Kein gemeinsames Sorgerecht bei fehlender Kooperation (Quelle ARGE FamR im DAV)
Freitag, den 6. März 2009OLG Hamburg: Wenn Eltern sich nicht darüber einigen können, was für ein Kind wichtig ist, dann fehlt eine wichtige Voraussetzung für Kommunikation und Kooperation, die zur Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge erforderlich sind. Az 110 UF 45/07, Anmerkungen zum Beschluss vom 22.5.2008.