damals heiratete, gab es noch nicht die Möglichkeit, das jeder seinen Namen behalten kann. Danke schon im Voraus. Gruß Karla
Am 6. Februar 2008 um 08:38 Uhr
ich möchte meinen Geburtsnamen abgeben,da meine Eltern geschieden sind und meine mutti neu geheiratet hat.ist das möglich das ich das machen kann?und wie viel bezahle ich für den neuen namen das ich ihn annehmen kann.
Am 6. Februar 2008 um 09:46 Uhr
@ Karla
ich meine, der Widerruf des gewählten Familiennamens ist in bestehender Ehe nicht möglich. Was aber möglich ist, ist nach § 1355 IV BGB Ihren Geburtsnamen hinzuzufügen. Wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Am 6. Februar 2008 um 10:39 Uhr
Sehr geehrte Herr von der Wehl,
ich bin seit 2 Jahren geschieden habe immer noch den namen meines Ex mannes.Gibt es eine frist nach der scheidung um den madchennamen an zunehmen?Habe gehort frist ca.2 monate.Da ich schwanger bin mochte ich auf keinen fall das mein kind den namen meines Exmannes erhalt deshalb der namenswechel.
Am 6. Februar 2008 um 12:12 Uhr
@ janet
nach § 1355 Abs. 5 BGB gibt es keine Frist.
Am 6. Februar 2008 um 12:13 Uhr
@ nadine
das wird schwer. Fragen Sie beim Standesamt nach.
Am 6. Februar 2008 um 22:43 Uhr
Danke für Ihre Nachricht,
geht eine Hinzufügung des Geburtsnamen auch wenn dieser schon ursprünglich ein Doppelname (über Jahrhunderte schon) ist?
Welches Standesamt ist zuständig, dort wo ich geboren wurde, geheiratet habe, oder wo ich jetzt lebe?
Wenn eine Hinzufügung nicht geht, geht eine Namensänderung wie bei Leuten, die mit ihren Namen nicht aus anderen Gründen zufrieden sind?
Und wo muss man sich dahin wenden.
Gruß und Dank von Karla
Am 7. Februar 2008 um 09:51 Uhr
@ Karla
einem Doppelnamen noch etwas hinzuzufügen geht nicht, s.o..
Die Zuständigkeit klären Sie bitte durch einen Anruf beim Standesamt.
Eine Namensänderung nach dem NamensÄndG wird sehr schwierig.
Am 7. Februar 2008 um 19:41 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Freundin möchte sich von ihrem Mann, nach über zwei Jahren Trennung scheiden lassen und ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Nun wurde ihr Geburtsname aber geändert, da ihre Mutter geheiratet hatte als sie noch ein Kind war (auch diese Ehe hielt nicht lange).
Der leibliche Vater ist laut Geburtsurkunde unbekannt.
Ist es möglich das meine Freundin den Namen wieder annimmt mit dem sie vor über 25 Jahren auch wirklich zur Welt kam?
Und falls ja, auf was für Kosten blickt man und wo/wann kann man das am besten beantragen?
Zudem hat sie auch einen 7 jährigen Sohn dem sie ihren Geburtsnamen geben will, da sein leiblicher Vater nichts mehr mit den beiden zu tun haben will.
Am 8. Februar 2008 um 09:48 Uhr
@ Hans
es tut mir leid, aber im Namensrecht werden die Fragen immer komplizierter und ich bin kein ausgewiesener Spezialist in diesem Bereich. Bitte befragen Sie das Standesamt.
Am 18. Februar 2008 um 18:45 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl
ich bin seit 3 Jahren geschieden aus dieser ehe gehen zwei kinder (7 und 5) Jahre…
nun lebe ich seit geraumer zeit in einer neuen partnerschaft und wir wollen wieder heiraten… nun meine frage
muss der kindesvater eine zustimmung geben, das sie den neuen namen annehmen können? (haben seit über 5 Jahren keinen kontakt zum Kindesvater er zahlt auch keinen unterhalt…
lg susanne
Am 18. Februar 2008 um 21:07 Uhr
@ susanne
ja, muss er.
Ob der Kontakt fehl, oder Unterhalt gezahlt wird, spielt hier keine Rolle.
Am 19. Februar 2008 um 17:43 Uhr
Hallo,
ich werde in kürzester Zeit geschieden.
Bei der heirat, habe ich einen Doppelnamen angenommen, den ich auch nicht ablegen möchte, da unsere Tochter den Nachnamen ihres vaters trägt.
Jetzt bin ich wieder schwanger…Meine Frage, kann ich dem Baby meinen Mädchennamen geben, oder wird es automatisch den Namen meines Ex-Mannes tragen?
Lg DIna
Am 25. Februar 2008 um 10:25 Uhr
Hallo,
ich werde in absehbarer Zeit geschieden.
Kann ich von meiner dann geschiedenen Frau
verlangen ihren Mädchennamen wieder anzunehmen?
Am 25. Februar 2008 um 12:39 Uhr
@ carlos
gegen ihren Willen – Nein.
Am 26. Februar 2008 um 12:32 Uhr
Ich werde in absehbarer Zeit das 3. Mal geschieden. Zur Zeit habe ich einen Doppelnamen, der sich zusammensetzt aus dem Namen des jetzigen Noch-Ehemannes und des 2. Ehemannes, der der Vater meiner Tochter ist. Diese Namens-Kombination habe ich genommen, damit ich nicht ganz anders als meine Tochter heiße.
Inzwischen ist meine Tochter schon fast volljährig und wird bestimmt in ein paar Jahren einen anderen Namen tragen.
Ich möchte nach der Scheidung weder meinen Mädchennamen, noch den des 3. und 2. Ex-Mannes, sondern wieder den Nachnamen des 1. Ex-Mannes annehmen.
Man sagte mir mal, dass man jeden Namen wieder annehmen kann, den man einmal geführt hat, stimmt das so?
Am 26. Februar 2008 um 12:43 Uhr
Hallo,
mein Sohn (heute 25 Jahre) wurde mit dem Nachnamen meinerseits geboren (auch in Geburtsurkunde). 1984 heiratete ich und er erhielt den Namen des Vaters. Jetzt möchte er aus persönlichen Gründen (kein Verhältnis zu seinem Vater, wir leben seit 3 Jahren getrennt) wieder seinen Geburtsnamen annehmen.Ist dies ohne großen Aufwand möglich?
Am 26. Februar 2008 um 12:49 Uhr
@ monika
nein, wohl nicht. Der Aufwand recht groß, der Erfolg unsicher. Beim Standesamt nachfragen!
Am 26. Februar 2008 um 13:01 Uhr
@ yeanne
ich meine auch, dass Sie einen vorangegangenen Ehenamen wieder annehmen können.
Am 26. Februar 2008 um 20:43 Uhr
Hallo,
Ich habe ein Problem, mein Kind ist nicht von meinem noch Mann, hat aber bei der Heirat dessen Namen mit angenommen.
Im Standesamt hat man mir gesagt, ich kann diesen Namen nicht mehr ändern lassen, zwar kann ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, aber mein Kind nicht. Ich möchte aber nicht, dass mein Kind den Namen eines für ihn soweit fremden Mann trägt. Was kann ich tun. Welche wege kann ich gehen?
Am 27. Februar 2008 um 09:25 Uhr
Hallo. ich bin schon lange geschieden und habe
meine mädchen Nanne.Mein Sohn (13) will auch meine Name nemen aber mein exmann ist verstorben.Kann ich trotzdem für mein Sohn
Name ändern?
Danke
Am 27. Februar 2008 um 14:01 Uhr
@ Lydia
ich denke ja, versuchen Sie es beim Standesamt.
Am 3. März 2008 um 19:27 Uhr
Hallo
Ich bin schon 29 Jahre verheiratet und wir haben einen Sohn, der nun heiraten und gern meinen Geburtsnachnamen als Nachnamen annehmen möchte.Ist dies möglich?MfG Suni
Am 4. März 2008 um 09:34 Uhr
@ suni
sehr schwierig. Nur bei Gründen nach dem NamRÄndG.
Am 11. März 2008 um 09:50 Uhr
Hallo,
zu Punkt 24. Ich habe bei der Eheschließung den Namen meines Mannes angenommen. Da ich mich damit nicht wohl fühle, würde ich dem Ehenamen gerne meinen Mädchennamen zufügen. Ist es egal, ob dieser vor oder hinter den Ehenamen gesetzt wird? Und wie hoch sind die Gebühren für eine solche Änderung? Also, ohne die Kosten für die Änderung des Persos etc.
MfG
Caro
Am 12. März 2008 um 12:07 Uhr
Hallo,
folgende Situation. Ich habe bei 2. Hochzeit meiner Mutter, den Nachnamen meines Stiefvaters angenommen (keine Adoption). In meiner Geburtsurkunde gib es dazu den Vermerk -Das Kind Doreen hat mit Wirkung vom xx.xx.1987 den Namen xxx angenommen. Bei meiner eigenen Hochzeit wurde mir dieser Nachname des Stiefvaters als Geburtsname in allen Unterlagen festgelegt (obwohl ich das nicht wollte). Jetzt stehe ich vor meiner eigenen Scheidung und möchte allerdings den Namen meines leiblichen Vaters (dessen Name ja trotz o.g. Vermerks in der Geburtsurkunde steht) annehmen. In wiefern ist das möglich?
Gruß Doreen
Am 15. März 2008 um 11:43 Uhr
Hallo!
Ich bin noch nicht volljährig, würde aber gerne den Mädchennamen meiner Mutter, die allerdings den Namen ihres jetzigen Mannes angenommen hat, tragen. Ich glaube, nach dem was ich schon gelesen habe, dass dies nicht möglich ist, doch ich wollte mcih erkundigen, ob das nach einer Scheidung oder dem Tod des Mannes möglich wäre. Natürlich will ich nicht, dass er stirbt und würde auch weiter meinen Namen tragen, aber da er einige Jahre älter ist als meine Mutter, hätte ich diese Frage gerne beantwortet.
Gruß, Christina
Am 16. März 2008 um 21:55 Uhr
Hallo!
Ich bin seit über zwei Jahren geschieden und würde gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ist das auch für meine Tochter möglich? Sie ist nicht die leibliche Tochter meines Ex-Mannes und auch unter meinem Mädchennamen zur Welt gekommen. Wenn ja, welche Unterlagen muss ich dazu vorlegen, außer dem Scheidungsurteil? Reicht hierzu die Negativbescheinigung vom Jugendamt, da ihr Erzeuger nicht das Sorgerecht hat? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Tanja
Am 22. März 2008 um 12:12 Uhr
hallo,
ich bin dabei mich in zweiter ehe scheiden zulassen. möchte dann meinen namen ändern und zwar in meinen ersten Mädchennamen. Ich habe mit 6 jahren den namen meines Stiefvaters angenomen (keine adoption) nach altem DDR-Gesetz. Kann ich meinen ersten Namen wieder annehmen und können meine beiden volljährigen Kinder dies auch tun? vielen dank für eine antwort!
Am 31. März 2008 um 20:30 Uhr
Hallo, ich habe den Namen meines Mannes angenommen. Im September ist die Scheidung. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Zu gerne würde ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Wäre ein Doppelname für mich und meine Tochter möglich? Vielen Dank für eure Antwort
Am 1. April 2008 um 12:00 Uhr
@ sandra
für Sie ja, für die Tochter nur mit Zustimmung des Vaters.
Am 2. April 2008 um 11:14 Uhr
Hallo, ich bin seit Feb 2005 geschieden und würde gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Meine beiden Kinder haben den Namen ihres Vaters könnten sie auch meinen Mädchennamen bekommen oder müssten sie weiterhin den Ehenamen tragen. Und wie sieht es aus, wenn ich nochmals heiraten würde könnten meine beiden Kinder dann einen Doppelnamen führen oder brauchen sie hierzu die Einwilligung des Vaters?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße Katharina
Am 2. April 2008 um 11:38 Uhr
Also, ich bin 20 und meine Schwester ist 25. Wir würden gern den Mädchennamen von unserer Mutter annehmen. Meine Eltern haben sich vor ein paar Jahren scheiden lassen.
Wäre das ohne Weiteres möglich?
Am 2. April 2008 um 15:42 Uhr
@ tanja
nein, ist recht aufwendig und braucht sehr gute Gründe.
Am 2. April 2008 um 15:43 Uhr
@ Katharina
Sie können sehr einfach den Namen wechseln. Bei den Kindern müßte der Vater zustimmen.
Am 3. April 2008 um 15:46 Uhr
Ich möchte nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Mein Ex-Mann ist Deutscher und ich bin Östereicherin. Wir haben in Deutschland (Standesamt) geheiratet, lebten aber zum Zeitpunkt unserer Scheidung in Österreich. Was für Schritte muß ich somit machen? An welches Standesamt muss ich mich wenden, etc.?
Am 3. April 2008 um 15:49 Uhr
Ich möchte nh meiner Scheidung meinen Ehenamen weiterführen und meinen Mädchennamen wieder annehmen (aufgrund der Tatsache, dass ich eine Tochter habe, die meinen Ehenamen trägt). Ist das möglich???
Lieben Dank.
Gruß Stephanie
Am 4. April 2008 um 09:53 Uhr
Ich möchte nach der Scheidung (Ende April 08) meinen Ehenamen ablegen. Kann meine Tochter, die 2 Jahre vor der Ehe geboren ist(hat also meinen Mädchennamen) automatisch den Namen des Vaters ablegen? Bitte bitte dringend antworten! Danke Euch 🙂
Am 4. April 2008 um 13:46 Uhr
@ male 76
wenn das Kind den Ehenamen hat, geht es nur mit Zustimmung.
Am 5. April 2008 um 12:32 Uhr
@ stephanie
ja, das geht. Es steht aber auch oben im meinem Beitrag.
Am 5. April 2008 um 12:34 Uhr
@ maria
schauen Sie im Beitrag unter „Verfahrensablauf“ und klären Sie, wo Ihr Familienbuch geführt wird.
Am 6. April 2008 um 14:03 Uhr
hallo,
ich bräuchte hilfe.
ich lebe mit dem vater meiner tochter nicht mehr zusammen.sie trägt jedoch seinen nachnamen, den ich ändern möchte.
welche möglichkeiten habe, um dies durchzusetzen?
Am 7. April 2008 um 13:38 Uhr
Hallo nocheinmal,
ekirneh und ich hatten beide eine ähnliche Frage gestellt, wäre es Ihnen möglich diese zu beantworten?
Vielen Dank
Doreen
Am 8. April 2008 um 19:50 Uhr
Meine Eltern lassen sich Scheiden. Meine Frage: Kann meine Mutter den Name meines Vaters behalten bis ich ausziehe? Und dann ihr Mädchenname zurück nemehn, oder entstehen da neue Kosten?
Liebe Grüße
Madeleine
Am 9. April 2008 um 12:58 Uhr
Hallo nocheinmal,
könnten sie mir bitte meine Frage beantworten?
Madeleine
Am 9. April 2008 um 14:36 Uhr
@ madeleine
nach rechtskräftiger Scheidung kann die Mutter
ihren Mädchennamen wieder annehmen.Egal wann,
nur eben nach der Scheidung.
Kosten entstehen für die Änderungen des Passes
und aller Papiere.
Oben in den Beiträgen finden Sie viel Interessantes
dazu,u.a. die Antwort auf Ihre Frage.
Gruß Sylli
Am 10. April 2008 um 14:44 Uhr
Wenn die Ex-Frau meines Freundes jetzt wieder ein Kind bekommt, wessen Nachnamen trägt das Kind dann? Sie hat den Ehenamen behalten. Aber doch nicht etwa genau diesen, oder?! Kann man sie eigentlich nicht dazu zwingen den Ehenamen abzugeben? Sie hat maßgeblich mit diesem Namen dazu beigetragen, dass dieser Name nun nicht mehr sehr angesehen ist (harmlos ausgedrückt) und macht genau so weiter.
Am 10. April 2008 um 15:08 Uhr
Wenn mein Freund und ich ein Kind bekommen, kann man dann selber entscheiden welchen Nachnamen es trägt oder bekommt es automatisch meinen Namen? Haben wir dann trotzdem auch ohne Heirat die gleichen Rechte und Pflichten am Kind oder habe ich dann sozusagen „das Sagen“. Wenn wir uns über etwas nicht einigen können, Vorname oder ähnliches, hab ich dann das endgültige Bestimmungsrecht?
Am 16. April 2008 um 17:19 Uhr
Hallo,
ich trage einen Doppelnamen (katze-maus). Mein Geburtsname (katze) ist dem Familienname (maus) vorangestellt. Nur werde ich in ein paar Wochen geschieden und möchte dann möglichst schnell wieder heiraten.
Wenn ich nach meiner Scheidung den Doppelnamen behalte, kann ich dann nach der neuen Heirat den Namen meines Zukünftigen (hamster) annehmen oder muß ich vorher etwas beachten?
vielen dank
Claudia
Am 17. April 2008 um 10:46 Uhr
@ claudia
einen 3-fachen Namen gibt es nicht. Sie können nicht katze-maus-hamster heißen.
Am 17. April 2008 um 11:55 Uhr
hallo nochmal,
ja, das weiß ich, daß ich keine 3 namen haben kann. möchte ich ja auch gar nicht. ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. ich möchte nach der erneuten heirat mit „hamster“ auch nur „hamster“ heißen.
das sollte doch gehen, oder?
vielen dank
claudia
Am 17. April 2008 um 12:03 Uhr
@ claudia
das geht ohne weiteres
Am 18. April 2008 um 13:10 Uhr
Hallo,
könnten Sie mir bitte noch auf meine Frage antworten?
Dankeschön!
Am 18. April 2008 um 13:43 Uhr
@ delilah
ich war in Urlaub und die vielen gehäuften Anfragen nach meiner Rückkehr sind kaum zu bewältigen.
Das Kind erhält den Namen der Frau und wirklich erfolgversprechende Zwangsmittel zum Ablegen des Namens gibt es nicht.
Am 25. April 2008 um 18:38 Uhr
Hallo, ich möchte den Namen meiner Mutter annehmen. Sie ist von meinem Vater geschieden und ich trage den Namen meines Vaters. Sie teilen sich das Sorgerecht. Geht das und was muss ich tun?
Danke
Am 26. April 2008 um 19:09 Uhr
hallo, bis zu meinem 8lebensjahr trug ich den namen meiner mutter bis sie heiratete.nun ließ sie sich im dez letzten jahres scheiden.ich jetzt 30 wollte meinen sog.geburtsnamen wieder anehmen.geht das so unkomplizeirt?
Am 28. April 2008 um 09:42 Uhr
@ tino
nein, nur aufwändig nach dem NamensändG
Am 28. April 2008 um 09:52 Uhr
@ jona
siehe meine Antwort zu 176.
Am 30. April 2008 um 02:55 Uhr
Hallo,
ich trage noch den Namen meines Ex Mannes-bin nun von meinem neuen Freund schwanger.Das Kind soll bloss nicht den Namen meines EX bekommen sondern den des Vaters!Nun die Frage:Kann ich auch ohne Heirat auch den Namen des Kindesvater übernehmen?…denn wie blöd ist wenn ich anders heisse als unser Kind!Der Vater würde das befürworten.
Mein Mädchenname habe ich schon seid 10 jahren nicht mehr und würde auch oft wegen diesem gehänselt.
Am 30. April 2008 um 15:10 Uhr
@ tanja
das Kind kann den Namen des Vaters bekommen, das ist einfach. Sie selbst bekommen ihn nur durch Heirat.
Am 30. April 2008 um 18:45 Uhr
mh,ja scheint alles sehr streng zu sein.
da hätte ich noch eine frage….mein Mädchenname wird seid 1941 mit ä geschrieben…voher alerdings mit ae.
Ich besitze die original Heiratsurkunde von meinen vorfahren die mit ae geschrieben wurden….doch die standesämter schieben mich von eine stadt in die nächste.
DH ich soll in der Deutschen stadt wo die veränderung das erste mal aufgetreten ist mit den dokumenten in kenntniss setztten.Dort könne man es dann ändern.
Nur schieben die mich in die stadt wo der Name noch mit ae geschrieben wurde…das wäre aber preussen!!Ich bin sehr verzweifelt.
VIELEN DANK FÜR IHRE Antwort.!!
Gruss aus Hamburg
Am 4. Mai 2008 um 14:27 Uhr
Hi Hab da mal ne Frage
Bin zum zweiten mal verheiratet.Mein Mann und ich möchten gerne das mein Sohn (aus erster Ehe) unseren Nachnamen J…. auch bekommt.
Habe leider nicht das alleinige SR.habe mit meinem Exmann schpn drüber geredet.
Nun meine Frage:
Kann ich mit der Einwilligung meines Exmann den Nachnamen meines Sohnes ändern lassen und welche kosten kommen auf uns zu. ( mit resepass und Geburtsurkunde)
Danke
Am 13. Mai 2008 um 22:29 Uhr
Hallo an alle die, die Ihr Baby vom neuen Partner vor der rechtskräftigen bekommen (haben)!
Wir haben genau das gleiche durch. Unsere Tochter wollten wir partout nicht den Nachnamen des Gesetzlichen Vaters geben, mit dem wir nur Schwierigkeiten hatten und haben, und haben auf der Geburtsbescheinigung schon auf dem Namen des leiblichen Vaters bestanden (Durchsetzen!!!). Das Standesamt hat der Hebamme richtig Druck gemacht, sodass wir uns persönlich dort vorstellen mußten. Wir sahen nicht ein, unseren Willen zu ändern und haben die Geburtsurkunde nicht bezahlt, weil die ja nicht korrekt ausgefüllt war (Fam.-name). Wir haben trotzdem Kinder- und Erziehungsgeld beantragt, aber natürlich nichts bekommen. Wir mußten die Ämter vertrösten. Eine Krankenversicherung haben wir jedoch bekommen für´s Kind. Trotz korrekte Vaterschaftsab- und -anerkennung der Väter war es bis zur Scheidung nicht möglich, eine korrekte Urkunde zu bekommen. Danach (das Kind war fast 1 Jahr alt!) sagte man uns, wir müßten die „falsche“ Urkunde erstmal nehmen (und BEZAHLEN!!!), um anschließend eine Namensänderung durchzuführen (Zustimmung meines Exmannes…)! Da ist uns im Standesamt der Kragen geplatzt und haben ein derartiges Donnerwetter losgelassen, daß die Beamtin sich für eine Zweitausfertigung „entschlossen“ hat. Sämtliche Gelder wurden nachgezahlt. Aber manchmal muß man stur sein und für sein Recht echt kämpfen! Und wenn das Kind 1 Jahr lang keinen Familiennamen hat.
(Es gibt zu der Sache gesetzlicher Vater – leiblicher Vater schon lange ein Aufbegehren. Nur ist es wohl noch nicht bis ganz hoch gekommen…) Also: Nicht aufgeben!
Am 14. Mai 2008 um 17:23 Uhr
hallo herr von der wehl,
mein seit jahren von mir geschiedener ex-gatte benutzt nur noch den gemeinsamen familiennamen (mein geburtsname) statt des von ihm angenommenen doppelnamen. mich ärgert das, weil ich ständig danach gefragt werde. ich möchte, dass er zumindest den doppelnamen benutzt, denn abgeben wird er den namen sicher nicht, da unsere kinder ebenfalls heißen wie ich und er sich als musiker auch derart in der öffentlichkeit präsentiert. aber auch kummuniziert – ( er unterschreibt mit nur meinem namen) darf er dass und wie kann ich ihn dazu bringen, zumindest den doppelnamen zu verwenden???
gruß lula
Am 16. Mai 2008 um 07:30 Uhr
hallo habe da eine frage mein dad ist letzte woche verstorben und meine eltern waren verheiratet meine mutter hatte aber ihren namen behalten möchte aber nun den namen meines vaters annehmen besteht da irgendwie eine möglichkeit sie hatten es eh vor doch der tot war leider schneller
besten dand schon einmal
Am 26. Mai 2008 um 21:05 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Scheidung ist jetzt über ein Jahr her. Ich bin Ausländerin und möchte mein Mädchenname wieder haben. Brauche ich einen Anwalt, der das für mich macht (Rechtkräftige Scheidungsurteil )?In Meinem Paß stehen beide Namen, wo soll ich zuerst hin: Anwalt, Standesamt, oder Konsulat?
Vielen Dank in Voraus für Ihren Antwort,
freundlichen Grüßen,
Viviana
Am 27. Mai 2008 um 09:35 Uhr
@ viviana
nein, Sie brauchen dafür keinen Anwalt. Fragen Sie bei Ihrem Standesamt, welche Schritte notwendig sind.
Am 28. Mai 2008 um 08:23 Uhr
Guten Tag
Ich möchte nach Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Dieser wurde mit 12 Jahren bei Heirat der Mutter geändert auf den Namen des 2.Mannes meiner Mutter. Somit war bei meiner Heirat mein Mädchenname nicht mein Geburtsname. Ist dies möglich und wenn ja, ich wohne im Ausland, an welche Behörde müsste ich mich wenden? Danke.
Am 1. Juni 2008 um 23:29 Uhr
Ich, 38 möchte den Geburtsnamen meiner Mutter (geschieden seit 18 Jahren, trägt aber noch den Ehenamen-Namen Ihres Exmannes und meines Vaters) annehmen.
Ist dies möglich oder muss zunächst meine Mutter Ihren Geburtsnamen wieder annehmen???
Vielen Dank für die Antwort
Am 12. Juni 2008 um 15:21 Uhr
guten tag,
ich weiss nicht mehr weiter…
ich bin rechtskräftig geschieden und habe auch schon meinen mädchennamen wieder angenommen. ich habe eine 6-jährige eheliche tochter. besteht die möglichkeit das meine tochter meinen mädchennamen annehmen kann? ich hatte mich beim standesamt und beim zuständigen amtsgericht erkundigt und jeder gibt mir eine andere auskunft. erst hiess es das ist kein problem solange der kindesvater einverstanden ist und ein formular unterschreibt. jetzt sagt man mir das ist unter keinen umständen möglich. was stimmt denn jetzt?
vielen dank im voraus
Am 12. Juni 2008 um 16:47 Uhr
@ eva
den Mädchennamen könnten Sie dem Kind nur bei sehr wichtigen Gründen geben. Diese wichtigen Gründe sind selten…..fast aussichtslos.
Ein Kind kann einbenannt werden. Wenn Sie wieder heiraten, einen Ehenamen annehmen, kann das Kind aus 1. Ehe einbenannt werden, wenn der Vater zustimmt.
Hier wird sehr viel verwechselt.
Am 12. Juni 2008 um 18:04 Uhr
Dass ich meinen Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen kann ist klar.
Meine Kinder werden leider den Namen ihres Vaters weiter tragen müssen, sehr zu ihrem Leid!!!
Wie sieht es aus, wenn die Kinder volljährig sind und ihren Namen ändern möchten, bzw. bei erneuter Heirat der Mutter, den Namen des Stiefvaters annehmen möchten. Muss der „Vater“ dann auch einwilligen? Meine Kinder möchten sich gerne, wenn sie volljährig sind, von ihrem Stiefvater adoptieren lassen, ist das auch, ohne Zustimmung der leiblichen Eltern, möglich?
Interessant wäre auch zu erfahren, welche schwer wiegenden Gründe für eine Kindesnamensänderung vorliegen müssen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Am 12. Juni 2008 um 18:38 Uhr
vielen dank für die information.
schönen gruss
eva
Am 13. Juni 2008 um 10:03 Uhr
@ swaantje
bei Wiederheirat können die Kinder einbenannt werden, wenn der Vater zustimmt. Ohne Zustimmung nur bei sehr wichtigen Gründen.
Lesen Sie hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
Eine Adoption Volljähriger ist ohne Zustimmung möglich.
Am 18. Juni 2008 um 14:12 Uhr
Hallo,
ist die Namensänderung nach einer Scheidung, wenn diese schon ein paar Jahre zurück liegt, kostenpflichtig und wenn ja, wieviel kostet das?
LG
Am 19. Juni 2008 um 10:32 Uhr
@ suse
ein paar EURO wird es kosten, da alle Dokumente (Pass, Perso, Führerschein usw.) geändert werden müssen. Wieviel genau, müssen Sie beim Standesamt erfragen.
Am 26. Juni 2008 um 13:05 Uhr
Hallo,
im Moment haben meine beiden Kinder und ich noch den Nachnamen „Y“ meines Exmannes. Jetzt werde ich aber heiraten und stelle den Namen meines zukünftigen Mannes „X“ voran, also „X-Y“. Nun meine Frage, können meine beiden Kinder auch den Doppelnamen „X-Y“ tragen oder müssen sie weiterhin „Y“ heißen?
Vielen Dank im Voraus.
LG Katharina
Am 26. Juni 2008 um 13:14 Uhr
@ katharina
lesen Sie bitte dies
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
das sollte Ihre Fragen beantworten.
Am 27. Juni 2008 um 18:38 Uhr
Ich komme als Brasilien und als Ich geheiratet habe, habe ich der name meine Frau übernohmen, aber im meine Deutsche Personal ausweis steht immer noch meine gebürtige name!
jetzt kommt! Ich werde die nächte noch mal heiraten aber ich möschte nicht das meine gebürtiger name auf meine ausweis auftaucht! was muss ich tun?
Am 30. Juni 2008 um 12:01 Uhr
@ marcos
ich denke, da können Sie nichts tun. Es ist schließlich Ihr Geburtsname.
Am 5. Juli 2008 um 01:29 Uhr
Hallo,
ich bin schwanger von meinem Freund, mein Ehemann (wir wurden nicht geschieden) ist verstorben. Das Kind kommt innerhalb der 300 Tage-Regelung zur Welt.
Ich lebe in Mexiko, mein Freund ist Mexikaner
Mein Freund will das Kind anerkennen, will als Vater in der Geburtsurkunde stehen. Laut mexikanischem Gesetz kann ich seinen Namen und meinen Mädchennamen für das Kind angeben. Das Kind hätte dann eine mexikanische Geburtsurkunde.
Wenn ich jetzt einen deutschen Pass für das Kind möchte, erkennt man in Deutschland die Namen an? Und hätte das Auswirkungen auf einen Witwenrentenanspruch????
Vielen Dank
Am 7. Juli 2008 um 10:24 Uhr
@ eva
kann ich nicht beantworten, sorry.
Am 7. Juli 2008 um 11:51 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich hoffen Sei können mir helfen. Habe in den letzten Jahren in den USA gelebt. War dort auch verheiratet und bin mittlerweile auch wieder geschieden. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervor gegangen. Sowohl ich als auch meine Kinder führen den Name meines geschiedenen Mannes. Nun bin ich gerade nach Deutschland gezogen und will nun meine ganzen Papiere ändern auf den Namen meines geschiedenen Mannes, da ich nicht einen anderen Namen als meine Kinder führen möchte und dieser Name auch in meinen sämtlichen Papieren der USA lautet. Nun verweigert mir dies das Standesamt, zum Fortführen des Namens benötige ich eine Einverständniserklärung meines Exmannes. Kann das wirklich sein?
Ich hoffe ich habe nicht zuweit ausgeholt.
Vielen Dank im voraus, Suzy
Am 7. Juli 2008 um 15:13 Uhr
@ suzy
ich bin kein Verwaltungsrechtler, kann mir aber nicht vorstellen, dass das StA recht hat. Lassen Sie sich die rechtliche Grundlage mal nennen.
Am 14. Juli 2008 um 15:51 Uhr
hi
die scheidung läuft gerade bei mir und aus dieser ehe ist ein kind entstanden.
ist es möglich nachdem ich geschieden bin, das ich meinen mädchennamen annehme und vor allen dingen ist es mir wichtig das mein sohn auch meinen namen (zu dem seines vaters) bekommt. also 2 nachnamen bei meinem sohn möglich?
wäre nett wenn mir jemand antworten würde.
ciao ciao
Am 14. Juli 2008 um 16:09 Uhr
@ lela
lesen Sie bitte oben Nr. 189, 190
Am 17. Juli 2008 um 12:20 Uhr
Hallo – meine Exfrau lebt im Ausland und hat meinen Namen nach der Scheidung behalten.
Ich möchte verhindern, dass ein weiteres Kind, das Sie mit jemanden anderen haben könnte, meinen Namen trägt.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Ex dazu zu bewegen, meinen Namen abzugeben?
Grüße,
RKC
Am 18. Juli 2008 um 10:18 Uhr
@ ronny
kurze Antwort: keine rechtliche Möglichkeit
Am 18. Juli 2008 um 14:01 Uhr
Hallo,
meine Lebensgefährtin ist geschieden aber noch nicht rechtskräftig.Gestern haben wir einen Sohn bekommen und wollten das Kind heute mit meinem Familiennamen anmelden.Uns wurde gesagt,das Kind muß den Namen des Ex Mannes bekommen der alle Rechte hat. Ich hätte keine Rechte und müßte mein eigenes Kind adoptieren. Ist das so?Was kann ich tun das mein Kind doch meinen Namen erhält.Wir wollen heiraten sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Kann man noch nachträglich auf Rechtsmittel verzichten damit das Kind auch gesetzlich mein Kind ist?
mfg.
Thomas
Am 19. Juli 2008 um 17:04 Uhr
meine frau hat scheidung eingereicht
kann sie meinen Kindern einfach ihren Namen geben, wenn ich dagegen bin?
Am 19. Juli 2008 um 20:40 Uhr
@ niko
nein, kann sie nicht
Am 21. Juli 2008 um 21:03 Uhr
Nach der Scheidung meiner Eltern habe ich den Mädchennamen meiner Mutter bekommen. Vorher hatte ich den Namen meines Vaters. Nun werde ich selber geschieden und ich kann nun also den vorherigen Namen wieder annehmen. Wie sieht es aber mit dem Namen meines Vaters aus den ganz zu Anfang hatte? Kann ich diesen wieder annehmen?
Vielen Dank
MfG
Am 22. Juli 2008 um 17:41 Uhr
Hallo,
werde in einem knappen monat geschieden.
möchte gerne nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Meine Frage:
Unter welchen Umständen kann ich für meinen Sohn den Nachnamen umändern lassen??
Er hieß bei der Geburt wie ich, also mit meinem Familiennamen.
Würde ich auch ohne die Zustimmung des Vaters die Namensumänderung für meinen Sohn durch bekommen???
Meine Psyche leidet da sehr stark drunter, wenn mein Sohn anders heißt wie ich.
Vielen Dank & MFG
Am 23. Juli 2008 um 10:30 Uhr
@ maria
die Änderung bei Ihrem Sohn ist nur mit Zustimmung des Vaters möglich.
Am 26. Juli 2008 um 18:46 Uhr
Ich bin seid August 2006 geschieden und habe eine 11 jährige Tochter, die den Ehename trägt.
Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen zwecks neuer Heirat, wo der Mann meinen Familienname annehmen möchte.
Meine Tochter hat geäußert, das sie aber auch den Namen haben möchte, sie möchte wie ich heißen.
Ich weiß genau, das der leibliche Vater niemals sein Einverständnis dazu geben würde.
Was kann ich da tun?
Am 28. Juli 2008 um 10:28 Uhr
@ sabine
lesen Sie dies
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
das steht alles drin.
Am 4. August 2008 um 08:08 Uhr
Mein geschiedener Ehemann trägt noch unseren gemeinsamen Ehenamen , er hatte meinen angenommen. Ist es rechtlich möglich , ihn dazu zu zwingen seinen alten wieder anzunehmen ?
Am 4. August 2008 um 12:30 Uhr
@ tina
kurze, aber klare Antwort:
Nein.
Am 19. August 2008 um 12:00 Uhr
Hallo,
ich bin von meinem Ex-Mann geschieden, habe den gemeinsamen Familiennamen jedoch behalten, lebe mit meinem neuen Partner zusammen und erwarte von diesem nun ein Kind.
Meine Frage: Welchen Nachnamen wird mein Kind automatisch erhalten? Welche Änderungen sind möglich?
Danke für die Antwort!
Am 19. August 2008 um 14:31 Uhr
@ sandra
Sie können sich aussuchen, ob das Kind Ihren Namen oder den des Vaters erhält.
Am 1. September 2008 um 21:24 Uhr
Ich bin seit 4 Jahren endlich geschieden, habe sofort meinen Geburtsnamen wieder angenommen und danach, mit Zustimmung des Vaters, dasselbe für meine beiden minderjährigen Kinder beatragt,mit einer ellenlangen Erklärung dazu und allen angeforderten Unterlagen. Jetzt habe ich eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, es sei nicht lebensnotwendig für meine Kinder, obwohl es ihr Wunsch ist, so zu heißen wie ihre Mama.Sie leben bei mir und haben Kontakt zum Vater, aber man gibt mir die Chance, den Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Soll ich weiterkämpfen? Habe ich überhaupt eine Chance, einen so lebensnötigen Grund zu erschwindeln oder kann ich mir Hilfe beim Kinderarzt holen? Was kann ich tun, ich will meine Kinder nicht enttäuschen, sie warten schon lange drauf und werden sogar in der Schule sehr gehänselt von Mitschülern. Auch wird der Name sehr falsch betont ausgesprochen und geht deshalb beiden durch und durch..
Bitte schreiben Sie mir schnell, die Frist läuft bald ab.
Eine verzweifelte Mutter
Am 2. September 2008 um 09:25 Uhr
@ sylli
ich kann natürlich die Erfolgsaussichten eines Verfahrens hier nicht beurteilen, aber allgemein ist es schwierig und selten erfolgreich. Die Namensänderung bedarf eines wichtigen Grundes und ein solcher Grund ist nicht der Wunsch der Mutter oder der Kinder.
Es gilt hier insbesondere auch das, was ich mal hier
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/namensaenderung-volljaehriger-nach-scheidung-der-eltern/
geschrieben habe.
Am 5. September 2008 um 16:37 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
mit dem Vater meiner Tochter war ich nie verheiratet. Er hat die Vaterschaft anerkannt, mich ca ein Jahr nach der Geburt meiner Tochter verlassen, kein Kontakt zu dem Kind, kein Interesse an dem Kind, er zahlt keinen Unterhalt und ich kenne auch seine derzeitige Anschrift nicht.
Ich habe folglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
Nun war ich aber zur Geburt meiner Tochter noch verheiratet, womit mein Exmann automatisch der gesetzliche Vater meiner Tochter war und sie nun dessen Familiennamen trägt.
Ich möchte gern meinen Mädchennamen wieder annehmen und möchte dass auch meine Tochter meinen Mädchennamen bekommt.
Die Zustimmung des leiblichen Vaters wäre wohl kin Problem, nur ist dieser nicht auffindbar.
Kan meine Tochter in diesem Fall auch ohne Zustimmung des Vaters meinen Mädchennamen bekommen? Wohin muss ich mich wenden?
Noch eine Frage: Ist es generell auch möglich den Vornamen (meinen Eigenen) zu ändern?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort schon im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Selene
Am 30. September 2008 um 13:15 Uhr
Hallo, bin Vater von 3 Kindern und seit einigen Monaten geschieden. Die Mutter möchte Ihren Mädchennamen annehmen (was ja kein Problem ist) und möchte meine Zustimmung dass die Kids ebenfalls Ihren Namen bekommen. Ist es möglich diese Zustimmung nur für eines der Kinder zu erteilen ? Zum kleinsten habe ich leider keinen Kontakt, ist nach der Trennung geboren.
Am 1. Oktober 2008 um 10:51 Uhr
@ jörg
ich denke, selbst Ihre Zustimmung nutzt nichts. Auch damit wird die Namensänderung nicht so ohne weiteres möglich sein.
Am 5. Oktober 2008 um 08:44 Uhr
Hallo!
Ich bin seit Juni geschieden. Habe das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter beantragt, dass ich wohl auch bekommen werde. Kann ich dann bei meiner Tochter eine Namensänderung durchführen, ohne dass ich von meinem Ex-Mann eine Unterschrift brauche?
Und wie sieht es bei meinem Sohn aus. Er hat bei Geburt meinen Namen bekommen (er ist von einem anderen Mann). Haben dann nach Heirat eine Namensänderung durchgeführt. Könnte er auch seinen „Geburtsnamen“ wieder annehmen?
Vielen Dank
Am 13. Oktober 2008 um 10:18 Uhr
Hallo,
ich habe mich letztes Jahr scheiden lassen und möchte nun wieder heiraten. Ich und meine Tochter tragen aber noch den Ehename. Nun möchte ich das wir beide meinen Mädchennamen an nehmen. Muss der Vater zustimmen oder was muss ich tun das es auch ohne ihn geht? Er stellt sich auf stur und kümmert sich auch nicht um seine Tochter. Ich habe seit der Scheidung auch das alleinige Sorgerecht. Er zahlt auch nicht den ganzen Unterhalt und möchte auch nicht mit mir darüber reden, warum er das nicht tut.
Am 13. Oktober 2008 um 13:18 Uhr
@ steffi
das mit dem Mädchennamen für das Kind wird schwer. Aber bei Neuheirat vielleicht die Einbenennung?
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
Am 19. Oktober 2008 um 20:20 Uhr
Hallo Herr Thomas von der Wehl,
ich habe 2 dringende Frage.Ich bin jetzt seit fast 5 Jahren geschieden.Habe 2 Kinder aus dieser Ehe und noch 3 weitere nach Rechtskräftiger scheidung von meinem jetzigem Freund.
Die letzten 3 tragen den Namen meines ex-mannes. Jetzt meine Fragen :
Wie lange nach der scheidung kann ich meinem Mädchen Namen wieder annehmen?
Und werden die Namen meiner letzten 3 Kids dann auch geändert oder geht dies nur durch Heirat wenn mein Lebensgefährte meinen Namen annimmt? es ist wirklich dringend!!Denn nächstes Jahr kommt das nächste Baby.
Danke im Vorraus!!
Am 19. Oktober 2008 um 20:55 Uhr
Hallo Herr Thomas von der wehl,
Kann meine Tochter aus der Rechtskräftig Geschiedenen ehe, bei alleinigem Sorgerecht meinen Mädchennamen annehmen?
Danke für die Antwort
Am 20. Oktober 2008 um 09:37 Uhr
@ tascha
für die Annahme des Mädchennamens gibt es keine Frist.
Die Namensänderung der 3 Kinder nach Scheidung sollte möglich sein. Bei den anderen wird es schwierig.
Wenden Sie sich an das Standesamt.
Am 21. Oktober 2008 um 09:14 Uhr
Hallo,
meine Scheidung ist im November diesen Jahres und wollte dann meinen Geb.namen wieder annehmen, ist auch kein Problem, aber wie sieht es mit meinem Sohn aus?
Er hat bei seiner Geburt meinen Namen bekommen (er ist von einem anderen Mann). Nach der Heirat haben wir eine Namensänderung durchführen lassen. Könnte er auch seinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Wir möchten mit dem anderen Clan komplett abschließen.
Vielen Dank
Am 21. Oktober 2008 um 14:22 Uhr
@ claudia
sprechen Sie mit dem Standesamt, aber es könnte Probleme geben.
Unser Namensrecht sieht nicht vor, den Namen von Kindern je nach Heirat oder Scheidung der Eltern häufig zu ändern.
Am 22. Oktober 2008 um 13:54 Uhr
Hallo, ich bin verheiratet und trage den Namen meines Mannes. Ich möchte meinen Geburtsnamen aus meinem Pass streichen lassen ist das möglich????
Am 22. Oktober 2008 um 14:51 Uhr
@ claudia
das weiß ich nicht, glaube aber, es wird nicht gehen. Fragen Sie doch das Standesamt.
Am 25. Oktober 2008 um 19:43 Uhr
Guten Abend,
meine Eltern haben sich vor 7 Jahren scheiden lassen.Da ich endlich Volljährig bin, möchte ich wieder den Familien Namen meiner Mutter annehmen. Würde das gehen ? Und wie viel würde es kosten? Brauche ich trotzdem das Einverständnis meines Vaters ?
Ich muss dazu sagen, dass meine Eltern erst nach meiner Geburt geheiratet haben.
(Also hatte ich den Familien Namen meiner Mutter schon einmal.)
Und wo genau wird es geändert ? (Standesamt ?)
Vielen Dank
Am 26. Oktober 2008 um 14:43 Uhr
Ich möchte für mich und meine Kinder(7/10) wieder meinen Mädchennahmen annehmen.Ich war von meinem Ehemann getrennt, das Trennungsjahr war fast vollzogen, dann starb er ganz plötzlich. Er hat mir und seinen Kindern nur Schulden hinterlassen, ausserdem werde ich von seiner Familie massiv beleidigt. Wie kann ich für mich und meine Kinder meinen Geburtsnamen erhalten??
Am 26. Oktober 2008 um 17:44 Uhr
@ saskia
fragen Sie bitte beim Standesamt nach, aber es wird schwer bis kaum möglich.
Am 26. Oktober 2008 um 17:45 Uhr
@ fanny
für Sie kein Problem, aber für die Kinder schwierig.
Am 30. Oktober 2008 um 17:41 Uhr
Hallo,
ich (20 Jahre) wohne mit meiner geschiedenen Mutter zusammen. Sie hat nach der Scheidung ihren Mädchenamen angenommen, mein Vater hat erneut geheiratet und seine „neue Familie“ hat nun den selben Nachnamen wie ich.
Ist es möglich, dass ich den Mädchennamen meiner Mutter annehmen kann?
Mfg Michael
Am 31. Oktober 2008 um 10:20 Uhr
@ michael
schwer bis gar nicht. Nur bei sehr guten Gründen und die sehe ich nicht.
Am 5. November 2008 um 21:15 Uhr
Ich habe mit 12 Jahren einen Namen meines Stiefvaters angenommen , er ist der geb.-Name im Ausweis, dann hab ich geheiratet und lass mich jetzt scheiden.Bekomme ich meinen eigenen Mädchenname wieder auch wenn er nicht als geborene … im Ausweis steht?
Am 10. November 2008 um 13:16 Uhr
Hi. Meine Eltern werden sich demnächst trennen und es sieht alles danach aus als ob’s in nem Jahr die Scheidung gibt. Ich habe daraufhin schon mal mit meiner Mutter über die ganze Namenssache gesprochen. Sie möchte wenns dann so weit ist wieder ihren Mädchennamen haben. Ich möchte dann auf jeden Fall meinenen Namen auch ändern, da mich der Name meines Vaters, und alles was mit meinem Vater zutun hat und mich an ihn erinnert aus privaten gründen sehr belastet. Und jetzt ist die Frage ob das überhaupt generell möglich ist meinen Namen zu ändern und ob ich dann, wenn überhaubt, den Namen von meiner Mutter annehmen kann. Wenns nach mir gehen könnte, will ich am liebsten nen ganz anderen Namen haben, weil mir der Name von meiner Mutter garnicht gefällt. (Aber wäre immerhin noch besser als den Namen von meinem Vater noch länger zu behalten.) OK was sagen sie dazu? Besteht ne geringe Chance das ich den Mädchennamen von meiner Mutter annehmen könnte, oder gar einen ganz anderen Namen annehmen könnte? Vielen Dank, Johanna.
Am 10. November 2008 um 13:48 Uhr
@ johanna
ich habe es schon sehr oft schreiben müssen, aber ich kann Ihnen praktisch keine Hoffnung auf eine Namensänderung machen.
Am 14. November 2008 um 14:06 Uhr
Hallo,
ich bin seit August verheiratet. Wir entschlossen uns damals das ich seinen Namen annehme.
Wir sind und bleiben auch verheiratet aber ich kann mich an den namen einfach nicht gewöhnen und viele belächeln mich auch deswegen.
Kann ich meinen „alten“ Nachnamen wieder zurück haben ?
Mein Mann versteht mich und würde dessen auch zustimmen.
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Gruß Dami
Am 17. November 2008 um 10:30 Uhr
@ dami
durch die Wahl eines Ehenamens haben sie sich festgelegt. Diese Wahl ist nicht einfach zu widerrufen und Sie können nicht einfach ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Was sie allerdings machen können, ist nach § 1355 BGB ihren Geburtsnamen dem Ehenamen voran stellen oder anfügen.
Am 20. November 2008 um 09:29 Uhr
Hallo, ich heirate im Dezember, und die beiden Erwachsenen Kinder 21 und 28 Jahre meiner Lebensgefährtin möchten meinen Nachnamen annhmen, da sie zu dem jetzigen Nachnamen schlechte erinnerungen haben ( schläge und mißbrauch) . Können sie uns einen einfachen weg aufzeigen so dass wir das noch vor der Hochzeit am 31.12.08 hin bekommen.
Ach so die 21 Jährige hat ein Kind das soll ebenfalls den Nachnamen bekommen , sie hat bis dato ihren Nachnamen.
vielen Dank
Am 20. November 2008 um 15:50 Uhr
@ patrick
ich kann Ihnen leider keinen gangbaren Weg aufzeigen. Die Namensänderung ist nur aus wichtigem Grund möglich und ob hier wichtige Gründe (Gewalt, Missbrauch) vorliegen, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Anforderungen der Behörden an eine Namensänderung sind hoch und streng.
Am 27. November 2008 um 17:00 Uhr
Hallo, ich bin nicht geschieden, möchte aber so schnell es geht einen anderen Namen annehmen, da mir mein Name (Vor- und Nachname) absolut nicht gefällt. Da Sie wahrscheinlich nur Menschen beraten, die nach der Scheidung Ihren Namen ändern möchten, würde ich Sie bitten den Bericht auf der Webseite der über Namensänderungen allgemein beschreibt, zu überprüfen und Bescheid zu geben ob dieser Informativ ist. Ich würde es gerne Wissen, bevor ich es mir kaufe.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Am 28. November 2008 um 09:45 Uhr
@ fabi
ich bin mir nicht sicher, ob dieser Beitrag ernst gemeint ist oder nur Werbung ist.
Ich werde aber Verlinkungen in den Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht akzeptieren.
Eine Namensänderung aus den oben geschilderten Gründen ist aussichtslos.
Am 4. Dezember 2008 um 22:21 Uhr
Hallo, weiß nicht ob diese Frage schon gestellt wurde.
Meine Tochter wurde vor 4 Jahren geschieden, behielt den Namen ihres Mannes. Nun möchte sie doch wieder ihren Mädchennamen annehmen. Ich habe ihr gesagt, dass es sicher einige hundert Euro kostet. Wissen sie es genau und wie schnell
wird es bewilligt? Sie sucht einen neuen Job und möchte so schnell wie möglich die Namensänderung vornehmen.
Herzlichen Dank
Am 5. Dezember 2008 um 09:52 Uhr
@ leah
nach der Scheidung kann die Frau ihren Mädchen Namen wieder annehmen. Dies ist problemlos und ohne Fristen möglich. Ich kann nicht sagen, welche Kosten dafür entstehen, es wird jedoch nicht sehr teuer sein, bis auf die Tatsache, dass Personalausweis Reisepass Führerschein usw. geändert werden müssen.
Am 13. Dezember 2008 um 18:17 Uhr
Hallo..
Also, mein Mann ist vor knapp zwei Jahren gestorben und ich möchte nun wieder meinen Mädchannamen annehmen.. Ist das möglich???
LG
Sabine
Am 15. Dezember 2008 um 15:26 Uhr
@Sabine
ja, das ist möglich, denn nach § 1355 Abs. 5 BGB kann auch der verwitwete Ehepartner seinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Am 22. Dezember 2008 um 11:55 Uhr
Hallo,
ich war heute beim Standesamt wegen Namensänderung. Habe dort auch direkt die Erklärung für die Wiederannahme eines früheren Namens unterschrieben. Ausweis hab ich noch nicht beantragt da dieses schreiben erst noch in die Gemeinde geschickt wo ich geheiratet habe. Ab wann gilt die Namensänderung sprich ab wann darf ich damit unterschreiben….
Vielen Dank
Lg Karola
Am 23. Dezember 2008 um 11:09 Uhr
@ karola
die Frage kann ich nicht abschließend beantworten und Sie sollten nochmals beim Standesamt anrufen.
Wenn es sich bei der Namensänderung um einen Antrag handelt, der in Form eines staatlichen Aktes dokumentiert und beschieden wird, kann die Namensänderung auch erst damit wirksam werden.
Zur Sicherheit würde ich darauf warten.
Am 23. Dezember 2008 um 12:17 Uhr
Hallo,
ich bin seit fast 8 jahren geschieden und habe 2 kinder von meinem ExMann der aber keinen Kontakt zu seinen Kindern hat!Ich habe das alleinige Sorgerecht!Nun meine frage: Ich bin nun im 3 monat schwanger und möchte nicht das dieses kind den Nachnamen von meinen Ex bekommt,da er ja auch nicht der Vater ist.Kann ich meinen Mädchennamen wieder annehmen und meine anderen beiden Kinder auch?Ich möchte am liebesten den Nachnamen nicht mehr in meiner Familie haben!!Bitte um Hilfe…
Am 23. Dezember 2008 um 16:25 Uhr
@ lala
sie selbst können ihre Mädchennamen problemlos wieder annehmen. Bei ihren Kindern ist das in der Regel nicht möglich. Der Name der Kinder kann nur bei einem wichtigen Grund geändert werden und diese wichtigen Gründe liegen nur ganz selten vor.
Sie können aber auch unabhängig von ihrem Namen und dem Namen ihrer Kinder aus 1. Ehe dem neuen Kind den Namen des Vaters geben.
Am 31. Dezember 2008 um 17:33 Uhr
Hallo,
dann hätten wir ja alle andere Namen und genau DAS will ich nicht!!!! Wie ist das, wenn mein exmann zustimmt das seine beisen Kinder den Nachnamen ablegen dürfen????Bitte um Antwort!!! Mein Ziel ist es, das alle nur einen gleichen Nachnamen haben..
Am 2. Januar 2009 um 10:34 Uhr
@ lala
sprechen Sie bitte mit dem Standesamt, die werden letztlich auch über ihre Anträge entscheiden müssen. Eine Namensänderung, sofern es sich nicht um eine Einbenennung handelt, ist in Deutschland schwierig bis unmöglich.
Am 4. Januar 2009 um 17:01 Uhr
Hallo,
ich bin 16. Meine Mutter hat sich vor einigen Jahren von ihrem zweiten Ehemann getrennt, ihr erste Ehemann war mein Vater. Wir tragen jedoch beide den Namen ihres zweiten Mannes, den auch ich bei ihrer Heirat angenommen hatte. Ich habe – wie meine Mutter – jedoch keinerlei Kontakt mehr zu ihm, möchte auch keinen haben, und würde gerne wissen, ob es möglich wäre, den Namen meines Vaters wieder anzunehmen, den ich vor der zweiten Heirat meiner Mutter trug.
Vielen Dank im voraus!
Mara
Am 5. Januar 2009 um 09:44 Uhr
@ mara
Theoretisch möglich ist dies natürlich, aber sie müssen mit dem Standesamt klären, unter welchen Voraussetzungen die Namensänderung möglich ist.
Am 5. Januar 2009 um 18:54 Uhr
Sehr geehrter Herr REA,
ich wurde mit dem Mädchennamen meiner Mutter geboren, und der Vater hat sich vor meiner Geburt verbschiedet. Die ersten 5-6 Jahre trug ich den Mädchennamen meiner Mutter, die dann einen anderen Mann heiratete. Nach der Heirat übernahm meine Mutter den Namen ihres Mannes und mir wurde dieser auch zugeteilt. Nun ist sie geschieden und neu verheiratet. Ich trage immer noch den Namen aus ihrer ersten Ehe und möchte diesen ablegen. Besteht eine Möglichkeit die Sache anzugehen?
MfG
Am 6. Januar 2009 um 10:11 Uhr
@ daniel
Fragen Sie bitte zunächst an Standesamt nach. Die theoretische Möglichkeit der Namensänderung besteht immer, allerdings ist eine Namensänderung bei uns in Deutschland nicht so einfach durchzuführen.
Am 6. Januar 2009 um 13:27 Uhr
hallo ich habe eine frage
mein exmann hat einen sohn aus vorhergegangenen beziehung nur das der bubl noch den namen der mutter hat er ist jetzt 11 lebt seit 9 jahren bei ihn
kann er den nix machen damit er sienen nachnamen geben kann für den pascal ist es furchbar alle haben den familiennamen seine geschwister und ich nur sein name tanzt aus der reihe für ihn ist es so als ob er nicht dazu gehört
zur mutter ist kein kontakt seit jahren nicht zustimmen würde sie nie allein nur um ihn einen reinzuwürgen .
danke für antwort
ich selber bin in paar tagen geschieden kann zwar mädchen namen annehmen aber meine kinder aus der ehe können ihn wohl nicht mitbekommen wäre eigendlich besser aber naja wenns nicht geht dann lasse ich es dabei
eigendlich wäre es ja nur ne namensgebung
beste grüsse corinna .k.
Am 6. Januar 2009 um 15:57 Uhr
@ corinna
ich kann nur auf meine vorangegangene Antwort verweisen.
Am 8. Januar 2009 um 14:10 Uhr
Was muss ich alles umändern – beachten, wenn ich nach der Scheidung meinen Geburtnamen wieder annehmen möchte?
Am 8. Januar 2009 um 14:21 Uhr
Hallo,
werde in diesem Frühjahr geschieden und möchte weder meinen Ehenamen behalten noch meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Wär schön, wenn ich den Namen meiner Grosseltern annehmen könnte, doch das wird vermutlich nicht gehen.
Beste Grüsse
Friederun
Am 8. Januar 2009 um 15:09 Uhr
@ f.k.
Ihre Befürchtungen stimmen. Die Änderung in den Namen der Großeltern wird schwer bis unmöglich.
Am 13. Januar 2009 um 21:54 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
Ich bin seid dem 14.11.08 geschieden, ich wurde in der Ehe von einem dritten Mann schwanger, wobei auch dieses Baby in der Ehe geboren wurde. Nun würde ich gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen und möchte auch dass mein Baby meinen Nachnamen trägt. Wo muss ich das beantragen und welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Muss mein Ex – Mann die Zustimmung geben, dass mein Baby meinen Nachnamen annehmen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Johanna
Am 14. Januar 2009 um 09:45 Uhr
@ johanna
ich denke, Sie müssen nur zum Standesamt. Allerdings sollte die Vaterschaft vorher geklärt sein.
Am 14. Januar 2009 um 15:22 Uhr
Guten Tag,
oben wurde die Frage Nr. 4 nicht beantwortet. Die Antwort würde mich auch sehr interessieren.
Herzliche Grüße!
Am 14. Januar 2009 um 18:51 Uhr
@ klaus
das ist ein rein praktisches, aber kein juristisches Problem. In Bewerbungen muss der tatsächliche Name angegeben werden. Notfalls kann darauf hingewiesen werden, dass zum Zeitpunkt des Examens ein anderer Name geführt wurde. Es ist heute nichts ungewöhnliches, wenn nach einer Scheidung der Name gewechselt wird. Ich sehe darin keine besondere Problematik.
Am 15. Januar 2009 um 11:49 Uhr
Oh, Entschuldigung, ich meinte Frage Nr. 3 …
Am 15. Januar 2009 um 15:36 Uhr
@Klaus
Bitte keine vollständigen Namen. Sie finden sich sonst innerhalb ganz kurzer Zeit bei Google mit ihrem Namen in ihrem Beitrag wieder. Ich gehe nicht davon aus, dass dies gewünscht ist.
Die Antwort zu 3. ist: Ja
Am 16. Januar 2009 um 14:09 Uhr
hallo,
lebe in indien und werde hier im feb.09 heiraten.mein konsulat vor ort informierte mich das namentechnisch von hier aus nichts zu machen ist. muss ich wirklich nach deutschland fliegen um meinen maedchennamen zurueckzubekommen?
danke
Am 16. Januar 2009 um 15:28 Uhr
@ suzanne
kann ich nicht beantworten, tut mir leid
Am 17. Januar 2009 um 16:44 Uhr
[…] Meine Schwaegerin hat das gemacht – allerdings nicht direkt nach der Scheidung… Ich geh mal davon aus, dass du dich nicht am Scheidungstag umbenennen kannst, das muss ja unter anderem vom Standesamt bestaetigt werden? Und ich vermute die brauchen das Scheidungsurteil, ich glaub, dass kommt auch erst nach der Scheidung? Guck mal hier, ich glaub da steht das alles auf einmal Allgemeine Informationen zu Namensnderungen nach Scheidung Scheidung tut weh ! __________________ Adventsduell: schon 155 Min. Sport […]
Am 20. Januar 2009 um 08:30 Uhr
Hallo! Ich bin Geschieden,und der Erzeuger hat meiner meinung nach keinerlei Rechte,kein Sorgerecht und auch kein Umgangsrecht. Ich Möchte meinen Mädchennamen wieder haben.
Weis das dies für mich kein Problem ist.
Meine Kinder 7 und 11 Jahre möchten auch diesen Namen tragen.
Ich weis das es nach einer Scheidung,mit geteiltem Sorgerecht nicht so einfach machbar ist.
Aber da der Erzeuger meiner Kinder keine Rechte hat,gibt es da keine möglichkeit diese Namensänderung durchzuführen?
Am 20. Januar 2009 um 13:09 Uhr
@ nicole
ich sehe da keine Rechte, diese Namensänderung durchzuführen.
Ich kann auch nicht erkennen worauf Sie ihre Auffassung stützen, der Kindesvater habe keinerlei Rechte, weder Sorgerecht noch Umgangsrecht.
Ich denke, hier liegen Sie verkehrt.
Am 23. Januar 2009 um 09:52 Uhr
Hallo!
Ich wurde vor der Eheschließung meiner Eltern geboren und habe daher einen Gebrutsnamen und einen monentanen Namen.
Meine Eltern haben sich vor 5 Jahren scheiden lassen, zu diesem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt.
Seitdem habe ich 2 Kinder bekommen. Wir alle drei tragen den damaligen Ehenamen meiner Eltern. Seit der Scheidung missfällt mir der Name immer mehr.
Besteht die Möglichkeit, dass ich meinen Geburtsnamen wieder annehme und meine Kinder diesen evtl. auch annehmen können?
MfG
Am 23. Januar 2009 um 13:58 Uhr
@ mandy
ganz schwierig. Bitte erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Standesamt.
Am 26. Januar 2009 um 19:44 Uhr
Hallo,
ich bin schon 11 Jahre geschieden,ist es auch jetzt noch möglch meinen Mädchennamen wieder anzunehmen???
Da ich auch umgezogen bin,muss ich das ehemalige Standesamt wieder aufsuchen oder kann ich es auch hier tun?
Es ist auch ein anderes Bundesland.
Herzlichst Andrea
Am 27. Januar 2009 um 10:25 Uhr
@ andrea
für die Namensänderung nach der Scheidung gibt es keine Frist. Daher wird es möglich sein. Versuchen Sie es bei ihrem Wohnsitz-Standesamt.
Am 28. Januar 2009 um 09:30 Uhr
RA Thomas von der Wehl,
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.
Herzlichst Andrea
Am 5. Februar 2009 um 00:27 Uhr
Die Antworten auf „Probleme“ mit der (Nach-)Namensänderung bei Kindern geschiedener Ehepartner habe ich gelesen.
Besteht eine Möglichkeit den Namen von Kindern (9+10 Jahre) trotz Verweigerung durch den leiblichen Vater und Ex-Mann zu ändern wenn
– die Mutter und ich heiraten (nicht der Hauptgrund!),
– die Kinder unter dem aktuellen Nachnamen leiden, da er von kaum jemanden auf Anhieb richtig ausgesprochen werden kann und die Kinder in vielen Veranstaltungen genannt werden, was teilweise zu Gelächter bei den Anwesenden führt,
– der Name ist so selten, dass er nur 3x im deutschen Telefonbuch steht
Am 5. Februar 2009 um 09:37 Uhr
@ heiko
Wenn Sie heiraten, besteht die Möglichkeit der Einbenennung. Suchen Sie auch unter diesem Stichwort oben in der Suchfunktion des Blogs.
Inwieweit die anderen Gründe isoliert tragen können, vermag ihr Moment nicht zu sagen. Grundsätzlich hängen die Hürden für eine Namensänderung hoch.
Am 8. Februar 2009 um 01:41 Uhr
Hallo,möchte aus einer nicht ehe,die Namensänderung für meinen Sohn beantragen,was für eine chance habe ich??
Am 9. Februar 2009 um 10:36 Uhr
@Hermann
Den Sachverhalt kann ich nicht nachvollziehen, wenn grundsätzlich ist aber die Namensänderung mit großen Schwierigkeiten verbunden.
Am 10. Februar 2009 um 21:47 Uhr
Hallo,
ich werde demnächst das zweite Mal heiraten. Bei der ersten Ehe hatte ich den Nachnamen meines Mannes angenommen, den ich auch bis jetzt behalten habe.
Ist es möglich, dass ich jetzt bei der zweiten Heirat meinen Mädchennamen wieder annehme, oder in einen Doppelnamen (Mädchennamen-Nachname Ehemann) ändern kann? Leider konnte mir die Dame beim Standesamt hierüber keine Auskunft geben.
Auch würde ich gerne wissen ob bei einem Doppelnamen der Bindstrich unbedingt sein muss (habe es in verschiedenen Quellen immer nur mir Bindestrich gefunden) oder ob man ihn auch weglassen kann.
Vielen Dank für die Infos!!
Am 11. Februar 2009 um 15:16 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
bin rechtskräftig von meinem Ex Mann geschieden.
Möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen und diesen natürlich auch für mein Kind (alleiniges Sorgerecht).
Mein Ex kümmert sich nicht, weder Unterhalt noch Soziale Kontakte, zudem gab es damals große private Probleme (die ich hier nicht nennen möchte) die den Namen für mich untragbar machen und auch für mein Kind was ich auch dokumentieren könnte.
Habe alles beantragt beim Standesamt/Ordnungsamt
Zudem finde ich es wichtig wenn wir beide so heißen da alles andere immer wieder Erinnerungen aufrufen würde (würde meinen Namen auch nur ändern wenn mein Kind so heißen würde, da ich es für die Zukunft wichtig finde) und ich damit endlich gänzlich abschließen möchte!
LG Christine
Am 11. Februar 2009 um 18:01 Uhr
@ elli
sie könnte nach der Scheidung jederzeit ihren Mädchennamen wieder annehmen. Daher können sie sich mit der neuen Heirat auch einen Doppelnamen geben. Zu dem – kann ich leider nichts sagen. Dies müsste ich auch erst recherchieren und findet dafür nicht die Zeit.
Am 14. Februar 2009 um 22:17 Uhr
Guten Tag
ich (weiblich) möchte nach der Heirat meiner Lebenspartnerin ihren Nachnamen annehmen. Dies soll was ich gehört habe unmöglich sein.
Meine Frage: ist dies in der Schweiz eher machbar als in Deutschland?
Danke für Ihre baldige Antwort.
Freundliche Grüsse
Susanna
Am 16. Februar 2009 um 09:56 Uhr
@ susanna
dies ist möglich. Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen bestimmen. Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können die Lebenspartner durch Erklärung den Geburtsnamen eines der Lebenspartner bestimmen. Die Namenserklärung soll bei der Begründung der Lebenspartnerschaft im Standesamt erfolgen.
Eine später abgegebene Erklärung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung.
Ein Lebenspartner, dessen Geburtsnamen nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Lebenspartnerschaftsname aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Am 20. Februar 2009 um 20:32 Uhr
Hallo.
Ich bin 29 Jahre alt und möchte den Mädchennamen meiner geschiedenen Mutter annehmen. Wie stelle ich das am besten an? Gibt es da eine Möglichkeit?
Gruß,
A
Am 21. Februar 2009 um 10:32 Uhr
@ at
das wird sehr schwer bis unmöglich
Am 23. Februar 2009 um 12:24 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich möchte nach meiner Scheidung weder den Namen meines Mannes (Ehenamen) weiterführen, noch meinen Mädchennamen wieder annehmen, da sich meine Familie nach der Bekanntgabe der Scheidung von meinem Mann von mir abgewandt hat.
Ich möchte eine ganz anderen Namen annehmen, den meines ehemaligen Kindermädchens.
Ist das möglich?
Danke für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen
Claudia
Am 24. Februar 2009 um 14:20 Uhr
@ claudia
klare Antwort: Nein
Am 26. Februar 2009 um 23:13 Uhr
Hallo.
Ich vermute, mein Mann hat mich nur geheiratet ( im 8. Monat ), damit unser Sohn ( jetzt 2 Jahre ) seinen Nachnamen trägt. Denn seitdem hat er sich weder um mich noch um unseren Sohn gekümmert. Er ist ständig alleine unterwegs und verbringt die Nächte woanders. Jetzt werde ich ausziehen mit unserem Sohn und die Scheidung hab ich heute beantragt. Kann ich denn irgendwie Recht bekommen, das mein Sohn unter diesen Umständen auch meinen Mädchennamen bekommt ? Wenn er denn nur aus diesem Grund geheiratet hat ??? Und seitdem sich noch nicht mal 1 nen Tag alleine um unseren Sohn kümmern will / tut ?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Am 27. Februar 2009 um 12:27 Uhr
@ jailus
ich sehe hier keine Erfolg versprechende Möglichkeit, die Namensänderung des Kindes durchzuführen. Lassen Sie sich von dem Standesamt beraten.
Am 5. März 2009 um 13:42 Uhr
Hallo!
Ich wurde gerade geschieden. Aus der Ehe kommen drei Kinder, wobei meine Tochter (5 Monate) nicht die leibliche Tochter von meinem Ex-Mann ist. Vaterschaftsan- und aberkennung schon geklärt. Ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen. Meine Tochter soll auch diesen Namen tragen. Ex-Mann würde zustimmen. Geht das?
Ich bitte um Hilfe! Dankeschön!
Am 5. März 2009 um 18:02 Uhr
@ brit
Das geht, da ihr Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist.
Am 5. März 2009 um 21:28 Uhr
Hallo!
Auch Ich habe eine frage!!!
Ich lebe nun in scheidung von der dritten ehe!
Wenn ich geschieden bin kann ich dann wieder zurück zu meinem zweiten Ehenamen?
und wie ist das mit meinem kind das nicht das der jetztigen Ehe ist!
Würde mich sehr über Antwort freuen!!!
Danke im vorraus Andrea
Am 6. März 2009 um 09:35 Uhr
@ andrea
den vorherigen Ehenamen können sie wieder annehmen. Was das Kind angeht, kann ich es nicht sicher beurteilen. Sie müssen mit dem Standesamt darüber sprechen.
Am 7. März 2009 um 17:59 Uhr
Darf mein Mann mich mit 50% Schwerbeschädigung aus der gemeinseme Wohnung zwecks Ehe trennung Raus Klagen.
Danke
Am 7. März 2009 um 23:13 Uhr
Hallo Herr RA, ich bin schon seit 23 Jahren, d. h. nach DDR-Recht geschieden und möchte nun meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ich weiss, dass das relativ einfach vonstatten gehen kann. Da ich aber seit vielen Jahren mit meinem Lebenspartner zusammen bin, der bei seiner Heirat den Namen seiner Ex-Frau angenommen hat und vor zwei Jahren nach bundesdeutschem Recht geschieden wurde, überlegen wir, zu heiraten. Ist es nun möglich, dass wir anlässlich unserer Eheschließung meinen Mädchennamen als gemeinsamen Ehenamen wählen können, ohne vorher noch eine Namensänderung meinerseits vornehmen zu müssen?
Am 9. März 2009 um 10:38 Uhr
@ andrea
Ihre Frage kann ich anhand der kurzen Schilderung absolut nicht beantworten. Allein die Tatsache, das eine Schwerbehinderung besteht, geschützt jedoch nicht davor, dass bei vorliegenden Gründen einer der Ehepartner die Ehewohnung verlassen müsste.
Am 9. März 2009 um 10:39 Uhr
@ marion
Ich denke, das geht so nicht, da sie erst ihren Mädchennamen wieder annehmen müssen, um danach in diesen Namen als Ehenamen zu wählen. Bitte klären sie es aber abschließend mit dem Standesamt.
Am 9. März 2009 um 16:28 Uhr
Hallo Herr RA,
meine Eltern haben sich noch zu DDR-Zeiten scheiden lassen, eine Namensänderung fand damals nicht statt.
1.) Ist es jetzt noch ohne weiteres für meine Mutter möglich ihren Mädchennamen anzunehmen? Liest sich zumindest aus der Frage von Marion so.
Wenn ja, kann ich daraus auch einen Anspruch auf Namensänderung ableiten?
2.) Im Rahmen der Scheidung sind damals sehr unschöne Dinge vorgefallen, mein Vater ist mit seiner Freundin in unser Haus eingezogen, die Polizei war Dauergast. Alimente wurden nie gezahlt, ich musste mir das mit meiner Volljährigkeit vor Gericht erstreiten. Kurzum ich hasse diesen Namen! Es scheint ein Fluch auf ihm zu liegen, überall werde ich mit Verniedlichungen davon angesprochen – sei es damals in der Schule – oder heute auf Arbeit.
Ich plane dieses Jahr zu heiraten – und will den Namen definitiv nicht führen, den Namen meiner Frau aber auch nicht unbedingt, da dies ein ausländischer Name ist – wie stehen meine Aussichten den Namen zu ändern?
3.) Da ich inzwischen in einer anderen Stadt, als meine Mutter wohne, müsste der Antrag auf Namensänderung in zwei verschiedenen Städten eingereicht werden, muss man hier etwas besonderes beachten?
Am 9. März 2009 um 17:55 Uhr
@ frank
Ihre Mutter wird den Namen sicherlich leicht ändern können, bei Ihnen habe ich da Zweifel. Ich weiß nicht, ob die vorgebrachten Argumente ausreichen werden, um die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz durchzusetzen. Sprechen Sie vorher mit dem Standesamt.
Am 12. März 2009 um 16:19 Uhr
Ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. Dies kann ich offixiell beweisen. Da ich in Irland leben, kann ich mich erst nach 4 Trennungsjahren scheiden lassen, moechte aber jetzt schon meinen Maedchennamen wieder annehmen.
Geht das?
Am 12. März 2009 um 17:32 Uhr
@ elke
nach deutschem Recht nicht
Am 15. März 2009 um 11:38 Uhr
ich habe mein 1 kind mit meinen exmann zusammen war aber unehlich geboren trug ja automatisch den namen von der mutter. Als wir heirateten nahm Mein exmann mein Nachnamen an einfacher gewsen für mich mit behören usw. Dann kam später die Scheidung die war auch scneller durchgezogen worden, weil ich von meinem heutigen lebenspartner mein 2.kind erwartete. Jetzt würden wir gerne heiraten, weil das dritte unterwegs ist. Mein frage wäre kann ich und mein 1.sohn (von exmann)den Nachnamen meines freundes annehmen ohne zustimmung des Vaters oder brauch ich die auch noch obwohl wir mein mädchenname behalten haben..?? Ich möchte das wir 5 den selben nachnamen tragen und mein 1 kind nich den geburtsnamen von mir hat.
Bitte um Antwort
Am 16. März 2009 um 09:54 Uhr
@ christine
Da der Name des Kindes Ihr eigener Name ist, sollte eine Zustimmung des Vaters bei einer Namensänderung beziehungsweise einer Einbenennung nicht notwendig sein. Zur Sicherheit fragen Sie aber bitte nochmals beim Standesamt nach.
Am 19. März 2009 um 09:50 Uhr
Hallo,
mein uneheliches Kind hat bei meiner Heirat den Familiennamen des neuen Ehemannes übernommen. Kann mein Sohn wieder seinen Geburtsnamen annehmen? Er hat keinen Bezug zu meinem mittlerweile geschiedenen Mannes.
Vielen Dank
Maryza
Am 20. März 2009 um 09:34 Uhr
@ maryza
der Bezug zu einer Person ist nicht das entscheidende Kriterium. Die Eltern müssen sich sehr gut überlegen, welchen Namen sie ihrem Kind geben. Eine Änderung ist hinterher in der Regel nur sehr schwierig, wenn überhaupt möglich. Sie sollten bei ihren zuständigen Standesamt nachfragen.
Am 31. März 2009 um 00:41 Uhr
kann ich auch den namen meiner großmutter nach meiner scheidung wieder annehmen? also den geburtsnamen meiner mutter?
Am 31. März 2009 um 09:35 Uhr
@ betin
nein, das geht nicht
Am 10. April 2009 um 13:00 Uhr
hallo,
ich möchte gern wissen wie ich mich verhalten kann. ich habe nach der scheidung mein mädechenname wieder angenommen.
mein partner und ich haben die absicht zu heiraten und möchten gern das meine kinder (nicht seine leiblichen Kinder) seinen namen führen.
meine sohn 11j. ist unehelich geboren, trägt aber durch die vaterschaftsanerkennung den namen seines leiblichen vaters – wir haben kein kontakt und er wohnt und lebt in frankreich, er zahlt auch kein unterhalt. meine tochter 5j. wurde ehelich geboren und trägt den namen ihres leiblichen vaters, ich habe das alleinige sorgerecht, er zahlt keinen unterhalt, hat aber das umgangsrecht und wäre mit sicherheit nicht einverstanden mit der namensänderung.
wir möchten gern alle den namen von meinem zuküntigen mann erhalten, kann man dies trotzdem durchsetzen und erwirken?
glg ines
Am 11. April 2009 um 00:35 Uhr
@Ines
Google nach „§ 1618 Einbenennung“.
Am 11. April 2009 um 14:47 Uhr
vielen dank für die schnelle antwort!
ich wünsche allen ein schönes osterwochenende!
glg ines
Am 13. April 2009 um 10:50 Uhr
Ich wurde von meinem Stiefvater adoptiert und habe danach den Namen meiner Frau angenommen. Nach meiner Scheidung möchte ich wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Ist das auch nach einer Adoption möglich?
Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Vorraus.
Gruß Marco
Am 14. April 2009 um 10:09 Uhr
@ marco
die Frage kann ich abschließend nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Am 15. April 2009 um 07:52 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
ich bin seit 5 Jahren das 2. mal verheiratet und lebe jetzt seit 1 Jahr von meinem 2.Mann getrennt. Da uns eine Scheidung im Moment zu teuer ist wollen wir erstmal alles so lassen.
Von einer Freundin habe ich erfahren das man den Namen aber trotzdem auch während der „Ehe“ ändern kann. Ist das so und wenn kann ich den Namen meines 1. Mannes wieder annehmen und was muß ich tun?
Für eine positive Antwort wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Silke
Am 15. April 2009 um 14:44 Uhr
@ silke
mir ist nicht bekannt, dass während der Ehe der ihr Name geändert werden kann.
Am 15. April 2009 um 21:16 Uhr
Hallo,
meine Ex-Frau möchte jetzt denn Mann heiraten mit dem sie mich früher betrogen hat. Da wir eine Tochter (9) aus der Ehe haben ergibt sich nun folgendes Problem. Meine Ex-Frau möchte das meine Tochter den Namen ihres neuen Partners animmt oder zumindest die Namen als Doppelnamen führt was einen sehr langen Namen zur Folge hätte.
Ich bin weder mit der Namensänderung einverstanden noch mit einem Doppelnamen. Kann sie eines dieser beiden Varianten gerichtlich durchsetzen?
Vielen Dank für die Info.
MfG
Tom
Am 16. April 2009 um 09:37 Uhr
@ thomas
zunächst lesen Sie bitte hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
Wenn es dem Kindeswohl entspricht, kann die Mutter eine Namensänderung durchsetzen. Ganz einfach wird es nicht und die Argumente beider Seiten werden berücksichtigt.
Am 17. April 2009 um 23:56 Uhr
ich möchte nch meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ist es möglich das auch meine ehelichen Kinder diesen Namen annehmen??
Es wäre mir sehr wichtig.
Am 23. April 2009 um 21:03 Uhr
hallo bin seit 1 jahr geschieden ,habe nach meiner geburt den nachnamen meiner mutter bekommen der wurde nach der hochzeit meiner eltern geändert da hatte ich den meines vaters bekommen und nach meiner hochzeit habe ich den namen meines mannes angenommen möchte jetzt meinen geburtsnamen gerne wieder haben besteht da eine möglichkeit.lg
Am 26. April 2009 um 10:39 Uhr
hallo herr wehl,
bin seit ein paar wochen geschieden von meinem gewaltätigen ex mann nun die frage ich lebeb unter Polizeischutz und möchte meinen derzeitigen namen ändern kann ich auch einen komplett neuen namen annehmen den er nicht kennt muss dazu sagen habe noch drei kinder bei allen alleiniges sorgerecht und wieviel würde mich das kosten????? vielen dank
Am 27. April 2009 um 10:56 Uhr
@ daniela
Ich könnte vorstellen, dass eine Namensänderung hier möglich ist. Dies müsste für die ganze Familie gelten. Über die Kosten kann ich nichts sagen, diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Am 27. April 2009 um 11:48 Uhr
@ nicol
Sie müssen diese Frage mit dem zuständigen Standesamt klären. Die theoretische Möglichkeit müsste bestehen.
Am 2. Mai 2009 um 21:35 Uhr
Ich werde demnächst geschieden und nun ist die Frage ob meine ExFrau die Möglichkeit hat Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen und das auch für die Kinder, beide Kinder hießen vor der Geburt wir Ihre Mutter und haben erst zur Hochzeit meinen Namen angenommen.
Mfg
Jay
Am 4. Mai 2009 um 17:39 Uhr
@ jay
die Ehefrau kann unproblematisch nach der Hochzeit ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Die Kinder können dies aber nicht. Für eine Namensänderung der Kinder müssen ganz gewichtige Gründe vorliegen, die nur sehr selten festzustellen sind.
Am 11. Mai 2009 um 10:56 Uhr
Irgendwie lustig:
Bei meiner Heirat war meine Tochter knapp 1.5 Jahre alt und trug meinen Mädchennamen.
Ich nahm den Namen meines mittlerweile geschiedenen Mannes bei der Heirat an. Eine Bestätigung dass unsere Tochter genauso heisst wie wir gab es nicht vom Standesbeamten.
Seit letztem Jahr bin ich nun geschieden und habe meinen Mädchennamen in Annahme dass meine Tochter nun den Namen meines geschiedenen Mannes trägt, nicht zurück angenommen.
Durch die Eröffnung eines Sparbuches (man muss ja die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen, auf der ja noch unser Mädchenname steht) bin ich nun darauf hingewiesen worden, dass es irgendetwas geben muss womit der neue Name meiner Tochter bestätigt werden musste damals. Gab und gibt es aber nicht.
Auch haben wir keinen Antrag gestellt ihren Namen zu ändern weil wir dachten das erfolge mit der Heirat automatisch.
Welchen Namen trägt meine Tochter denn nun? Und falls sie noch meinen Mädchennamen trägt, hat der Vater Möglichkeiten das zu ändern? Ansonsten würde ich nämlich jetzt meinen Mädchennamen wieder zurück annehmen und mich schmunzelnd über diesen „Schicksalsstreich“ freuen.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Am 11. Mai 2009 um 13:22 Uhr
@ michaela
nach § 1617 c BGB müsste ihr Kind, da es noch keine 5 Jahre alt war, automatisch den Familiennamen bekommen. Bitte klären Sie dies aber vorsorglich mit dem zuständigen Standesamt nochmals ab.
Am 15. Mai 2009 um 14:09 Uhr
hallo,
ich habe eine Frage, es geht darum, ich möchte mit meinen Eltern nichts mehr zu tun haben, da sie mich von vorne bis hinten belogen haben! *leider*, meine Mutter stresste damals schon rum als ich die Namensänderung machen lies, da bekam ich den Mädchen namen meiner Mutter, den will ich aber net mehr haben. Ich wollte ganz gern den Namen meines Vaters haben, doch meine elterne waren nie verheiratet! Was kann ich tun das ich den Namen meines Vaters haben kann, leider ist mein Vater auch seid 10 Jahren tot. Mein Nachname klingt jüdisch ich muss mich jedesmal rechtfertigen das es nicht so ist, da ich keinen Glauben habe, meine Eltern ( Mutter und Stiefvater) haben mich frei erzogen.
lg Katrin J.
Am 15. Mai 2009 um 14:40 Uhr
@ katrin
wir haben in Deutschland eine strenge Namenskontinuität. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann der Name eines Menschen geändert werden. Die Begründung, mit den Eltern nichts mehr zu tun haben zu wollen, reicht nicht. Auch die Begründung, der Name klinge jüdisch, wird nicht ausreichen. Sie können natürlich mit dem zuständigen Standesamt sprechen, aber ich befürchte, eine Namensänderung wird nicht durchsetzbar sein.
Am 15. Mai 2009 um 14:47 Uhr
würde denn eine namenserteilung gehen, zwar ist mein leiblicher vater tot aber ich würde lieber seinen namen annehmen wollen. ich weiss das es schwer sein wird. und heiraten deswegen will ich net. ist die scheidung zu teuer..:-)
danke für antwort!
Am 15. Mai 2009 um 15:09 Uhr
@ katrin
die Voraussetzungen der Namenserteilung dürften hier kaum vorliegen. Das ganze geht auch nur bei Minderjährigen
Die Stadt Essen schreibt dazu anschaulich:
Zitat:
„- Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes
– Vater und Mutter sind nicht miteinander verheiratet aber beide in der Geburtsurkunde des Kindes verzeichnet
– Sie haben erstmals das alleinige Sorgerecht für das Kind, ein gemeinsames Sorgerecht zwischen den Elternteilen hat bisher nie bestanden
– Sie möchten, dass das Kind den Familiennamen des nichtsorgeberechtigten Elternteils erhält
Auch hier besteht die Möglichkeit der Namensänderung des Kindes durch eine sogenannte Namenserteilung.
Durch eine Namenserteilung bleiben Verwandtschaft, Staatsangehörigkeit, Unterhalt und Erbrecht, sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt. Sobald die Namenserteilung wirksam ist, darf das Kind nur noch den neu erworbenen Namen führen. Die Namenserteilung wird wirksam, sobald das Standesamt, bei dem das Geburtenbuch des Kindes geführt wird, die Erklärung entgegennimmt.
Die Namenserteilung ist eine öffentliche Beurkundung, die bei persönlicher Anwesenheit der Eltern durch den Standesbeamten oder einen Notar vorgenommen wird. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils sowie der Einwilligung des Kindes, wenn es älter als 5 Jahre ist. Alle Einwilligungserklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.
Die Namenserteilung ist unwiderruflich.
Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache beziehungsweise Absprache weiterer vorzulegender Urkunden an Ihr zuständiges Standesamt. Hier wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Voraussetzungen speziell für die von Ihnen gewünschte Namenserteilung vorliegen.“

Am 25. Mai 2009 um 16:01 Uhr
hallo
meine frage lautet : nach meiner scheidung werde ich meinen mädchennahmen wieder annehmen.können meine kinder 16 und 18 jahre aus 1. ehe ( im moment haben die kinder den namen von meinem 2. mann ) den namen von ihrem richtigen vater wieder annehmen oder sogar meinen gebutesnahmen tragen????
andrea
Am 31. Mai 2009 um 21:28 Uhr
Hallöchen..
Hätte da auch mal ne Frage..
Ich lebe z.Zt. in Trennung und werde vorraussichtlich Ende des Jahres geschieden..Mein Noch-Mann hat meinen Namen bei der Eheschließung angenommen..
Gibt es die Möglichkeit,das ich darauf bestehen kann,das er MEINEN Namen wieder ablegt,oder bleibt das tatsächlich ihm überlassen?
Genug Schulden hat er unter diesem Namen schon gemacht und ständig werde ich noch deswegen angeschrieben..
Lieben Gruß
Alexandra
Am 8. Juni 2009 um 12:12 Uhr
Hi,
habe grosses Problem.
Habe mich endlich scheiden lassen, das trennungsjahr ist längst vorbei oder galt bei uns nicht weil er im Gefämgnis war.
Wir haben im Türkischen Konsulat in Deutschland geheiratatet die Unterlagen der wurden damals in die Türkei geschickt, sodass wir auch dort verheiratet sind.
Ichhabe den Türkishen pass wir haben uns heir in Deutlschand beim amtsgericht scheiden lassen, ich möche meinen Mädenchennamen wieder annehemen, ich solle mich auch in der Türkei scheiden lassen sonst würde es nicht gehen bloss wenn ich nicht hin fliegen kann soll es für mich von hier aus 1000€ kosten ist das denn richtig gibt es kein anderen ausweg?
Bitte um HIlfe
Süreyya
Am 8. Juni 2009 um 17:31 Uhr
@ süreyya
für mich ist schwer vorstellbar, dass ein deutsches Scheidungsurteil in der Türkei nicht anerkannt werden soll, so dass auch eine Namensänderung möglich wäre. Ich bin allerdings mit den örtlichen Gegebenheiten in der Türkei nicht vertraut.
Am 26. Juni 2009 um 06:54 Uhr
Hallo, Ich lebe seid 14 jahren in Österreich und bin seid 10 Jahren von meinem deutschen Mann geschieden. Ich würde jetzt gerne wieder meinen Mädchenname annehmen! Wie muss ich vorgehen? An wen kann ich mich wenden? Muss ich dafür nach Deutschland? Meinen Reisepass habe ich vom Konsulat Wien und ich bin nach wie vor Deutsche Staatsbürgerin. Danke
Am 26. Juni 2009 um 15:00 Uhr
@ mona
genau kann ich es ihnen auch nicht sagen, da dies verwaltungstechnische Abläufe sind. Ich würde mich an das Standesamt wenden, bei dem sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Möglicherweise ist die Namensänderung aber auch über das deutsche Konsulat in Wien möglich.
Am 6. Juli 2009 um 18:43 Uhr
hallo
würde gerne wissen ob man bei namensänderung auch die lohnsteuerkarte ( die beim arbeitgeber ist) ändern muß.
ich bedanke mich im vorraus für die antwort.
LG
Am 7. Juli 2009 um 09:36 Uhr
Hallo,
ich werde übermorgen in beiderseitigem Einvernehmen geschieden. Mein Noch-Ehemann besteht darauf, dass ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehme. Es steht in unserem Scheidungsvergleich drinnen – kann da das Gericht etwas austellen ,das dies beschleunigt? Wie schnell nach der SCheidung muss ich dies machen?
Wie schnell muss ich dann alle Dokumente ändern lassen?
Vielen Dank im voraus
Petra
Am 7. Juli 2009 um 12:15 Uhr
@ anja
Die Namensänderung bezieht sich auf alle amtlichen Unterlagen.
Am 7. Juli 2009 um 16:42 Uhr
@ petra
wenn sie eine Namensänderung mit ihrem Mann vertraglich vereinbart haben, müsste der Vertrag ergeben, wann dies zu erfolgen hat. Frühestens mit Rechtskraft der Scheidung. Aber auch dann wird Ihnen sicherlich ein angemessener Zeitraum zuzubilligen sein, indem sie die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Am 7. Juli 2009 um 18:53 Uhr
Danke für die guten Infos zur Namensänderung nach rechtsgültiger Scheidung.
Nun habe ich noch folgende Frage:
Meine Tochter (11) habe ich damals mit in die Ehe eingebracht. Ich habe das alleinige Sorgerecht und meine Tochter ist von meinem Ex-Mann nicht adoptiert worden.
Wie kann ich ihren Namen zurück ändern, so dass sie wieder denselben Namen wie ich trägt (meinen Mädchennamen)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sandra
Am 8. Juli 2009 um 11:21 Uhr
@ sandra
bitte fragen Sie beim Standesamt nach. Ich befürchte, es wird nicht so einfach sein.
Am 8. Juli 2009 um 20:44 Uhr
Hallöchen..
Hätte da auch mal ne Frage..
Ich lebe z.Zt. in Trennung und werde vorraussichtlich Ende des Jahres geschieden..Mein Noch-Mann hat meinen Namen bei der Eheschließung angenommen..
Gibt es die Möglichkeit,das ich darauf bestehen kann,das er MEINEN Namen wieder ablegt,oder bleibt das tatsächlich ihm überlassen?
Genug Schulden hat er unter diesem Namen schon gemacht und ständig werde ich noch deswegen angeschrieben..
Hoffe,das ich diesmal eine Antwort auf meine Frage bekomme,da sie bisher ignoriert wurde..
Lieben Gruß
Alexandra
Am 9. Juli 2009 um 14:35 Uhr
Bei Eheschließung haben wir den Namen meiner Frau („Lüdenscheid“) als Ehenamen gewählt. Ich habe meinen Namen vorangestellt („Müller-Lüdenscheid“). Die 3 Kinder tragen somit den Ehenamen („Lüdenscheid“).
Wir sind geschieden. Mit meiner neuen Partnerin habe ich weitere 2 Kinder, die ihren Namen tragen („Meier“). Wenn wir nun heiraten, würde ich gerne den „Müller“ ablegen und den „Meier“ annehmen, damit ich die Namen aller meiner Kinder trage: „Meier-Lüdenscheid“.
Ist das Namensrecht so dehnbar?
Am 9. Juli 2009 um 16:47 Uhr
@ alexandra
wenn Ihr Mann nicht freiwillig den Namen ablegt haben sie keine rechtliche Möglichkeit ihn dazu zu zwingen.
Am 9. Juli 2009 um 18:28 Uhr
hallo
bei mir ist es etwas kompliziert, ich hoffe sie können mir trotzdem helfen, mein mann sitzt in haft und ich habe ihn geheiratet und trage seinen ehenamen. ich habe 2 kinder die meinen geburtsnamen tragen die auch nicht von ihm sind! der leibliche vater hat der einbenennung zugestimmt. nun ist es aber so das mein jetztiger ehemann und ich großen streit haben, kann ich auch allein dafür unterschreiben das die kinder jetzt unseren ehenamen tragen?
Vielen dank
Am 10. Juli 2009 um 10:08 Uhr
@ sabrina
ich denke nicht, dass sie die Entscheidung allein treffen können. Sie sollten ihre Entscheidung auch gründlich überlegen. Die Einbenennung der Kinder ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sollte also diese Ehe scheitern, können zwar sie ihren Geburtsnamen wieder annehmen, nicht aber Ihre Kinder.
Am 10. Juli 2009 um 10:16 Uhr
@ segafredo
Die Fragen zum Namensrecht werden immer komplizierter. Dies ist nicht unbedingt ein Bereich, in den Fachanwaelte für Familienrecht sich tief einarbeiten.
Also unter allem Vorbehalt: ich denke nicht, dass ihr Vorhaben durchführbar ist. Ihr Ehename war Lüdenscheid. Diesem Ehenamen haben sie ihren Geburtsnamen Müller vorangestellt. Der jetzt gewünschte voranzustellende Name Meier wäre aber ein neuer Ehename und damit würden Sie einem alten Ehenamen einen neuen voranstellen, was meines Erachtens nicht möglich ist. Bitte befragen Sie aber zur Sicherheit das Standesamt.
Am 10. Juli 2009 um 17:58 Uhr
Guten Tag,
ich lebe in Trennung mit meinem amerikanischen Mann, den ich 2005 in Deutschland geheiratet habe (keine Kinder). Wir haben die letzten 2 Jahre in den USA gelebt und möchten uns nun einvernehmlich nach US-Recht scheiden lassen (Bundesstaat Arizona). Er hat mir die Papiere jetzt zugesendet.
Daher habe ich drei Fragen:
1. Werden die Papiere hier ohne Weiteres anerkannt?
2. Er möchte mich dazu zwingen, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen, was ich aber nicht sofort (evtl. später) tun möchte. Deshalb hat er das 2x in den Scheidungsvertrag eintragen lassen. Kann er mich dazu zwingen? Was sind die Alternativen?
Eine Scheidung nach US Recht hat für uns viele Vorteile, weil es schneller geht (3 Monate) und auch erheblich günstiger ist, v.a. wenn einvernehmlich.
3. Im Vertrag steht, dass ich mich an einen „Notary“ zu wenden habe, der bei der Unterzeichnung der Papiere dabei ist und dies bescheinigt. Worauf muss ich bei der Auswahl achten?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon im Voraus sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra
Am 11. Juli 2009 um 06:58 Uhr
Guten Tag,
Ich werde in Kürze geschieden. Hatte vor meinem derzeitigen Geburtsnamen, den ich durch Heirat der Mutter ( Name des Stiefvaters) erhalten habe, den Namen meines leiblichen Vaters als Geburtsnamen. Kann ich diesen nach der Scheidung wiederbekommen?
Danke für die Antwort
Rosi
Am 13. Juli 2009 um 11:15 Uhr
@ rosi
Bei der Frage am Standesamt nach. Meines erachtens gibt es nur einen Geburtsnamen. Der Geburtsname kann nicht geändert werden.
Am 13. Juli 2009 um 11:20 Uhr
@ sandra
Ich kann mich zu einem Scheidungsverfahren nach US-Recht nicht äußern. Die Anerkennung eines solchen Urteils in Deutschland wird allerdings problemlos möglich sein.
Am 14. Juli 2009 um 11:06 Uhr
Namensänderung auf Geburtsnamen- mein Freund trägt den Namen seines Stiefvaters(er hat ihn nie adoptiert!) und will nun seinen geburtsnamen zurück-hintergründe seelische Grausamkeit in der Kindheit (körperl. Misshandlungen) und darüber hinaus Belästigungen wie z.b. telefonterror (weil Mutter sich nun endlich geschafft hat von ihm zu trennen u neuen freund hat), der Name ist sehr lang und polnischen ursprungs was zusätzlich probleme bereitet und noch viele gründe mehr…welche chancen hat er?
Am 14. Juli 2009 um 13:46 Uhr
@ symna
die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sind ganz schwer anhand so weniger Informationen zu beurteilen. Grundsätzlich müssen sie davon ausgehen, dass Namensänderungen nur in absoluten Ausnahmefällen durchgehen. Der Grundsatz der Namenskontinuität hat bei uns deutlichen Vorrang. Ich würde immer vorab mit dem Standesamt sprechen und dort fort prüfen lassen, wie eine Namensänderung beurteilt wird.
Am 17. Juli 2009 um 00:47 Uhr
Mal keine Frage, sondern ein DANKE, dass Sie sich die Zeit nehmen, um die Fragen zu beantworten!
Am 26. Juli 2009 um 19:53 Uhr
Guten Tag..
Ich hätte da mal ne Frage. Im moment lebe ich in scheidung mit meinen 2 Kindern (11,8). Ich möchte aber wenn die Scheidung vollzogen ist wieder neu heiraten und den Nachnamen meines zuküftigen Ehemanns annehmen. Der Vater meiner Kinder(wir haben gemeinsames Sorgerecht) sperrt sich aber dagegen das auch die Kinder seinen Nachnamen mit annehmen. Er möchste das sie weiterhin seinen Namen behalten. Ich habe das Thema auch mit den Kindern schon besprochen und weiss das beide dann denselben Hinternamen möchten wie ich. Also das wir 4 praktisch einen gemeinsamen Ehenamen haben. Welche möglichkeiten hab ich denn das eventuell auch gegen den willen meines Noch-mannes durchzusetzen??
Vielen dank
Am 27. Juli 2009 um 11:32 Uhr
@ flower78
lesen Sie bitte hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
Am 3. August 2009 um 02:31 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Ihre Antworten sind wirklich interessant und ich konnte schon viele Erkenntnisse daraus gewinnen.
Ich habe jedoch noch einige Fragen:
Ich habe es so verstanden, dass ich nach einer Scheidung in zeitlich unbegrenztem Abstand meinen Mädchennamen wieder annehmen kann. Wie sieht es aus, wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehme und dann heirate? Kann ich dann bewirken, dass die Kinder (derzeit 2 und 5) einbenannt werden auch ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters? Ist es also nach einer Heirat leichter möglich den Namen der Kinder in meinen Mädchennamen zu ändern wenn der Vater dagegen ist?
Wie wäre es, wenn ich davon ausgehen würde, dass irgendwann eine Namensänderung der Kinder bevorstehen würde und ich die Kinder unter meinem Mädchennamen in Schule usw. anmelden würde. Die Kinder würden den Namen dann schon etliche Zeit (zu Unrecht) tragen und ich würde beantragen, dass sie den Namen behalten können, da sie es bereits gewohnt sind.
Ist es möglich die Einverständnis des Vaters einer Namensänderung zuzustimmen zu ersetzen, wenn die Kinder unter ihrem Nachnamen leiden weil sie im Kindergarten gehänselt werden weil sie den Namen z.B. Schmoll tragen, der ja (nur geringfügig) negativ belastet ist (schmollen). Würden die Kinder dann auch befragt werden und wie hoch wird ihre Meinung vor Gericht bewertet?
Wie ist es für Kinder mit dem Tragen eines Künstlernamens? Wäre es möglich, unter den entsprechenden Bedingungen, dass die Kinder sowohl ihren jetzigen, als auch meinen Mädchennamen als Künstlernamen tragen. ist der Künstlername dann auch ein „vollwertiger“ Name, der in der Schule usw. geführt werden könnte? Dazu müsste dann aber wohl auch der Vater zustimmen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Am 4. August 2009 um 10:49 Uhr
@ maya
Eine Menge Fragen, die ich nicht abschließend beantworten kann. Eine Einbenennung nach einer neuen Ehe kommt in Betracht. Bei Weigerung des Vaters, wäre die Sache vor dem Familiengericht zu klären. Dabei steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Lesen Sie auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/
Die Kinder eine längere Zeit unter einem falschen Namen “ laufen zu lassen „, um dann eine Namensänderung zu beantragen, hat wohl in bestimmten Fällen schon funktioniert, ich kann allerdings nur dringend davon abraten. Wenn es nicht funktioniert, sind die Irritationen größer als der mögliche Gewinn.
Zu einem Künstlernamen habe ich keinerlei Erfahrungen.
Am 12. August 2009 um 16:53 Uhr
Hallo,
ich hab da mal eine Frage.Ich wurde im Juli diesen Jahres geschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich möchte danach meinen Mädchennamen wieder annehmen.Mein Exmann und ich haben einen 8 Jährigen Sohn,der bei seiner Geburt meinen Namen trug.3 Monate später haben wir geheiratet und unser Sohn bekam automatisch den Familiennamen(wie ich) meines Ex- Mannes und auch neue Geburtsurkunden. Ich möchte das mein Sohn nun auch wieder meinen Geburtsnamen trägt,der Vater würde dem zustimmen.Nun erfuhr ich vom zuständigen Standesamt das eine Namensänderung trotz Zustimmung nicht machbar wäre. Was kann ich nun tun??
Am 12. August 2009 um 17:46 Uhr
@ anne
Ich befürchte, wie ich es schon sehr oft geschrieben habe, sie können gar nichts machen. Eine Namensänderung für das Kind ist nur mit einem wichtigen Grunde möglich und dieser wichtige Grund ist im Moment nicht erkennbar.
Sie können sich natürlich überlegen, nicht wieder ihren Mädchennamen anzunehmen, damit sie wenigstens den gleichen Namen haben, wie ihr Kind.
Wenn Sie wieder neu heiraten, kommt eine Einbenennung (suchen Sie hier im Blog nach diesem Stichwort) in Betracht.
Am 15. August 2009 um 01:58 Uhr
Hallo.
meine Frau hat nach 29 Jahren Ehe nach meiner schweren Erkrankung (2 OPs Wirbelsäule) in über Weise die Scheidung betrieben.
Sie hat immer den DOPPELNAMEN K…- SCH…
getragen und will ihn, da er ihr wegen meiner
beruflichen und sozialen Reputation so weiter tragen. Ich will aber nicht, dass sie mienen Namen weiterhin trägt.
Was kann ich tun, um das ab sofort zu verhindern ?
Danke für Ihre Bemühungen
Gruss Achim
Am 17. August 2009 um 14:51 Uhr
@ achim
Sie werden das nicht verhindern können. Ein Ehepartner kann nur gezwungen werden den bisherigen Familiennamen abzulegen, wenn er sich dazu z.B. vertraglich verpflichtet hat. Besteht eine solche Verpflichtung nicht, wird man ihn nicht zwingen können. Es mag anders sein, wenn mit diesem Namen (der auch noch sehr bekannt ist) unlautere Dinge, spricht Straftaten begangen werden.
Am 30. August 2009 um 20:46 Uhr
Ich werde demnächst geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen. Nun möchte ich dann aber auch, dass mein Sohn meinen Mädchennamen tragen soll. Die Einverständniserklärung meines Ex-Mannes dazu liegt vor. Ist das möglich?
Was muss ich dazu beachten?
Vielen Dank
Am 1. September 2009 um 10:12 Uhr
@ katharina
die Namensänderung des Sohnes wird wahrscheinlich nicht funktionieren, wie ich es schon sooft habe schreiben müssen. Bitte sprechen Sie mit dem Standesamt.
Am 4. September 2009 um 10:51 Uhr
Hallo,
ich bin seit 4,5 jahren getrennt lebend von meinem ehemann.
Ich habe vor 21 monaten ein kind mit meine jetzigen lebensgefährten bekommen.
Die Ehelichkeit wurde angefochte etc. , die Vaterschaft ist anerkannt von meinem Lebensgefährten.
Jetzt werde ich bald geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen, kann meine kleine Tochter, die ja nicht Tochter von meinem Ehemann ist , ebenfalls meinen Mädchennamen annehmen, da sie ja rechtlich nicht das Kind meines von mir getr. lebenden Ehemann ist, was ja auch belegt werden kann.(aber ja meinen Ehemann „Eden“ trägt)
Ich danke für Ihre Hilfe.
LG Claudia Schlangen-Eden
Am 4. September 2009 um 10:57 Uhr
entschuldigung, ich meinte unten Meinen Ehenamen „Eden“ trägt.
LG Claudia schlangen-eden
Am 4. September 2009 um 15:50 Uhr
@ claudia
da es nicht die leibliche Tochter ihres dann geschiedenen Ehemannes ist, sollte die Namensänderung unproblematisch möglich sein.
Am 9. September 2009 um 10:31 Uhr
Hallo,
in erster Ehe habe ich meinen Geburtsnamen behalten und damit hießen meine 2 Töchter aus dieser Ehe ebenso. In zweiter Ehe haben wir alle den Namen des neuen Ehemannes angenommen. Es kam ein weiteres Kind zur Welt. Ich bin seit über 10 Jahren geschieden, die Kinder sind inzwischen alle volljährig. Jetzt hat aktuell mein 2.Ehemann den Namen seiner neuen Frau angenommen. Wer kann von meinen Kindern meinen Geburtsnamen wieder annehmen? Vielen Dank für eine Info.
Herzliche Grüße
Cornelia
Am 9. September 2009 um 11:49 Uhr
@ cornelia
wie so oft: Namensänderung nur mit wichtigem Grund möglich.
Am 27. September 2009 um 18:30 Uhr
Hallo,
ich möchte nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ich habe noch einen Sohn (8), der den Ehe-Namen behält.
Meine Frage, wenn ich neu heirate und mein neuer Ehemann nun meinen Namen annimmt, kann dann mein Kind ebenfalls diesen Namen annehmen? (Er war auch sein Geburtsname)
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Am 27. September 2009 um 21:55 Uhr
@RA
Guten Tag.
Meine Eltern haben sich scheiden lassen. Ich möchte den Mädchennamen meiner Mutter aus folgenden Gründen annehmen:
– schon seit ich denken kann gibt es das Problem, dass ich meinen Familiennamen ..zig mal wiederholen muß, bis er vom Gegenüber verstanden wird.
– durch einen anderen Familienzweig (Onkel) ist der Name in Verruf gekommen ( durch Schulden ), was ich an den Reaktionen anderer Leute zu spüren bekomme, da sie mich dessen Haus zuordnen
– mein Vater hat wieder geheiratet. Ich möchte nicht mit dieser Frau in Verbindung gebracht werden. (trägt jetzt den selben Familiennamen wie ich)
Ich habe mir ja schon überlegt zu heiraten, dass ich diesen besc……..heidenen Namen los werde. Da ich mittlerweile 29 Jahre alt bin, wäre das rechtlich ja auch machbar. Ohne den richtigen Parnter allerdings nicht.
Würde ein Antrag auf Namenänderung aus den oben genannten Gründen durchgehen, oder eher nicht. Ich möchte ja einen Namen annehmen, der zu meiner Familie gehört.
Ich wäre dankbar für jede Antwort.
MfG
Sven
Am 27. September 2009 um 22:54 Uhr
Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
In wneigen Tagen findet die Scheidung meiner Mutter statt und sie würde danach gerne wieder ihren Mädchennamen annehmen. Ich und meine Schwester würden auch gern den namen annehmen, ich ahbe oben gelsen aus einer ehe stammende Kidner können dies nicht, aber ich und meine Schwester sind bereits 2 Jahre vor der Hochzeit zur Welt gekommen, wäre es nun möglich dne Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen?
bitte antworten:
lg Lisa
Am 28. September 2009 um 12:30 Uhr
@ lisa
schwierig bis unmöglich
Am 23. Oktober 2009 um 20:38 Uhr
Guten Abend,
in meiner Geburtsurkunde stehe ich mit meinem Mädchenname,nehmen wir Müller.Meine Mutter hat geheiratet,den Namen Meier angenommen,ich ebenfalls.Durch meine Eheschließung habe ich den namen Schulz angenommen.Nun möchte ich nach der Scheidung gern meinen Mädchennamen,also Müller wieder annehmen.In der Ehe meiner Eltern wurde ich nicht adoptiert.Wie stehen meine Chancen?Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG Svenja
Am 26. Oktober 2009 um 17:52 Uhr
@ svenja
Fragen Sie zur Sicherheit nochmal beim Standesamt nach, ich gehe aber davon aus, dass es sich hier um eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz handelt, die nur bei einem wichtigen Grund möglich ist. Ein wichtiger Grund liegt nach Ihren Schilderungen aber nicht vor.
Am 29. Oktober 2009 um 22:03 Uhr
Guten Abend, ich habe mal folgende Frage.
Ich bin geschieden und habe immer noch den Namen meines Exmannes, welchen ich auch gern behalten möchte. Mein Lebenspartner ist auch geschieden. Jetzt haben wir einen 6jährigen Sohn der meinen Namen (den vom ex) trägt. Wir wollen heiraten. Welche möglichkeiten der Namensgebung haben wir. Ich heisse Te…, er See…, der Sohn Te…
Ich würde gern Te…-See… heissen. Kann mein Lebensgefährte auch Te…-See… oder See…-Te… heissen? Unser Sohn ist unehelich geboren, wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht und er hat die Vaterschaft auch anerkannt. Wie kann unser Sohn nach der Heirat heissen? auch Te…-See… oder See…-Te…-See… oder nur See… oder Te….?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
LG
Am 30. Oktober 2009 um 09:54 Uhr
@ goldkind
Sie können nach der Heirat einen Doppelnamen annehmen und über die Einbenennung ist es auch denkbar, dass ihr Kind diesen Doppelnamen trägt. Einzelheiten würde ich mit dem zuständigen Standesamt besprechen.
Am 6. November 2009 um 20:49 Uhr
Grüß Gott Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
laut wikipedia kann eine Einbennung durch eine behördliche Namensänderung widerrufen werden, sofern folgender Sachverhalt vorliegt:
Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter
Was meinen Sie? Ist das Grund genug für die Behörden?
Am 6. November 2009 um 21:06 Uhr
Sorry sollte evtl. noch einige Infos darstellen.
Ich (Hr Schmid)
Ex-Frau (Fr Schmid)
künftiger neuer Familienname durch Eheschließung der Ex-Frau (Müller)
mein Sohn (4) soll künftig den gleichen Familiennamen tragen (Müller)
Bei der Einbennung ist mein Einverständnis notwendig da ich ebenfalls das Sorgerecht habe. Meine bedenken: Sollt die geplante neue Ehe meiner Ex-Frau in die Brüche gehen, gibt es für meinen Sohn kein zurück mehr zu „Schmid“. Solange keine Möglichkeit einer Namensänderung (nach Scheidung der Mutter) für meinen Sohn irgendwie möglich ist, bin ich nicht bereit dieser Einbennenung zuzustimmen!
Am 9. November 2009 um 18:05 Uhr
@ marcus
Sie müssen der Einbenennung nicht zustimmen. Eine Rückkehr zu dem alten Namen wird nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich sein und dies nur bei einem wichtigen Grund.
Falls Sie nicht zustimmen, riskieren sie allerdings einen Prozess vor dem Familiengericht mit dem Antrag, dass ihre Zustimmung zu erteilen wäre.
Am 22. November 2009 um 02:01 Uhr
Hallo,Mein zu der Zeit getrennt lebender Ehemann ist im Mai 09 verstorben die Todesursache wahrscheinlich laut Gerichtsmedizin ein “Cocktail” aus Heroin und Kokain es wurden Spritzen in der Wohnung gefunden ob er? Keine Ahnung ich weiß ja noch nicht mal wie man so einen Cocktail nimmt?
Wie auch immer ich erzähle das weil ich einen Antrag auf Namensänderung stellen möchte für mich und meinen 3Jährigen Sohn! Ich möchte das wir beide meinen Mädchennamen bekommen.
Zu der Familie meines “Mannes” besteht absolut kein Kontakt der wird nicht erwünscht.
Vielleicht kennt sich jemand hier aus und kann mir helfen weil mir hat man schon bei nachfrage beim Amt gesagt es müßte ein wirklich triftiger Grund bestehen!
Was wäre denn ein triftiger Grund in meiner Situation ? Würde das ausreichen? Vielen Dank
Am 23. November 2009 um 13:34 Uhr
@ manu
Die wesentlichen Gründe habe ich oben im Artikel ausgeführt. In ihrer Situation sehe ich keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung.
Am 24. November 2009 um 08:19 Uhr
Hallo,
ich habe mich getrennt von meinem Mann. Ich trage einen Doppelnamen mein Geburtsname ist vorrangestellt. Kann ich schon während des laufenden verfahrens den Namen ändern also wieder nur meinen Geburtsnamen tragen.Oder muss ich erst ein scheidungsurteil abwarten um dieses zu tun.
Vielen Dank für einen Antwort.
Am 25. November 2009 um 17:11 Uhr
@ desiree
Warten Sie besser das Scheidungsurteil ab. Alles andere ist mit einem riesigen Aufwand verbunden und die Erfolgsaussichten zweifelhaft.
Am 7. Dezember 2009 um 21:03 Uhr
Bitte helfen sie mir! Ich habe im Juni 2006 einen Sohn bekommen. Im September 2006 hat der Kindsvater und ich geheiratet. Allerdings haben wir in Spanien geheiratet! In dem Familienpass hat mein Sohn beide Nachnamen. Nun bin ich seit Nov. 2009 geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen. Das ist ja kein Problem, aber ich möchte auch, dass mein Sohn den Namen erhält! Der Kindsvater weigert sich! Er bezahlt nichts, sieht ihn nur sehr selten und an sonsten kümmert er sich auch nicht darum. Wie ist das jetzt, weil im Familienbuch ja mein Sohn „beide“ Nachnamen hat????? Gibt es da ein Hintertürchen, damit er auch meinen Namen bekommen kann, auch wenn die andere Partei dagegen ist???
BITTE UM HILFE!!!
Danke für die Bemühungen
LG und ein schönes Weihnachtsfest!!
Am 9. Dezember 2009 um 14:59 Uhr
@ tanja
grundsätzlich ist es nicht möglich, nach Scheidung, wenn die Mutter ihren Mädchennamen wieder annehmen, auch das Kind mit diesem Mädchennamen zu versehen. Inwieweit hier die Problematik Heirat in Spanien eine Rolle spielt, kann ich nicht beurteilen.
Am 18. Dezember 2009 um 19:46 Uhr
Hallo,
ich und meine Partnerin sind beide geschieden u. tragen noch den Namen der vorherigen Ehepartner. Wir erwarten ein Kind u. würden es gerne nach meinem Geburtsnamen benennen. Wir haben zumindest vorerst nicht vor zu heiraten.
1. Geht das ohne das wir unsere Namen ändern?
2. Kann ich mich meinem Geburtsnamen wieder annehmen?
Am 21. Dezember 2009 um 15:18 Uhr
@ peter
ihren Geburtsnamen können Sie ohne weiteres wieder annehmen. In diesem Falle kann das Kind auch diese Namen bekommen. Anders dürfte es nicht möglich sein.
Am 28. Dezember 2009 um 21:26 Uhr
Sehr geehrte Herr von der Wehl,
ich war noch nicht Verheiratet, habe aber ein 6 Jahre altes Kind mit meinem Ex.
Wir waren kurz davor zu Heiraten und deshalb hat mein Kind seinen Nachnamen. Es gab viel böses Blut in der Zeit und jetzt schikaniert er mich nur noch. Gibt es eine Möglichkeit das mein Kind meinen Namen annehmen kann?
Am 30. Dezember 2009 um 14:56 Uhr
@ dani
Wenn Sie die Alleinsorge haben, müsste es möglich sein. Bitte fragen Sie zur Sicherheit aber bei Ihrem Standesamt nach.
Am 30. Dezember 2009 um 16:25 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl
ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Aber leider haben wir beide das Sorgerecht. Und gibt es da vielleicht auch Möglichkeiten den Nachnamen zu ändern?
viele Grüße und einen guten Rutsch
Am 6. Januar 2010 um 15:32 Uhr
@ dani
auch hier würde ich raten das Standesamt zu fragen, die sind in den dieser Problematik in der Regel recht gut bewandert.
Am 8. Januar 2010 um 00:16 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
in der DDR hat die Mutter meines Freundes sich scheiden lassen. Aus dieser Ehe entstand ein Kind welches den Geburtsnamen der Ehe trug. Dann hat die Mutter in der DDR wieder geheiratet und das Kind bekam automatisch nach DDR-Recht den Namen des 2. Ehepartners. Dann heiratete das Kind selbst und nahm den Namen seiner Frau an. Nun ist auch diese Ehe gescheitert und er möchte nun seinen ursprünglichen (ersten) Namen wieder annehmen. Ist das möglich und was könnte als wichtiger Grund angeführt werden?
Am 8. Januar 2010 um 14:13 Uhr
@ herzchen
Ich denke nicht, dass dies möglich sein wird schlage aber vor, zur Sicherheit beim zuständigen Standesamt nachzufragen.
Am 9. Januar 2010 um 08:29 Uhr
Hallo Her von der Wehl,
Meine Ex-Freundin und ich haben zusammen 2 Kinder wo wir beide das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben,
bevor die Kinder geboren wurden, haben wir durch Vaterschaftsanerkennung und andere Formulare bestimmt das die Kinder meinen Familiennamen erhalten, weil wir heiraten wollten.Es aber nie getan haben. wir waren 7 Jahre zusammen.
Jetzt 1,5 Jahre nach der trennung sieht es nicht so aus das wir noch einmal zusammen kommen werden, und sie will das die Kinder ihren Familienamen oder unserer Beider Familiennamen bekommen, weil sie sich blöd vorkommt und z.B. die aus dem Kindergarten meine Ex mit meinem Familiennamen ansprechen weil die Kinder ja so heißen.
Ich bin schon dagegen, einamal wegen dem Doüppelnamen und das mein Name ganz weg kommt möchte ich auch nicht, Außerdem gehe ich davon aus das der Große irgendwann bei mir leben möchte.
Sie will es aber partou durchsetzen,
die Kinder sind 2 und 5
welche möglichkeiten hat sie ???
habe ich ein mitbestimmungsrecht ???
Gibt es die Möglichkeit das sie auch wenn wir nicht heiraten meinen Namen annimmt, dagegen hätte ich nichts.
desweiteren kommt noch hinzu das sie mit den Kindern ca. 250km weit entfernt ziehen möchte obwohl sie dort keinerlei Verwandschaft hat, ihre ganze Familie hier wohnt, Irgendwie will sie wohl flüchten, hab mal gehört das sie dafür meine zustimmung benötigt.
Vielen vielen Dank schon mal vorab.
lieben Gruß Markus S.
Am 11. Januar 2010 um 14:19 Uhr
Hallo,
ich werde dieses Jahr geschieden und möchte den Ehenamen nicht behalten. Ich wurde unehelich geboren, habe aber nach Heirat meiner Eltern den Namen von meinem Vater angenommen. Diesen Namen möchte ich jedoch ebenfalls nicht. Habe ich die Möglichkeit, meinen ursprünglichen Geburtsnamen (also den Mädchenname meiner Mutter) anzunehmen?
Grüße Nina W.
Am 12. Januar 2010 um 18:05 Uhr
Hallo,
ich möchte gerne den Nachnamen meines sohnes, 6 Jahre, und mein Name umändern in mein Mädchenname.
Als mein Sohn 1 Jahr alt war habe ich den Kindsvater geheiratet. Meine Ehe war aber die Hölle! Als mein Ehemann und Kindsvater, im Drogenrausch starb, hegte ich den Gedanken, die Namen von mir und meinem Sohn, zu ändern. Jetzt 5 Jahre später möchte ich endlich das Thema abschließen, da mich bis heute die Geschichte seelisch foltert und seine falschen Freunde mich heute noch belästigen.
Mein Sohn ist allerdings mit meinem Mädchenname zur Welt gekommen.
Meine Frage nun.
Besteht die Möglichkeit, das mein Sohn seinen Geburtsnamen, also mein Mädchenname, wieder erhält?
Wir möchten mit dem Name des Vaters, nichts mehr zu tun haben!!!
Am 14. Januar 2010 um 10:20 Uhr
@ sandra
ich denke nicht, dass eine solche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist, würde aber zur Sicherheit nochmals beim Standesamt nachfragen.
Am 14. Januar 2010 um 10:49 Uhr
@ nina
Ich denke nicht, dass dies möglich ist, auch auch hier der Rat, fragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt konkret nach.
Am 17. Januar 2010 um 23:42 Uhr
Hallo,
meine freundin wurde grade geschieden und ihr wurde gesagt das sie nicht ihren alten namen annehmen kann da sie damals den namen ihres mannes als ersten namen eines doppelnamens angenommen hat. Und jetzt kommt das eigendliche problem: Wenn ich sie heirate, wäre es dann möglich den namen ihres exmannes abzulegen, ihren familiennamen als ersten und meinen familiennamen als zweiten namen anzunehmen?
Am 18. Januar 2010 um 10:39 Uhr
@ arne
ich bitte diese Fragen konkret an das zuständige Standesamt zu richten. Die Beamten sind hier sehr kompetent.
Am 28. Januar 2010 um 15:06 Uhr
Hallo, ich bin seit Ende 2006 geschieden und möchte nun wieder meinen Mädchennamen annehmen. Mein Sohn trägt den Nachnamen des Vaters und das soll so bleiben.
Ist das ohne Probleme möglich?
Am 29. Januar 2010 um 10:45 Uhr
@ alice
dies ist problemlos möglich.
Am 29. Januar 2010 um 14:34 Uhr
Hallo,
ich habe zum zweiten mal geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Aus meiner ersten Ehe habe ich einen 15 jährigen Sohn.Dieser möchte gerne den Namen meines jetztigen Mannes annehmen. Mein Ex Mann ist nur bereit einem Doppelnamen zuzustimmen. Nun hätte ich zwei Fragen:
1.tens wenn wir dem zustimmen, ist es möglich das mein Sohn mit 18 den Namen meines Ex Mannes ablegt?
2. tens wenn mein jetztger Mann meinen Sohn mit 18 adoptiert, muss mein Sohn dann weiterhin einen Doppelnamen tragen?
Danke im voraus für die Antworten.
Am 2. Februar 2010 um 12:11 Uhr
@ sonnenschein
eine Namensänderung wird nur als Einbenennung möglich sein. Die fehlende Zustimmung des Vaters kann gegebenenfalls bei Vorlage bestimmter Gründe ersetzt werden. Mit Volljährigkeit und einer Adoption sieht dies natürlich anders aus.
Am 10. Februar 2010 um 18:32 Uhr
hallo,
werde demnächst geschieden.möchte nach der scheidung, den namen meines verstorbenen mannes wieder annehmen. er war mein vorletzter ehemann.
ist das möglich.
dabke fürs antworten
viele grüße
kira
Am 11. Februar 2010 um 06:55 Uhr
Guten Tag,
ich wurde vor fünf Jahren geschieden und habe nun meinen Mädchennamen wieder angenommen. Meine Tochter aus geschiedener Ehe möchte gerne meinen Mädchennamen als Zusatz zum Namen meines Exmannes tragen, geht das? Ich habe auch noch eine Tochter aus einer zweiten Beziehung, die auch den namen ihres Vaters trägt. Mit dem Mann war ich nie verheiratet. Beide Töchter wohnen bei mir. Könnte auch meine zweite Tochter meinen Mädchennamen als Zusatz tragen? Nur so sind wir nach außen als eine Familie zu erkennen Danke für eine Antwort.
Am 11. Februar 2010 um 15:22 Uhr
@ christine
auch der Doppelname wäre eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz, was einen wichtigen Grund für die Namensänderung verlangt. Ein wichtiger Grund ist hier nicht erkennbar, so dass ich nicht davon ausgehen, dass diese Namensänderung möglich ist. Zur Sicherheit befragen Sie bitte das zuständige Standesamt.
Am 12. Februar 2010 um 19:05 Uhr
Hallo,
ich bin jetzt seit 1 Jahr offiziell geschieden. Damals habe ich den Namen meiner Frau angenommen.
Ich würde jetzt gerne meine neue Lebensgefährtin heiraten und würde gerne meinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich muß fazu sagen, das ich unehelich geboren wurde und durch die nachträgliche Heirat meiner Eltern wurde ich „legitimiert“. Ist es möglich meinen allerersten Geburtsnamen wiederanzunehmen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Marco
Am 15. Februar 2010 um 10:34 Uhr
@ marco
den vor der Heirat getragenen Namen kann man problemlos wieder annehmen.
Am 23. Februar 2010 um 14:00 Uhr
Hallo,
kann ich nach meiner Scheidung z.B.auch den Mädchennamen meiner Mutter annehmen ?
Am 23. Februar 2010 um 14:27 Uhr
Hallo,
ich habe leider verschiedene Angaben, ob der Vater zustimmen muß, wenn die Kinder nach der Scheidung auch den Mädchennamen der Mutter annehmen möchten oder sollen. Muß er zustimmen oder nicht ?
Am 27. Februar 2010 um 00:28 Uhr
Hallo!
Ich habe die vorangegangenen Fragen und Antworten mal quergelesen, finde aber keinen Fall, der meinem gleicht.
Ich wurde als Säugling aus Korea nach Deutschland adoptiert. Nun, fast 30 Jahre später, würde ich (nicht verheiratet oder geschieden) gern meinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen und diesen dann auch an meinen Sohn (4, Vater unbekannt) weitergeben. Ist das überhaupt möglich? Und falls ja, hat das auf die Adoption und damit verbundene Rechten und Pflichten Einfluss? Das Verhältnis zu meinen Adoptiveltern ist mehr als gestört, bzw nun nicht mehr existent, und diese würden eine Namensänderung ebenfalls begrüßen.
Vielen lieben Dank schonmal!
Am 1. März 2010 um 08:15 Uhr
ich bin seit 2004 geschieden.möchte jetzt meinen mädchennamen aber dochwieder annehmen.als nachweiß besitze ich aber nur noch mein scheidungsurteil und meine geburtsurkunde. reicht dieses auch aus.weiterhin würde ich gerne wissen wie es sich bei meinem sohn verhält. er ist zwar schon 24 aber aus bestimmten gründen wäre es wichtig das er auch den mädchennamen seiner mutter (also meinen) annimmt. geht soetwas?
danke im vorraus
Am 1. März 2010 um 16:36 Uhr
@ ines
Sie selbst können ihren Mädchennamen problemlos wieder annehmen. Ihr Sohn kann es hingegen nicht, da ein wichtiger Grund vorliegen müsste und diese wichtigen Gründe sind sehr selten.
Am 2. März 2010 um 10:19 Uhr
@ yoko
hier gilt das Namensänderungsgesetz und eine Namensänderung wäre nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese wichtigen Gründe sind sehr eng gefasst und meist scheitert das Vorhaben daran.
Am 2. März 2010 um 17:34 Uhr
@ franziska
ihren eigenen Mädchennamen können sie nach der Scheidung problemlos annehmen. Ein anderer Name wäre nach dem Namensänderungsgesetz zu beurteilen und dafür wäre ein wichtiger Grund notwendig. Gleiches gilt für die eine Namensänderung des Kindes. Auch dies ist nur mit einem wichtigen Grund möglich. Diese wichtigen Gründe sind sehr selten, so dass es meistens nicht klappen wird.
Am 4. März 2010 um 14:56 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
meine Mutter wird sich in nächster Zeit von meinem Stiefvater scheiden lassen (er hat den Antrag schon gestellt). Ich habe bei nach der Eheschließung der beiden den Familiennamen meines Stiefvaters angenommen. Er hat mich dabei aber nicht adoptiert. Nach der Scheidung wäre er also wieder ein Mensch, mit dem ich gar nichts mehr zu tun habe. Habe ich nun die Möglichkeit, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?
Danke für die Antwort.
Am 5. März 2010 um 18:29 Uhr
ich habe ein problem, wurde im dez 2009 geschieden, jetzt möchte ich meinen mädchennamen wieder annehmen, weiß das das ohne probleme geht, aber meine beiden kinder (5 und 6) möchten den auch da ihr jetziger nachname also der von meinem Exmann unzumutbar ist und es even. zu hänseleien führen könnte in der schule, wir haben aber noch das gemeinsame sorgerecht. was kann ich tun, bitte helfen sie mir
lg ines
Am 6. März 2010 um 11:04 Uhr
hallo,
da meine frage nicht beantwortet wurde, versuche ich es nochmal.
werde demnächst geschieden.möchte nach der scheidung, den namen meines verstorbenen mannes wieder annehmen. er war mein vorletzter ehemann.
ist das möglich.
dabke fürs antworten
viele grüße
kira
Am 8. März 2010 um 17:01 Uhr
@ kira
ich bitte um Verständnis, aber es sind derzeit so viele Anfragen, dass ich nur noch die beantworten kann, die für die Allgemeinheit auch interessant sind.
Ihre Frage ist oben in meinem Artikel beantwortet.
Zitat:
Er kann den Namen aus der vorangegangenen Ehe wieder annehmen
Ich muss einfach erwarten, dass meine Artikel aufmerksam gelesen werden, bevor Fragen gestellt werden.
Am 12. März 2010 um 09:42 Uhr
Hallo.
bin seid 17 Jahren verheiratet und habe den Nachnamen von meinem Mann angenommen.Bis heute konnte ich mich nicht mit dem Namen anfreunden und würde gerne meinen Geburtsnamen wieder tragen.
Ist das auch ohne Scheidung möglich?
Unser gemeinsame Sohn (16) würde auch lieber meinen Geburtsnamen tragen. Würde das gehn?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß
Heidi
Am 12. März 2010 um 14:26 Uhr
@ heidi
beide Änderungen wären nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich und dieses Gesetz erfordert einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund ist hier nicht erkennbar und ist auch nur ganz selten gegeben.
Am 12. März 2010 um 15:32 Uhr
@ ines
diese Antwort habe ich mindestens dreißigmal schon schreiben müssen.
Eine Namensänderung der Kinder ist nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich. Dies verlangt, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Tragen Sie Ihre Gründe dem Standesamt vor und lassen sie dort vorprüfen, ob das Standesamt einer Namensänderung zustimmen würde.
Am 14. März 2010 um 10:22 Uhr
Hallo,
meine Exfrau ( seit 2000 geschieden ) hat meinen Namen behalten. Kann ich von Ihr verlangen meinen Namen abzulegen?
Am 14. März 2010 um 15:31 Uhr
Vielen Dank für keine Antwort!
Am 16. März 2010 um 09:34 Uhr
@ josef
nein!
Am 24. März 2010 um 13:38 Uhr
Hallo,
ich würde jetzt nach meiner Scheidung gerne einen „alten“ Nachnamen wieder annehmen. Meine Mutter hatte sich auch scheiden lassen als ich Kind war, und ich habe kurze Zeit ihren Mädchennamen getragen. Danach durch erneute Heirat einen anderen. Kann ich auch den Mädchennamen meiner Mutter annehmen, da ich eine Geburtsurkunde auf den Namen ausgestellt hatte?
Am 24. März 2010 um 17:31 Uhr
@ lizzy,
die Frage kann ich nicht beantworten. Bitte fragen Sie bei dem zuständigen Standesamt nach.
Am 5. April 2010 um 13:56 Uhr
Hallo!
Meine Frage ist vielleicht etwas ungewöhnlich, ich hoffe Sie können mich informieren.
Mein Mann und ich (Deutsche) haben 2006 in Polen geheiratet (er ist Pole) und wollen uns jetzt scheiden lassen. Da unser fester Wohnsitz jetzt aber Madrid ist ist, denke ich, dass wir die Scheidung vor einem spanischen Gericht vornehmen lassen werden.
Meine Frage ist: Kann ich anschliessend meinen alten Nachnamen wieder annehmen? Kann ich trotz „spanischer Scheidung“ bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf einen neuen Pass wegen Namensänderung (nach deutschem Recht) stellen?
Vielen Dank!
Julia
Am 6. April 2010 um 11:37 Uhr
hallo,
ich möchte mich jetzt im Sommer scheiden lassen und dann wieder meinen Mädchennamen annehmen.Meine frage dazu ist,wie teuer ist sowas?
Mt freundlichen Grüßen
Susi
Am 6. April 2010 um 13:41 Uhr
@ susi
Wenn Sie die Namensänderung meinen, wird diese nicht sehr teuer. Sie müssen allerdings alle persönlichen Dokumente (Personalausweis, Pass, Führerschein und so weiter) ändern lassen, was natürlich Geld kostet.
Am 7. April 2010 um 12:25 Uhr
Hey.
habe ne Frage,also ganz kompliziert,am 10.Mai ist meine Sceidung,möchte aber nicht den Namen meines Mannes behalten (wegen Drogen usw.) aber meinen Mädchennamen möchte ich auch nicht behalten (wegen Missbrauchs in der Kindheit) ,so jetzt zu meiner eigentlichen Frage.Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter bekommen oder wenn nicht,den jetzigen Nachnamen meiner Mutter? Ich bedanke mich im Vorraus,hoffe Sie können mir helfen,ich weiss schwieriger Fall
LG Tina
Am 7. April 2010 um 13:44 Uhr
@ tina
Eine Namensänderung, die sich nicht auf den Mädchennamen bezieht, ist nur nach dem Namensänderungsgesetz und nur mit einem wichtigen Grund möglich. Ob die vorgebrachten Gründe als wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes zählen, kann ich abschließend nicht beurteilt. Fragen Sie bitte beim Standesamt nach.
Am 7. April 2010 um 16:39 Uhr
@ julia
für das Namensrecht gilt meines Erachtens auch das deutsche Recht, so dass sie problemlos ihren Mädchen Namen wieder annehmen werden können.
Am 20. April 2010 um 08:57 Uhr
Meine Ehe wurde 2006 geschieden. Mein Sohn war zum Zeitpunkt der Heirat 4 Jahre alt und hat somit den Namen meines Ex Mannes automatisch angenommen. Nun möchte ich erneut heiraten, möchte jedoch dazu meinen Mädchennamen wieder annehmen (mein jetziger Partner möchte dann auch meinen Mädchennamen annehmen). Kann mein Sohn dann ohne weiteres meinen Mädchennamen (welcher auch eigentlich sein Geburtsname war) wieder annehmen?
Am 20. April 2010 um 14:21 Uhr
@chriatiane
das Kind kann nur durch Einbenennung in die neue Ehe einen anderen Namen bekommen. Suchen Sie unter diesem Begriff oben rechts mit der Suchfunktion.
Am 8. Mai 2010 um 19:32 Uhr
Hallo,
ich bin seid kurzem geschieden und trage, wie meine Kinder, den Namen meines Ex-Mannes. Mein Mädchename ist ein Doppelname (mit Bindestrich). Kann ich einen Teil meines Mädchennamens an den Ehenamen anhängen bzw vorausstellen?
Mit freundlichem Gruß
Nelly
Am 17. Mai 2010 um 15:02 Uhr
@ nelly
die Frage kann ich nicht wirklich beantworten. Bitte fragen Sie beim zuständigen Standesamt einmal nach.
Am 19. Mai 2010 um 17:52 Uhr
Hallo.
ich habe auch eine Frage…Ich bin noch verheiratet aber getrennt.die scheidung folgt auch bald. Da ich einen neuen Freund habe & ich mit ihm Kinder möchte wollte ich fragen ob die Kinder dann den Namen von meinen Freund annehmen können ?Wäre das möglich?weil ich will nicht das sie dann den namen von meinen ex-mann haben.
lieben gruß Vanessa
Am 29. Mai 2010 um 11:27 Uhr
Meine Schwiegermutter (Spätaussiedlerin) hat in Kazachstan seit 15-20 Jahren sich geschieden. Wollte hier ihre Mädchenname zurücknehmen… aber sie hat das Original von Scheidungspapieren verloren, hat nur Kopie. Reicht dies für Standesamt?
Am 10. Juni 2010 um 13:47 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin inzwischen rechtskräftig geschieden und meine 15jährige Tochter möchte gern ihren Geburtsnamen (wir haben nach der Geburt geheiratet) wieder annehmen. Ist das einfacher mit der Umsetzung geregelt und reicht dazu ihr Wunsch (ihre Einwilligung) aus oder benötigt sie hierzu ebenfalls die Zustimmung ihres Vaters?
Hierzu konnte ich im BGB § 1617 – 1618 nichts finden.
Vielen Dank im Voraus
Am 10. Juni 2010 um 14:37 Uhr
@ claudia
dies wäre eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz. Die zitierten Vorschriften sind hier nicht einschlägig. Nach dem Namensänderungsgesetz ist aber ein wichtiger Grund notwendig. In der Regel ist ein solcher wichtiger Grund nur schwer zu belegen. Sie sollten aber unbedingt bei dem zuständigen Standesamt nachfragen. Einige Beamte sind offensichtlich kooperativ, wie mir gerade in einem anderen Beitrag mitgeteilt wurde.
Am 29. Juni 2010 um 05:36 Uhr
Ich hatte in den USA geheiratet und nie ein Familienbuch angelegt. Wie verhaelt es sich hier nach einer Heirat und Scheidung, die in den USA stattfand? Wie kann ich wieder zu meinem Maedchenname kommen? Gibt es eine Kostenbeihilfe?
Am 1. Juli 2010 um 23:32 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
gibt es nach dem Scheidungsurteil eine bestimmte Frist für den Namensänderungsantrag oder kann man den stellen, wann man möchte?
Viele Grüße
Meryem
Am 5. Juli 2010 um 09:41 Uhr
@ meryem
es gibt keine Frist für den Antrag.
Am 16. Juli 2010 um 12:55 Uhr
@ jasmin
Wo geheiratet wurde, ist gleichgültig. Entscheidend ist, welche Staatsbürgerschaft die Eheleute haben und wo die Eheleute gemeinsam leben oder gelebt haben. Wer sich ein Scheidungsverfahren nicht leisten kann, bekommt staatliche Hilfe über die Verfahrenskostenhilfe.
Am 14. August 2010 um 20:35 Uhr
Hallo Herr Ra!
Ich lebe in Scheidung und werde nach dieser meinen Mädchennamen wieder annehmen!Wie sieht es aber nun einerseits für meinen 17-jährigen Sohn aus,wenn er volljährig wird und ich nicht wieder heirate,kann er dann auch seinen Nachnamen frei wählen und anderseits habe ich einen zu 100% schwerbehinderten Sohn,dessen Interessen ich als gesetzliche Pflegeperson vertrete.Kann er ohne Probleme meinen Mädchennamen erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Jacky
Am 17. August 2010 um 14:27 Uhr
@ jacky
Diese Antwort habe ich sicherlich bereits fünfzigmal geschrieben. Die Kinder können ihren Namen nur ändern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Bitte fragen Sie aber das zuständige Standesamt, da einige Beamte hier offensichtlich großzügig sind.
Am 20. August 2010 um 13:54 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt !
Sorry wegen der Frage mit der Namensände-rung, nicht die Zeit alle Fragen+Antworten durchzulesen. Nun aber noch eine: Mein Mann ist Kripo-mäßig aufgenommen worden, also mit Fingerabdrücken und Passfoto ! Ein sehr großes Verfahren ist anhängig mit einem sehr schweren Vergehen. Den Namen möchte ich nach der Scheidung auch schon deshalb nicht mehr tragen und meine Kinder auch nicht! Möglich oder nicht ????? LG Jacky
Am 23. August 2010 um 12:46 Uhr
@ jacky
Straftaten können ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Bitte Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt halten.
Am 6. September 2010 um 13:51 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich wurde vor 10 Jahren geschieden und habe den Namen meines Mannes behalten. Unsere Tochter war damals 15.
Ist es bei einer neue Eheschließeung möglich, meinen Mädchennamen wieder als Nachnamen anznehmen, wenn mein Partner seinen Nachnamen behält?
Vielen Dank
Ines
Am 6. September 2010 um 17:53 Uhr
Mit der Heirat habe ich den Namen meines Mannes angenommen. Während der Ehe wurde ich von meinem Stiefvater adoptiert. In meinem Ausweis steht also nicht mehr mein ursprünglicher Geburtsname, sondern der Name meines Stiefvaters als Geburtsname. Jetzt nach der Scheidung habe ich welche Möglichkeiten einer Namensänderung? Kann ich meinen ursprüngl. Geburtstnamen wieder annehmen oder muss es der Name meines Adoptivvaters sein, den ich bis jetzt ja nie getragen habe.
Am 5. Oktober 2010 um 00:34 Uhr
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich lebe getrennt von meinem Ehemann und werde voraussichtlich im Juni 2011 geschieden. Dann möchte ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen, was ja kein Problem an sich darstellt. Da ich aber noch vor der Scheidung mein Studium abschließen werde, wird die Bachelor-Urkunde auf meinen Ehenamen ausgestellt. Kann ich entweder Studienabschluss meinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder die Urkunde nach der Namensänderung (also wenige Monate nach Studienabschluss) auf den Geburtsnamen ändern lassen, damit es bei Bewerbungen keine Missverständnisse gibt?
Vielen Dank!
Monika
Am 5. Oktober 2010 um 14:04 Uhr
@ monika
diese Problematik müssen Sie bitte mit der Universität klären. Ob die Abschluss Urkunde namentlich geändert werden kann, weiß ich nicht. Notfalls müssen sie die Unterlage zur Namensänderung der Urkunde beifügen.
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Am 17. Oktober 2010 um 15:24 Uhr
Hallo.
Meine eltern haben sich gerennt als ich 5 war. Damals hat meine Mutter ihren alten Namen wieder angenommen. Und ich habe den Namen meines Vaters weiter getragen. Mittlerweile hab ich kaum Kontakt mehr zu meinem Vater und wenn dann hauptsächlich nur noch Streit
Also möchte ich jetzt gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen. Meine kleine Schwester aber nicht. Ist das möglich? auch wenn ich erst 16 Jahre alt bin?
Liebe Grüße
Blume
Am 19. Oktober 2010 um 10:25 Uhr
@ blume
eine Namensänderung wird nur möglich sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die von ihnen vorgetragenen Argumente erfüllen dieses Kriterium so noch nicht.
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Am 19. Oktober 2010 um 14:13 Uhr
ich bin seit 1997 geschieden, habe bis dahin nie meinen Nachnamen ändern lassen, jetzt habe ich jedoch einen neuen Partner und erwarte ein Kind.
Jetzt möchte ich wieder meinen Mädchen Namen annehmen ist dies möglich und wie läuft dies ab.
Oder was benötige ich oder wohin müsste ich gehen, um dies so schnell wie möglich ändern zu lassen.
Am 19. Oktober 2010 um 15:41 Uhr
@ ann
nehmen Sie ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil und gehen Sie damit zum Standesamt. Dort wird man ihnen alles weitere sagen können.
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Am 26. Oktober 2010 um 02:42 Uhr
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren geschieden und wollte zusammen mit meinen 2 Kindern meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Der Vater war gegen die Namensänderung der Kinder und so habe ich nichts versucht.
In der Zwischenzeit ist der Vater erneut verheiratet und hat den Namen seiner neuen Frau angenommen. Da er nun einen anderen Namen trägt als seine Kinder wäre er inzwischen mit der Namensänderung der Kinder einverstanden.
Ist eine Namensänderung zu meinem Mädchennamen von mir und den Kindern in diesem Fall möglich?
Am 26. Oktober 2010 um 11:37 Uhr
@ maya
auch hier gilt, dass die Namensänderung der Kinder nur mit einem wichtigem Grund möglich ist. Wenn allerdings die Mutter ihren Namen geändert hat und der Vater auch, gibt es für den Namen der Kinder keinen Hintergrund mehr und es liegt an ihnen, das Standesamt von einem wichtigem Grund zu überzeugen.
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Am 3. Dezember 2010 um 18:05 Uhr
Hab mal ne Frage?
Kann man sich auch von seinen Kindern scheiden lassen?
Da ich mir nur noch wie ein Hotel vorkomme, und allen hinterherputze, sehe ich dieses als einziges Möglichkeit.
Mache momentan eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin, nebenbei gehe ich auch noch dreimal die Woche putzen. Bin fast 50 Jahre und bekomme keine Unterstützung von den Kindern.
Das kann man doch schon als -Härtefall- betrachten???
Die Kinder sind 24, 21, 16.
Vielen Dank für ihre Antwort
Gruß Beatrice´
Am 6. Dezember 2010 um 13:01 Uhr
@ beatrice
ich bin mir nicht sicher, wie ernst die Frage gemeint ist. Von den volljährigen Kindern müssen Sie sich nicht „scheiden „lassen. Diese können Sie theoretisch einfach aus dem Haus werfen. Bei dem minderjährigen Kind ist es nicht so einfach. Dies müssten sie mit dem Jugendamt vorher besprechen.
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Am 18. Dezember 2010 um 17:08 Uhr
Hallo, ich bin seit 6 jahren geschieden. Wir haben aus der ehe einen 13 jaehrigen sohn. meine Ex frau ist deutsche und ich türke.
Sohn ist auch deutsch. Können sie ohne mein erlaubnis seinen namen aendern und habe ich die möglichkeit raus zu bekommen wie er heisst. habe keinen kontakt bzw. kontakt wird mir net erlaubt.
Am 20. Dezember 2010 um 12:29 Uhr
@ erkan
die Namensänderung des Kindes ist nur mit einem wichtigen Grund möglich. In der Regel sollte dies ohnehin nicht ohne Informationen an den Vater geschehen.
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Am 23. Dezember 2010 um 11:05 Uhr
Hallo habe auch ne frage…ich bin seit 06 geschieden und habe mein Mädchennamen wieder angenommen ,mein Ex mann hat auch geheiratet und hat den Namen seiner Frau angenommen .Meine Kinder haben noch den Namen meines ex mannes …..da keiner von uns eltern ihren Nachnamen haben ist meine Frage können die Kinder ohne probleme meinen Mädchennamen annehmen …
Am 2. Januar 2011 um 15:26 Uhr
Hallo!
Ich bitte um Beihilfe zur Klärung folgenden Sachverhalts…
Nach der Scheidung tragen mein Sohn und ich den Nach-Namen meines Ex-Mannes. Nun erwäge ich, dem Namen meines Ex-Mannes meinen Mädchennamen voranzustellen. Wenn ich nun weitere Kinder bekomme, erhalten die dann meinen Doppelnamen oder nur meinen Mädchennamen als Familiennamen??
Danke!
K.
Am 27. Januar 2011 um 15:48 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl
Seit 16 Jahren geschieden, möchte ich jetzt gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen. Ist das nach dieserZeit noch möglich?
Viele Grüsse und Danke
Am 27. Januar 2011 um 16:57 Uhr
@ gabriele
ja, das geht, dafür gibt es keine Fristen
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Am 11. Februar 2011 um 20:25 Uhr
Hi hab da ne problem. 2007 habe Ich in der Türkei geheiratet und 2010 habe ich mich scheiden lassen (auch in der Türkei). Damals hatte Ich die türkische Staatsangehoerigkeit.Nach 2 monaten EHE erhielt Ich die deutsche Staatsangehoerigkeit. Jetzt moechte Ich meinen Mädchennamen zurück.Lebe seit ca.3 Jahren in Englang.Moechte es in Deutschland aender lassen. Was brauche Ich und wie lange kann es dauer?
Was ist eine Anerkennung?
Was wuerde es mich das kosten?
Bitte um eine Antwort
Am 14. Februar 2011 um 11:07 Uhr
Hallo, ich bin unverheiratet und möchte gern der Geb.Namen meiner Mutter annehmen.Das es funktioniert weiß ich schon,aber was kostet es?
Danke
Am 14. Februar 2011 um 11:17 Uhr
@ su
das sind rein praktische und keine rechtlichen Fragen, die bitte bei den Behörden erkundet werden
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Am 14. Februar 2011 um 15:54 Uhr
@ sonja
bitte beim Standesamt erfragen. Denken Sie auch daran, dass alle Ausweise, Fahrzeugpapiere usw. geändert werden müssen.
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Am 20. Februar 2011 um 12:29 Uhr
Hallo, habe durch zufall diese seite gefunden und habe ebenfalls eine frage — ich habe ca. mit 12 den Namen meines stiefvaters angenommen. ich hieß vorher Wegener -name meines leiblichen Vaters.Habe dann mit 30 geheiratet und den namen meines mannes angenommen nun will ich mich jetzt scheiden lassen. Und auf grund familiearer Streitigkeiten will ich gerne den namen meines leiblichen Vaters annehmen – geht das und was muss ich tun .. ps lebe noch im trennungsjahr
Am 20. Februar 2011 um 19:09 Uhr
hallo,
mein mann und ich haben seit ca. 3 jahren getrennte wohnungen. anfangs nur aus berufswegen. wir haben 3 kinder, 2 davon gemeinsam. er wohnt nun in baden würthemberg und ich in frankreich. ich würde mich gerne scheiden lassen und weiss nun nicht recht, wo ich die scheidung einreichen soll und ob es hier auch ginge dass wir einen gemeinsamen anwalt nehmen.
wie ist das mit dem trennungsjahr? wir haben seit jahren ja schon unterschiedliche meldeadressen. danke
Am 21. Februar 2011 um 16:36 Uhr
@ nicole
Wenn Sie beide deutsche Staatsbürger sind und nie gemeinsam in Frankreich gelebt haben, können Sie sich nur in Deutschland scheiden lassen. Dies kann natürlich mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Da ich sehr viele solcher Verfahren betreue, können sie bei Bedarf unten auf das Symbol klicken.
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v
Am 21. Februar 2011 um 16:38 Uhr
@ mandy
ich befürchte hier Probleme mit einer Namensänderung, sie sollten aber in jedem Falle das zuständige Standesamt befragen.
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Am 30. März 2011 um 11:54 Uhr
Hallo, ich werde im Mai die Scheidung einreichen und habe mit meinem Mann zusammen eine zweijährige Tochter. Alle tragen den Namen meines Mannes. Ich möchte mit meiner Tochter zusammen wieder meinen Mädchennamen annehmen und habe auch schon die mündliche Erlaubnis meines Mannes dafür. Jetzt würde mich interessieren, wie ich nach der Scheidung, bezüglich der Namensänderung meiner Tochter vorgehen muss, bzw. was ich an Unterlagen brauche und wie lange es etwa dauert, bis die Namensänderung durch ist.
Am 7. April 2011 um 22:21 Uhr
Hallo Isabella,
ich stehe momentan vor derselben Frage. Wie ist das denn ausgegangen? Geht das wirklich?
Am 8. April 2011 um 14:44 Uhr
Hallo und guten Tag,
meine Frage:
Kann ich als Mann den Geburtsnamen meiner noch lebenden Mutter annehmen?
Ihr jetziger Name ist der Name meines Vaters (mein Geburtsname), den ich aber mit meiner Eheschließung abgewählt und dafür den Namen meiner noch Ehefrau übernommen habe.
In diesem Jahr werde ich geschieden, möchte dann aber weder den Namen meiner Frau noch meinen Geburtsnamen weitertragen, sondern den Geburtsnamen meiner Mutter.
Ist das rechtlich möglich?
Am 12. April 2011 um 15:10 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Situation ist folgende:
Ich bin seit längerer Zeit geschieden. Aus der Ehe gibt es zwei Kinder. Der Vater ist inzwischen erneut verheiratet und hat mit der Heirat den Nachnamen seiner neuen Frau angenommen. Die Kinder und ich tragen noch den Ehenamen. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Nun möchte ich gemeinsam mit den Kindern meinen Mädchennamen wieder annehmen. Mit der zuständigen Sachbearbeiterin für die Namensänderung aus wichtigem Grund der Kinder habe ich schon gesprochen und es wäre kein Problem den Namen zu ändern da dann beide Eltern einen anderen Namen tragen wenn der Vater einverstanden ist. Der Vater hat bereits bei einer Beratungsstelle mündlich sein Einverständnis gegeben und mir soeben schriftlich per Email mitgeteilt, dass nichts gegen eine Änderung des Namens spricht. Dennoch nutzt er die Situation aus um andere Dinge durchzusetzen bevor er den Antrag unterschreibt. Außerdem befürchte ich, dass die notwendige Vorlage seiner Einkommensbescheinigung immer wieder herausgezögert werden wird. Kann man in einem solchen Fall auch die Unterschrift des Vater, ähnlich wie bei einer Einbenennung, vor Gericht ersetzen lassen? Wie teuer könnte das werden und könnten Sie uns in diesem Fall vertreten?
LG Maya
Am 13. April 2011 um 02:37 Uhr
Hallo,
auch ich habe eine Frage hinsichtlich der Namensänderung.
Wenn jemand im Ausland, in diesem Fall Pakistan geboren ist, seit vielen Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nun nach der Scheidung, die allerdings in Pakistan stattfand, wieder seinen Mädchennamen annehmen möchte, ist dies auch hier in Deutschland möglich?
Werden die Scheidungspapiere hier in Deutschland anerkannt, und welche Papiere oder Abschriften werden noch benötigt?
Welche Behörde kann da Auskunft geben, oder läuft das über die Botschaft?
Vielen Dank
Am 18. April 2011 um 09:27 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
mein Mädchenname vor der Ehe lautete H1. Mit der Eheschließung habe ich einen Doppelnamen angenommen H1.-P. (Name meines damaligen Ehemanns). Während der Ehe wurde ich vom Mann meiner Mutter adoptiert. Mein damaliger Ehemann hat der Namensänderung des Ehenamens nicht zugestimmt. Ich behielt den Namen H1.-P. und mein Geburtsname H1. wurde in H2. geändert. Kann ich nach der Scheidung einfach aus dem Doppelnamen den P. entfernen und meinen ursprünglichen Geburtsnamen H1. annehmen? Oder muss ich den nach der Adoption geführten Geburtsnamen H2. annehmen?
Vielen Dank!
Saskia
Am 18. April 2011 um 16:53 Uhr
@ saskia
die Frage kann ich nicht beantworten. Bitte beim StAmt fragen.
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Am 2. Mai 2011 um 21:26 Uhr
Hallo,
ich möchte zwei Dinge, ich möchte eine Einbenennung rückgängig machen und dann nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Also den Nachnamen mit dem ich geboren worden bin.
Mglg
Mischa
Am 3. Mai 2011 um 14:19 Uhr
Hallo,
ich habe nach der Heirat in 2004 den Namen meiner Frau angenommen. Seit Maerz 2010 sind wir offiziell geschieden. Nun lebe ich seit der Trennung im Ausland (Neuseeland) und wuerde jetzt gern wieder meinen alten Namen annehmen. Wie kann ich das am Besten von hier aus bewerkstelligen ? Muss ich dafuer nach Deutschland kommen und zum damaligen Standesamt reisen, wo die Eheschliessung stattfand, oder kann ich das ueber das hiesige Konsulat erledigen ?
LG Michael
Am 3. Mai 2011 um 16:33 Uhr
@ michael
das müssen Sie bitte mit dem Standesamt klären. Sollte schriftlich möglich sein.
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Am 15. Juni 2011 um 23:53 Uhr
Hallo, Herr von der Wehl –
auch wenn ich meine, Ihr Antwort aus den unglaublich vielen Anfragen schon gelesen zu haben, möchte ich meine beiden Fragen an Sie stellen:
-seit rund 15 Jahren bin ich geschieden, ich hatte den Namen meines Ex angenommen.
Nun möchte ich gern meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das nach Antragstellung beim letzten Standesamt möglich sein.
-mein Sohn, mittlerweile 31 Jahre alt, hatte damals mit 8 Jahren unseren gemeinsamen Namen mit dem Einverständnis seines Vaters, aus der Ehe davor, übertragen bekommen. Mit meiner Namensänderung möchte auch er den Namen seines Vaters wieder annehmen, der damit auch einverstanden wäre. Ist das überhaupt möglich?
Meinen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Magda
Am 7. Juli 2011 um 23:20 Uhr
Hallo, meine Mutter hat vor 6 jahren meinen damaligen stiefvater geheiratet und wollte, dass meine Schwester und ich den Namen annehmen von ihm. Da ich damals noch nicht soviel zusagen hatte, war es dann auch so. Jetzt nach fast einem Jahr sind
Sie wieder geschieden und ich würde gerne wieder meinen Mädchenname annehmen, bin jz auch inzwischen 18 Jahre alt und die kosten die anfallen würden wären mir so ziemlich egal hauptsache ich habe meinen Namen wieder. Wäre lieb wenn Sie mir darauf Be Antwort geben könnten.
Am 8. Juli 2011 um 09:25 Uhr
@ santina
diese Namensänderung richtet sich nach dem Namensänderungsgesetz. Ich habe dies sehr häufig bereits schreiben müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Standesamt, ob hier eine Namensänderung Aussicht auf Erfolg hat.
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Am 15. Juli 2011 um 11:41 Uhr
Hallo! Welche Kosten kämen auf mich zu, falls ich meinen Mädchennamen nach der Scheidung annehmen möchte?
Am 15. Juli 2011 um 19:10 Uhr
30,00 beim standesamt
Am 16. Juli 2011 um 12:36 Uhr
Hallo. Im August ist endlich meine Scheidung. Wenn mein Exmann bei der Scheidung drauf besteht, dass ich meinen Namen ändern MUSS, da ich seinen Nachnamen nicht weiter führen darf bzw. soll, kann ich dann darauf bestehen, dass meine 5 jährige Tochter ebenfalls ihren Nachnamen ändern darf?
Am 18. Juli 2011 um 13:42 Uhr
503:
Das geht gar nicht!! ???
Am 19. Juli 2011 um 18:21 Uhr
Hallo,
ich habe eine frage zum thema nachnamen.
ich bin geboren als XY meine mutter hat mit meinem 3ten Lebensjahr erneut geheiratet und den namen des Ehemanns angenommen. bei mir ist eine namens-Übernahme vorgenommen worden laut meine mutter.
dieser mann ist aber nicht mein Vater also auch nicht adoptiert oder sonstwas.
steht mir als kind mein echter geburtsname zu ?
mfg Angel
Am 17. August 2011 um 12:50 Uhr
Hallo,
ich möchte nach meiner Scheidung den Mädchennamen von meiner Mutter annehmen. Meine Mutter ist mit meinem Vater geschieden. Geht das?
MfG, Marta
Am 27. August 2011 um 20:42 Uhr
Hallo. Ich werde am 9.9.2011 geschieden. Ich habe zwei Töchter aus einer vorherigen Partnerschaft, mit dessen leiblichen Vater ich nicht verheiratet war. Ich habe auch das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach meiner Heirat 2004 haben meine Töchter , jetzt 16 und 14 Jahre alt, den Namen meines Ehemannes angenommen. Nach Vollzug der Scheidung möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ist dies auch für meine beiden Töchter möglich. Mit freundlichen Grüssen Jacqueline
Am 23. September 2011 um 17:09 Uhr
Hallo,
ich habe nach elf Jahren Ehe meinen Mädchennamen hinter meinen Ehenamen anheften lassen, sprich Doppelname.
Kann ich nun bei einer eventuellen Scheidung den Ehenamen entfernen und lediglich meinen Mädchennamen behalten?
Gruß H.
Am 26. Oktober 2011 um 16:45 Uhr
Hier mal eine noch nicht gestellte Frage:
Ich bin ital. Staatsbürgerin und habe 1995 nach deutschem Recht, einen deutschen Mann geheiratet und seinen Namen angenommen.
Leider kann ich mich mit meinem ital. Ausweis in Deutschland nicht ausweisen, da dort mein Mädchenname steht; die deutsche Namensänderung wird nicht übernommen/anerkannt. Bsp: an der Kasse beim bezahlen mit Karte/Kreditkarte; auf den deutschen Karten steht mein Ehename aber auf meinem Ausweis mein Mädchenname.
Frage: Ist es unrecht wenn ich Geschäfte mit meinem Mädchennamen in Deutschland tätige? Z.B ein Konto eröffne mit meinem Mädchennamen, oder ein Auto anmelde?
PS: beim Standesamt sagte man mir was von „schwebender Namensführung“, dort konnte man mir keine genauen Auskünfte darüber geben.
Am 4. November 2011 um 11:52 Uhr
kann mein Stiefkind, das jetzt erwachsen ist, wieder seinen Geburtsnamen (Vaternamen) aus erster Ehe meiner Frau annehmen?
Wir tragen keinen gemeinsamen Familiennamen, nur vor 8 Jahren wurde im Ausland ihrer Tochter der Name des Stiefvaters gegeben, aus Gründen, dass somit angeblich das Visum zur Einreise leichter zu bekommen wäre.. u.a.
Ist das bei ausländischer Botschaft möglich?
Am 8. November 2011 um 17:14 Uhr
@ falko
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 9. November 2011 um 12:10 Uhr
Hier eine noch nicht gestellte Frage:
Ich bin ital. Staatsbürgerin und habe 1995 nach deutschem Recht, einen deutschen Mann geheiratet und seinen Namen angenommen.
Leider kann ich mich mit meinem ital. Ausweis in Deutschland nicht ausweisen, da dort mein Mädchenname steht; die deutsche Namensänderung wird in Italien nicht übernommen/anerkannt. Bsp: an der Kasse beim bezahlen mit Karte/Kreditkarte; auf den deutschen Karten steht mein Ehename aber auf meinem Ausweis mein Mädchenname.
Frage: Ist es Unrecht wenn ich Geschäfte mit meinem Mädchennamen in Deutschland tätige? Z.B ein Konto eröffne, oder ein Auto anmelde?
PS: beim Standesamt sagte man mir was von einer “schwebenden Namensführung”, dort konnte man mir keine genauen Auskünfte darüber geben.
Am 15. November 2011 um 13:18 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,ich weiss mir nicht anders zu helfen…
Ich hatte 2 Beiträge geschrieben und vergessen ,mir aufzuschreiben,in welcher Sparte,finde sie einfach nicht mehr ! Es bezog sich auf meine 37jährige Ehe,jetzt die Scheidung eingereicht,der andere ist -Prozesskostenvorschuss (das schrieb ich auf ) Es geht nur um den 1.Artikel.Wäre es denn möglich,mir Ihre Antwort zu mailen ? Dafür wäre ich sehr dankbar ! Ich habe ihn heute am 15.11. ,gegen 12.45 Uhr gesendet + / – .Vielen Dank !!!
Am 29. November 2011 um 20:23 Uhr
mein Mann ist seit 10 jahren geschieden…. seine Ex frau macht heute noch Terror weil sie noch nicht abgeschlossen hat und trägt leider immer noch den gleichen Namen. Jetzt ist sie wieder schwanger , Männer kommen viele in Frage…. bekommt das neugeborene Kind “ von Ihr auch den Nachnamen?? Kann man das irgendwie einleiten das sie nicht mehr den Namen trägt, bzw und das Kind ?
Am 28. Dezember 2011 um 11:44 Uhr
hallo,
ich habe keine klare antwort zu meiner frage gefunden. es waere toll, sie koennten mir hierbei auslunft geben:
ich habe meinen maedchen-namen dem fam.namen vorangestellt. ich bin geschieden. wenn ich jetzt ein kind bekaeme, welchen namen haette es dann automatisch? ginge mein maedchenname bzw der dplname? oder nur der bisherige familienname (der, des exmannes)
vielen dank fuer die viele zeit, die sie hier investieren!
Am 10. Januar 2012 um 12:04 Uhr
@ sunny
grundsätzlich würde das Kind den von ihnen getragenen Doppelnamen erhalten. Inwieweit ein anderer Name möglich ist, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 24. Januar 2012 um 10:35 Uhr
Hallo ich habe mich scheiden lassen ich habe auch diese scheidungs urkunde ,in der ehe sind 2 kinder entstanden allerdings als ich mit dem jüngsten schwanger wahr hat mein ex mann mich verlassen er wird 2 und die tochter 5 meine frage ich werde demnächst meinen mädchennamen annähmen und würde gerne das meine kinder ihn auch bekommen ,wir teilen uns das sorgerecht,nur bei dem jüngsten zweifelt der vater das er es nicht ist kann mir da bitte bitte jemand helfen danke im vorraus
Am 8. Februar 2012 um 10:37 Uhr
Hallo, habe derzeit noch meinen Mädchennamen an den Familiennamen meines Mannes vorangestellt. Ist es möglich diesen löschen zu lassen, dass ich nur den Namen meines Mannes behalte. Welche Kosten kommen da auf mich zu.
LG Marie
Am 9. Februar 2012 um 13:42 Uhr
ich wurde vor einem jahr von meinem arabischen ehemann geschieden.
nur würden meine tochter und ich gerne wieder meinen mädchennamen annehmen doch der mit sorgeberechtigte Vater (mein ex mann) stimmt dem nicht zu. auch wenn meine tochter erst 5 jahre alt ist kann es doch nicht sein das sie einfach keine rechte hat. besteht irgendwie die möglichkeit ihren wunsch durchzusetzen? es hat leider auch niemanden interessiert das sie keinen kontakt zu ihm will. und meine damalige anwältin war leider nicht die beste sonst denke ich hätte ich die wünsche meiner tochter durchsetzen können. oder etwa nicht? darf ein kind mit 5 jahren geb: 14.09.2006 entscheiden welchen namen sie trägt und ob sie kontakt zum vater haben möchte??
gruss daniela
Am 20. Februar 2012 um 23:42 Uhr
Guten Tag,
ich hätte gerne meinen Geburtsnamen (den Namen meiner Mutter) wieder. Mein jetziger Nachname ist der Name meines Stiefvaters, den ich damals bei der Hochzeit angenommen habe. Mittlerweile sind sie geschieden. Kann ich den Namen ändern lassen?
Am 8. März 2012 um 23:33 Uhr
Guten Abend,
ich wurde vor kurzem geschieden und trage seit der Eheschließung einen Doppelnamen. Den Namen meines Exmannes vorne, mein Mädchenname als Zweitname. Nun würde ich gerne die Namen tauschen, d.h. vorne meinen Mädchenname und den Namen meines geschiedenen Mannes hinten, wegen der Kinder. Nur wurde mir von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeilt, dies wäre nicht möglich. Ich könnte nur meinen Mädchennamen wieder annehmen,ohne den Zweitname. Ist diese Aussage korrekt ? Vielen Dank im Voraus für die Rückinfo, Mit freundlichen Grüßen, Karin
Am 9. März 2012 um 11:46 Uhr
@ karin
ich befürchte, das Standesamt hat mit dieser Aussage recht.
Thomas von der Wehl
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Am 24. März 2012 um 15:41 Uhr
Guten Tag,
ich musste als Kind „männlich“den Namen meines Stiefvaters annehmen. Nun ist meine Mutter geschieden und ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Das Standesamt fordert von mir trotzdem einen “ Grund“ zur Namens Änderung. Bei Frauen die sich Scheiden haben lassen geht es auch ohne Probleme. Ich bin für Vorschläge sehr dankbar.
Gruss Marko
Am 4. April 2012 um 13:03 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
ich habe mich letztes Jahr in der Türkei scheiden lassen. mir liegt das rechtskräftige Scheidungsurteil nebst deutscher Übersetzung vor. Kann ich bereits mit diesen Unterlagen meinen Mädchennamen wieder zurückkriegen?
mfg
Am 12. April 2012 um 16:07 Uhr
@ selin
versuchen Sie es. Wahrscheinlich muss aber das ausländ. Scheidungsurteil in Deutschland erst anerkannt werden.
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Am 5. April 2012 um 15:29 Uhr
Mein Sohn trägt den Nachnamen meines Lebensgefährten. Besteht die Möglichkeit, dass er (nach Trennung) meinen Mädchennamen annimmt?
Am 12. April 2012 um 15:49 Uhr
@ paula
sehr schwierig, bitte das StA fragen.
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Am 9. April 2012 um 13:21 Uhr
Hallo Zusammen,
stehe kurz vor meiner Scheidung und möchte gerne danach meinen Mädchennamen annehmen. Mein Kind ist 17 Jahre und möchte den Geburtsnamen behalten, aber meinen Mädchennamen als Zweitnamen anhängen. Wer kann mir einen Rat. Beim Standesamt ist es nicht möglich, nur Behördlich.
Weiß Jemand, welche Kosten da auf mich zukommen.
Vielen Dank im voraus.
gruß
Am 9. April 2012 um 20:03 Uhr
Hallo Herr Ra
habe eine frage. Bei der geburt hatte ich den namen meiner mutter angenommen ( Nicht ehelich) nach der heirat hat mich mein Stiefvater seinen namen gegeben ( Nicht adoptiert) Namenverleihung.
Nach Meine ehe hatte ich den neuen namen meines Damalligen namen angenommen. Jetzt 25 jahre danach bin ich geschieden (2004) kann ich den Nmen meines damaliegen Stiefvaters Annehmen? gruss Tina
Am 5. Juni 2012 um 23:27 Uhr
Hallo,
ich hab da auch eine Frage. Und zwar ist es so, dass ich bereits seit 5 Jahren geschieden bin. Ich habe einen kleinen Sohn, der ist 6 Jahre alt, mein Ex-Mann ist jedoch nicht der Vater des Kindes, weil die Scheidung sich über Jahre hingezogen hat.
Nun würde ich gern meinen Mädchennamen wieder annehmen, weil ich halt nicht so gerne an diese Ehe erinnert werde. Meine Frage wäre, ob das für meinen Sohn auch gehen würde, dass er meinen Mädchennamen bekommt? mein Ex-Mann ist ja nicht der Kindsvater. Dies wurde damals gerichtlich per Vaterschaftstest festgestellt. Zum leiblichen Vater bestand nie irgendein Kontakt, habe auch das alleinige Sorgerecht.
Da ich ja meinen Mädchennamen bei der Geburt noch nicht wieder annehmen konnte, konnte mein Sohn nicht meinen Mädchennamen tragen. Nun haben wir beide diesen Namen und ich bin es so leid, dass alle die uns kennen meinen Sohn mit meinem Ex-Mann in Verbindung bringen und so tun, als sei er der Vater.
Hätten Sie vielleicht eine Lösung für mich?
Gruß,
Sonja
Am 16. Juni 2012 um 20:47 Uhr
Hallo,ich bin seit fast 4 Jahren Witwe,ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen,und ich möchte den auch für meine Kinder haben,ist es möglich?Sie sind Ehelich geboren.Bitte es muss irgendwie gehen,das wir alle meinen Mädchennamen bekommen.
Danke
Am 28. Juni 2012 um 23:58 Uhr
Hallo
Stehe kurz vor der Scheidung von meinem 2. Mann.
Meine Frage mein 1. Mann ist verstorben hab dann wieder geheiratet. Lasse mich wieder Scheiden, kann ich danach den Namen meines 1. Mannes wieder annehmen ??
Gruß Rosi
Am 4. Juli 2012 um 09:29 Uhr
@ rosi
lesen Sie mal hier
http://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namensrecht_nach_Scheidung
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Am 8. August 2012 um 16:41 Uhr
hallo… also ich wurde auf den namen richter geboren und als meine eltern geheiratet haben hieß ich dann hennersdorf. nach der hochzeit heiß ich nun atsiz und würde, sofern es geht, jetzt nach der scheidung wieder richter heißen. nun steht aber auf dem personalausweis als geburtsname hennersdorf. auf der geburtsurkunde steht ja aber richter. kann ich wieder richter annehmen?
Am 8. August 2012 um 16:45 Uhr
@ stefanie
die Namensänderung bitte mit dem Standesamt besprechen
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Am 15. August 2012 um 12:20 Uhr
Hallo
Ich habe mal eine Frage. Ich habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Beide sind über 10 Jahr alt und haben beide den sehnlichsten Wunsch den Namen meines Mannes und mir anzunehmen. Zur Geschichte muss ich sagen, ich bin über 12 Jahre getrennt von meinem Exmann und seit 10 Jahren mit meinem jetzigen Mann zusammen (verheiratet seit 5 Jahren.) Mein 1. Kind hegt diesen Wunsch schon seit 7 Jahren und und lässt sich davon auch leider nicht abbringen. Und mein 2. Kind seit 3 Jahren. Auch Gespräche nützen nix. Den Vater haben sie schon darauf angesprochen und angeschrieben aber er blockt bei diesem Wunsch. Nun zu meiner Frage. Wie stehen ihre Chancen eine Namensänderung zu bekommen. Mein 1. Kind spricht sogar schon vom zeitig heiraten. Aber dies ist doch keine Lösung! Warum denkt denn da keiner mal an die Kinder?
Am 16. August 2012 um 17:20 Uhr
Ich bin jetzt rechtskräftig geschieden und möchte meinen Namen wieder haben was ja kein Problem ist aber wie sieht es aus mit unserer Tochter wir haben erst nach der Geburt geheiratet und sie hieß vor der Taufe wie ich hatte also erst seinen Namen nach der Taufe und Hochzeit.Geht das ? Das sie auch meinen Namen wieder bekommt ?
Am 25. August 2012 um 21:05 Uhr
Ich möchte nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen, aber nur wenn meine drei Kinder zumindest einen Doppelnamen (Ehenamen + Mädchenname) annehmen könnten. Wäre das möglich und brauch ich dazu das Einverständnis meines Exmannes (geteiltes Sorgerecht)?
Am 27. September 2012 um 14:37 Uhr
In hoffentlich naher Zukunft steht meine Scheidung an.
Da ich zuvor den Namen meiner Mutter führte, mir dieser aber ebenso zuwider ist wie der momentane Ehename würde ich sehr gern den Namen meines Vaters annehmen. Besteht dafür irgendeine Möglichkeit, da mein Vater leider nur auf meiner Abstammungsurkunde verzeichnet ist und meine Eltern nie verheiratet waren.
Am 28. September 2012 um 09:22 Uhr
@ magda12
das geht nur nach dem NamensänderungsG mit einem wichtigen Grund. Nicht einfach. Beim Standesamt fragen.
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Am 8. Oktober 2012 um 19:32 Uhr
Kann ich meine Ex dazu zwingen meinen Namen abzulegen,und ihren Geburtsname wieder anzunehmen
welchen Rechtsbeistand habe ich
Am 3. Dezember 2012 um 14:22 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich möchte ein Scheidungsurteil aus den USA in Deutschland anerkennen lassen. Ich bin Deutsche (auch wohnhaft hier), mein Exmann ist US Bürger. Im Scheidungsurteil steht dass ich meinen Nachnamen (Ehenamen) abgeben muss, wird bei einer Anerkennung das auch hier inDeutschland durchgesetzt? Ich möchte den Namen behalten.
Danke & freundliche Grüße
Am 7. Dezember 2012 um 11:02 Uhr
@ katharina
in Deutschland wird sich die Forderung aus dem Scheidungsurteil wahrscheinlich nicht dursetzen lassen. Ich denke, Sie werden Ihren Namen behalten können.
Am 2. Januar 2013 um 20:18 Uhr
Ich bin seid 18 Jahren geschieden. Ist es jetzt noch möglich meinen Geburtsnamen anzufügen? Ist das kostenpflichtig?
Herzlichen Dank für eine Antwort und gute Wünsche für das Jahr 2013
Am 19. Januar 2013 um 00:07 Uhr
Ich werde nächste Woche geschieden und möchte danach wieder meinen geburtsnamen annehmen und mein Kind soll auch meinen geburtsnamen tragen. das Kind ist aber nicht der Sohn meines „noch“ Mannes. wie bekomme ich das ohne viel Stress/zettelkram hin.
Am 7. Februar 2013 um 05:41 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Mein verlobter und ich wollen dieses Jahr heiraten. Das Problem ist dass seine ex Frau noch seine Familienname trägt. Er hat von seine erste ehe eine Tochter. Seine ex hat noch 2 Kinder die auch seine Nachname tragen.
Ehrlich gesagt ich komme mit diesen Situation nicht klar. Ich kann nur seine Tochter akzeptieren. Wie ist das ? Kann sie und ihre 2 andere Kinder ihre Mädchenname tragen und die Tochter von mein verlobter seine Nachname. Und wenn wir verheiratet sind dann trage ich seine nachname können wir sie gesetzlich zwingen ihre Mädchenname zu tragen? Oder gibt es einen Möglichkeit?
Ich hoffe können Sie mir helfen 🙁
VIELEN DANK 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Leila
Am 19. Juli 2013 um 08:25 Uhr
Hallo,
ich bin frisch geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und es sollte alles kein Problem sein.
Heisse ich dann direkt nach stellen des Antrags wieder wie vor der Ehe oder dauert das?
LG Simone
Am 31. Juli 2013 um 00:00 Uhr
Hallo!
Ich habe 3 Kinder und bei 2 Kindern bin ich alleinerziehend. Beim Größten haben mein Exmann und ich das gemeinsame Sorgerecht! Ich möchte gern mein Mädchenname annehmen. Kann ich bei den beiden Kinder wo ich das alleinige Sorgerecht habe es auch beantragen das sie meinen Mädchennamen annehmen dürfen???
Mit freundlichen Gruß
Sybille
Am 31. Juli 2013 um 00:01 Uhr
Nachtrag: bei 2 von 3 Kids habe ich das alleinige Sorgerecht meinte ich!!
Am 4. August 2013 um 21:14 Uhr
Halle,
ich bin in Krefeld geschieden wurden, wohne jetzt in Halle. Frage: muß ich nach Krefeld auf das Standesamt zwecks Namensänderung, oder kann ich das auch in Halle machen.
Gruß Katrin
Am 19. August 2013 um 16:11 Uhr
Guten Tag,
ich bin das 2. mal verheiratet und werde das 2. mal geschieden.
Da ich von meinem 1. Mann zwei Kinder habe,habe ich bei der 2. Heirat einen Doppelnamen angenommen. Bestehend aus den Namen beider Ehemännern.
Meine Frage:
Kann ich den Namen meines ersten Mannes wieder annehmen?
Da so auch meine Kinder heissen. Oder kann ich einen Doppelname nicht mehr trennen?
Vielen Dank
Am 17. September 2013 um 17:49 Uhr
Da ich nicht weiß, wo sich mein Noch-Mann befindet, und es mich auch nicht wirklich interessiert ;-), möchte ich auch ohne eine Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ist das möglich? Ich bin in einer Bewerbungsphase und sämtliche meiner Zeugnisse lauten auf meinen Mädchennamen. Ich möchte nicht erklären müssen, warum und wo mein Mann ist.
Am 3. März 2014 um 17:26 Uhr
Hallo,
Meine Mutter hat sich vor Jahren scheiden lassen und dann neu geheiratet. Sie hat ihren Mädchennamen wieder angenommen. Mein Stiefvater hat seinen Geburtsnamen ebenfalls angenommen. Ich trage den Nachnamen aus der 1. Ehe, d.h. es gibt drei Nachnamen in unserer Familie.
Bald bin ich volljährig und würde sehr gerne auch ihren Namen annehmen, weil ich keinerlei Bezug zu meinem leiblichen Vater habe.
Können Sie mir sagen, ob das möglich ist?
Am 28. Mai 2014 um 10:04 Uhr
Hallo
Ich habe eine Frage, und zwar habe ich mich im November 2013 scheiden lassen, welches im Dezember 2013 Rechtskräftig geworden ist.
Das Schreiben vom Familiengericht über die Rechtskräftigen Scheidung habe ich im Umzug verloren.
Meine Ex-Frau hat das schreiben aber noch, kann ich ihr schreiben Nehmen?
Holt sich das Standesamt die Info vom Zuständigen Familiengericht selber?
Kann ich dennoch mein Mädchennamen wieder annehmen?
Welche kosten komme da auf mich zu?
Am 15. August 2014 um 14:20 Uhr
Die Exehefrau hat nach der Scheidung wieder Ihren Mädchennamen angenommen. Ich wollte das und sie auch!
Trotzdem ist sie seit Jahren mit dem alten Ehenamen im Internet unterwegs, Faceboook, Skype usw.
Darf sie dies rechtlich tun?
Würde mich über Antwort freuen. Danke!
Am 18. August 2014 um 12:25 Uhr
Hallo
Ich wurde im April 2014 geschieden und rechtskräftig ist es seit Mai 2014.
Meine Ex-Frau und meine leiblichen Kinder(8 & 10J.) sowie ihre Zwillinge (2Wochen alt) tragen meinen Nachnamen .
Kann ich verlangen das meine Ex-Frau und ihre neuen Kinder einen anderen Namen annehmen weil ihre Bälger sind nicht meine und sollten meiner Meinung nach auch nicht meinen Namen tragen .
Ausserdem würde es meinem kürzlich verstorbenen Vater nicht gefallen das diese Frau unseren Familiennamen in den Dreck zieht mit ihrer Art
Am 30. Oktober 2014 um 04:36 Uhr
Sehr geehrter Thomas von der Wehl,
Ich bin deutsch eingebürgert.Mein name ist Ahmed. Ahmed ist heiliger Name wie Muhammed..Mohammed Ahmed ist ein Prophet des Islams.Ich habe vor vielen Jahren den Koran gelesen und bin dann Atheist geworden.Ich bin der Meinung,dass Mohammed ein Mörder und sehr böser Mensch ist.Ich hasse meinen Namen und beleidigt mich!
Darf ich ändern?
Am 30. Oktober 2014 um 21:59 Uhr
Guten Abend,
Ich lebe seit 3Jahren mit meinem Partner zusammen.Nun erwarten wir ein gemeinsames Kind.Ich/wir möchte/n gerne das es den Nachnamen meines Partners bekommt.Mein Partner ist aber noch nicht von seiner ersten Frau,die seinrn namen bei der heirat angenommen hat geschieden und das verfahren zieht sich sehr in die länge.seine zwei Söhne aus dieser ehe tragen ebenfalls seinen Namen.meine Frage ist nun,ob wir unserem Kind seinen Nachnamen geben k9nnen auch wenn er noch nicht geschieden ist,oder ob dies rechtlich nicht möglich ist…?
Und:ist es in unserem Fall auch so,dass unser Kind als „in der ersten ehe meines partners geborenes Kind“ rechtlich das kind von ihm und der ersten Frau ist?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Am 7. Mai 2015 um 15:01 Uhr
Hallo ich bin geschieden und würde gern mein mädchennamen annehmen können meine Kinder dies auch obwohl sie in der Ehe geboren sind (hab das alleinige Sorgerecht)
Am 19. September 2015 um 12:54 Uhr
Ich habe nach meiner 2.Scheidung den Namen meines 2. Ehemannes behalten, überlege nun jedoch, wenn möglich wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen, den ich bereits bei der 1. Hochzeit abgelegt habe. Ist das noch möglich, obwohl ich schon seit 2 Jahren geschieden bin? Welche Papiere benötige ich? Danke vorab!!
Am 3. Oktober 2015 um 13:07 Uhr
Hallo,
ich bin unehelich geboren. Meine Mutter hatte dann einen Mann geheiratet und laut Geburtsurkunde wurde mir der Name dieses Mannes gegeben. Ich möchte gern meinen Geburtsname wieder haben. Ist das möglich, wenn ja, was muss ich dafür tun?
Liebe Grüße
Am 13. Dezember 2015 um 13:30 Uhr
Hallo
Habe mal frage mein ex Mann hat damals mein Name angenommen kann ich was gegen machen wenn er noch mal heiratet das er mein Name weiter führen tut oder kann man da nichts gegen tun