Scheidung von Ausländern
Die entscheidende Frage ist hier:
Nach welchem Recht werde ich geschieden?Â
Immer wieder höre ich z. B., dass es darauf ankäme, nach welchem Recht man geheiratet hat. DAS IST UNSINN! Man kann nach malaysischem Recht geheiratet haben und wird dennoch nach deutschem Recht geschieden. Noch einmal eine Aufzählung der Regeln, wann das Deutsche Recht anwendbar ist:
1. beide Eheleute sind Deutsche
2. beide waren während der Ehe Deutsche und einer ist es immer noch
3. einer der Eheleute ist Ausländer, aber beide haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
4. beide sind Ausländer, aber einer hat auch die Deutsche Staatsbürgerschaft (Doppelstaater) und beide haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
5. einer ist Deutscher. Beide leben im Ausland und nach dem eigentlich anwendbaren ausländischen Recht kann die Ehe nicht geschieden werden.
6. beide sind Ausländer, aber als Flüchtlinge anerkannt und der Asylantrag war vor dem Scheidungsantrag gestellt
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Am 10. Mai 2007 um 12:54 Uhr
Worum soll ich mich noch mal (nach deutschem Recht) scheiden lassen, obwohl ich seit mehrer Jahren nach russischem Recht geschieden bin. UNSINN !
Am 22. August 2007 um 10:04 Uhr
Meine Frau kommt aus Taiwan, ich bin Deutscher, wir wurden in Hong Kong getraut und leben in China. Nach welchem Recht muessten wir uns scheiden lassen?
Am 22. August 2007 um 16:16 Uhr
an Martin:
wohl nach dem Chinesischen Recht. Sie könnten u.U. aber eine notarielle Rechtswahl z.B. auf das Deutsche Recht wählen. Aber bringt ihnen das was?
Am 18. September 2008 um 12:22 Uhr
brauche info für Scheidung von Amerikaner der noch in USA wohnt ,ich wohne in Deutschland
Am 22. September 2008 um 17:22 Uhr
Hallo,
meine Lebensgefährtin ist mit einem Bürger der VR Kongo verheiratet. Sie ist Deutscher Staatsbürger, er Kongolese. Die Trauung fand in der DDR statt.
Kann der Ex sich jetzt in Kongo scheiden lassen ?
Würde diese Scheidung hier anerkannt?
Würden bei über 12 jähriger Trennung Unterhaltsansprüche gegenüber der in Deutschland lebenden Frau geltend gemacht werden können?
Müssen Rentenansprüche an den Kongolesen abgetreten werden ?
Am 23. September 2008 um 16:59 Uhr
@ sumasumarum
ob er ein Verfahren im Kongo einleiten kann, vermag ich nicht zu sagen. Er könnte es versuchen. Eine Anerkennung in der BRD wird dann aber sicherlich schwer bis unmöglich.
Unterhaltsansprüche dürften ebenfalls aus dem Kongo heraus schwer durchsetzbar sein, zumal die Unterhaltskette abgerissen sein könnte.
Ob deutsches Recht mit dem VA Anwendung finden könnte, kann ich nicht beurteilen.
Am 6. Dezember 2008 um 20:37 Uhr
Hallo
Ich möchte mich scheiden lassen. Ich komme aus Mexiko, lebe seit 7 Jahren in DE. Mein Eheman ist Deutscher. Wir haben 2 Kinder, und sie haben nur die Deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Angst ist, wenn ich nach Mexiko zürück möchte, dass ich meine Kinder nicht mitnehmen kann.
Wäre das möglich?
Vielen Dank,
Mónica
Am 8. Dezember 2008 um 09:29 Uhr
@ monica
Natürlich ist es fraglich, ob sie ohne weiteres die Kinder mit nach Mexiko nehmen können. Ihrem Mann wird damit praktisch jede Möglichkeit des Umgangsrechtes genommen. Zudem stellt sich die Frage, was dem Kindeswohl entspricht. Dabei hängt auch viel davon ab, wie die Lebenssituation der Kinder in Mexiko sein würde.
Am 8. März 2009 um 18:55 Uhr
Hallo,
ich komme aus Tschechien und habe nur tschechische Staatsangehörigkeit. Ich habe in Deutschland mein Ehemann geheiratet und er möchte sich scheiden lassen. Die Frage ist ob ich wie geschiedene Frau ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiter arbeiten kann und in Deutschland leben kann.
Kathi
Am 9. März 2009 um 10:42 Uhr
@ kathi
Ihre Frage betrifft im weitesten Sinne das Ausländerrecht, welches nicht mein Gebiet ist. Allerdings bin ich (der unmaßgeblichen) Meinung, dass Tschechien in der EU ist und sie daher auch nach Scheidung keine Probleme hier haben sollten. Bitte erkundigen Sie sich aber vorsorglich bei dem für Sie zuständigen Ausländeramt.
Am 1. Mai 2009 um 13:29 Uhr
Hallo!
Mein Mann und ich sind beide Auslaender. Wir haben in USA geheiratet und leben in Deutschland erst seit einem Jahr (ich), beziehungsweise seit einen halben Jahr (mein Mann). Unser Versoehnungsversuch ist nicht gelungen, und wir wollen uns scheiden lassen. Nach welchem Recht?
Vielen Dank!
Am 4. Mai 2009 um 17:59 Uhr
@ otilia
In diesen Fällen immer 2 Fragen:
1. wo kann die Scheidung stattfinden
2. nach welchem Recht die Scheidung statt
die Frage nach dem wo könnte vielleicht mit Deutschland beantwortet werden, die Frage nach dem Rechtssystem hängt aber davon ab, welche Staatsbürgerschaft Sie beide haben.
Am 11. Mai 2009 um 00:10 Uhr
Hallo, ich bin Deutsche, mein Freund Kubaner. Wir wollen in Hongkong heiraten und dann in Deutschland leben. Sollten wir uns scheiden lassen, wuerde es also auch in Deutschland gehen? Muesste er dann aus Deutschland ausreisen? und waere ich unterhaltspflichtig, wenn er keinen Job haette? was waere, wenn wir Kinder haetten?
Danke!!!
Am 11. Mai 2009 um 10:12 Uhr
@ gerrie
Wenn Sie noch die Möglichkeit haben, würde ich Ihnen raten, vor der Hochzeit einen notariellen Ehevertrag zu schließen, der ihre Fragen in Ihrem Sinne regelt.in diesem Ehevertrag kann festgelegt werden, welches Recht für die Scheidung gilt und was in Unterhaltsfragen geschehen soll.
Am 31. Mai 2009 um 13:49 Uhr
Guten Tag!
Ich bin seit 4 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Ich selber habe keine deutsche Staatsangehörigkeit bis jetzt beantragt (bin russische Staatsbürgerin). Nach 3 Jahren Ehe habe ich den Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich noch während des Trennungsjahres den Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit stellen oder gar nach der Scheidung? (bin seit 5 Jahren in DE)
Am 3. Juni 2009 um 00:57 Uhr
Gute Tag,
meine Frau kommt aus Ecuador und wir leben in Mexiko mit einem Sohn. Nach welchem Recht koennen wir und scheiden lassen??
Am 9. Juni 2009 um 14:56 Uhr
Hallo,
ich bin mexikanerin habe meinen deutschen Mann in Mexiko geheiratet, wir wohnen beide in Deutschland. Wir möchten uns scheiden lassen und ich würde das gern in Mexiko machen, ist das möglich oder muss das in Deutschland geschehen?
Am 9. Juni 2009 um 15:58 Uhr
@ ness
Ich kann zu dem mexikanischen Recht nichts sagen, gehe aber derzeit davon aus, dass eine Scheidung in Deutschland stattfinden muss.
Am 9. Juni 2009 um 16:00 Uhr
@ marina
sprechen Sie unbedingt, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, mit einem Rechtsanwalt, der auf das Ausländerrecht spezialisiert ist. Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus.
Am 9. Juni 2009 um 16:01 Uhr
@ manni
Ich gehe davon aus, dass Sie Deutscher sind.
Dagegen ist mir das Recht Ecuadors und Mexikos unbekannt. Ich finde dazu auch keine Unterlagen in meinen Materialien.
Wahrscheinlich werden sie sich nach dem Recht Mexikos scheiden lassen können.
Am 17. Juni 2009 um 13:12 Uhr
Meine Frage lautet:
kann ich gleich zum Notar gehen,um mir den EV aufsetzen zu lassen?
Lohnt es sich,wenn die Zuarbeit ein Anwalt macht??????Geht mir um den Preis…
Was kostet es so ca.??
Ich möchte keinen Versorgungsausgleich-keinen Unterhalt zahlen-geht das überhaupt????
Kann er dann trotzdem meine Witwenrente bekommen??????
Ich werde im September einen Ägypter heiraten und mußte schonmal Rentenpunkte an meinen Ex abtreten.
Vielen Dank Kathrin
Am 17. Juni 2009 um 14:11 Uhr
@Kathrin
Sie können direkt zu einem Notar gehen, um sich einen Ehevertrag entwerfen zu lassen. Dort kann der Versorgungsausgleich, Unterhalt usw. ausgeschlossen werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Witwenrente. In der Regel sind die Notare so versiert, dass diese selbst den Vertrag ausarbeiten können.
Am 30. Juni 2009 um 23:09 Uhr
Guten Tag,
ich bin Deutscher und wir haben in Deutschland geheiratet, leben aber mitlerweile in Mexiko. Meine Frau kommt aus Ecuador.
Koennen wir uns in Mexiko scheiden lassen oder muss das ganze in Deutschland stattfinden?
Am 1. Juli 2009 um 10:14 Uhr
@ manni
ich kann zu dem Recht in Mexiko nichts sagen. Möglicherweise ist eine Scheidung dort durchzuführen. Ich würde mich bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt erkundigen.
Am 18. Juli 2009 um 21:35 Uhr
Ich bin Tschechische Staatbürgerin und habe 1979 einen Österreicher geheitatet! 1981 hatte ich die Scheidung in Österreich, bin ich jetzt auch nach Tschechischen Recht geschieden? hat mein Exmann nach Tschechischen Recht ein Erbrecht?
Am 20. Juli 2009 um 10:12 Uhr
@ angela
ich bin Rechtsanwalt in DeutschlandUnd zu speziellen Fragen des tschechischen Rechtes müssen Sie einen dortigen Kollegen befragen.
Am 6. September 2009 um 03:22 Uhr
Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau ist türkische Staatsbürgerin und wir haben eine Tochter. Wenn wir uns scheiden lassen möchte meine Frau nach der Türkei. Kann Sie unsere Tochter ohne Weiteres mitnehmen? Wie muß ich reagieren , damit ich das Sorgerecht erhalte? und wenn Sie bis dahin schon weg sind, kann ich meine Tochter bei erteiltem Sorgerecht zurückholen lassen??
Am 7. September 2009 um 15:45 Uhr
@ thomas
Wenn die konkrete Gefahr besteht, dass die Kindesmutter mit dem Kind dauerhaft in die Türkei geht, würde ich unverzüglich einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und mit ihm festlegen, welche Maßnahmen (gegebenenfalls Eilverfahren) zu ergreifen sind. Wenn die Mutter erst einmal mit dem Kind im Ausland ist, wird es sehr sehr schwer das Kind zurückzuholen.
Am 15. November 2009 um 21:36 Uhr
Mein Bekannter ist aus Malawi und seine bisherige Frau auch. Sie leben seit ein Paar Monaten getrennt und eine Scheidung läuft in ihrem Land. Die Frau will aber nichts davon wissen und hat hier in Deutschland einen Anwalt eingeschaltet, der von meinem recht hohe Trennungsunterhalt nach deutschem Recht verlangt.
Wie sollte mein Bekannter vorgehen?Ist es nicht so dass das Gesetz Malawis das Ganze regelt sollte?Wie wird in dem Fall den Unterhalt berechnet?
mfG
Am 17. November 2009 um 11:06 Uhr
@ bagger
wenn das Kind in Deutschland lebt, würde auch ich davon ausgehen, dass unterhaltsrechtlich für den Kindesunterhaltdeutsches Recht anzuwenden ist. Was den Trennungsunterhalt angeht, müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht dies prüfen.
Am 4. Januar 2010 um 11:05 Uhr
Hallo,
ich bin mit einer Inderin verheiratet. Wir sind seit einem Jahr, verheiratet (Haben in Indien geheiratet). Nach der Hochzeit haben wir ein Jahr in Deutschland gelebt. Jetzt ist Sie mit Kind (Deutscher Staatsbürger) nach Indien abgereist und wohnt da seit zwei Monaten und ich kann aus verschiedenen gründen, die ich Ihr nicht nennen möchte, nicht mehr mit Ihr zusammenleben. Nach welchem Recht kann man sich Scheiden lassen? Wie lange müsste ich Unterhalt zahlen?
Vielen DanK!
Am 21. Januar 2010 um 18:47 Uhr
Wir (meine Frau deutsch, ich mexikaner) in Deutschland geheiratet. Die Ehe ist auch in Mexiko anerkannt worden. Mitlerweile lebt meine Frau wieder in Deutschland und ich in Mexiko und moechte nun wissen nach welchem Recht wir uns scheiden lassen koennen. Wir haben einen 6-jaehrigen Sohn.
Wie muss hier vorgehen?
Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort!
Am 24. Januar 2010 um 20:28 Uhr
Hallo,
meine Mann und ich sind bosnische Staatsbürger und haben im bosnischen Kosulat geheiratet. Sind beide in Deutschland geboren. Können wir uns im Kosulat scheiden lassen? (Denken, dass es evtl. günstiger ist)
Danke für die Antwort.
Am 2. Februar 2010 um 16:55 Uhr
Hallo
Ich habe eine Frage und zwar bin ich seit drei Jahren mit einem Algerier verheiratet, hab aber im August 2008 die Scheidung eingereicht. Allerdings ist bis heute nichts passiert, weil mein noch Mann nicht auffindbar ist. Ich habe zwar die Adresse von Algerien bei meinem Anwalt angegeben, aber er reagiert einfach nicht.Ich weiß jedoch das er sich wieder illegal in Frankfurt aufhält.
Was kann ich tun und kann ich überhaupt geschieden werden ? Wielange muß ich noch warten bis ich endlich geschieden werden kann.
Liebe Grüße
Am 17. Februar 2010 um 04:31 Uhr
Hallo,
Ich bin seit 8 Jahre mit einer irakische frau verheiratät und habe 2 kinder , ich habe Deutsche Pass und meine frau immer noch jeder 2 jahre wird verlängert und will sich scheidenlassen, wird sie nach dder Scheidung abgeschoben in Ihre heimat
Am 17. Februar 2010 um 15:35 Uhr
ali
das Ausländerrecht ist nicht mein Gebiet, ich denke aber, wenn sie 8 Jahre in Deutschland gelebt haben und die 2 Kinder haben, kann die Frau nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Am 28. April 2010 um 19:32 Uhr
Hallo,
ich komme aus Südamerika und bin seit 28 Monaten mit einem deutschen verheiratet. Wir wohnen beide in Deutschland (ich seit 4 Jahren, kam mit einem Studium Visum) aber vor 2 Monaten leben wir getrennt. Es ist nicht sicher ob wir uns definitiv trennen. Ich möchte in Deutschland bleiben aber ich kriege noch nicht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Meine Angst ist, wenn ich sage dass ich nicht mehr zusammen mit meinem Mann wohne, werde ich nicht die unbefristete Erlaubnis kriege. Aber wenn ich die Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft unterschreibe, kann sein dass ich eine Strafe bekomme. Der Termin ist in 2 Wochen.
Was soll ich machen?
Am 5. Mai 2010 um 14:11 Uhr
@ lola
das Ausländerrecht ist nicht mein Gebiet. Ansonsten muss ich ihnen als Rechtsanwalt raten, die Wahrheit zu sagen. Wenn sie sich aber noch nicht umgemeldet haben und sich mit ihrem Mann einig sind, dass diese Trennung noch keine endgültige Trennung ist…………… die Entscheidung müssen Sie selbst treffen.
Am 26. Juni 2010 um 13:26 Uhr
Hallo ! Ich bin Deutsche mein Mann ist ausländer
tat visum bis ende 2010 wir wohlen uns scheidem lassen
leider haben wir ein gemeinsames kind .Wie werde ich in schnel los es handelt sich um einen Heiratsschwindler
Am 28. August 2010 um 13:54 Uhr
Ich bin Chinesisch, mein Mann ist Deutsch. Beide wohnt in China. Nun moechte er mit mir scheiden. Aber er hat alle Geld in Deutschland. Was soll ich machen?
Am 30. August 2010 um 16:55 Uhr
@ tanja
ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich in China scheiden lassen können. Möglicherweise wäre eine durch Sie eingeleitete Scheidung in Deutschland der bessere Weg, wenn Sie überhaupt geschieden werden wollen.
Am 4. Dezember 2010 um 14:56 Uhr
Hallo
Meine Frage
Ich bin deutscher und habe 2006 eine Bosnierin i ihren Heimatland geheiratet, rnde 2006 zog sie mit ihren Kind ;bosnischer Pass, zu mir nach Deutschland wo auch unser gemeinsamer Sohn geboren wurde. Allerdings musste ich scnell feststellen das alles von meiner Frau geplant wurde um hier her zukommen, Seid 2008 sind wir eigentlich ein getrenntlebendes Paat allerdings im gleichen Haushalt, nun möchte Ich die Scheidung beantragen , wie sieht es mit den Sorgerecht aus , darf meine Frau in Deutschland bleiben obwohl es mir lieber wäre sie müsste zurück, Ihr Kind Und Sie haben immernoch ein Aufenthaltsrecht für 1 Jahr also noch befristet, Unser gemeinsamer Sohn hat den deutschen Pass lg
Am 6. Dezember 2010 um 12:56 Uhr
@ t.s.
Wenden Sie sich an einen konkret zu beauftragenden Fachanwalt für Familienrecht, da vorsorglich bestimmte Schritte einzuleiten sind.
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Am 8. Januar 2011 um 23:20 Uhr
Guten Tag,
Meine Frau ist Kanadierin und ich habe sowohl die kanadische wie auch die bulgarische Staatsbürgerschaft. Wir haben 2000 in Kanada geheiratet und leben seit 2001 in Deutschland. Wir haben zwei Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind.
Welches Familienrecht würde bei einer Scheidung gelten – das deutsche, das kanadische oder das bulgarische?
Am 10. Januar 2011 um 14:45 Uhr
@ paul
nach Art 22 des kanadischen ScheidungsG ist eine vom ausländischen Gericht nach dessen Gesetzen ausgesprochene Scheidung anzuerkennen, wenn beide mind. 1 Jahr in Deutschland leben.
Durch dieses Gesetz wird das Deutsche Recht anwendbar.
Diese Vorschrift verweist auf das Recht am Gerichtsort und ist keine reine Anerkennungsvorschrift.
Bei Bedarf einer Vertretung durch mich klicken Sie unten.
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Am 19. Juni 2011 um 23:43 Uhr
Hallo, ich habe eine frage die mir dringend beantwortet werden muss. Meine Mutte (ist nicht deutscher staatsbürger) ist mit meinem Stiefvater (deutscher staatsbürger) verheiratet. Auf Grund vom Alkohol verursachte Gewalt zu Hause möchte meine Mutter sich von ihm scheiden lassen. Sie war auch beim Anwalt aber der Anwalt meinte zu ihr das bei Anbruch meiner Volljährigkeit sie abgeschoben wird. Nach 8 Jahren aufenthalt kann man die Staatsangehörigkeit beantragen und wir leben hier in Deutschland seit 7 Jahren. Heißt das meine Mutter muss jetzt gegen ihren eigenen Willen (und mir + meinen jüngeren Bruder) mit ihm zusammenwohhnen und verheiratet bleiben ?
Am 20. Juni 2011 um 11:41 Uhr
@ ksenia
Das Ausländerrecht ist nicht mein Gebiet. Dazu kann ich nichts sagen.
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Am 19. Dezember 2011 um 03:24 Uhr
ich lebe in mexico bin deutsche, mein mann auch deutscher und ich haben 2000 in mexico geheiratet. ich moecht mich scheiden lassen und meine frage wo ??? IN MEXICO WO ICH MEINEN HAUPTWOHNSITZ HABE? mein mann lebt in deutschland.ich habe vor jahren eine ehescheidungsfolgevereinbarung unteschrieben weil ich von meinem mann massif bedroht wurde, gilt die auch in mexico??? oder muss ich die in deutschland anfechten. ich bin ratlos denn es geht hier um drei hauser und eigentumswohnungen. bitte koennen sie mir schnell antworten,,, danke
Am 26. Dezember 2011 um 13:23 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin im Begriff miene russische Lebensgefaehrtin zu heiraten. Wir werden die Ehe in Russland schliessen und danach unseren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Um auf alle Eventualitaeten vorbereitet zu sein, moechte ich anfragen, ob eine evtl. Scheidung nach deutschem Recht zwingend erforderlich ist, da, wie ja bestens bekannt ist, das deutsche Recht einem gescheiden Mann die Lebensgrundlage beinahe entziehen kann. Ein Ehevertrag mit Unterhaltsausschluss ist, soweit ich es erlesen konnte, ja sittenwidrig. Wie kann man sich sonst noch absichern?
Vielen Dank im Voraus!
Am 10. Januar 2012 um 14:43 Uhr
@ olaf
ich würde Ihnen dringend zu einem Ehevertrag raten. Sie können in diesem Ehevertrag auch eine Rechtswahl festlegen. Sie müssen nur darauf achten, dass der Vertrag ausgewogen ist und nicht einen Ehepartner unangemessen benachteiligt. Auch ein Unterhaltsausschluss ist nicht zwingend sittenwidrig.
Thomas von der Wehl
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Am 23. April 2012 um 19:46 Uhr
„Guten Tag,
ich bin Mexikanerin und mein Ehemann Deutscher. Wir haben im 1994 in Mexiko geheiratet und seither wohnen wir in der Schweiz. Wir haben 3 Kinder. Seit 2 Jahren haben wir alle die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Welches Familienrecht würde bei einer Scheidung gelten – das Deutsche, das Mexikanische oder das Schweizer?“
Besten Dank
Morena
Am 25. April 2012 um 16:29 Uhr
@ morena
wenn Sie beide Schweizer sind, gilt das schweizer Recht.
RA Thomas von der Wehl
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Am 6. November 2012 um 10:48 Uhr
Hallo,
ich bin deutsche staatsbuergerin und habe einen Inder in Indien geheiratet. Die Ehe ist noch nicht in Deutschland registriert (koennte dies noch tun).
Ich lebe in Deutschland und er in Indien.
Er hat auch noch nie in Deutschland gelebt.
Ich moechte mich nun scheiden lassen.
Wie lange muss man nach der Eheschliessung warten ?
Nach welchem Recht kann Ich mich scheiden lassen ?
vielen Dank
Am 11. Dezember 2012 um 22:59 Uhr
Hallo, ich bin Deutsche, mein Mann Mexikaner. Wir haben in Mexiko geheiratet und leben jetzt in Deutschland. Mein Mann meint, wir müssen die Scheidung in Mexiko durchführen lassen und beide vor Ort die Papiere unterzeichnen. Geht das nicht auch in Deutschland über die Mex. Botschaft? Da es auch um das Sorgerecht unseres gemeinsamen Kindes geht, ist es mir wichtig, die Papiere genau zu verstehen und auch den Unterhalt geregelt zu wissen. Wird eine mex. Scheidung hier einfach anerkannt?
Am 12. Dezember 2012 um 14:52 Uhr
@ amy
Sie haben in Deutschland gelebt und können sich hier nach deutschem Recht scheiden lassen. Das ist für Sie sicherlich vorteilhafter.
Bei Bedarf der anwaltlichen Vertretung schicken Sie mir ein Mail.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
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Am 22. Dezember 2012 um 17:41 Uhr
Es tut mir so leid ich kann nicht auf deutsch antworten.
Is a general rule that, no matter what is your nationality, or the nationality of your partner, in the country where you got married, there you have to start your divorce.
In some cases, like for example with germans, if you are german or you are a foreigner living in Germany and you got married with a german in for example Chile, and you already got divorced in Chile, the German government will required them also to susbscribe the divorce in Germany, bringing certified copies (with oficial translation) of the sentence, in general of all the procedure. It doesnt mean you need to divorce in Germany as well, you only need to subscribe the divorce.
Am 30. Januar 2013 um 12:09 Uhr
@ carolina
das ist nicht richtig!!!
Es ist irrelevant wo geheiratet wurde. Relevant sind nur die Staatsbürgerschaft und der gewöhnliche Aufenthalt, sowie seit Juni 2012 die ROM III Verordnung.
Thomas von der Wehl
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Am 7. März 2013 um 23:17 Uhr
Hallo eine kurze Frage
meine noch Frau ist Kolumbianerin, wir haben in Deutschland geheiratet. Möchten uns nun scheiden lassen. Finanzielle Dinge etc klären wir privat außergerichtlich
Wie lange etwa wird der Prozess dauern etwa ?
Vielen Dank!
Am 18. März 2013 um 13:29 Uhr
@ david
wenn Sie länger als 3 Jahre verheiratet sind und der Versorgungsausgleich (VA) stattfindet = 4 – 8 Monate
wenn kein VA 6 – 8 Wochen
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Am 15. Juni 2014 um 21:44 Uhr
Guten Abend
Ich habe 2011 einen indischen Mann in Inien geheiratet. Die Ehe hat nicht gehalten. Wir haben auch nie in Deutschland zusammen gelebt. Ich möchte mich nun scheiden lassen. Kann ich es von Deutschland aus machen? Wenn ja, wie sind die Abläufe und entstehen Unterhaltsansprüche?
Grüße
Christiane
Am 3. Juli 2014 um 15:20 Uhr
bitte einmal durchrufen. Ich kann das hier nicht alles darlegen.
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Am 12. Oktober 2014 um 20:03 Uhr
Guten Tag,
ich habe in Ecuador eine deutsche Frau geheiratet und bin 4 Monate später nach Deutschland gekommen. Die Ehe hat nicht lange gehalten und wurde hier in Deutschland geschieden. Leider ist es sehr kompliziert die Scheidungsurkunde in Ecuador anerkennen zu lassen. Seit 4 Jahren passiert nichts. Kann ich trotzdem in Deutschland meine jetzige Freundin heiraten?