Umgangsrechtsvereitelung – Hass oder Nestbautrieb

Umgangsrechtsvereitelung wird in 99% der Fälle von den Müttern betrieben. Das wird niemand bestreiten können. Die vorgebrachten Gründe sind meist die gleichen: „das Kind will dich nicht sehen“. Wie das Kind dazu gebracht wird, war schon mein Thema. Heute frage ich mich,

   Warum betreiben die Mütter dieses grausame Spiel? 

Es gibt nach meiner Erfahrung 2 Hauptgründe:

1. Hass

2. Nestbautrieb

Zum ersten Grund ist nicht viel zu sagen. Der Mann soll den Hass spüren, indem er mit seinem Kind keinen Umgang mehr haben soll.

Der zweite Grund ist diffiziler. Die Frau strebt nach Harmonie und Partnerschaft in der Beziehung. Ist die Ehe gescheitert, wird dieser Wunsch auf die neue Beziehung übertragen und das Kind aus der Altehe mit einbezogen. Der Vater stört da nur die langfristig gewünschte Entwicklung.

Ein alter Recke im Familienrecht nannte dies „den Nestbautrieb“ und ich finde der Ausdruck passt.

28 Reaktionen zu “Umgangsrechtsvereitelung – Hass oder Nestbautrieb”

  1. Sven

    Ich habe das Probelm der Umgangsrechtsvereitelung seit 13 Jahren. Nun ist es bei mir so, das ich kürzlich mit meinem bereits fast 16 Jährigen Sohn wieder in Kontakt gekommen bin und wir uns auch schon getroffen habe. Meine Ex Frau wußte davon, da mein sohn Ihr es gesagt hatte. Jedoch hat Sie äußerst agresiv und negative darauf reagiert. Da Unsere Treffen in seinem Dorf stattgefunden haben, konnte sie wenig dazubetragen dies zu verhindern. Um so mehr habe ich durch meinen Sohn erfahren, das sie ihn über 13 Jahre lang eingeredet hat, das ich nichts von ihm wissen wolle und mich nicht um ihn kümmern möchte. Es gibt unzähliche Briefe von den Anwälten zu dieser Sache. Selbst vom Gericht wurde sie mehrmals ermahnt das Umgangsrecht einzuräumen.
    Nun ist mein Sohn fast 16 um möchte zu mir ziehen, da er gern weiter zur Schule gehen möchte, was meine Ex Frau jedoch ablehnt. Sie möchte das er sich nach der 9. Klasse eine Arbeit sucht. Ich habe meine Sohn natürlich meine volle Unterstützung zugesagt und selbstverständlich werde ich mich darum kümmern, wenn er es wirklich möchte, das er zu mir ziehen kann. Viel wichtiger jedoch, er wünscht die Wochenenden bei mir zu vebringen, was jedoch meine Ex Frau mit dem Kommentar: Ihr kennt Euch nicht, un dich Will das nicht, ich bestimme sowas“ energisch ablehnt.
    Sie hat Ihm inzwischen angedroht das er Sonntags ( da treffen wir uns immer) nicht mehr aus dem Haus darf.
    Wie sieht hier eigentlich die genaue Rechtslage aus?
    Sven

  2. RAvonderwehl

    Guten Tag,

    die Mutter liegt vollständig falsch und ich bin fast geneigt anzuregen, hier sollte man per Anwalt die Alleinsorge für den Sohn beantragen (obwohl es dafür vielleicht noch etwas zu früh ist). Das Verhalten der Mutter ist ein krasser Verstoß gegen das Kindeswohl. Wenn die Mutter – den vom Kind gewünschten – Umgang weiter hintertreiben wird, riskiert sie den Verlust des Sorgerechtes, zumindest den Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Falls die Mutter auch Unterhalt erhält (keinen Kindesunterhalt) droht ihr auch der Verlust dieses Unterhaltes.

    Sie sollten zunächst versuchen, unter Vermittlung des Jugendamtes, eine Umgangsregelung zu finden. Wenn dies scheitert, per Anwalt den Umgang (gerichtlich) einfordern und bei weiteren Störungen durch die Mutter die Alleinsorge anstreben.

    Wenn Sie einen engagierten Anwalt suchen, lesen Sie bitte vorher den Artikel im Blog zu der Kostenproblematik in Umgangsverfahren (geben Sie als Suchbegriff oben rechts „unbeliebt“ ein). Kaum ein Anwalt betreut diese Sachen gern für Beratungshilfe- oder PKH-Gebühren.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  3. Dieter

    Hallo. Folgendes Problem. Meine Freundin hat 2 Kinder und lebt in Scheidung. Ihr Nochehemann vereitelt jeden Umgang mit den Kindern. Das Jugendamt wurde zwar schon eingeschalten aber es tut sich nichts da der Vater (Türke) die Kinder verbal unter Druck setzt. Selbst beim Jugendamt sagen die Kinder das sie ihre Mutter nicht sehen möchten. Gibt es irgend eine Möglichkeit das meine Freundin ihre Kinder doch noch sehen kann.

  4. RAvonderwehl

    Da gibt es verschieden Möglichkeiten. Am besten ist es aber solche Fragen im Forum

    http://www.ehescheidung24.de/forum

    zu stellen. Da kommen die besten Tipps.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  5. rautenberg

    ich brauche hilfe denn ich komm an meine kinder nicht mehr ran er hat allles geschafft das sie nichts mehr mit mir zutun haben wollen . ich gehe daran zugrunde denn ich bin selbstständig und brauche die kraft auch für den laden aber wenn ich die augen schliesse sehe ich meine kinder

  6. Rad

    Hallo, ich bin Mutter von 3 Kindern. Mein Ex-Mann holt die Kinder alle 3 Wochen. Er fährt dann volles Programm. Die Kinder sind ohne Mittagessen und schweben zwischen: das Programm ist toll und ich brauche am WE Ruhe.
    Es gibt dort Programm, aber zu Hause bei ihm sind sie nur zum Fernsehen. Ich fände es schön, wenn die Kinder alle 14 Tage dort sind. Zumal sie nur von Sa 9.00 h bis So 17 h dort sind. Auch an „seinen Wochenenden“ sind die Kinder zum Geburtstag eingeladen oder wollen inzwischen manchmal nicht mehr hin, je nach dem, wie erledigt sie von der Woche sind. Er beschwert sich, dass die Kinder nicht zu ihm wollen. Wenn er mehr Alltag machen würde, die Kinder zur Ruhe kommen lassen würde……
    An mir liegt es nicht. Bei 3 Kindern unter 10 Jahren ist auch eine Mutter ganz froh, mal nicht Ansprechpartner zu sein, Luft zu holen und ausgeruht alles angehen zu lassen.

  7. Antonia

    Um Gottes Willen, was sind denn das hier für Beiträge?? Die letzten beiden kann man ja gar nicht lesen. Liebe Rautenberg, wie kann man bitte ernst gemeinten Rat wollen, und dann einen derart unspezifischen Artikel verfassen? Was erwartest Du bitte als Antwort?? Anstatt die Hälfte des Textes über Deine Emotionen zu schreiben, solltest Du lieber mal die Situation ein bisschen näher beschreiben. Ein Tip: Sachlich bleiben, die Probleme Schritt für Schritt erläutern und Dein genaues Ziel angeben.
    Und Artikel 6, Rad, was meinst Du bitte mit „volles Programm“. Dein Beitrag ist derart konfus, dass der Leser nicht mal weiß, was Du eigentlich sagen möchtest. Wenn ich von dem Artikel auf Deine Person schließen könnte, müsste ich mir wirklich Sorgen um Deine Kinder machen.
    Und an alle Schreiber: Achtet bitte mal auf eure Rechtschreibung. Erwachsene Menschen, vorrausgesetzt natürlich ihre Muttersprache ist Deutsch, sollten schon die Grundregeln der Rechtschreibung beherrschen oder zumindest fähig sein, sie nachzuschlagen, wenn sie Artikel veröffentlichen. Seid bitte ein Vorbild für eure Kinder und feilt ein bisschen an eurer Bildung.
    Eigentlich wollte ich mich hier nur informieren, aber ich konnte mir diesen Beitrag nicht verkneifen, auch wenn er vielleicht nicht hier reinpasst. Sorry…..

  8. neu hier

    hallo rautenberg,
    geht mir genau so, seit 6 Jahren kein Kontakt zu mein zwei Kindern. genau so wie Sven schreibt.. die Kinder wollen nicht.
    In jedem Kinderlachen hoere ich meine Zwerge. augen zu Bilder da.

    Das Schlimme, alle die in meinem Fall Kohle mit dem Desaster machen, machen schön weiter, denn für die ist es eine Einnahmequelle. Da staunt der Fachmann und der laie wundert sich.

    wie sagte schon der gegnerische Anwalt, zahlen sie erstmal vollständig und dann schauen wir weiter.

  9. Manuela

    Hallo, ich und mein Freund haben folgendes
    Problem. Er hat eine Tochter die ist 6-Jahre alt und sie ist seid etwa zwei Jahren „jedes“ Wochenende bei uns von Freitag bis Sonntag und wir haben uns wirklich um sie gekümmert. Und die ersten vier Jahre hat sich mein Freund auch jeden Tag um sie gekümmert, obwohl er mit der Mutter nicht mehr zusammen war!Teilweise war sie auch unter der Woche mal oder auch in den Ferien bei uns. Leider hat mein Freund kein Sorgerecht, was in Deutschland ja bedeutet „null Rechte“. Jetzt war es in letzter Zeit so, das wenn die Kleine bei uns abgeholt wurde, hat sie geweint und wollte nicht mit der Mutter mit. Die Mutter hat
    einen neuen Freund und möchte den Kontakt
    jetzt immer weniger werden lassen! Ist sowas
    möglich wenn die Kleine vorher jedes Wochenende bei uns war und auf einmal darf
    sie nicht mehr kommen und wir dürfen nicht mal mehr anrufen??? Das Jugendamt ist leider
    keine große Hilfe, da die immer sagen, einigt
    euch untereinander. Wenn das aber nicht möglich ist, müssen die doch helfen!
    Was können wir tun?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ Manuela

    ich gehe davon aus, dass die Eltern nicht verheiratet waren und es keine gemeinsame Sorgerechtserklärung gibt.

    Dennoch hat der Vater natürlich das Umgangsrecht. Üblich und das Minimum ist jedes 2. Wochenende, Hälfte Ferien, Hälfte Feiertage. Das wird ein Gericht im Streitfall sicherlich ausurteilen.

    Der neue Freund kann den Vater nicht ersetzen, auch wenn die Mutter sich dies wünscht. Hier ist das JA eigentlich verpflichtet, auf die Mutter einzuwirken.

    Wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt, müssen Sie den Weg der Klage gehen. Ich würde hier nicht so lange warten.

  11. Manuela

    Vielen Dank Herr von der Wehl für die rasche
    Antwort. Mich würde wirklich mal interesieren, wieso Väter in Deutschland so gar keine Rechte haben! Falls wir den Weg der Klage gehen sollten, wie lange dauert so ein Prozess
    und wie ist die Umgangsregelung während
    diesem Prozess? Und ab wann dürfen Kinder
    selbst entscheiden bei wem sie leben möchten?
    Tja, das Jugendamt, das ist so eine Sache, die versuchen so gut es geht alles von der Hand zu weisen, da heißt es immer nur „einigt
    euch selbst“. Es ist traurig, aber wahr!

  12. Manuela

    Sorry, habe was vergessen. Ist es sinnvoll dem Kind die Wahrheit zu sagen? Sie wird ja denke ich in 2 Wochen wieder bei uns sein, wenn es normal läuft. Und die Kleine wird fragen, warum wir sie nicht angerufen haben.
    „Weil deine Mama das nicht wollte!“ oder was sagen wir? Ich versteh manchmal nicht wie
    Menschen alt genug sein können Kinder in die Welt zu setzen, aber dann nicht alt genug sind sich wie erwachsene Menschen um die Kinder zu kümmern, auch wenn sie getrennt sind. Ich werde bestimmt noch paar Fragen haben, weil mir ständig was neues einfällt.
    Danke schonmal im vorraus!

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    Väter haben Rechte und diese werden von Anwälten durchgesetzt. Die Verfahren gehen eigentlich recht schnell, wenn die Stellungnahmen der Jugendämter schnell vorliegen.

    Ziehen Sie das Kind nicht mit hinein. Es hat nur einen Vater und eine Mutter und sollte nicht zwischen beiden irgendwie sich entscheiden müssen.

    Kinder werden häufig von den Eltern als Spielball im persönlichen Konflikt benutzt, der nicht aufgearbeitet ist. Das die Eltern den Kindern damit Schaden zufügen, übersehen sie häufig oder nehmen es bewußt billigend in Kauf.

    „Nie schlecht in Gegenwart des Kindes über den anderen Elternteil sprechen!!“

  14. Steffie

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    Kann ich denn bei einer UNterhalts Urkunde die nicht groß(nur laut mündlicher Aussage vom KV)berechnet wurde,neuberechnung einklagen oder anfordern???
    Denn,KV bekommt nun da Er Beamter ist,Familienzuschlag nachgezahlt(in der Zeit wie ich in Elternteit bin,nach wiederaufnahme meiner Arbeit(auch Verbeamtet)bekomme ich den Familienzuschlg. wieder…..Aber Dieses wurde nie berücksichtet in der `berechnung`und das Ich eine 20%Privatversicherung für Unseren Sohnemann bezahle!!!Wie sieht es denn da in der Rechtslage aus??Der Unterhalt wurde `07 festgesetzt und eine Neuberechnung volgt erst laut Urkunde Juli`09. 196,-Euro zahlt Er zur zeit…Kv Gehalt beläuft sich bschätzungsweise bei 2100,-Netto ohne Privaten Kosten und Werbungskosten,natürlich noch abzuziehen!
    Danke im vorraus für Ihre Bemühung

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    zum Problem der neuen Auskunft lesen Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/08/06/sperrfrist-fuer-auskunftserteilung-im-unterhaltsrecht-1605-ii-bgb/

    Ob eine Abänderung erfolgen kann hängt zudem davon ab, ob die Tatsachen, die zu einer Abänderung führen würden, bei Titulierung bekannt waren oder hätten erkannt werden können. Zudem ist die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % zu beachten.

  16. Steffie

    Danke schön
    Was heißt bekannt,KV mußte nur schätzwerte angeben und davon wurde es fest gesetzt!!!
    Diese rückzahlung erfuhr ich nur,da ich von der Sachbearbeiterin meines Gehaltes schriftlich informiert wurde!!Bis Dato wußte ich nicht das Er dolch eine Zahlung bekommt,ob Er es wußte von anfang an,kann ich nicht sagen,Er hat es jetzt erst beantragt.Mit der Versicherung war eigentlich bekannt…aber wurde meines erachtens nirgns berücksichtigt!!!Gut bei der nächsten Berechnung bin ich schlauer,da lasse ich das richtig machen und nicht wohl wollend von der Bearbeiterin,sich auf schätzungen und mündlichen aussagen stützen!!!

  17. Steffie

    Zusatz…
    Der Familienzuschlag beläuft sich auf rund 98,- im Monat zusätzlich…da KV Erschwernis zulagen und Sonderzulagen bekommt von seiner Dienststelle….find ich das schon als Grund was zu machen,da ich keine unterstützung von Ihm bekomme was Sonderauslagen für unser Kind betrifft.Sowie Sachen zum Geburtstag bei sich behält,die Er dem Kleinen schenkte …deswegen ist auch irgendwann meine Guld am Ende!!!

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    ich habe nie irgendjemanden raten können, den Unterhalt vom Jugendamt berechnen zu lassen.

    Es gibt dort ohne Frage Sachbearbeiter, die im Unterhaltsrecht fit sind, aber auch solche, auf die Sie getroffen sind.

    Besser ist immer die Berechnung durch den Fachanwalt. Kostet zwar, ist aber meist fundierter und bei Fehlern haftet er.

  19. Steffie

    Mh vielen Dank,das werd ich in Zukunft auch tun!!
    Ich werde mich trotzdem darüber Beraten lassen was gelaufen ist.Von einem Fachanwalt natürlich;))Klitze kleine Frage noch,kann ich denn einen Beratungsschein beim JA bekommen für solch eine Sache??

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    Beratungshilfe ist bei entsprechend geringen Einkommensverhältnissen natürlich denkbar.

  21. Maria

    Hallo, mein Freund hat einen 8 jährigen unehelichen Sohn. Der Junge ist jedes 2. WE bei uns und auch schonmal in den Ferein etwas länger. Im Grunde genommen läuft auch alles unproblematisch, bis seit ca. letzten Sommer. Die Mutter des Jungen macht während der Zeit die er bei uns ist einfach Termine und verhindert so unteranderem, dass wir mit dem Jungen mal ein paar Tage an die See oder zu den Großeltern fahren. Auch andere Sachen die wir mit ihm planen vereitelt sie, indem sie andere Termine macht und uns nur recht kurzfristig darüber in Kenntnis setzt und auch immer gleich mit der Drohung“Wenn er nicht zu dem Temrin kommt, dann darf er uns zukünftig nicht mehr besuchen“. Meine Frage ist jetzt, darf sie sich immer einmischen und damit indirekt Einfluß nehmen auf die gemeinsame Zeit zwischen Vater und Sohn? Sie bindet uns mit solchen Vorgehensweisen ja quasi an das Haus und den Ort und verhindert, dass wir dem Jungen mal etwas anderes, schönes bieten. Wäre über eine Antwort sehr dankbar, da wir eigentlich keinen Streit mit der mutter wollen, uns aber auch nicht grundlos einschränken lassen wollen.

  22. Sandra

    Mein Kleiner (15 Jahre) wohnt bei seinem Vater. Mein Großer (17 Jahre) bei mir. Nun ist es so, dass ich ein Haus geerbt habe, welches verkauft werden soll. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig erkrankt, beziehe also Krankengeld, welches etwas über dem Selbstbehalt liegt. Kann ich, wenn das Haus verkauft ist, über mein Erbe verfügen, wie ich möchte oder muss ich auf jeden Fall unaufgefordert Unterhalt an meinen Ex-Mann für den Kleinen zahlen? Es ist zurzeit noch unsicher, inwieweit ich wieder arbeitsfähig bin. Mein Ex wohnt jetzt bei seinen Eltern und ihm gehört angeblich das Haus, obwohl die Eltern ein Darlehen über 100.000 € aufgenommen haben. Er zahlt das Darlehen angeblich an sie ab. Obwohl ich das auch fragwürdig finde. Ich denke mal, dass die Eltern ihm das zurück geben. Kann ich da irgendetwas machen?

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    wenn Sie eine Erbschaft machen so werden die Früchte (sprich die Zinsen) auf ihr Einkommen aufgeschlagen. Wenn es sich dabei um ein Haus handelt, und sie in dem Haus selbst bewohnen, wird ihnen ein Wohnwert zugerechnet. Wenn das Haus vermietet ist, werden die Überschüsse aus der Vermietung wie Einkommen behandelt.

    Hinsichtlich des Hauses ihres Ex Mannes müssten Sie den Sachverhalt beweisen können. Wenn dies nicht möglich ist, wird es schwierig dort etwas zu machen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    der Kindesvater hat das übliche Umgangsrecht. Mindestens werden die Gerichte alle 14 Tage ein Wochenende, die Hälfte der Ferien und die Hälfte der hohen Feiertage festsetzen.

    Die Kindesmutter hat natürlich nicht das Recht, beliebig über den Umgang zu entscheiden. Notfalls muss eben ein Gerichtsverfahren Klärung schaffen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  25. Maria

    Herr von der Wehl, vielen Dank für Ihre Antwort.
    Nochmal zu meinem Verständnis: Die Mutter hat also nicht das Recht, in die vorab vereinbarten Zeiten mehr oder weniger kurzfristig einzugreifen, um den Jungen wieder zu sich zu holen, um mit ihm andere Termine wahrzunehmen?
    Welche Chancen hat denn ein Vater bei Gericht, dass eine „feste“ Regelung über die Umgangszeiten zustande kommt?

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    Ich würde raten, dass in dem Fall das Jugendamt einmal eingeschaltet wird. Natürlich kann die Mutter nicht beliebig vereinbarte Termine umwerfen. Zur Sicherheit, sollten die Termine künftig schriftlich (mindestens per SMS, Mail) vereinbart werden.

    Sollte sich an dem Verhalten der Kindesmutter nichts ändern, wird der Weg zum Familiengericht unumgänglich. Den von mir geschilderten Mindestumgang zu erwirken wird nicht schwer sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  27. Maria

    Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden uns dann mal vom JA beraten lassen und evtl. zwischen der Mutter und uns vermitteln, in der Hoffnung, dass sie dann einlenkt.

  28. Oliver

    Hallo zusammen.
    Sind ja interessante Beiträge hier.
    Ich bin seit 7 Monaten Papa einer kleinen Tochter und habe mich meinr Ex Freundin und Ihren Vorstellungen über „Du darfst dein Kind unter Aufsicht alle drei Wochen sehen“ bisher angepasst. Nur jetzt reicht es, ich darf meine Tochter nicht Fotografieren wenn ich sie schon nur alle drei Wochen für eine Stunde sehen kann.
    Ausserdem ist mir eine Stunde alle Drei Woche VIEL ZU WENIG!!! Ich möchte mich immer so viel wie möglich kümmern können, aber leider ist das nicht so einfach. Gibt es denn 2009 neue Gesetze die es leichter machen ein Umgangsrecht zu bekommen? Ich habe Ihr vorgeschlagen alle 14 Tage 3h, ich hole meine Tochter und bringe sie dir dann wieder… Sie sagt nein und begründet es darauf, Du bist ein Fremder und ausserdem muss Sie das Kind Sporalisch stillen und das Jugendamt würde dem sowieso nicht zu stimmen. Ich weiss nicht, es gibt doch Ersatznahrung und ausserdem könnte Sie ja auch Abpumpen! Es ist doch für das Wohle des Kindes… ein Kind sollte doch mit beiden eltern Aufwachsen… Wie stehen die Changsen da mehr Zeit zu bekommen und vorallem auch mal ohne Mutter?! ich bin fast 30, ich denke ich bekomme das sehr gut hin.

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