Ein Ehepartner lebt im Ausland
Eine häufige Problematik:
Die Eheleute mit gemischter Nationalität haben in Deutschland zusammengelebt und sich getrennt. Nach der Trennung ist einer der beiden wieder in sein Heimatland gezogen, dass u.U. sehr weit entfernt von Deutschand liegt. Sei es Australien, die USA oder China. Das Scheidungsverfahren wird in Deutschland durchgeführt.
Dann taucht die Frage auf, ob der abwesende Ehepartner sehr zeit- und kostenaufwendig zum Scheidungstermin in Deutschland anreisen muß.
Im Prinzip ja, da beide Parteien gem. § 613 ZPO vom Gericht angehört werden.
Es gibt aber Möglichkeiten die teure Reise zu vermeiden, wobei ich um Verständnis bitte, dass ich Einzelheiten hier nicht preisgeben möchte, aber meinen Mandanten hier gern behilflich bin.
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Am 12. Juni 2007 um 16:56 Uhr
Hallo, ich habe eine Frage. Ich möchte mich scheiden lassen. Ich bin österr. Staatsbürgerin und mein Mann ist Deutscher. Wir leben seit 2,5 Jahren getrennt, er in Berlin, ich in Wien. Davor haben wir zusammen in Berlin gelebt. Wie muß ich vorgehen? Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung.
Danke im Voraus
S.R.
Am 13. Juni 2007 um 09:50 Uhr
an Sylvia:
die Frage wäre sehr einfach zu beantworten, wenn Ihr Mann sie stellen würde: Scheidung in Deutschland nach deutschem Recht und Sie müßten wahrscheinlich nicht einmal erscheinen. Auch Sie könnten einen Antrag an das Berliner Gericht stellen, aber ob und wie Sie sich in Österreich scheiden lassen können, kann ich nicht sicher beurteilen.
Am 18. Juni 2007 um 12:02 Uhr
Hallo ich habe mal eine Frage dazu. Ich( Deutsche) habe mich vor zwei Jahren getrennt und habe die Scheidung beantragt. Mein Mann( Deutscher) lebt seit zwei Jahren in Österreich und hat bevor er ging der Scheidung zugestimmt nun tut er aber nicht dergleichen und ignoriert alle Post egal ob von Anwalt oder Amtsgericht. Und demnach zieht sich alles so in die länge. Wie kann man die ganze Sache beschleunigen??
Danke im Voraus Lg Kathlin
Am 19. Juni 2007 um 21:14 Uhr
an Kathlin:
ist nicht mein Tipp, so etwas würde ich nie raten, habe ich nur mal gehört/gelesen:
1. Unterhalt verlangen und wenn er nicht zahlt: Strafanzeige bei StA.
2. Prozesskostenvorschuss verlangen und einklagen. Wenn er nicht zahlt, vollstrecken.
Am 25. Juni 2007 um 10:06 Uhr
ich habe eine Frage. Ich möchte mich scheiden lassen. Ich bin Fransoesin und mein Mann ist Deutscher und bis jetz wohnen wir zusammen in Frankreich. Vor 8 jahren haben wir ein standesamtlicheshichzeit in Berlin veranstalltet. Wie muß ich vorgehen? Wir haben keinen Ehevertrag mit Gütertrennung.
Danke im Voraus
S.P
Am 25. Juni 2007 um 15:52 Uhr
an panza:
ich denke, Sie können sich in Frankreich scheiden lassen. Wie das allerdings im Detail funktioniert kann ich nicht sagen.
Am 31. Juli 2007 um 09:03 Uhr
Hallo,
Ich bin Deutscher und meine Frau lebt in Indonesien und wir haben jetzt die Scheidung eingereicht. Der Rentenausgleich wurde vom Gericht be der Versicherungsanstalt angefragt. Die Versicherungsanstalt hat dann die Rentenanspueche meiner Frau in Indonesien angefragt. Wir wissen nicht, wann und ob wir ein Antwort aus Indonesien bekommen. Unter welchen Vorraussetzungen is es moeglich, ein Scheidungsurteil trotz ungeklaertem Rentenausgleich aus dem Ausland zu bekommen? Die Rentenansprueche in Deutschland sind vollstaendig geklaert.
Am 31. Juli 2007 um 13:26 Uhr
an Stefan:
versuchen Sie die Abtrennung des VA-Verfahrens beim Richter zu erreichen. Normalerweise machen die erst mit, wenn das Verfahren bereits 2 Jahre läuft. Davor muss dem Gericht eine „Gute Geschichte“ verkauft werden, warum es eilt. Neue Hochzeit, neues Kind o.ä.
Es kann helfen persönlich mit dem Richter zu sprechen und es nicht nur über den Anwalt zu versuchen. Der sollte aber natürlich informiert sein.
Am 2. August 2007 um 09:27 Uhr
Hallo,
Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen.Ich bin Deutsche und er Amerikaner.Wir haben in Amerika (Minnesota) geheiratet.Ich habe meinen Mann 1993 verlassen und lebe seit dem wieder in Deutschland.Mein Mann lebt in den USA,aber ich weiß nicht wo.Wir hatten seit der Trennung keinen Kontakt mehr.Kann ich mich scheiden lassen ohne zu wissen wo er sich in Amerika aufhält?
Danke im Voraus
Am 2. August 2007 um 16:32 Uhr
an Alexandra:
nein, das wird nicht gehen, es sei denn, er ist verschollen oder tot.
Am 14. August 2007 um 13:35 Uhr
Ich (Deustcher) bin vor 1 Jahr in die Slowakei gezogen und lebe nun dort. Ich lebe seit 3 Jahren in Trennung. Ich will mich nun von meiner in Deutschland lebenden Frau (Deutsche) trennen.
Kann ich das von hier aus machen nach slowakischem Recht? Muss ich in Deutschland erscheinen? Brauche ich einen deutschen Anwalt?
Danke!
Am 26. August 2007 um 17:49 Uhr
Hallo,
Ich,deutsche,lebe seit 2 jahren in trennung von einem Engländer.Er war 17 Jahre unserer Ehe soldat. Wo kann ich Informationen über den Versorgungsausgleich der britischen Armee bekommen? Die deutschen Rentenanteile sind vorhanden.
Danke
Am 27. August 2007 um 10:28 Uhr
an Christiane:
der Versorgungsausgleich (VA) wird auf Veranlassung des Gerichtes geklärt. Sie müssen eigentlich gar nicht tun, außer die Scheidung einzureichen. Der VA ist im Zwangsverbund mit der Scheidung. Ohne VA keine Scheidung.
Spezielle Informationen habe ich leider nicht für Sie.
Am 27. August 2007 um 10:31 Uhr
an Frank:
Sie können/müssen sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Der Wohnort eines Ehepartners ist für das Scheidungsrecht unerheblich. Ich habe es schon erreichen können, dass die Antragsteller zu dem Termin nicht erscheinen mußten.
Einen deutschen Anwalt benötigen Sie definitiv!
Am 5. September 2007 um 06:25 Uhr
Hallo,
vor fast einem Jahr bin ich,Deutscher Staatsbuerger, mit meiner Frau ,Indonesierin,nach Indonesien emigriert.Leider klappt alles nicht so wie geplant und ich denke ueber eine Scheidung nach.Geheiratet haben wir in Deutschland.Nach welchem Recht koennen wir uns am einfachsten trennen?
Danke!!!!
Am 5. September 2007 um 14:35 Uhr
an Henry.
wie eine Scheidung nach indonesischem Recht abläuft und ob Sie überhaupt die Wahl haben, kann ich nicht sagen.
Wenn Sie auch in Deutschland gelebt haben, können Sie sich nach hiesigem Recht scheiden lassen. Damit wiederum kenne ich mich aus. Das Trennungsjahr muss allerdings erst abgelaufen sein.
Am 17. September 2007 um 13:49 Uhr
Hallo!
Mein Mann und ich sind beide Deutsche und wollen uns auch in D scheiden lassen. Mein Mann tritt aber nun demnächst eine Stellung in der Schweiz an:
– Habe ich (sollte er sich weigern zu zahlen) ein einklagbares Recht auf Unterhalt oder ist das grenzüberschreitend schwierig?
– Wie sieht es mit der Berechnung des Unterhalts aus, gelten die gleichen Sätze für den Selbstbehalt meines Noch-Mannes wie in Deutschland oder muß ich damit rechnen, daß der in der Schweiz höher liegt?
DANKE!
Am 18. September 2007 um 13:41 Uhr
an Kara:
mit in der Schweiz arbeitenden Ehemännern gibt es keine grenzüberschreitenden Probleme. Es gilt das deutsche Familienrecht mit seinen Berechnungen und Selbstbehalten. Das schweizer Recht ist hier nicht maßgeblich.
Am 4. Oktober 2007 um 21:36 Uhr
Ich lebe von meiner Frau getrennt. Sie lebt jetzt in der Ukraine. Zur Zeit hat sie keine Arbeit. Besteht für mich Unterhaltspflicht ? Scheidungsantrag in Deutschland von mir, richtig ?
Oli
Am 5. Oktober 2007 um 09:33 Uhr
an Oli:
Unterhaltspflicht wahrscheinlich ja. Wenn Sie gemeinsam in Deutschland gelebt haben, gilt deutsches Recht. Problem, wenn Ihre Frau am Verfahren nicht mitwirkt.
Am 8. Oktober 2007 um 04:04 Uhr
Hallo,
mein Mann hat mich vor 10 Monaten verlassen und sich mit seiner neuen Freundin nach Südamerika (womöglich Brasilien oder Venezuela) abgesetzt. Vorher hat er alle seine Ersparnisse abgehoben.
Jetzt möchte ich mich gerne scheiden lassen. Geht das auch in seiner Abwesenheit?
Wie kann ich den Unterhalt durchsetzen? Wir haben zwei Kinder, 4J und 1J alt.
Am 8. Oktober 2007 um 15:17 Uhr
an Jona:
ohne Kenntnis seines Aufenthaltsortes wird es schwierig, bis unmöglich, auf jeden Fall sehr langwierig.
Am 19. Oktober 2007 um 13:59 Uhr
Hallo,
meine Noch-Frau ist in China unbekannt verzogen (wurde auch so gemdeldet), bei der Scheidung kommt deutsches Recht zur Anwendung, da wir in Deutschland gelebt haben (Heirat in China). Die deutsche Botschaft hat mir bestätigt, dass keine Zustellung oder Adressermittlung in China möglich ist.
Ich habe auf Rückfrage des Gerichtes eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Öffentliche Zustellung ist beantragt, ebenso Ausschluss des Versorgungsausgleiches.
Wie sind die Chancen, dass der Ausschluss des Versorgungsausgleiches durchgeht? Öffentliche Zustellung soll ja erfolgen lt. Gericht.
Danke,
Christian
Am 22. Oktober 2007 um 11:54 Uhr
an Christian:
sorry, aber die Erfolgsaussichten zum Ausschluss des VA kann ich wirklich nicht beurteilen. Einfacher wäre die Abtrennung und Scheidung.
Am 28. Oktober 2007 um 23:28 Uhr
mein mann (koreaner) will sich von mir(deutsche) trennen. muss ich spaeter fuer ihn nach korea unterhalt zahlen, da ich hier gut verdiene? muss er an unseren gemeinsamen sohn zahlen, obwohl er wohl nichts verdienen wird, weil er in einem kloster leben will? muss er zum scheidungstermin wieder herkommen? was, wenn er nicht will oder kein geld fuer ein ticket bezahlen will, muss ich das dann tun?
Am 29. Oktober 2007 um 15:08 Uhr
an Anne:
theoretisch schulden Sie Unterhalt, aber Ihr Mann muss arbeiten und kann nicht einfach ins Kloster gehen. Der Unterhalt wird wohl den örtlichen Lebensverhältnissen anzupassen sein. Es soll nicht sein, dass ihr Mann der reichste Klosterschüler Koreas wird.
Er kann nur zahlen, wenn er was hat. Durchsetzen in Korea wird man es kaum können.
Er muss nicht unbedingt zum Termin erscheinen.
Das Ticket müssen Sie auch nicht bezahlen.
Es gibt noch einen anderen Weg. dazu müßten Sie aber anrufen (0431) 911 16
Am 31. Oktober 2007 um 11:51 Uhr
Hallo,
mein Noch-Ehemann (wir sind seit 2 Jahren getrennt lebend) hat jetzt überraschend einer Scheidung zugestimmt. Da er sich jedoch in seinem Heimatland Algerien aufhält denke ich, dass es schwierig werden könnte. Muß er für die Scheidung nach Deutschland kommen, obwohl er damals vor 2 Jahren auf Grund von Straftaten ausgewiesen wurde und nicht mehr einreisen darf? (wir waren 1 3/4 Jahre verheiratet) Kann ich die Scheidung auch nur mit einer schriftlichen Einwilligung von meinem Noch-Ehemann durchsetzen?
Vielen Dank
Am 31. Oktober 2007 um 15:34 Uhr
an Carola:
ich habe das bereits häufig hinbekommen. Rufen sie mich an 0431 – 911 16.
Am 2. November 2007 um 05:47 Uhr
Hallo, mein Mann und ich sind beide Deutsche. Wir sind vor ein paar Jahren wg seinem Job als Expats nach Indonesien gegangen, haben 1 Kind, und ich bin schwanger mit dem zweiten.
Wir wollen uns scheiden lassen.
Ich will mit den Kindern wieder zurueck nach Deutschland, weil mich hier nichts haelt.
Wie gehe ich am besten vor?
Gild das deutsche Scheidungsrecht?
Am 2. November 2007 um 14:09 Uhr
an Inge:
wenn Sie wieder in Deutschland sind, können Sie mich telefonisch kontaktieren (0431 – 911 16). Sie können hier geschieden werden nach deutschem Recht. Ihr Mann braucht nicht einmal zu erscheinen. Das kann ich Ihnen dann erläutern.
Am 5. November 2007 um 13:53 Uhr
Sehr geehrter Herr RA. von der Wehl, ich habe ein uneheliches Kind welches jetzt 15 Jahre jung ist. Mit dem Erzeuger bestand seit der Trennung nur 1x telef. Kontakt sonst wollten wir keinen Kontakt, da ich seit 1994 glücklich mit einem anderen Partner verheiratet bin. Ich habe in den ganzen Jahren nichts beim Erzeuger geltend gemacht. Ich war mit dem Erzeuger nicht verheiratet. Kürzlich erfuhr ich das er beruflich aufgestiegen ist zum Geschäftsführer einen namhaften Unternehmens in Deutschland. Das war der Grund weshalb ich das Jugendamt Anfang 10/2007 aufsuchte um erstmals den Kindesunterhalt neu prüfen und festsetzen zu lassen. (Der Erzeuger hat noch 1 weiteres Kind aus einer gescheiterten Ehe mit einer anderen Frau). Der Erzeuger lebt in Deutschland und ich lebe mit meinem Kind und meinem Mann in Spanien. Das Jugendamt hatte bei meinem persönlichen Vorsprechen nicht nach meinem derzeitigen Wohnort gefragt, sondern nur die original Urkunde verlangt,welche ich vorgelegt habe. Nun teilte das Jugendamt heute mit Schreiben vom 30.10.07 mit, das der neue Unterhaltsanspruch für mein Kind in dieser Woche
abgeschlossen sein wird, da der Erzeuger dort vorgesprochen hat. Der Erzeuger lies mir mitteilen, das er um die Herausgabe meiner Anschrift bittet und eine Lebensbescheinigung und Schulbescheinigung von meinem Kind verlangt. Das Jugendamt fragt in dem Schreiben an ob ich dem zustimme. Ich bin verzweifelt, weiß nicht was ich tun soll. Der Erzeuger weiß bisher nicht das wir in Spanien leben. Bitte helfen Sie mir ich möchte nichts falsch machen. Mit freundlichen Grüßen
Am 11. November 2007 um 20:24 Uhr
Hallo ich habe eine frage an auch: Mein freund lebt seit 4 jahren in deutschland und seine Frau ist in kasachstan, er will sich scheiden lassen. hat auch ein Kind von Ihr in kasachstan. wie soll er vorgehen?
Am 19. November 2007 um 20:20 Uhr
KRIEG ICH EINE ANTWORT?
Am 20. November 2007 um 09:50 Uhr
an Nadine:
die Info´s sind so knapp, dass eine Antwort kaum möglich ist.
– Welche Staatsbürgerschaften haben beide?
– wo haben sie gemeinsam gelebt usw.
Wahrscheinlich ist eine Scheidung nur in Kasachstan möglich, wenn beide Kasachen sind und nur dort gemeinsam gelebt haben.
Am 20. November 2007 um 09:56 Uhr
an Claudia:
ich war in Urlaub, daher erst jetzt:
ob Sie in Spanien leben, ist für den Kindesunterhalt nicht massgeblich. Ich würde aber raten einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten und für die Zukunft den Kindesunterhalt einfordern zu lassen. Die gewünschten Unterlagen werden Sie übersenden müssen. Sie haben auch einen Anspruch auf Titulierung des Unterhaltes, ggfls. durch eine Jugendamtsurkunde.
Der Vater hat normalerweise natürlich Anspruch darauf zu wissen, wo sein Kind lebt. Er hat natürlich auch einen Anspruch auf Umgang, ob Sie Unterhalt fordern oder nicht. Ob er es einfordern wird…???
Am 27. November 2007 um 15:19 Uhr
Hallo,
ich moechte wissen, ob ich weiterhin Unterhalt zahlen muss an meine Exfrau die seit mind. 2 Jahren eine neue Lebenspartnerschaft hat, zwar leben sie in 2 Wohnungen, aber wie ich hoerte schafften sie sich eine gemeinsame Wohnung im Ausland an und verbringen sowohl die Urlaube als auch die Wochenenden miteinander.
Wuerde mich ueber Rat freuen.
Holger
Am 27. November 2007 um 16:30 Uhr
an Holger:
immer wieder die verschleierte Lebensgemeinschaft, die den Unterhalt entfallen lassen würde, die aber schwer zu beweisen ist.
Mein Rat: wenn es einen Unterhaltstitel gibt, Abänderungsklage auf Null;
wenn es keinen Titel gibt, auf die Tatsachen schriftlich hinweisen und Zahlung einstellen.
Ein Prozessrisiko ist ohne Frage vorhanden, aber ich würde es in Kauf nehmen.
Am 28. November 2007 um 21:49 Uhr
Kann man sich in abwesenheit scheiden lassen hier in deutschland ????
Am 29. November 2007 um 13:02 Uhr
an anika:
unter Umständen ja.
Am 12. Dezember 2007 um 11:45 Uhr
Ich habe eben folgendes gelesen. Da ich im Ausland meinen ständigen Wohnsitz habe könnte ich mich hier scheiden lassen
Zitat:
Einer der Ehegatten muss in dem betreffenden Land seinen ständigen Wohnsitz haben, also ununterbrochen mindestens 183 Tage dort wohnen. Beispiel: ein Deutscher hat seinen ständigen Wohnsitz in Australien, der Ehepartner lebt in Deutschland. Eine Scheidung in Australien würde in Deutschland anerkannt.
So nun. Warum soll das nicht auf mich zutreffen?
Ich lebe hier in der Slowakei das ganze Jahr über.
Danke
Frank
Am 12. Dezember 2007 um 13:47 Uhr
an Frank:
ich verstehe Sie nicht ganz. Sie können ja versuchen sich in der Slowakei scheiden zu lassen. Nach ART. 3 der EheVO II wäre dies wohl möglich, wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit einem Jahr haben, oder mindestens seit 6 Monaten und Staatsangehöriger sind.
Wenn Ihre Frau dort nicht lebt und zumindest einer Deutscher ist, stellt sich schon die Frage, welches Recht ist anzuwenden – das deutsche!
Was ist, wenn Ihre Frau nicht mitwirkt? Ein slowakischer Richter, der nach deutschem Recht scheidet, warum nicht, aber wie lange soll das dauern?
Das geht doch alles in Deutschland viel schneller.
Am 13. Dezember 2007 um 15:35 Uhr
Als Anmerkung.
Ich lebe hier schon mehr als 1 Jahr.
Nach dem Anwalt hier muss ich lediglich meinen
permanenten Aufenthalt hier haben aber muss
kein Staatsangehöriger sein.
Auszug aus dem Gesetzestext:
3 art. of Council regulation No 2201/2003
„the applicant is habitually resident if he or she resided there for at least a year immediately before the application was made. “
Der Knackpunkt ist der. Mich kostet es weniger
persönliche Zeit (Ich muss nirgendwo hinreisen)
Es kostet mich weniger Geld (ca 400€ insgesamt)
Das es bis zu 2 Jahre dauern wird ist mir klar.
Da ich aber eh schon seit 3 Jahren getrennt lebe
kommt es darauf auch nicht an.
Von den gesparten 2500 € fahre ich doch
lieber schön in Urlaub.
Meine Frau macht da mit. Die ist sogar begeistert
weil auch sie dadurch Geld spart.
Bei uns ist ja alles klar und es liegt nichts
vor über das wir streiten wollen. Keine Kinder,
Kein zu teilendes Vermögen… Immer gleichviel
verdient… Wofür also teuer scheiden lassen
wenn es auch billiger geht und genauso gut?
Danke
Frank
Am 14. Dezember 2007 um 13:04 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Ich bin seitdem 2.11.2007 verheiratet. Mein Mann ist seit drei Jahren geschieden. Aus dieser Ehe gibt es eine gemeinsame Tochter im Alter von 5 Jahren. Sie geht noch in den Kindergarten. Die Exfrau meines Mannes hat sich nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub nochmals 5 Jahren beurlauben lassen. Die beiden haben vor 2 Jahren einen Vertrag geschlossen indem die Exfrau 5 Jahre lang denselben Unterhalt bekommt. Meine Fragen an Sie:
Muß die Exfrau nach neuer Unterhaltsregelung arbeiten gehen 1/2 Tag?
Kann der privat geschlossener Vertrag wieder aufgehoben werden?
Und kann mein Mann den Ehegattenunterhalt ab nächstes Jahr kürzen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Gruß
Am 14. Dezember 2007 um 13:10 Uhr
@ consand:
ob der Vertrag nach der Reform abgeändert werden kann, kann ich mit den wenigen Informationen nicht zweifelsfrei sagen. Wahrscheinlich ja.
Die Ex-Gattin hat sicherlich eine halbschichtige Erwerbsobliegenheit.
Einfach kürzen kann er nicht, es muß abgeändert werden, notfalls gerichtlich.
Am 11. Januar 2008 um 17:30 Uhr
Hallo!
Bin Grieche und war mit eine Rumaenin in Deutschland verheiatet. Als ich mit meine Firma pleite gegangen bin, wollte meine frau mich loswerden. Sie arbeitet und hat ein geregeltes einkommen. Sie versuchte mich rauszuekeln von der gemeinsame wohnung. der kuehlschrank war leer und Sie und Ihre tochter die ich grosgezogen hab, giengen auserhalp zum Essen. Da ich kein einkommen hatte und Selbststaendig war und kein anschpruch auf Arbeitslosengeld hatte gieng das ganze nicht mehr lange. Sie brachte sogar ein brief von einen von ihren Chef befreundeten Arzt der ihr bestaetigt das sie psychische probleme hatt wenn ich mit ihr unter einen dach wohne!
Ihre anwaeltin drohte mir mit herauswurf! ACHTUNG!!! Ich bin NIE handgreiflich geworden!
Also habe ich meinen koffer gepackt und in mein Auto gestiegen und nach griechenland zu meinen Eltern gefahren, mit Geld das die mir per post geschickt haben.
Jetzt einen monat spaeter rufe ich an und es meldet sich Ihr neueraus meiner wohnung! Ihre anwaeltin hatt es jetzt so gedraet das ich mein zu Hause verlasen habe!!!!
Bin hier arbeitslos und mittellos! Wie komme ich an profesionellen rat???? Bitte um HILFE!!! BITTE!!!!!!!
Am 14. Januar 2008 um 16:01 Uhr
@ Hellas
Sie müssen am Gerichtsort (Ihr alter Wohnort) einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Wahrscheinlich bekommen Sie dafür Prozesskostenhilfe.
Am 18. Januar 2008 um 21:29 Uhr
Danke fuer die antwort, aber kann ich Ihn auch telefonisch oder sogar auch online beauftragen?????
Den leider kann ich die reise- und unterkunfts- kosten in deutschland nicht tragen!
Am 7. Februar 2008 um 10:24 Uhr
Hallo Ratgeber
ich bin Brite, wohne seit 7 Jahren wieder in Deutschland. Vor 2 Jahren habe ich einen Norweger geheiratet (nicht in Deutschland.) Er hat nie in Deutschland gewohnt. So viel ich weiß könnte ich deutsches oder norwegisches Recht bei einer Scheidung in Anspruch nehmen, wobei das deutsche für mich am günstigste ausgehe. Stimmt dies?
Mein Mann sagt, er hat die Trennung offiziell vor einigen Wochen in Norwegen eingereicht, aber ich habe nichts unterschrieben und auch nichts mit der Post erhalten. Ist es möglich, dass er so was machen kann, ohne das ich informiert werde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Jane
Am 7. Februar 2008 um 14:44 Uhr
@ Jane
da Sie keine Deutsche sind und auch nicht gemeinsam in Deutschland gelebt haben, scheidet deutsches Scheidungsrecht aus.
Am 22. Februar 2008 um 13:07 Uhr
Hallo!
Meine Schwester hat 2002 einen Amerikanischen Soldaten geheiratet und ist mit ihm in die Usa! Letztes Jahr im August ist dann mein kleiner Neffe geboren! Die Ehe ist aber leider nur noch am kriseln bzw ist von der seite meiner schwester aus schon vorbei! Jetz heißt es das sie nicht einfach mit Kind nach Deutschland kommen kann, weil das entführung wäre! Er will das kind aber behalten auch wenn er es anfangs nie beachtet hat! Was kann sie oder was können wir tun? Brauchen dringend Hilfe! Ganze Familie ist verzweifelt weil wir ihr von hier aus nicht helfen können! Vielen Dank im Vorraus für die Ratschläge
Am 25. Februar 2008 um 10:08 Uhr
@ steffi
da muss in den USA ein Anwalt befragt werden
Am 29. Februar 2008 um 15:17 Uhr
Halo,ich tschechin heiratete 1996 einen deutschen,der bis jetzt wohnt und arbeitet in Deutschland.ich mit 2 gemeinsamen Kindern wohne seit 5Jahren in der Tschechei,mein Mann kommt immer für 1 woche im Monat uns besuchen.Ich will mich scheiden lassen.Wir haben in deutschland geheiratet.Nach welchem recht werde ich jetzt geschieden;Kann ich in Deutschland scheidung beantragen?Die Kinder sind 8 u.2Jahre alt,muss er dann auch für mich Unterhalt zahlen oder nur für die Kinder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.Gabi
Am 29. Februar 2008 um 15:29 Uhr
@ gabi
Sie können sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dann muss Ihr Mann auch Unterhalt zahlen. Ob auch für Sie, hängt von den Verdiensten beider ab.
Am 3. März 2008 um 10:26 Uhr
Mein Mann hat mich vor 31 Jahren verlassen. Ich musste für ihn Schulden bezahlen. Unterhalt für die 3 Kinder hat er nur ein Jahr lang gezahlt. Jetzt hat er Scheidung eingereicht. Werden die Schulden,die ich für ihn begleichen musste, beim VA angerechnet? Bzw. natürlich auch der nicht gezahlte Unterhalt?
Heidi
Am 3. März 2008 um 13:58 Uhr
@ heidi
vor 31 Jahren???
Gemeinsam getilgte Schulden bekommen Sie über den sog. Gesamtschuldnerausgleich u.U. wieder. Beim VA werden sie nicht verrechnet.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nur bei Verzug und das ist hier zweifelhaft. Sollte ein RA prüfen. Wo leben Sie?
Am 3. März 2008 um 21:25 Uhr
Ich lebe in Pforzheim. Können Sie mir einen Anwalt empfehlen? Die Anwältin, die ich hatte, hat auf meine diesbezügliche Anfragen überhaupt nicht reagiert. heidi
Am 4. März 2008 um 09:29 Uhr
@ heidi
schauen Sie hier
http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwalt_familienrecht_in_pforzheim-5980.html
Am 6. März 2008 um 18:00 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich hätte da eine Frage und zwar die Mutter (deutsche) von meinem Freund hat vor etwa drei Jahren einen Argentiner geheiratet, sie haben ein gemeinsames Kind, Lisa (8). Jetzt sind die drei vor einem halben Jahr nach Argentinien ausgewandert. Der Vater hat seit 5 Monaten wieder eine neue Freundin, die Mutter will jetzt wieder zurück nach Deutschland mit der kleinen Lisa. Doch der Vater des Kindes gibt nicht nicht die Zustimmung der Ausreise!!!
Was soll Sie jetzt tun????
Einfach das Kind mitnehmen ohne Zustimmung des Vaters, was hätte das für Folgen? Können Sie mir einen Tip geben, es eilt wirklich.
Ich danke im, Vorraus Jessica
Am 6. März 2008 um 19:26 Uhr
@ Jessica
ich werde natürlich nicht raten, dass die Mutter mit dem Kind einfach verschwindet……aber welche Alternativen gibt es denn?
Die Folgen hängen von der Mentalität und dem Vermögen des Vaters ab, welches er bereit ist für Anwälte einzusetzen.
Ganz unjuristisch: ich denke als Laie, dass er wenig Chancen hätte eine Rückführung des Kindes von Deutschland nach Argentinien durchzusetzen, wenn beide erst wieder in Deutschland sind.
Machen Sie was draus
Am 7. März 2008 um 07:27 Uhr
Herzlichen Dank!
Am 12. März 2008 um 17:16 Uhr
Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Er ist Argentinier, hat aber hier die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen. Er will jedoch so schnell als möglich zurück in seine alte Heimat.
Muss er dann für die Scheidung zurück nach Deutschland kommen? Was passiert wenn er sich weigert? Danke!!!
Am 24. März 2008 um 05:36 Uhr
Guten Tag,
ich Deutscher sie Brasilianerin haben 1998 in Dänemark geheiratet, leben zur Zeit in Brasilien und werden uns auch hier in Brasilien und anschließend in Deutschland einvernehmlich scheiden lassen. Ich kehre in Kürze wieder nach Deutschland zurück. Wir haben keine Kinder. Ich werde eine Arbeit ab Juni beginnen, sie hat einen Frisörsalon in Brasilien und will zwei Kinder adoptieren für die sie bislang nur das Pflegerecht hat. Weil ich, nachdem wir beim Rechtsanwalt waren, aber vor unserer Scheidung jetzt eine Freundin habe, ist sie natürlich sauer und will nun Unterhalt. Hat sie das Recht dazu?
Vielen Dank im voraus für Ihren Kommentar.
Am 1. April 2008 um 12:24 Uhr
Ich suche drinend eine rechtlicher Vertretung in der Scheidung von meinem amerikanischen Mann. Ich bin am Freitag aus den USA (Hawaii)zurueckgekehrt, war insgesamt 2,5 Jahre verheiratet, und habe dort auf meine Arbeitserlaubnis gewartet, d.h. derzeit keine Ersparnisse, keine Beschaeftigung. Mein Mann hat vor einer Woche saemtliche finanzielle Unterstuetzung eingestellt, und mich somit mittellos zurueckgelassen, daher benoetige ich ausserdem Prozesskostenhilfe.
Mein Fall eilt, da ich unter einer chronifizierten Krankheit leide, und dringend medizinische Versorgung benoetige. Naechste Woche habe ich ein Gespraech mit der Arbeitsagentur, um Alg II zu beantragen und gesetzliche Leistungen inkl. Krankenversicherung zu beantragen. Dies ist nach meinem Darfuehalten sehr spaet, aber angeblich der fruehstmoegliche Termin.
Bitte antworten Sie mir schnellstmoeglich, ob Sie in der Lage sind, aufgrund von vorheriger Erfahrung und Spezialisierung auf binationale Ehescheidungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, mich in diesem Fall zu unterstuetzen.
Mit freundlichen Gruessen
S.
Am 1. April 2008 um 15:36 Uhr
@ s
ich kann Sie aufgrund meiner Arbeitsbelastung und bevorstehenden Urlaubs leider nicht vertreten.
Wo leben Sie jetzt? Vielleicht kann ich einen RA empfehlen?
Am 19. April 2008 um 14:13 Uhr
ich habe in suedkorea einen koreaner geheiratet 2001. seit november 2006 lebe ich wieder hier in deutschland. im september 2007 ist mein mann nachgezogen, hat eine aufenthalsterlaubnis erhalten ( familiennachzug), ist krankenversichert, rentenversichert usw. hat einen deutschkurs begonnen. nach nur kurzer zeit hat er mir aber mitgeteilt, dass sein verlangen, wieder nach korea zurückzukehren einfach zu gross ist. er ist am 4.1.2008 wieder abgeflogen. es stellte sich heraus, dass er eine koreanerin kennengelernt hat in der zeit, wo ich hier mit unserm jetzt 2jährigen sohn alleine war. nun möchtre er aber im juli wiederkommen, da sich für ihn hier eine tolle arbeitsmöglichkeit ergeben hat. ich selber lebe von alg2. er möchte dann also kommen, aber nicht mit mir zusammenleben, sondern sich von mir scheiden lassen, da er die andere frau heiraten möchte. wie verhält es sich dann mit seiner aufenthaltsgenehmigung. kann er die andere einfach hier oder in korea heiraten und dann hat sie auch eine aufenthaltsgenehmigung, weil sie dann zu ihrem ehegatten nachzieht? hat er durch das kind automatisch eine aufenthaltsgenehmigng? wie sieht es mit dem sorgerecht aus? kann ich das alleinige beantragen, weil ich angst habe, dass sie beide vielleicht mein kind in ein paar jahren nach korea mitnehmen? was ist mit unterhalt vor und nach der scheidung. wer bezahlt die scheidung? wie sieht es mit der staatsbürgerschaft meines sohnes aus, wenn wir geschieden sind? was muss ich noch alles beachten, was ich jetzt noch gar nicht weiss?
Am 19. April 2008 um 20:03 Uhr
Ich bin Deutscher meine Frau Ukrainerien, haben in Österreich geheiratet, dann in Deutschland gelebt. Seit ca. 3.5 Jahren in der Schweiz und seit 1 Jahr getrennt.
Wenn ich jetzt zurück nach Deutschland ziehe kann ich mich dann nach Deutschen Recht Scheiden lassen?
Oder kann ich mich in der Schweiz nach Ddeutschen Recht Scheiden lassen?
Am 21. April 2008 um 10:53 Uhr
@ anne
eine Menge Fragen, die ich hier wirklich nicht erschöpfend beantworten kann
Am 21. April 2008 um 21:00 Uhr
oh schade, ich hatte wenigstens ein oder zwei antworten erhofft. es ist alles so schwer für mich, ich zerbreche fast daran, wer kann mir denn weiterhelfen? können sie mir wenigstens sagen, wie es mit dem sorgerecht aussieht? wenn ich meinen sohn auch noch verliere, dann….
Am 22. April 2008 um 09:18 Uhr
@ anne
Sie können bei Vorliegen konkreter Gründe zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. In jedem Falle verwahren Sie den Pass des Kindes gut.
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.
Am 7. Mai 2008 um 11:34 Uhr
Hallo,
ich bin Russin, war 2,5 Jahren mit einem Brite verheiratet und lebten seit 6 Jahren in DE. Jetzt moechte ich mich scheiden lassen. Er droht aber nach England abzureisen und von dort eine Scheidung einzureichen. Ich bleibe auf jeden Fall in DE.
Jetzt sind die Fragen:
1. Welches Gericht dafuer zustaendig?
2. Nach welchem Recht wird geschieden?
Vielen Dank voraus!
Am 7. Mai 2008 um 12:48 Uhr
@ tamara
kann ich nicht 100%ig beantworten. Wahrscheinlich nach Deutschem Recht in Deutschland. Wenn Sie sich Vorteile davon versprechen und das Trennungsjahr abgelaufen ist, reichen Sie doch hier die Scheidung ein, bevor er es tut.
Am 13. Mai 2008 um 16:08 Uhr
Hallo Herr Anwalt,
habe einen Amerikaner vor 16 Jahren geheiratet in Deutschland, 16 Jahre haben wir beide in Deutschland gelebt, er ist jetzt in die USA und hat von dort die Scheidung eingereicht, Unterlagen liegen mir vom dortigen Gericht vor. Ansonsten meldet er sich auf nichts. Kann ich mit den amerikanischen Scheidungsunterlagen hier die Scheidung anerkennen lassen? Brauche ich einen Anwalt dazu und wo mach ich das? In den amerikanischen Unterlagen steht, dass er auf den Rentenausgleich verzichtet. Wird das auch anerkannt? DANKE!!!
Am 14. Mai 2008 um 09:54 Uhr
@ silvia
bitte befragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht, ob die Scheidung nach amerikanischem Recht für Sie nicht nachteilig wäre, z.B. weil der VA ausgeschlossen sein soll.
Am 24. Juni 2008 um 23:49 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Antwort.
ich (Deutsche) bin 1999 nach Sri lanka ausgewandert. Ich habe dort meinen damaligen Freund (Singhalese) geheiratet – leider nicht ganz freiwillig, aber es war nötig, wegem meinem Aufenthaltsrecht. Ich habe meine Heirat auf der deutschen Botschaft legalisieren lassen. Meine Mutter lebte auch 1 Jahr in Sri Lanka und wir kauften 2 Häuser, allerdings auf den Namen meines Mannes. Leider war meine Ehe eine Zeit voll Tränen und Gewalt und ich kehrte nach 20 Monaten nach Deutschland zurück.
Mein Ehemann verkaufte danach ohne mein Wissen 1 Haus und behielt das Geld für sich.
Nun möchte ich mich endlich scheiden lassen !
Mein Mann hat allerdings nie mit mir in Deutschland gelebt- wir waren nur in Sri Lanka zusammen !
Gibt es eine Möglichkeit die Ehe aufzulösen oder wenigestens hier in der BRD sich scheiden zu lassen, ohne dass ich dabei an Dolmetscher kosten verarme oder ihn versorgen muss, obwohl er das gesamte Vermögen der Häuser hat ? (das eigentlich nie ihm gehörte).
Er verdient wahrscheinlich ca. 250 Euro pro Monat und ich befürchte, dass ich am Ende für alles aufkommen muss.
Wissen Sie Rat in diesem komplizierten Fall? Ich komme aus Stuttgart.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe und Zeit,
herzlichst, Lisa
Am 25. Juni 2008 um 13:12 Uhr
@ lisa
Sie sollten einen Spezialisten vor Ort aufsuchen. Ich würde die Kollegin Schroeter empfehlen. Setzen Sie sich mit ihr in Verbindung. Sie wird eine Lösung finden
http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_in_stuttgart-7008.html
die ich durchschriftlich informiert habe.
Am 25. Juni 2008 um 23:24 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
Vielen Dank für Ihre Empfehlung!
Ihre Kollegin hat mit bereits eine Nachricht geschickt.
herzliche Grüße, Lisa
Am 26. Juni 2008 um 15:51 Uhr
@ lisa
wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kollegin. Sie ist spezialisiert auf das IPR (Internationale Privatrecht)
Viel Erfolg.
Am 26. Juni 2008 um 21:13 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
ich bin Österreicherin und war 4 Jahre mit einem Deutschen verheiratet, und haben damals in Österreich geheiratet. Wir haben uns im Dezember 2007 einvernehmlich getrennt. Ich lebe seit einem knappen Jahr in der Karibik und möchte mich scheiden lassen. Mein Mann stimmt dem zu, das einzige Problem ist dass ich nicht unbedingt dafür nach Österreich oder Deutschland fliegen möchte – wenn vermeidbar, da es hohe Kosten wären, die ich mir momentan nicht leisten kann.
Meine Frage nun: kann sich mein Mann in meiner Abwesenheit von mir scheiden lassen, wenn ich schriftlich einwillige oder muss ich unbedingt zurückreisen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Am 27. Juni 2008 um 12:42 Uhr
@ mariela
also ich bekommen es immer hin, dass meine Mandanten nicht aus entfernten Erdteilen anreisen müssen.
Andere Anwälte sollten es auch schaffen.
Am 14. Juli 2008 um 23:21 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
ich hätte da mal eine Frage, ich bin deutsche und bin auch mit einem deutschen verheiratet, 2004 haben wir uns getrennt. wir haben uns damals noch nicht für eine Scheidung entschlossen aus kostengründen und auch des kindes wegen unser gemeinsamer Sohn verblieb vorerst beim Vater da er zum damaligen Zeitpunkt nicht mit mir nach England ziehen wollte. Ich hatte die letzten Jahre Angst eine Scheidung einzureichen da ich nicht wusste wie sich mein Verlassen Deutschlands und das zurücklassen meines Sohnes auf die Sorgerechtsfragen auswirken würde. Ich weiß das mein Sohn gern folgen würde aber dem Vater gefällt diese Idee nicht. Ich hatte mich nach den ersten Äußerungen meines Sohnes Wunsch ihn doch bitte zu mir zu holen etwas schlauer gemacht und bin darauf gestoßen das Kinder im Alter von 12 Jahren schon mitentscheiden dürften bei wem sie gern leben wollen. Würde dies auch im Falle einer Scheidung auf „uns“ zutreffen? Ich spare seit jahren um mir eine Scheidung leisten zu können und werde auch sehr von meinem neuen Partner unterstützt aber die deutsche Rechtslage ist so verwirrend und ich weiß einfach nicht was ich tun kann oder besser lassen sollte. Ich habe schon so viele Fehler gemacht und möchte weitere verhindern. Bitte geben Sie mir einen Rat. Des weiteren hätte ich gern gewusst wie ich im Falle der Scheidung vorgehen muss, muss ich das alles von Deutschland aus tun oder gibt es dank der EU auch die Möglichkeit vieles von England aus regeln zu können?
Vielen Dank für diese Seite und Ihre Mühe schon einmal, hätte ich doch nur diese Seite schon 2004 gehabt mir wären sicher viele Fehler erspart geblieben. liebe Grüße
Schmoity
Am 15. Juli 2008 um 09:39 Uhr
@ schmoity
SCHEIDUNG
Sie können sich dort scheiden lassen, wo das Kind derzeit lebt. Wahrscheinlich müßten Sie zu dem Termin nicht einmal anreisen. Kosten bei durchschnittlichen Einkommen sind 1.300 – 2.000 EUR. Ich bearbeite viele Sachen mit derartigem Auslandsbezug und würde alles in die Wege leiten und abwickeln können. Schauen Sie bitte auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/Online_Scheidung_sofort/scheidungsantrag
SORGERECHT
Das Sorgerecht wird allgemein überschätzt. Wer die Obhut über das Kind hat, hat auch die Macht. Das Sorgerecht spielt da in der Praxis kaum eine Rolle. Wichtiger ist Ihr Umgangsrecht und das kann Ihnen niemand nehmen.
Wo das Kind leben sollte, entscheidet sich am Kindeswohl und könnte über ein Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden, wenn die Eltern uneinig sind. Ihre Erfolgsaussichten würde ich aber sehr vorsichtig beurteilen. Es gibt diverse Kriterien und z.B. die Kontinuität späche da eher für Deutschland. Ein 12 jähriger wird zwar auch gefragt, seine Meinung gibt aber nicht den Ausschlag.
Am 16. Juli 2008 um 00:09 Uhr
vielen lieben Dank für die super schnelle Antwort. Ich versuchte die ganzen Jahre keinen Druck oder Sonstiges aus meinen NEM auszuüben, so das ich weiterhin mit ihm reden kann wenn er bei einer Scheidung zustimmen würde das unser Sohn wenn ers wünscht zu mir nach England übersiedeln kann gibt es da irgendwelche Gesetze die dies vereiteln könnten? ich weiss ich frage viel aber ich will mir halt möglichst sicher sein bevor ich hier einen falschen Schritt mache.
vld
Am 16. Juli 2008 um 00:21 Uhr
P.S ich möchte das Sorgerecht keines Falls wegen Macht bekommen mir gehts um unseren Sohn, der Grund warum er nun gern hier mit mir leben möchte liegt darin das er hier einem geordnetem Familieleben entgegen schaut (ich lebe mit einem neuen Partner und wir haben eine gemeinsame Tochter 2J ) was ihm mein derzeitig NEM nicht bieten kann und unserem Sohn fehlt. Wenn ich dies meinem NEM erläutern kann und er sich entschliesen tut einer Scheidung zu zustimmen was für rechtliche Hürden müssten wir dann überwinden?
Am 16. Juli 2008 um 09:24 Uhr
@ schmoity
es gibt keine besonders zu beachtenden Gesetze oder Hürden. Was beide Eltern wollen, kann sicherlich durchgeführt werden.
Am 16. Juli 2008 um 10:06 Uhr
herzlichen Dank Herr von der Wehl sie haben mir hier sehr weitergeholfen, ich würde gern auf Sie zu kommen wollen nachdem ich mit meinem Sohn gepsrochen habe und hoffe das Sie mich als Mandant übernehmen könnten oder mir jemanden empfehlen können der mit mir meine Scheidung durchsetzen kann, vielen vielen Dank
Am 16. Juli 2008 um 10:12 Uhr
@ schmoity
Sie können mich gern wieder kontaktieren.
Am 18. Juli 2008 um 13:32 Uhr
Hallo Herr v.d.Wehl,
ich lebe von meinem Mann seit 2004 getrennt, er ist Amerikaner. Wir haben einen Ehevertrag, der nachehelichen Unterhalt von beiden Seiten ausschließt. Er ist Musiker, zahlt keine Steuern und lebt von dem, was er schwarz verdient. Wir haben eine gemeinsame Tochter, für die er keinen Unterhalt zahlt. Ich möchte mich nun scheiden lassen und vom Gericht feststellen lassen, was er an Kindsunterhalt zu zahlen hat. Kann ich die aufgelaufenen Kosten der vergangenen Jahre (auch KiTa Kosten, da ich vollzeit arbeite…) im Unterhaltstitel geltend machen? Ich bekomme vom Jugendamt Unterhaltskostenvorschuss.Können seine Eltern für Unterhalt in den USA herangezogen werden? Diese sind vermögend.
Danke von Susanna
Am 18. Juli 2008 um 15:40 Uhr
@ susanna
rückständigen Unterhalt gibt es nicht, wenn dieser nicht bereits rechtzeitig mit inverzugsetzender Wirkung eingefordert wurde.
Grundsatz: Unterhalt ab schriftl. Aufforderung zu zahlen oder Auskunft zu erteilen.
Außerdem stehen die Ansprüche derzeit der UVK zu.
Am 18. Juli 2008 um 15:42 Uhr
@ susanna Nachtrag
die Großeltern theoretisch ja, aber nur alle 4 Großeltern gemeinsam und anteilig, also auch Ihre Eltern haften.
Am 18. Juli 2008 um 18:39 Uhr
Mein Mann ist vor ca. 2 1/2 Jahren ausgezogen und hat das erste Jahr der Trennung beà seinen Eltern gewohnt, danach hat er eine eigene Wohnung bezogen und unser Konto geschlossen. Er hat mir bei der Trennung zugesagt die laufenden Kosten u. a. Kosten für eine Ausbildung, die ich dann angefangen habe zu übernehmen. Nun habe ich gestern eine Mahnung über ausstehende Lehrgangskosten in Höhe von 2.500,- € bekommen, aus der hervorgeht, dass er seit er unser Konto geschlossen hat nicht mehr gezahlt hat.Habe ich eine Chance diesen Betrag von Ihm einzufordern? Ich habe die Zusage von Ihm schriftlich.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Am 21. Juli 2008 um 09:24 Uhr
@ sabine
schwer zu sagen, ob sich dies neben der Frage zum Unterhalt regeln läßt. Einzelheit sollte ein Fachanwalt prüfen.
Am 1. August 2008 um 16:31 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin deutscher Staatsbürger und seit 1999 mit einer Indonesierin verheiratet (in Deutschland geheiratet). Lebte und arbeitete in Indonesien, habe aber seit langen keine Aufenthaltsgenehmigung mehr für Indonesien und lebe und arbeite nun wieder in Deutschland. Unsere Ehe hat meine Frau erst 2005 in Indonesien gemeldet (nicht wie vorgeschrieben innerhalb eines Jahres nach Eheschliessung). Meine Ehefrau betreibt nun SMS – Terror und droht auf verschiedene Art und Weise, wenn ich Sie nicht finanziell unterstuetze (Sie hat zwei Kinder, beide nicht von mir. Wie ist die rechtliche Lage, wie muss ich vorgehen, um die Scheidung einzureichen?
Fuer Ihre Ratschlaege waere ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Gruessen,
Oliver
Am 4. August 2008 um 10:56 Uhr
@ oliver
Sie können ein Scheidungsverfahren in Deutschland einreichen, aber es wird sehr langwierig und problematisch werden. Wenn Ihre Frau dann einen deutschen RA beauftragt, kann die Unterhaltsfrage natürlich virulent werden.
In diesen Fällen ist es oft hilfreich, der Frau eine Art Abfindung für den Fall der rechtskräftigen Scheidung anzubieten, damit sie an dem Verfahren mitwirkt.
Am 4. August 2008 um 15:16 Uhr
Vielen Dank für Ihre Auskünfte. Hier ergeben sich noch folgende Fragen: Wenn ich nun nichts unternehme, wird meine Frau vermutlich den ersten Schritt einleiten. Bin ich dann für die Zeit ab der Trennung rückwirkend unterhaltspflichtig (wie wird der Unterhalt zwischen Deutschland und Indonesien errechnet)? Meine Frau hatte bereits mehrmals Jobangebote, welche sie jedoch alle wegen vermeintlich zu geringer Bezahlung ablehnte. Meine Frau drohte in den letzten Jahren immer wieder mit Scheidung, wie ist der Sachverhalt wenn nun sie die Scheidung einreicht? Seit dieser Zeit blieb meine Frau nur des Geldes wegen (welches sie mit beiden Händen zum Fenster hinaus warf) mit mir zusammen. Ich bitte Sie nochmals herzlichst um eine Auskunft. Vielen Dank, Oliver
Am 4. August 2008 um 16:21 Uhr
@ oliver
rückwirkend gibt es keinen Unterhalt. Unterhalt erst an Inverzugsetzung, wozu die Aufforderung ausreicht, Auskünfte über Einkommen und Vermögen zu machen.
Wie der Unterhalt im Verhältnis zu Indonesien konkret zu berechnen ist kann ich nicht sagen, lesen Sie aber dies:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/05/28/unterhaltsberechtigter-lebt-im-ausland-unterhaltsverpflichteter-im-inland-2/
Am 5. August 2008 um 18:59 Uhr
nochmals herzlichen Dank für Ihre Auskunft, Sie haben mir erst einmal sehr weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüssen, Oliver
Am 10. August 2008 um 09:23 Uhr
Hallo,
Ich bin noch mit einer Frau aus der Ukraine verheiratet. Im September 2008 werden es drei Jahre sein. Ihr Aufenthaltstitel ist bis Juni 2009 befristet. Sie hat die eheliche Wohnung am 6.07.08 verlassen und hält sich nach meinem letzten Kenntnisstand in der Ukraine auf. Mir wurde von ihrem Anwalt eine Kontaktsperre auferlegt. Außerdem verklagt sie mich auf Unterhalt in abwegiger Höhe und Dauer. Dazu will sie die Ehe formal verlängern, um eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erlangen. Zu allem Überfluss plädiert sie auf Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit.
Ich habe die Scheidung eingereicht und werde anwaltlich vertreten.
Ist eine Beschleunigung der Scheidung, womöglich eine Scheidung in Abwesenheit möglich ? Ist ein Unterhaltsanspruch rechtens, wenn meine Frau nicht nach Deutschland zurückkehren sollte ?
Am 11. August 2008 um 09:54 Uhr
@ oli
diese Fragen müssen Sie bitte mit Ihrem Anwalt diskutieren.
Am 12. August 2008 um 21:21 Uhr
Hallo, Herr von der Wehl,
ich habe am 22.9.03 in Jordanien einen Jordanier geheiratet, dann haben wir einen Antrag auf Ehezusammenführung gestellt der in Bayern abgelehnt wurde, als er das erfuhr hat er sich abgesetzt, da wurde mir klar das er nur eine Scheinehe wollte, ich weiß nicht wo er sich aufhält, zuletzt wohl in Tschechien, kann ich die Ehe aufheben lassen und wer trägt die Kosten ich bekomme nur Bafög.
Danke im Vorraus für ihre Antwort
Am 13. August 2008 um 10:25 Uhr
@ jessica
das wird schwierig und ist nicht hier über den Blog zu lösen. Sie müssen einen Fachanwalt aufsuchen.
Am 13. August 2008 um 11:19 Uhr
Können Sie mir einen empfehlen ich wohne in Berlin Danke
Am 13. August 2008 um 11:35 Uhr
@ jessica
ich habe in Berlin rumtelefoniert, aber niemanden gefunden.
Die Sache ist schwierig und aufwändig und muß mit PKH abgewickelt werden. Da reißen sich die Anwälte nicht drum. Ich hab mein möglichtes getan – sorry.
Am 13. August 2008 um 11:46 Uhr
Danke für Ihre Mühe kann ich mich nicht wenigstens scheiden lassen wenn eine Aufhebung zu kompliziert ist?
Am 13. August 2008 um 12:00 Uhr
@ jessica
wenn Sie den Aufenthaltsort Ihres Mannes ausfindig machen können, finde ich auch einen Anwalt für Sie, der Ihnen hilft.
Am 14. August 2008 um 11:06 Uhr
Hallo Herr Anwalt,
eine kurze Frage: wir sind beide Deutsche, leben in Indonesien seit 6 Jahren, zwei gemeinsame Kinder 1 und 3 Jahre alt. Ich moechte mich scheiden lassen und zurueck nach Deutschland (oder Spanien).
Mein Mann hat in Indonesien den Expat-Geschaeftsfuehrerposten und tobt, droht mir, dass er dann keinen Pfennig fuer mich/die Kinder zahlen und ‚untertauchen‘ will.
Auf dieser Basis kann ich nun schon gar nicht bei ihm bleiben. Bin echt am Ende und habe keine Kraft mehr. Wie weiter vorgehen?
Am 14. August 2008 um 15:02 Uhr
@ isabella
die Drohung ist nicht ernst zu nehmen. Wenn Sie wieder in Deutschland sind, beauftragen Sie einen Anwalt vor Ort.
Am 6. September 2008 um 00:48 Uhr
Hallo,
nochmal eine Frage zu meinem aktuellen Fall:
Meine – leider Nochehefrau – gibt an, um vollen Trennungs- sowie nachehelichen Unterhalt zu erlangen, dass sie über Jahre wegen einer – noch, von einem Arzt hier in Deutschland zu attestierenden – psychischen Krankheit, wegen, ebenfalls noch zu beweisenden, körperlichen Ãœbergriffen von mir, leidet. Es gab solche Ãœbergriffe einfach nicht.
Wie lange maximal kann ein solches Attest ausgestellt werden ? Muß sie sich periodisch beim Arzt, zwecks Überprüfung der Diagnose melden ? Kann überhaupt ein solches Attest über mehrere Jahre ausgestellt werden ?
Danke
Oli
Am 25. September 2008 um 21:13 Uhr
Hallo. ich und mein mann sind griechische staatsbürger die in Deutschland leben. Nachdem ich mich von ihm getrennt habe und die scheidung eingerreicht habe hat er mein kind nach griechenland entführt, Vom deutschen gericht in Nürnberg habe ich das vorläufige sorgerecht bekommen. Er hat in Griechenland nachdem er das kind entführt hat auch das vorläufige sorgerecht erhalten. Was nun ???
Am 26. September 2008 um 14:01 Uhr
@ giorgia
das ist ein schwieriger und komplizierter Fall, der nicht über dieses Forum zu lösen ist.
Tut mir leid
Am 3. Oktober 2008 um 16:56 Uhr
Hallo,
eine allgemeine Frage, wenn eine einstweillige Anordnung beantragt wird, muß deren Begründung immer mit einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht werden oder muß diese Versicherung durch einen Anwalt beim Gericht beantragt werden ?
Danke
Am 4. Oktober 2008 um 11:32 Uhr
Als Begründung reicht eine eigenhändig selbstverfasste eidesstattliche Versicherung. Ein Anwalt muß nicht zwingend hinzugezogen werden
Am 4. Oktober 2008 um 13:28 Uhr
@ oli
in Eilverfahren werden idR keine Beweise erhoben, darum muss man seine Behauptungen mit der eV glaubhaft machen. Diese formuliert der Anwalt und der MDT unterschreibt sie.
Wenn man keinen Anwalt hat, muss man sie selbst formulieren.
Am 8. Oktober 2008 um 16:28 Uhr
Danke erstmal, Hr. Schick und Hr. von der Wehl,
also ist eine eV zur Glaubhaftmachung der Begründung zwingend erforderlich. So habe ich Ihre Antworten jedenfalls verstanden. Nur noch eine Frage, bin Laie, was ist der MDT ?
Oli
Am 8. Oktober 2008 um 16:33 Uhr
@ oli
MDT = Abkürzung für Mandant.
Ohne eV wird die eA nichts und ohne Anwalt meist auch nicht.
Am 9. Oktober 2008 um 10:21 Uhr
Noch eine weitere Frage, ist der Anwalt Stefan R. aus Hamburg bekannt und ob irgentwo Fälle vor einem Familiengericht mit seiner Vetretung einer/s Mandantin/Mandant zu finden sind ?
Oli
Am 9. Oktober 2008 um 11:05 Uhr
@ oli
bitte hier keine Namen. Dieser RA ist mir nicht bekannt.
Am 10. Oktober 2008 um 15:20 Uhr
Hallo,
meine Nochehefrau, früher aus Mittelamerika, seid 2007 Deutsche, hat sich von mir ohne Ankündigung getrennt, ist verschwunden und hat unseren 3 Jährigen, ebenfalss ohne Vorinfo mitgenommen. Der Aufenthaltsort ist mir nicht bekannt.
Wir haben dass normale, eheliche Sorgerecht.
Darf Sie das? Was kann das für Konsequenzen für sie haben?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Am 11. Oktober 2008 um 20:53 Uhr
Hallo,
Ich Deutscher,meine Nochehefrau Thailaenderin, ein minderjaehriges Kind
(nur deutscher Pass, bei mirin Deutschland lebend)
seit 9 Jahren verheiratet, Ehevertrag mit Guetertrennung und Auschluss von nachehelichen Unterhaltszahlungen und Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Ich lebe in Deutschland, meine Ehefrau in Thailand. Beide nicht berufstaetig.
Ehe wurde fast 9 Jahre in Deutschland gelebt ,seit 6 Monaten getrennt.
Folgende Fragen:
1) Unterhalt: Wer muss wem etwas zahlen? Gibts es zwischen thailand und deutschland moeglichkeiten die ansprueche auch durchzusetzten.
Gibts es Anprueche fuer rueckwirkenden Unterhalt seit trennung ?
2) Scheidung in Abwesenheit
ist dies in Deutschland moeglich und wie lange dauert das Verfahren. Ist nach 3 Jahren Trennung ueberhaupt die Anwesenheit beider Ehepartner beim gerichtstermin noch noetig ?
MfG
Am 12. Oktober 2008 um 15:33 Uhr
@ max
wenn wir von der Wirksamkeit des Ehevertrages ausgehen (etwas unklar) schuldet die Mutter Kindesunterhalt, wenn sie leistungsfähig wäre (wohl nicht)
Natürlich kann man Unterhalt auch im Ausland durchsetzen.
Wenn beide sich einig sind, müßte die Frau aus Thailand nicht anreisen. Ein Gerichtstermin ist aber unabdingbar.
Am 12. Oktober 2008 um 15:51 Uhr
@ jens
Lassen Sie eine Strafanzeige wegen Kindesentführung anwaltlich prüfen.
Am 21. Oktober 2008 um 18:10 Uhr
Sehr geehrter RA von der Wehl
Eine Frage zum Unterhalt !!
Meine Freundin, seit Januar getrennt lebend bekommt von Ihrem Noch Ehemann ( arbeitet für eine Deutsche Firma in China und ist auch noch in Deutschland gemeldet ) Unterhalt für die beiden Kinder. Sie selber ist berufstätig. Allerdings Zahlt er nur das was er für richtig hält, also nach lust und laune. Unsere Frage wäre jetzt , was kann man tun damit das Geld fließt was Ihr zu steht denn es besteht die Gefahr das er versucht in China unterzutauchen.
Vielen Dank und freundliche Grüße Thomas
Am 22. Oktober 2008 um 09:34 Uhr
@ thomas
die Mutter hat Anspruch auf einen Titel. Diesen kann der Vater (jedenfalls in Deutschland) kostenfrei beim Jugendamt erstellen lassen. Er kann auch von einem Notar erstellt werden.
Wenn er den Titel nicht überreicht, muss er verklagt werden. Ist auch bei Auslandsaufenthalt kein Problem.
Am 22. Oktober 2008 um 11:44 Uhr
Vielen Herzlichen Dank Herr Rechtsanwalt von der Wehl, sie haben uns damit schon ein ganzes stück weitergeholfen.
Alles gute und freundliche Grüße Thomas
Am 29. Oktober 2008 um 13:30 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
ich lebe seit fast 10 Jahren mit meinem Mann in Malta. Wir sind beide Deutsche. Seit Februar 2006 leben wir getrennt und die Scheidung wurde am 01.07.2007 beim Amtsgericht Schöneberg vom Anwalt eingereicht. Wir beide haben der Ehescheidung zugestimmt. Die Einigung über die Ehescheidungsfolgen ist abgeklärt. Jetzt geht es nur noch um den VA. Alle notwendigen Unterlagen wurden von mir eingereicht, jedoch nicht von meinem Mann (persönliche Papiere verloren, keine Zeit usw.).
Nach unserer Trennung haben wir unser gemeinsames Haus hier in Malta verkauft und jeder hat seinen Anteil erhalten. Ich möchte mir Mitte Dezember wieder eine Immobilie in Malta zulegen. Mein Notar aber meint, solange mein Mann und ich nicht geschieden sind, wird ihm die Hälfte dieser Immobilie gehören. Dies möchte ich natürlich vermeiden. Gibt es da eine Lösung, die Sie vorschlagen können.
Vielen Dank
Silke
Am 29. Oktober 2008 um 14:21 Uhr
@ silke
nach welchem Recht sollte Ihrem Mann 1/2 des Hauses zustehen?
Jedenfalls nicht nach dem Deutschen Recht! Das maltesische Recht ist ja bekanntlich sehr skurril, da es dort Ehescheidungen gar nicht gibt.
Eine Abtrennung des VA-Verfahrens wird kaum möglich sein und damit wird auch eine Beschleunigung des Verfahrens schwierig.
Der Notar muss doch eine Lösung kennen…..erst mieten, dann kaufen etc.
Am 30. Oktober 2008 um 16:48 Uhr
Sehr geehrter RA von der Wehl,
Meine Ehefrau wird seit 1,5 Jahren vermisst.
Darf ich rein theoretisch wieder heiraten? Wie kann ich mich von meiner verschollenen Ehefrau scheiden lassen? Ist das möglich, obwohl wir noch nicht 3 Jahre „getrennt“ leben ?
Über Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus,
Karl
Am 30. Oktober 2008 um 17:18 Uhr
@ karl
ohne geschieden zu sein oder ohne das Ihre Frau für tot erklärt wurde, dürfen Sie nicht wieder heiraten.
Eine Scheidung ist – unter erschwerten Bedingungen – möglich, mit öffentlichen Zustellungen.
Am 5. November 2008 um 04:49 Uhr
Ich bin Deutscher, meine Frau Filipina. Wir haben in Deutschland geheiratet und hier auch einen Ehevertrag abgeschlossen, aber nie in Deustchland gewohnt (nur auf den Philippinen). Auf den Philippinen gibt es aber keine Scheidung (katholisches Land). Zwei Fragen:
1) Koennen wir uns trotzdem nach deutschen Recht scheiden lassen, wenn beide Partner dem zustimmen?
2) Was ist in dem Fall, dass einer der beiden Partner einer Scheidung nicht zustimmen sollte?
3) Falls ich wieder einen Wohnsitz anmelden sollte (z.B. Zweitwohnsitz), kommt dann wieder deutsches Recht zur Geltung?
Vielen Dank!
Am 11. November 2008 um 13:45 Uhr
Hallo,
meine Frau wirft mir „körperliche Ãœbergriffe“ innerhalb der Ehe vor, die nachweislich nicht stattgefunden haben. Damit begründet sie im laufenden Unterhaltsstreit ihre Bedürftigkeit. Falls sie vor Gericht eine falsche eV abgeben sollte, erwäge ich sie wegen Verleumdung zu verklagen. Hat dies Erfolg ?
Am 11. November 2008 um 14:53 Uhr
@ oli
der Erfolg hängt maßgeblich von der Beweisbarkeit ab und wie wollen Sie etwas positiv beweisen, was nicht stattgefunden haben soll? Sehr schwierig.
Am 12. November 2008 um 10:41 Uhr
Erstmal danke, Hr. von Wehl. Entschuldigen Sie die Nachfrage, aber die bloße Glaubhaftmachung durch eine eV vor Gericht ist doch schon eine Verleumdung, oder nicht ? Außerdem habe ich ein Polizeiprotokoll, dass diese „körperlichen Ãœbergriffe“ einwandfrei widerlegt.
Am 12. November 2008 um 11:14 Uhr
@ oli
ich will Ihnen nichts ausreden, sonder nur auf das Problem einer Beweisbarkeit hinweisen. Die Entscheidung müssen Sie selbst treffen.
Am 17. November 2008 um 17:53 Uhr
Hallo, ich lebe seit meiner Heirat vor 19 Jahren als Hausfau mit meinem Mann und 2 Kindern in Frankreich und wir sind alle deutsche Staatsbürger. Im Falle einer Trennung möchte ich mit meiner minderjährigen Tochter wieder nach Deutschland zurückkehren. Mein bald volljähriger Sohn will in Frankreich studieren. Muss ich mich nach französischem Recht scheiden lassen, wie mein Mann mich zwingen will? Kann diese Ehe auch in Deutschland geschieden werden? Und kann ich mit meiner Tochter überhaupt Frankreich verlassen oder brauche ich dazu die Einwilligung meines Mannes? Ziemlich verunsichert, wie wohl alle, die sich an Sie wenden… Lieben Dank!
Am 18. November 2008 um 13:01 Uhr
@ ulrike
ich habe ihren Fall nicht in allen Details prüfen können. Ich bin aber der Meinung, dass sie sich in Frankreich – allerdings nach deutschem Recht – scheiden lassen können. Sie können auch vor einem deutschen Gericht – und hier wäre es obwohl das Amtsgericht Berlin Schöneberg – scheiden lassen.
Welche Vorteile eine Scheidung nach deutschem Recht für sie hätte, begann ich im Moment nicht beurteilen.
Wenn Sie den Wohnort der Familie verlassen und nach Deutschland ziehen braucht die Problematik auf, dass dem Vater einerseits der Umgang mit der Tochter wesentlich erschwert wird, andererseits die Mutter aber auch nicht an einem Ort festgehalten werden kann. Sollte der Vater ein Gerichtsverfahren insofern einleiten, werden beide Argumente gehört und vom Gericht gegeneinander abgewogen.
Am 19. November 2008 um 22:32 Uhr
Hallo, vielen Dank dafür, dass Sie so schnell reagiert haben. Allerdings kann ich nicht widerstehen, nachzufragen…
Gibt es für mich (Deutsche mit Wohort in Frankreich) die Wahl, nach welchem Recht (deutschem oder französischem ) ich geschieden werde? Ist das nicht wohnortabhängig: Lebensmittelpunkt in Frankreich also nach französischem Recht, wie mein Mann mir das weismachen will, da er sich nach französischem Recht geringere Leistungen verspricht?
Tausend Dank nochmals
Am 20. November 2008 um 10:29 Uhr
@ ulrike
ein Wahlrecht gibt es allenfalls dann, wenn es in einem notariellen Vertrag vereinbart wird. Ansonsten gilt das internationale Privatrecht. Ich will es Ihnen an einem Beispiel deutlich machen, welches bei uns häufig vorkommt. Beide Eheleute sind türkische Staatsbürger und leben seit 20 Jahren in Deutschland. Für die Scheidung dieser Eheleute gilt, dass das deutsche Familiengericht zuständig ist, allerdings die Scheidung nach türkischem Recht vor dem deutschen Gericht durchgeführt wird.
So müsste es auch bei ihnen laufen. Sie können sicherlich die Scheidung vor einem französischen Gericht beantragen, dieses Gericht wird aber deutsches Recht anwenden müssen.
Am 25. November 2008 um 20:22 Uhr
Ich bin Deutscher und habe in Las Vegas eine Amerikanerin geheiratet. Ich bin wider nach Deutschland zurück und meine Frau ist in Amerika geblieben. Ich möchte mich scheiden lassen kann aber meine Frau nicht dazu bewegen die (Scheidungspapiere bzw. die Einwilligung zur Scheidung) zu unterzeichnen. Alles was ich ihr per post schickte kam entweder ungeöffnet zurück oder ohne jeglicher Reaktion.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten?
Am 26. November 2008 um 12:24 Uhr
@ klaus
Sie können eine Scheidungsklage in Deutschland anhängig machen. Diese Klageschrift wird Ihrer Frau in den USA zugestellt und sie muss eigentlich darauf reagieren.
Am 4. Dezember 2008 um 17:06 Uhr
Ich bin Deutsche und mein Mann kommt aus Niegeria,wir haben in schweden geheiratet. Wir sind seit zwei Jahren verheiratet haben aber noch nicht zusammen gelebt mein Mann wahr Asylbeweber und ist durch einer Straftaht zwei Monate nach unserer Hochzeit ins Gefängnis gekommen und wurde darauf hin aus Deuschland Ausgewiesen und darf neun Jahre nicht mehr nach Deutschland zurück kommen wir haben keinen kontackt mehr seid ungefähr ein Jahr und sechs Monaten ich habe keine Adresse und keine telefonnummer von ihn. Was kann ich tut denn ich möchte mich gerne scheiden lassen
Am 5. Dezember 2008 um 10:22 Uhr
@Daniela
das wird nicht einfach. Theoretisch ist es möglich, dass sowohl der Scheidungsantrag, als auch die Ladung und letztlich das Urteil öffentlich zugestellt werden. Bevor das Gericht aber die öffentliche Zustellung anordnet, verlangt es umfangreiche Recherchen zu dem Aufenthaltsort des Antragsgegners. Das alles muss zudem dokumentiert werden. So wird von den Gerichten verlangt, dass der Antragsteller mit den Verwandten, Bekannten, letzten Arbeitgebern, der Polizei, der Staatsanwaltschaft usw. Kontakt aufnimmt und versucht herauszubekommen, wo der Antragsgegner sich aufhält. Die Recherchen werden auch im Ausland erwartet.
Am 8. Dezember 2008 um 21:02 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich haben in Deutschland geheiratet – er ist aus Samoa und ich Deutsche. Allerdings befinden wir uns beide nicht mehr in Deutschland und möchten auch nicht dorthin zurück, da es ja auch sehr viel kosten würde. Ich bin in Neuseeland und er wird auch für drei Monate hier sein (allerdings in einer anderen Stadt) und dann wieder nach Samoa zurück kehren. Wir leben seit ca. 4 Monaten getrennt. Wie kann eine Scheidung in diesem Fall ablaufen? Ist das über Umwege per deutschem Recht möglich, ohne dass wir nach Dtl. fliegen müssten oder kann eine Scheidung auch in Neuseeland abgeschlossen werden? Ich habe dazu leider noch keine Informationen gefunden. Ãœber eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Kim
Am 9. Dezember 2008 um 09:33 Uhr
@ kim
ob eine Scheidung in Neuseeland durchgeführt werden kann, kann ich im Moment nicht beurteilen. Das hängt auch davon ab, wie lange sie gemeinsam in Neuseeland gelebt haben. Eine Scheidung in Deutschland ist sicherlich möglich, allerdings nicht ohne Anwesenheit der Parteien.
Am 13. Dezember 2008 um 15:30 Uhr
Hallo,
ich bin per eA zu Unterhaltszahlungen verpflichtet worden. Im Januar 2009 ist ein Unterhaltsprozess anhängig. Derzeit zahle ich den Unterhalt auf ein deutsches, auf den Namen meiner Nochehefrau eingerichtetes, Konto. Da ich nicht weiß und auch nicht wissen darf, wo sich meine Frau derzeit befindet – es wurde vor Gericht nur eine c/o Adresse in D angegeben, die nach meiner Meinung eine Scheinadresse darstellt – habe ich damit arge Probleme. Könnte sein, dass Sie schon wieder in die Ukraine abgehauen ist. Ist dies alles überhaupt rechtens ?
Oli
Am 15. Dezember 2008 um 15:44 Uhr
@ oli
Der Kindesunterhalt ist unabhängig von dem Aufenthaltsort der Kindesmutter zu zahlen. Ich weiß nicht, inwieweit sie verpflichtet sind auf das angegebene Konto zu zahlen, ansonsten würde ich raten, die Zahlungen an den gegnerischen Rechtsanwalt zu erbringen.
Am 15. Dezember 2008 um 16:15 Uhr
Danke. Ich spreche hier nicht von Kindesunterhalt, sondern nur von Zahlungen an meine Nochehefrau. Meine Frage richtete sich auch eher an die Rechtmäßigkeit, Zahlungen auf ein Konto einer – jedenfalls für mich – unauffindbaren Person, die derzeit keinen amtlichen Wohnsitz in D unterhält und aufgrund einer noch gültigen AE zwischen der UA und D hin und her reisen kann, wie es ihr grade in den Kram passt. Und was würde es bringen, die Zahlungen an den gegnerischen Anwalt zu erbringen ? Der weiß ganz sicher, wo sie sich wirklich aufhält.
Am 15. Dezember 2008 um 17:30 Uhr
@ oli
Sie haben Recht, wenn Ihre Frau in der Ukraine lebt, wäre der Unterhaltsanspruch möglicherweise geringer. Auf der anderen Seite ist es dem Unterhaltsgläubiger nicht zu untersagen, zwischen 2 Ländern zu pendeln. Stellt sich die Frage, inwieweit Ihre Frau eine Erwerbsobliegenheit hat und in wie weit dies den Unterhaltsanspruch beeinflusst und inwieweit sie dieser Erwerbsobliegenheit durch die Reisen überhaupt nachkommen kann.. Diese Problematik wird aber ihr Anwalt sicherlich geprüft haben.
Am 16. Dezember 2008 um 00:00 Uhr
ich habe eine sehr wichtige frage:ich lebe von meinem noch Ehemann getrennt und zwar ich in spanien und er in frankreich (er ist franzose)wir leben seit juli 2008 getrennt ich habe von frankreich einen titel das er mir 100.- euro im monat zahlen muss fuer das 4 jaehrige kind,aber er zahlt nicht…was muss ich tun??einen anwalt kann ich mir nicht leisten und auch mein neuer lebenspartner kann die anwaltskosten nicht zahlen von dem ich auch im 7 monat schwanger bin…muss er meine anwaltskosten tragen??…vielen dank…anastasiya
Am 16. Dezember 2008 um 14:34 Uhr
Nochmals danke. Mein Anwalt hat diese Reisen, die in Ãœbrigen auch während der gemeinsamen Ehezeit im Ãœbermaß getätigt wurden, bereits in diversen Schriftsätzen – sowohl an den gegnerischen Anwalt, als auch an das zuständige Gericht – angemahnt. Was die, ohne Frage bestehende, Erwerbsobliegenheit meiner Nochehefrau angeht, hat sie diese umgangen, da sie sich angeblich in engmaschiger psychatrischer Behandlung wegen „Schweren Belastungen innerhalb der Ehe“ und, immer noch nicht nachgewiesenen „Körperlichen Ãœbergriffen“ innerhalb der Ehe befinden soll und derzeit nicht erwerbsfähig sein soll. Ein Attest darüber liegt vor und wurde von meinem Anwalt als „Gefälligkeitsattest“ angefochten. Wie so eine Behandlung mit den Reisen in die UA, die schon während einer solchen und auch weiterhin getätigt werden, vereinbar sein soll, ist mir und meinem Anwalt ein Rätsel. Ebenso, dass das Gericht ohne Einsichtnahme dieser Schriftsätze UND ohne Vorlage einer eV diesen Beschluss gegen mich erlassen hat. Nach meiner Meinung werde ich massiv betrogen und belogen.
Am 16. Dezember 2008 um 14:39 Uhr
@ anastasiya
Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, kann auch jeder Anwalt in Spanien den Titel in Frankreich vollstrecken lassen. Ob dafür staatliche Hilfen in Spanien in Anspruch genommen werden können, vermag ich nicht zu beurteilen. Sollte die Vollstreckung aber erfolgreich sein, wird der Vollstreckungsgegner auch die Kosten zahlen müssen.
Am 16. Dezember 2008 um 23:05 Uhr
Na dann habe ich auch mal ne Frage und hoffe das diese nicht den Rahmen sprengt. Wie sieht es aus wenn eine Asiatin einen amerikanischen Soldaten heiraten will ? Wo bekommt man da die besten Informationen. Standesamt in D. Oder sollte man sich an die Army wenden. Wobei die wahrscheinlich keinen Ahnung vom deutschen Recht haben werden. Würde mich über einige kleine Infos freuen. Danke..
Am 17. Dezember 2008 um 12:16 Uhr
@Peter
Das tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen. Nicht einmal mit einem Ratschlag, wo möglicherweise Informationen zu erhalten sind.
Wenn beide derzeit in Deutschland leben würde ich allerdings vorschlagen, dass ein notarieller ihr Vertrag gemacht wird der u.a. auch festlegt, welches Rechtssystem für das Scheidungsverfahren zuständig sein soll.
Am 30. Dezember 2008 um 05:46 Uhr
Hallo,
nochmal eine Frage: Kann ich von meiner Ehefrau über meinen Anwalt bei Gericht, vielleicht sogar im anberaumten Unterhaltsprozess, eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung verlangen ?
Am 31. Dezember 2008 um 09:50 Uhr
@ oli
Das kommt darauf an, wofür die eidesstattliche Versicherung gedacht ist. Nicht zu jeder Aussage einer Partei in einem Prozess kann zur Glaubhaftmachung die eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Möglich ist es zum Beispiel in Stufenverfahren wegen Unterhaltes, indem in der 1. Stufe Auskunft verlangt wird und in der 2. Stufe die Versicherung der Wahrheit dieser Auskünfte verlangt werden kann.
Am 3. Januar 2009 um 18:42 Uhr
Erneut Danke. Die eV ist zur Glaubhaftmachung der Vorwürfe körperlicher Übergriffe der Gegenseite, die nachweislich nicht stattgefunden haben, gedacht. Nach meiner und meines Anwalts Auffassung würde eine eV der Gegenseite Prozessbetrug bedeuten. Noch eine Frage zum Unterhalt; wie kann es sein, dass ich Unterhalt nach deutschem Recht an eine Person zahlen muß, von der ich nicht wissen kann/darf (Kontaktverbot), wo sie sich überhaupt aufhält, die bei Gericht nur eine c/o Adresse angegeben hat, bis dato noch nicht offiziell in D gemeldet ist, sprich eine unauffindbaren Person ist ? Kann ich und macht es Sinn, Anträge zur Nachprüfung des derzeitigen Lebensmittelpunktes dieser Person, sowie das weitere Vorliegen einer bestehenden psychischen Krankheit, die eine derzeitige Erwerbsfähigkeit ausschließt, zu stellen ?
Am 5. Januar 2009 um 04:18 Uhr
Hallo Herr RA,
meine Fall:
wir sind beide Deutsche, leben in Indonesien.
Ich will mich scheiden lassen, wir haben 2 Kinder (1 und fast 3 Jahre alt). Wir sind vor 6 Jahren nach der Heirat nach Indonesien gezogen, als er eine Expat Stelle antrat. Meinen festen Job habe ich damals aufgegeben.
Habe diese Entscheidung zur Trennung immer wieder herausgezoegert, aber jetzt wurde mein Mann handgreiflich und hat mich geschlagen. Das ist fuer mich unverzeihlich.
Er droht, mir nichts zu zahlen. (Er verdient 12.000 Euro netto monatlich, keine anderen Kosten wie Haus oder Auto, da Expatvertrag), ich habe einen Job angenommen und verdiene ca 1000 Euro monatlich.
Mein Mann hat alleinige Uebersicht und Zugang ueber die Konten. Den Reisepass vom Baby hat er im Tresor eingeschlossen. Allerdings, was er nicht weiss, ich habe eine Kopie seines Arbeitsvertrages gemacht.
Es ist hier ziemlich schwer, einen deutschen Anwalt zu finden, der eine Scheidung nach deutschem Recht ermoeglichen kann.
Ich moechte so schnell wie moeglich ausziehen und das Sorgerecht fuer die 2 Kinder. Wenn moeglich, moechte ich erst mal in Indonesien bleiben, da ich hier meinen Job habe und auch 2 guenstige Nannies, die auf die Kinder aufpassen koennen. In Deutschland haette ich erst einmal nichts und muesste von vorne anfangen. Mein Sohn wird 2011 eingeschult, dann wuerde ich wahrscheinlich schon vorher nach Europa zurueckgehen.
Meine Fragen:
1) Koennten Sie mich von Deutschland aus vertreten?
2) Koennen wir nach deutschem Recht in Jakarta geschieden werden?
3) Kann ich die Kinder behalten?
4) Muss er mir und den Kindern Unterhalt zahlen?
Vielen, vielen Dank,
Caty
Am 5. Januar 2009 um 10:41 Uhr
@ oli
eine eidesstattliche Versicherung zu diesen Sachverhalt werden Sie nicht verlangen können. Im Gerichtstermin hätte verlangt werden können, dass die Partei verteidigt wird, was aber von den Richtern regelmäßig nicht gemacht wird.
Die Frage des Unterhaltes ist bei einem Kontaktverbot unabhängig davon, ob sie wissen, wo die Unterhaltsgläubigerin gelebt.
Mir scheint, Sie Unterhaltsgläubigerin taktiert recht raffiniert bezw. ist anwaltlich sehr gut vertreten. Es wird sehr schwer, dagegen erfolgreich vorzugehen.
Am 6. Januar 2009 um 10:36 Uhr
@ caty
Die Frage einer Scheidung und die Unterhaltsfrage wird sich nach deutschem Recht richten. Ich kann derzeit nicht abschließend beurteilen, ob sie sich in Indonesien scheiden lassen können. Dazu fehlen mir einfach die Informationen über die Rechtssituation in Indonesien. Theoretisch ist es natürlich möglich.
Ihr Mann schuldet Ihnen sicherlich Unterhalt, sowohl für die Kinder als auch Betreuungsunterhalt für Sie selbst.
Ihre Vertretung kann ich aus zeitlichen Gründen derzeit leider nicht übernehmen. Es müsste sich allerdings in der nächsten Großstadt eine deutschsprachige Kanzlei finden lassen, in der auch ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt tätig ist.
Am 8. Januar 2009 um 08:42 Uhr
Vielen Dank fuer die Auskunft, Herr RA.
Inzwischen habe ich auch von einem in Indonesien ansaessigen Anwalt folgende Information erhalten:
„Es besteht die Moeglichkeit, das Scheidungsverfahren vor einem indonesischem Gericht durchzufuehren. Dann muss der Richter das indonesische internationale Privatrecht zugrunde legen, um die fuer den konkreten Fall massgebliche Rechtsordnung zu ermitteln. Aus praktischen Ueberlegungen liegt es nahe und besteht das Risiko, dass der indonesische Richter der Einfachheit halber indonesisches Recht anwenden wird. Das folgende Scheidungsurteil muesste dann in Deutschland anerkannt werden. Zustaendig fuer die Anerkennung waere das Amtsgericht Schoeneberg, soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben (§§ 606a, 606 ZPO Abs. 3, Abs. 2 S. 2 2. Fall ZPO). Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zustaendig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt.
Wir weisen darauf hin, dass ein grosses Risiko besteht, dass das indonesische Scheidungsurteil in Deutschland nicht anerkannt wird, weil nicht das deutsche sondern das indonesiche Recht angewendet wurde. Eine Anerkennung des indonesischen Scheidungsurteils muss jedoch in jedem Fall erfolgen, da es Auswirkungen auf das Sorgerecht Ihrer Kinder, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, das Namensrecht und Unterhaltsansprueche hat.
Aus Gruenden der Rechtssicherheit wuerden wir daher empfehlen, das Scheidungsverfahren in Deutschland durchzufuehren.“
Daher meine Frage an Sie: Wenn ich mich jetzt in den Flieger setze und mit den Kindern nach Deutschland fliege, weil mein Mann mich geschlagen hat und ich mich scheiden lassen will, mache ich mich dann damit der Kindesentfuehrung strafbar?
Ich wuerde die naechste Gelegenheit abwarten, in 2 – 3 Monaten. Ist eventuell dann der Tatbestand schon ‚verjaehrt‘?
Vielen Dank und beste Gruesse,
Caty
Am 8. Januar 2009 um 10:10 Uhr
@ caty
Zu einer Ausreise mit ihren Kindern möchte ich keinen abschließenden Rat geben. Dies müssen Sie selbst entscheiden. Natürlich besteht hier die Möglichkeit, dass ihr Mann eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung macht. Ob er damit etwas erreichen könnte, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Am 9. Januar 2009 um 01:32 Uhr
Vielen Dank fuer die Info, Herr RA!
Am 11. Januar 2009 um 16:53 Uhr
Hallo Herr RA,
ich habe im November 2007 in Ghana geheiratet, mein Mann hat immer noch kein Visum erhalten, ich denke darüber nach, mich scheiden zu lassen. Unsere Ehe wurde schon anerkannt, bin auch in Deutschland schon als verheiratet gemeldet. Mein Mann war noch nie in Deutschland, ich bin deutsche.
Möchte gern in Erfahrung bringen, wie es ablaufen wird, wenn ich mich scheiden lassen sollte. Muss ich dann für ihn aufkommen, Unterhalt? Muss ich dann noch mal nach Afrika um die Scheidung einzureichen? Da ich in Afrika geheiratet habe und mein Mann noch nie in Deutschland gewesen ist. Wir haben uns auch das letzte Mal im November 2007 gesehen. Seit Dezember 2008 ist unsere Ehe anerkannt, doch Visumsantrag läuft noch.
Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi
Am 12. Januar 2009 um 10:12 Uhr
@Steffi
Ich konnte in der Kürze der Zeit die Rechtslage nicht abschließend prüfen. Vorläufig bin ich der Auffassung, Sie können in Deutschland die Scheidung beantragen und das Scheidungsverfahren richtet sich nach deutschem Recht.
Diese Auskunft ist aber unter allen Vorbehalten und gegebenenfalls durch den beauftragten Rechtsanwalt zu überprüfen.
Ob Sie Unterhalt schulden, ist nicht ganz klar, in jedem Falle wäre es für Sie sicherlich negativer, wenn ihr Man erst einmal in Deutschland angekommen wäre.
Am 21. Januar 2009 um 06:22 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
erst mal meine Hochachtung und Respekt für Ihre Mühe in diesem Blog !!!
Meine (Deutscher) Frage bezieht sich auf eine Heirat in China (Chinesin) und die Rechtslage im Falle einer (hoffentlich nicht eintretenden) Scheidung.
Geplant ist, aus Gründen der Einfachheit, in China zu heiraten und dann in Deutschland zu leben.
Nun stellt sich uns die Frage, ob meiner Verlobten dadurch (Heirat in China) ein Nachteil zu einer Heirat in Deutschland (oder Dänemark) entstehen würde? Nach meinem Verständnis würde, nach erfolgter Anerkennung der Heirat in D, vollständig das deutsche Recht gelten und kein Unterschied mehr bestehen, isn’t it?
Wenn doch, wäre ein Ehevertrag hierbei sinnvoll?
Über eine kurze Antwort von Ihnen würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße
Mob Rules
Am 21. Januar 2009 um 10:35 Uhr
@ mob
Der Ort der Heirat spielt für die Frage, welches Recht wäre für das Scheidungsverfahren anzuwenden, keine Rolle.
Entscheidend ist entweder die Staatsbürgerschaft der Eheleute oder das Land, in dem das Ehepaar lebt. Wenn Sie als Ehepaar also in Deutschland gemeinsam leben, wird das deutsche Familienrecht für ein Scheidungsverfahren Anwendung finden.
Am 21. Januar 2009 um 17:13 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich werde versuchen, meinen Fall so kurz wie möglich zu schildern. ich war seit 1996 mit einem Sudanesen zusammen, den ich 2006 standesamtlich in D. geheiratet habe. Wir haben 4 gemeinsame Kinder, davon 3 in D. geboren. Im gleichen Jahr wollte er, dass seine Familie noch vor der Einschulung die Kinder kennenlernt und mich gebeten, für drei Wochen Urlaub im Sudan zu machen. Kurz vor dem Rückflug stellte ich erschreckender Weise fest, das mein Reisepaß und die der Kinder nicht mehr aufzufinden waren. Als ich ihn zur Rede stellte, teilte er mir mit, dass er beschlossen hatte, bis zur Geburt des vierten Kindes (10 Wochen) nicht mehr nach D. zu fliegen. Er selbst flog jedoch unter einem wichtigen Vorwand überraschender Weise nach 6 Wochen nach D. zurück und kam erst nach 4 Monaten wieder in den Sudan. Dies wiederholte sich nocheinmal. Weswegen aus meinem ursprünglich dreiwöchig geplannten Urlaub ein 1,5 jähriger Aufenthalt wurde. Ich habe in der Zeit nicht die Möglichkeit gehabt, an die Pässe heranzukommen. Ich habe mich mehrmals an die dt. Botschaft gewendet, die mir aber nicht weiterhelfen konnten, da der Sudan ein islamisches Land mit komplizierten Rechtsgrundlagen ist ( besonders für Frauen ). Ich habe nicht die Möglichkeit gehabt, ohne die Einwilligung meines Mannes auszureisen, da dieser persönlich am Flughafen anwesend sein muss.
Da ich ersteinmal nicht wusste, was ich tun sollte und zumindest die Erlaubnis meines Mannes hatte, Arbeiten zu gehen, habe ich ein Job-Angebot als DaF im Goethe-Institut wahrgenommen. Nach sechsmonatiger Arbeit musste ich jedoch eine Hospitation im Goethe-Institut in Kairo machen um für eine Ausbildung an diesem Institut im Sudan zugelassen zu werden. Mein Mann war erst nicht einverstanden aber ich ließ nicht locker und versuchte ihm die Wichtigkeit für unser zukünftiges Einkommen im Sudan zu verdeutlichen. Da das ein gutes Argument war, willigte er ein, und ich hatte zum ersten mal nach 1,5 Jahren wieder meinen Pass in der Hand, der angeblich verloren war. Zusätzlich betrachtete er unsere Kinder als Sicherheit, dass ich wieder zurückkommen würde. Als ich in Kairo war, habe ich sofort die Möglichkeit wahrgenommen, meine Familie zu kontaktieren und bin nach der Hospitation nach D. zurückgekehrt. Mein Mann hat zur Zeit keine Ahnung, wo ich mich aufhalte.
Nun meine Frage: kann ich mich in einem sogenannten Härtefallverfahren von ihm scheiden lassen, ohne mit ihm dabei in Kontakt treten zu müssen? Da er nicht wissen darf, wo ich mich aufhalte.
Ich bitte Sie eindringlichst um Rat und auch um Informationen, da ich mich diesbezüglich wirklich in einer extremen Notlage befinde.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela
Am 21. Januar 2009 um 17:26 Uhr
Guten Abend,
ich (Deutsche) lebe in Ruanda und möchte mich von meinem honduranischen Mann, der in Honduras lebt, scheiden lassen. Unsere Ehe wurde in Honduras geschlossen. Kann ich die Ehe von Honduras aus scheiden lassen, obwohl ich Deutsche bin und in Ruanda lebe? Wir haben zusammen in Honduras, Venezuela und Deutschland gelebt. Die Ehe ist in Deutschland registriert.
Am 22. Januar 2009 um 09:48 Uhr
@ manuela
ich befürchte, die Scheidung wird ein Problem werden. Ich gehe davon aus, dass ihr Ehemann im Sudan lebt. Möglicherweise liegen die Voraussetzungen einer Härtescheidung vor. Dennoch ist erforderlich, dass beide Parteien vor dem Familiengericht angehört werden. Dies muss nicht unbedingt im Beisein beider Eheleute geschehen, sondern beide können auch getrennt voneinander angeführt werden. Eine Scheidung, ohne dass ihr Mann daran beteiligt ist, ist nicht vorstellbar. Sicherlich wird man Ihre Anschrift und den Aufenthaltsort geheim halten können.
Wenn Ihr Mann an dem Scheidungsverfahren nicht mitwirkt, wird es sehr problematisch.
Am 22. Januar 2009 um 09:51 Uhr
@ gabrielle
Ob Sie sich in Honduras scheiden lassen können, kann ich nicht beurteilen. Sicherlich ist eine Scheidung in Deutschland möglich, auch wenn Sie hier derzeit keinen Wohnsitz haben. Zuständig wäre das Gericht in Berlin Schöneberg. Ich habe auf meiner Webseite ein paar Informationen zusammengestellt, welche sie hier lesen können.
http://www.ehescheidung24.de/Scheidung%20und%20Ausland/Online-Scheidung-Ausland
Am 27. Januar 2009 um 17:24 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Vielen Dank erst mal, für Ihre Antwort. Möchte Ihnen gerne noch zwei Fragen stellen. Die erste ist: Unsere Ehe wurde ja schon in Deutschland anerkannt, wenn ich mich jetzt von meinem Mann scheiden lassen sollte, muss ich damit rechnen, das ich Ärger mit den Behörden bekomme könnte, weil die vielleicht davon ausgehen werden, das ich nur eine Scheinehe geführt habe oder führen wollte? Des weiteren würde mich interessieren, wie es laufen würde, wenn ich mich jetzt nicht von meinem Mann trenne und wir versuchen, nach langer Trennung wieder eine Beziehung aufzubauen und dann stellt sich heraus, das es zwischen uns nicht funktioniert und ich lasse mich dann erst scheide. Sie hatten mir ja schon mitgeteilt, das ich dann wahrscheinlich Unterhalt leisten müsste, aber mich würde interessieren, ob er dann überhaupt noch in Deutschland bleiben darf oder muss er dann zurück nach Afrika?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen und danke Ihnen vorab für Ihre Bemühung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi
Am 4. Februar 2009 um 15:00 Uhr
Hallo,
wie lange kann es bis zur Erstellung eines amtsärtzlichen Gutachtens dauern, wenn der Amtsarzt jetzt vom Gericht benannt wurde ? kann man darüber eine konkrete Aussage machen ? Und ist ein solches Gutachten anfechtbar ?
Oli
Am 4. Februar 2009 um 18:18 Uhr
@ oli
einen verbindlichen Zeitrahmen kann man dazu nicht machen. Das hängt von dem Gutachter, seiner zeitlichen Auslastung, dem Gericht und anderen Faktoren ab.
Anfechtbar in dem Sinne ist ein Gutachten nicht, allerdings kann man, wenn man konkrete Einwände vorbringt, unter Umständen erreichen, dass ein weiteres oder ein Obergutachten erstellt wird. Dafür reicht aber nicht, dass das Gutachten für einen selbst negativ ausgegangen ist.
Am 11. Februar 2009 um 14:58 Uhr
Hallo,
mein Freund (Brite) und ich (Deutsche, mit Wohnsitz in Deutschland) leben gemeinsam seit 3 Jahren in GB und möchten dieses Jahr im Ausland (evtl. Antigua, Bahamas oder Barbados) heiraten.
Nun frage ich mich, was wenn diese Ehe eines Tages nicht mehr funktionieren sollte (was wir beide natürlich nicht hoffen)? Wie und wo würde eine Scheidung eingereicht werden müssen? Sind wir dem Gesetz des jeweiligen Landes in dem die Ehe geschlossen wurde verpflichtet oder gilt deutsches oder englisches Recht?
Vielen herzlichen Dank,
Ela
Am 11. Februar 2009 um 17:52 Uhr
@ ela
wo und nach welchem Recht ihre noch zu schließende Ehe wieder geschieden werden müsste, kann ich derzeit absolut nicht beurteilen. Dies hängt davon ab, wo sie gemeinsam leben werden und zu welchem Land sie die engsten Beziehungen aufbauen. Als Deutsche können Sie sich allerdings immer in Deutschland scheiden lassen. Aber auch dann stellt sich die Frage, nach welchem Recht.
Am 22. Februar 2009 um 13:54 Uhr
Ich Deutscher leb getrennt von meiner Dänischen Frau.Ich will jetzt die Gütertrennng vollziehen um mir Eigentum zu kaufen.Geht das wenn Sie in Dänemark lebt?Kann der Notar Ihr die Unterlagen zu schicken?
Am 24. Februar 2009 um 14:19 Uhr
@ sean
Eine Gütertrennung kann nur mit gemeinsamen Entschluss vereinbart werden. Gegen den willen ihrer Frau werden Sie dies nicht durchsetzen können.
Da ich kein Notar bin kann ich nicht sicher beurteilen, ob die Beurkundung durch 2 Notare, einmal in Deutschland, einmal in Dänemark stattfinden kann. Sie sollten einen Notar vor Ort erfragen.
Am 22. März 2009 um 21:10 Uhr
Hallo,
folgende Situation stellt sich meiner Frau zur Zeit. Sie hat einen 10 jährigen Sohn mit in unsere Ehe gebracht. Sein Vater lebt in Neuseeland und ist von Beruf Zahnarzt und vertreibt zusätzlich noch für eine Firma
metallfreie Kronen und Implantate für die Zahnmedizin.
Die Unterhaltszahlungen für den kleinen kommen leider nur sehr sehr schleppend.
Zudem zahlt er auch nur den Mindestsatz nach deutschem Recht. Er hat zur Zeit noch ein Konto bei einer deutschen Bank. Auf dieses Konto hat meine Frau einen Titel über das Jugendamt erwirkt. Er hat vor kurzem das Konto gegen Null gemacht und zahlt seit November keinen Unterhalt mehr.
Aufgrund seiner von uns grob geschätzten monatlichen Einkommen nehmen wir an, daß unabhängig von den offenen Zahlungen, dem kleinen deutlich mehr Unterhalt zusteht. Die Frage stellt sich nun für uns, ob die Möglichkeit besteht Auskunft über seine Einkommen in Neuseeland zu erlangen und somit auch den zustehenden Unterhalt zu erwirken, sprich einen Titel, der sowohl in Neuseeland als auch in Deutschland seine Gültigkeit hat.
Dazu würde uns noch interessieren, wie aufwendig die Sache wäre und welche Kosten dann in einem solchen
Fall auf uns zukommen würden.
Über eine Rückmeldung zu dem Thema würde ich mich sehr freuen.
Vorab vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Gruß
Manni
Am 23. März 2009 um 09:51 Uhr
@ manni
es gibt offensichtlich bereits einen Titel, ansonsten könnte das Jugendamt nicht in irgendein Konto vollstrecken. Grundsätzlich sollte mit solch einem Titel auch im Ausland eine Vollstreckung möglich sein. Unter welchen Voraussetzungen dies für Neuseeland zutrifft, kann ich aber nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, dass sie tatsächlich einen Rechtsanwalt in Neuseeland beauftragen und diesen die Angelegenheit prüfen und die Vollstreckung durchführen lassen. Zu den Kosten kann ich nichts sagen.
Am 30. April 2009 um 13:03 Uhr
Hallo.
Habe mal eine Frage und zwar bin ich Deutsche und mit einem Algerier seit 2Jahren verheiratet.
Ich habe letztes Jahr im August die Scheidung beaantragt. Mein Noch ehemann ist aber im April 2008 gerichtlich ausgewiesen worden. und er darf auch nicht mehr einreisen, da ich die Scheidung eingerreicht habe. Wir haben auch keine Kinder.
Das gericht hat auch schon schriftlich versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen. Aber er reagiert auf gar nichts. Kann ich dann trotzdem geschieden werden.
Denn ich bin in einer neuen Beziehung und sehr glücklich. Und er hat mich gefragt ob ich ihn heiraten möchte. Deswegen brauche ich die Scheidung. Allerdings habe ich damals meinen noch Eheemann in Dänemark geheiratet.
Können Sie mir weiter weiter helfen.
Am 30. April 2009 um 15:57 Uhr
@ scherr
wenn sie die Scheidung beantragt haben, müssen Sie doch einen Anwalt haben.
Wenn hier deutsches Recht gilt, wovon ich ausgehe, könnte es, wenn ihr Mann gar nicht reagiert, schlimmstenfalls 3 Jahre dauern, bis die Frist, dass eine Ehe zwangsläufig als gescheitert gilt, abgelaufen ist, und die Scheidung ausgesprochen werden kann. Die Heirat in Dänemark spielt keine Rolle.
Am 2. Mai 2009 um 12:32 Uhr
Hallo
und Danke für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich einen Anwalt, aber der kann mir da keine genaue Antwort geben.Der sagt halt nur das ich jetzt einfach abwarten soll.
Warum es zu der Trennung gekommen ist war weil er zu mir in einem Streit am Telefon sagte , das er mich nur geheiratet hat um in Deutschland bleiben zu können und er mich jetzt nicht mehr braucht da er ja ausgewiesen wurde. Das ist doch dann eigentlich eine Scheinehe ODER? Somit kann doch eigentlich die Ehe aufgehoben werden ODER? Gruß Scherr
Am 4. Mai 2009 um 17:46 Uhr
@ scherr
eine Scheinehe ist dies sicherlich nicht und auch eine Scheinehe kann nicht einfach aufgehoben werden. Auch eine solche Ehe muss geschieden werden.
Am 17. Juni 2009 um 17:01 Uhr
Hallo,
ich bin Österreicher und habe mit einer Deutschen EX FREUNDIN ein Kind. Ich lebe wieder in Österreich und Sie mit dem Kind in Deutschland. Jetzt muss ich der ARGE meine Lohneinkünfte etc..bringen damit Sie das Betreuungsgeld für Sie berechnen können. Ich zahle für meine kleine Tochter gerne die 242 Euro aber für die Ex FREUNDIN sehe ich es nicht ein warum ich etwas zahlen sollte. Bitte um HILFE, danke!
Am 18. Juni 2009 um 09:32 Uhr
@ gogo13
Die Kindesmutter hat einen Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch resultiert aus § 1615 L BGB. Solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, ist dieser Anspruch uneingeschränkt und sobald das Kind älter als 3 Jahre ist, wäre im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der Anspruch auf Betreuungsunterhalt noch der Billigkeit entspricht und inwieweit die Kindesmutter zum Beispiel einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen muss.
Am 18. Juni 2009 um 13:10 Uhr
Erstmal vielen Dank!
Die Mutter geht einer Teilzeit nach und verdient offiziell ca 200 bis 300 Euro dazu . Sie muss ja das Geld sowieso der Agentur geben da sie ja nur ein Recht auf 1100 Euro hat. Inoffiziell verdient die Mutter aber mehr. Ist der Titel in Österreich Rechtskräftig? Wo in Ö. das Gesetz überhaupt nicht gibt? Er lebt ja in Österreich und nicht in Deutschland also geht mich ja das Gesetz nichts an, oder? Ich bitte Sie noch mir das zu beantworten Herr RA, danke!
Am 24. Juni 2009 um 09:03 Uhr
Hallo,
ich bin Deutscher und meine Frau ist eine Russin. wir haben vor zwei Jahren in Deutschland geheiratet, nun geht alles nicht so wie wir uns das vorgestellt haben. Ich denke Sie wird bald die Koffer packen und ausreisen. Ich bin mir nicht sicher ob ich wissen werde wo sie sich genau aufhalten wird. Wie würde die Scheidung verlaufen? Müssen wir ein Jahr getrennt leben? Was kann ich bereits jetzt in die Wege leiten? Muss Sie für die Scheidung noch ein Mal her kommen?
Am 24. Juni 2009 um 09:04 Uhr
dazu…
Muss ich Unterhalt für Sie leisten?
Am 25. Juni 2009 um 17:33 Uhr
@ bigo
das Trennungsjahr muss immer abgewartet werden. Allenfalls wenn die Eheleute behaupten, sie hätten schon ein Jahr getrennt voneinander gelebt (das Gericht also anlügen) könnte ein schnelles Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Aber man soll nicht lügen.
Sie müssen unbedingt dafür Sorge tragen, dass sie immer die aktuelle Anschrift Ihrer Frau kennen. Ansonsten wird es mit einem Scheidungsverfahren sehr schwierig. Es kommt auch in Betracht, dass Sie sich mit Ihrer Frau jetzt bereits darauf einigen, dass nach Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsverfahren eingeleitet wird und Ihre Frau, falls sie ins Ausland geht, bereits jetzt einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, an den die Scheidungsunterlagen zugeschickt werden können. Dies alles könnte bereits jetzt notariell in einem Scheidungsfolgenvertrag geregelt werden.
Am 20. September 2009 um 19:50 Uhr
Hallo,
komplizierte frage.Mein partner ist engländer,ist aber hier in deutschland als britischer soldat stationiert.er ist mit einer engländerin verheiratet.die ehe wurde in englan geschlossen.die beiden sind seit 28 monaten getrennt.sie wohnt in england,er hier in deutschland.Kann die ehe hier in deutschland geschieden werden?sind für jede antwort sehr dankbar.Sandra
Am 22. September 2009 um 18:20 Uhr
@ sandra
Ich gehe nicht davon aus, dass diese Ehe in Deutschland geschieden werden kann.
Am 31. Oktober 2009 um 02:42 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl..
Wir wollen auf diesem Wege einer allein stehenden Mutter helfen, die ein Kind geboren hat, dessen Vater 99%, Deutscher Staatsbuerger ist..
Der Haken ist nur der..
Sie lebt in Thailand und der uneheliche Vater arbeitet in Thailand, hat ein gutes Einkommen und auch wieder eine neue Freundin.
Was kann man machen, rechtlich gesehen, das er seiner Unterhaltspflicht nachkommt..Und wie hoch ist die Unterhaltspflicht fuer diesen untreuen Vater??
**Welchen ungefaehren Betrag in Euro kann Sie von Ihm verlangen***??
Und wie lange muss er fuer das uneheliche Kind zahlen.. Muss er auch fuer die Mutter zahlen??
*****Das Baby ist jetzt 1. Woche alt****..
Wir waeren Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen koennten, am meisten der Mutter, die jetzt alleine da steht und von uns Nachbarn finanziell unterstuetzt wird..
Fuer eine gute Antwort Ihrerseits, bedanken wir uns recht herzlich..
Mit den freundlichsten Gruessen..
Thongluan Graeber
Am 2. November 2009 um 03:54 Uhr
***Berichtigung**, von 99%***
Sehr geehrter Herr RA. von der Wehl..
Der Vater ist Deutscher Staatsbuerger und 100% der Vater von dem unehelichen Kind.
Muss er fuer das Kind Unterhalt zahlen, nach Deutschem Recht, oder findet deutsches Recht hier in Thailand keine Anwendung??
Und eventuell fuer die Mutter. Sie ist Thailaendische Staatsbuergerin??
Mit den freundlichsten Gruessen..
Thongluan Graeber
Am 2. November 2009 um 06:25 Uhr
Bin zwar nicht der Antwalt, denke aber, dass deutsches Recht in dem Fall keine Anwengung findet, weil beide Elternteile in Thailand leben und arbeiten.
Nur weil jemand eine andere Nationalität besitzt, werden auf ihn deswegen ja nicht die Gesetze seines Heimatlandes angewendet. Der Gesetzgeber hat sich ja schließlich gegen die Gesetze entschieden, die im eigenen Land nicht gelten.
Würde der Vater in Deutschland leben und arbeiten oder umgekehrt die Mutter mit dem Kind in Deutschland leben, dann würden sie wahrscheinlich Anwendung finden.
Am 11. November 2009 um 18:33 Uhr
Hi,
ich bin seit mehr als einen Jahr getrennt von meinem Mann, wir haben in Deutschland geheiratet, leben jedoch beide in Indonesien. Moechten uns aber gerne scheiden lassen, da ich von meinen jetzigen Freund schwanger bin.
Muessen wir fuer die Scheidung beide nach Deutschland?
Am 12. November 2009 um 12:30 Uhr
@ diana
wenn sie beide deutsche Staatsbürger sind, werden sie sich in Deutschland scheiden lassen müssen. Falls Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, wäre das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig. Es ist nicht zwingend notwendig, für das Scheidungsverfahren nach Deutschland zu reisen. Es gibt hier Wege, sich allerdings nur konkreten Mandanten aufzeige.
Bei Interesse klicken Sie auf das nachstehende Symbol.
Am 17. November 2009 um 14:22 Uhr
Hallo,
meine Frau ist Deutsche, ich Grieche. Wir haben vor 25 Jahren in Griechenland geheiratet und dort gelebt. Vor 10 Jahren hat sich meine Frau von mir getrennt und ist nach Deutschland zurück, das gemeinsame und damals minderjährige Kind ist bei mir verblieben. Vor einem Jahr haben wir uns in Griechenland scheiden lassen. Es besteht dort keine Unterhaltspflicht. Da meine Frau aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann fordert nun die Arge von mir, ich bin seit 3 Jahren in Deutschland vorübergehend tätig, unterhalt. Zu Recht??? Kann die Arge den Unterhalt auch im Ausland einfordern???
Am 17. November 2009 um 16:02 Uhr
@ hellios
Anhand der Sachverhaltsschilderung kann ich keinen abschließenden Rat geben. Ich würde vorschlagen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen. Falls gewünscht, kann ich vielleicht eine Empfehlung aussprechen, bräuchte dann aber den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.
Am 24. November 2009 um 14:38 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
erstmal vielen Dank für die Möglichkeit die Sie hier bieten.
Ich hätte auch nur kurze Frage zum Scheidungsrecht in Spanien.
Meine Mutter hat vor 15 Jahren einen Italienischen Mann in Deutschland geheiratet. Sie sind beide nach Spanien gezogen und meine Mutter möchte sich jetzt scheiden lassen. Er ist daraufhin nach Chile ausgewandert und nun kommt meine Mutter nicht mehr an ihn ran.
Kann sie sich trotzdem scheiden lassen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Monika
Am 24. November 2009 um 17:08 Uhr
@ mb
Eine Scheidung, bei welcher der eine Ehepartner nicht auffindbar ist, ist fast unmöglich. Jedenfalls hier in Deutschland. Ob das spanische Recht hier einfachere Möglichkeiten gibt, kann ich nicht beurteilen.
Am 25. November 2009 um 07:52 Uhr
…..vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter.
Am 14. Dezember 2009 um 12:41 Uhr
Zwei Fragen bezüglich Gerichtsfristen im Zuge eines Verfahrens wegen nachehelichen Unterhalt; wenn einer Partei vom Gericht aufgegeben wird binnen einer Frist von 3 Wochen Beweismittel einzureichen, gilt diese Frist ab Zustellung bei der Partei oder ab Zustellung beim Anwalt ?
Und falls nun diese Frist überschritten sein sollte, bestünde für diese Partei die Möglichkeit, diese Frist zu velängern oder handelt es sich hierbei um eine „Aussschlußfrist“ ?
Am 11. Januar 2010 um 08:49 Uhr
hallo lebe seit feb 2009 in den usa, ich bin deutsche und meine ehemann der amerikaner is lebt mit unseren gemeinsamen sohn in deutschland.. ich lebe mit meinen neuen lebenspartner zusammen und bin im 6 ten monat schwanger.. wie koennte ich mich schnellstmoeglich scheiden lassen? auch wenn mein nochehemann seine zustimmung nicht gibt?
Am 11. Januar 2010 um 13:11 Uhr
@ miss daisy
Ich gehe dabei davon aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Mann in Deutschland gelebt haben. In diesem Fall wäre die Scheidung in Deutschland möglich. Das Trennungsjahr wäre im Februar 2010 abgelaufen. Bei Interesse an einer Online-Scheidung klicken Sie bitte auf das unten stehende Symbol des Warentrenners.
Am 18. Januar 2010 um 18:44 Uhr
Ich (Argentinierin) habe ich 1992 mit einem Argentinien in Argentinien hereiratet..
Ab 1998 wohnen wir in Deutschland.
Im 2008 haben wir uns getrennt.
Wir werden in Deutschland uns scheiden lassen.
Die Frage ist: auf welche Recht soll es sein?
Vielen Dank im Voraus.
Am 19. Januar 2010 um 10:07 Uhr
@ mar
Art. 164 des argentinischen Zivilgesetzbuches verweist beim Scheidungsrecht auf den letzten Wohnsitz der Eheleute. Damit wird, wenn beide Eheleute in Deutschland leben, trotzdem sie argentinische Staatsbürger sind, deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen.
Am 31. Januar 2010 um 12:55 Uhr
Hallo
Ich (Deutsche) und mein Mann (Amerikaner) wollen uns scheiden lassen. Er lebt nun seid 2 Monaten wieder in der USA. Wie gehe ich nun am besten vor? Muss er nach Deutschland kommen um die Scheidung zu vollziehen? Müssen wir erst ein Jahr getrennt leben?
Am 2. Februar 2010 um 11:48 Uhr
@ christina
wenn sie gemeinsam in Deutschland gelebt haben, kommt das deutsche Scheidungsrecht in Betracht. Der Ehemann muss für die Scheidung nicht unbedingt nach Deutschland kommen, aber das Trennungsjahr muss abgelaufen sein.
Bei Interesse an einer Online-Scheidung, wenden Sie sich bitte direkt an mich und klicken auf das unten stehende Symbol.
Am 12. Februar 2010 um 20:27 Uhr
Hallo,
ich brauche dringend ein paar Infos bezüglich Scheidung.
Der Ex Mann meiner Freundin weigert sich seit 3 Jahren die Scheidung voran zu treiben,reagiert nicht auf Schreiben der Anwälte bzw. sein Anwalt hat das Mandat abgegeben weil es „untragbar“ war. Der Anwalt meiner Freundin hat auch nicht den „Biss“ die Sache anzutreiben und druck zu machen. Erschwerend kommt hinzu,das sich der Ex Mann mit beiden Kindern nach Kanada abgesetzt hat. Es ist kaum noch ein ran kommen weder durch das zuständige Jugendamt noch über den Anwalt.
Nun meine Fragen:
1.Welche Möglichkeit gibt es generell die Scheidung auch ohne Einverständnis des Mannes zu machen?
2.Wäre es sinnvoll Strafrechtlich vorzugehen und eine Anzeige wegen Kindesentführung zu machen?
3.Was hat dieser Mann davon sich nicht scheiden zu lassen?
4.Was kann bezüglich Unterhaltsvorderungen seinerseits noch kommen? (Ich sehe es so das Er die Kinder haben wollte,sie meiner Freundin sozusagen vorenthalten hat und kein Kontakt=kein Unterhalt)
5. Warum lässt der Anwalt meiner Freundin die Sache so schleifen (Anmerkung: Sie bezieht Gerichtskostenbeihilfe.)
6.Anwaltswechsel Sinnvoll?
Ich hoffe,Sie können mir zumindest Ansätze geben was man machen kann. Es ist schon traurig genug das ich mich jetzt der Sache annehmen muss weil dieser Anwalt es nicht auf die reihe bekommt. Hintergrund meines Anliegens ist das ich meiner Freundin einen Antrag machen möchte und diese Sache dazwischen steht und diese ganze Situation Sie Psychisch so sehr belastet,das Sie mittlerweile Klinikaufenthalte hinter sich hat und depressiv ist.
Es kann doch irgendwie nicht angehen das der Typ einfach so davon kommt und die Frau immer noch fertig macht!
Am 15. Februar 2010 um 10:08 Uhr
@ martin
in den Fällen, in denen der Scheidungsgegner im Ausland sitzt, kein Interesse an der Scheidung hat beziehungsweise diese sogar behindert, ist es für einen Anwalt äußerst schwierig zeitnahe Entscheidungen herbeizuführen. Ich fürchte, hier wird auch ein Anwaltswechsel nichts bringen.
Am 5. März 2010 um 11:35 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
Ich hätte da mal eine Frage,
Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in Polen; arbeite in deutschland.
Meine ex lebt weiter in De.
Nach welchem Gesetz zahlt er Unterhalt (für zwei kinder)- nach Deutschem (Düsseldorfer Tabelle) oder nach Polnische ?
Vielen Dank und herzliche Grüße Paul.
Am 5. Juni 2010 um 11:12 Uhr
Hallo,
mein mann und ich leben seit 2007 getrennt.wir haben 2005 in england gehieratet.er ist engländer ich bin deutsche.
Ich lebe seit april 2009 wieder in deutschland und habe auch im april 2009 meine scheidung hier in deutschland eingereicht.mir wurde mitgeteilt das ich nach englischem recht geschieden werde da mein mann in england wohnt und dort damals die ehe geschlossen wurde.ist dies korrekt??? im april letzten jahres wurde mir gesagt das meine scheidung nicht länger als 1 jahr dauern wird.Nun haben wir Juni 2010 und die scheidung scheint nicht näher zu kommen.Was kann ich machen???
Am 5. Juli 2010 um 20:00 Uhr
Hallo,
Ich bin Kroate und mein Lebenspartner ist ein Deutscher. Vor 4 Jahren haben wir in Deutschland die Lebenspartnerschaft gegründen (standesamtlich). Vor 2 Jahren haben wir uns getrennt. Er hat sich in Deutschland abgemeldet und ist unbekannt verzogen (auch für die Behörden unauffindbar derzeit).
Ich wohne immer noch in Deutschland. Da ich nicht mehr erwarte das er zurück kommt, möchte ich die Scheidung einreichen.
Ist das möglich weil ihn keiner findet? Wie muss ich vorgehen und wie lange dauert und kostet das dann ungefähr?
Danke!
Am 6. Juli 2010 um 09:58 Uhr
@ daniel
Sie müssen unbedingt versuchen den Partner ausfindig zu machen. Ansonsten wird ein Aufhebungsverfahren sehr schwierig und vor allem sehr langwierig. Erst wenn Sie dem Gericht nachweisen können, alles in ihrer Macht stehende getan zu haben den Partner zu ermitteln, aber dabei erfolglos waren, kommt eine öffentliche Zustellung in Betracht.
Am 15. Juli 2010 um 16:24 Uhr
Hallo, ich bin geborener Deutscher und habe mittlerweile auch die US-Staatsbürgerschaft. Nach mehrjärigem Aufenthalt in den USA sind meine Frau, unsere 3 Kinder (eines davon ist mein Stiefkind) in 2009 nach Deutschland zurückgekehrt.
Wir erwarten im August erneut Nachwuchs! Danach will meine Frau unverzüglich in die USA abreisen.
Leider ist unsere Beziehung so nicht mehr aufrecht zu ehalten, da meine Frau über weite Teile nur Ansprüche stellt, aber wenig bis gar nichts für das Wohl der Familie macht. So ist Ihr z.B. auch mein Zustand nach einer schweren Erkrankung absolut egal, solange noch Geld ins Haus kommt.
Es scheint Ihr Ziel zu sein, sich dort scheiden zu lassen und von Unterhaltszahlungen und Sozialleistungen fortan Ihren und den Lebensunterhalt der Kinder bestreiten zu wollen.
Was passiert wenn meine Frau in den USA ankommt und dort eine Scheidung einreicht, bevor ich eine Scheidung in Deutschland einreichen kann? Immerhin ist die Wartefrist dort mit 6 Monaten nur die Hälfte von den 12 Monaten hier!
Ich würde gerne verhindern dass die Kinder im Sozialbauviertel landen und gegen mich Massnahmen (Haftbefehl etc.) durch die US Behörden erlassen werden!
Am 28. Juli 2010 um 15:09 Uhr
Ich bin deutscher und habe am 01.06.2009 in der Türkei eine Türkin geheiratet. Bereits nach 2 Monaten ging das nicht mehr gut und wir lebten getrennt. Ich bin damals fast jeden Monat rüber geflogen. Dennoch kam sie im Dez.2009 nach Deutschland und hier lebten wir weiter getrennt von Tisch und Bett. Im März 2010 ist sie dann wieder zurück in die Türkei und Ende September laufen ihr Passport und ihre Aufenthaltsgenehmigung ab, so daß sie gar nicht mehr nach Deutschland kommen kann. Nach ihrer Abreise bemerkte ich, daß sie ihren Ehering und all ihre Sachen die ich ihr gekauft hatte hiergelassen hat.Ich möchte jetzt die Scheidung einreichen. Kann ich mich auch ohne ihr „Ja“ scheiden lassen? Schließlich kommt sie ja nie wieder.
Am 30. Juli 2010 um 13:32 Uhr
@ citil
sie können sich scheiden lassen, aber ich fürchte, es wird sehr lange Zeit dauern.
Am 30. Juli 2010 um 23:07 Uhr
Und es gibt keine Ausnahme bei solchen Fällen? Soll ich jetzt die nächsten Jahre „psydoverheiratet“ bleiben? Was wenn ich wieder heiraten möchte? Muss ich Jahre warten? Und vor allem, wie lange ?
Am 1. August 2010 um 21:15 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl. Ich habe einige der Fragen gelesen die Ihnen gestellt wurden. Der eine oder andere kann z.B. den Lebenspartner nicht auffindig machen. Dazu sagen Sie es sei fast unmöglich sich scheiden zu lassen. Bei einer anderen Frage antworten Sie mit 3 Jahren nach der eine Ehe zwangsmäßig als gescheitert gilt. Wie kann man sich nun definitiv aus solch einer Ehe lösen?
Am 2. August 2010 um 15:40 Uhr
Hallo,
meine (noch)-Frau und ich sind beide deutsche. Wir haben in Deutschland geheiratet, und leben allerdings seit 6 Jahren in Österreich. Nun wollen wir uns einvernehmlich scheiden lassen. Beim hiesigen Gericht sagte man uns, dass ginge hier in Österreich, ganz gleich, wo wir geheiratet haben.
Ich lese hier jedoch oft ganz andere Kommentare. Was ist nun richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
lg
Am 2. August 2010 um 16:21 Uhr
@ marcus
wenn sie beide in Österreich leben, wird eine Scheidung dort auch möglich sein.
Am 11. Oktober 2010 um 13:57 Uhr
Guten Tag,
folgende Situation, mein Mann (deutsche Staatsangehörigkeit) hat mir vor 2 Wochen mitgeteilt , das er wieder in seine Heimat Ägypten zurückkehrt, hat sich in der Arbeit eine Abfindung auszahlen lassen und möchte Ende Oktober verschwinden, soll ich gleich die Scheidung einreichen , solange er noch hier ist , befürchte das ich ihn nicht mehr finden werde sobald er weg ist .
bitte um Antwort, herzlichen Dank im voraus
Am 11. Oktober 2010 um 15:06 Uhr
@ michaela
eine sofortige Scheidung ist nur möglich, wenn das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Ich habe aber auch schon Scheidungen durchgeführt, bei dem die Gegenseite in Ägypten lebte. Auch dies ist durchaus möglich.
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Am 4. November 2010 um 09:16 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
bin zusammen mit meinem Mann vor 4 1/2 Jahren nach Griechenland gegangen und lebe seit 2 Jahren mit meiner Tochter getrennt von meinem Mann.Da er bis zum heutigen Tag keinen Unterhalt für meine Tochter gezahlt hat und ich auch nur über geringe finanzielle Mittel verfüge, bin ich mir nicht sicher, ob ich mir die Erstreitung der Unterhaltsleistungen für mein Kind und einer Scheidung leisten kann.Da mein Mann keinen festen Wohnsitz hat und mal in Deutschland,mal in Holland oder in Griechenland ist, ergeben sich für mich gewisse Probleme die Interessen meines Kindes alleine zu vertreten.Da wir deutsche Staatsangehörigkeit haben und weiterhin in Griechenland leben, bitte ich um Ihren Rat, wie ich mich in diesen Angelegenheiten verhalten muss.
Am 16. November 2010 um 14:56 Uhr
@ doreen
deutsche Staatsbürger, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können und müssen vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg die Scheidung und die Unterhaltsprozesses führen. Sollten Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Ein Problem ist definitiv der Wohnsitz der Gegenseite. Hieraus können sich erhebliche Verzögerungen und tatsächliche Schwierigkeiten bei der Zustellung ergeben.
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Am 26. November 2010 um 16:45 Uhr
Guten Tag, ich bin Sudamerikanerin und habe 2 kleine Deutschekinder die bei mir in meinen heimat seit 2 jahre leben… mein ex Mann will nichts zahlen und das scjon seitmehr als 3 Jahre, ich habe schon seit ueber einen Jahr eine Unterhalstklage hier eingerichtet…er lacht nur und sagt ich verschwinde mein Geld und Zeit….dagegen mein Anwalt sagt ich soll nur Gedult haben… da laut Peruanischenrecht wenn er nicht zahlen will geht er ins Knast und mussen seine Eltern zahlen notfalss!!! Ich danke sehr fuer die Anwort!!!!!
Am 26. November 2010 um 16:47 Uhr
Also noch was der Vater meine Kinder ist Deusch!!!
Am 6. Dezember 2010 um 13:25 Uhr
Hallo, guten Tag
ich bin ein 67 järiger Rentner, ich lebe von meiner Frau zur Zeit getrennt (Scheidung später) sie lebt in Frankreich mit einem Mann zusammen. Frage, ist meine Frau weiter hin Krankenversichert bei mir (Familienversicherung).
Sie geht keine Beschäftigung nach.Ich danke sehr für die Anwort!!!!!
Am 6. Dezember 2010 um 15:01 Uhr
@ gerold
das sollte möglich sein.
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Am 2. März 2011 um 19:01 Uhr
Lieber Herr Von der Wehl,
ich bin völlig hilflos und nervlich am Ende.
Mein Mann und ich sind seit Januar 2006 offiziell geschieden. Er war britischer Soldat in Deutschland und wir haben im August 2005 in England geheiratet.Wir haben uns im Januar 2006 getrennt und er lebt jetzt wieder in England.
Im April 2009 habe ich dann hier in Deutschland die Scheidung eingereicht.Nach grosser enttäuschung habe ich dann den Anwalt gewechselt da meine erste Anwaltin nicht wirklich viel getan hat.Vor Anwaltswechsel hat mein Mann meiner damaligen Anwältin gemailt um nachzuhacken warum er ständig das selbe Schreiben vom Gericht bekommt obwohl er immer drauf Antwortet.In der gleichen email stimmt er auch der Scheidung zu.Diese Email hat meine damalige Anwältin niemals dem Gericht zukommen lassen.Nun habe ich die email von ihm ins deutsche Ãœbersetzen lassen und meinem neuen Anwalt übergeben.Er schickte die Ãœbersetzung dann an das Gericht. Nun sind wor 5 Jahre getrennt,wollen beide geschieden werden aber der Richter sträubt sich und sagt “ die email beweise nicht,das die Papiere in England zugestellt wurden.Bis die Zustellung nicht bestätigt wird,werde ich nicht geschieden.“ Das mein Mann in der Email aktenzeichen der Schreiben angibt,müsste doch Beweis genug sein.? Nun sind wir in einer grossen Misere….ich bin seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung und möchte Heiraten und eine normale Familie sein. Wie bekome ich meine Scheidung? Mir kommt es so vor als ob mein Richter auf meiner Scheidung sitzt.Ich bitte um Rat.Liebe Grüsse,S.Benham
Am 2. März 2011 um 19:02 Uhr
Sorry…..im 3ten Satz…nicht offiziell geschieden *offiziell getrennt*
Am 18. März 2011 um 01:31 Uhr
Lieber Herr Von der Wehl
ich bin deutscher staatsbürger und lebe z.zT noch mit mein frau zusammen (in der schweiz) sie selbsverständlich schweizer pass, nun habe ich erfahren das sie hinter mein rücken die scheidung eingereicht hat, sie hat hinter meine rücken ihre anwalts (die für mich bestimmt war) briefe unterschlagen und alle mein dokumente ohne meines wissen weiter an ihre anwalt gereicht.
jetzt meint sie nur noch das WIR auf unser scheidungs termin warten und sie bräuchte nicht meine anwesendheit um es durch zu ziehen.
wir haben 3 gemeinsame kinder.
frage: 1. was kann ich dagegen tun?
2. ist das nicht rechtswiedrig meine dokumente und briefe zu entwenden ohne meines wissen?
ps: ihre anwältin meinte zu ihr das sie meine unterschrift nicht brauchen um ein scheidung durch zu setzten und ich habe nicht das nötige geld für ein anwalt.
bitte helfen sie mir
mfg
khoa
Am 2. Mai 2011 um 14:54 Uhr
Ich habe vor einem Jahr eine Amerikanerin in Deutschland geheiratet. Nach 5 Monaten hat sie mich verlassen ( mit einem anderen Mann ) – seither haben wir keinen Kontakt mehr. Wahrscheinlich lebt sie wieder in den US.
Ich habe gehört, daß eine Scheidung auch ohne Mitwirkung eines ( verschollenen ) Partners möglich ist – durch öffentliche Zustellung der Papiere ( Aushang im Gericht ).
Wie geht das? Wer trägt die Kosten der anderen Seite?
Vielen Dank!
Am 2. Mai 2011 um 15:51 Uhr
@ robert,
die öffentliche Zustellung der Papiere ( Aushang im Gericht ) hat hohe Anforderungen. Sie müssen praktisch alles getan haben und dies auch nachweisen, was möglich wäre, um den aktuellen Aufenthaltsort der Ehefrau zu ermitteln. Dies geht bis hin zur Einschaltung eines Detektivs.
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Am 3. Mai 2011 um 16:24 Uhr
Vielen Dank, aber ich glaube daß der zweite Teil meiner Frage auch viele Andere hier interessieren würde: normalerweise werden doch die Kosten des Scheidungsverfahrens von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Wie sieht das aus, wenn ein Partner im Ausland lebt und entweder gar nicht oder nur bedingt cooperiert – also nicht bereit ist, zu zahlen?
Am 3. Mai 2011 um 16:32 Uhr
@ robert
die Gerichtskosten werden geteilt, seine Anwaltskosten trägt jeder selbst.
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Am 10. Mai 2011 um 05:17 Uhr
Wir sind ein finnisch-deutsches Ehepaar. Haben 1992 in Finnland geheiratet. Leben seit 2008 getrennt und haben zwei Kinder (17,15). Sie und die Kinder leben in den USA, Mann ist wieder in Deutschland. Sie hat im Dezember 2010 ein Gerichstverfahren und Klage auf Scheidung im Bundesstaat Maryland eingereicht. Das Verfahren ist dort eröffnet worden. Es drohen sehr massive Unterhaltsforderungen und Rueckzahlung von Anwaltskosten von der Frau. Der Kinderunterhalt ist auf USD 4800 festgesetzt worden.
Wieweit sind diese Forderungen der Frau auf Unterhaltszahlungen fuer sich, wenn sie vom Gericht in Maryland zugelassen werden, in Deutschland gueltig, einklagbar und durchsetzbar?
Am 12. Mai 2011 um 11:16 Uhr
@ chaconne
ein solches US-Urteil wird in Deutschland vollstreckbar und damit durchsetzbar sein.
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Am 16. Mai 2011 um 13:08 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Ex-Mann und ich waren 20 Jahre verheiratet. Er ist Brite und hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland bekommen. Wir sind letztes Jahr geschieden worden und der VA wurde abgetrennt. Er war in der Ehezeit lange Jahre bei der Britischen Armee, die verweigert jedoch die Auskunft an den Rentenversicherer. Nun hat der Rentenversicherer diese Zeit einfach berechnet, aber i. S. einer rentenversicherungspflichtigen Arbeit. Demzufolge fällt der Anspruch erheblich niedriger aus und geht zu meinen Lasten. Welche Möglichkeiten habe ich, die genauen Daten für den VA zu erlangen ?
Am 16. Mai 2011 um 16:18 Uhr
@ anna
Diese Fragen werden dann im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geklärt, der spätestens zeitnah zu ihrer Verrentung eingeleitet werden müsste.
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Am 26. Mai 2011 um 14:22 Uhr
Hallo,
wir (deutsch) wohnen in Frankreich direkt an der Grenze zu Deutschland. Muss volljährige Tochter ihren Unterhalt in Frankreich einklagen oder kann sie es auch in Deutschland? Hab mal gelesen bei Volljährigkeit des Berechtigten gilt der Gerichtsstand des Schuldners, ist das korrekt?
Ciaoi
Am 20. September 2011 um 15:06 Uhr
Hallo, wir leben beide in Österreich, meine Frau ist Deustche ich Österreicher. Wo muss die Scheidung erfolgen, welches Recht gilt? Geheiratet haben wir in Deutschland in 1996
Danke für eine Info
M.Hochleitner
Am 21. September 2011 um 14:20 Uhr
@ markus
Scheidung in Österreich nach dortigem Recht.
Am 24. September 2011 um 21:15 Uhr
Hallo, ich Britin, lebe seit 2 Jahren von meinem Mann, einem Russen, getrennt. Wir heirateten in Moscow, wohnten kurz in UK, wohnten aber seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. Als er auszog flog er direkt nach Fernost. Danach kam er kurz (6 Wo) zurück in Deutschland und jetzt ist er seit einem Jahr in Russland. Wir waren 25 Jahren verheiratet, haben 3 Kinder, jetzt 20, 17, 11, die bei mir geblieben sind. Um ihn zum Ausziehen zu motivieren habe ich einen notariellen Vertrag unterschrieben, daß ihn einen Trennungsunterhalt zusicherte und eine Einmalzahlung gemacht. Die Scheidung habe ich noch nicht eingereicht, wegen psychischen Stress meinerseits. Auch den Kindern wollte ich kein Stress mehr zumuten (viel schlimmes gelaufen). Mein Mann (60j) hat nicht vor zu arbeiten. Er hat daher nach wie vor kein Einkommen. Ich würde liebend gerne die Trennungsunterhalt absetzen(!) Ich denke jetzt wieder an die Scheidung, schrecke mich aber immer noch davor zurück wegen des Geldes, daß ich ihm wahrscheinlich auszahlen mußte. Ich mußte dann das Haus verkaufen usw. Mir geht es psychisch besser als damals aber ich bin immer noch nicht ganz in Ordnung. Ich will auch meine Arbeitsstelle nicht riskieren – ich muß ja mich um die Kinder kümmern können.
Habe ich eine Chance aus der Trennungsunterhaltspflicht zu kommen? Wenn ich die Scheidung einreiche, habe ich eine Chance aus der Vermögensverteilung zu kommen?
Danke für Ihre Hilfe.
Am 2. Oktober 2011 um 17:28 Uhr
Hallo, ich habe folgendes Problem …
ich habe einen Freund, der ist Deutscher …. Noch ist er mit einer anderen Frau aus Indonesien verheiratet … Sie hat mit ihm zusammen hier in Deutschland gelebt und ist nun seit fast 2 Jahren wieder in Indonesien. Er lebt hier in Deutschland …… Geheiratet haben die auch in Indonesien ….. Nun will er die Scheidung, da er mit mir zusammen lebt. Was kann er da machen????
Sie wollte sich wohl um die scheidung bemühen … das ist der stand seit Februar diesen Jahres …. Aber bislang haben wir nichts mehr gehört. Nun möchte er selbst tätig werden.
Am 18. Oktober 2011 um 16:27 Uhr
n loves a
der Ehemann kann ein Scheidungsverfahren in Deutschland einleiten. Er sollte aber dafür Sorge tragen, dass seine im Ausland lebenden Frau einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten hat. Ansonsten dauert das Verfahren sehr lange. Ich selbst betreue viele dieser Verfahren und bei Bedarf bitte ich um Rückruf.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
Am 25. Oktober 2011 um 22:07 Uhr
Hallo,
mein Freund ist Deutscher und lebt auch seit 9 Jahren in Deutschland. Er ist aber noch mit einer Russin aus Kasachstan seit 2001 verheiratet, die dort auch noch lebt. Geheiratet wurde in Kasachstan und dort haben sie ein Jahr nach der Heirat zusammen gelebt. Es gibt keine gemeinsamen Kinder.
Kann die Scheidung in Deutschland erfolgen? Nach Deutschem Recht?
Am 12. November 2011 um 14:58 Uhr
Hallo,
ich bin Deutsche und habe vor 5 Jahren in Indonesien einen Indonesier geheiratet. Die Eheschließung ist in Deutschland legalisiert worden. Mein Mann hat Indonesien nie verlassen, hat nie mit mir in Deutschland zusammen gelebt. Da er sich inzwischen als sadistischer Psychopath entpuppt hat, möchte ich mich scheiden lassen. Muss ich dazu nach Indonesien oder kann ich das in seiner Abwesenheit hier in Deutschland tun?
Am 7. Dezember 2011 um 12:16 Uhr
Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Er ist gebürtig aus Ghana, hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Er hat mir bereits gesagt, dass er zurück nach Ghana gehen wird und keinen Kontakt zu mir haben will. Ich befürchte deswegen, dass ich von ihm keine Auskunft über seinen genauen Aufenthaltsort bekommen werde und somit die Scheidung schwierig wird. Was kann ich tun?
Am 22. Dezember 2011 um 18:11 Uhr
Hallo, bekomme ich bitte noch eine Antwort von Ihnen? Vielen Dank.
Am 28. Dezember 2011 um 00:58 Uhr
Hallo!
Vll. können sie mir helfen.
Meine Eltern haben in Usa geheriratet und gemeinsam sind wir 1998 nach Deutschland gezogen.Er ging 2 jahre darauf wieder zurück und war bis von etwa 6 monaten verschwunden.Endlich hab ich ihn wieder gefunden und nun wollen meine Mutter und meine Schwester ihn „ruinieren“.Sie wollen Unterhalt einklagen.Meine schwester und ich waren etwa 10 und 12 als er ging.Er ist nicht mehr in der ARMY und nicht wirklich berufstätig.Was kann passieren wenn sie ihn finden?Kommt er ins gefängnis?Die Scheidung ging auch erst nach Jahren auromatisch durch und das Jugendamt suchte ihn auch jahrelang.
Was passiert alles im schlimmsten Fall?
Viele grüsse
Am 30. Dezember 2011 um 02:38 Uhr
bin seit 15 Jahren mit einer Tschechin verheiratet. Ich habe zuerst die Scheidung in Tschechien beantragt, dann wieder zurückgezogen. Welches Recht ist für einen Mann besser?
Am 10. Januar 2012 um 11:56 Uhr
@ achim
ich kann bei meinem Zeitplan somit keine abschließende Darstellung der Unterschiede zwischen dem deutschen und dem tschechischen Scheidungsrecht leisten. Das hängt natürlich auch von der persönlichen Situation des Ehepaares ab.beim Unterhalt gibt es im technischen Recht noch so etwas wie das Verschuldensprinzip, wonach demjenigen, der das Scheitern der Ehe verursacht hat, ein höherer Unterhalt aufgebürdet werden kann.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
http://www.vonderwehl.de
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Am 28. Februar 2012 um 15:14 Uhr
Hallo,
seit ungefähr 6 Jahren leben meine Frau und ich getrennt. Obwohl sie damals eigentlich nur ihre Familie besuchen wollte, hat sie sich, während des Besuches, entschieden mit unserem gemeinsamen Kind in ihrem Heimatland (Brasilien) für immer zu verbleiben. Die Eheschließung erfolgte in Deutschland, wobei die Ehe nicht im brasilianischen Konsulat eingetragen wurde, da sie für die Eheschließung ihre zweite Staatsbürgerschaft (italienische) verwendet hat. Nun zu meinen Fragen: Mit welcher Scheidungsdauer ist zu rechnen? Nach welchem Recht wird die Scheidung vollzogen?
Vielen Dank Ihre Antworten.
Am 9. März 2012 um 12:26 Uhr
@ ben
ich gehe davon aus, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und gemeinsam in Deutschland gelebt haben. In diesem Falle wird das deutsche Recht Anwendung finden. Die Dauer des Verfahrens hängt ganz entscheidend davon ab, inwieweit Ihre Frau an dem Verfahren mitwirkt. Ist ihre Frau bereit, in Deutschland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der die Schriftstücke für sie entgegennimmt, kann es sehr zügig gehen. Ist dies nicht möglich, kann das Verfahren sich über Jahre hinziehen.
Thomas von der Wehl
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Die Online Scheidung mit ehescheidung24
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Am 28. Februar 2012 um 18:42 Uhr
Sehr geeherter Herr von der Wehl
ich (Liechtensteinerin) lebe seit 10 Jahren in den USA als expat und habe mit meinem Ex-Partner (Amerikaner/Rumäne) 2 Kinder (4 & 7 Jahre). Wir waren nie verheiratet und wir sind seit 2 Jahren getrennt. Er hat nach meiner Trennung und Auszug nach 3 Monaten eine Amerikanerin geheiratet. Die Kinder leben bei mir, Unterhalt hat er erst nach über 1 Jahr bezahlt nachdem dies gerichtlich angeordnet wurde. Er muss auch für das ausstehende Jahr den Unterhalt nachbezahlen. Wir sind nun in einem bitteren Sorgerechtsstreit (und auch noch Zivilrechtsstreit). Im Moment sieht es wohl rel. gut für mich und die Kinder aus, dass ich das Sogerecht erhalte. Ende Mai haben wir den Prozess und ich hoffe, dass ich da das alleinige Sorgerecht für die Kinder erhalte. Mein nä Schritt wäre dann, da es so aussieht dass ich per Ende 2012 repatriert werde, mit meinen Kinder retour nach Liechtenstein gehen möchte/muss. Die Kinder sind in US geboren, haben US und Liechtensteiner Staatsbürgerschaft. Sie sind zweisprachig und bis vor meinem Auszug sind wir jährl. zum Heimaturlaub für mind. 1 Monat nach Liechtenstein und noch ein paar Wochen nach Rumänien zu unseren Familien gefahren. Die Kinder haben eine sehr enge Beziehung zu Liechtenstein, weniger zu Rumänien. Wie sehen Sie da meine Chancen für eine relocation mit Kindern nach Liechtenstein? Ich habe eine gute Anwältin hier in den USA aber welche natürlich auch sehr teuer ist. Ich möchte auch gerne eine 2nd Opinion bekommen zu meinem Fall. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir vielleicht hierzu was mitteilen könnten.
Vielen herzlichen Dank im voraus!
Am 9. März 2012 um 12:24 Uhr
@ belinda
wenn ihnen gerichtlich das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen wird, können sie mit ihren Kindern hinreisen, wohin sie wolle. Wenn allerdings der Vater noch die Mitsorge hat, kann das Verbringen der Kinder ins Ausland eine Kindesentführung nach dem HKÜ sein. Die USA ist Mitgliedstaat. in diesem Bereich müssen Sie vorsichtig sein.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 29. April 2012 um 21:17 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich lebe seit nunmehr 5 Jahren getrennt von meiner Ehefrau(kubanischer Herkunft). Sie lebt in Spanien, ich in Deutschland. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie möchte die Scheidung nicht und nennt mir daher ihre genaue Anschrift in Spanien nicht.
Ist eine Scheidung dennoch möglich?
Wie sieht dass mit Unterhalt aus?
Vielen Dank im Vorraus
Am 2. Mai 2012 um 10:31 Uhr
@ andreas
eine Scheidung ist sicherlich möglich, aber zeitaufwändig. Zu klären ist der Gerichtsort und das anzuwendende Recht. Wenn die Frau nicht mitwirkt, bedeutet dies weitere erhebliche Verzögerungen. Zum Unterhalt kann ich mangels Infos nichts sagen.
RA von der Wehl
Am 24. Juni 2012 um 19:44 Uhr
Werter Herr von der Wehl,
mein Ehemann (ägypt. Staatsang.) will nach Ägypten (Kairo) zurückkehren, um sich dort auf die Schnelle von mir (Deutsche) scheiden zu lassen (angeblich kann man das an 1 Tag auf dem Standesamt erledigen + zudem gäbe es keine Scheidungsanwälte wie hier in Deutschland). Das Ganze unter dem Aspekt, dass er eine Geliebte hat und ich als Ehefrau nicht gewillt bin, eine Ehe nur aufgrund seines Aufenthalts fortzuführen.
Was raten Sie mir? Ihn ausreisen zu lassen und der Scheidung nicht zuzustimmen, um eine Wiederverheiratung (Scheinehe) zu verhindern?
Oder hier von mir aus die Scheidung einzureichen?Wird dann über die Botschaft kommuniziert? Muss ich auch im Trennungsjahr Unterhalt zahlen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort-
Nicol
Am 9. Januar 2013 um 16:21 Uhr
Guten Tag,
Ich bin Österreicher und mit einer Mexikanerin verheiratet. Wir haben in Ö geheiratet und möchten uns nun scheiden lassen. Gibt es da die Möglichkeit einer Fernscheidung?
Vielen Dank
Am 9. Januar 2013 um 16:23 Uhr
Entschuldigung, ich habe vergessen zu erwähnen dass sie In Mexiko lebt und eine Anreise nach Ö kostspielig für sie wäre, daher meine Frage.
Am 14. Januar 2013 um 20:38 Uhr
Mein noch Mann und ich lebten in Deutschland und sind ca. seit 3 Jahren getrennt. Ich will mich scheiden lassen. Er ist 2011 in die Selbstverwaltung Union Freier MENSCHEN eingebürgert und hat die staatsbürgerschaft der BRD verlassen. Seit dem ist er verschollen da er nirgendwo über das Einwohnermeldeamt aufzufinden ist. Auf Anfrage zu einem Bootschafter dieser Union meinte er ich muss mich über ein deutsches Gericht scheiden lassen. Die Frage ist jetzt welches deutsche Gericht zuständig ist da ein Amtsgericht nicht anerkannt wird da es laut Ansicht dieser Union kein Amt gibt.
Vielen Dank im Voraus
Dani
Am 21. Februar 2013 um 14:14 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Ich bin italienischer Staatsbuerger und seit 1996 mit einer christlichen Indonesierin verheiratet. Die Heirat wurde in Deutschland vollzogen. Seit 1999 leben wir zusammen mit unseren beiden Kindern (14 und 17 Jahre) die in Deutschland geboren wurden in Indonesien. Unser domiziel ist Indonesien. Seit 2005 lebe ich von meiner Frau und den Kindern getrennt. Ich zahle monatlich Unterhalt und komme fuer Wohnung, etc. auf. Meine Kinder haben die italienische Staatsangehoerigkei. Mein Frau hat keine gueltige Aufenthalsgenehmigung fuer Deutschland.
Die Ehe ist nur in Deutschland gemeldet.
Wenn ich mich von meiner Frau scheiden lassen will wie muesste ich vorgehen so das die Scheidung auch in Deutschland anerkannt ist?
Vielen dank im Voraus,
Andreas
Am 7. Mai 2013 um 10:46 Uhr
Mein Lebensgefährte hat seine Nochfrau auf Hawaii geheiratet. Sie haben gemeinsam in Los Angeles gelebt. Er ist nun seit über 1 Jahr wieder in Deutschland und möchte die Scheidung. Nach welchem Recht wird die Ehe geschieden und welches Familiengericht ist zuständig?
Vielen Dank
Am 8. Mai 2013 um 09:08 Uhr
Sehr geehrter Herr von der wehl
ich habe eine Freundin die Polin ist und mit einem polen verheiratet ist ,sie wohnt mit ihren kindern seit ca. 3jahren jetzt in Deutschland ihr noch Ehemann in England ,ihr noch Ehemann zahlt keinen unterhalt und der Aufenthaltsort konnte bis jetzt nicht ausfindig gemacht werden ,nun will sie sich scheiden lassen ,kann sie das auch in Deutschland beantragen.
vielen dank im voraus
helmut
Am 23. Mai 2013 um 15:32 Uhr
@ helmut
eine Scheidung in Deutschland wäre nur möglich, wenn beide die Ehe in Deutschland gelebt haben.
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Am 16. Mai 2013 um 14:28 Uhr
Hallo,
Ich bin deutscher,sie ist oesterreicherin,wir lebten 1 Jahr in Ungarn und haben dann in Las Vegas geheiratet.Nun nach 23 mon bin ich gefluechtet und ich moechte nun die Scheidung einreichen.Kann ich die Scheidung in Ungarn einreichen weil ja unser Lebensmittelpunkt in Ungarn war?Besteht unterhaltspflicht?Sie hat genug Geld aber moechte mich nun aus Entaeuschung schaedigen wie sie nur kann.Mittlerweile ist sie zu ihrem Sohn nach Oesterreich gezogen und fordert mich juristisch auf, fur sie Unterhalt zu zahlen.Ich zahle Unterhalt schon fuer meine 1. Frau sowie fuer meine Kinder in Deutschland.Kann sie als 2.Frau wirklich das gleiche verlangen…ich fuehle mich von ihr ueber den Tisch gezogen,da sie selbst mehr als genug Geld hat..inoffiziell..schwarz..Ich komme mit ihren Betruegereien nicht klar und deshalb gab es immer krach..
Am 27. Mai 2013 um 19:18 Uhr
Hallo,
ich komme aus Jordanien mein Mann deutsche ,er ist in Sudan geboren, wir haben in Sudan geheiratet. nach welche Recht kann ich mich scheiden lassen.
Am 28. Mai 2013 um 11:14 Uhr
@ laial
wo haben Sie Ihre Ehe gelebt? Wenn in Deutschland, gehe ich von deutschem Recht aus.
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Am 20. Juni 2013 um 09:07 Uhr
sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin Chinesin und mein noch Ehemann ist Deutschter. Mein mann hat andere Frau kennengelernt und wir haben uns oft gestritten. Er hat mich gezwungen, im Mai nach China zurueckzufliegen. Mit dem Grund, dass er unser Leben in China anfangen moechte. Er hat sogar ein mal mich bei Rathaus abgemeldet. Dann habe ich keine andere Wahl. Anfang Juni habe ich ploetzlich einen Brief von dem deutschen Gericht bekommen mit seinem Scheidungsantrag. Obwohl haben wir vor Mai immer zusammen in Deutschland gelebt, hat er im Antrag behauptet, dass wir schon spaetestens seit Februar 2012 getrennt in unserer Ehewohnung leben. Und lauter andere Luegen. Spielen die Luegen keine Rolle vor Gericht?
Ausserdem ist meine Aufenthaltserlaubnis abgelauben und meine neue Niederlassungserlaubnis habe ich noch nicht bekommen, bevor ich Deutschland verliess. Ich kann nicht mehr nach Deutschland. Wie laeuft die Scheidung , wenn ich gar nicht vor dem Gericht erscheinen kann?
Danke fuer Ihre Antwort im Voraus
Am 20. Juni 2013 um 16:25 Uhr
@ h
es kommt darauf an, ob sie sich gegen die Scheidung wehren wollen oder nicht. Wenn das Trennungsjahr nicht abgelaufen ist, kann im Prinzip die Scheidung nicht durchgeführt werden und der Scheidungsantrags ihres Mannes müsste zurückgewiesen werden. Sie selbst müssen nicht zwingend zu dem Scheidungstermin in Deutschland erscheinen. Entweder werden sie vor einem Gericht in China zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört oder dass Gericht in Deutschland verzichtet auch darauf, weil sie eine entsprechende schriftliche Erklärung zu den Scheidungsvoraussetzungen abgegeben haben. In jedem Fall wäre es besser, wenn sie sich anwaltlich vertreten lassen. Ich kann diese Vertretung kann übernehmen, da ich häufig in internationalen Scheidungsverfahren tätig bin. Sollte dies ihr Wunsch sein, bitte ich um direkte Kontaktaufnahme per E-Mail.
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Am 25. August 2013 um 14:07 Uhr
Hallo ich hätte auch mal ne frage mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen er ist Brite und ich Deutsch, wir haben auf den Bahamas geheiratet nach welchem recht werden wir geschieden??ich lebe in Deutschland und mein mann ist hier staioniert…
vielen dank
Am 27. August 2013 um 17:33 Uhr
@ stephanie
Scheidung nach deutschem Recht. Wo geheiratet wurde ist immer ohne Belang.
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Am 28. November 2013 um 16:39 Uhr
Hallo ich bin deutsch mein Mann amerikaner dänemark geheiratet in deutschland anerkannt scheidung läuft über deutschland. Jetzt geht es nur noch um den deutschen versorgungsausgleich da mein Mann in de gearbeitet hat muss er das natürlich ausfüllen und da ich ihn kenne und sich damit zeitlassen wird oder gar nicht erst ausfüllen wird weil es ihm egal ist ist meine frage ob es da eine frist gibt und wie lange die dauert nicht dass ich jetzt noch ewig verheiratet bleiben muss
Am 11. Juli 2014 um 15:20 Uhr
hallo ich bin geschieden in der Schweiz meine ex frau sie isch Spanierin sie isch gegagen und abgemeldt in der Schweiz wo gibts 2 Kinder wo ich alimente bezhale muss vor eine Monat sie isch gegangen ich habe von mein stelle kundigung bekommen wo und was kann ich mache wenn sie nicht da isch ..
Am 21. Juli 2014 um 17:42 Uhr
Hallo,
ich deutsch meine Frau kommt aus Polen, wir haben in Polen geheiratet.6 jahre leben wir nicht mehr zusammen ich in deutschland sie in polen.beide wollen wir scheidung .kann ich die scheidung ohne anwalt machen und was ich benutige.mfg
Am 7. August 2014 um 15:38 Uhr
hallo,
wie sieht es denn aus, wenn der Ehemann Deutscher ist, Ehefrau ist Indonesierin, geheiratet wurde 2006 in Indonesien, dann Umzug nach China, seitdem dort lebend.
Es handelt sich um meinen Sohn. Meine Schwiegertochter möchte jetzt die Scheidung, nach welchem Recht können/müssen sie geschieden werden. Mein Sohn lebt seit 2005 nicht mehr in Deutschland.
Danke schön schon einmal für Ihr Bemühen
Am 24. August 2014 um 13:13 Uhr
Hallo
ich möchte mich scheiden lassen wir sind beide Deutschland haben in Deutschland geheiratet nun lebt meine frau in ausland und ist in Deutschland gemeldet muss ich da Unterhalt zahlen
Am 5. August 2015 um 12:05 Uhr
Ich Lebe von mein Mann seit 2 Jahren getrennt ich bin Deutsche er ist Iraker wir haben in Deutschland geheiratet aber er lebt jetzt in England hatte seine Adresse nicht jetzt habe ich sie bekommen wie lange dauert so eine Scheidung
Am 10. August 2015 um 12:02 Uhr
Meine Freundin war 3 Jahre mit einem Argeninier verheiratet. Sie löebten in Deutschland und wurden auch hier geschieden. Er lebt in Argentinien und hat für seine Kinder noch nie Unterhalt gezahlt. Welche Möglichkeiten gibt es diesen unterhalt einzufordern. Das Jugendamt sagte, das dies sinnlos sei.
Am 5. September 2015 um 00:34 Uhr
Hallo,
Ich bin seit 25 Jahren mit einem deutschen verheiratet, selbst deutsche. Vor vier Monaten habe ich wegen schwerster häuslicher Gewalt in einer Nacht und Nebel Aktion das gemeinsame Haus verlassen und kam bei Freunden unter. Kripo und weisser Ring waren eingeschaltet, da das Amtsgericht in meinem Landkreis leider sehr lasch gehandelt hatte, habe ich den Weg des Abtauchens gewählt und lebe inzwischen in Italien. Ich möchte mich scheiden lassen, bin aber mehr oder weniger mittellos, auch möchte ich meinem Mann niemals wieder begegnen, welche Möglichkeiten habe ich? Danke
Am 21. November 2015 um 18:47 Uhr
Unser Sohn hat in China eine Chinesin geheiratet. Ist nach Deutschland gekommen ,wo zwei Kinder geboren wurden.Seit 10 Jahren lebt er mit der Familie in China .Seit reichlich 2Jahren lebt er in Scheidung .Seine Frau will sich nicht scheiden lassen und fordert von ihm eine Summe die nicht normal ist(230000).Das Gericht in China akzeptiert seine Aussagen nicht ,obwohl er von seiner Frau mit tätlichen Angriffen bedroht wurde.Trotz Polizei hilft ihm niemand .Vom Gericht wurden ihm nun die Kinder übergeben,sodaß er auch kein Geld verdienen kann.Er lebt seit kurzem im Hotel und muß sich allein um die Kinder kümmern.Diese sind von der Mutter beeinflußt und machen dem Vater viele Sorgen.Nun meine Frage ,kann mein Sohn sich in Deutschland scheiden lassen ohne ihre Zustimmung.Die Boshaftigkeiten von ihr kann man garnicht niederschreiben,es würde doch keiner Glauben.Besten Dank im Vorraus.